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Wohnen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

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Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

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Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.

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Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.

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Dr. Markus Schupp, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat zusammen mit Dr. Heiko Gerlach ein Buch mit dem Titel „Homosexualitäten in der Langzeitpflege“ herausgegeben. Mit dieser veröffentlichten Studie konnten erstmals Erkenntnisse zur Situation von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen werden.

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Dieser Literaturhinweis stellt auch eine Ergänzung zu unseren Hinweisen zu Pflege und Intersexualität dar. Bei dem im Peter Lang Verlag neu erschienenen Buch handelt es sich um eine Studie zu der Situation älterer, pflegebedürftiger Lesben und Schwulen.

In der Buchbeschreibung heißt es: „Derzeit werden die Bedürfnisse und Bedarfe sexueller Minderheiten in der Langzeit­pflege wenig berücksichtigt. Mit der vorliegenden qualitativen Studie auf der Basis von Interviews mit von professioneller Pflege abhängigen Lesben und Schwulen sowie mit Pflegefachkräften werden erstmals Informationen zur Situation und zu den Wünschen von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen. Der Studie zufolge verbessern emotionale Aufmerksamkeit, soziale Wertschätzung und rechtliche Gleichstellung das Wohlbefinden und die soziale Integration homosexueller Pflegebedürftiger. Ausblei­bende Anerkennung kann dagegen die Identität Homosexueller beschädigen und zu sozialer Isolation führen. Von den Ergebnissen lassen sich neue Standards der Versor­gung homosexueller Pflegebedürftiger im Alter ableiten.“

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Am 01.03.2019 findet in München der Fachtag des Kompetenzzentrums "Zukunft Alter" mit dem Titel "Fachtag: Menschenwürdiger Strafvollzug im Alter" statt.

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Veranstalter ist die katholische Stiftungshochschule München. Eine Anmeldung unter zukunft.alter@ksh-m.de oder telefonisch unter 08857 - 88559 wird erbeten.

Die geplanten Vortragsthemen sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Das Gefängnis - ein geeigneter Ort für ältere Straftäter?"
  • PD Dr. Ueli Hostettler: "Das Lebensende im Strafvollzug - Eine Perspektive von Betroffenen"
  • Dipl.-Gerontologin Liane Meyer: "Eine empirische Perspektive auf die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten und die entsprechenden Handlungsbedarfe"
  • Prof. Dr. Christian Ghanem, Dr. Andrea Kenkmann: "Betreuung von älteren Menschen in Haft: Systematisches Review"

Diese Workshops sind geplant:

  1. Liane Meyer: "Optimierung der Betreuung und Versorgung älterer Menschen im Strafvollzug"
  2. Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Auf der Suche nach etwas Besserem als Strafvollzug"
  3. Prof. Dr. Rüdiger Wulf, PD Dr. Ueli Hostettler: "Umgang mit Sterben und sterbenskranken Menschen"

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer zur Veranstaltung entnehmen.

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Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

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Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

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Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

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Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

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Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

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Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

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Die Kieler Ratsversammlung hat aufgrund eines gestiegenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Diese soll unter anderem neue Wohnungen bauen, aufkaufen und verwalten.

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„Der Wohnungsmarkt ist völlig aus dem Ruder gelaufen!“ sagt Jochen Kiersch vom Kieler Mieterbund. Gegen einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nun ein Mittel sein. Neben dem geplanten Neubau von Wohnungen soll eine Öffnungsklausel der Gesellschaft später ermöglichen, Grundstücke zu kaufen.

So eine kommunale Gesellschaft gab es bereits in Kiel, diese wurde vor 18 Jahren allerdings im Zuge von Privatisierungen veräußert. Ein großer Teil der damals 18.000 Sozialwohnungen in Kiel wurden privatisiert. Unter anderem die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die zur Zeit immer wieder in der Kritik steht, profitierte davon.

Sven Picker vom Sozialverband begrüßt den Schritt auch im Hinblick auf wachsende Altersarmut: „Wir erwarten in den nächsten Jahren eine Altersarmut, die sich gewaschen hat. Und wenn wir nun keinen bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können, steuern wir hier auf eine sozialpolitische Katastrophe hin. Mit einer kommunalen Gesellschaft kann die Stadt den Wohnungsmarkt wieder selbst beeinflussen.“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein fordert mittels einer Volksinitiative darüber hinaus, das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies ähnelt übrigens dem Beschluss 27/8 des Altenparlaments aus dem Jahr 2015.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Deutschlandweit seien die Mieten um weitere 5,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Maßnahmen der großen Koalition haben diese Entwicklung nicht gebremst.

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des BBSR hervorgeht, seien die Mieten im ersten Halbjahr 2018 deutschlandweit um 5,4% gestiegen. Vergleichswert ist der gleiche Zeitraum im Vorjahr. Durchschnittlich sind das etwa 8,3 € nettokalt pro Quadratmeter. Deutlich spürbar stiegen die Mieten in den Großstädten: „In den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten demnach um 6,7 Prozent auf 11,09 Euro pro Quadratmeter. Berlin (+9,5 Prozent) und München (+7,0 Prozent) verzeichneten den stärksten Anstieg unter den Metropolen. Moderater entwickelten sich die Angebotsmieten dagegen in Köln (+4,5 Prozent) Frankfurt am Main (+4,4 Prozent) und Düsseldorf (+3,4 Prozent).“

Unter diesen Entwicklungen leiden vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten. Bei ihnen macht die Miete in vielen Fällen den größten Posten des Gehalts aus, wie beispielsweise in dem Fall einer Seniorin aus Hamburg, über den das Hamburger Abendblatt im Mai berichtete.

Die vorige große Koalition aus CDU, SPD und CSU habe versucht, mit der sogenannten Mietpreisbremse, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Da sich das damalige Gesetz allerdings in der Praxis nicht bewährte, soll es nun verschärft werden. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Die bisherigen Entwürfe müssen sich Vorwürfe bzgl. fehlender Sanktionen gegen Vermieter/innen und relativ offenen Formulierungen gefallen lassen.

Genauso bleibt die Berechnung des Mietenspiegels nicht zielführend: "Bei der Berechnung der Vergleichsmiete werden nur die Mieten berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren erhöht wurden oder aus neu geschlossenen Mietverträgen resultieren. Der Mietspiegel gibt folglich einen Überblick über den Ist-Zustand. Mieten aus dem sozialen Wohnungsbau fließen nicht mit ein, ebenso wenig wie länger als vier Jahre bestehende Mietverhältnisse ohne Erhöhung."

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