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Staat

Den Personalmangel in sozialen Berufsfeldern durch den verpflichtenden Einsatz von Senior*innen abfedern – dieser Vorschlag von Wirtschaftswissenschaftler Marcel Fratzscher sorgt derzeitig bundesweit für große Empörung. Gemäß der Idee sollen Senior*innen im Ruhestand für ein ganzes Jahr zu einer gemeinwohlorientierten Beschäftigung verpflichtet werden, vergleichbar mit dem Zivildienst zu Zeiten der Wehrpflicht. Denkbar sei auch ein Einsatz bei der Bundeswehr, welche schon seit etlichen Jahren über eine Unterbesetzung klagt.

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Fratzscher rechtfertigt seinen Ansatz durch die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen der jungen Generation, welche durch ein verpflichtendes Dienstjahr älterer Menschen ausbalanciert werden sollen. Senior*innen unterstellt er zudem, gegenüber jüngeren Menschen ein ignorantes, rücksichtsloses und egostisches Verhalten zu zeigen.

Dieser Vorstoß wurde in der Gesellschaft überwiegend negativ aufgenommen. Der Sozialverband VdK Deutschland bezeichnet Fratzschers Forderung als „Schnapsidee“ und betont die ehrbaren Leistungen, welche Senior*innen im Laufe ihres Lebens erbracht haben, geht aber auch auf die hohe Zahl ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ein, womit ein verpflichtender Dienst für ältere Menschen umso sinnloser sei. Außerdem würden viele ältere Menschen auch durch das Spielen mit Enkelkindern oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger wertvolle Beiträge leisten.

Dieselbe Position vertritt die BAGSO, welche sich in einer Stellungnahme entrüstet äußert und neben den hohen Verdiensten von Senior*innen auch hervorhebt, dass die Einführung ein solchen soziales Pflichtjahres tiefgreifende rechtliche Veränderungen benötige. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnt ein verpflichtendes Dienstjahr für Senior*innen kategorisch ab und sieht darin einen demütigenden bis respektlosen Zwang.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet aufkommende Spannungsverhältnisse zwischen den Generationen im Falle einer Umsetzung von Fratzschers Vorschlag und hält es für unangemessen, älteren Menschen über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus Faulheit zu unterstellen und sie daher mit Verpflichtungen zu belasten.

Der Soziologe und Gesundheitswisschenschaftler Klaus Hurrelmann zeigt sich dagegen offener gegenüber Fratzschers Vorschlag, unter der Voraussetzung einer bundesweit vorliegenden Notfallsituation. „Das Rentenalter zu definieren als Phase des permanenten Urlaubs mache keinen Sinn“, sagt er vor dem Hintergrund der durch Fratzscher ausgelösten Debatte.

Die politischen Parteien sowie auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend halten ein soziales Pflichtjahr für Rentner*innen einstimmig für falsch, weshalb eine Einführung dessen so gut wie ausgeschlossen erscheint.  Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt sich entschieden hinter Senior*innen und Sozialverbände und fordert, ältere Menschen nicht als Belastung des Gesundheits- und Sozialsystems zu betrachten, sondern ihnen für ihre lebenslangen Leistungen zu danken.

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„Boomer-Soli“ ist eine Wortneuschöpfung, zusammengesetzt aus Babyboomer – jener geburtenstarken Generation, die derzeit in Rente geht – und dem bekannten Solidaritätszuschlag. Gemeint ist eine Sonderabgabe, die besser gestellte Rentner*innen leisten sollen, um ärmere Ruheständler*innen finanziell zu entlasten.

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Auch wenn der Boomer-Soli laut VdK derzeit nur ein theoretisches Konzept ist und keine konkrete Umsetzung geplant wird, macht die öffentliche Debatte um den Begriff deutlich, wo die Herausforderungen im Umgang mit dem demografischen Wandel liegen. Dabei rückt eine zentrale Frage in den Fokus:

Wann gilt ein Rentner als „besser gestellt“ – und ist diese Einteilung überhaupt sinnvoll oder gerecht, um dem Rentenproblem zu begegnen?

Viele Vermögende erzielen im Alter ihr Einkommen nicht über die gesetzliche Rente, sondern aus Kapitalerträgen (Aktien, Immobilien, Unternehmensanteile). Diese Einkünfte werden mit der Abgeltungsteuer (25 %) deutlich milder besteuert als Erwerbseinkommen (42–45 %); Renten- und weitere Sozialabgaben werden zudem gar nicht erhoben. Damit haben diese Personen bereits über die Erwerbsjahre hinweg einen geringeren Beitrag zu den Renten- und Sozialsystemen geleistet. Würde der Boomer-Soli nun über die Rente erhoben, würde diese Gruppe, die ihr Vermögen über Kapitalmärkte und Co. generiert, faktisch durch das Raster der Solidaritätslogik fallen.

Deutlich macht das ein Blick in eine Studie der Bundesbank vom April 2025 mit Zahlen aus 2023 zum Thema: „Vermögen in Deutschland steigen nominal, gehen aber real zurück. Ungleichheit bleibt unverändert.

Demnach halten die obersten 10 % weiterhin mehr als 50 % des gesamtdeutschen Vermögens. Die Rentenansprüche machen hier allerdings nur etwas mehr als 20 % der Vermögenswerte aus.
Bei den unteren 50 % bis 10 % macht die Rente als Vermögenswert hingegen knapp 70 % bei einem Anteil von 40 % am deutschen Vermögen der Privathaushalte aus. Bei den unteren 10 % beträgt der Anteil der Rente am Vermögen sogar mehr als 120 % – hier sind die Haushalte nettoverschuldet.

Diese Zahlen verdeutlichen: Je höher das Vermögen, desto irrelevanter wird die gesetzliche Rente. Ein „Boomer-Soli“, der dies nicht progressiv berücksichtigt, würde also vor allem jene treffen, die ihr Einkommen nicht aus Kapital beziehen – und könnte somit neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Zudem könnten die oberen 10 % nicht nur nominal auf weit mehr Rente verzichten als die unteren 50 %.

Allerdings weist bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) darauf hin, dass der „Boomer-Soli“ nicht allein an Renteneinkünfte gekoppelt sein muss. Eine Abgabe von 10 % auf alle Alterseinkünfte – wie etwa „Kapitaleinkünfte“ – über einem Freibetrag von rund 1.000 Euro monatlich würde:

  • die oberen 20 % der Rentner*innenhaushalte moderat belasten
  • das Nettoäquivalenzeinkommen dort um 3-4 % reduzieren (je nachdem, ob Kapitaleinkünfte berücksichtigt würden)
  • beim unteren Fünftel die Einkommen um 10-11 % erhöhen

Allerdings stellt sich hier bereits die Frage, ob 1.000 Euro Freibetrag möglicherweise zu gering ist. Selbst wenn es die unteren 20 % besserstellt, würden Renten bereits auf einem Niveau abgebrochen, dass sich unterhalb der Armutsgrenze befinden (2024 bei etwa 1.378 Euro).

Ein solcher Eingriff birgt damit das Risiko, Rentner*innen sozial auseinanderzudividieren: Solidarität könnte durch Missverständnisse und gefühlte bzw. reale Ungleichbehandlung gefährdet sein – mit potenziellen politischen Folgen.

Vor diesem Hintergrund kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele den Vorschlag des DIW scharf und fordert:

„Wenn schon Umverteilung, dann richtig. Ich plädiere für einen Reichen-Soli – also eine faire Besteuerung sehr hoher Vermögen und Erbschaften.“

Für Bentele geht es um eine Besteuerung fernab der Rentenlogik – dort, wo Vermögen mühelos und fernab vom Alltag normaler Rentner*innen entsteht. Eine Maßnahme, die auch bei der Pflegedebatte helfen könnte.

Die rhetorische Spitze von Bundeskanzler Merz im Sommer 2025, dass „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien, lässt jedoch erahnen, dass der Boomer-Soli – wenn überhaupt – vermutlich nicht die oberen Vermögen stärker mit einbezieht. Stattdessen sind Worte wie „alle“ häufig Indikatoren für eine stärkere Belastung der unteren Einkommen und Vermögen, da sie eben nicht progressiv sind (hier unser Artikel).

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Forscher*innen und Vertreter*innen mehrerer Verbände sehen Kliniken in Deutschland nicht ausreichend auf den demographischen Wandel vorbereitet. Angesichts einer steigenden Zahl hoch betagter Menschen wird befürchtet, dass das Gesundheitssystem den zukünftigen Ansprüchen nicht gerecht werden könne, sollte die Bundesregierung keinerlei Reformen initiieren.

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Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) legte hierzu den Krankenhausreport 2025 vor, der umfassend über die derzeitige Lage in deutschen Kliniken informiert.

Laut Report müsse die Zahl nicht notwendiger stationärer Betreuungen in Krankenhäusern verringert werden. Es wurde ermittelt, dass ca. 1,4 Millionen Patient*innen pro Jahr unnötigerweise mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen, obwohl eine ambulante Versorgung ausgereicht hätte. Pflegebedürftige Senior*innen machen dabei einen Großteil dieser Zahl aus – allerdings sei ein Krankenhaus laut WidO kein adäquater Ersatz für Pflegeheime oder Rehakliniken. Diese sind jedoch häufig überlastet, weshalb die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in ihrem Statement für eine allgemeine Stärkung der geriatrischen Versorgung plädiert.

Auch Professor Dr. Clemens Becker hat dem deutschen Gesundheitssystem Nachholbedarf attestiert. Der Leiter der „Unit Digitale Geriatrie“ am Geriatrischen Zentrum des Universitätsklinikums Heidelberg rät, sich ein Beispiel an unseren Nachbarstaaten zu nennen, welche sich nicht nur durch geringere Kosten sondern auch durch eine höhere Lebenserwartung auszeichnen. Insbesondere Dänemark hebt Becker hervor – das skandinavische Land habe bereits auf die alternde Bevölkerung reagiert und umfassende Digitalisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die ambulante Versorgung wird in Form von Hausbesuchen und Sprechstunden per Videotelefonat stärker gefördert, was nicht nur günstiger sei, sondern auch älteren Menschen sehr entgegenkomme. Ein ähnliches Bild ergibt sich in den Niederlanden und der Schweiz, wo ebenfalls die häusliche Versorgung priorisiert werde.

Weitere Empfehlungen von Expert*innen beziehen sich auf die Flexibilisierung der geriatrischen Versorgung, einen Ausbau präventiver Maßnahmen (damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer Einweisung ins Krankenhaus kommt) und eine Reduzierung der Preise von Medikamenten. Becker erwägt gar eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für Allgemeinärzt*innen auf 75 Jahre.

Hochrechnungen haben ergeben, dass im Jahr 2050 über 9 Millionen Über-80-jährige in Deutschland leben werden – deren durchschnittlicher Aufenthalt im Krankenhaus ist fast doppelt so lang wie der jüngerer Patient*innen. Dieser Unterschied müsse möglichst verringert werden, wofür jedoch das Bemühen von Bund und Ländern notwendig sei. Neben Becker wirft auch der AOK-Bundesverband der Regierung vor, die ambulante Versorgung älterer Menschen vernachlässigt zu haben. So sei beispielsweise das Krankenhauspersonal meist nicht mit genügend geriatrischem Fachwissen ausgestattet, was den reibungslosen Betriebsablauf hemme.

Im Mittelpunkt stehe damit ein Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten für Senior*innen. Pflege müsse auch außerhalb des Krankenhauses ermöglicht werden, doch auch eine Modernisierung des Gesundheitssystems sowie eine Umverteilung der staatlichen Ausgaben hierfür stünden noch aus.

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Die Fraktionen der SPD und des SSW im Landtag Schleswig-Holsteins haben einen gemeinsamen Antrag zur weiteren Förderung des 2013 beschlossenen Landes-Demenzplanes eingereicht.

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Bei dem Demenzplan Schleswig-Holstein handelt es sich um landesweite Maßnahmen, deren Umsetzung eine möglichst effektive Versorgung demenzkranker Menschen gewährleisten sollen.

Da aufgrund des demographischen Wandels und der allgemein steigenden Lebenserwartung immer mehr Menschen an Demenz erkranken – bereits jetzt wird die Zahl für Schleswig-Holstein allein auf 68.000 geschätzt – sei der damalige Entwurf mittlerweile veraltet und müsse dringend an die gegenwärtige Situation angepasst werden.

In dem Antrag vom 17. Juni 2025 rufen die beiden Landtagsfraktionen den Landtag dazu auf, dem Demenzplan Schleswig-Holstein einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen. Besondere Beachtung finden dabei die Selbstbestimmung Betroffener, das Ermöglichen einer häuslichen Pflege sowie die Entlastung der (pflegenden) Angehörigen.

Zudem berücksichtigt der Antrag die umfassende Migrationsbewegung der vergangenen zwölf Jahre und fordert daher, auch sprachliche und kulturelle Barrieren aufzuheben, damit alle Bedürftigen vom Demenzplan Schleswig-Holstein erfasst werden. Dies umfasst auch die Versorgung von Menschen mit speziellen Formen von Demenz sowie weiteren parallelen Diagnosen.

Ähnlich wie bei zahlreichen anderen politischen Themenfeldern, benötige es auch für ein Konzept zur fachgerechten und bedarfsorientierten Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen die Unterstützung sämtlicher politischer und gesellschaftlicher Akteur*innen. Pflegeheime, Krankenhäuser, Krankenkassen sowie die Kommunen müssen Bemühungen hinsichtlich einer allgemeinen Verbesserung der Versorgungsstrukturen zeigen, damit finanzielle, personelle und soziale Faktoren und Ressourcen gebündelt und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können.

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Im Rahmen des Neunten Altersberichts der Bundesregierung lädt das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) zu einer für jede*n Teilnehmer*in kostenlosen Fachtagung  nach Berlin ein. Hauptsächlich wird Ageismus – die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters – im Vordergrund stehen.

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Der Neunte Altersbericht steht unter dem Motto „Alt werden im Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Diese Ungleichheit wird maßgeblich durch ageistische Strukturen innerhalb der Gesellschaft gezeichnet – ältere Menschen sehen sich oftmals Benachteiligungen, Stereotypen und auch psychischer sowie physischer Gewalt ausgesetzt.

Das Programm der Fachtagung besteht hauptsächlich aus Redebeiträgen verschiedener Referent*innen, darunter mehrere Professor*innen aus Universitäten in Berlin, Hannover und Jena. Auch Karin Prien (CDU), derzeitige Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit ihrem Vortrag „Alter neu denken, Gesellschaft gestalten – Seniorenpolitik im Wandel“ in Erscheinung treten.

Ferner wird auf der Fachtagung Ageismus vorgestellt und definiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie Ageismus entsteht, auf welche Arten dieser sich äußert und welche Konsequenzen dies für Betroffene mit sich ziehen kann. Es werden aber auch potentielle Lösungsansätze angesprochen, welche zum Kampf gegen Ageismus beitragen können – auch mit Blick auf die steigende Zahl betagter Menschen in Deutschland sowie daran gekoppelte notwendige Reform von Seniorenpolitik. Zuletzt werden Suizide im hohen Alter thematisiert, da diese ebenfalls mit Ageismus in Zusammenhang stehen.

Das genaue Programm wurde bereits in einer online verfügbaren Übersicht zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um nur eine von zahlreichen Veranstaltungen, welche anlässlich des Neunten Altersbericht anstehen, womit das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der offizielle Gastgeber der Fachtagung ist. Die Medical School Berlin (MSB) wirkt als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit.

Grundsätzlich ist die Fachtagung an alle Bürger*innen gerichtet, welche sich für die Erkenntnisse des Neunten Altersberichts interessieren und/oder für eine Sensibilisierung bezüglich ageistischer Strukturen bereit sind. Dies schließt auch sämtliche seniorenpolitische Repräsentant*innen mit ein.

Die Veranstaltung findet am 10.09.2025 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr an folgender Adresse statt:

Konzertsaal
BSP Business & Law School
Calandrellistr. 1-9, 12247 Berlin

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Fachtagung kann über das Online-Formular eingereicht werden.

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Mit dem im Dezember 2024 verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zukünftig flexibler und effektiver gestaltet werden. Pflegefachkräften steht fortan ein größerer Handlungsspielraum bezüglich ihrer Aufgaben zu, sodass nicht in jedem Fall medizinisches Personal zur Unterstützung eingesetzt werden muss.

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Die genauen Inhalte des Gesetzes können auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden. Mehrere Verbände der BAGSO haben sich mit dem Pflegekompetenzgesetz beschäftigt und jeweils eine Stellungnahme veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei stets die vermuteten Auswirkungen des Gesetzes auf die direkte Situation pflegebedürftiger Menschen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, welche sich als Respräsentant*in aller knapp 2 Millionen von Demenz betroffenen Menschen versteht, betrachtet das Gesetz aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Zum Einen wird die durch das Pflegekompetenzgesetz geförderte Selbsthilfe begrüßt, andererseits befürchtet man jedoch Kürzungen bisheriger Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Insgesamt sei dem Gesetz nicht zuzutrauen, nennenswerte Verbesserungen in der Pflege herbeizuführen, stattdessen plädieren die Mitglieder für eine ganzheitliche Refom des Pflegesektors.

Eine ähnliche Ansicht vertritt wir pflegen, Sprachrohr aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Das Pflegekompetenzgesetz würde weder Entlastungen für die häusliche Pflege mit sich bringen noch zu einem Abbau von Bürokratie führen. Zudem sei das Inkrafttreten des Gesetzes auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine weniger sinnvolle Entscheidung gewesen.

Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat ein Statement abgegeben und befürwortet das Gesetz in seinen Grundzügen. Allerdings läge der Fokus dabei zu sehr auf der medizinischen Versorgung, wohingegen die Betreuung im zwischenmenschlichen Sinne kaum beachtet werde. „Die (psycho-)sozialen und sozialrechtlichen Aspekten von Pflege- und Hilfebedürftigkeit werden hierbei völlig übersehen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher bedauert man das Vernachlässigen sozialarbeiterischer Faktoren und fordert eine stärkere Einbindung dieser, damit die psycho-soziale Lage und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen gewahrt werden kann.

Mehr Zuspruch kommt vom Bundesverband Geriatrie, der das Gesetz als sehr entgegenkommend gegenüber dem Fachkräftemangel einstuft – insbesondere durch zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenfalls wird der präventive Ansatz des Pflegekompetenzgesetzes gelobt. Dennoch enthält die Stellungnahme auch kritische Punkte, wie beispielsweise das zunehmende Konkurrieren um Fachkräfte zwischen verschiedenen Arten von Kliniken und die systematische Benachteilung von rehabilitativer Einrichtungen. Würden diese als Ausbilder*innen im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) offiziell anerkannt werden, wäre aus Sicht des Verbandes das entstandene Ungleichgewicht wiederhergestellt.

Seit dem Beschluss des Pflegekompetentgesetzes ist die personelle Zusammensetzung des Bundeskabinetts aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gewechselt. Die gegenwärtige Regierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, setze das Gesetz vor einigen Monaten allerdings wieder auf die Agenda und kündigte an, dieses weiterhin zu unterstützen.

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Nicht nur der individuelle Lebensstil hat Einfluss auf unsere Gesundheit und unsere Lebenserwartung. Eine irische Studie befasste sich mit den Auswirkungen der politischen Situation vor Ort auf den Alterungsprozess.

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Forscher*innen vom „Global Brain Health Institute“ am Trinity College Dublin haben den „Bio-Behavioral-Age-Gap“ (der Unterschied zwischen dem biologischen und dem durch das Verhalten beeinflusste Alter) von knapp 162.000 Senior*innen aus 40 Ländern untersucht und miteinander verglichen. Dabei wurden neben gesundheitlichen Aspekten auch sozio-ökonomische und politische Komponenten berücksichtigt, gleichwohl die Ergebnisse der Studie mit Vorsicht zu genießen sind, da nicht alle körperlichen Risikofaktoren Beachtung fanden.

Dennoch lassen die ausgewerteten Daten darauf schließen, dass die Bevölkerung von Staaten mit schlechterer Infrastruktur und mangelnden demokratischen Prinzipien im Durchschnitt schneller altern als Menschen aus insgesamt sogenannten entwickelten Ländern. In Afrika ist der Alterungsprozess damit insgesamt am schnellsten, wohingegen Testpersonen aus Nord- und Westeuropa deutlich länger ihre körperliche und kognitive Fitness bewahren konnten.

Politisch instabile Länder sind häufig von Korruption, einem mangelhaften Gesundheits- und Sozialsystem sowie Umweltverschmutzung betroffen, verstoßen teilweise aber auch gegen die Menschenrechte. In autoritär regierten Staaten ist politische Partizipation kaum möglich, sodass die Bevölkerung (oder Teile davon) unterdrückt wird. Diese Faktoren sollen laut der Studie das Gehirn schneller altern lassen.

Der Neurowissenschaftler Agustiń Ibáñez, Leiter des Forschungsteams aus Dublin, geht davon aus, dass sich ein undemokratisches System negativ auf die Psyche auswirkt und v.a. Stress auslösen kann. Nehmen die Bürger*innen sich selbst als machtlos wahr und erfahren kaum bis gar keine staatliche Unterstützung, stellt dies eine ganzheitliche Belastungssituation dar.

Ausgehend von den Ergebnissen der Studie erscheint es umso wichtiger, das politische System auch in Deutschland zu stärken. Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und das Wahrnehmen der Grundrechte können dazu beitragen, Alterungsprozesse zu verlangsamen. Über die Studie berichtete auch das Deutsche Ärzteblatt.

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Die Sozialausgaben Deutschlands bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Das stellt vor allem Kommunen vor großen Herausforderungen und erschwert ein flexibles, bedürfnisorientiertes Handeln. Besonders prekär ist die Lage im Ruhrgebiet, einer für deutsche Verhältnisse finanziell eher unterentwickelten Region, welche über 5 Millionen Einwohner*innen zählt.

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Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort.

Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung.

Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben.

Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen.

In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen.

Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen.

Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch.

Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.

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Im Alltag mangelt es immer mehr Menschen an körperlicher Betätigung. Dabei ist Sport ein Grundpfeiler für ein langes und gesundes Leben. Auch Senior*innen sollten sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten entsprechend bewegen, tun es häufig nicht ausreichend, was auch mit der geringen Zahl an Angeboten zusammenhängen mag. Viele Städte und Kommunen bieten kaum geeignete niedrigschwellige Wege der Betätigung, obwohl der Platz hierfür vorhanden wäre.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren.

Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport.

Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen.

Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“.

Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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