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Wohnen

Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Laut dem Ärzteblatt sei das Gesundheitssystem nicht ausreichend auf Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet. In diesem Beitrag lesen Sie vorgeschlagene Präventionsmaßnahmen, die als Reaktion auf den dempgraphischen Wandel diskutiert werden.

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Gruppenspezifische Prävention

Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie.

Stärkung der Primärprävention

Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils.

Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie

Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden.

Gesundheit als durchgängiges Politikziel

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen.

Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung.

Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst.

Kritische Zusammenfassung

Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden.

Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten.

In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den  Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.

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Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben nicht in einer stationären Einrichtung. Dies war ein Ergebnis einer Befragung des Deutschen Alterssurvey.

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Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt.

Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt.

Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert.

Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.

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Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt und setzt sich insbesondere aus Senior*innen zusammen, die altersbedingt auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Ergänzend hierzu verfügen auch jüngere Menschen aufgrund von Erkrankungen über eine Pflegestufe und haben somit Anspruch auf entsprechende Versorgung. Ohne ein funktionierendes Pflegesystem würden zahlreiche Patient*innen nur wenige Tage überleben – umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Umfrage.

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Von den 4.500 befragten Personen zwischen 16 und 70 Jahren äußerten ca. 65 %, dass sie das Pflegesystem hierzulande als unzureichend empfinden, während eine Reform dessen sogar von über drei Vierteln befürwortet wird. Ein häufig genannter Grund für diese Mängel ist die systematische Bevorzugung wohlhabenderer Personen – so gaben 92 % an, dass sie der Meinung sind, dass die Qualität der Pflege unmittelbar mit dem Kontostand zusammenhänge. Parallel dazu äußerten zwei Drittel der Befragten Zweifel daran, sich eine angemessene Pflege leisten zu können.

Die deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich für eine stärkere staatliche Finanzierung des Pflegesystems aus, v. a. hinsichtlich des demographischen Wandels, der mehr Pflegebedürftige hervorbringen werde. Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeigt sich eine klare Unterfinanzierung des deutschen Pflegesystems.

Der Blick über die eigenen Staatsgrenzen hinaus offenbart auch eine grundsätzlich zufriedenstellendere Situation. Ein Beispiel hierfür sind die skandinavischen Staaten, in denen pflegerische Berufe einen besseren Ruf und mit höhere Löhnen bedeuten als in Deutschland. Der Personalmangel spielt in Deutschland eine größere Rolle als im Norden: Norwegen hat mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Kopf wie Deutschland und liegt damit international an der Spitze. Das dortige Gesundheitssystem gewährt allen Menschen – unabhängig vom Einkommen – dieselben Leistungen, indem alle Bürger*innen mit Steuern das System finanzieren.

Der gesamte Pflegereport der DAK kann hier heruntergeladen werden.

Bezogen auf die Palliativ- und geriatrische Pflege schneidet gemäß einer Forschung von The Economist Intelligence Unit Großbritannien am besten ab. Die Ursache dafür wird neben dem grundsätzlichen Wohlstand des Landes auch in dem hohen Engagement für diesen Pflegebereich seitens der Regierung und der Gesellschaft verortet. Durch Vereinsarbeit kann dort die Pflege mitsamt des Personals besser finanziert werden und auch das britische Gesundheitssystem erweist sich als sehr kompatibel mit dieser Herangehensweise.

Eine der größten Herausforderungen des deutschen Pflegesystems ist die zukünftige Finanzierung, die bereits jetzt nicht mehr angemessen gewährleistet werden kann. Diverse Verbände und Organisationen fordern schon lange umfangreiche Neuerungen, durch die die Pflege bezahlbarer und gerechter werden soll.

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Der demografische Wandel, die Engpässe beim Gesundheits- und Pflegepersonal und die Frage einer „mobilisierenden“ Infrastruktur: Was allgemein bereits als – zumindest schwer lösbares – Problem bekannt ist, spitzt sich zu, wenn man in die ländlichen Regionen blickt.

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Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt.

Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl:

  • Schwierigkeiten, ausreichendes medizinisches und pflegerisches Personal zu finden,
  • als auch ein Wegbrechen der Unterstützung durch abgewanderte Angehörige.

Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen.

Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden.

Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“.

Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Ende Januar drei ihrer Informations-Broschüren neu aufgelegt. Die Broschüre befassen sich mit den Themen: „Ergotherapie & Demenz“, „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ und „Demenz und queer“.

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Zur Broschüre „Demenz und queer“ hatten wir bereits im April 2024 einen Artikel veröffentlicht: Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind. Sie soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von demenzbetroffenen queeren Menschen zu schaffen.

Die Broschüre „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ bietet Anregungen für Aktivitäten, die das Gedächtnis und Wohlbefinden von Menschen mit Demenz fördern. Sie enthält Gedichte, Geschichten und Beschäftigungsideen, die aus den Erfahrungen während der Pandemie entstanden sind. Neben dem obigen Link ist auch eine Druckversion über info@demenz-sh.de gegen Portogebühren bestellbar.

In der Broschüre „Ergotherapie & Demenz“ geht es darum, wie Menschen mit Demenz durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten und damit ihre Selbstständigkeit im Alltag länger erhalten können. Die Broschüre richtet sich an Angehörige, Pflegende und Ärzt*innen. Sie bietet Einblicke in die Möglichkeiten der Ergotherapie und die neu eingeführte „Blankoverordnung“ von 2024. Die Broschüre kostet in gedruckter Form 2,50 € zzgl. Porto und kann ebenfalls unter info@demenz-sh.de bestellt werden.

Daneben bietet das Kompetenzzentrum Demenz zusammen mit der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein eine Vielzahl weiterer lesenswertet Broschüren und Links.

Veranstaltungshinweis

Passend zur Neuauflage der Broschüre "Demenz und queer" findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Unter dem Titel „Mängel im Pflegeheim – das können Pflegebedürftige tun“ veröffentlichte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) einen Überblick, welche Rechte pflegebedürftige Menschen haben.

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Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung.

Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH:
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“

Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen.

Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst.

Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim

  1. 1. Selbstbeeinträchtigung durch Mängel
    • Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich von den Mängeln betroffen sind (Wohnraum oder Pflege-/Betreuungsleistungen). Nur dann haben Sie Anspruch.
  2. 2. Mängelmeldung an den Heimbetreiber
    • Melden Sie die Mängel unverzüglich der Betreiberin der Einrichtung.
    • Geben Sie an, dass Sie beabsichtigen, das Heimentgelt zu mindern.
  3. 3. Mängelmeldung an die Pflegekasse
    • Informieren Sie die Pflegekasse über die Mängel oder Schlechtleistungen.
  4. 4. Information des Sozialhilfeträgers (falls zutreffend)
    • Wenn ein Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligt ist, informieren Sie auch diesen.
  5. 5. Dokumentation der Mängel
    • Führen Sie eine detaillierte Dokumentation der Mängel:
      • Notizen oder Tagebuch führen
      • Fotos als Beweismittel machen
      • Zeug*innen benennen
    • Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation an, falls nötig.
  6. 6. Beschwerde bei Heimleitung und Personal
    • Reichen Sie eine formelle Beschwerde beim zuständigen Personal und der Heimleitung ein.
  7. 7. Einschaltung externer Stellen (bei Bedarf)
    • Wenn keine Verbesserung eintritt, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder die zuständige Heimaufsicht.
    • Kontaktieren Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA).

Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen.

Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen.

„Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“

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Die derzeitige politische und gesellschaftliche Situation mag auf viele Menschen angespannt, erschreckend und gar hoffnungslos wirken. Umso wichtiger ist es für politische Vertreter*innen, sich über die Ängste, Bedürfnisse und Wünsche der Bundesbürger*innen bewusst zu sein und entsprechende Themen zum Gegenstand kommender politischer Debatten und Beschlüsse zu machen. Im Rahmen der vergangenen Bundestagswahlen konzipierte die SPD ein sogenanntes „Zukunftsprogramm“ – einen ähnlichen Ansatz verfolgt nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), welche zur Teilnahme an einer Umfrage rund um das Älterwerden in Deutschland aufruft.

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Die Umfrage beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage älterer Menschen sowie den individuellen Problemen, Sorgen und Anliegen der Teilnehmer*innen mit Blick auf die kommenden Jahre. Die Auswertung der Ergebnisse soll den politischen Akteuer*innen die gesamtgesellschaftliche Situation der Bevölkerung widerspiegeln und Rückschlüsse auf politische Herausforderungen ermöglichen. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und richtet sich an alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland.

Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre persönliche Lebensqualität zu bewerten und Ihren Eindruck von Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie Ihnen wichtige Themen hinsichtlich Älterwerden darzulegen. Anschließend sollen Sie angeben, welche Lebens- und politische Bereiche für Sie welche Priorität haben, ehe Sie Vorschläge unterbreiten können, welche aus Ihrer Sicht zu einer Verbesserung Ihrer individuellen Lebenslage beitragen. Dieselben Fragen beantworten Sie dann noch auf die Allgemeinheit bezogen, wobei Sie auch hier eigene Vorschläge und Anliegen nennen können. Zum Schluss werden Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Person gestellt – diese behandeln u. a. Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Wohnsituation und Ihr Geschlecht. Unter allen Teilnehmer*innen wird eine Einladung zum 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim verlost, wo die Umfrageergebnisse erstmalig veröffentlicht werden. Die gesamte Umfrage nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch.

Mit Ihrer Teilnahme erfahren Sie nicht nur grundlegende politische Partizipation, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Zweiten Altenweltplan, der die Umfrageergebnisse berücksichtigt und daraus eine bedürfnisorientierte Herangehensweise für das zukünftige politische Handeln ableitet. Auf langfristige Sicht soll das Altern der Bevölkerung angenehmer und sicherer gestaltet werden, damit Sie und die Gesellschaft zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

Nehme Sie bis zum 20. Januar 2025 an der Online-Version der Umfrage teil oder füllen Sie sie handschriftlich aus. Darüber hinaus existiert auch ein barrierefreies Exemplar.

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