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Engagiertes Leben

Die Selbsthilfeorganisation „Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V." (DAlzG) feiert dreißigjähriges Jubiläum. Die Organisation wurde im Dezember 1989 ins Leben gerufen und nutzt das Jubiläum, um darauf hinzuweisen, dass viele Alzheimer-Erkrankte noch immer von Ausgrenzung betroffen sind.

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Am 2.Dezember 1989 hatten Angehörige und Ehrenamtliche die Deutsche Alzheimer Gesellschaft gegründet. Einen Verein, der sich vor allem als Selbsthilfeorganisation versteht. In einer Pressemitteilung zum Geburtstag nutzt der Verein die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, welche Probleme es noch gibt und was sich zukünftig noch ändern muss: „Zukünftig muss es noch besser gelingen, Wissen über Demenz sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote flächendeckend in Deutschland vorzuhalten. Dazu gehören ebenso eine solidarische Finanzierung der Pflege sowie Entlastungsangebote für Angehörige.“ Außerdem weist Monika Kaus, Vorsitzende der DAlzG, in der Presseerklärung auch darauf hin, auf welche Erfolge die Organisation zurückblicken kann. Dazu nennt sie die 135 Mitgliedsgesellschaften und die 13 Landesverbände, in die die DAlzG mittlerweile gegliedert ist. Auch die über 100.000 Telefonberatungen, die die Organisation bereits durchgeführt hat, sei ein großer Erfolg. Darüber berichteten wir bereits im November.

Der offizielle Festakt zum Jubiläum fand am 6.Dezember 2019 in Berlin statt. Grußworte gab es dabei auch aus dem Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium. Weitere Informationen im Zusammenhang des dreißigjährigen Jubiläums finden Sie hier. Mehr zu der Geschichte der Organisation können Sie der Jubiläumsausgabe der „Alzheimer Info“ (4/2019) entnehmen.

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Noch vor der Landtagswahl in Thüringen hatte das Land ein Gesetz verabschiedet, welches Mitwirkungsrechte für Senior/innen ausbauen soll. Das Gesetz bleibe jedoch hinter den Erwartungen zurück, kritisieren Gewerkschaften.

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Am 18.Oktober 2019 wurde in Thüringen das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) beschlossen. “Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Senioren, die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen sowie die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes in §1. Durch das Gesetz sind Kommunen mit über 10.000 Einwohner/innen künftig verpflichtet, einen Seniorenbeirat zu wählen. Auf Landesebene soll weiterhin ein Landesseniorenrat die Interessen der älteren Generationen vertreten und Einfluss auf die Landesregierung nehmen. Das vollständige Gesetz können Sie unter anderem im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen nachlesen.

Es befindet sich dort auf Seite 39 des Dokuments. An der Diskussion um Mitbestimmungsrechte für Senior/innen beteiligte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). „Der DGB hatte sich von Anfang an in die Debatte um das Gesetz mit eingebracht. Allerdings bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück“, kritisiert der DGB auf ihrer Internetseite. „Trotz einzelner Verbesserungen bleiben die Mitbestimmungsrechte zu ungenau“. Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Wahl eines Seniorenbeirates in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner/innen freiwillig bleibt. Außerdem bemängelt der Gewerkschaftsbund, dass DGB und Beamtenbund nicht automatisch Mitglieder des Seniorenrates werden. Eine Bündelung der Interessen wäre sinnvoll, argumentiert der DGB, insbesondere, da es sich um eine starke Organisation der Seniorenpolitik handele. Der DGB kündigte an, sich in Thüringen künftig stärker in der Seniorenpolitik engagieren zu wollen: „Bis zur Evaluierung 2023 will sich der DGB gemeinsam mit seinen Gewerkschaften in der Seniorenpolitik in Thüringen noch besser aufstellen. So sollen für die Landtagswahlen 2024 weitere gewerkschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten gewonnen und qualifiziert werden, um den gewerkschaftlichen Einfluss in der Seniorenpolitik zu vergrößern.“

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Mitte September tagte im Kieler Landtag das 31.Altenparlament des Landes Schleswig-Holstein. Soziale Teilhabe, Armut und Wohnen waren dabei die Schwerpunkte der Delegierten.

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Am 13.09.2019 kamen in Kiel 84 Delegierte aus dem Landesseniorenrat, Gewerkschaften, den Parteien und anderen Verbänden zu dem diesjährigen Altenparlament zusammen. Es gab insgesamt drei Arbeitskreise, in denen einzelne Themen schwerpunktmäßig behandelt werden konnten: Soziale Teilhabe und Ehrenamt, Armut und Absicherung und Wohnen und Quartier. Zu den Beschlüssen gehören Forderungen wie die nach einer Beratungsstelle zum Thema Einsamkeit im Alter, die Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten oder effektivere Maßnahmen für bezahlbares Wohnen.

Das schleswig-holsteinische Altenparlament findet seit 1989 jährlich statt. Die Idee der Veranstaltung ist, nicht nur über Senior/innen zu reden, sondern mit ihnen. Ihre Bedürfnisse und Interessen sollen so einen Raum bekommen, in dem diese diskutiert werden können. Immer wieder mischen sich die Delegierten in aktuelle Diskussionen ein und stellen klare Forderungen an die Politik, wie auch die letzten Jahre schon gezeigt haben. "Die Beschlüsse beeinflussen immer wieder die politischen Entscheidungen, auch wenn sie nicht bindend sind“, heißt es auf der Internetseite des schleswig-holsteinischen Landtags, in dessen Sitzungssaal die jährliche Veranstaltung stattfindet.

Eingeleitet wurde der diesjährige Sitzungstag durch eine Rede des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf, der seit Jahrzehnten in einer Wohngemeinschaft mit Freunden lebt. Mittlerweile ist er 80 Jahre alt. Dem Thema hat der NDR einen eigen Artikel gewidmet. Dort ist auch eine im April unter dem Titel „Die junge Idee von der Alten-WG“ entstandene Sendung zu finden, die auf der Seite des NDR kostenlos zur Verfügung steht.  

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„Senioren für Senioren“ ist der Name des regelmäßigen Internet-Treffs der Stadt Heide, den der Seniorenbeirat der Stadt ins Leben gerufen hatte. Das Angebot soll Senior/innen dabei unterstützen, die Möglichkeiten des Internets kennenzulernen.

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Das Internet-Café für Seniorinnen und Senioren ist ein Angebot des Seniorenbeirats Heide, älteren Menschen mit einfachen PC-Kenntnissen beim Kennenlernen und Nutzen des Internets zu unterstützen. Es findet immer mittwochs von 15:30 bis 17:30 Uhr in der Klaus-Groth-Schule in Heide statt. Zu dem Projekt gibt es auch eine Internetseite, auf der beispielsweise Hinweise für Senior/innen zur Internetnutzung zu finden sind. Dort finden Sie auch Kontaktangaben für Auskunft zum Internet-Treff.

Weitere Veranstaltungen oder aktuelle Informationen rund um den Seniorenbeirat in Heide finden Sie auf deren Internetseite. Öffentliche Sitzungen des Beirats finden an den 3.Dienstagen im Monat im Bürgerhaus statt. Zusätzlich dazu gibt es dort auch am 1.Montag des Monats eine offene Sprechstunde zwischen 10 Uhr und 11 Uhr.

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Am 1.10.2019 – dem Internationalen Tag der älteren Generation – hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) das Engagement vieler älterer Menschen sozialen Bewegungen begrüßt.

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In einer Pressemitteilung zum Tag der älteren Generation unterstützt die BAGSO das Engagement vieler Älterer, auch für die Interessen der nachkommenden Generationen. So beteiligten sich auch immer mehr Rentnerinnen und Rentner an den „Fridays for Future“-Bewegung (Freitage für Zukunft) und gründeten selber „Grandparents for Future“ (Großeltern für Zukunft) oder organisierten sich in Repair-Cafés (Reparatur-Cafés). Durch das gesellschaftliche Engagement oder umweltbewusstes Verhalten würden die Senior/innen dazu beitragen, sich auch für nachfolgende Generationen einzusetzen.

„Die BAGSO unterstützt die neue soziale Bewegung und bestärkt die älteren Generationen in ihrem Engagement für eine lebenswerte Zukunft“, heißt es in der Pressemitteilung. Dort wird auch der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering zitiert: „Die Welt steht an einem wichtigen Scheidepunkt. Wir Menschen haben einen großen Einfluss darauf, was mit dem Planeten geschieht.“ Die BAGSO setzt sich als Interessenvertretung dafür ein, dass die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen berücksichtigt werden.

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Bislang waren Weiterbildungsangebote in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. In einem neuen Gesetz sieht die Bundesregierung allerdings vor, diese Steuerbefreiungsregelungen enger zu fassen. Bildungsverbände warnen vor Konsequenzen, insbesondere Senior/innen könnten betroffen sein.

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Eine Reihe von Bildungsverbänden, darunter der Deutsche Volkshochschul-Verband, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass es keine neuen Steuern für Weiterbildungen geben dürfe. Dabei wehren sie sich gegen die vom Bundeskabinett Ende Juli auf den Weg gebrachte Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Das Kabinett hatte einem Gesetzentwurf zugestimmt. Geplant sei darin eine „engere Auslegung der bisherigen Steuerbefreiungsregelungen“, die sich auf die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildungen verkürze.

Die Bundesregierung berufe sich dabei auf EU-rechtliche Vorgaben, die eine Anpassung der deutschen Regelungen vorsehe.

Die Bildungsverbände weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf „auf breiter Linie“ zu zusätzlichen Steuerbelastungen für die Teilnehmenden kommen könnte. „Neue steuerliche Belastungen für die Weiterbildung widersprechen allen bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, Chancengleichheit in Deutschland durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebensbegleitenden Lernens zu verbessern“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände. „Gerade bildungsbenachteiligten und einkommensschwachen Gruppen, die sich vielfach ohnehin abgehängt und ausgeschlossen fühlen, wird dadurch der Zugang zur Weiterbildung (…) erschwert.“

Die Verbände fürchten sogar, dass ganze Bevölkerungsgruppen dabei steuerlich diskriminiert werden könnten. Darunter könnten vor allem Senior/innen oder Menschen mit Beeinträchtigung fallen, bei denen es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung geht.

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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein organisiert einen Fachtag zum Thema Seniorenpolitik. Es soll über Seniorenpolitik, neue Ansätze und Möglichkeiten der Mitgestaltung diskutiert werden.

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Dazu sind verschiedene Vorträge und Workshops geplant. Das Grußwort hält der Sozialminister Dr. Heiner Garg.

An dem Fachtag teilnehmen können Menschen, die

  • sich bürgerschaftlich engagieren wollen
  • Mitglied in Seniorenbeiräten sind
  • ihr Umfeld und Ihre Zukunft aktiv gestalten möchten
  • in einer Organisation, einem Verband oder einer Kommune arbeiten
  • sich anderweitig um die Belange älterer Menschen kümmern
  • interessiert sind an moderner Seniorenpolitik

Den Flyer mit allen Informationen können Sie hier herunterladen.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat vergangenen Monat die Gründung einer neuen Stiftung zur Förderung von Ehrenamt und Engagement beschlossen. Damit wird eine Maßnahme der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umgesetzt.

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Wie wir auf diesem Portal kürzlich berichteten, gehört die Stärkung von Ehrenamt und Engagement zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Mit der nun ins Leben gerufenen "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" soll diese Maßnahme umgesetzt werden. Zum Ziel der Stiftung heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: „Kernanliegen der Stiftung ist es, Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitzustellen und ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung zu unterstützen.“ Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sei es schwierig, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft zu etablieren. Kleinen Initiativen fehle es bislang häufig an Unterstützung.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, liegt sicher auch daran, dass laut Bundesregierung deutschlandweit über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv seien.

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