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Wohnen

In Hamburg findet am 02.11.2016 von 8:30 bis 17:00 der 7. Norddeutsche Wohn-Pflege-Tag statt. Er steht unter dem Motto "Verschiedenheit ist doch normal - auch im Alter! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?"

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Näheres zum Programm und Tagungsablauf finden Sie auf dem Flyer des Fachtages und auf der Homepage des Veranstalters.

Kosten: 95 Euro inklusive Mittagessen, Pausenimbiss und Getränken. Für Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre, Schwerbehinderte und RentnerInnen gilt
der ermäßigte Beitrag von 45 Euro, wenn mit der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis mitgesandt wird.

Wo: Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg.

Sie können sich online bis zum 15.10.2016 anmelden.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Wohnen und Wohnumgebung ist für nahezu jeden Menschen ein wichtiges Thema. Im Alter kann die Umsetzung der eigenen Wünsche in diesem Kontext auf neue Barrieren treffen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick aus wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema aus den letzten Jahren.

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Auf unserem Portal haben wir bereits Literaturempfehlungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu den verwandten Themen Nachbarschaft und Seniorenresidenzen veröffentlicht. Hier nun zunächst empfohlene eigenständige Werke:

Banse / Berndgen-Kaiser / Deilmann / Fox-Kämper / Möbius (2014): Wohnsituation und Wohnwünsche älterer Menschen in ost- und westdeutschen Städten, Fraunhofer-IRB-Verlag.

Becher / Hölscher (Hrsg., 2015): Wohnen und die Pflege von Senioren. Neue Versorgungsarrangements, neue Geschäftsmodelle, Vincentz.

Hagspiel (2016): Wohnen und Leben im Alter. Mit direktem Bezug zur Region Leiblachtal/Vorarlberg. Bucher GmbH & Co. Druck Verlag Netzwerk.

Hasenau / Michel (2016): Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Gestalten, begleiten, finanzieren, Vincentz.

Hehl / Zohren (2015): Neue Wohnform für Mutige. Eine Generation revolutioniert ihre Zukunft, brotsuppe.


Im Sammelwerk von Jacobs / Blüher (Hrsg., 2015): Schwerpunkt: Pflege zwischen Heim und Häuslichkeit, Schattauer:

Hommel: Senioren-Wohngemeinschaften - Pflege im kleinen Kreis, S. 167-170.

Teti: Wohnen im Alter: Versorgungsformen in der Pflege, S. 15-26.

Zok / Schwinger: Pflege in neuen Wohn- und Versorgungsformen - die Wahrnehmung der älteren Bevölkerung, S. 27-53.


Weitere Artikel in Sammelwerken zum Thema:

Al Dulami (2015): Wohnen im Alter - Freiheit oder Isolation? In: Jünemann / Langer (Hrsg.): Wenn die Freiheit in die Jahre kommt: zehn sozialethische Impulse für den Umgang mit alten Menschen, S. 218-226.

Arend (2015). Wohn- und Lebensformen im Alter - Herausforderungen und Chancen einer Gesellschaft des langen Lebens. In: Geiger (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 93-112.

Lehmacher-Dubberke / Neubart / Tyll (2015): Wohnen im Alter. In: Neubart (Hrsg.): Repetitorium Geriatrie, S. 125-145.


In der Fachzeitschrift Pro Alter (2015):

Gohde / Feddersen / Paffenholz: Landidylle oder Sonderwelt? S. 22-25.

Gohde / Sowinski / Strunk-Richter: Großer Erfolg: ein Jahr KDA-Pflegeoase in Zwickau. Begleitung von ortsfixierten Menschen mit Demenz in stationären Wohnformen, S. 53-58.

Künzel: Zum Greifen nah. Vom Pflegeheim zum ambulant Betreuten Wohnen, S. 12-13.

Nillesen / Wilken: Kleinmaßstäbliche Wohnformen für Menschen mit Demenz, S. 26-31.

Schwanenflügel: Gemeinschaftlich wohnen. Ein Zukunftsthema für alle Generationen, S. 46-50.


In weiteren Fachzeitschriften:

Beslmeisl / Schroll-Decker (2016): Inklusives Wohnen im Alter. Ein Kriterienkatalog für ein Leben ohne Ausgrenzung. Blätter der Wohlfahrtspflege, S. 26-28.

Fernández-Carro / Módenes / Spijker (2015): Living conditions as predictor of elderly residential satisfaction: a cross-European view by poverty status. European journal of ageing, S. 187-202.

Gerzer-Sass (2015): Die Potenziale aller Generationen nutzen. Beispiel: Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser. Weiterbildung: Zeitschrift für Grundlagen, Praxis und Trends, S. 23-24.

Gras-Brand (2015): Anders Altern - Langzeitbeobachtung einer Alters-WG in Celle. Familiendynamik: systemische Praxis und Forschung, S. 296-301.

Heinze (2015): Wohn- und Lebensformen im Alter: Selbstständigkeit erhalten, Integration fördern. Der Bürger im Staat, S. 120-129.

Jann (2015): Reflexionen zur Frage des guten Wohnens beim Älterwerden. Nicht alle haben die Wahl. Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 270-274.

Kim / Waite (2016): Complex households and the distribution of multiple resources in later life: findings from a national survey. Research on aging, S. 150-177.

Oberle (2015): Anders denken. Wohnformen: weil pflegebedürftige Menschen heute selbstbestimmter und unabhängiger leben wollen, liegen neue Wohnformen im Trend. Altenpflege, S. 40-43.


Direkt online können Sie Paulus (2015): Selbständig zuhause leben im Alter. Auf dem Weg zu einer integrierten Versorgung. Forschung aktuell abrufen.

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Der Deutsche Alterssurvey, eine wichtige Langzeitstudie zum Altern in Deutschland, ist mit Datenmaterial aus dem Jahr 2014 erschienen. Er wird vom Deutschen Zentrum für Altersfragen herausgegeben. Lesen Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.

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Bei der Vorstellung des Alterssurveys betonte die Bundesfamilienministerin die Aktivität und die Zufriedenheit der Menschen zwischen 40 und 85. Sie ging aber auch auf zu beseitigende Ungleichheiten ein, wie die ungleiche Einkommensverteilung in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Die wichtigsten Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys 2014 sind hier zusammengefasst:


Erwerbstätigkeit und Rentenübergang:

  • Der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren hat seit 1996 deutlich zugenommen.
  • Im Ruhestand gehen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • 81,2 Prozent der älteren Erwerbstätigen fühlen sich weder über- noch unterfordert.
  • Belastungen im Arbeitsleben haben zugenommen. 47,4 Prozent sind nervlich belastet, 31,2 körperlich belastet.
  • Immer weniger älteren Erwerbstätigen gelingt ein nahtloser Übergang in die Altersrente.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf:

  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung tragen Frauen weiterhin die Hauptlast bei der Hausarbeit.
  • Erwerbsarbeit und die Pflege von Angehörigen werden häufiger kombiniert - ebenfalls insbesondere von Frauen.
  • Großeltern betreuen wieder zu einem größeren Anteil ihre Enkelkinder und sind auch immer häufiger gleichzeitig erwerbstätig.

Familienbeziehungen und soziale Kontakte:

  • Waren 1996 noch 74 Prozent der 40- bis 85-Jährigen verheiratet, sind es 2014 nur noch knapp 68 Prozent; andere Lebensformen nehmen zu.
  • Die Wohnentfernung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern wächst stetig, die Beziehungen bleiben jedoch sehr stabil.
  • Materielle Transfers von Älteren an Jüngere finden häufiger statt, praktische Hilfen von Jüngere an Ältere nehmen ab.
  • Außerfamiliäre Kontakte gewinnen an Bedeutung.

Einkommen und materiellen Lage:

  • Einkommensunterschiede existieren nach wie vor zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Erwerbstätigen in Ost- und Westdeutschland.
  • Ältere sind nicht häufiger von Armut betroffen als Menschen mittleren Alters.
  • Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund sind in Bezug auf die materielle Lage schlechter gestellt als Personen ohne Migrationshintergund
  • die laufenden Kosten für das Wohnen beanspruchen einen steigenden Anteil des monatlichen Einkommens.

Gesundheit und Freizeitverhalten:

  • Gut zwei Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind körperlich kaum eingeschränkt. Knapp 40 Prozent berichten über keine oder eine Erkrankung.
  • Die 40- bis 85-Jährigen treiben häufiger Sport als noch 1996 - besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei den über 60-Jährigen.

Online können Sie den gesamten Bericht und die verwendeten Daten einsehen.

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Der Landesseniorenrat nimmt Stellung zu dem Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein", welcher zur Zeit im Landtag diskutiert wird. Begrüßt wird prinzipiell die gesetzliche Regelung der Verteilung von Finanzmitteln und die wohnortnahe Leistungserbringung. Der Seniorenrat Schleswig-Holsteins lehnt jedoch ab, dass ausschließlich die Dachverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert werden sollen.

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Lokale Vereine werden mit der Fokussierung auf die Dachverbände ausgeschlossen, diese kleinen Vereine haben laut dem Landesseniorenrat jedoch häufig die besseren Kenntnisse vor Ort. In seiner Stellungnahme wird daher gefordert

  • die Förderung mindestens zu einem großen Teil zweckgebunden an die Kommunen auszuschütten;
  • nur ehrenamtlich tätige Vereine und Verbände zu unterstützen, aber keine, die auch als Wirtschaftsunternehmen fungieren;
  • notwendige Erfolgskriterien der Arbeit so zu gestalten, dass sie ohne großen bürokratischen Aufwand einen guten Überblick über die Leistungen geben;
  • die weitere Förderung jährlich zu prüfen.

Die Begründung der einzelnen Punkte können Sie in dem Dokument des Landtages nachlesen. Den Gesetzesentwurf der CDU und den Änderungsantrag der FDP können Sie ebenfalls online nachlesen. Weitere Stellungnahmen und andere Dokumente zu dem Vorgang finden Sie z.B. mit dem Suchbegriff "18/3809" im Informationssystem des Landtages.

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Für viele Menschen bedeutet ein Umzug im Alter eine Herausforderung: Es haben sich viele Dinge angesammelt, die eventuell entsorgt werden müssten, organisatorischen Fragen können insbesondere für Alleinstehende eine große Hürde sein. Eine selbst entwickelte Mappe mit Tipps zum Umzug stellt das Seniorenbüro Neumünster zur Verfügung.

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Die Umzugsmappe richtet sich vor allem an SeniorInnen, sie beinhaltet Checklisten zur Zeitplanung, Wohnungsübernahme oder -auflösung sowie Informationen zu hilfreichen lokalen Angeboten. Ehrenamtliche HelferInnen stehen Interessierten von Beginn an bis zum Einzug in die neue Wohnung zur Seite.

Das Seniorenbüro in Neumünster bietet auch Beratung zum Wohnen im Alter an.

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Seit April 2013 besteht das Projekt "Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein", welches gemeinsam vom Sozialministerium und dem Paritätischen durchgeführt wird, finanziell unterstützt vom Generali Zukunftsfonds. Inhalt des Projektes ist die Initiierung und Begleitung von Nachbarschaftsnetzen im Land, die Vermittlung generationsübergreifender, inklusiver Unterstützungsleistungen und die Vernetzung von  Menschen und Initiativen.

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Im Laufe dieser drei Jahre wurden von den Projektverantwortlichen eine Reihe von Initiativen unterstützt und beraten. Im Rahmen einer feierlichen Zwischenbilanz kamen im Sozialministerium in Kiel Menschen aus ganz Schleswig-Holstein zusammen, um den Abschluss der Förderperiode von 2013 bis 2016 gemeinsam zu feiern.

Die meisten von ihnen kommen aus Initiativen der Nachbarschaftshilfe, die sich gemeinsam für ein gutes Zusammenleben stark machen. Gemeinsam für einander da zu sein, und das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten liegt ihnen genauso am Herzen wie die Weiterentwicklung ihrer Gemeinden. Den Mitgliedern dieser Initiativen ist gemein, dass sie sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements für ihre Quartiere stark machen. Durch Beratung, Workshops oder Zukunftswerkstätten wurden sie hierbei von den MitarbeiterInnen des Projektes unterstützt.

Weitere Meilensteine im Projektzeitraum waren die Durchführung mehrerer Zertifikatskurse unter dem Titel "Vom Brauchen und Gebraucht werden", die Durchführung von Bürgerversammlungen, Vorträgen zum Thema oder -gerade in der letzten Zeit- die Beratung im Rahmen der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete. Das Spektrum hierbei umfasste sowohl die Moderation und Durchführung von Workshops als auch die Beratung einzelner Initiativen. Auch zukünftig wird dieses Themenfeld voraussichtlich einen großen Raum einnehmen, denn die Inklusion in die Gemeinde kann nicht ohne die Gemeinde funktionieren.

Nach den Grußworten von der Ministerin Alheit und VertreterInnen des Paritätischen und des Generali Zukunftsfonds konnten sich die BesucherInnen über einen Gastvortrag von Herrn Prof. Dr. Klaus Dörner freuen, der unter dem Titel „Nachbarschaft - das Herzstück der Gesellschaft“ über seine Ansichten eines gelingenden gesellschaftlichen Zusammenlebens referierte.

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Die Robert Bosch Stiftung zeichnet die besten Ideen zum Thema "Vielfältig Wohnen im Alter" aus. Sie können sich bis zum 26.04.2016 um den Deutschen Alterspreis, der mit insgesamt 120.000 Euro dotiert ist, online bewerben.

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Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich, lange selbständig wohnen zu können. Um dies zu ermöglichen, sind immer mehr Ältere bereit, den eigenen Lebensstil anzupassen, wollen aber ihre Lebensentwürfe und Ansprüche an das Zuhause nicht vollständig aufgeben. Gelingendes Wohnen im Alter schließt daher die vielfältigen Bedürfnisse der älteren Menschen ein und ist zukunftsorientiert gestaltet.

Nachdem die Robert Bosch Stiftung mit dem Deutschen Alterspreises 2015 beispielgebende Initiativen für ein altersfreundliches Stadtleben ausgezeichnet hat, werden in diesem Jahr die besten Ideen zum Thema „Vielfältig Wohnen“ gesucht. Der Deutsche Alterspreis steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig.

Bewerbungen sind bis zum 26. April 2016 ausschließlich über das Online-Bewerberportal möglich.

Es werden Initiativen gesucht, die einen neuen Blick auf das Thema Wohnen im Alter ermöglichen. Konzepte aus der Architektur schaffen eine barrierefreie und an die verschiedenen Lebensphasen anpassbare Wohnumgebung. Ansätze aus der Technik und dem Design erhöhen die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden. Alternative Formen des Wohnens erproben neue Wege des Zusammenlebens, die auch der wachsenden Pluralität von Lebensentwürfen und kulturellen wie religiösen Zugehörigkeiten in unserer Gesellschaft Rechnung tragen.

Die Bewerbungen sollten mit Originalität überraschen, zukunftsweisende Lösungsansätze präsentieren und das Potential haben, als Vorbilder zu wirken.

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Mehrgenerationenhäuser spielen nach Ansicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb plant es ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Dafür stehen jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens ist für April 2016 geplant.

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Laut dem Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, leisten die Häuser erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und sind im sozialen Füreinander der BewohnerInnen unverzichtbar geworden. Die Förderung wird auf generationenübergreifendes Miteinander und Engagement fokussiert.

Das neue Programm soll zunächst von 2017 bis 2020 laufen. Hauptziel ist, die Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Integration von Geflüchteten zu stärken. Das BMFSFJ fördert seit 2006 Mehrgenerationenhäuser in rund 450 Kommunen. Das aktuelle Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete im Januar 2012 und endet am 31.12.2016. Um Erfahrungswissen zu sichern, sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen im neuen Bundesprogramm möglichst erhalten bleiben.

Bisher geförderte Mehrgenerationenhäuser, die am Folgeprogramm nicht mehr teilnehmen werden, sollen durch neue Häuser ersetzt werden. Eine Bewerbung neuer Häuser ist also möglich und erwünscht. Antragsteller können kommunale und freie Träger sein.

Die konzeptionelle Neugestaltung beruht auf Anregungen aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung.

Statt, wie bisher vier, wird es ab 2017 nur noch zwei Schwerpunkte geben: Die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Außerdem werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung von freiwilligem Engagement und Sozialraumorientierung.

Neben der Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land künftig auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss soll konzeptionelle Überlegungen dazu beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden kann.

Der Bund will weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des im Januar 2017 startenden neuen Bundesprogramms erprobt.

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