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Staat

Als Demografiestrategie wird die politische Reaktion auf den demografischen Wandel bezeichnet. Die Bundesregierung hat bereits 2011 erste Schritte zur politischen Gestaltung dieser Bevölkerungsentwicklung unternommen und sieht bereits einen gesteigerten Wohlstand aller Generationen.  Der Erfolgsmeldung seitens der Bundesregierung wird jedoch auch widersprochen.

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Im Rahmen der Demografiestrategie wurden diverse Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet, um Maßnahmen zur Lösung der Herausforderungen des sogenannten demografischen Wandels zu erschließen. Dazu wurden Akteur/innen aus der wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und zivilen Ebene einbezogen. Seit 2015 wurde dieser Ansatz von der Bundesregierung zur Schärfung ihrer Handlungsziele weiterentwickelt. Die damit erreichte weiterentwickelte Strategie der Bundesregierung soll zu einem gesteigerten Wohlstand und einer erhöhten Lebensqualität aller Generationen geführt haben.

Diese Beschreibung einer allgemein gestiegenen Lebensqualität findet jedoch Widerspruch. So kann der - laut Bundesregierung - gesteigerte Wohlstand und die gleichzeitig steigende Armut - wie hier z.B. im Armutsbericht des Paritätischen beschrieben - den Schluss zulassen, dass sich tatsächlich die Schere zwischen Armut und Reichtum in der Gesellschaft weiter öffnet. Dies kann auch aus dem Armutsbericht der Bundesregierung geschlossen werden.

In das Bild des allgemein gesteigerten Wohlstandes passt auch nicht die Kritik der EU-Kommission an der Bundesregierung: "Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen." Den gesamten Bericht der EU-Kommission aus dem Februar 2017 können Sie hier herunterladen.

Auch das nachteilige Bild, welches vom demografischen Wandel beschrieben wird, kann kritisch betrachtet werden.

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Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.

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Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 erstellt. Die Fragen zu den Themenbereichen Seniorenpolitik, Alterssicherung, freiwilliges Engagement, Gesundheit und Pflege, Wohnen sowie Verbraucherschutz in einer immer stärker digitalisierten Welt wurden gemeinsam mit den Vertreter/innen der Mitgliedsorganisationen erarbeitet.

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Insgesamt 35 Fragen werden den Parteien gestellt. So geht beispielsweise um

  • die gesundheitliche und pflegerische Versorgung auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten und in benachteiligten Stadtteilen,
  • unterstützende Maßnahmen für Kommunen, um barrierefreie und inklusive Quartiere mit einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung (Ärzte, Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Banken etc.) zu schaffen und zu erhalten,
  • eine spezifische Förderung des Engagements älterer Menschen sowie deren Einbindung in Entscheidungsprozesse.

Das gesamte Dokument mit den Wahlprüfsteinen finden Sie online. Diese können auch in Papierform über bestellungen@bagso.de bestellt werden.

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43 Prozent der Deutschen sehen die Versorgung älterer hilfebedürftiger Menschen als sehr wichtig für ihre Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl an. In der für den Wahlausgang besonders maßgeblichen Altersgruppe 50+ sind es 53 Prozent an. Dies war eines der Ergebnisse einer Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

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42 Prozent der Befragten glauben, dass die Pflege in der Bundesrepublik gut oder sehr gut sei. Die Mehrheit (55 Prozent) hält die Pflegequalität für weniger gut oder schlecht. Entsprechend wird Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen in der Pflege gesehen. In erster Linie betrifft das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege (71 Prozent). 42 Prozent der Befragten glauben, dass pflegende Angehörige dringend besser unterstützt werden müssen.

Als wichtigste zu bearbeitende Probleme werden genannt, dass mehr Zeit für persönliche Zuwendung bleiben (68 Prozent) und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen gefördert werden sollen (54 Prozent).

70 Prozent der Teilnehmer/innen der Befragung möchten im Fall von Pflegebedürftigkeit zuhause leben können. 47 Prozent wünschen sich dazu einen Mix aus familiärer und professioneller Pflege (47 Prozent). Sorgen bereiten vor allem mögliche kognitive Einschränkungen (63 Prozent), die Abhängigkeit von anderen Menschen (56 Prozent) und die Angst vor finanziellen Sorgen und Einsamkeit (36 bzw. 32 Prozent).

Alle Ergebnisse der Befragung hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Evaluation vor. Ein Ergebnis der Evaluation ist, dass das AGG reformiert werden sollte.

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Ziel der Reformen sollte sein, noch bestehende Schutzlücken im AGG zu schließen. Dies betrifft z.B.

  • die notwendige Ausweitung der Fristen von zwei auf sechs Monate, innerhalb derer betroffene Menschen Ansprüche geltend machen können sowie
  • Verbände, die die Möglichkeit erhalten sollten, Betroffene vor Gericht zu vertreten.

Außerhalb des AGG findet sich ebenfalls unzureichender Schutz vor Diskriminierung, in der Evaluation wird auch auf Altersdiskriminierung eingegangen. Weitere zentrale Forderungen:

  • Schutz bei sexueller Belästigung stärken
  • Angemessene Vorkehrungen: Barrierefreiheit stärken
  • Schutz bei Fremdpersonaleinsatz im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen sichern
  • Konkretisierung von Haftungsbestimmungen bei Dreieckskonstellationen im Arbeits- und Zivilrecht

Die gesamte Evaluation kann hier heruntergeladen bzw. bestellt werden.

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Am 4. April soll - in einer Konferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - über den siebten Altenbericht der Bundesregierung diskutiert werden. Genauer sollen die Empfehlungen der Kommission zur Debatte gestellt werden.

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Die Konferenz trägt den Titel "Kommunen in der alternden Gesellschaft - Empfehlungen des Siebten Altenberichts der Bundesregierung", Mitglieder der Sachverständigenkommission werden zentrale Befunde sowie Empfehlungen des Berichtes präsentieren. Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände sollen dazu Stellung nehmen. Weiterhin wird eine Podiumsdiskussion angekündigt, in der die Umsetzung der Empfehlungen thematisiert werden sollen.

Die Teilnahme an der Konferenz soll kostenfrei sein. Der Termin kann sich bereits vorgemerkt werden, eine Anmeldung kann jedoch noch nicht erfolgen. Genauere Informationen sollen demnächst auf der Homepage zum siebten Altenbericht erfolgen.

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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Die Geschäftsstelle Demenzplan des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaft hat den Demenzplan für Schleswig-Holstein veröffentlicht. An dem Demenzplan wirkten rund 50 VertreterInnen verschiedener Berufs- und Interessengruppen zum Thema Demenz mit.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, ist beeindruckt von der Arbeit, die die beteiligten Personen und Institutionen in den vergangenen zwei Jahren geleistet haben. „Die Mitwirkenden haben die Lebenssituation und die Herausforderungen für Betroffene äußerst detailliert dargestellt und sehr überzeugende Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Nun sind Politik und Verwaltung gefordert, die Empfehlungen aus dem Demenzplan umzusetzen“, sagte El Samadoni.

Der Bericht zeige deutlich, dass sich Betroffene und Angehörige oft allein gelassen fühlen. So fehlen häufig konkrete Ansprechpersonen in der Verwaltung der Kreise und kreisfreien Städte. Auch sei ein Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten notwendig. Ferner seien die Mobilität Erkrankter und eine Begleitung oder Beratung für Angehörige nicht ausreichend gewährleistet, hob El Samadoni hervor. „Der Demenzplan zeigt nicht nur konkrete Defizite auf, sondern begegnet diesen mit praktikablen Vorschlägen“, unterstrich die Bürgerbeauftragte. „Die Empfehlungen können und sollten daher als Arbeitsgrundlage verstanden werden“.

Die Ergebnisse können Sie in der Drucksache 18/4587 nachlesen. Weitere Hintergrundinformationen liefert die Homepage der Geschäftsstelle Demenzplan.

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In der zweiten Jahreshälfte 2016 wird der 7. Altenbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ veröffentlicht. Darin geht es in erster Linie um die Unterstützung für älter werdende Menschen im lokalen Umfeld. Für das Sozialministerium Schleswig-Holstein und den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag steht die Frage im Mittelpunkt der Überlegungen, wie die Menschen im Land zukünftig leben und alt werden wollen.

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Dazu wird im Rahmen einer Veranstaltung am 15. September 2016 Dr. Frank Berner vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung, den 7. Altenbericht ausführlich vorstellen und im Rahmen einer anschließenden Podiumsrunde diskutieren. Am Nachmittag werden praktische Erfahrungen und gute Beispiele aus Schleswig-Holstein vorgestellt und es wird der Frage nachgegangen, wie sich die Vorstellungen und Ideen von einem lebenswerten Älterwerden in die kommunale Praxis und auf lokaler Ebene umsetzen lassen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Wann: 15.09.2016, 10:00 - 15:00

Wo: Festhalle der Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1

Anmeldung bis zum 02. September 2016 bei Herrn Dennis Wegener (Sozialministerium) per E-Mail (Dennis.Wegener@sozmi.landsh.de) oder per Fax (0431 618 988 5653). Für die Anmeldung geben Sie bitte Ihren Vor- und Zunamen sowie ggf. Ihre Organisation oder Ihren Tätigkeitsbereich an.


Der Ablauf ist wie folgt geplant:

09:30 Ankunft

10:00 Begrüßung durch Kristin Alheit (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung) und Jörg Bülow (Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages)

10:30 Vortrag zum 7. Altenbericht der Bundesregierung von Dr. Frank Berner

11:30 Podiumsdiskussion zu den Ergebnissen des 7. Altenberichtes

12:30 Mittagessen im Foyer

13:30 Aus der Praxis für die Praxis – Beispiele vorgestellt von Gemeinden und Ämtern

15:00 Schlussworte, anschließend Kaffee und Kuchen

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Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf eine Änderung zur Regelung des Krankengeldes hin, die für alle ArbeitnehmerInnen relevant sein kann, die ihre Krankschreibung verlängern.

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Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem heute im Bundestag verabschiedeten "Versorgungsstärkungsgesetz" reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine "Anspruchslücke" und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin UPD: "Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen. Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben."

Die UPD berät per Gesetz kostenlos und neutral zu allen Gesundheitsfragen und informiert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung jährlich über
Problemlagen im Gesundheitswesen. Patienten erreichen die UPD nicht nur online sondern auch in drei Sprachen am Telefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)

Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

Fragen zu Arzneimitteln werden unter 0800 0 11 77 25 (Mo / Di / Do 9-16 Uhr, Mi / Fr 9-13 Uhr) beantwortet.

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