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Wohnen

Im Hamburger Stadtteil Veddel hat sich eine Mieter/inneninitiative gegründet, um gegen den möglichen Abriss ihres Wohnblocks vorzugehen. Der weitere Verlauf sei unklar, insbesondere ältere Mieter/innen fürchten die Ungewissheit.

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Am Montag, den 26.08.2019, stellten sich mehrere Bewohner/innen des sogenannten Warmwasserblocks der Presse. Sie hatten zuvor eine Initiative gegründet, die sich für den Erhalt des knapp 100 Jahre alten Hauses einsetzt. Der denkmalgeschützte Warmwasserblock auf der Hamburger Elbinsel Veddel gehörte zu den ersten Gebäuden des Architekten Fritz Schuhmachers, welches fließend warmes Wasser hatte. Seit 2015 gehören die über 160 Wohnungen der SAGA, dem städtischen Wohnungsbau-Unternehmen in Hamburg. Anfang dieses Jahres informierte die SAGA die Mieter/innen erst nach Presseberichten darüber, dass es 2020 zu einem Abriss oder einer vollständigen Sanierung, in jedem Falle aber zu einem Auszug kommen könnte. Seitdem habe man von der Wohnungsbaugesellschaft keine weiteren Informationen mehr erhalten. Sabrina Schmütsch, Mieterin des Warmwasserblocks, beklagt, dass die Vermieter/innen den Mieter/innen nur Vorrang für 80 Wohnungen im Nachbargebäude zugesprochen hätten, obwohl der jetzige Block 161 Wohnungen beinhaltet. „Das hat viele noch mehr verunsichert. Wir wollen keine Spaltung und keine Einzeldeals, sondern dass alle auf der Veddel bleiben können“, sagt die Aktivist/innen der Initiative in einer auf Facebook veröffentlichten Pressemitteilung. Vor allem fehlende Informationen und wenig Transparenz werden von der Initiative kritisiert. „Nun mal Butter bei die Fische, liebe SAGA“ steht daher auf einem Banner, welches die Mieter/innen zu dem Pressetermin aufgespannt haben.

Insbesondere für ältere Bewohner/innen des Warmwasserblocks könnte ein Auszug schwierig sein, da die Frage nach Ersatzwohnungen genau so ungeklärt sei wie die der Finanzierung. Daher setzt sich die Initiative im Falle eines Abrisses oder einer Sanierung für gleichbleibende Mieten und Übernahme von Umzugskosten ein. Elizabeth Scharlipp, älteste Mieterin des Warmwasserblocks weist darauf hin, dass viele Bewohner/innen schon lange auf der Veddel wohnen und nun fürchten, den Stadtteil verlassen zu müssen. „Dass die SAGA so mit uns umgeht, hätte ich nicht für möglich gehalten. Es ist eine Belastung nicht zu wissen, was passiert. Hier wohnen auch viele ältere Menschen und viele mit unterschiedlichen Sprachen. Das ist und war ein Arbeiterstadtteil“, wird die Rentnerin in der Pressemitteilung zitiert. Auch Helmut Korf ist als langjähriger Mieter Teil der Initiative. Er fordert nicht nur mehr Transparenz von der SAGA, sondern auch, dass die Mieter/innen in die Pläne aktiv mit einbezogen werden – egal ob bei einer Instandsetzung oder einem Neubau.

„Gemeinsamer Protest wirkt“ schreibt die Initiative zwei Tage nach dem Pressetermin auf Facebook. Nachdem mehrere Medien wie das Hamburger Abendblatt oder der NDR nach der Aktion über die Situation berichteten, meldete sich die SAGA als Reaktion mit einem Rundschreiben an die Mieter/innen. Darin werden Fehler eingestanden und vor allem mehr Transparenz versprochen. Viele Fragen und viel Unzufriedenheit bleiben jedoch: „Wir werden weiter für unsere Forderungen einstehen. Der Rundbrief hat gezeigt, dass die Initiative mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit Druck ausüben kann. Doch uns reichen ein paar nette Worte nicht, wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle auf der Veddel bleiben können“, äußert sich Sabrina Schmütsch gegenüber seniorenpolitik-aktuell über die weiteren Vorhaben der Initiative.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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Politiker/innen aus Union und SPD denken darüber nach, das Amt einer/eines Einsamkeitsbeauftragten der Bundesregierung einzuführen. Besonders Rentner/innen seien häufig von Einsamkeit betroffen.

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„Das Thema Einsamkeit wird von der Politik völlig vernachlässigt und massiv unterschätzt“, sagte SPD-Politiker Karl Lauterbach gegenüber der Bild am Sonntag. Er fordert die Einführung eines „Regierungsbeauftragten für Einsamkeit“. Neu ist die Forderung nicht, bereits Anfang des Jahres 2018 sprach sich Lauterbach für die Schaffung einer solchen Zuständigkeit aus: "Es muss für das Thema Einsamkeit einen Verantwortlichen geben, bevorzugt im Gesundheitsministerium, der den Kampf gegen die Einsamkeit koordiniert". Vorbild der damaligen Vorschläge war Großbritannien, wo eine Ministerin unter anderem für Einsamkeit ernannt worden ist. Die damalige Premierministerin Theresa May dachte bei der Maßnahme laut tagesspiegel vor allem an "Menschen, die niemanden haben, mit dem sie reden oder ihre Gedanken und Erfahrungen teilen können".

Nun hat sich der Gesundheitsexperte der SPD zu diesem Thema erneut zu Wort gemeldet – und erhält Zuspruch aus Reihen des Koalitionspartners. Marcus Weinberg (CDU) unterstützt den Vorschlag und äußert sich gegenüber der Bild: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird“. Weiter nennt der familienpolitische Sprecher der Union mögliche Gründe für die Einsamkeit von Senior/innen: „Wenn sich Menschen im Alter die Fahrt in die Stadt oder den Stadion-Besuch nicht mehr leisten können, sind sie von vielen gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen“. Eine Studie des Statistik-Portals Statista im Auftrag der Hilfsplattform Careship hatte ergeben, dass sich mehr als 60 % der Über-65-jährigen mehr Kontakt zur Familie wünsche. Jede/r Vierte gab an, gar keinen Kontakt zur Familie zu haben und jede/r Zehnte fühle sich einsam. Auch auf diesem Portal ist Einsamkeit im Alter immer wieder Thema. Eine Übersicht über die hier erschienen Artikel finden Sie hier.

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Fehlender Wohnraum – eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen, die die Menschen nicht nur Großstädten bewegt. Darauf hat eine schleswig-holsteinische Volksinitiative nun reagiert. Sie fordert, dass Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen.

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„Soziale Wohnungspolitik hat dafür zu sorgen, dass Wohnungs- und Obdachlosen ein Recht auf angemessenen Wohnraum gewährt wird“, heißt es in der Begründung eines vorgeschlagenen Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Gegründet wurde diese vor etwa einem Jahr von Sozialverband und der Deutsche Mieterbund. Sie fordert, dass Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung als Artikel 13a einzufügen. Dabei geht es um diese beiden Absätze, die die Initiative als Vorschlag einbrachte und in der Verfassung verankern möchte:

„1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.

2) Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“

Mit diesem Vorhaben sammelte die Initiative über 30.000 Unterschriften, 20.000 waren notwendig, damit sich der Landtag mit dem Thema befassen muss. So kam es vergangenen Monat zur ersten Lesung im Kieler Landtag, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in der Aussprache Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen konnten. „Die hohe Beteiligung der Schleswig-Holsteiner zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten Fragen bleibt“, machte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Özlem Ünsal auf die Wichtigkeit des Anliegens aufmerksam. Die SPD unterstützt das Vorhaben: „Die Landesregierung muss durch eine strategische Wohnungsmarkt- und Förderpolitik endlich dafür Sorge tragen, dass eine soziale Spaltung verhindert wird.“

Durchaus positiv beziehen sich auch die Grünen auf die Volksinitiative. In die Verfassung aufnehmen wollten sie das Recht auf angemessenen Wohnraum allerdings nicht: „Wir haben Sorge, dass Frustrationen entstehen, dass eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar ist“. Nicht nur Bündnis 90/ Die Grünen, die Jamaika-Regierung insgesamt steht dem Anliegen skeptisch gegenüber. So warnt auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Die Ansprüche aus der Landesverfassung wären unerfüllbare Scheinansprüche. Das wäre für die Betroffenen letztlich enttäuschend und für das Ansehen unserer Verfassung mehr als schädlich.“ Der Kritik der Regierung schließt sich allerdings auch der SSW an. „Dem Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum einfach mal so einen Verfassungsrang einzuräumen, ist nur ein Sieg auf dem Papier. Er simuliert eine Kehrwende, schafft aber keine einzige neue Wohnung“, so SSW-Sprecher Lars Harms in der Parlamentsdebatte. Sicherlich ist richtig, dass sich die Realität nicht ändert, nur weil man es in ein Gesetz schreibt. Einen großen Symbolfaktor würde so ein Beschluss jedoch haben und Absichten, die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, unterstreichen. Neben der SPD als Oppositionspartei unterstützt die AfD die Initiative ebenfalls.

In der Sitzung des Landtags wurde eine Überweisung des Entwurfs in verschiedene Ausschüsse beantragt, in denen das Thema bis zu weiterer Lesung weiter behandelt werden kann. Die Volksinitiative wurde außerdem auf Empfehlung des Rechtsausschuss als zulässig anerkannt, da sie das notwendige Quorum erreicht hatte.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung vom 19.Juni 2019 können Sie hier einsehen.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, welches die Bezahlung in der Altenpflege verbessern soll.

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Wie wir bereits berichteten, hat die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung Anfang dieses Monats einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich verschiedene Bundesministerien zusammen mit Akteuren aus der Pflege auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften, insbesondere auch in der Altenpflege. Dazu wird das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kündigte Heil an, dass das Gesetz auf jeden Fall zu Verbesserungen der Löhne führen würde. Der Arbeitsminister bevorzuge nach wie vor die Verhandlung eines Tarifvertrages, der dann für die Branche als allgemeingültig erklärt werden könnte. Über diesen Vorschlag des SPD-Politikers und über die Schritte, die dafür notwendig wären, berichteten wir im April. Sollte es allerdings nicht zu der Wunschlösung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommen, wolle Heil als Plan B die Lohnuntergrenzen anheben.

Weiterer Aspekt des Gesetzes soll die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland im Bereich der Altenpflege sein. Die ostdeutschen Löhne, die bei einer Altenpflegekraft bislang im Schnitt etwa 500 € niedriger als im Westen sind, sollen dann per Gesetz auf das Westniveau angehoben werden.

Zur Finanzierung steigender Löhne äußerte Heil, dass diese erstmal Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Ob es Zuschüsse aus Steuermitteln gebe, sei noch unklar. Damit bleibt fraglich, inwieweit verhindert werden soll, dass höhere Löhne in der Pflege am Ende zu Lasten Pflegebedürftiger gehen. Für eine gesellschaftlich gerechte Verteilung der Mehrkosten fehlt bislang ein Konzept.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Im April vergangenen Jahres startete die Stadt Bremen das Projekt „Post persönlich“ mit der Post und den Johannitern. Ziel war es, bei der Übergabe der Post gleichzeitig kurz nach dem rechten zu schauen. Nach einer einjährigen Testphase ist das Projekt nun gescheitert.

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Im Rahmen der „Herbsthelfer“, einem Paket an Hilfsmaßnahmen der Stadt Bremen zur Unterstützung von Senior/innen, haben sich mehrere öffentliche Stellen und private Dienstleister/innen zusammengetan. Dazu gehörten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, die Deutsche Post, die Johanniter und die Stadtbibliothek Bremen. Eines dieser Projekte, indem die Deutsche Post zusammen mit den Johannitern arbeitete, hieß „Post persönlich“. Dabei sollten Postbot/innen die Briefe an Nutzer/innen der Serviceleistung immer persönlich überreichen. Sollte irgendetwas nicht in Ordnung sein, sollten die Johanniter direkt über eine Notfallnummer alarmiert werden. Unter anderem durch die Projekte der „Herbsthelfer“ sollte ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Kosten sollte der Service des „Post persönlich“-Projekts zwischen neun und 15 Euro im Monat.

Das Projekt ist nun allerdings nach einjähriger Testphase beendet worden. Der Grund: Die Resonanz war zu gering. So berichtet das Bremer Regionalmagazin buten un binnen sogar, dass nicht einmal eine Person den Service in Anspruch genommen habe. Die Gründe für die geringe Nutzung seien noch ungeklärt. Buten un binnen weist darauf hin, dass eine nicht ausreichende Werbung im Internet oder auf Flyern ein Grund sein könnte. Außerdem sei der Service über die Zeit der Testphase ausschließlich in Bremen-Schwachhausen buchbar gewesen, was den Kreis potenzieller Nutzer/innen eingrenzte.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.

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„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.

Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.

Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.

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In einem Interview spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für „ordentliche Tarifverträge“ – insbesondere in der Altenpflege – aus. Dies führe zu besseren Arbeitsbedingungen.

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In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung plädiert Arbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. Wörtlich sagt Heil: „Dass in der Altenpflege für viele Beschäftigte keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen in der Altenpflege dringend einen solchen Tarifvertrag. Dann sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne auch.“

Für einen flächendeckenden Tarifverband bedarf es eines Arbeitgeberverbands für den Bereich der Altenpflege. Wichtige Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband seien bereit, einen solchen zu gründen. „Ich habe die Hoffnung, dass weitere Organisationen dazukommen, zum Beispiel das „Deutsche Rote Kreuz“ oder auch private Arbeitgeber“, ergänzt Heil. „Wird ein solcher Arbeitgeberverband gegründet, kann es endlich zu einem flächendeckenden Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommen, den ich dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären werde.“ Der Bundesarbeitsminister kritisiert, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinke. Das müsse sich ändern, um „soziale Spannungen“ zu verhindern.

Außerdem spricht sich Heil in dem Interview für die Anhebung des Pflege-Mindestlohns aus. Ob und inwieweit diese Vorschläge dann auch in die Tat umgesetzt werden, wird sich zeigen.

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