Logo DISW

Wohnen

Im April vergangenen Jahres startete die Stadt Bremen das Projekt „Post persönlich“ mit der Post und den Johannitern. Ziel war es, bei der Übergabe der Post gleichzeitig kurz nach dem rechten zu schauen. Nach einer einjährigen Testphase ist das Projekt nun gescheitert.

Weiterlesen

Im Rahmen der „Herbsthelfer“, einem Paket an Hilfsmaßnahmen der Stadt Bremen zur Unterstützung von Senior/innen, haben sich mehrere öffentliche Stellen und private Dienstleister/innen zusammengetan. Dazu gehörten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, die Deutsche Post, die Johanniter und die Stadtbibliothek Bremen. Eines dieser Projekte, indem die Deutsche Post zusammen mit den Johannitern arbeitete, hieß „Post persönlich“. Dabei sollten Postbot/innen die Briefe an Nutzer/innen der Serviceleistung immer persönlich überreichen. Sollte irgendetwas nicht in Ordnung sein, sollten die Johanniter direkt über eine Notfallnummer alarmiert werden. Unter anderem durch die Projekte der „Herbsthelfer“ sollte ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Kosten sollte der Service des „Post persönlich“-Projekts zwischen neun und 15 Euro im Monat.

Das Projekt ist nun allerdings nach einjähriger Testphase beendet worden. Der Grund: Die Resonanz war zu gering. So berichtet das Bremer Regionalmagazin buten un binnen sogar, dass nicht einmal eine Person den Service in Anspruch genommen habe. Die Gründe für die geringe Nutzung seien noch ungeklärt. Buten un binnen weist darauf hin, dass eine nicht ausreichende Werbung im Internet oder auf Flyern ein Grund sein könnte. Außerdem sei der Service über die Zeit der Testphase ausschließlich in Bremen-Schwachhausen buchbar gewesen, was den Kreis potenzieller Nutzer/innen eingrenzte.

Schließen


Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.

Weiterlesen

„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.

Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.

Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.

Schließen


In einem Interview spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für „ordentliche Tarifverträge“ – insbesondere in der Altenpflege – aus. Dies führe zu besseren Arbeitsbedingungen.

Weiterlesen

In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung plädiert Arbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. Wörtlich sagt Heil: „Dass in der Altenpflege für viele Beschäftigte keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen in der Altenpflege dringend einen solchen Tarifvertrag. Dann sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne auch.“

Für einen flächendeckenden Tarifverband bedarf es eines Arbeitgeberverbands für den Bereich der Altenpflege. Wichtige Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband seien bereit, einen solchen zu gründen. „Ich habe die Hoffnung, dass weitere Organisationen dazukommen, zum Beispiel das „Deutsche Rote Kreuz“ oder auch private Arbeitgeber“, ergänzt Heil. „Wird ein solcher Arbeitgeberverband gegründet, kann es endlich zu einem flächendeckenden Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommen, den ich dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären werde.“ Der Bundesarbeitsminister kritisiert, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinke. Das müsse sich ändern, um „soziale Spannungen“ zu verhindern.

Außerdem spricht sich Heil in dem Interview für die Anhebung des Pflege-Mindestlohns aus. Ob und inwieweit diese Vorschläge dann auch in die Tat umgesetzt werden, wird sich zeigen.

Schließen


Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

Weiterlesen

Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

Schließen


Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.

Weiterlesen

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.

Schließen


Dr. Markus Schupp, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat zusammen mit Dr. Heiko Gerlach ein Buch mit dem Titel „Homosexualitäten in der Langzeitpflege“ herausgegeben. Mit dieser veröffentlichten Studie konnten erstmals Erkenntnisse zur Situation von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen werden.

Weiterlesen

Dieser Literaturhinweis stellt auch eine Ergänzung zu unseren Hinweisen zu Pflege und Intersexualität dar. Bei dem im Peter Lang Verlag neu erschienenen Buch handelt es sich um eine Studie zu der Situation älterer, pflegebedürftiger Lesben und Schwulen.

In der Buchbeschreibung heißt es: „Derzeit werden die Bedürfnisse und Bedarfe sexueller Minderheiten in der Langzeit­pflege wenig berücksichtigt. Mit der vorliegenden qualitativen Studie auf der Basis von Interviews mit von professioneller Pflege abhängigen Lesben und Schwulen sowie mit Pflegefachkräften werden erstmals Informationen zur Situation und zu den Wünschen von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen. Der Studie zufolge verbessern emotionale Aufmerksamkeit, soziale Wertschätzung und rechtliche Gleichstellung das Wohlbefinden und die soziale Integration homosexueller Pflegebedürftiger. Ausblei­bende Anerkennung kann dagegen die Identität Homosexueller beschädigen und zu sozialer Isolation führen. Von den Ergebnissen lassen sich neue Standards der Versor­gung homosexueller Pflegebedürftiger im Alter ableiten.“

Schließen


Am 01.03.2019 findet in München der Fachtag des Kompetenzzentrums "Zukunft Alter" mit dem Titel "Fachtag: Menschenwürdiger Strafvollzug im Alter" statt.

Weiterlesen

Veranstalter ist die katholische Stiftungshochschule München. Eine Anmeldung unter zukunft.alter@ksh-m.de oder telefonisch unter 08857 - 88559 wird erbeten.

Die geplanten Vortragsthemen sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Das Gefängnis - ein geeigneter Ort für ältere Straftäter?"
  • PD Dr. Ueli Hostettler: "Das Lebensende im Strafvollzug - Eine Perspektive von Betroffenen"
  • Dipl.-Gerontologin Liane Meyer: "Eine empirische Perspektive auf die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten und die entsprechenden Handlungsbedarfe"
  • Prof. Dr. Christian Ghanem, Dr. Andrea Kenkmann: "Betreuung von älteren Menschen in Haft: Systematisches Review"

Diese Workshops sind geplant:

  1. Liane Meyer: "Optimierung der Betreuung und Versorgung älterer Menschen im Strafvollzug"
  2. Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Auf der Suche nach etwas Besserem als Strafvollzug"
  3. Prof. Dr. Rüdiger Wulf, PD Dr. Ueli Hostettler: "Umgang mit Sterben und sterbenskranken Menschen"

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer zur Veranstaltung entnehmen.

Schließen


Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

Weiterlesen

Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

Schließen


Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

Weiterlesen

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

Schließen


Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

Weiterlesen

Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}