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Wohnen

Die Bundesinteressenvertretung für pflegebedürftige Menschen (BIVA) hat einige Hinweise für Bewohnervertretungen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. Diese Hinweise sollen dabei helfen, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.

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Denn die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretungen sind laut der BIVA immer noch zu gering, obwohl sie laut Landesverfassungen bei der Verbesserung der Qualität mitwirken sollten. Nur in Nordrhein-Westfalen haben die Vertretungen einen immerhin geringen Einfluss auf Personalentscheidungen.

Die Hinweise der BIVA sind online einsehbar.

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen veröffentlicht, die die Begleitung in Hospizeinrichtungen und die Versorgung mit lindernder Medizin sowie Pflege verbessern sollen.

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Wird das Sterben als Teil des Lebens erkannt, sollte das Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht werden. Der DV nimmt Bezug zur Pflegestatistik, nach der im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig waren. Eine zunehmenden Zahl von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen erhöht auch den Bedarf an Begleitung in Hospizen und eine lindernde medizinische Versorgung. Auch eine psychosoziale und spirituelle Begleitung sollte laut DV sichergestellt sein.

Der DV weiter: "Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug." Ort und die Umstände des Sterbens widersprächen also nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Mit den Empfehlungen möchte der DV die hospizliche Begleitung sowie die Palliativversorgung verbessern. Die Empfehlungen können Sie hier herunterladen.

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Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

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Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat das Themenheft "Engagement für Menschen im Heim" veröffentlicht. 2016 wurden durch die BAGSO Menschen und Initiativen gesucht, die sich für ein lebenswertes Wohnen von Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen engagieren.

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Die Dokumentation des Wettbewerbs umfasst ausgewählte Beispiele, die anregen sollen, ähnliche Initiativen zu entwickeln. Das gesamte Heft können Sie herunterladen oder neben anderen Publikationen der BAGSO kostenfrei bestellen.

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Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) besteht seit 10 Jahren. Anlässlich des Jubiläums wurde auch die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben" überarbeitet und veröffentlicht.

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Die KIWA hat im Rahmen ihrer Feierstunde die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben. Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Schleswig Holstein" veröffentlicht.

Sowohl die bundes- als auch die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert und eine vollständige Überarbeitung der Broschüre notwendig gemacht. In der überarbeiteten Broschüre konnten die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre einfließen und die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgenommen werden.

Diese Broschüre geht in den einzelnen Kapiteln den Fragen zu den Grundlagen von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, zur baulichen Planung und zu leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach. Die praxisnahen Informationen richten sich an jeden, der sich mit dieser Organisationsform von gemeinschaftlichem Wohnen auch bei steigendem Hilfe-, Unterstützungs- oder Pflegebedarf beschäftigt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften insbesondere für Menschen mit Demenz eignen.

Auf dem Weg zu einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bausteine für einen gelingenden Aufbau einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft werden in sechs Kapiteln beschrieben und mit zahlreichen Schaubildern verdeutlicht.

Sozialministerin Kristin Alheit gratuliert der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter zum 10-jährigen Bestehen: „Wir brauchen in Zukunft viel Kreativität und Flexibilität, um neue Wohn- und Pflegeformen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln“, sagte die Sozialministerin. „Die KIWA hat enorm viel bewegt. Sie war ein Schrittmacher, um in Zukunft immer mehr individuelle Lösungen zu ermöglichen und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben auch im Alter nachzukommen. Ich bin sicher, das wird auch so bleiben.“

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Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Konflikte gehören auch in einer Pflegeeinrichtung zum Alltag. Diese können belastend sein, weil sich die Bewohner/innen der Situation oftmals nicht entziehen können. Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)  informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung.

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Bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten soll die außergerichtliche Schlichtung vor allem ein langes, aufwändiges und teures Verfahren vermeiden.

Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Juristinnen Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, welche beim Beratungsdienst der BIVA tätig sind. Die Broschüre enthält auf 26 Seiten praxisorientierte Informationen zur Streitschlichtung in Einrichtungen. Ratsuchende finden Antworten auf alle Fragen zur Durchführung einer solchen Verbraucherschlichtung.

Ergänzende Informationen, Fallbeispiele und Mustervorlagen werden auf den Seiten der BIVA zur Verfügung gestellt. Die Broschüre können Sie hier herunterladen oder kostenfrei bei der BAGSO bestellen:

  • per Post: BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
  • per Fax: 0228 / 24 99 93 20
  • per Mail: bestellungen@bagso.de

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Im Rahmen des Programms "Altersgerechtes Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch dieses Jahr Zuschussanträge gestellt werden. Es können bis zu 12,5 Prozent bzw. 6.250 Euro je Wohneinheit bezuschusst werden.

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2017 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für Zuschüsse bereit. Die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren können über das Programm 455 beantragt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sollen einige Maßnahmenpakete klarer formuliert sein, um Fehlinterpretationen bezüglich der einzelnen Anforderungen zu vermeiden.

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Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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Der Flyer "Selbstständige Lebensführung älterer Migrantinnen und Migranten in Deutschland - Handlungsbedarfe und strukturelle Ansatzpunkte" ist ein Ergebnis von interdisziplinären Workshops, welche bis Februar 2016 durchgeführt wurden. Zusätzlich sind eine Dokumentation der Veranstaltungen sowie Handlungsempfehlungen erschienen.

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Laut dem Institut Inbas-Sozialforschung ist die selbständige Lebensführung im Durchschnitt ab 75 Jahren gefährdet. Die Planungen, um dieser Gefährdung zu begegnen, sollten jedoch schon mit dem Renteneintritt beginnen. An den Workshops nahmen Expert/innen aus der praxisnahen Arbeit mit älteren Menschen teil.

Die entstandenen Materialien stehen zum Download bereit:

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