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Engagiertes Leben

Für den 03.11.2020 lädt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Politische Teilhabe älterer Bürgerinnen und Bürger stärken“.

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Politische Teilhabe älterer Menschen ist vielseitig und findet zum Beispiel in Seniorenvertretungen wie den zahlreichen Seniorenbeiräten ihren Ausdruck. Auch das schleswig-holsteinische Altenparlament, über dessen 32. Tagung wir kürzlich berichteten, gehört zu einer Struktur politischer Teilhabe. Allerdings machten auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie „einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, dass ältere Menschen gehört und an politischen Entscheidungen beteiligt werden.“

Wie politische Teilhabe sichergestellt und gestärkt werden kann oder wie sich Verbände und Organisationen weiter entwickeln müssten um Mitgestaltung gerecht zu werden sind beispielsweise Fragen, die bei der Veranstaltung diskutiert werden.

Die digitale Fachtagung findet am 3. November 2020 zwischen 11:30 und 16:30 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird bis zum 30. Oktober gebeten. Dazu schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an zellmer@bagso.de . Weitere Informationen können Sie auch dem Programm entnehmen.

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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Im August hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) den Jahresrückblick für 2019 veröffentlicht.

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Die Vorbereitungen des Jahresrückblickes wurden durch das Corona-Virus erschwert, welches sich im Laufe des vergangenen halben Jahres zu einer weltweiten Pandemie und zum Top-Thema über Monate entwickelte. „Trotzdem war 2019 nicht obsolet“, stellt BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering im Vorwort fest. „Und es war ja ein gutes Jahr für unsere BAGSO-Arbeit. An dem, was nächstes Jahr hier zu lesen sein wird, dann für 2020, wird noch hart zu arbeiten sein. Wir sind dazu bereit“, so der ehemalige SPD-Politiker weiter.

Auf über 40 Seiten berichtet die Bundesarbeitsgemeinschaft über Aktivitäten im letzten Jahr. 2019 war ein Jubiläums-Jahr für die BAGSO, die ihr 30-jähriges Bestehen mit einem Festakt feiern konnte. 1989 wurde die BAGSO gegründet, die mittlerweile aus über 120 Mitgliedern (Verbänden) besteht und damit eine zentrale Rolle als Interessenvertretung der Älteren spielt.

Zu den Mitgliedsverbänden gehören beispielsweise der BIVA-Pflegeschutzbund oder der Verein Freunde alter Menschen e.V., über den wir im Mai in einem eigenständigen Beitrag berichteten.

Im nun vorgelegten Jahresbericht wird die BAGSO auch als „Impulsgeber“ beschrieben, als Beispiele werden Projekte wie der Digital-Kompass erläutert. Auch von der BAGSO organisierte Wettbewerbe werden erwähnt, beispielsweise der GERAS-Preis 2019. Wir berichten auch auf diesem Portal regelmäßig über Projekte und Veranstaltungen der BAGSO, eine Übersicht der bisher erschienenen Beiträge finden Sie hier.

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„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

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Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag des Bundestagspräsidenten eine neue Form der Bürgerbeteiligung beschlossen. Als Teil der politischen Willensbildung soll ein Bürgerrat noch in dieser Legislaturperiode ein Gutachten verfassen.

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Ein Bürgerrat soll noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit Expert/innen ein Gutachten zur Rolle Deutschlands in der Welt vorlegen, welches den Fraktionen dann als weitere Grundlage für die Weiterentwicklung von Ideen dienen soll. Dazu sollen 160 Bürger/innen ausgelost werden, die einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden sollen. Beschlossen hatte das der Ältestenrat des Bundestag, der am 18.06.2020 über den Beschluss informiert hat.

„Gerade weil die wachsende Komplexität im rasanten gesellschaftlichen Wandel die repräsentative Demokratie noch wichtiger macht, sollten wir dafür sorgen, dass sie wieder für mehr Bürger interessant wird und sie sich wirklich vertreten fühlen“, wird Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in der Pressemitteilung zitiert. Mit der Beauftragung eines Bürgerrats beschreite man parlamentarisches Neuland. Es gehe „neben der Bearbeitung des genannten Themas vornehmlich auch darum, zu erforschen, ob ein solches neues Instrumentarium zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit taugt, und ein für die Bedingungen Deutschlands auf Bundesebene geeignetes Format zu entwickeln“, so Schäuble weiter.

Der Verein „Mehr Demokratie“ verbucht die Entscheidung auch als Erfolg für ihren ins Leben gerufenen Bürgerrat 2019, der Vorbild für die Entscheidung des Ältestenrates gewesen ist.

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Anlässlich der Überlegungen, ältere Bevölkerungsgruppen bei einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen auszunehmen und diese weiter zu isolieren, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Mitte Mai ein Positionspapier veröffentlicht. Senior/innen generell anders zu behandeln sei altersdiskriminierend.

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In den letzten Wochen hat die Diskussion über eine Aufhebung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie weiter zugenommen, erste Lockerungen sind von Bund und Ländern bereits umgesetzt. Immer wieder hat es in der Debatte auch Vorschläge gegeben, Menschen über 60 Jahren aufgrund des höheren Risikos von weiteren Lockerungen auszunehmen.

Solche Überlegungen seien deutlich zu kritisieren und entschieden zurückzuweisen, äußerte sich dazu der DGB Mitte Mai in einem Positionspapier. Es sei altersdiskriminierend und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt von jüngeren und älteren Menschen. Auch würden solche Kriterien der realen differenzierten Gefährdungslage nicht gerecht werden. „Auch in Zeiten von Corona gilt, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben haben. Einschränkungen sind insoweit, auch nach Infektionsschutzgesetz, nur angemessen für (potentiell) Infizierte, aber nicht für altersabgegrenzte Personengruppen, die nicht erkrankt sind“, so der DGB weiter.

Auch im Hinblick auf die hohe Anzahl an Erwerbstätigen über 60 seien die Vorstöße unwirtschaftlich. „Überlegungen zu Sonderregelungen für Ältere vernachlässigen auf jeden Fall, dass die aktuelle Grenze für den Renteneintritt bei 65 Jahren und 9 Monaten liegt. So stellen über 60 Jährige einen relevanten Teil der Belegschaften in Betrieben und Verwaltungen“, betont der Gewerkschaftsbund. Auch in gesellschaftlich relevanten ehrenamtlichen Tätigkeiten gebe es viele Ältere, die man durch spezifische Einschränkungen von ihrem Engagement abhalten würde.

Das vollständige Positionspapier unter dem Titel „Corona-Krise und Senior/innen“ können Sie hier herunterladen.

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Seit März gelten aufgrund der Covid-19-Pandemie Besuchsverbote in Pflegeheimen und andere Einschränkungen, die sich auf die Arbeit der Beiräte in stationären Einrichtungen auswirken. Der BIVA Pflegeschutzbund hat dazu eine kleine Artikelserie unter dem Titel „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ gestartet.

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Bislang sind zwei Teile der aktuellen Reihe „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ erschienen, die die Bundesinteressenvertretung Alter und pflegebetroffene Menschen (kurz: BIVA Pflegeschutzbund) veröffentlicht hat. „Auch und gerade in diesen Zeiten ist der Beirat als Bewohnervertretung gefragt, um bei der Gestaltung des Lebens in der Einrichtung mitzuwirken“, heißt es in dem zweiten Artikel auch im Hinblick auf die ersten Lockerungen der strikten Besuchsverbote.

Das wichtigste für die Beiratsarbeit in diesen Zeiten sei grundsätzlich, dass die Beiräte die jeweiligen Regelungen ihrer Bundesländer kennen, die sich derzeit schnell ändern können.  Die geltenden Maßnahmen definieren auch den Rahmen und die Möglichkeiten, die die Beiräte haben. Hier bietet die BIVA auch Hilfe an und informiert auf ihrer Internetseite über Änderungen. Außerdem können Sie sich in den E-Mail-Newsletter des Pflegeschutzbundes eintragen, der für aktuelle Informationen zur Corona-Situation eingerichtet wurde.

Im Rahmen der (gesetzlichen) Möglichkeiten sollte die Beiratsarbeit auf Empfehlung des BIVA Pflegeschutzbundes auch in dieser Phase fortgesetzt werden. „In dieser neuen Situation können und sollten Sie sich einbringen. Das ergibt sich aus Ihren vom Gesetz übertragenen Mitwirkungsaufgaben. Dabei geht es auch um die Übersicht, ob Pflege und Betreuung qualitativ angemessen gewährleistet sind, aber vor allem um Ideen, die Situation für alle leichter zu machen“, heißt es dazu im Artikel. So könne beispielsweise überlegt werden, inwieweit Geschenke abgegeben werden können, ob es Balkone gibt, über die man sich zu einer bestimmten Uhrzeit verabreden kann oder wie mit Bewohner/innen verfahren werden kann, die keine digitalen Hilfsmittel zur Verfügung haben. Beispiele zeigen, dass es geht: „Mitglieder berichten uns von Gottesdiensten und Konzerten von ehrenamtlich engagierten Künstlern via Hausanlage, ‚Frischluft-Programmen‘ mit Betreuungskräften, gemeinsamem Singen über die Balkone etc. Solange die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.“

Den ersten Artikel der Serie „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ finden Sie hier . Kürzlich berichteten wir auch über Anregungen der BIVA, wie Regeln für Heimbeiräte aufgestellt werden könnten. Zu dem Artikel gelangen Sie hier .

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Die Bundesinteressensvertretung schwuler Senioren (BISS) hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die sich mit Möglichkeiten politischer Partizipation von älteren schwulen Männern in Seniorenpolitik und Altenhilfe auseinandersetzt.

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Die aktuelle BISS-Handreichung widmet sich auf über 50 Seiten der Frage, wie Bürgerbeteiligung schwuler Männer – aber auch lesbischer Frauen, Trans- und Interpersonen – aussehen kann. Grundlagen dafür bieten Bundesländer und Kommunen, die in vielen Fällen Aktionspläne zur Partizipation von LSBTIQ*-Personen (Abkürzung für Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Inter und Queer) entwickelt haben.

"Wir wollen Arbeitshilfen und Hinweise vermitteln, wie bestehende Aktionspläne in konkrete Angebote umgesetzt werden können und welche Beteiligungsformen ratsam erscheinen", heißt es im Vorwort der Veröffentlichung. Die Handreichung richte sich insbesondere an schwule Seniorengruppen und LSBTIQ*-Organisationen sowie an Fachkräfte der Seniorenarbeit.

Die Broschüre stellt die Aktionspläne im Detail vor und diskutiert Handlungsspielräume und Strategien für ältere LSBTIQ*-Engagierte. Gerade im Bezug zur Altenhilfe und Seniorenarbeit gebe es bei dieser Zielgruppe spezielle Bedarfe: „Schwule Männer – wie auch lesbische Frauen, Trans- und Interpersonen – haben aufgrund ihrer kollektiven Lebenserfahrungen spezielle Bedarfe gegenüber Altenhilfe und Seniorenarbeit. Für ältere und alte schwule Männer stellen vor allem die widerrechtliche strafrechtliche Verfolgung und die Herausforderungen durch die Aidskrise Barrieren im Zugang zu den Angeboten der Altenhilfe dar.“

Die am 21.04.2020 veröffentlichte Handreichung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren finden Sie hier.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine längere Stellungnahme zur Corona-Krise veröffentlicht, in der es gerade auch in dieser Situation für eine Stärkung der Rechte älterer oder eingeschränkter Menschen plädiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) appelliert, die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden.

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Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über der Ernennung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Instituts zur unabhängigen UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Im April hat die Organisation nun ein elfseitiges Papier vorgelegt, in dem sich für den Schutz der Menschenrechte Älterer in der aktuellen Corona-Krise eingesetzt wird.

Eine zentrale Forderung ist beispielsweise das Recht auf Informationen. So müsse die Politik gewährleisten, dass notwendige Informationen rund um das Virus (z.B. Ansteckungsrisiken) transparent, leicht verständlich und für alle zugänglich verbreitet werden. Zum Thema der digitalen Barrierefreiheit im Allgemeinen empfehlen wir auch einen Beitrag, den wir im Februar veröffentlicht haben.

Ein weiteres Thema der Stellungnahme ist das Ermöglichen sozialer Teilhabe. Gerade ältere Menschen, die häufig weniger technische Hilfsmittel benutzen als jüngere Altersgruppen, könnten sehr unter einer sozialen Isolation leiden. Angesichts der Schwere der Folgen solcher Isolationen seien Bund und Länder „menschenrechtlich verpflichtet, sich für Abmilderungsmaßnahmen zu entscheiden, die eine baldige Wirkung versprechen, und deren Finanzierung sicherzustellen.“ Hierfür schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Beispiel mehr Personal und Finanzmittel für Kommunen, Wohlfahrtspflege oder andere Initiativen vor, die die Folgen der Kontaktbeschränkungen abmildern könnten.

„Die Corona-Krise zeigt, dass der Schutz der Rechte älterer Menschen noch besser ausgebaut werden muss. Hierfür würden spezifische Regelungen eine Hilfestellung bieten. Eine verbindliche Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer könnte gerade das leisten“, bekräftigt das Menschenrechtsinstitut seine  Forderung nach einer entsprechenden Konvention in den Schlussbemerkungen des Dokuments.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Deutschen Bundestag finanziert und ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation. Die Aufgaben des Instituts liegen nach eigenen Angaben in der Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.


Die BAGSO geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf die soziale Isolation älterer Menschen vor allem in Pflegeeinrichtungen ein. Es wird an Bund und Länder appelliert, den Beschluss vom 15.04.2020 so schnell wie möglich umzusetzen und die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden. Die seit sechs Wochen geltenden Besuchs- und Ausgehverbote seien mit Abstand der schwerste Eingriff in die Grundrechte in der aktuellen Corona-Situation. Die verzweifelte Lage der Betroffenen fasst ein 92-Jähriger in die Worte: „Man hat uns vergessen.“

„Die Zeit drängt. Viele Menschen in Pflegeeinrichtungen leiden massiv unter der erzwungenen Einsamkeit“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

In der Stellungnahme, die auch den verantwortlichen Politiker/innen und Politikern übermittelt wurde, benennt die BAGSO die zehn dringendsten Maßnahmen. So muss ein gewisses Maß an persönlichen Kontakten nicht nur zu den Mitbewohner/innen, sondern auch zu den nächsten Angehörigen gewährleistet werden. In der Phase des Sterbens müsse eine Begleitung durch Angehörige in allen Pflegeeinrichtungen möglich sein.

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Der UN-Menschenrechtsrat hat Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zur Expertin für die Rechte Älterer ernannt.

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Die Ernennung fand am 13.März statt. Bislang hat Claudia Mahler bereits das Deutsche Institut für Menschenrechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vertreten. In einer Pressemitteilung begrüßt das Institut die Ernennung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin zur Expertin: "Frau Mahler hat einen ganz wesentlichen Anteil daran, dass die Diskussion über die Situation älter Menschen hierzulande auch mit einer menschenrechtlichen Perspektive geführt wird. Sie hat außerdem dazu beigetragen, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen aus Deutschland bei den Verhandlungen in den Vereinten Nationen zu einer Konvention über die Menschenrechte Älterer einbringen.“

Bereits 2013 hatte das Institut für Menschenrechte eine Konvention für Menschenrechte älterer Menschen gefordert. Als Risiken für ein menschenwürdiges Leben im Alter wurden dabei vor allem Altersarmut, Diskriminierung aufgrund von Alter und Einschränkungen in der Autonomie (z.B. in der Pflege) genannt.

Die Amtszeit der kürzlich ernannten Menschenrechtsexpertin beträgt drei Jahre und beginnt im Sommer.

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