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Gesellschaftliches Leben

Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

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Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

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Kulturelle Teilhabe mag in Deutschland auf den ersten Blick selbstverständlich und für alle zugänglich erscheinen, denn das Angebot ist mehr als reichhaltig: Fast 7.000 Museen, über 1.600 Kinos sowie hunderte Theater und Opern sorgen bundesweit für Begegnungen mit Kultur, Kunst, Musik und Ästhetik. Der Besuch kultureller Einrichtungen erfordert jedoch in jedem Fall ein gewisses Maß an Mobilität, über das nicht alle Menschen verfügen.

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Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt.

Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern.

Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen.

Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt.

„Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil.

Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen.

Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video:

https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Dass sich das Gehör im Laufe des Lebens verschlechtert, ist eine natürliche Entwicklung, die bereits im mittleren Erwachsenenalter einsetzen kann. Auch äußere Einflüsse wie eine extreme Lärmbelastung, Vorerkrankungen und der Konsum von schädlichen Stoffen können zu einer Abnahme des Hörvermögens führen. Ca. ein Fünftel aller Deutschen gilt als schwerhörig und leidet damit unter deutlichen Einschränkungen in der akustischen Wahrnehmung. Unter Senior*innen ab 80 Jahren ist sogar mehr als die Hälfte betroffen, womit Schwerhörigkeit eine der häufigsten Einschränkungen im hohen Alter darstellt.

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Ohne einen verlässlich funktionierenden Hörsinn bilden sich oft erhebliche Probleme in der Alltagsbewältigung. Nicht nur das Einkaufen und Konsumieren von Medien können in diesem Fall herausfordernd oder gar unmöglich werden, auch die Partizipation am gesellschaftlichen Leben, das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten sowie die Fähigkeit, reibungslos zu kommunizieren, gestalten sich als schwerhörige Person zumeist holprig und sind mit zum Teil weitreichenden Einschränkungen verbunden. Besonders alarmierend ist dies aufgrund der ohnehin hohen Zahl älterer Menschen, die unter Einsamkeit leiden.

Sowohl eine Abnahme der Hörfähigkeit als auch ein Mangel an sozialen Kontakten kann die Lebensqualität verschlechtern, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Wie das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 02. Juni berichtet, kann sich die Inanspruchnahme eines Hörgeräts positiv auf das Sozialleben Hörgeschädigter auswirken und dadurch auch deren psychische Gesundheit stabilisieren.

Herausgefunden wurde dies in einer us-amerikanischen Studie mit fast 1.000 von Schwerhörigkeit betroffenen Senior*innen, die in zwei Gruppen unterteilt wurden. Die erste Gruppe wurde bei Bedarf mit Hörgeräten ausgestattet, wohingegen die zweite Gruppe keine Hilfsmittel erhielt. Nach drei Jahren wurden die Teilnehmer*innen gebeten, mit Hilfe des Cohen Social Network Index Score die eigenen sozialen Kontakte mit Blick auf Qualität und Quantität zu bewerten. Auch ihr subjektives Empfinden von Einsamkeit konnten sie auf einer Skala vor und nach der Studie angeben.

Die Ergebnisse sprechen klar für den Einsatz von Hörgeräten: Teilnehmer*innen mit Hörgeräten konnten im dreijährigen Studienzeitraum die Größe ihres sozialen Umfeld im Schnitt aufrechterhalten, während sich die sozialen Kontakte der Vergleichsgruppe insgesamt verringert haben. Dies entspricht dem individuellen Empfinden von Einsamkeit, das sich innerhalb der Teilnehmer*innen ohne Hörgeräte tendenziell verstärkte. Unter den teilnehmenden Personen mit Hörgerät ließ sich dies dagegen nicht beobachten. Darüber hinaus lässt der Ausgang der Studie vermuten, dass Hörgeräte auch den Abbau von kognitiven Fähigkeiten verlangsamen können.

Hierzulande nutzt nicht einmal die Hälfte aller schwerhörigen Menschen ein Hörgerät, obwohl der Anteil innerhalb der letzten zehn Jahre etwas gestiegen ist. Im Rahmen der EuroTrak-Studie bestätigen Träger*innen von Hörgeräten auch in Deutschland zahlreiche positive Effekte: Knapp zwei Drittel bestätigten eine verbesserte Schlafqualität, eine Zunahme des Sicherheitsgefühls im Straßenverkehr und auch über eine Stärkung der Kommunikationsfähigkeiten. Nahezu alle Befragten gaben an, durch ihr Hörgerät mehr Lebensqualität als zuvor zu erfahren.

Häufiger Grund für den Verzicht auf den Gang zum HNO-Arzt – und damit ebenfalls auf ein Hörgerät – ist die Wahrnehmung, dass ein Hörgerät mit hohen Kosten verbunden sei. Tatsächlich zahlen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss bei der Anschaffung eines Hörgeräts, sodass Patient*innen möglicherweise eine geringer als erwartete finanzielle Belastung zu befürchten haben.

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Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Grüne haben im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag zur Seniorenpolitik eingereicht. Die beiden regierenden Landtagsfraktionen fordern, in eine progressive Senior*innenpolitik zu verfolgen, die sich an die Krisen der vergangenen Jahre anpasst, um partizipative, strukturelle und finanzielle Nachteil einzelner Personen(gruppen) zu vermeiden.

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Neben der Corona-Pandemie und deren langfristigen sozio-ökonomischen Auswirkungen wird auch die alternde Gesellschaft als ernsthaftes Problem für Senior*innen genannt.

Das übergeordnete Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Sicherung der Lebensqualität aller älterer Menschen in Schleswig-Holstein, also eine Gewährleistung physischer, psychischer, sozialer und materieller Bedürfnisse. So setzen sich die Fraktionen u.a. für eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall unter Rücksichtnahme individueller Gegebenheiten ein. Partizipation, etwa durch Barrierefreiheit und das Bereitstellen vielfältiger Angebote zur Freizeitgestaltung, stellt eine weitere Säule des Antrages dar, ebenso wie die gezielte Förderung des Miteinanders – auch mit anderen Generationen – um soziale Isolation im Alter vorzubeugen.

Weitere relevante Aspekte des Antrages beinhalten eine auf Senior*innen zugeschnittenen Ausbau der Digitalisierung, ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand und die Gestaltung von Wohnraum. Dieser solle laut Antrag bezahlbar und mit körperlichen Einschränkungen älterer Menschen kompatibel sein.

Eine Umsetzung der Forderungen kann voraussichtlich nur dann gelingen, wenn alle beteiligten politischen Institutionen mitwirken, sodass neben dem Landtag Schleswig-Holsteins auch die Kommunen, Fachleute aus dem geriatrischen Bereich und weitere Organisationen und Verbände gefragt sind. „Eine eng mit der Engagement- und Präventionsstrategie, sowie weiteren Politikfeldern, verzahnte Seniorinnen- und Seniorenpolitik ist entscheidend dafür, wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, werden die Antragssteller Werner Kalinka (CDU) und Jasper Balke (Grüne) zitiert.

Auch die anderen Landtagsfraktionen haben bereits eine Woche vor den Regierungsfraktionen einen vergleichbaren Antrag gestellt. In Detailfragen gehen diese allerdings auseinander. Die Opposition (bestehend aus SPD, FDP und SSW) strebt die Erarbeitung einer "zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein“ an. Den Regierungsfraktionen genügt dagegen eine Befassung in Ausschüssen. Dabei soll auch das Altenparlament - formal ebenfalls ein Ausschuss des Landtages - stärker einbezogen werden.

Was dies konkret für die Senior*innenpolitik Schleswig-Holsteins bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

Beide Anträge können Sie auf der Seite zur entsprechenden Berichterstattung durch den schleswig-holsteinischen Landtag nachlesen.

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Am 12. Mai wurde der jährliche Internationale Tag der Pflegenden begangen. Damit sollen alle Menschen gewürdigt werden, die sich als Angehörige, Zugehörige oder Mitarbeiter*in in der Pflege engagieren. Körperliche und mentale Herausforderungen, mangelhafte Arbeitsbedingungen und auch Überforderungen sind dabei eher die Regel als die Ausnahme.

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Sowohl im Privaten als auch im Beruflichen ist die Pflege immer mehr gefragt, da sich durch den demographischen Wandel und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung derzeit die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach oben entwickelt. Laut Statistischem Bundesamt verfügen bereits jetzt ca. 6 Millionen Deutsche über einen Pflegegrad. Gleichzeitig sind ca. 1,7 Millionen Pflegekräfte erfasst. Dies kann als Hinweis auf einen Personalmangel gewertet werden.

Eine essentielle Rolle spielen hierfür Fachkräfte aus dem Ausland, die die personellen Lücken in der deutschen Pflegebranche so gut wie möglich schließen. Mitunter wird sogar davon ausgegangen, dass der grundlegende Betrieb in Pflegeeinrichtungen hierzulande nur dank den ca. 400.000 ausländischen Pflegekräften noch immer gewährleistet werden kann. Hier zeigt sich zugunsten der Zukunft der Pflege eine steigende Tendenz, da die Nationalitäten der in Deutschland beschäftigten Pflegefachkräfte immer vielfältiger werden.

Auch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im vergangenen Jahr dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Seitdem können Nicht-EU-Bürger*innen niedrigschwelliger und unkomplizierter einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Auf diese Weise sollte laut der Ampelregierung der Arbeitsmarkt gestärkt werden, während dabei möglichst viele potentielle Fachkräfte berücksichtigt werden. Darüber hinaus besteht auch das Programm Triple Win, eine Kooperation Deutschlands mit mehreren afrikanischen und asiatischen Schwellenländern. Migrant*innen aus diesen Nationen soll damit die Einreise und der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden.

Besonders häufig sind Pflegefachkräfte aus Polen und Rumänien vertreten, was auch mit den deutlich geringeren Löhnen in deren Heimatländern zusammenhängen dürfte. Lässt man die EU außen vor, stammt das ausländische Pflegepersonal v. a. aus dem westlichen Balkan sowie dem südlichen und südöstlichen Asien. „2023 waren mehr ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern als aus der EU in Deutschland tätig“, heißt es seitens des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Eine Schattenseite gibt es dennoch: So sehr ausländisches Pflegepersonal unbesetzte Stellen füllt, so prekär gestaltet sich die allgemeine Situation vieler dieser Pflegefachkräfte. Viele von ihnen äußern sich kritisch gegenüber der deutschen Politik und bemängeln eingeschränkte Rechte und eine schleppende Umsetzung bürokratischer Prozesse. Dies ging kürzlich aus einer Umfrage hervor, an der gut 3.000 Pfleger*innen aus dem Ausland teilnahmen.

Ebenso bestehe in vielen Pflegeeinrichtungen ein stigmatisierender Umgang mit ausländischem Personal. Über die Hälfte der Befragten berichtet von Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung in Verbindung mit verbalen und körperlichen Angriffen. Noch häufiger wurde über eine Abwertung der eigenen Kompetenzen geklagt. Diese und andere Problematiken gefährden den internationalen Ruf Deutschlands und können dazu führen, dass andere Nationen hinsichtlich einer Beschäftigung in der Pflege als attraktiver angesehen werden.

Regierung und Gesellschaft beeinflussen den Wohlfühlfaktor ausländischer Fachkräfte maßgeblich. Blickt man auf die Ergebnisse der Umfrage und die aktuelle und zukünftige Situation der Pflege, sollte die erfolgreiche Anwerbung von Pfleger*innen aus anderen Nationen im Sinne der Pfleger*innen und zu Pflegenden sein.

Mehr zu diesem Thema können Sie z. B. auf der Seite des Deutschen Ärzteblatts erfahren:

Bundesagentur: Pflege würde ohne ausländische Kräfte kollabieren

Ausländische Pflegekräfte haben in Deutschland oft weniger Befugnisse als im Heimatland

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In Deutschland gelten über 300.000 Menschen aufgrund von schlechtem oder komplett fehlendem Sehvermögen als schwerbehindert. Auch viele weitere Personen leiden an starker Kurz- und/oder Weitsichtigkeit oder weiteren Augenkrankheiten wie Glaukom, Grüner- oder Grauer. Sie sind dadurch wiederholt Schwierigkeiten ausgesetzt, welche sich nicht immer mit Hilfe einer Brille oder durch Kontaktlinsen kompensieren lassen. Besonders auf den Konsum von Medien müssen viele Betroffene weitestgehend verzichten – ihre Möglichkeiten um kulturelle Teilhabe, das Einholen von Informationen sowie Kommunikation sind erheblich eingeschränkt.

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Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e. V. (kurz: MediBuS) möchte dies ändern. In Form eines Online-Archivs stellt sie verschiedene Formen deutschsprachiger barriefreier Literatur zusammen – dazu zählen E-Books, Hörbücher, Bücher in Blindenschrift sowie Bücher mit deutlich größerer Schrift.

Im Katalog können Sie nach Literatur Ihrer Wahl suchen und diese kostenlos ausleihen, sofern Sie sich vorher in einer der mit MediBuS kooperierenden Bibliotheken angemeldet haben. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf über 100.000 Medien verschiedener Formen und Genres – vom Liebesroman bis zum Psychothriller. Alternativ können Sie auch eigene Vorschläge einreichen, wenn Ihr Wunschbuch nicht im Katalog enthalten ist.

MediBuS wurde 2004 im hessischen Marburg gegründet und setzt sich seitdem für die Verfügbarkeit, Produktion und Organisation barrierefreier Literatur ein. Auch bestehende Barrieren sollen nach Möglichkeit aufgehoben werden. Dies geschieht durch zahlreiche gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, die auch untereinander im Austausch stehen und dafür sorgen, dass den Nutzer*innen ein möglichst breites Spektrum an Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen werden durch den Verein unterstützt, während MediBuS selbst von Aktion Mensch gefördert wird. Zudem wird sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, auf politischer Ebene für die Stärkung der Rechte von sehbehinderten Menschen eingesetzt.

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Nicht nur die Politik befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen, Handlungen und Strukturen es braucht, um Senior*innen in die Gesellschaft zu inkludieren und ihnen eine angemessene und faire Partizipation zu ermöglichen. Auch die jüngere Generation zeigt großes Interesse am Wohlbefinden von Senior*innen im gesundheitlichen, personellen, finanziellen und strukturellen Sinne.

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So hat die Hochschule Neubrandenburg in Forschungen - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeshauptstadt Schwerin - versucht zu ermitteln, welche Veränderungen in der Seniorenpolitik nötig sind, um dem demographischen Wandel in Form eines neuen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) zu begegnen.

Erst vor kurzem schloss die Hochschule ihr anderthalbjähriges Projekt ab. Im Mittelpunkt dessen stand die Frage um die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Regionen vor dem Hintergrund der Förderung der Gesundheit dort ansässiger Senior*innen. Übergeordnete Aspekte der Forschung umfassten damit die Möglichkeit um die Ausarbeitung eines SPGK sowie die hierfür mitwirkenden Akteure und ihre Rollen, wobei im Speziellen die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt wurde.

Durch Interviews und eine umfangreiche Recherche zwecks Unterschung seniorenpolitischer Konzepte in anderern Staaten und Bundesländern konnten zahlreiche Daten gesammelt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr vier Zukunftswerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, um mit Senior*innen, Politiker*innen und Forscher*innen in den Diskurs zu treten.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag M-V sowie dem Landkreistag M-V ein Leitfaden für eine progressive, nachhaltige und sozial gerechte SPGK entworfen, das sich weit über die untersuchten Regionen hinaus anwenden lassen könnte. „Das Vorhaben zielte darauf ab, im Rahmen einer inter- und transdisziplinären Untersuchung mittels Prozess- und Ergebnisevaluation die Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Hemmnisse bei der Entwicklung der Gesamtkonzepte zu identifizieren“, heißt es u.a. in der Einleitung.

Verschiedene Themenfelder der Seniorenpolitik wurden hierfür beleuchtet und in die Gestaltung des Leitfadens eingebunden. Gesundheit, Wohnen, Pflege, Mobilität, Einsamkeit und kulturelle Teilhabe sind dabei nur einige Bereiche, die die Entwickler*innen des SPGK ausgiebig reflektierten. Für jedes seniorenpolitische Anliegen wurden abschließend ein Ziel formuliert, eine Empfehlung für die Politik ausgesprochen, die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit formuliert.

Mit ihrem fast 100-seitigen Bericht erhofft sich die Hochschule Neubrandenburg, das gebündelte Wissen mit allen politischen Institutionen und Organen, die essentiell für eine gelungene Umsetzung eines SPGK sind, zu teilen und Impulse zu schaffen, die zu einem groß angelegten seniorenpolitischen Handeln anregen. Auch Senior*innen selbst sollen sich bestmöglich über die konzeptionellen Gegebenheiten informieren können, weshalb eine Zusammenfassung des Forschungsprojekts verfügbar ist.

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„Omas bringen Erfahrung und Geduld mit sowie die Erkenntnis, dass es keine einfache Lösung zu komplexen Problemen gibt!“. So lautet das Motto des 2019 gegründeten Vereins OMAS GEGEN RECHTS Deutschland e.V., der aus Seniorinnen besteht und sich – wie der Name bereits vermuten lässt – für die gezielte Bekämpfung von Faschismus, Rechtspopulismus und -extremismus einsetzt. Der politisch unabhängige Verein steht für Vielfalt, Toleranz und Integration, und tritt daher häufig auf Demonstrationen gegen rechte Strömungen in Erscheinung. Auch die Stärkung von Frauenrechten sowie der Klimschutz sind Anliegen.

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Ende 2024 startete OMAS GEGEN RECHTS Nord e.V. seinen eigenen Podcast, der in unregelmäßigen Abständen erscheint. Ein Podcast ist ein auditives Unterhaltungsmedium, das aus mehreren Episoden besteht und Erzählungen, Berichte, Meinungen oder Sachvorträge zu bestimmten Themen beinhaltet – sozusagen eine Talkshow ohne Bild. Essentielles Merkmal eines Podcasts ist, dass dieser auf jedem digitalen Endgerät mit Internetzugang verfügbar ist und abgespielt werden kann. Insbesondere seit den vergangenen Jahren erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit.

In ihrem Podcast thematisieren der Verein u. a. das Frauenwahlrecht, Bildungspolitik sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gelegentlich sind auch originale Reden von Demonstrationen und anderen politischen Veranstaltungen zu hören, die je nach Thematik aufklären oder auch erheitern. Der Verein hat alle bisher erschienenen Episoden des Podcasts aufgelistet und kostenlos zum Anhören zur Verfügung gestellt. Dabei existiert zu den meisten Folgen auch eine verschriftlichte Version der Inhalte.

Feste Gesprächsteilnehmer*innen des Podcasts gibt es nicht, da dazu aufgerufen wird, eigene Folgen aufzunehmen und diese anschließend dem Verein zukommen zu lassen, um die Sammlung stetig zu erweitern. Technische Kenntnisse oder professionelle Ausstattung sind dabei nicht nötig. Anregungen und Tipps für die gelungene Aufnahme einer eigenen Podcast-Folge hat der Verein zusammengestellt. Das Anmelden einer eigenen Episode kann per E-Mail an  kontakt@omasgegenrechts-nord.de erfolgen.

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Am 08. Mai 1945 kam es zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht, womit das Ende des Zweiten Weltkrieges so gut wie besiegelt war. Der tödlichste Krieg der Weltgeschichte forderte ca. 65 Millionen Menschenleben und hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche mit sich gezogen, die bis heute spürbar sind. Dies gilt v.a. für Deutschland, das für viele Historiker*innen als klarer Aggressor des Zweiten Weltkrieges benannt wird und jahrelang schwersten Angriffen auf Städte ausgesetzt war. Noch immer gilt dieses Thema in vielen Lebensbereichen als tabuisiert.

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Inzwischen sind 80 Jahre vergangen und erneut herrschen internationale Konflikte von einer zum Teil erheblichen Tragweite. Täglich lassen sich Berichte und Bilder aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder dem Gazastreifen finden und auch die Politik vieler NATO-Staaten orientiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vermehrt an Aufrüstung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Besonders Zeug*innen des Zweiten Weltkrieges fühlen sich dadurch oft an die eigenen, möglicherweise verdrängten Erlebnisse erinnert.

Umso wichtiger ist es in diesen Tagen, auf das unsagbare Leid, das mit jedem Krieg einhergeht, aufmerksam zu machen, wie es auch die 2001 gegründete AGE Platform Europe tut. Ihr gehören über 100 Seniorenorganisationen aus ganz Europa an, darunter auch die BAGSO sowie HelpAge Deutschland mit Beobachterstatus. Der Dachverband repräsentiert seniorenpolitische Interessen und setzt sich für ihre europaweite Durchsetzung ein, weshalb auch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) besteht.

In einer offiziellen Erklärung unter dem Titel „Den Frieden retten, die Demokratie verteidigen und die Freiheit in einem starken Europa fördern“ mahnt die AGE Platform Europe, Krieg nicht zu verharmlosen oder gar zuzulassen, und erinnert an die Generation, die während des Zweiten Weltkrieges geboren wurde und schon im jungen Alter mit unmenschlichen Zuständen konfrontiert war. Zeitgleich werden alle Menschen, die am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur beteiligt waren, für ihren Beitrag gelobt. Dies schließt auch die Wahrung von Frieden und Stabilität mit ein.

„Wir müssen uns daran erinnern, dass uns Frieden, Demokratie und Freiheit nicht ein für allemal gewährt werden. Sie müssen jeden Tag unterstützt und verteidigt werden, sonst zerbrechen sie“ heißt es in der Stellungnahme, die gegen sämtliche Konflikte mit Einsatz von Waffengewalt eintritt und betont, dass sich die Geschichte auf keinen Fall wiederholen dürfe, zumal die aktuelle Weltlage als besorgniserregend bis erschreckend eingeschätzt wird. Auch spricht sich die AGE Platform Europe klar dafür aus, älteren Menschen im Ernstfall Schutz und die bestmögliche Versorgung zu leisten.

Die gesamte Erklärung können Sie als PDF-Datei hier nachlesen.

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