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Wohnen

Altern in Haft

12. November 2024
Seit über 30 Jahren befasst sich das österreichische Magazin „Blickpunkte“ mit strafrechtlichen und juristischen Themenfeldern. Von ehemaligen Gefängnisinsassen gegründet, stellt die Zeitschrift diverse Artikel zur Verfügung, die über die Problematiken des Justizsystems aufklären und sich mitunter für die Rechte von Strafgefangenen im Rahmen der Menschenwürde stark machen.

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Eine dieser Problematiken stellt die Versorgung von kranken und älteren Häftlingen dar, welche „Blickpunkte“ in einem erst kürzlich erschienenen Artikel schildert und erläutert. Der demographische Wandel und die zum Teil langen Haftstrafen sorgen für einen steigenden Altersdurchschnitt in den Gefängnissen. Dies ist wiederum mit herausfordernden Umständen – sowohl für die Insassen selbst, als auch für das Gefängnispersonal – verbunden.

Trotz der begangenen Straftaten und der dadurch verlorenen Freiheit muss auch Gefangenen ein gewisses Maß an Lebensqualität gewährleistet werden. Beispielsweise ist das Recht auf medizinische Versorgung unerlässlich, für ältere und (chronisch) kranke Häftlinge allerdings schwer umsetzbar. Es fehlt selbst in Industriestaaten an barrierefreien Einrichtungen und qualifiziertem Personal, das das körperliche Wohl aller Insassen ausreichend berücksichtigen kann, was zur Folge hat, dass häufig dringend notwendige Medikamente oder Spritzen nicht verabreicht werden und der Alltag im Gefängnis sich für ältere Sträflinge unnötig verkompliziert.

Während ältere Menschen selbst in Freiheit oftmals von Einsamkeit bedroht sind, ist dieses Bild in Haftanstalten noch drastischer. Da sie sich viel in ihren Zellen aufhalten und während dieser Zeit keine soziale Interaktion gestattet ist, leiden insbesondere ältere Insassen an der Isolation, der sie unterliegen. Es drohen Depressionen und andere psychische Leiden, die die Haftbedingungen zusätzlich beeinträchtigen.

Im Artikel wird auch die Haftstrafe an sich kontrovers hinterfragt, da sie für Senior*innen je nach moralischem Blickwinkel unangemessen erscheinen kann. Da sie körperlich und psychisch deutlich vulnerabler als ihre jüngeren Mitgefangenen sind, setzt ihnen die Inhaftierung umso mehr zu. Deshalb werden Forderungen nach anderen Formen der Strafe für chronisch kranke und ältere Menschen laut – die Ideen reichen dabei von Hausarrest über Bewährungsstrafen bis hin zu speziellen Pflegeeinrichtungen.

Aus diesen Gründen plädiert „Blickpunkte“ für eine intensivere Einbindung der Geriatrie in das Justizsystem, sodass sich Senior*innen und von Krankheiten betroffene Menschen nicht um ihre Gesundheit und ggf. ihre Pflege sorgen müssen. Man verlangt mehr Maßnahmen im Sinne einer Aufrechterhaltung der Mobilität von körperlich beeinträchtigten Insassen, aber auch konsequentere Untersuchungen und pflegerische sowie psycho-soziale Angebote, damit das Altern hinter Gittern durch Respekt gezeichnet werden kann.

„Blickpunkte“ und alle veröffentlichten Artikel sind auch online verfügbar. Im Archiv sind alle derzeit 38 Ausgaben zu finden. Für ein Abonnement oder ein gedrucktes Exemplar der Zeitschrift ist eine E-Mail an redaktion@blickpunkte.co.at notwendig.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) weist auf neue Erkenntnisse zu Lebensformen von älteren Menschen hin. Immer mehr Personen, die in einer Partnerschaft sind, leben in getrennten Haushalten. Diese Konstellation wird auch als ‚Living-Apart-Together‘ bezeichnet, was übersetzt so viel wie ‚räumlich getrennt – zusammenlebend‘ bedeutet.

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Im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DAS), einer repräsentative Quer- und Längsschnittstudie, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, wurden Menschen ab 43 Jahren nun dazu befragt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass rund 6 % der Befragten in dieser Konstellation leben. Von diesen Personen, die in einer ‚Living-Apart-Together‘-Partnerschaft leben, haben in der Befragung weiterhin über die Hälfte (54,7 %) angegeben, dass sie gerne in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Partner oder der Partnerin leben würden.

Interessant ist dabei eine Unterscheidung nach verschiedenen Altersspannen, denn es zeigt sich, dass bei den Befragten von 43 bis 65 Jahren 61,7 % einen gemeinsamen Haushalt bevorzugen würden, wohingegen es bei den Befragten ab 66 Jahren lediglich 20,2 % sind, also rund jede fünfte Person.

Der Unterschied kann zum Beispiel daher kommen, dass Personen aus der Gruppe der ab 66-jährigen Menschen bereits seit langer Zeit in derselben Umgebung wohnen und dort nicht wegziehen wollen. Außerdem haben sie sich möglicherweise an den Alltag und diese Lebensform gewöhnt, wenn sie schon länger so leben.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse zu der Untersuchung finden Sie auf der Website des DZA. Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Einsamkeit, Pflege und altersgerechtes Wohnen sind wichtige Themen für ein würdiges Leben im Alter geht. Diese Themen zeigen auch, wie relativ Alter(n) sein kann: Es ist nicht das Altwerden selbst, sondern mögliche Nebenerscheinungen, auf die die Person, ihr soziales Umfeld oder die baulichen Strukturen im Wohnumfeld (noch) keine Antwort haben.

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Das Thema Einsamkeit haben wir bereits mehrfach aufgegriffen. Auch das Thema Pflege und ihr massiver Reformbedarf gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde von uns schon öfter behandelt. Beim Thema Wohnen hatten wir zuletzt über die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ in Lübeck berichtet: „Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können.“ Aber auch handliche Exponate für den alltäglichen Gebrauch können hier begutachtet werden.

Ein Aspekt, der beim Wohnraum allerdings weniger beleuchtet ist, ist die Frage, wie viele potenzielle Wohnungen es überhaupt gibt, die altersgerecht sind oder das Potenzial haben, bei Bedarf umgebaut zu werden. Nicht in jeden Hausflur passt ein Treppenlift. Hiermit will sich das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befassen. Laut den Verantwortlichen fehle es bundesweit und regional an belastbaren Informationen über die Anzahl altersgerechter Wohnungen sowie über qualitative Merkmale der Anbieter, Belegung und Preissegmente. Auch eine Definition von „altersgerecht im baulichen Sinne“ gebe es nicht. Frühere Studien zeigen allerdings, so das BBSR, dass altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum knapp sind.

„Das Forschungsprojekt soll klären, ob die derzeitige und künftige Neubauentwicklung altersgerechter Wohnungen einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung älterer und anderer bedürftiger Personen leistet.“

Vor diesem Hintergrund steht die Quartiersentwicklung. Selbst wenn es gelingt, dass sich ein Quartier pflegerisch gut aufstellt und sich Ältere - oder auch jüngere Bewohner*innen mit Bedarf - über die Pflegekassen oder andere Töpfe mit diesen Angeboten ausstatten können, bleibt immer noch die Frage: Können ob sie überhaupt in ihren Wohnungen langfristig bleiben können oder ob diese  ungeeignet sind.

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Alternative Wohnformen ermöglichen es älteren Menschen, Unterstützung im Alltag zu erhalten, indem sie einen Teil ihres Wohnraums vergünstigt an Jüngere, zumeist Student*innen, vermieten. In seinem Bericht aus dem Dezember 2023 weist der Bundesrechnungshof allerdings darauf hin, dass viele dieser Wohnformen steuerlich nicht korrekt abgewickelt werden. Grund hierfür sei das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen.

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Bereits 2019 plante die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um Unterkunft, Verpflegung und Vorteile aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei zu stellen. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Finanzausschuss wurde dabei von einem Steuervolumen von rund 50 Mio. Euro bei ca. 50.000 entsprechenden Wohnformen ausgegangen. Allerdings beschloss das Parlament damals, keine gesetzliche Regelung zu erlassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ergänzend bemerkt. Die Folge sind rechtliche Unklarheiten.

Aus diesem Grund empfiehlt der BRH dem Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für alternative Wohnformen, inklusive steuerlicher Regelungen, zu schaffen. Als Beispiel schlägt er vor, geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. „Die Beteiligten erhalten Rechtssicherheit bei der gegenseitigen Unterstützung. Dies kann gleichzeitig als Grundlage dienen, um die Akzeptanz und die Wirksamkeit solcher Wohnformen als sozialpolitisches Instrument zu erhöhen.“

Laut BAGSO folgt der BRH damit der Empfehlung, die diese zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und der Stadt Düsseldorf abgegeben hatte. Dabei betont sie die dreifache Wirkung dieser Wohnform. Neben günstigem Wohnraum und Unterstützung bietet diese Form auch eine reale Maßnahme gegen Einsamkeit. Allerdings muss an dieser Stell etwas Wasser in den Wein geschüttet werden: Solche Wohnformen sind nicht nur auf bürokratischer Ebene gewissen Voraussetzungen unterworfen.

Auch sozioökonomisch gibt es Bedingungen. Ist bspw. die Wohnung groß genug? Lebt die Person auf dem Land oder in der Stadt? Bestehen neben Alltagshilfe möglicherweise psychische Belastungen wie Depressionen oder Ähnliches, die eine „private“ Unterstützung überfordern würden? Auf Letzteres hatten wir bereits in unserem Artikel zu „Strategien gegen Einsamkeit“ hingewiesen. Hinzu kommt die Frage, welche jungen Leute gefragt sind und welche ausgeschlossen werden.

Es zeigt sich also, dass die Suche nach Rechtssicherheit gleichzeitig ein riesiges Paket an weiteren Fragen aufwirft. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Pflegeproblem sehr viel weitreichender ist, ebenso wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es kann sich daher nur um eine Möglichkeit unter vielen handeln, die für eine bestimmte Gruppe Älterer und Jüngerer eine Ressource darstellt. Für diese Menschen ist es allerdings wert, dass solche Wohngemeinschaften gefördert werden.

Ob allerdings eine Regelung tatsächlich Rechtssicherheit schafft oder stattdessen andere bürokratische Hürden erzeugt, bleibt zu beobachten.

Für all jene, die allerdings bereits in so einer WG leben oder ernsthaft darüber nachdenken, gilt laut Bundesgesundheitsministerium für einige dieser „Pflege-WGs“ unter „bestimmten Mindestvoraussetzungen“ die Möglichkeit, als sogenannte ambulant betreute Wohngruppe anerkannt zu werden. In diesem Fall hätten die Beteiligten sogar Anspruch auf besondere Förderung durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesen Gruppen eine monatliche Pauschale von 214 Euro als Wohngruppenzuschlag erhalten. Auf der Seite des Gesundheitsministerium finden sich dazu weitere Informationen.

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Im Graf Recke Quartier in Neumünster soll das Leben und Wohnen für Senior*innen, Demenzerkrankte und junge Personen mit Handicaps durch das Mitplanen von Service und Pflege sowie das Vorhandensein von Begegnungsstätten erleichtert werden.

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Nun gibt es im Quartier auch die Möglichkeit, eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu gründen, in der die Bewohner*innen weitgehend selbstbestimmt leben können. Dabei können die Betreuungs- und Pflegedienste selbstständig beantragt werden. Auch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen können in die Wohngemeinschaften einbezogen werden, dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Die Wohn-Pflege-Gemeinschaften bestehen aus 12 Mieter*innen, die jeweils einen eigenen Wohn-/Schlafbereich mit Duschbad haben sowie Gemeinschaftsflächen wie der Küche und einem Wohnzimmer.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu leben, berät die „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ (KIWA). Dazu haben wir bereits ausführlicher in einem früheren Artikel berichtet.

Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie...

  • ... bei Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft im Graf Recke Quartier oder für weitere Information (KIWA): Alter@kiwa-sh.de, 0431 - 647 391 100.
  • ... für eine Besichtigung der Räumlichkeiten im Graf-Recke-Quartier (Quartiersmanagerin Frau Thies-Petersen): J.Thies-Petersen@graf-recke-stiftung.de
  • ... bei Fragen an die Ansprechpartnerin für Angehörig (Frau Reinhart): infolirumlarum@gmail.com

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Um Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen in Einrichtungen für Senior*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, schult (de)mentia+art Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige dieser Bereiche in digitalen Museumsführungen.

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Gerade in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in ländlichen oder kleinstädtischen Regionen, in denen das nächste Museum nicht gleich um die Ecke sei, habe die Nachfrage nach digitalen Führungen in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund bietet (de)mentia+art Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen aus dem Kulturbereich und aus Senior*inneneinrichtungen am 9. April und am 13. Mai Schulungen für digitale Museumsführungen an.

„Menschen mit Demenz leben überall im deutschsprachigen Bereich. Für viele sind Museen nur schwer oder gar nicht zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsankündigung. Neue Möglichkeiten kultureller Teilhabe könnten die Lebensqualität steigern und in Pflegeeinrichtungen, Demenzcafés,  Tagespflege u.a. genutzt werden. „Teilhabe-orientierte Vermittlung“ wird das Modell genannt, dass (de)mentia+art in den letzten Jahren entwickelt hat und sich auch an Menschen mit demenziellen Veränderungen richtet.

Die Schulungen finden digital statt, eine Teilnahme ist kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zu den Veranstaltungen mit mehr Informationen.

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Bis heute trauen sich viele ältere Menschen nicht, offen über ihre Sexualität zu sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen gibt es Unwissen, Stigmatisierungen und Berührungsängste. Paula Welgand und Prof. Dr. Andreas Schönfeld erklären in einem Fachartikel, wie diversitätssensible Pflege funktionieren kann.

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Unter dem Titel „Divers im Alter“ ist in der Februarausgabe des Fachmagazins Heilberufe zu lesen, wie Personen aus dem LGBTIQ*-Bereich empathisch gepflegt werden können. Denn selbstverständlich kommen auch in pflegerischen Einrichtungen lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen unter.

„Hierbei ist besonders zu beachten, dass die älteren Patient*innen eher aus einer Zeit kommen in der Diversity oder Diversität noch keine Begriffe waren, die in der Gesellschaft verankert wurden“, schreiben die Autor*innen des Beitrags. „In Deutschland wurde zudem erst 1994 der Paragraf 175 abgeschafft. Dieser Paragraf kriminalisierte Homosexualität und legitimierte zudem die Verfolgung homosexueller Männer.“ Vor diesem Hintergrund falle es vielen älteren Personen immer noch schwer, ihre Sexualität und ihre Identität offen auszuleben.

In dem Fachmagazin schlagen die Autor*innen unter anderem vor, diversitätssensible Pflege im Alter in die sogenannte Pflege-Charta aufzunehmen. Darin werden acht Artikel gelistet, die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sammelt, um diese dadurch ausdrücklich zu stärken. Eine Aufnahme der Rechte von LGBTIQ* Menschen könne zur Entwicklung eines einheitlichen Pflegeleitfadens beitragen und damit das Wohlbefinden von Patient*innen und Mitarbeitenden verbessern.

Einen entsprechenden Leitfaden zur diversitätssensiblen Pflege gebe es bislang nicht. Gleichwohl weisen Welgand und Schönfeld darauf hin, dass es bereits Angebote gebe, die sich ausdrücklich an queere Personen richteten. Bei der Suche könnten Qualitätssiegel wie „Lebensort Vielfalt“ helfen.

Insgesamt sei Sensibilität für alle ein Gewinn. Überarbeitete Diversitätskonzepte würden beispielsweise in Aufnahmefragebögen nach Diskriminierungserfahrungen fragen. Auch Schulungen für das Pflegepersonal oder passende Freizeitangebote für Bewohner*innen gehörten dazu. „Eine Änderung des normativen Konzepts kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein und zu einer besseren und diversitätssensibleren Pflege beitragen“, heißt es dazu abschließend im Beitrag.

Hier gelangen Sie zu dem (leider kostenpflichtigen) Fachartikel.

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Die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Hansestadt Lübeck, Bauvereinen und Wohnbaugenossenschaften. Ab März bietet der Verein regelmäßig kostenfreie Führungen durch die Ausstellung in Lübeck.

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Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können. Ab sofort startet der Verein jeden 1. Donnerstag im Monat um 15 Uhr eine kostenfreie Führung durch die Ausstellung.

„Natürlich kann nicht jede Wohnung bautechnisch auf einen seniorengerechten Standard angepasst werden. Doch oft helfen schon kleine Veränderungen der Einrichtung oder der Einsatz von Alltagshilfen, um die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern“, ist auf der Internetseite des Vereins zu lesen. Daher hält die Ausstellungen auch kleinere Exponate für den Alltag wie Spezialbesteck, Trinkhilfen, einfach zu bedienende Telefone oder Notrufsysteme vor. Ziel des Vereins ist es, mit Anpassungen zum Wohnumfeld und mit Beratungen zu Hilfsmitteln im Alltag zu einem möglichst langen und selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden beizutragen.

Wer vorbeischauen möchte wird um eine Anmeldung, per Mail (info@wohnberatung-luebeck.de) oder telefonisch (0451 / 989 508 10), gebeten.

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Der Deutsche Caritasverband hat ein rund 20-seitiges Positionspapier zur Digitalpolitik vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

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„Ohne digitale Teilhabe ist die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben kaum mehr möglich“, heißt es in dem Positionspapier des größten Wohlfahrtsverbands in Deutschland. „Sozioökonomische und kulturelle Benachteiligung hängt mit digitaler Ungleichheit zusammen und kann diese verstärken. Die notwendige Ausstattung, barrierefreie Zugänge sowie digitale Kompetenzen sind Schlüsselfaktoren für digitale Teilhabe.“

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband höhere Beträge für Hard- und Software sowie sichere Internetzugänge für Sozialleistungsempfänger*innen. Neben Bürgergeld- oder Kinderzuschlagsberechtigten schließt der Verband auch Beziehende der Grundsicherung im Alter mit in die Forderung ein. Allein die Technik reiche dabei aber nicht, es brauche zugleich zielgerichtete Angebote für benachteiligte Personengruppen, um digitale Kompetenzen zu erlernen.

Eine weitere der zentralen Forderungen der Caritas ist der leichtere Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – sowohl online als auch offline („mehrkanalfähige Verwaltung“). Dabei geht es insbesondere um den Zugang zu Sozialleistungen. „Für Menschen aus vulnerablen Gruppen, die besonders auf Sozialleistungen angewiesen sind, muss sichergestellt sein, dass digitale Verfahren keine Hürde werden“, so der Caritasverband.

Das digitalpolitische Positionspapier ist am 18. Januar erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

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