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Staat

Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 28.06.2018 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr 2017 vorgestellt. Die Beauftragte berichtet darin vor allem von Problemen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV, dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Finanzierung von Kindertagesstätten-Plätzen.

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3.477 Petitionen richteten Bürger/innen im letzten Jahr an die Beauftragte und trugen darin ihre Sorgen, Nöte und Ängste vor, die aus Streitigkeiten und Problemen mit den Sozialbehörden resultierten. Die Zahl der Petitionen, die seit der Einrichtung des Amtes im Jahr 1988 eingereicht wurden, erhöhte sich damit auf insgesamt 80.400. Neben dem Schwerpunktthema Hartz IV (870 Eingaben) gab es besonders viele Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Viertel auf 577 Eingaben an.

Dahinter steckten überwiegend Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, Beitragsrückstände und Fälle, bei denen es um den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ging. ,,Es handelt sich oft um existenzielle Sorgen und Nöte der Menschen", führte El Samadoni aus. Ein Beispiel sei die verspätet
eingeholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine bloße Formalität. Wenn die Bescheinigung lediglich einen Tag später ausgestellt werde und dadurch sowohl der Anspruch auf Krankengeld als auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verloren gingen, ,,dann werden kranke Menschen ohne Krankenversorgung gestellt und darüber hinaus in erhebliche finanzielle Nöte getrieben. Das ist durch nichts gerechtfertigt und völlig unverhältnismäßig."

Die Bürgerbeauftragte fordert seit längerem, dass unter anderem die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld nochmals überarbeitet werden. Auch die Überforderung vieler Personengruppen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung müsse grundlegend angegangen werden. ,,Viele Menschen mit geringen Einkünften zahlen deutlich höhere Beiträge als 14,6 Prozent. Die Beitragsstruktur treibt sie dann oft in den Beitragsrückstand oder sogar in die Insolvenz", erklärte El Samadoni. ,,Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf." Reformen seien auch im Bildungs- und Teilhabepaket, bei der Pauschale für den persönlichen Schulbedarf für Schüler, erforderlich.

Handlungsbedarf sieht die Bürgerbeauftrage auch beim Unterhaltsvorschussgesetz. Insbesondere alleinerziehende Mütter, die nach einem One-Night-Stand mit einer Zufallsbekanntschaft schwanger werden, hätten Schwierigkeiten bei der Leistung des Unterhaltsvorschusses.

Im Jahr 2017 sind bei der Bürgerbeauftragten auch unterschiedlichste Probleme rund um das Thema KiTa und Krippe vorgetragen worden. Dazu zählten laut El Samadoni beispielsweise zu hohe Gebühren oder zu geringe Entlastung durch die Sozialstaffelregelung.

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Am Sonntag, den 06.05., finden in Schleswig-Holstein die sogenannten Kommunalwahlen statt. Dies umfasst Wahlen in den über 1000 Gemeinden, in den elf Kreisen sowie vier kreisfreien Städten. Peter Schildwächter, der Vorstandsvorsitzende des Landesseniorenrates Schleswig-Holsteins, empfiehlt allen Senior/innen, an den Wahlen teilzunehmen:

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"Alle Senior/innen sind aufgerufen, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen. Hierdurch können Sie auf Ihre Zukunft bestimmend einwirken."

Die Kommunalwahlen unterscheiden sich je nach Gemeinde: In 28 Kleinstgemeinden, in denen weniger als 70 Einwohner/innen leben, wird keine Gemeindevertretung, also nur das jeweilige Kreisparlament gewählt. In Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster wird anstelle der Kreis- und der Gemeindevertretung ein Stadtparlament gewählt. In allen übrigen Gemeinden der Kreise finden zwei Wahlen - die des Kreisparlaments sowie die zur Gemeindevertretung - parallel statt.

Die Gemeinde- und Kreisvertretungen werden für fünf Jahre - also vom 01.06.2018 bis zum 31.05.2013 - gewählt. Gewählt wird am Sonntag, den 6. Mai 2018.

Mehr Informationen zur Wahl finden Sie auf der Seite des Landes.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) beschreibt die Informationen aus den Verhandlungen zwischen CDU, SPD und CSU als einen wichtigen "Schritt in Sachen Pflege", es sei "aber nur ein Schritt". Es gehe um Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, mehr Personal in der Pflege und bessere Arbeitsbedingungen auch in der ambulanten Pflege. Dieses Thema bleibe zumindest auf der Tagesordnung.

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Die BAGSO und andere Seniorenorganisationen und Sozialverbände haben nachdrücklich darauf hingewiesen: Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt deutlich zu. Familien, die pflegen, benötigen Entlastung. Es gibt nicht genügend berufliche Pflegefachkräfte. Diese werden bisher oft unzureichend entlohnt. Es fehlen so Zeit und Fähigkeit für eine bezahlbare menschenwürdige Pflege. Das Thema bleibe in den Verhandlungen auf der Tagesordnung, insbesondere was die familiäre Pflege in den Familien angeht, zumal viele der zukünftigen Senior/innen weniger oder keine Kinder haben.

Ähnliches wurde bereits zu den Sondierungsergebnissen geäußert: Die Maßnahmen in der Pflege seien notwendig, die verabredeten Stellenaufstockungen jedoch bei weitem nicht ausreichend.

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Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an den Sozialausschuss versendet. Die Umsetzung begann mit dem Ersten Teilhabestärkungsgesetz, auf den sich diese Stellungnahme bezieht.

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In seiner Stellungnahme mahnt der Landesrechnungshof vor allem an, dass das Land die Eingliederungshilfe stärken und steuern müsse, auch wenn eine verstärkte Kommunalisierung vorgesehen ist. Die Verankerung von anlassunabhängigen Prüfungen bei Leistungserbringer/innen in der Eingliederungshilfe werden vom Landesrechnungshof begrüßt. Die Prüfungen bedeuten, dass die Einrichtungen bzw die Träger der Einrichtungen auch ohne vorhergehende Beschwerden von Hilfeempfänger/innen geprüft werden können.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Das Erste Teilhabestärkungsgesetz wurde vom Sozialministerium auch in einfache Sprache übersetzt.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen hat sich in diesem Jahr auch mit politischer Partizipation von älteren Menschen - vor allem im Kontext der parlamentarischen Wahlen – befasst. Lesen Sie hier eine Auswahl der entsprechenden Literaturhinweise.

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Direkt kostenfrei und online können Sie folgende Quellen abrufen:

Brenke, Karl / Kritikos, Alexander S. (2017): Wählerstruktur im Wandel. DIW-Wochenbericht, S. 595-606.

Stadtmüller, Sven (2014): Demografische Alterung und politische Machtverhältnisse.


Folgende Bücher bzw. Herausgeberbände sind zu dem Thema erhältlich:

Biermann, Paul (et al, 2016): Politische Bildung im Alter. "Wir waren ein bisschen wilder und sind jetzt altersmilde geworden".

Bundeswahlleiter (Hrsg., 2014): Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen (Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014; H. 4).

Holtmann, Everhard (2017): Der Parteienstaat in Deutschland. Erklärungen, Entwicklungen, Erscheinungsbilder. Bundeszentrale für Politische Bildung.

Kaeding, Michael / Haußner, Stefan / Pieper, Morten (2016): Nichtwähler in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Ursachen und Konsequenzen sinkender Wahlbeteiligung.

Konzelmann, Laura / Bergmann, Michael / Rattinger, Hans (2014): Demographic change in Germany - its political.

Wiesendahl, Elmar (Hrsg., 2017): Parteien und soziale Ungleichheit.


Diese Beiträge finden Sie in Herausgeberbänden und Fachzeitschriften:

Arndt, Christoph (2014): The electoral consequences of reforming a Bismarckian welfare state. In: Staffan Kumlin / Isabelle Stadelmann-Steffen (Hrsg.): How welfare states shape the democratic public. S. 132-155.

d'Antonio, Oliver / Munimus, Bettina (2017): Parteien und die Altenrepublik Deutschland. In: Elmar Wiesendahl (Hrsg.): Parteien und soziale Ungleichheit. S. 303-329.

Arnold, Felix / Freier, Ronny / Kroh, Martin (2015): Geteilte politische Kultur auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung? DIW-Wochenbericht, S. 803-814.

Europawahl 2014. Mit der EU verbinden die Bürger vor allem Freiheit und Mobilität. Informationsdienst Alter & Forschung, S. 3-15.

Kobold, Kevin (2014): Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 - ein Vergleich. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistiken. Wirtschaft und Statistik, 2014, S. 718-732.

Milic, Thomas / Sidler, Andreas (2016): Politische Partizipation im Alter - Entwicklung und Interpretationen. Angewandte Gerontologie appliquée, S. 12-14.

Parteibindung im Zeitverlauf. wenn die Gesellschaft immer älter wird - wählt sie dann zunehmend konservativ? Informationsdienst Alter & Forschung (2014), S. 17-20.

Schmidt, Manfred G. (2015): Auf dem Weg in die Gerontokratie. Der Bürger im Staat, S. 88-94.

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In der Auflage 3/2017 der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“ mit dem Titel „Umsetzung der Pflegereform vor Ort“ geht es bezüglich der Pflegestärkungsgesetze und des damit eingeführten neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit inhaltlich um:

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  • die Erläuterung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • die Diskussion der Aufgaben und der Rolle der Kommunen,
  • die Vorstellung von Ansätzen bezüglich einer gelingenden Umsetzung in Form von quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur, Pflegestützpunkten, Fachkräftegewinnung, Senior/innen-Technikberatung.

Die Autor/innen der sieben Fachartikel sind:

  • Martin Schölkopf und Heike Hoffer,
  • Jana Henneberger,
  • Christine Wilcken und Uda Bastians,
  • Bodo de Vries und Frauke Schönberg,
  • Elke Ahlhoff,
  • Sabine Kirchen-Peters und
  • Birgit Apfelbaum.

Hier stehen Ihnen detaillierte Informationen über die Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie sich diese dort bestellen.

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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Der Sozialverband Schleswig-Holstein lädt am 14.09.2017 um 16 Uhr zu einer Diskussion der Fragestellung "Wie stellen wir uns ein soziales Deutschland vor?" ein. An der Diskussion nehmen Vertreter/innen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP teil.

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Themen der Diskussion sollen laut Sozialverband unter anderem sein:

  • Renteneintrittsalter
  • Höhe der Rente
  • Existenz von privater und gesetzlicher Krankenversicherung
  • Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Als Vertreter/innen der Parteien werden Bettina Hagedorn (SPD), Tobias Loose (CDU), Dr. Jörg Nickel (Bündnis90/DIE GRÜNEN), Dennys Bornhöft (FDP) und Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) erwartet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Veranstaltungsort wird die Halle 400 in Kiel sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialverbandes.

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