Weiterlesen Ein Großteil der Belastung entfällt auf den sogenannten Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung, der im Bundesdurchschnitt bei 1.982 € pro Monat liegt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist. Neben dem Pflegeanteil schlagen zusätzliche Posten wie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten der Einrichtungen sowie Umlagen für Aus‑ und Weiterbildung von Personal zu Buche. Diese Aufwendungen müssen von den Pflegebedürftigen überwiegend selbst getragen werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt. Die finanzielle Belastung variiert stark je nach Bundesland: Die höchsten durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr werden in Bremen (3.637 €) und im Saarland (3.601 €) gemessen, während in Sachsen‑Anhalt (2.720 €), Mecklenburg‑Vorpommern und Niedersachsen (jeweils 2.903 €) vergleichsweise geringere Beträge anfallen. Seit 2022 gelten gestaffelte Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim ansteigen (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem vierten Jahr), doch auch mit diesen Nachlässen bleibt die finanzielle Belastung hoch und wächst weiter. Im vierten Aufenthaltsjahr liegen die durchschnittlichen Eigenanteile trotz Zuschlägen bei mehr als 2.000 € monatlich. Angesichts dieser Entwicklung wächst der Druck auf die Politik: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung anzugehen, die eine Stabilisierung der Beiträge und spürbare Entlastungen für Betroffene bringen soll. Ein Teil der Diskussionen dreht sich zudem um die Frage, inwiefern Investitions‑ und Ausbildungskosten künftig stärker vom Staat statt von den Pflegebedürftigen getragen werden sollten. Die steigenden Eigenanteile sind nicht nur ein individuelles Problem für Betroffene und ihre Angehörigen, sondern schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten der Kommunen nieder, wenn Sozialhilfe zur Finanzierung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden muss. Expert*innen warnen, dass ohne tiefgreifende Reformen die Pflege im Alter für viele Menschen zum Armutsrisiko werden könnte. Zur Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gelangen sie hier. Warum die Kosten steigen
Regionale Unterschiede sind erheblich
Entlastungszuschläge und Reformdruck
Hintergrund und Ausblick
Staat
Weiterlesen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere. Das Pflegebudget war 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegepersonal in Kliniken zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Warken erklärte, dass dieses Ziel in Teilen erreicht worden sei, es jedoch Hinweise gebe, dass nicht alle über das Budget finanzierten Kräfte in der direkten Versorgung von Patient*innen tätig seien. Der Verband der Betriebskrankenkassen, die AOK und die Ersatzkassen hatten zuvor kritisiert, dass Kosten und Mitarbeiter*innenzahlen zwar gestiegen seien, sich die Situation am Bett der Patient*innen jedoch nicht spürbar verbessert habe. Insbesondere wurde angeführt, dass Krankenhäuser Pflegepersonal für andere Aufgaben umschulen, um diese über das Budget abrechnen zu können. Warken forderte eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeutet und kündigte eine gründliche Überprüfung des Instruments an. Gleichzeitig solle geklärt werden, ob das Pflegebudget in seiner aktuellen Form weiterhin finanzierbar ist oder angepasst werden muss. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies Vorwürfe pauschalen Missbrauchs zurück und forderte sachliche Diskussionen über die Finanzierung und Regulierung. DKG‑Vorstand Gerald Gaß betonte, dass Probleme nicht grundsätzlich am System, sondern an fehlenden klaren Kriterien für die Personalbemessung lägen. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Prüfung und forderte zugleich eine grundlegende Reform des Pflegebudgets, um Fehlanreize zu vermeiden und effizientere Anreize für den Einsatz von Personal zu schaffen. Hintergrund ist, dass das Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert wird und mehr Pflegepersonal unabhängiger von klassischen Fallpauschalen ermöglichen soll. Seit seiner Einführung sind die Zahlen der Pflegekräfte pro Behandlungstag gestiegen, die tatsächliche Versorgungsqualität der Patient*innen wird jedoch kontrovers bewertet.
Optimierung der Grundrente notwendig
10. Februar 2026Weiterlesen Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden. Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt. Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente. In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.
Pflegeheime dürfen im Krisenfall nicht vergessen werden
6. Februar 2026Weiterlesen Anfang Januar wurde ein Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung verübt, wodurch zehntausende Haushalte und zahlreiche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser und Pflegeheime, über mehrere Tage ohne stabile Stromversorgung auskommen mussten. Die Folgen waren gravierend: Neben ausgefallener Heizung führte der Stromausfall zum Stillstand zentraler Sicherheitssysteme wie Zimmernotrufen, Aufzügen und anderen lebenswichtigen technischen Anlagen. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Nachrüstung: Demnach sollen alle rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland künftig verpflichtet werden, eine Notstromversorgung für mindestens 24 Stunden vorzuhalten, ähnlich wie es bereits für Krankenhäuser der Fall ist. Nur so, so der Patientenschützer Eugen Brysch, könnten kritische Versorgungsfunktionen auch bei länger andauernden Ausfällen gewährleistet werden. Brysch kritisiert scharf, dass Pflegeeinrichtungen aktuell schlechter geschützt seien als Krankenhäuser. Er fordert, Bund und Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und Pflegeheime bei der Krisenresilienz gleichstellen. Dazu gehöre auch ein milliardenschwerer Krisenresilienz-Fonds, der den Ausbau der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Zudem solle ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus die Ursachen und das Management des Stromausfalls klären. Fachleute betonen, dass ein Stromausfall für Pflegeheime weitreichende Konsequenzen haben kann. Ohne gesetzlich verankerte Vorgaben für Notstromanlagen oder regelmäßige Prüf- und Wartungszyklen stehen viele Einrichtungen im Krisenfall vor organisatorischen und logistischen Herausforderungen, im Extremfall sogar vor einer teilweisen Evakuierung der Heime. Die Debatte zeigt: Kritische Versorgungsinfrastrukturen müssen auch für Pflegeeinrichtungen neu gedacht werden, um gesundheitliche Versorgung, Sicherheit und Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen selbst in Krisenzeiten zu gewährleisten.
So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.
Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.
Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab. Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.
Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig.
Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.
Überschuldung im Alter: Warum aufsuchende Beratung wirkt
28. Januar 2026Weiterlesen Seit Dezember 2022 wird das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Modellprojekt der Diakonie Deutschland an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, ältere Menschen, die aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und aktueller Krisen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besser zu unterstützen. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die klassische Beratungsangebote nur selten nutzen, oft wegen Scham, mangelnder Mobilität oder Unwissenheit über Hilfsangebote. Ein zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass aufsuchende Beratungsformen, etwa in Form von Hausbesuchen oder enger Vernetzung mit lokalen Partner*innen, ältere Menschen besser erreichen als klassische Angebote. Gründe dafür sind: Die Evaluation verdeutlicht damit die Bedeutung sozialräumlicher Ansätze: Sie setzen direkt in den Lebenswelten der Senior*innen an und begleiten Ratsuchende durch praktische, niedrigschwellige Unterstützung. Gleichzeitig benennt die Auswertung auch strukturelle Schwierigkeiten: Dies lässt sich als generelles Problem vieler Modellprojekte im sozialen Bereich lesen: Kurzfristige Förderung hilft beim Start, bietet aber kaum Perspektiven für Kontinuität und dauerhafte Wirkung. Vor diesem Hintergrund appelliert die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den Evaluierenden an Kommunen und Landkreise, solche sozialräumlichen Beratungsangebote für Senior*innen dauerhaft zu unterstützen. Gerade ein frühzeitiger, präventiver Blick auf finanzielle Notlagen könne einem Fortschreiten von Überschuldung und Altersarmut entgegenwirken, zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft insgesamt. Beratung dort, wo Senior*innen leben
Herausforderungen bei Pilotprojekten
Appell für dauerhafte Förderung
Pflegeboom mit Folgen: Reformen treiben die Zahlen nach oben
27. Januar 2026Weiterlesen Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre. Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen. Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden. Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten. Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt. Demografie nur ein Teil der Erklärung
Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen
Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst
Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen
Pflegepolitik vor großer Herausforderung
Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Alterssicherungskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
29. Dezember 2025Weiterlesen Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird. Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit. Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt. Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.
Große Pflegereform geplant: Was sich bis 2026 ändern soll
19. Dezember 2025Weiterlesen Das deutsche Pflegesystem steht zunehmend unter Druck. Durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig, während gleichzeitig weniger Beitragszahler*innen das System finanzieren. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen deutlich schneller als ihre Einnahmen, wodurch bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Fachleute sehen daher die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gefährdet. Ohne grundlegende Anpassungen drohen Versorgungslücken sowie steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die geplante Reform soll diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken und das Pflegesystem zukunftsfähig aufstellen. Die Pflegereform verfolgt mehrere zentrale Ausrichtungen: Trotz der geplanten Reformen soll das Grundprinzip der Pflegeversicherung erhalten bleiben. Die bestehenden Pflegegrade sollen weiterhin gelten, und auch künftig übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben damit Bestandteil des Systems. Die Ergebnisse des Zukunftspakts bilden die Grundlage für die weitere gesetzgeberische Arbeit. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Reform schrittweise weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Trotz der ambitionierten Reformziele gibt es auch kritische Stimmen. Fachverbände und Expert*innen bemängeln, dass viele Vorschläge bislang noch wenig konkret seien und verbindliche Entscheidungen – insbesondere zur langfristigen Finanzierung – noch ausstehen. Ob die Reform den wachsenden Anforderungen gerecht wird, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderungen ab. Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ können online nachgelesen werden.Dringender Handlungsbedarf in der Pflege
Zentrale Ziele der Reform
Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden überprüft und neu ausgerichtet, um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern und die Finanzierung generationengerecht zu gestalten.
Durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsangebote soll Pflegebedürftigkeit möglichst hinausgezögert oder vermieden werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.
Insbesondere Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um regionale und bedarfsgerechte Pflegeangebote auszubauen. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen Versorgungsengpässe häufiger auftreten.
Pflegeleistungen sollen übersichtlicher zusammengefasst und Zugangswege vereinfacht werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten.Bestehende Strukturen bleiben bestehen
Zeitplan und politische Umsetzung
Kritische Stimmen und offene Fragen
Wichtige Änderungen im Sozialrecht ab 2026 – auch für Senior*innen
10. Dezember 2025Weiterlesen Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft. Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen. Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft. Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen. Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden. Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.








