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Wohnen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum fordern die Bundesregierung auf, das Zuschussprogramm zum altersgerechten Umbauen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu sichern und aufzustocken. Lesen Sie hier, wie die BAGSO diese Forderung begründet.

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Bis 2030 braucht Deutschland drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.

Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Am 05.09. begann Haushaltswoche des Bundestags. Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Mio. Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 sind mindestens 100 Mio. Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“ betont Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Vor allem viele ältere EigenheimbesitzerInnen überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

Im Alter wollen die Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weiß auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: „Ich begrüße es sehr, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!“

Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, zu dem das BMUB eingeladen hatte, publizierte im Oktober 2015 die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Altersgerechter Umbau im Quartier“.

Aufstockung und Weiterentwicklung des KfW‐Zuschussprogramms „Altersgerechter Umbau“ stehen an erster Stelle. Die Umsetzung muss nun im Bundeshaushalt festgeschrieben werden. Die Alternative der KfW-Kreditförderung greift bei älteren Menschen erfahrungsgemäß nicht. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für diese Gruppe noch schwieriger geworden, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Der Investitionszuschuss wurde im Oktober 2014 als zweites Förderprogramm neben der Variante eines verbilligten Kredits erneut eingerichtet, nachdem er 2011 erstmals für ein Jahr aufgelegt war. Gab es anfangs kritische Stimmen, der Investitionszuschuss werde nicht abgerufen und dafür sei der Verwaltungsaufwand zu hoch, wird das Programm bei den Betroffenen zunehmend bekannt.

Vor allem die Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat den politisch gewünschten Effekt. Sie kommt so gut an, dass die Mittel genau aus diesem Grund jetzt angehoben werden müssen – um diesen Schwung nicht auszubremsen. Der Bundestag wird deshalb aufgefordert, bei den aktuellen Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel zu bewilligen.

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Generationenübergreifendes Wohnen - auch für ältere Menschen mit geringem Einkommen - soll im Modellprojekt „Neues Leben in alten Klassenzimmern: Wohnprojekt staTThus“ ermöglicht werden. In dem ehemaligen Schulgebäude entstehen zunächst 22 barrierefreie Wohnungen.

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Soziale Kontakte zwischen den BewohnerInnen und in der Kommune sollen durch Gemeinschaftsräume ermöglicht werden. Zugang zum Wohnraum entsteht durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf der Homepage.

Das staTThus ist eines von 29 Modellen, welche durch das Programm "Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben" gefördert werden.

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Durch das Handbuch der Seniorenberatung in Hannover können Sie sich über technische Unterstützungsmöglichkeiten für die eigene Wohnumgebung informieren. Es werden Geräte, ihre möglichen Einsatzfelder, Preise und Hersteller beschrieben.

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Zusätzlich zu den übersichtlich aufgeführten Informationen ist zu jedem Gerät eine Datenschutzampel angezeigt, die sofort erkennen lässt, inwiefern die Geräte persönliche Daten z.B. an die Hersteller senden (können).

Die Geräte sind den Themenbereichen Sicherheit, Gesundheit, Kommunikation & Unterhaltung sowie Komfort & Selbständigkeit zugeordnet. Außerdem sind Anwendungen für Smartphones aufgeführt.

Das Handbuch können Sie kostenfrei in deutscher, russischer und türkischer Sprache herunterladen.

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In Hamburg findet am 02.11.2016 von 8:30 bis 17:00 der 7. Norddeutsche Wohn-Pflege-Tag statt. Er steht unter dem Motto "Verschiedenheit ist doch normal - auch im Alter! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?"

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Näheres zum Programm und Tagungsablauf finden Sie auf dem Flyer des Fachtages und auf der Homepage des Veranstalters.

Kosten: 95 Euro inklusive Mittagessen, Pausenimbiss und Getränken. Für Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre, Schwerbehinderte und RentnerInnen gilt
der ermäßigte Beitrag von 45 Euro, wenn mit der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis mitgesandt wird.

Wo: Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg.

Sie können sich online bis zum 15.10.2016 anmelden.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Wohnen und Wohnumgebung ist für nahezu jeden Menschen ein wichtiges Thema. Im Alter kann die Umsetzung der eigenen Wünsche in diesem Kontext auf neue Barrieren treffen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick aus wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema aus den letzten Jahren.

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Auf unserem Portal haben wir bereits Literaturempfehlungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu den verwandten Themen Nachbarschaft und Seniorenresidenzen veröffentlicht. Hier nun zunächst empfohlene eigenständige Werke:

Banse / Berndgen-Kaiser / Deilmann / Fox-Kämper / Möbius (2014): Wohnsituation und Wohnwünsche älterer Menschen in ost- und westdeutschen Städten, Fraunhofer-IRB-Verlag.

Becher / Hölscher (Hrsg., 2015): Wohnen und die Pflege von Senioren. Neue Versorgungsarrangements, neue Geschäftsmodelle, Vincentz.

Hagspiel (2016): Wohnen und Leben im Alter. Mit direktem Bezug zur Region Leiblachtal/Vorarlberg. Bucher GmbH & Co. Druck Verlag Netzwerk.

Hasenau / Michel (2016): Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Gestalten, begleiten, finanzieren, Vincentz.

Hehl / Zohren (2015): Neue Wohnform für Mutige. Eine Generation revolutioniert ihre Zukunft, brotsuppe.


Im Sammelwerk von Jacobs / Blüher (Hrsg., 2015): Schwerpunkt: Pflege zwischen Heim und Häuslichkeit, Schattauer:

Hommel: Senioren-Wohngemeinschaften - Pflege im kleinen Kreis, S. 167-170.

Teti: Wohnen im Alter: Versorgungsformen in der Pflege, S. 15-26.

Zok / Schwinger: Pflege in neuen Wohn- und Versorgungsformen - die Wahrnehmung der älteren Bevölkerung, S. 27-53.


Weitere Artikel in Sammelwerken zum Thema:

Al Dulami (2015): Wohnen im Alter - Freiheit oder Isolation? In: Jünemann / Langer (Hrsg.): Wenn die Freiheit in die Jahre kommt: zehn sozialethische Impulse für den Umgang mit alten Menschen, S. 218-226.

Arend (2015). Wohn- und Lebensformen im Alter - Herausforderungen und Chancen einer Gesellschaft des langen Lebens. In: Geiger (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 93-112.

Lehmacher-Dubberke / Neubart / Tyll (2015): Wohnen im Alter. In: Neubart (Hrsg.): Repetitorium Geriatrie, S. 125-145.


In der Fachzeitschrift Pro Alter (2015):

Gohde / Feddersen / Paffenholz: Landidylle oder Sonderwelt? S. 22-25.

Gohde / Sowinski / Strunk-Richter: Großer Erfolg: ein Jahr KDA-Pflegeoase in Zwickau. Begleitung von ortsfixierten Menschen mit Demenz in stationären Wohnformen, S. 53-58.

Künzel: Zum Greifen nah. Vom Pflegeheim zum ambulant Betreuten Wohnen, S. 12-13.

Nillesen / Wilken: Kleinmaßstäbliche Wohnformen für Menschen mit Demenz, S. 26-31.

Schwanenflügel: Gemeinschaftlich wohnen. Ein Zukunftsthema für alle Generationen, S. 46-50.


In weiteren Fachzeitschriften:

Beslmeisl / Schroll-Decker (2016): Inklusives Wohnen im Alter. Ein Kriterienkatalog für ein Leben ohne Ausgrenzung. Blätter der Wohlfahrtspflege, S. 26-28.

Fernández-Carro / Módenes / Spijker (2015): Living conditions as predictor of elderly residential satisfaction: a cross-European view by poverty status. European journal of ageing, S. 187-202.

Gerzer-Sass (2015): Die Potenziale aller Generationen nutzen. Beispiel: Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser. Weiterbildung: Zeitschrift für Grundlagen, Praxis und Trends, S. 23-24.

Gras-Brand (2015): Anders Altern - Langzeitbeobachtung einer Alters-WG in Celle. Familiendynamik: systemische Praxis und Forschung, S. 296-301.

Heinze (2015): Wohn- und Lebensformen im Alter: Selbstständigkeit erhalten, Integration fördern. Der Bürger im Staat, S. 120-129.

Jann (2015): Reflexionen zur Frage des guten Wohnens beim Älterwerden. Nicht alle haben die Wahl. Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 270-274.

Kim / Waite (2016): Complex households and the distribution of multiple resources in later life: findings from a national survey. Research on aging, S. 150-177.

Oberle (2015): Anders denken. Wohnformen: weil pflegebedürftige Menschen heute selbstbestimmter und unabhängiger leben wollen, liegen neue Wohnformen im Trend. Altenpflege, S. 40-43.


Direkt online können Sie Paulus (2015): Selbständig zuhause leben im Alter. Auf dem Weg zu einer integrierten Versorgung. Forschung aktuell abrufen.

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Der Deutsche Alterssurvey, eine wichtige Langzeitstudie zum Altern in Deutschland, ist mit Datenmaterial aus dem Jahr 2014 erschienen. Er wird vom Deutschen Zentrum für Altersfragen herausgegeben. Lesen Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.

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Bei der Vorstellung des Alterssurveys betonte die Bundesfamilienministerin die Aktivität und die Zufriedenheit der Menschen zwischen 40 und 85. Sie ging aber auch auf zu beseitigende Ungleichheiten ein, wie die ungleiche Einkommensverteilung in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Die wichtigsten Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys 2014 sind hier zusammengefasst:


Erwerbstätigkeit und Rentenübergang:

  • Der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren hat seit 1996 deutlich zugenommen.
  • Im Ruhestand gehen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • 81,2 Prozent der älteren Erwerbstätigen fühlen sich weder über- noch unterfordert.
  • Belastungen im Arbeitsleben haben zugenommen. 47,4 Prozent sind nervlich belastet, 31,2 körperlich belastet.
  • Immer weniger älteren Erwerbstätigen gelingt ein nahtloser Übergang in die Altersrente.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf:

  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung tragen Frauen weiterhin die Hauptlast bei der Hausarbeit.
  • Erwerbsarbeit und die Pflege von Angehörigen werden häufiger kombiniert - ebenfalls insbesondere von Frauen.
  • Großeltern betreuen wieder zu einem größeren Anteil ihre Enkelkinder und sind auch immer häufiger gleichzeitig erwerbstätig.

Familienbeziehungen und soziale Kontakte:

  • Waren 1996 noch 74 Prozent der 40- bis 85-Jährigen verheiratet, sind es 2014 nur noch knapp 68 Prozent; andere Lebensformen nehmen zu.
  • Die Wohnentfernung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern wächst stetig, die Beziehungen bleiben jedoch sehr stabil.
  • Materielle Transfers von Älteren an Jüngere finden häufiger statt, praktische Hilfen von Jüngere an Ältere nehmen ab.
  • Außerfamiliäre Kontakte gewinnen an Bedeutung.

Einkommen und materiellen Lage:

  • Einkommensunterschiede existieren nach wie vor zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Erwerbstätigen in Ost- und Westdeutschland.
  • Ältere sind nicht häufiger von Armut betroffen als Menschen mittleren Alters.
  • Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund sind in Bezug auf die materielle Lage schlechter gestellt als Personen ohne Migrationshintergund
  • die laufenden Kosten für das Wohnen beanspruchen einen steigenden Anteil des monatlichen Einkommens.

Gesundheit und Freizeitverhalten:

  • Gut zwei Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind körperlich kaum eingeschränkt. Knapp 40 Prozent berichten über keine oder eine Erkrankung.
  • Die 40- bis 85-Jährigen treiben häufiger Sport als noch 1996 - besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei den über 60-Jährigen.

Online können Sie den gesamten Bericht und die verwendeten Daten einsehen.

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Der Landesseniorenrat nimmt Stellung zu dem Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein", welcher zur Zeit im Landtag diskutiert wird. Begrüßt wird prinzipiell die gesetzliche Regelung der Verteilung von Finanzmitteln und die wohnortnahe Leistungserbringung. Der Seniorenrat Schleswig-Holsteins lehnt jedoch ab, dass ausschließlich die Dachverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert werden sollen.

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Lokale Vereine werden mit der Fokussierung auf die Dachverbände ausgeschlossen, diese kleinen Vereine haben laut dem Landesseniorenrat jedoch häufig die besseren Kenntnisse vor Ort. In seiner Stellungnahme wird daher gefordert

  • die Förderung mindestens zu einem großen Teil zweckgebunden an die Kommunen auszuschütten;
  • nur ehrenamtlich tätige Vereine und Verbände zu unterstützen, aber keine, die auch als Wirtschaftsunternehmen fungieren;
  • notwendige Erfolgskriterien der Arbeit so zu gestalten, dass sie ohne großen bürokratischen Aufwand einen guten Überblick über die Leistungen geben;
  • die weitere Förderung jährlich zu prüfen.

Die Begründung der einzelnen Punkte können Sie in dem Dokument des Landtages nachlesen. Den Gesetzesentwurf der CDU und den Änderungsantrag der FDP können Sie ebenfalls online nachlesen. Weitere Stellungnahmen und andere Dokumente zu dem Vorgang finden Sie z.B. mit dem Suchbegriff "18/3809" im Informationssystem des Landtages.

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Für viele Menschen bedeutet ein Umzug im Alter eine Herausforderung: Es haben sich viele Dinge angesammelt, die eventuell entsorgt werden müssten, organisatorischen Fragen können insbesondere für Alleinstehende eine große Hürde sein. Eine selbst entwickelte Mappe mit Tipps zum Umzug stellt das Seniorenbüro Neumünster zur Verfügung.

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Die Umzugsmappe richtet sich vor allem an SeniorInnen, sie beinhaltet Checklisten zur Zeitplanung, Wohnungsübernahme oder -auflösung sowie Informationen zu hilfreichen lokalen Angeboten. Ehrenamtliche HelferInnen stehen Interessierten von Beginn an bis zum Einzug in die neue Wohnung zur Seite.

Das Seniorenbüro in Neumünster bietet auch Beratung zum Wohnen im Alter an.

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