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Gesellschaftliches Leben

Jede Generation wurde durch unterschiedliche historische und gesellschaftliche Ereignisse geprägt. So sind im Laufe der Zeit verschiedene kulturelle und auch ethisch-moralische Standards entstanden, was das gegenseitige Verständnis nicht immer einfach gestaltet. Beispielsweise ist die Generation der Baby-Boomer unter anderen Umständen aufgewachsen als die Generation Z – dies kann zu Vorurteilen führen, wie der gesellschaftliche Diskurs der letzten Jahre gezeigt hat.

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In Kooperation mit britischen und schwedischen Wissenschaftler*innen hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Forschungsprojekt FuturISE initiiert. Es soll einer Stärkung des generationübergreifenden Dialogs dienen und sucht daher noch immer freiwillige Teilnehmer*innen aller Altersklassen zwecks Teilnahme an einer Gruppendiskussion, deren übergeordnetes Thema die COVID-19-Pandemie sein soll.

„Die COVID-19-Pandemie kann als multidimensionaler 'Stresstest' für die Solidarität zwischen den Generationen betrachtet werden“, heißt es einleitend auf der Seite, die das Projekt kurz vorstellt. Die Pandemie, aber auch weitere gegenwärtige Krisen würden die vorherrschenden Spannungen zwischen den Generationen noch stärker als zuvor entfachen – dem wolle das Forschungsteam mit der Suche nach einer Lösung für eine Stärkung der Solidarität begegnen.

Die Pandemie als zentraler Gegenstand der angesetzten Diskussion eignet sich deshalb, weil sie alle Generationen – wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen – betroffen hat. Jüngere wie ältere Menschen sind dazu aufgerufen, sich gegenseitig über ihre Wahrnehmung der Corona-Zeit auszutauschen, was nicht nur Empathie und das Annehmen anderer Sichtweisen stärken, sondern auch langfristige, zukunftsorientierte Strategien für ein verbessertes Miteinander zu Tage fördern soll, auch mit Blick auf die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage.

In der geplanten, etwa zweistündigen Gruppendiskussion, welche von zwei Moderator*innen geleitet werden soll, treffen ca. sechs bis acht Personen aufeinander – von Vorteil ist hierbei eine möglichst heterogene Gruppe bezüglich des Alters. Die Teilnehmer*innen teilen ihre Eindrücke im Kontext der COVID-19-Pandemie und ggf. weiterer Krisen, welche von den Forschenden gesammelt und gemeinsam mit den Ergebnissen aus Großbritannien und Schweden in das Projekt einfließen.

Das Forschungsteam der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg freut sich sehr über Ihre Teilnahme – anmelden können Sie sich über folgendes Formular.

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Wenn ein Mensch im Sterben liegt, ist dies für viele Familienmitglieder und Freund*innen, aber auch für Pflegepersonal seelisch kaum auszuhalten. Zu wissen, dass der Tod unmittelbar bevorsteht, kann sowohl der sterbenden Person als auch den Angehörigen Angst machen und in eine emotionale Krise führen. Für den Umgang mit dem Verlust eines geliebten Menschen gibt es kein universelles Rezept – was jedoch fast alle Trauernde gemeinsam haben, ist der Wunsch nach Unerstützung und Trost vor, während und nach dem Todesfall.

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Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf.

Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden.

Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers.

Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version.

Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können.

Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.

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Einsamkeit ist ein stilles Leiden, das die Mehrheit der deutschen Bevölkerung aus eigenen Erfahrungen kennt. Ging man früher noch davon aus, dass sich überwiegend ältere Menschen einsam fühlen, hat eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) ergeben, dass Einsamkeit spätestens seit der Corona-Pandemie am weitesten in der jüngeren Generation verbreitet ist. Über zwei Drittel der unter 40-jährigen gaben an, sich manchmal oder häufiger einsam zu fühlen. Entspricht die Qualität und/oder die Quantität der sozialen Interaktionen nicht den eigenen Bedürfnissen, können Empfindungen von Einsamkeit auftreten – werden diese chronisch, steigt damit das Risiko für Depressionen und weitere psychische Erkrankungen rapide an.

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Die in einem Artikel vom 20. Juni 2024 thematisierte Strategie gegen Einsamkeit der Ampel-Regierung soll nun vom neuen Bundeskabinett weiter verfolgt und vertieft werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) versprach vor wenigen Wochen in Berlin, eine „Allianz gegen Einsamkeit“ zu initiieren, die Betroffenen noch zielgerichteter als zuvor Unterstützung anbieten soll. Anlässlich der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit, die von zahlreichen Plattformen, Organisationen und Institutionen genutzt wird, um ein bundesweites Bewusstsein für die Tragweite von Einsamkeit zu schaffen, betonte Prien: „Einsamkeit kann krank machen“.

Politische wie auch gesamtgesellschaftliche Akteuer*innen sind dazu aufgerufen, gemeinsam ihren Teil zur angekündigten „Allianz gegen Einsamkeit“ beizutragen und bundesweite Angebote, Strategien und Konzepte zu entwickeln, welche das soziale Umfeld Betroffener fördern und erweitern sollen. Nicht nur die riesige Zahl einsamer Menschen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar – da Einsamkeit allgemein als schambehaftet gilt, fällt eine Inanspruchnahme von Unterstützung vielen Betroffenen relativ schwer. Dennoch besteht das Ziel darin, das Empfinden von Einsamkeit in der Bevölkerung langfristig zu reduzieren.

Sven-Olaf Obst, Unterabteilungsleiter von Priens Ministerium, fordert ebenfalls, dass auf präventiver, wissenschaftlicher und gesundheitlicher Ebene mehr gegen Einsamkeit unternommen werden müsse. Dafür sei es notwendig, Betroffene gezielter, aber auch mit der notwendigen Sensibilität anzusprechen und Hilfsangebote niedrigschwelliger zu gestalten. Hierfür solle Einsamkeit als gesellschaftliches Phänomen in Unternehmen, Arztpraxen und Schulen mehr Aufmerksamkeit erlangen – überlegt wird zudem, Krankenkassen in die Einsamkeitsstrategie einzubinden.

Eine Einigung auf die Umsetzung des Programms durch CDU und SPD fand bereits statt. Nichtsdestotrotz benötigt es in Deutschland noch eine Vielzahl konkreter Arbeitsschritte, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Hier finden Sie einige Angebote, die sich an einsame Menschen richten:

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Die Sozialausgaben Deutschlands bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Das stellt vor allem Kommunen vor großen Herausforderungen und erschwert ein flexibles, bedürfnisorientiertes Handeln. Besonders prekär ist die Lage im Ruhrgebiet, einer für deutsche Verhältnisse finanziell eher unterentwickelten Region, welche über 5 Millionen Einwohner*innen zählt.

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Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort.

Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung.

Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben.

Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen.

In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen.

Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen.

Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch.

Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gab bekannt, dass es 16 neue KI-Lernorte für ältere Menschen gibt. Diese sind an das BAGSO-Projekt „KI für ein gutes Altern“ angedockt, welches Älteren Informationen und Kompetenzen rund um KI vermitteln und dafür sorgen soll, dass ältere Personen mehr in den Diskurs einbezogen werden.

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Deutschlandweit gibt es nun 58 KI-Lernorte für ältere Menschen sowie zehn bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen, die sich seit 2024 am Projekt beteiligen.

Die Angebote finden in verschiedenen Einrichtungen der Seniorenarbeit sowie Bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser statt. Zu den neuen Organisationen und Initiativen gehören unter anderem das FrauenComputerZentrumBerlin, der Polizeisportverein Rostock, das Seniorenbüro West der AWO KV Leipzig-Stadt e.V. und der Förderverein "Krumme Weide" in Ortwig.

Die Vorstandsvorsitzende der BAGSO Dr. Regina Görner erklärt, dass Lernorte für ältere Menschen wichtig sind, nicht nur um neue Technologien erklärt zu bekommen, sondern um sie ausprobieren zu können. Görner betont: „Ältere wollen und sollen Teil dieser Entwicklung sein – nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch als Mitgestaltende. Die Lernorte fördern den Dialog und regen dazu an, sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen ihre Erfahrungen einbringen und gehört werden.“

Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung der BAGSO und die Webseite des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das Projekt wird vom Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen gefördert.

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Im Alltag mangelt es immer mehr Menschen an körperlicher Betätigung. Dabei ist Sport ein Grundpfeiler für ein langes und gesundes Leben. Auch Senior*innen sollten sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten entsprechend bewegen, tun es häufig nicht ausreichend, was auch mit der geringen Zahl an Angeboten zusammenhängen mag. Viele Städte und Kommunen bieten kaum geeignete niedrigschwellige Wege der Betätigung, obwohl der Platz hierfür vorhanden wäre.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren.

Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport.

Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen.

Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“.

Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.

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Die Profession der Sozialen Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit der Unterstützung marginalisierter (also systematisch benachteiligter) Gruppen in schwierigen Lebenssituationen. Dazu zählen auch Senior*innen mit körperlichen, psychischen und/oder kognitiven Einschränkungen. Soziale Arbeit setzt sich für die gesellschaftliche Integration und Partizipation sowie die Rechte von Senior*innen ein. Im Rahmen von Sozialer Arbeit werden auch individuelle Problemlagen bewältigt.

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Wie auch andere Bereiche der Sozialen Arbeit, wird angestrebt, die sogenannte Altenarbeit strukturell und inhaltlich zu optimieren und an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Hierfür braucht es regen Austausch zwischen Fachkräften, Expert*innen und Vertreter*innen der Zielgruppe. Der Senior*innen-DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit), welcher sämtliche berentete Sozial Arbeiter*innen sowie deren Interessen vertritt, lädt daher zu einer interaktiven Fachtagung ins Heinrich-Pesch-Hotel im baden-württembergischen Ludwigshafen ein. Termin hierfür ist Freitag, der 17. Oktober 2025.

Die Veranstaltung umfasst die Vorstellung zweier zentraler Themen. Zunächst geht es dabei um „Osteuropäische Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung in deutschen Privathaushalten“ – zahlreiche pflegebedürftige Menschen werden in den eigenen vier Wänden rund um die Uhr von ausländischen Fachkräften umsorgt, die zumeist aus östlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Der hierzu angedachte Vortrag soll die Teilnehmenden diesbezüglich ausführlich informieren und aufklären, indem beispielsweise die rechtlichen Grundlagen erörtert werden.

Auch im zweiten Teil erwartet Sie mit „Strukturelle Gewalt im Alter“ ein Thema mit hoher Brisanz. Unter anderem soll auf Aspekte wie Einsamkeit, Vernachlässigung und gezieltem Missbrauch gegenüber Senior*innen eingegangen werden. Es wird vermutet, dass die meisten Taten im Verborgenen stattfinden und daher niemals aufgeklärt werden, weshalb es für die Soziale Arbeit umso relevanter ist, genau hinzusehen und in Fällen von Gewalt zu reagieren.

Abschließend bleibt ein zweistündiges Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch mit anderen Teilnehmenden, bei dem Sie ihre eigenen Überlegungen einbringen oder sich auch mit Rückfragen direkt an die Referent*innen, Dr. Helene Ignatzi und Dr. Manfred Borutta, wenden. Idealerweise können dabei realistisch umsetzbare Handlungsstrategien für die Altenarbeit entwickelt werden, die wiederum einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der Sozialen Arbeit leisten können.

Die Teilnahmekosten belaufen sich 50 € für Nichtmitglieder des DBSH. Mitgliedern sowie Studierenden und Senior*innen steht eine Ermäßigung zu. Inbegriffen in den Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause mit entsprechendem Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.

Bei Interesse an der Fachtagung lesen Sie gern den bereitgestellten, online bereitgestellten Flyer, der ausgiebige Informationen zur Verantstaltung enthält. Für eine Teilnahme können Sie sich über das Anmeldeformular eintragen.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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Von Einsamkeit Betroffenen mangelt es häufig an sozialen Kontakten und Möglichkeiten, bereichernde Gespräche zu führen. Genau diese Gespräche können Menschen täglich von 10 bis 22 Uhr mit registrierten anonymen Personen, den sogenannten „Plauderpartner*innen“, führen.

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Dazu können Betroffene die Nummer 0800 330 1111 anrufen. Daraufhin werden diese mit einer zufälligen „Plauderpartner*in“ verbunden. Der Austausch dauert in der Regel 10 bis 30 Minuten.

Ende Juni wurde das Plaudernetz online geschaltet. Es ist ein niedrigeschwelliges und kostenfreies Angebot, das sich an alle Menschen richtet, welche sich einsam fühlen und sich nach zwischenmenschlichem Austausch sehnen.

Die einzigen Bedingungen für einen Anruf sind Volljährigkeit und ein Interesse am Austausch mit anderen Menschen. Durch die bestehende Anonymität (den Gesprächspartner*innen wird empfohlen, nur ihren Vornamen zu nennen) gilt das „Plaudernetz“ als sehr sicher, auch zurückverfolgen lassen sich die Anrufe nicht. Alle Anrufer*innen verpflichten sich mit dem Nutzen des Angebots zu einem respektvollen Umgang miteinander, dem „Plauderton“.

Es ist auch möglich, sich ehrenamtlich als offizielle*r „Plauderpartner*in“ registrieren zu lassen – wie dies funktioniert, wird in dieser Übersicht erklärt. Sie können auch direkt das Anmeldeformular nutzen und werden dann durch die weiteren Schritte geleitet. In der Plaudernetz-App, die Sie für Ihr Engagement benötigen, können Sie angeben, zu welchen Zeiten Sie für anonyme Anrufer*innen da sein können und das Ehrenamt so in Ihren Alltag einbinden. Mit Ihrer Tätigkeit als „Plauderpartner*innen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Einsamkeit.

Das „Plaudernetz“ wurde von den Maltesern in Deutschland initiiert, einer katholisch geprägten caritativen Hilfsorganisation.

Das „Plaudernetz“ ist allerdings kein Ersatz für Telefonseelsorge oder andere Krisentelefone, sondern soll eher zu alltäglichen Gesprächen anregen. Für den Fall, dass Sie sich in einer persönlichen Krise befinden, nutzen Sie bitte entsprechende Angebote.

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Sterbehilfe ist vielfach diskutiert und lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten. Z. B. kann in der Beihilfe zur Selbsttötung eine verlässliche und privat entschiedene Methode, extremes körperliches Leid irreversibel zu beenden, gesehen werden. Gegner:innen der Sterbehilfe weisen auf Auswirkungen psychischer Erkrankungen oder sozialen Drucks hin. Weiterhin können noch unbekannte Heilungsmethoden ein Leiden möglicherweise lindern bzw. aufheben oder weltanschauliche Gründe dagegen sprechen.

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In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – das unmittelbare Herbeiführen des Todes einer Person auf eigenen Wunsch – strafbar, während andere Länder wie beispielsweise Spanien, Portugal, Kanada, Neuseeland und die Benelux-Staaaen diese legalisiert haben. Die passive Sterbehilfe in Form des Abstellens lebenserhaltender Maßnahmen ist dagegen in der sog. westlichen Welt straffrei, sofern eine eindeutige Zustimmung seitens der Person besteht. Assistierter Suizid, die Beschaffung oder Ermöglichung von Maßnahmen, die dem Suizid dienen, ohne aber selbst direkt in diesen Prozess einzugreifen, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Gesetze zur Sterbehilfe unterscheiden sich nicht nur stark von Land zu Land, sondern können sich auch rasch ändern, da das Thema immer wieder Gegenstand des politischen Diskurses wird. So herrschte erst kürzlich in Frankreich eine lebhafte Debatte über eine Liberalisierung der dortigen Rechtslage hinsichtlich Sterbehilfe, doch ein abschließender Beschluss hierzu steht noch aus.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zum assistierten Suizid auch in Deutschland mehrmals gekippt, zuletzt im Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht, welches urteilte, dass der Mensch ein Recht auf den selbstgewählten Tod habe. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, fordert neue Regelungen, um zu verhindern, dass Patient*innen zu fahrlässig Formen von Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Eine Gruppierung aus Politiker*innen mehrerer Fraktionen arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Sterbehilfe vereinfachen, aber nicht verherrlichen solle. Zuspruch kommt vom Deutschen Ethikrat.

Ärzt*innen zeigen sich insgesamt aufgeschlossen aber verunsichert gegenüber der Sterbehilfe. Dies hat ein Bericht eines Forschungsnetzwerks, gesponsert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im vergangenen Herbst ergeben. Insgesamt sind 133 Fälle, in denen Beihilfe zum Suizid durchgeführt oder zumindest erwogen wurde, als Forschungsgrundlage verwendet worden. Die behandelnden Ärzt*innen erklärten sich überwiegend bereit, die Patient*innen durch legale Wege der Sterbehilfe zum Lebensende zu führen. Häufigstes Argument hierfür sei das körperliche und/oder psychische Leid der Kranken, die in vielen Fällen bereits palliativmedizinisch versorgt wurden oder mit einer weit vorangeschrittenen Krebserkrankung zu kämpfen hatten. Auch psychische Erkrankungen wurden beobachtet. Die meisten Patient*innen entschieden sich aufgrund des drohenden Verlusts der eigenständigen Lebensführung für eine Inanspruchnahme der Sterbehilfe. Häufig sind die Patient*innen älter als 70 Jahre und weisen Vorerkrankungen auf.

Damit die Beihilfe zum Suizid nicht übereilt erfolgt und auch klar zwischen Sterbehilfe und Mord unterschieden werden kann, sind die bürokratischen Hürden hoch: Zahlreiche Gespräche mit Ärzt*innen und Therapeut*innen sind notwendig, um den eindeutigen Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens seitens der/des Patient*in zu erkennen. Ist diese*r nicht mehr dazu in der Lage, muss sich an die Angaben in der Patientenverfügung gehalten werden. Es benötigt auch eine Zustimmung durch die behandelnden Ärzt*innen, die im Vorfeld dazu verpflichtet sind, die Suizidgedanken ihrer Patient*innen ernst zu nehmen.

Durch Menschen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen wollen, birgt die Wiedereinführung des assistierten Suizids allerdings auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde Ende Mai auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ein umfassendes Maßnahmenpaket im Sinne der Suizidprävention gefordert, inklusive einer Verankerung im Gesetzbuch. Demnach solle jedem Menschen in psychischen Krisen das Recht auf Beratungs- und Therapieangebote zustehen, damit der Suizid in jedem Fall der letzte Ausweg bleibe.

Die Inhalte dieses Artikels wurden aus mehreren Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zusammengetragen.


Wenn auch Sie an Suizidgedanken leiden oder mit dem Gedanken spielen, Ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, wenden Sie sich bitte an die jederzeit erreichbare Telefonseelsorge (0800/1110111) oder die Suizidprävention.

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