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Engagiertes Leben

Am 15.09.2016 wurden in Neumünster Erkenntnisse aus dem siebten Altenbericht dargestellt und auch diskutiert. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Veranstaltung und laden Sie sich die Präsentationen der RednerInnen herunter.

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Als Vertretung der Ministerin eröffnete Michael Hempel die Veranstaltung. Unter anderem betonte er, dass das angestrebte gute Leben auch bedeutet, Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. herzustellen, die dieses gute Leben möglich machen. Best Practice-Beispiele können dazu Anregungen geben. Aber auch das Altenparlament kann dazu beitragen, indem es sich Gehör verschafft und in Gestaltungsprozess mit einbezogen wird. Das ehrenamtliches Engagement auch ist wichtig für diejenigen, die älter werden, es bedeutet einen Standortvorteil. Die Reihe Beispielsweise … dieses Portals wurde auch als Möglichkeit genannt, konkrete Vorschläge für die Einbindung ehrenamtlichen Engagements auszuprobieren.


Jörg Bülow, Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT), wies auf Prognosen und Statistiken. Viele aktive Alte seien in Schleswig-Holstein sichtbar. Aber auch unter Älteren sollte die Heterogenität nicht missachtet werden, denn nicht jeder möchte oder muss aktiv sein. Jörg Bülow benennt folgende Forderungen für ein gutes Leben im Alter:

  • Wohnen bleiben zu Hause
  • Gute Erreichbarkeit von Angeboten zur Nachversorgung
  • Versorgung von Unterstützung, Pflege etc auch in der Fläche soll verfügbar sein
  • Mobilität: Barrierefreiheit und einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr
  • selbstbestimmtes Leben soll ermöglicht werden, Treffpunkte, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten.

Notwendig dafür seien passende Rahmenbedingungen und vorhandene finanzielle Mittel. Förderstrukturen müssen zu den Bedarfen passen. Es braucht Menschen, die sich kümmern sowie gute Ideen und Kreativität.


Frank Berner des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ist der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung. Er berichtete über den aktuellen siebten sowie vergangene Altenberichte. Laden Sie sich an dieser Stelle die Präsentation runter. Seit dem fünften Altenbericht taucht z.B. der Begriff des aktiven Alterns auf.

Altenberichte müssen von Bundesregierung seit 1993 vorgelegt werden. Im aktuellen siebten Altenbericht wurden vor allem folgende Themen fokussiert:

  • Familiäre Pflege unter Druck, nicht mehr so möglich wie früher. Fachkräftemangel in Pflege
  • Neue Lösungen notwendig. Lokale Sorgestrukturen fördern und ausbauen.

Der Bericht folgt diesen Leitgedanken:

  • Ältere Menschen als sorgende und umsorgte Menschen wahrzunehmen. Es gibt verschiedene Seiten des älter werdens.
  • Geschlechtergerechtigkeit. Vor allem Frauen arbeiten viel in der familiären und professionellen Pflege. Aufgabenteilung sollte gleichberechtiger zwischen Geschlechtern aufgeteilt werden.
  • Generationenübergreifende Perspektive: Angebote müssen nicht auf ältere Menschen beschränkt sein.

Es wurden drei grundsätzlichen Überlegungen nachgegangen:

  • „Neue Subsidarität“: Auf welcher Ebene werden Aufgaben erfüllt? Auf der niedrigsten Ebene kann dies am besten geschehen, öffentliche Hand und Staat sind allerdings immer in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Soziale Ungleichheit wurde entgegen den beiden vorigen Altenberichten ein zentrales Thema.
  • Regionale Unterschiede, auch bzgl finanzieller Handlungsspielräume.

Die bearbeiteten Themen wurden vor allem in drei Handlungsfeldern verortet:

  • Gesundheitliche Versorgung
  • Pflegerische Versorgung
  • Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität

Als Kernpunkte wurde die Stärkung der Rolle der Kommunen, Vernetzung und Kooperation genannt. Zu den drei Sorgestrukturen gehören ein gemischtes Arrangement für Hilfe und Unterstützung. Es umfasse Familienangehörige, Nachbarschaft, Freunde, freiwillig Engagierte, professionelle Fachkräfte, mittel- und osteuropäische Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte. Der Wohlfahrtsmix umfasst Akteure wie z.B. Beratungsstellen, Kommunen (und entsprechende Ressorts), Selbsthilfeorganisationen, ÄrztInnen, stationäre Hilfen, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände. Eine verstärkte Vernetzung wäre angebracht wäre angebracht.

Als These wird formuliert, dass tragfähige Sorgearrangements entstehen, wenn Hilfen von verschiedenen Akteuren zusammenkommen. Es sollte investiert werden, denn die öffentliche Hand muss private Strukturen rahmen und fördern.

Ein Fokus wird auf Nachbarschaft im Gemeinwesen gesetzt. Eine Balance aus Distanz und Nähe ist gut für kurzfristige, spontane sowie kleine Hilfe, Informationsaustausch und Wohlbefinden. Orte der Begegnung können durch Förderung geschaffen bzw. unterstützt werden.

Der sozialen Ungleichheit wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Eine wachsende Altersarmut hängt auch zusammen mit Unterschieden in Gesundheit, Wohnbedingungen, Mobilität sowie Möglichkeiten der Aktivitäten bei verschiedenen Einkommenssituation. Soziale Ungleichheit relativiert Altersunterschiede und unterstreicht das heterogene Altersbild. Soziale Netzwerke, die unterstützen können, beruhen langfristig auf Gegenseitigkeit. Die soziale Ungleichheit birgt also auch aus dieser Perspektive einen Nachteil für ärmere Menschen.

Freiwilliges Engagement wird meist durch Angehörige der Mittelschicht geleistet, für ärmere Menschen ist dies oft nicht möglich. Als Forderung bzw. Ziel wird genannt, Menschen mit wenig Ressourcen systematisch für freiwilliges Engagement zu gewinnen.

Bezüglich Partizipation und Beteiligung merkt Herr Berner an, dass Einbindung in Umsetzung von Projekten geschehen kann. Aber viele Menschen werden nicht erreicht, dies kann an verschiedenen Sprachkenntnissen, unbekannten Strukturen oder der geringen Anzahl sozialer Kontakte liegen.


Am Nachmittag der Veranstaltung wurden sogenannte Best Practice Beispiele aus verschiedenen Kommunen vorgestellt:


Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) bemüht sich um die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern, die nach dem § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) in der BRD bzw. nach dem § 151 StGB in der DDR verurteilt worden. Lesen Sie hier mehr zu der politischen Entwicklung in den letzten Monaten.

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Das Gesetz wurde von den NationalsozialistInnen 1935 verabschiedet, galt bis 1969 sogar unverändert weiter und wurde erst 1994 endgültig abgeschafft. 2000 sprach der Bundestag den nach 1945 Verurteilten sein Bedauern aus. Die bis 1945 Verurteilten wurden jedoch auch rehabilitiert.

Ein erster Erfolg der BISS stellte das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes dar. Anschließend kündigte der Bundesjustizminister einen Gesetzesentwurf und einen daraus resultierenden Entschädigungsanspruch an. Im Juli legte er - ohne Zeitrahmen - ein Eckpunktepapier vor. Im September wurden die möglichen Entschädigungsansprüche jedoch wieder relativiert.

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Zum gestrigen Internationalen Tag der älteren Menschen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-Organisationen (BAGSO), die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

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In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich die BAGSO der zentralen Forderung an, Vorschläge zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

Eine Ausgangsbasis könne die Inter-American Convention on Protecting the Human Rights of Older Persons (Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer) von 2015 sein. Gerade für sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Menschenrechtsinstrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.

Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten kalendarischen Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich z.B. eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat.

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Schleswig-Holstein muss seniorenfreundlicher werden. Das fordert das Altenparlament und gibt konkrete Anregungen. So soll es flächendeckend ausreichend ÄrztInnen und Pflegekräfte geben - durch mehr Studienplätze und eine attraktivere Ausbildung. Im Straßenverkehr fordern die AltenparlamentarierInnen weniger Hindernisse sowie mehr Ampeln, Laternen und Zebrastreifen. Auch Busse und Bahnen sollen durchgehend barrierefrei werden. Es soll sich aber auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt werden.

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Die 84 Delegierten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien haben am Freitag im Landeshaus ein gemeinsames Abschlusspapier verfasst, das nun den Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeht. Die drei Arbeitskreise teilen sich auf in die Themen aktive SeniorInnen, Altersarmut und Digitalisierung.

Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog, der in drei Arbeitskreisen vorbereitet und in einer Plenardebatte beschlossen wurde: Bankgeschäfte und Steuererklärungen sollen auch weiterhin auf Papier erledigt werden können - und nicht nur per Internet. Kfz-Versicherungen sollen keine Zusatzbeiträge von älteren AutofahrerInnen mehr kassieren dürfen. Mehr Polizeistreifen sollen für Sicherheit sorgen. Die SeniorInnen rufen Radio- und FernsehmoderatorInnen auf, im Interesse hörgeschädigter Menschen deutlicher zu sprechen. Keine Chance hatte hingegen die Forderung nach einer Quote für deutschsprachige Schlager und Operetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Nun sind die Fraktionen des Landtages, die schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie die Landesregierung am Zug. Sie werden zu den rund 70 Anregungen Stellung beziehen. Abgeschlossen wird der Austausch zwischen Senioren und Politik mit einer weiteren Diskussionsrunde im März 2017.
Zur Eröffnung der diesjährigen 28. Auflage des Altenparlaments unterstrich Landtagspräsident Klaus Schlie die Bedeutung der Seniorenvertretung: „Wir brauchen Ihren Fach- und Sachverstand“, sagte Schlie zu den Delegierten: „Sie setzen Themen, die der Landtag in seine Arbeit einbeziehen wird.“

Präsident des Altenparlaments ist in diesem Jahr der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Peter Schildwächter aus Lübeck. Er unterstrich den Stellenwert der älteren Schleswig-HolsteinerInnen: „Wir sind die Generation, die dieses Land aufgebaut hat, und die einen gewissen Anteil daran hat, dass dieses Land gut dasteht.“

Im folgenden können Sie die detaillierten Forderungen aus den drei Arbeitskreisen nachlesen.


Arbeitskreis 1: „Aktive Senioren“

Mehr Informationen über Seniorensportprogramme: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportverband beim Ausbau des Seniorensportbereichs weiter zu unterstützen.

Vergünstigtes Sportangebot für SeniorInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für ein flächendeckendes und kostengünstiges Sportangebot für SeniorInnen zu sorgen.

Schaffung von barrierefreien multifunktionellen Bewegungs- und Begegnungsräumen im Wohnumfeld der Älteren: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweit die Einrichtung barrierefreier multifunktionaler Bewegungs- und Begegnungsräume im Wohnumfeld der älteren Menschen zu unterstützen.

Der Landessportverband S.-H. ist Partner bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes und u. a. zuständig für gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere Menschen und für Hochbetagte in stationären Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Partner Landessportverband S.-H. e. V. das Präventionsgesetz im Lande umzusetzen, indem gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere und hochaltrige Menschen („Lübecker Modell Bewegungswelten“) unterstützt und bereitgestellt werden.

Umsetzung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf SeniorInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Auskunft über Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins zu geben.

Sport und Bewegung für Ältere als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu veranlassen, dass Gemeinden per Rechtsvorschrift gesetzlich verpflichtet werden, als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-) die Förderung des organisierten Sports im Hinblick auf Bewegung für ältere Menschen wahrzunehmen.

Verbot der Teilnahme von Vertretern eines Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates, des Landesseniorenrates an Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages an den für „nichtöffentlich“ erklärten Teil der Sitzungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die VertreterInnen des Seniorenbeirates an dem „nichtöffentlichen“ Teil der Gemeindevertretersitzung oder Kreistagssitzung und in den jeweiligen Ausschüssen teilnehmen können. Ausnahme: Der Vertreter des Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates selbst ist Betroffener.

§ 47 d und § 47 f der Gemeindeordnung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeindeordnung § 47 d „Sonstige Beiräte“ und § 47 e „Stellung der sonstigen Beiräte“ eine zeitgemäße Änderung erfahren.

Seniorenämter einführen – das Kommunalrecht ergänzen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht dahingehend zu ändern, dass Kommunen verpflichtet werden, Seniorenämter einzuführen.

Stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes einzusetzen.

Sicherstellung und Ausbau der ärztlichen Versorgung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert,

  1. mehr Studienplätze für die ärztliche Ausbildung zu schaffen und dies auch auf Bundesebene mit Nachdruck zu fordern und die neu zu schaffenden Studienplätze von Beginn an darauf auszurichten Ärzte für den ländlichen Räume verpflichtend zu qualifizieren und
  2. die neu auszubildenden Ärzte zu einem Teil dazu zu verpflichten, einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Studium im Lande zu verbleiben und dort ihre Tätigkeit auszuüben.

Die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung SH sollen in stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH im „§ 18 der Landesverordnung in den stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden. Der Bewohnerbeirat sollte zur Bewältigung seiner Aufgaben einE BeraterIn hinzuziehen.

Namentliche Aufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH e.V. in die zu überarbeitende DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden „Überarbeitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.

Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Durchführungsverordnung ein neuer Absatz 2 in § 14 eingefügt wird, der folgenden Inhalt hat: „Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“

Mitwirkung und Mitbestimmung – Verstöße der Einrichtungsleitungen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verstöße gegen die Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Die stationären Einrichtungen müssen die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte gemäß § 19 Abs. 2 (SbStG-DVO) umsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in stationären Einrichtungen auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung angeboten und umgesetzt werden.

Personalstellenschlüssel anpassen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Personalstellenschlüssel in den stationären Einrichtungen dem tatsächlichen pflegerischen Bedarf angepasst wird.

Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Menschen motiviert, eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. ab 2018 in der generalistischen Pflege aufzunehmen und im Berufsfeld zu verbleiben. Für Pflegeausbildungen müssen endlich die gleichen bildungspolitischen Prinzipien realisiert werden wie es für andere Erstausbildungen in Schleswig-Holstein selbstverständlich ist, nämlich die Integration in das System der staatlichen Berufsschulen*. Damit gewährleistet werden soll

  • die Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht im Umfang von mind. 360 Stunden (wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Mobilität),
  • die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife zu erreichen (Durchlässigkeit z. B. zu einem Pflegestudium),
  • die Verknüpfung von Theorie- und Praxisunterricht durch qualifizierte Lehrer/innen (Standard an den staatlichen Berufsschulen: Ausbildung im Berufsfeld + Hochschulstudium + Referendariat),
  • dass SchülerInnen reguläre Schulbusse zu den Berufsschulstandorten nutzen können und nicht mehr zu weit auseinanderliegenden Lernorten mit eigenem PKW fahren müssen (hoher Zeitaufwand und hohe Kosten),
  • Gendergerechtigkeit (oben beschriebene Maßnahmen gelten in den männerdominierten Berufsausbildungen als selbstverständlich!).

Darüber hinaus muss durch flankierende Maßnahmen (Beratung, Schulung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe) gewährleistet werden, dass die Schülerinnen in erster Linie als Auszubildende und nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden).

Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben einsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben eingesetzt werden.

Verbesserung der ärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Maßnahmen, basierend auf dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 29. Juni 2012, durchgesetzt werden, die ärztliche und fachärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeinrichtungen zu verbessern. Dazu gehören:

  • Auswertung der Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge aufgrund des PNGes bis Dezember 2015 abgeschlossen haben,
  • Kooperationsverträge als Standardvorgaben festlegen,
  • Kooperationsverträge, wenn möglich mit Ärzten mit der Zusatzausbildung Geriatrie abschließen,
  • in die Kooperationsverträge übrige Fachärzte mit einbeziehen (Augenärzte, Dermatologen, Endokrinologen, Neurologen, (Geronto)-Psychiater, Urologen, Gynäkologen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte etc.),
  • Bereitstellung eines Behandlungszimmers mit einer vereinbarten Grundausstattung (zu finanzieren aus den beträchtlichen Investitionskostenzuschüssen), Einrichtung einer Basis-Haus-Apotheke in der Pflegeinrichtung (Vereinbarung wie beim Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen).

Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass wegen der Ausdünnung der notdiensthabenden Apotheken die Ärzte im Notdienst die benötigten Arzneimittel selbst beim Patienten abgeben dürfen. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass der Arzt im Notdienst ein Grundsortiment an dringend erforderlichen Arzneimitteln mit sich führt. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. {Vereinbarung auf einer Grundlage wie beim SSB (Sprechstundenbedarf) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen bzw. wie beim Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 7 SGB V bei der Verordnung von Arzneimitteln}.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Zu gewährleisten ist daher:

  1. Eine verpflichtende Erstellung und regelmäßig zu aktualisierende Liste essentieller Medikamente aus speziellen Fachgebieten mit Kennzeichnung unverzichtbarer, in 24 Stunden auszuliefernder Arzneimittel,
  2. verpflichtende Eintragung der Hersteller ihrer Lieferengpässe in diese Engpassliste,
  3. angemessene Vorhaltepflicht lebensnotwendiger Medikamente entlang der Lieferkette,
  4. angemessene Vorhaltepflicht entlang der Produktionskette,
  5. keine Monopolanbieter für lebenswichtige Medikamente,
  6. wenn Rabattverträge, dann mindestens zwei Anbieter,
  7. wenn Rabattverträge, dann mit Kontrolle der Lieferfähigkeit, Festlegen der Dauer der Lieferfähigkeit und Sanktionen bei Ausfall der Lieferfähigkeit,
  8. landesweites/nationales Vorratslager entsprechend der aktualisierten Liste,
  9. Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Landesebene, besser Bundesebene BfArM), die Hilfestellung bei den auftretenden Problemen (Kontakte zu anderen Herstellern, Beschaffung von Rohstoffen, beschleunigte Inspektionen, Parallelimporten, Ausnahmeregelungen) leistet.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen wie z. B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige und diagnostisch sichere kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.

Mindeststandards ÖPNV – seniorengerechte Leistungsangebote: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es seniorengerechte Leistungsangebote im ÖPNV gibt und die Tarife entsprechend für Senioren attraktiv gestaltet werden. Hierzu gehört ein im NAH.SH-Verbund geltendes Seniorenticket, das die Individualverkehre verringert sowie der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient.

Mindeststandards ÖPNV: ÖPNV-Haltepunkte dort einrichten, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Betreiber der ÖPNV-Verkehrsbetriebe gefordert sind, Haltepunkte so auszuwählen und auszustatten, dass für die Versorgung wichtige und lebensnotwendige Einrichtungen mit verträglichem Aufwand barrierefrei erreicht werden können.

Mindeststandards ÖPNV: Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte) über die NAH.SH GmbH die Barrierefreiheit 1. in den Transportmitteln des ÖPNV, 2. an den Haltepunkten des ÖPNV bis 2022 herstellen. Zu 1. gehören einheitliche Standards für die Ausstattung der Transportmittel (Busse und Bahnen), die es erlauben, den Beförderungsauftrag zu erfüllen. Zu 2. gehören die stufenlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, gut lesbare Informationen und überdachte Wartehäuschen mit behinderten- und seniorengerechten Sitzmöglichkeiten.

Geltungserweiterung des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO (sonstige Parkerleichterung ohne parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol): Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Geltungsbereich des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO für alle Bundesländer gilt, insbesondere für Hamburg und Niedersachsen.

§ 2 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – Ergänzung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die "Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen" in Bezug auf öffentliche Garagen dahingehend erweitert wird, dass für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (Merkzeichen G) mindestens zwei Parkplätze vorgehalten und als solche gekennzeichnet werden.

Mindeststandards für den öffentlichen Verkehrsraum – Querungshilfen für Fußgänger: Das Wirtschafts- und Innenministerium sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, dass die Mindeststandards altersübergreifend für sicher zu begehende Querungen der Fahrbahn von Straßen mit öffentlichem Verkehr senioren-, familien- und kinderfreundlich gestaltet werden und deshalb die Entscheidungen die Straßenverkehrsämter, Kommunen und Landkreise des Landes die nachstehenden Punkte verbindlich beachten müssen:

  1. Leicht erkennbare wie erreichbare sichere Übergänge in fairen Entfernungen nach Bedürfnis und nicht nach Querungshäufigkeit zu installieren,
  2. genügend breite, für mindestens 2 Rollstühle geeignete Schutzinseln in der Fahrbahnmitte bei Querungshilfen zu errichten,
  3. Ampeln fußgängerfreundlich mit unkomplizierten Schaltungen, deutlich wahrnehmbaren multisensorischen Signalen und genügend Querungsdauer einzurichten,
  4. Zebrastreifen innerörtlich von den Kommunen regeln zu lassen und durch frühzeitige Voranzeigen, Vorwarnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzung zu sichern.

Verordnungen, die diesen Standards nicht genügen, sind zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Sofern sie Bundesrecht betreffen, ist auf deren Änderung hinzuwirken. Das schließt bei Nichtachtung höhere Bußgelder, Strafpunkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.

Mindeststandards: Sichere Ausgestaltung der Geh- und Fahrradwege. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Straßenverkehrsbehörden sowie die Städte und Gemeinden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verpflichten und folgende Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung zeitnah durchzuführen:

  • Rad-und Gehwege sollen immer getrennt und breit genug gestaltet werden. Wenn ein Radfahren auf der Fahrbahn mit Fahrradstreifen zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, ist dies entsprechend zu regeln.
  • Radwege bzw. Radfahrstreifen müssen stets sicher erkennbar markiert sein (durch Verkehrsschilder und/oder Bodenmarkierungen).
  • Absenkungen des Gehwegs für Rollstuhlfahrende, Rollatoren nutzende oder Kinderwagen schiebende Menschen sowie Blindenleitstreifen bzw. Bordsteinmarkierungen für Blinde müssen ebenso selbstverständlich sein wie die Beseitigung von Stolperfallen nach Frost oder baulichen Eingriffen in die Pflasterung.
  • Die Beleuchtung der Gehwege muss möglichst flächendeckend sein. Durch LED-Leuchten mit Kegellicht dürfen keine gravierenden Helligkeitsdefizite entstehen. Vordringlich bedarf es einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit folgender Zielrichtung:

Die Straßenbaulastträger und die sonstigen Veranlasser von Straßenbaumaßnahmen werden verpflichtet, bezüglich der Gestaltung von Gehwegen und Bürgersteigen etwaige Abweichungen von der DIN-Norm 18040-3 bzw. der im Entwurf befindlichen DIN-Norm 18070 schriftlich zu begründen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden haben die Begründung auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist öffentlich zugänglich zu machen.

Politikevaluation: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Politikevaluation zur Umsetzung der Beschlüsse des Altenparlaments (2009 bis 2014) bei einem unabhängigen und dafür prädestinierten politikwissenschaftlichen Institut in Auftrag zu geben und dem Altenparlament zu berichten.

Gesellschaftliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten im Pflegebereich gesellschaftliche Anerkennung erhalten und ihre Vergütung den tatsächlichen Leistungen entspricht.


Arbeitskreis 2: „Altersarmut/Generationengerechtigkeit“

Rentenniveau: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des 2004 beschlossenen RV-Nachhaltigkeitsgesetzes einzusetzen. Das Rentenniveau muss wieder auf mindestens 50 Prozent angehoben und dort für künftige Generationen gehalten werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu befassen.

Hälftige Zahlung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung durch den Rententräger für RentnerInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und auch im Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung wie die Regelbeiträge hälftig von allen Pflichtversicherten und hälftig von den Rentenversicherungen getragen werden. Die jetzige Regelung, dass Zusatzbeiträge allein von den Pflichtversicherten getragen werden, muss entfallen.

Kostenlose Kinderbetreuung, Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten aufheben: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, dass auch in Schleswig-Holstein die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten generell kostenfrei ist.

„Mütterrente“: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.

Erhöhung des Barbetrages für BewohnerInnen stationärer Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundestag den derzeitigen Barbetrag nach § 27 b SGB XII in Höhe von 109,08 € auf 200,00 € erhöht, um mittellosen BewohnerInnen von stationären Einrichtungen ein Leben in Würde und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Altersarmut endlich wirkungsvoll eindämmen! Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Landesebene und im Bundesrat für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine deutliche Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Jobs, damit der Arbeitslohn zum Leben reicht,
  • eine entsprechend deutliche Anhebung des Mindestlohns,
  • ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, unter anderem für Alleinerziehende durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote und flexiblere Arbeitszeitmodelle,
  • eine sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge.

Einführung einer Erwerbstätigenpflichtversicherung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer Pflichtversicherung für Erwerbstätige einzusetzen.

Schonbetrag für GrundsicherungsbezieherInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Schonbetrag von GrundsicherungsbezieherInnen von 2.600 € (lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (DVO) auf 10.350 € angehoben wird, wie bei den SGB II-Leistungsempfängern.

Freibetrag SGB XII: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.

Zwangsverrentung durch das SGB II: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Zwangsverrentung durch das SGB II erfolgt. Der Weg zu einer vorgezogenen, verminderten Altersrente sollte allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Pharmaindustrie soll unterschiedliche Verpackungsgrößen anbieten, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pharmaindustrie die Medikamente in unterschiedlichen Verpackungsgrößen anbietet.

Neuregelung der Renten und Altersversorgung: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Renten und die Altersversorgung neu geregelt und für alle RentnerInnen erneuert werden.
Alleinerziehende Mütter und Väter sozial besserstellen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Alleinerziehende sozial besser gestellt werden, damit sie nicht in Altersarmut abrutschen.

Intergenerativer Dialog: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regionalkonferenzen zur Verständigung von Jung und Alt über die Ausgestaltung des demografischen Wandels durchzuführen.

Kostenlose Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen im Lande: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Verbraucherzentralen des Landes finanziell so auszustatten, das diese zum Wohle aller Bürger wieder kostenfrei Auskünfte und Hilfe erteilen. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus den verhängten Bußgeldern des Bundeskartellamtes bereitgestellt werden.

Abschaffung der Anliegerkosten im Straßenbau: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert wird, dass die Anliegerkosten entfallen.

Auch im Alter gut und sicher leben: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat einzusetzen für: Gut und sicher leben – auch im Alter – für einen neuen Generationenvertrag.

Informationen bezüglich zuzahlungsbefreiter (rezeptpflichtiger) Medikamente an den Patienten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Zuzahlungsbefreiung von rezeptpflichtigen Medikamenten ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen (Beispiel von der AOK 2007). Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung nachzufragen.

Hilfsmittelversorgung durch Kranken- und Pflegekassen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass nach Verordnung von Hilfsmitteln auf notwendige Qualität und Eignung der gelieferten Produkte geachtet wird. Niedrigstpreise dürfen nicht mit noch niedrigerer Qualität bzw. Unbrauchbarkeit verbunden sein.

Seniorenzuschläge bei Autoversicherungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Autoversicherer nicht mehr Aufschläge von Senioren fordern.

Sprachkurse für Flüchtlinge: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jedem sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden registrierten Flüchtling, unabhängig von seiner Bleibeperspektive, sofort Sprach- und Integrationskurse (im Herbst 2015 noch Einstiegskurse genannt) zu vermitteln und die dafür entstehenden Kosten aus Landesmitteln zu tragen.

Bestattungsordnungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschließen, dass das Bestattungswesen liberalisiert wird.

Lockerung des Friedhofszwangs: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Friedhofszwangs aufzuheben, eine neue Art der Beerdigung einzuführen und eine gebührenfreie Privatbestattung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche, wenn es der letzte Wille des Verstorbenen ist, auf seinem eigenen Grundstück, auf privaten Grundstücken, in Parks, Flüssen oder ausgewiesenen Flächen zu gestatten.


Arbeitskreis 3: „Senioren und Digitalisierung“

Freier und kostenloser Zugang zum Internet, offenes WLAN für alle öffentlichen Gebäude: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, in den öffentlich genutzten Gebäuden des Landes einen offenen und kostenfreien Zugang zum Internet anzubieten und sich dafür einzusetzen, dass dies in allen öffentlich genutzten Gebäuden angeboten wird.

Digitalisierung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Störerhaftung ersatzlos gestrichen wird.

Digitales Testament: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eindeutige und einheitliche Regelungen zum Wohle aller Bürger für das digitale Erbe im Internet geschaffen werden, dass die Regelungen öffentlich gemacht werden und die bestehenden Broschüren, PDF-Dateien und sachbezogene Schriftstücke, unter Beachtung der neu geschaffenen Regelungen, geändert werden.

Mehr Verbraucherschutz im Internet: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet und in der Telekommunikation einzusetzen.

Sicherheit der Bürger im Land: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Bürger durch eine dichte Polizeipräsenz, Einsatz von digitaler Technik, vermehrte Streifen und Neueinrichtung von Polizeiposten im ländlichen Bereich erhöht wird.

Rentenbesteuerung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mehr Informationsangebote für RentnerInnen zur Überprüfung der Steuerpflichtigkeit anzubieten.

Informationen bezüglich der Wahlfreiheit rezeptpflichtiger Medikamente, für die es Nachahmer-Präparate (Generika) gibt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Wahlfreiheit zwischen dem Wunschmedikament und dem Vertragsmedikament ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen. Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich seines Wunschmedikamentes nachzufragen.

Digitalisierung aller Lebensbereiche – Rechte der SeniorInnen berücksichtigen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, durch gesetzliche bzw. administrative Regelungen zu gewährleisten, dass auch zukünftig Behördenkontakte und Bankgeschäfte, insbesondere Steuererklärungen ohne Verwendung des Internets und ohne zusätzliche Kosten getätigt werden können, damit auch zukünftig in allen Lebensbereichen die mündliche und schriftliche Beteiligung möglich bleibt. Auf die Entwicklung technischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist auf benutzergerechte und damit altersgerechte Handhabung im Interesse vor allem der Senioren durch geeignete Maßnahmen Einfluss zu nehmen.

Einfluss der Digitalisierung auf soziale und ökonomische Informationsverbreitung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die zu erwartende Digitalisierung sozialverträglich und barrierefrei umzusetzen.

Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Ausbau der Hilfen für die Einkommensteuererklärung einzusetzen.

Broschüren und PDF-Dateien und weitere betroffene Schriftstücke auf Bundes- und Landesebene zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Broschüren, Schriftstücke und digitalen Dateien um den Passus Einkäufe, Versicherungsabschlüsse und Geschäftsabschlüsse über das Internet erweitert werden.

Niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV der Landesprogramme eine umfangreichere Sendezeit erhält.

Sprache im Radio und Fernsehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunimmt und einher die Hörfähigkeit der Älteren altersbedingt abnimmt, die Rundfunk- und Fernsehsender dafür Sorge tragen müssen, dass die Moderatoren eine umfassende Sprachausbildung erhalten. Die Technik der Modulation, Sprache und Hintergrundmusik, auf das beste technische Niveau angehoben wird.


Weitere Informationen zum Altenparlament finden Sie auf der Homepage des Landtages.

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Die diesjährige Engagementwoche des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE) steht unter dem Motto "Engagement macht stark!" und begann am 16.09.2016. Teilweise parallel läuft die Aktionswoche der Arbeiterwohlfahrt.

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Die Aktionswoche des BBE läuft noch bis zum 25.09.2016 und steht unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim Gauck. In ihrer Eröffnungsrede sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Demokratie lebt von der gesamten Vielfalt freiwillig Engagierter. Angefangen von der einfachen Hilfe im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft bis hin zu ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen. Ich freue mich, dass die vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisierte jährliche Aktionswoche das großartige Engagement der vielen freiwillig Tätigen sichtbar macht und ihre Verdienste anerkennt. Das macht auch anderen Menschen Mut und gibt ihnen Ideen, sich selbst für eine gute Sache zu engagieren."

Der Vorsitzende des BBE-SprecherInnenrats Dr. Röbke betonte die besondere Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement für die Integration von MigrantInnen. Die Ankunft von Hunderttausenden habe Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. Die Entwicklungen der letzten Monate habe ihm gezeigt, dass vor allem Menschen aus der Mitte der Zivilgesellschaft dies zu ihrem Thema gemacht hätten. "Trotz der vielen Negativ-Schlagzeilen stimmt mich der unermüdliche Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für Geflüchtete positiv und macht mir Mut", sagte Röbke. Anschließend wurden die diesjährigen Engagement-BotschafterInnen geehrt:

Die Arbeit der Engagement-BotschafterInnen, die zum Teil bereits TrägerInnen des Deutschen Engagementpreises 2015 sind, ist vorbildhaft für das freiwillige Engagement in Deutschland. Sie stehen zudem für die drei Schwerpunktthemen der diesjährigen Aktionswoche: "Unternehmensengagement für Arbeit und Integration", "Gesundheit und Prävention" und "Migration und Engagement".

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Aktionswoche.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft führt die Initiative "Demenz Partner" durch, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt wird. Es soll über Demenzerkrankungen sowie die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Familien aufklärt werden.

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"Demenz braucht Dich" lautet der Slogan der Initiative. Damit ist gemeint, dass jeder mit seinem Verhalten dazu beitragen kann, die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz zu verbessern. In bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit demenzerkrankten Menschen vermittelt. Wer an den 90-minütigen kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker, der die TeilnehmerIn als "Demenz Partner" ausweist.

Vorbild ist die Aktion "Dementia Friends" der englischen Alzheimer-Gesellschaft, die die Initiative aus Japan aufgenommen hat. Mehr dazu erfahren Sie in dem englischsprachigen Beitrag des Guardian sowie in der Beschreibung der us-amerikanischen NPO Alzheimer's Disease International.

In Deutschland leben gegenwärtig 1,6 Millionen Menschen mit Demenz. Ungefähr 60 Prozent davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf voraussichtlich 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Behandlung oder Prävention gelingt. "Demenz Partner" fordert alle Menschen auf, sich über das Krankheitsbild zu informieren. Denn Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz.

Die Initiative hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach der Anschubfinanzierung durch das BMG unterstützt die gemeinnützige SKala-Initiative die bundesweite Initiative für die nächsten fünf Jahre.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Initiative.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum fordern die Bundesregierung auf, das Zuschussprogramm zum altersgerechten Umbauen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu sichern und aufzustocken. Lesen Sie hier, wie die BAGSO diese Forderung begründet.

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Bis 2030 braucht Deutschland drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.

Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Am 05.09. begann Haushaltswoche des Bundestags. Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Mio. Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 sind mindestens 100 Mio. Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“ betont Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Vor allem viele ältere EigenheimbesitzerInnen überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

Im Alter wollen die Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weiß auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: „Ich begrüße es sehr, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!“

Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, zu dem das BMUB eingeladen hatte, publizierte im Oktober 2015 die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Altersgerechter Umbau im Quartier“.

Aufstockung und Weiterentwicklung des KfW‐Zuschussprogramms „Altersgerechter Umbau“ stehen an erster Stelle. Die Umsetzung muss nun im Bundeshaushalt festgeschrieben werden. Die Alternative der KfW-Kreditförderung greift bei älteren Menschen erfahrungsgemäß nicht. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für diese Gruppe noch schwieriger geworden, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Der Investitionszuschuss wurde im Oktober 2014 als zweites Förderprogramm neben der Variante eines verbilligten Kredits erneut eingerichtet, nachdem er 2011 erstmals für ein Jahr aufgelegt war. Gab es anfangs kritische Stimmen, der Investitionszuschuss werde nicht abgerufen und dafür sei der Verwaltungsaufwand zu hoch, wird das Programm bei den Betroffenen zunehmend bekannt.

Vor allem die Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat den politisch gewünschten Effekt. Sie kommt so gut an, dass die Mittel genau aus diesem Grund jetzt angehoben werden müssen – um diesen Schwung nicht auszubremsen. Der Bundestag wird deshalb aufgefordert, bei den aktuellen Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel zu bewilligen.

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Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalens hat gemeinsam mit Prof. Dr. Werner Schönig das Thema Altersarmut von der wissenschaftlichen Seite betrachtet. Dabei wurde zum einen deutlich, dass Altersarmut kein sogenanntes „Winnerthema“ ist. Man findet zu diesem Thema vergleichsweise wenige wissenschaftliche Forschungen und Veröffentlichungen. Dies gilt aus Sicht Schönigs auch für die Altersforschung.

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Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 beispielsweise stößt bislang auf wenig Interesse sowie geringe wissenschaftliche Auseinandersetzung und Resonanz. Die Wissenschaft bleibt bei diesem Thema vorzugweise stumm, denn schließlich, so Schönigs Erklärung, gäbe es ja die Grundsicherung. Neben wenigen engagierten WissenschaftlerInnen melden sich Wohlfahrtsverbände wie unlängst der Paritätische zu Wort.

Armut werde als individuelle Geschichte wahrgenommen, hat aber gesellschaftliche Ursachen. Um Armut zu erfassen, werden unterschiedliche Armutsbegriffe verwandt und unterschiedliche Berechnungen erstellt. Dies führt zu unterschiedlichen Einschätzungen über das Ausmaß von Altersarmut. Die Landesseniorenvertretung NRW hat sich dazu in einer Empfehlung positioniert. Wirklichkeitsnah betrachtet existiere Altersarmut schon heute und wird – wenn die Politik vor allem auf Bundesebene nicht reagiert und Weichen neu stelle – absehbar ein großes, umfängliches Problem.

Die bereits vorhandene Altersarmut im öffentlichen Raum ist für viele noch nicht erkennbar. In anderen Ländern sei dies sichtbarer, beispielsweise lebten in Griechenland viele ältere Menschen quasi auf der Straße. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der ehrenamtlichen politischen Seniorenorganisationen (LAGSO) fordern mehr Forschung zum Thema Altersarmut und die Anerkennung, dass dieses Problems schon heute viele Menschen betrifft. Es gehe um Lösungen für die Zukunft, nicht um Verdrängung.

Auch die Kinder, die heute in beschämend hohem Maße von Armut betroffen sind, stehen laut der LAGSO in höchster Gefahr, die armen alten Menschen von morgen zu werden. Vielleicht mangele es auch manchem wirtschaftlich gut ausgestattetem politisch Verantwortlichen an Vorstellungskraft, was Armut gerade auch im Alter bedeutet. Armutsbekämpfung sollte Zuständigkeit auf höchster Ebene haben, damit unsere Gesellschaft die Chance auf Solidarität behalte und radikalen Kräften einer ihrer wesentlichen Nährböden entzogen werde.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) möchte mit der InternetWoche, welche dieses Jahr das Motto "Digitale Helfer" trägt, auf ältere InternetnutzerInnen und digitale Unterstützungsangebote hinweisen. Es sollen nicht nur die Online-Angebote selbst, sondern auch Menschen und Organisationen vorgestellt werden, die bei der Nutzung der Angebote ihre Unterstützung anbieten.

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In der Woche vom 29.10. bis zum 04.11.2016 sollen je Tag verschiedene Themen publik gemacht werden:

  1. Digitale Helfer in der Nachbarschaft
  2. Digitale Helfer für mehr Nutzerfreundlichkeit
  3. Digitale Helfer für mehr Gesundheit
  4. Digitale Helfer zum Reisen
  5. Digitale Helfer durch mobile Geräte
  6. Digitale Helfer für mehr Kontakt
  7. Digitale Helfer für komfortables Wohnen

Wenn Sie sich ebenfalls bei der Woche beteiligen möchten, können Sie das Anmeldeformular ausfüllen. Verbände und Vereine können z.B. ein entsprechendes Angebot in der Woche organisieren, welches dann durch die BAGSO publik gemacht wird. Ansprechpartnerin ist Frau Brandt (brandt@bagso-service.de).

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Das Handbuch soll als online Tool zum Engagement für Menschenrechte älterer Menschen beitragen. Es liegt unter dem Namen "Older Persons' Self-Advocacy Handbook. An Online Toolkit to engaging in processes on the human rights of older persons" in englischer Sprache vor.

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Herausgeber ist die AGE Platform Europe, die Website soll zur Orientierung in internationalen politischen Prozessen zur Stärkung der Rechte von SeniorInnen dienen. Dazu wird auch der aktuelle Stand der Diskussion beschrieben. Das Handbuch, welches noch erweitert werden soll, kann online genutzt werden. Zur einfacheren Navigation sind die einzelnen Kapitel am linken Rand direkt anwählbar.

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