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Wohnen

In Schleswig-Holstein wächst das Interesse an gemeinschaftlichen Wohnformen für ältere Menschen. Immer mehr Senior*innen entscheiden sich für Wohngemeinschaften (WGs), die ein Leben zwischen Eigenständigkeit und Gemeinschaft ermöglichen.

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Ein Beispiel ist die Wohngemeinschaft „Heimathafen“ in Rendsburg: Vier ältere Menschen wohnen dort gemeinsam, teilen Küche und Wohnzimmer – und vor allem den Alltag. Einsam bleibt hier niemand.

Der Bedarf an solchen Modellen steigt. Das Durchschnittsalter steigt: Rund 710.000 Menschen sind bereits über 60, bis 2040 sollen es fast 845.000 sein. Viele von ihnen leben allein, besonders auf dem Land, und sind dadurch gefährdet, zu vereinsamen. Gleichzeitig wächst der Pflegebedarf. Schon heute werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein zu Hause versorgt.

Alternative Wohnformen sollen Antworten auf diesen Wandel geben. Neben selbstorganisierten WGs entstehen auch institutionelle Projekte – etwa auf Sylt und in Schleswig, wo altersgerechtes Wohnen gezielt mitgeplant wird. Insgesamt gibt es etwa 140 Wohnpflegegemeinschaften im Land, die meisten davon für Menschen mit Demenz. Nur wenige richten sich an Senior*innen, die noch weitgehend selbstständig leben.

Warum diese Form so gefragt ist, zeigt der Alltag in Rendsburg: Gemeinsames Kochen, Gespräche, gegenseitige Hilfe – eine Mischung, die Isolation vorbeugt und die Selbstständigkeit erhält. Ambulante Pflegedienste können flexibel dazu kommen. Allerdings brauchen selbstorganisierte WGs Engagement: Bewohner*innen, Angehörige oder Initiativen müssen Abläufe und Aufgaben selbst koordinieren.

Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen (KIWA) sieht in solchen Modellen einen wichtigen Baustein für die Zukunft. Sie können Pflegekräfte entlasten, besonders in Regionen mit schwacher Versorgung. Grenzen gibt es dennoch: Menschen mit starker Demenz oder hohem Pflegebedarf benötigen häufig engmaschigere Betreuung.

Die Senioren-WG in Rendsburg macht deutlich, wie Alternativen zum klassischen Pflegeheim funktionieren können – mit mehr Nähe, mehr Mitsprache und einem Alltag, der nicht isoliert, sondern verbindet.

Infos zu Senioren-WGs in Schleswig-Holstein aber auch bundesweit findet man zum Beispiel unter www.seniorenwohngemeinschaften.de .

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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

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Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

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Die Löhne für Pflegekräfte in Deutschland sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – im Schnitt um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro pro Stunde. Zwar profitieren Pflegekräfte von der besseren Bezahlung, doch für Pflegeheimbewohner bedeutet das höhere Kosten: Ihre Eigenanteile steigen voraussichtlich um rund 100 Euro pro Monat. Etwa 40 Euro davon werden durch Zuschüsse der Pflegekassen abgefedert.

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Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Auch ambulante Pflege betroffen

Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können.

Lohnsteigerungen im Detail

Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.

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Vor einem knappen Jahr hatten wir ein in Recklinghausen (NRW) durchgeführtes Projekt vorgestellt, das sich mit Hitzeprävention für Senior*innen auseinandersetzte. Dieses stach durch die individuelle telefonische Betreuung und Beratung der Proband*innen hervor, welche sowohl zu ihrem Verhältnis zur Hitze allgemein als auch zu den ihnen vertrauten Maßnahmen gegen hohe Temperaturen befragt wurden. Inzwischen wurden die Ergebnisse des Pilotprojekts ausgewertet.

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Befragt wurden 23 Senior*innen im Alter zwischen 71 und 95 Jahren, welche allesamt aus Recklinghausen stammen. Die deutliche Mehrheit dieser Gruppe lebt allein und leidet zudem an einer chronischen Erkrankung und ist daher auf Medikation angewiesen. Kombiniert stellen diese Merkmale ein erhöhtes Risiko dar, im Fall von heißem Wetter ernsthafte gesundheitliche Beschwerden zu entwickeln, beispielsweise Kreislaufprobleme.

Die Hälfte aller Befragten gab an, die Hitze als problematisch zu empfinden bzw. bewertete diese grundsätzlich negativ. Es zeigt sich, dass mit der Zunahme der Temperatur in der Wohnung der befragten Senior*innen das allgemeine Wohlbefinden insgesamt zurückging. Die regelmäßigen Erinnerungen seitens der Durchführenden des Projekts, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, wurde darum als sehr hilfreich empfunden – die Teilnehmer*innen berichteten im Anschluss, dass sie dadurch im Schnitt mehr als sonst zu einem Getränk griffen, um damit den Körper vor dem Austrocknen zu schützen.

Auch weitere Informationen rund um das Thema Hitzeschutz, welche den Senior*innen telefonisch zukamen, wurden als bereichernd wahrgenommen. Es wurde zurückgemeldet, dass nicht nur bereits vertraute Maßnahmen wie das Lüften verstärkt durchgeführt wurden, sondern auch, dass sie im Rahmen des Projekts ihren Wissensstand bezüglich der veränderten Wirkungen von Medikamenten unter hohen Temperaturen erweitern konnten. Gemäß aller Befragten sei dies weder in Arztpraxen noch in Apotheken bislang angesprochen worden.

Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hatte für die Teilnehmenden auch die Art und Weise der Betreuung, welche als sehr empathisch, verständnisvoll und auf Augenhöhe empfunden wurde. Durch den regelmäßigen telefonischen Kontakt, die hohe fachliche Kompetenz der Durchführenden sowie durch die persönliche Gesprächsebene hatten die Senior*innen das Gefühl, mit Sorgfalt und Rücksicht durch die Hitzewellen begleitet worden zu sein. Die Kommunikation bezeichnen alle Befragten übereinstimmend als qualitativ hochwertig, ebenso wurde das gesamte Projekt einstimmig weiterempfohlen.

Ausgehend von den Ergebnissen, kann gefolgert werden, dass es dem Projekt gelang, Lücken in der Hitzepräventionen gegenüber Senior*innen aufzudecken.  Vor allem alleinstehende Personen mit eingeschränkter Mobilität erfahren häufig keine Unterstützung bezüglich Hitzeschutz. Darüber hinaus unterscheidet sich bei diversen älteren Wahrnehmung die subjektive Wahrnehmung der durch Hitze drohenden Gefahren von der tatsächlichen Gefährdung, sodass der individuelle Schutz vor heißen Temperaturen vernachlässigt wird. Diese Ergebnisse können bei der geringen Anzahl der Befragten durchaus skeptisch hinterfragt werden.

Ein effizienter Ausbau der Aufklärung, welche die gesamte Bevölkerung erreicht, könnte die allgemeine Situation verbessern, doch dafür benötige es zumeist eine flexible und damit an individuelle Bedürfnisse und Hintergründe angepasste Form der Prävention. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese auch zu vulnerablen Gruppen durchdringt und in der Zukunft für mehr Lebensqualität während heißer Sommer sorgen kann.

Zum Projekt mitsamt Ergebnissen und Fazit können Sie online mehr erfahren.

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Um von Demenz Betroffene angemessen versorgen zu können, setzen nahezu alle stationären Einrichtungen auf klare Strukturen und Richtlinien – ein sich wiederholender Tagesablauf mit festen Zeiten gilt allgemeinhin als Norm. Diesem Muster widerspricht Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Kostrzewa vehement, seit der gelernte Altenpfleger beruflich im Hospiz tätig war.

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Überzeugt vom Gedanken, dass Menschen mit Demenz beim Missachten von Regeln oder Grenzen voreilig mit Konsequenzen belegt oder durch Medikamente ruhiggestellt werden würden, gründete er 2023 im nordrhein-westfälischen Marl die erste „Gammeloase“.

Das Seniorenwohnheim gehört dem Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO an und beherbergt meist 14 Bewohner*innen, welche allesamt an einer Form von Demenz leiden. Markantes Alleinstellungsmerkmal der Unterkunft ist das Fehlen sämtlicher Alltagsstrukturen – stattdessen dürfen die Bewohner*innen selbstständig ihren Tag frei gestalten und müssen sich dabei weder an die Uhr noch an Tischmanieren halten. Die 16 Mitarbeitenden greifen nur im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ein, halten sich davon abgesehen allerdings vollständig aus den Handlungen und Entscheidungen der Bewohner*innen heraus.

Die Einrichtung beherbergt zahlreiche Ruhemöglichkeiten wie Sofas, Sessel und Stühle, auf denen jederzeit geschlafen oder schlichtweg „gegammelt“ werden kann. Selbst wenn der Fußboden oder ein Tisch zum Entspannen zweckentfremdet werden, wird dies nicht unterbunten, da es zum Konzept des Wohnheims gehört – was auf Außenstehende zum Teil befremdlich wirken kann, ist laut Kostrzewa Teil einer Haltung, die alle Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellt. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen findet diesbezüglich allmählich ein Umdenken statt: Starre Strukturen werden aufgebrochen, Flexibilität gewinnt an Bedeutung.

Die „Gammeloase“, in der Ordnung und Berechenbarkeit keine große Rolle spielen, konzipierte Kostrzewa aus Trotz gegenüber herkömmlichen Pflegeeinrichtungen, wo insbesondere von Demenz betroffene Bewohner*innen häufig Diffarmierungen ausgesetzt seien. Routine und Gewohnheiten seien aufgrund des voranschreitenden Gedächtsnisverlusts für Erkrankte kaum mehr zu verinnerlichen, die daraus entstehende Überforderung münde häufig in aufbrausendes, impuslives und auch aggressives Verhalten, das auch das Personal belasten könne.

In einem Artikel der taz erzählt Pflegefachkraft Christian Löbel von seinen Erfahrungen in der „Gammeloase“. Zwischenmenschliche Spannungen unter den Bewohner*innen seien hier eher die Ausnahme als die Regel, dagegen sieht er die Schuld an den ständigen Missverständnissen zwischen Demenzkranken und Pflegenden, wie sie sich v.a. in Pflegeheimen mit engeren Strukturen beobachten lassen, in der Ausbildung, wo Demenz kaum thematisiert werde. Gleichzeitig äußert er auch Verständnis dafür, dass weder alle Mitarbeitenden noch alle Bewohner*innen mit dem neuartigen Konzept zurechtkommen, da Demenz sich auf jeden Menschen unterschiedlich auswirkt.

Insgesamt reagieren Bewohner*innen und Angehörige jedoch positiv auf den Grundsatz der „Gammeloase“. Aufgrund dessen strebt Kostrzewa an, diese um eine weitere Etage zu ergänzen, damit zukünftig noch mehr an Demenz erkrankte Menschen die Einrichtung beziehen können. Eine flächendeckende Umsetzung eines vergleichbaren Konzept ist jedoch nicht absehbar.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

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Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

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Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

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Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

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