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Staat

Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 08.05.2020 dem Ende des Zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren gedacht. Für Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) ergeben sich aus dem Tag der Befreiung auch Leitlinien für die Gegenwart.

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Der 8. Mai 1945 gilt mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht als Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, welcher mehr als 55 Millionen Menschen weltweit das Leben gekostet hatte. "Dieser Tag war und ist ein 'Tag der Befreiung', daran gibt es nicht den leisesten Zweifel", so Landtagspräsident Klaus Schlie in seiner Eröffnungsrede. „Er verpflichtet uns auf die Grundwerte unserer Verfassung, allen voran der Menschenwürde, die immer und allen Menschen gegenüber unverrückbare Richtlinie unseres Handelns sein muss“.

Auch im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie gebe der 8. Mai Leitlinien: „Solidarität und Mitmenschlichkeit, der Schutz aller Menschen in unserer Gesellschaft, der Optimismus und der Wille, gemeinsam auch größte Herausforderungen zu meistern – das alles sind allgemeingültige Lehren, die vor allem wir Deutsche aus dem 8. Mai 1945 gezogen haben und die uns auch heute, am 8. Mai 2020, Leitlinien für unser Handeln sein müssen.“ Im Anschluss an die Worte des Landtagspräsidenten gab es eine Schweigeminute im Parlament. Die ganze Rede können Sie als Video über den Landtagsserver abrufen. Eine Zusammenfassung finden Sie auch in Artikel-Form auf der Internetseite des Landtags .

Auch für Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ergibt sich aus dem 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus ein Auftrag: "Mir ist es wichtig, am 8. Mai daran zu erinnern, auf welchem moralischen Fundament unser politisches Handeln aufbaut. Dass wir eine Identität mit Geschichte haben, die uns auch heute noch verpflichtet“, wird Günther in einer Meldung auf der Seite des Landes zitiert.

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Die Bürgerbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat einen umfassenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt.

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2018 wurde das Amt als Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten 30 Jahre alt – 1988 setzte Schleswig-Holstein das erste Mal einen Bürgerbeauftragten ein. Gedacht ist das Amt für die Beratung von Bürger/innen in sozialen Angelegenheiten und als Vertretung ihrer Interessen. „Als Bürgerbeauftragte bin ich vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt und berichte den Abgeordneten unmittelbar – auch von Einzelfällen – aus meiner Beratung­sarbeit“, heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Bürgerbeauftragten, die sich immer wieder auch mit Stellungnahmen zu aktuellen politischen Anliegen äußert.

In dem kürzlich vorgelegten Bericht werden auch mehrere Vorschläge unterbreitet, was nach Meinung von El Samadoni geändert werden könnte. So empfiehlt sie beispielsweise die Übernahme eines digitalen Endgeräts für Schulzwecke im Rahmen der Bildungs- und Teilhabepakete des SGB II. Neben weiteren Anregungen werden auch Fallbeispiele aus dem Beratungskontext beschrieben. Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

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Am 26.05.2019 wird das Parlament der Europäischen Union neu gewählt. Auch die deutschsprachigen Landesparlamente Europas rufen zur Beteiligung an der Wahl auf. Außerdem stehen eine online- und eine offline-Variante des Wahl-O-Maten zur Verfügung.

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Dazu heißt es aus den Landesparlamenten: "[Mit der Wahl] nehmen Sie direkt Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das den Präsidenten der Europäischen Kommission wählt und über den Haushalt und wichtige Gesetze entscheidet, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Dem gemeinsamen europäischen Projekt verdanken wir die längste Friedensperiode in unserer Geschichte. Nie zuvor hat der europäische Kontinent eine vergleichbare Phase der Freiheit, des Wohlstandes und auch der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger erlebt. All diese Errungenschaften sind wie wohl nie zuvor dem Druck von außen und von innen ausgesetzt. Die Europäische Union muss ihre Rolle im 21. Jahrhundert daher neu ausrichten.[...]"

Ab dem 03.05. kann auch der sogenannte Wahl-O-Mat genutzt werden, mit dem versucht wird, die Standpunkte der Parteien durch verschiedene Fragen zu erfassen. Mit dem Instrument können Sie eine Schätzung erhalten, welche Partei Ihren politischen Haltungen am nächsten ist.

Das Instrument kann auch vor Ort genutzt werden. Freiwillige des Landesbeauftragten für politische Bildung bringen den Wahl-O-Mat vom 6. bis zum 24.05. auf Marktplätze,in Rathäuser und Einkaufszentren in Schleswig-Holstein. Alle Termine dazu können Sie online einsehen.

In eigener Sache: Mit diesem Beitrag wurden insgesamt 1.000 Beiträge auf seniorenpolitik-aktuell.de veröffentlicht.

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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Nachdem der Rechts- und Sozialausschuss eine schriftliche Anhörung zu der Forderung nach einer bürgerfreundlicheren Sprache beschloss, reichten Organisationen und Verbände ihre Stellungnahmen ein. Eine Übersicht finden Sie in diesem Artikel.

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Über die Hintergründe der Debatte berichteten wir im gestrigen Beitrag, hier sind einige Auszüge der Stellungnahmen zusammengestellt.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Debatte um barrierefreie Sprache:

„Amtliche Bescheide haben meist direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Wenn solche Bescheide aufgrund von schwer verständlichen Formulierungen nur unvollständig oder falsch verstanden werden, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden. Daher begrüßt und unterstützt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. das Bestreben nach einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache in der Verwaltung ausdrücklich.“

Ebenso Lothar Wiegand, aus dessen Stellungnahme wir im vorherigen Artikel bereits zitierten. Wiegand ist stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und seit über 25 Jahren Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten. Er spricht bei der Thematik von barrierefreier Sprache von einer Stärkung der Demokratie und nimmt sich in seiner Stellungnahme ein Beispiel an Schweden:

  1. „Es stärkt die Demokratie, sich konsequent für eine verständliche Amtssprache einzusetzen. Schweden machte folgende Erfahrung:
  2. Das Vertrauen der Menschen in den Staat wächst, wenn dieser verständlich kommuniziert.
  3. Es stärkt die staatlichen Institutionen, wenn staatliches Handeln besser verstanden wird.
  4. Staatliches Handeln wird eher akzeptiert, auch wenn es in persönliche Lebenswelten eingreift.
  5. Staatliche Institutionen sind leichter kontrollierbar und das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.
  6. Die Verwaltung wird effizienter.
  7. Nicht zuletzt sind dadurch die Beschäftigten des staatlichen Sektors motivierter, gute Arbeit zu leisten.“

Weitere Unterstützung für den Antrag gab es auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord oder der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) in Altenholz weist jedoch darauf hin, dass „das Thema bürgerfreundliche und verständliche Sprache […] den Studierenden an der Fachhochschule fachbereichsübergreifend bereits seit mehreren Jahren nahegebracht“ werde.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) begrüßt die Bestrebungen allerdings auch im Hinblick auf Sehbehinderte: „Auch aus der besonderen Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen ist die Verwendung verständlicher Sprache zu begrüßen […]. Verständliche, kurze Formulierungen, die sich auf das Wesentliche beschränken, sind deutlich leichter zu lesen.“

Eine Übersicht über alle Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen, die von den Parteien benannt und damit um Stellungnahme gebeten wurden, finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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