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Gesundes Leben

Im Oktober ist mit „Distanzbesuch“ ein neuer Podcast gestartet, der sich mit der Solidarität in der Pandemie und danach auseinandersetzt. Dabei geht es insbesondere um die Solidarität zwischen den Generationen. Die aktuelle Folge trägt den Titel „Jung für alt oder alt für jung?“.

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Vier Folgen des „Distanzbesuch“-Podcast sind bislang erschienen und auf der Internetseite des Podcast oder überall dort, wo es Podcasts sonst gibt, kostenfrei anzuhören. Angeboten wird die Sendung von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und von der Carl-Ossietzky-Universität Oldenburg. Im Zentrum stehen bei dem Audioangebot folgende Fragen: „Wie stellen wir uns Solidarität zwischen Jung und Alt im Einzelnen vor? Und was sind die Forderungen, aber vielleicht auch die Grenzen der Solidarität zwischen den Generationen?“.

In den einzelnen Folgen werden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt, mit Expert*innen gesprochen und mittels Reportagen und Interviews vom Alltag in der Pandemie berichtet. In der aktuellen Ausgabe „Jung für alt oder alt für jung? – Generationenverhältnisse im Wandel“ kommen einige ältere Menschen sowie pädagogische Fachkräfte zu Wort, die verschiedene Erfahrungen mitteilen.

Was die Verantwortlichen mit dem Podcast-Angebot bezwecken, lässt sich ihrem Internetauftritt entnehmen: „Mit dem Podcast wollen wir ein Gespräch darüber anstoßen, was intergenerationelle Solidarität ist und in Zukunft sein kann“, heißt es auf der Seite von „Distanzbesuch“.

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Der Bundestag hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass Regeln für die Behandlung bei Versorgungsengpässen in Pandemien vorsieht. Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

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„Gott sei Dank ist es so gewesen, dass wir im Rahmen der Pandemie die Triage nie praktizieren mussten“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Rede zu dem Gesetz im Bundestag voran. „Triage“ meint im Volksmund die Zuteilungsentscheidungen bei knappen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn mehr lebensnotwendige Hilfe benötigt wird, als vorhanden ist – medizinisches Personal also entscheiden muss, wer behandelt wird und wer nicht.

So heißt es in dem neu eingefügten § 5c Absatz 1 nun im Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Niemand darf bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf entscheidend sein für eine Zuteilungsentscheidung. Wie in den folgenden Absätzen weiter konkretisiert wird, ist dafür das Eivernehmen zweier Fachärztinnen und Fachärzten notwendig, die jeweils über mehrjährige Erfahrung im intensivmedizinischen Bereich verfügen und dort praktizieren. Sie müssen die Begutachtung der Patient*innen unabhängig voneinander durchgeführt haben.

Hintergrund der Neuregelung ist der Beschluss der Bundesverfassungsgericht aus Dezember 2021, nach dem sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit kann sich dieser Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten. Das sei unter anderem der Fall, wenn Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper überlebensnotwendiger medizinischer Ressourcen benachteiligt werden würden. Das Gericht hatte dem Bundestag eine gesetzliche Regelung abverlangt, die klare Entscheidungskriterien gesetzlich festlegt und vor Diskriminierung schützt.

Zu hoffen bleibt trotz allem, dass das Gesetz möglichst nie Anwendung finden muss. Dafür braucht es eine gute Vorbeugung. „Eine gute Vorbeugung läuft darauf hinaus, dass wir die Kapazitäten ausbauen und besser planen müssen“, räumt auch der Gesundheitsminister ein. Er verspricht „große Krankenhausgesetze“, die Sicherstellung der Platzkapazitäten und die Entlastung von Pflegekräften. Ob die Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Die Kritik an den Zuständen im deutschen Gesundheitssystem ist jedenfalls schon lange vor der Corona-Pandemie vorgebracht worden, bisher ist offenkundig zu wenig passiert.

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Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

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In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

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Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Hamburg (HAG) bietet am 17. November eine Lernwerkstatt für Fachkräfte und Multiplikator*innen, die im Stadtteil Gesundheitsförderung für ältere Menschen anbieten.

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Dass regelmäßige Bewegung einen positiven Effekt auf das psychische und körperliche Wohlbefinden hat, ist erwiesen. Neben der Vorbeugung von Erkrankungen und Altersbeschwerden fördert Bewegung im Alter auch die Teilhabe und Selbstständigkeit – trägt also insgesamt zu einer Stärkung der Lebensqualität bei.

„Ob sich eine Person bewegt, ist von Faktoren wie ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten, ihrer Motivation, aber auch von den Verhältnissen in ihrer Lebenswelt abhängig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung zur Lernwerkstatt im Oktober. „Es ist wichtig, angemessene Möglichkeiten und Angebote zu schaffen, um die Bewegung älterer Menschen zu fördern.“ Genau um diese soll es gehen: Wie kann eine niedrigschwellige Arbeitsweise gelingen? Was lässt sich aus der Zielgruppe ableiten für eine soziallagenbezogene Gesundheitsförderung? Welche Beispiele guter Praxis gibt es?

Die Online-Lernwerkstatt findet am 17. November über die Plattform „Zoom“ statt, es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Mehr zum Programm und zur Anmeldung erfahren Sie hier.

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Im Juli des vergangenen Jahres haben wir einen Beruf zwischen Vergessenheit und Zukunftsvision vorgestellt: Die Gemeindeschwester. Wie einst „Gemeindeschwester Agnes“ aus dem gleichnamigen DDR-Film der siebziger Jahre fahren auch heute wieder Pflegekräfte auf blauen Schwalben durch einige Gemeinden bei Berlin, um sich um ältere Menschen zu kümmern. In einem kleinen Beitrag haben kürzlich unter anderem die Tagesthemen darüber berichtet.

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„Kümmern im Verbund“ heißt das Projekt der brandenburgischen Kommunen Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Schönefeld, die sich im Südosten Berlins rund um den Flughafen BER befinden. Im Rahmen des Anfang 2022 gestarteten Projekts werden in den vier Gemeinden inzwischen rund 160 Senior*innen betreut. Das Projekt orientiert sich dabei am DEFA-Kultklassiker „Schwester Agnes“, der Mitte der siebziger Jahre in der DDR ausgestrahlt wurde. Das ist schon dadurch erkennbar, dass die insgesamt vier Pflegekoordinator*innen wie im Film mit einer blauen Schwalbe zu den Hausbesuchen fahren – wenn auch inzwischen mit elektrischem Antrieb.

Antje Schulz ist eine der Pflegekoordinator*innen bei „Kümmern im Verbund“. Die studierte Sozialpädagogin fährt regelmäßig zu Senior*innen nach Hause und klärt beispielsweise über Leistungen auf, die in bestimmten Lebenssituation beantragt werden können. Sie hilft dabei, die Anträge auszufüllen und übersetzt die Amtssprache. Im Bericht von Tagesthemen mittendrin in der Ausgabe vom 06.10.2022 wird sie bei einem Gespräch mit dem von ihr betreuten Ehepaar Schädel gezeigt, die neben Pflegegrad-Anträgen unter anderem wissen wollen, was sie machen können, wenn ein an der Decke angebrachter Rauchmelder mal aus Versehen losgehen sollte – schließlich könnten die Senior*innen nicht so einfach auf eine Leiter klettern. „Es ist gut, dass so eine Stelle eingerichtet wurde. Das hilft uns wirklich enorm, weil man eben die Unsicherheit verliert“, sagt Klaus Schädel dazu in Richtung Kamera.

Ziel des Projekts ist es, durch persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und zu verlängern, auch die Nachbarschaftshilfe soll angeregt und ausgebaut werden. Das Projekt kostet für das Jahr 2022 rund 250.000 Euro, wovon das Land Brandenburg rund 116.000 Euro aus einem Fördertopf bereitstelle. Der Rest wird durch die Kommunen übernommen. Mehr Informationen zu „Kümmern im Verbund“ finden Sie zum Beispiel hier.

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Unter dem Titel „Selbstbestimmt, aktiv und gesund Älterwerden – Wie internationale und nationale Altenpolitik zusammenwirken können“ veranstaltet die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) am 19. Oktober eine Fachtagung in Berlin.

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Im Rahmen der Fachtagung sollen Interessierte die Gelegenheit bekommen, sich über aktuelle internationale Entwicklungen zu informieren und darüber zu diskutieren, wie ein engeres Zusammenwirken nationaler und internationaler Altenpolitik gelingen kann. Insbesondere soll es dabei darum gehen, wie die internationalen Rahmenbedingungen (z.B. die UNECE-Ministererklärung zum Zweiten Weltaltenplan) für eine Stärkung der Altenpolitik in Deutschland genutzt werden können. Laut Veranstaltungsbeschreibung geht es unter anderem um folgende Fragen: „Wie können internationale Prozesse zum Erreichen dieser Ziele beitragen? Und was können wir von anderen Ländern lernen, um die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes, aktives und gesundes Altern zu verbessern und Altersdiskriminierung zu vermeiden?“

Das Programm sieht unter anderem einen Beitrag von Claudia Mahler vor, seit 2020 ist sie UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Weitere Vorträge und Diskussionsbeiträge kommen von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Martin Amberger vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mitglied im Büro der Ständigen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der UNECE, Dr. Giovanni Lamura vom Italienisches Institut für Gesundheit und Alterswissenschaft (INRCA) und vielen anderen.

Die Tagung findet im BMFSFJ in der Glinkastraße 24 statt. Informationen zur Anmeldung, um die bis zum 13. Oktober 2022 gebeten wird, finden Sie unter diesem Link. In dem Programm finden Sie auch den geplanten zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.

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Der Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) hat ein Projekt zur Unterstützung älterer Menschen ins Leben gerufen, durch das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Aufbau sozialer Netzwerke erleichtert werden soll. Das Patenschafts-Projekt wird vom Bundesseniorenministerium gefördert.

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Seit dem 24. Februar hält der Krieg inzwischen an, den Russland gegen die Ukraine führt. Über die besondere Situation älterer Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir auch auf diesem Portal bereits berichtet, zum Beispiel im Rahmen des UN-Berichts zu Menschenrechtsverletzungen an Älteren in bewaffneten Konflikten oder zur Frage, was der Krieg auch hierzulande bei Senior*innen auslöst. Ausdrücklich mit der Situation der Senior*innen beschäftigt sich nun auch das Projekt des BVRE. „Patenschaften für die vom Krieg fliehende ukrainische Senioren und Seniorinnen“ ist der Titel des Projekts, das den Ukrainer*innen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können oder auch einen Beitrag zum Ausgleich für verlorene familiäre Bindungen zu sorgen.

„Viele ältere und hochbetagte Menschen in den Kriegsgebieten in der Ukraine gehören zu den besonders gefährdeten“, heißt es auf der Seite des Projekts. „Der schlechte gesundheitliche Zustand oder auch die Angst, in einem hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und ins fremde Land auszuwandern, hindern sie oft daran, diesen Schritt zu wagen. In Deutschland angekommen, befinden sich zwar nicht mehr in Lebensgefahr, werden aber nach Ihrer Ankunft oft den Problemen anderer Art ausgesetzt.“

In drei Formaten sollen die ukrainischen Senior*innen im Rahmen des Projekts Unterstützung erfahren:

  • Hilfestellungen in allen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland
  • Sportaktivitäten
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bei allen Angeboten handele es sich um Gruppenformate, in denen die Senior*innen in der gewohnten Umgebung unter Gleichaltrigen mit der gleichen Muttersprache bleiben. „In den Gruppen können Freude oder auch Kummer miteinander geteilt werden, man findet Anschluss und Freunde.“

Projektkoordinator*innen sind Yulia Grisakov (yulia.grisakov@bvre.de) und Batyr Bikbulatov (batyr.bikbulatov@bvre.de).

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Derzeit diskutiert der Deutsche Bundestag drei Anträge, die sich mit der Neuordnung der Sterbehilfe in Deutschland befassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.

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Hintergründe der aktuellen Debatte

2015 hatte der Gesetzgeber durch § 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezieht sich juristisch dabei auf eine Tätigkeit dauernder oder wiederkehrender Ermöglichung des assistierten Suizids – unabhängig von einer wirtschaftlichen Absicht, Gewinne damit zu erzielen. Insbesondere fallen darunter Ärzt*innen und Sterbehilfe-Vereine, nicht aber Angehörige, die einen frei gewählten Suizid begleiten. Hier wird von einer einmaligen Handlung und damit nicht von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen.

Um der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Leben als solchem gerecht zu werden, hat der Bundestag 2015 entsprechende Tätigkeiten, die die Hilfe zur Selbsttötung wiederkehrend gewährleisten oder vermitteln, unter Strafe gestellt. Die Verfassungsrichter*innen hatten im Rahmen des Urteils 2020 anerkannt, dass es  sich insoweit um ein legitimes Anliegen des damaligen Gesetzgebers handelte, verhindern zu wollen, „dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt.“

Dennoch hatte das Gericht § 217 StGB gekippt. Zentrale Argumentation dabei: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf Hilfe zurückgreifen zu können. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber – so die Karlsruher Richter*innen – die Sterbehilfe regulieren. Es müsse dabei aber sichergestellt sein, „dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Worin unterscheiden sich die Anträge?

Mit dem Versuch einer Neustrukturierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sterbehilfe befasst sich der Bundestag derzeit mit drei Anträgen, die jeweils von Parlamentarier*innen unterschiedlicher Fraktionen eingebracht worden sind. Bei Debatten über besonders ethische Themen ist es im Bundestag üblich, den Fraktionszwang aufzuheben.

Alle Entwürfe haben zunächst gemeinsam, dass Sterbewillige nach unterschiedlich ausgestalteter Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten sollen. Dadurch wird dem entsprochen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 eingefordert hatte. Zwei der drei Parlamentarier*innen-Gruppen wollen die Sterbehilfe in Deutschland dabei weitergehender liberalisieren, sie soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden.

Ein dritter Antrag will mit § 217 StGB weiterhin an einem grundsätzlichen Straftatbestand für die geschäftsmäßige Sterbehilfe festhalten, formuliert in Abs. 2 aber Ausnahmen, in denen die Assistenz zum Suizid nicht rechtswidrig ist. Durch einen neuen § 217a soll zudem ein Werbeverbot für die assistierte Sterbehilfe ins Gesetz aufgenommen werden. Damit wäre die rechtliche Ausgestaltung in der Systematik vergleichbar mit dem kürzlich abgeschafften § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche).

Im Grundsatz wollen die Antragssteller*innen an einer Regelung im Strafrecht festhalten, auch, damit „einer gesellschaftlichen Normalisierung der Selbsttötung entgegengewirkt“ werde, wie es im Antragstext heißt. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wollen die Suizidbeihilfe liberalisieren, sehen dabei aber auch eine Notwendigkeit von Beratungsgesprächen, ärztlicher Einschätzungen und anderen Schutzmechanismen. Der sieht ein Suizidhilfegesetz vor, in dem vom grundsätzlichen Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesprochen wird. In eine ähnliche Richtung geht das von Renate Künast und weiteren Abgeordneten vorgeschlagene Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz, differenziert aber beispielsweise zwischen Sterbewilligen in  medizinischer Notlage und anderen Sterbewilligen.

Wie geht es weiter?

Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag im Mai, die den Abgeordneten ermöglichen sollte, sich eine Meinung bilden zu können, folgte eine erste Lesung der Entwürfe am 24. Juni 2022. Da alle drei Gesetzentwürfe eine große Unterstützer*innenzahl unter den Abgeordneten haben, sind sie jeweils von einer klaren Mehrheit weit entfernt. Die vertiefende Diskussion wird nun in die Ausschüsse verlegt. Mit einer Einigung ist nicht vor Herbst zu rechnen.

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Am 17. Juni sind in Rom die Seniorenminister*innen zusammengekommen, um im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über Solidarität und Chancengleichheit für alle Altersgruppen zu beraten.

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Die Konferenz fand am 16. und 17. Juni unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Im Fokus stand dabei der Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Laut Angaben des BMFSFJ und der Internetseite zur Konferenz ging es bei dem Treffen um drei Schwerpunkte:

  • Aktives und gesundes Altern im Lebensverlauf fördern
  • Langzeitpflege sichern und pflegende Angehörige entlasten
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

„Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft“, wird Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.“

Das Rechte älterer Menschen nicht immer so respektiert werden würden, wie geboten, habe insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt. Nach Paus ginge es nun jetzt darum, „international wirksame Maßnahmen anzustoßen“. Dafür müssten die Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen gebündelt werden. Die Ministerin kündigt für Deutschland außerdem an, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln zu wollen und um eine Lohnersatzleistung zu ergänzen.

Über diesen Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesseniorenministeriums. Zur Seite der Konferenz (englischsprachig) gelangen Sie hier.

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„Wer rastet, der rostet!“ ist zunächst der Titel einer Aktion gewesen, die sportlich aktive Senior*innen porträtiert – nun trägt auch die Fotoausstellung den Namen, die Anfang des Monats im Foyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eröffnet wurde. Zu sehen sind aktive Senior*innen bei der Teilnahme an der Aktion.

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„Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen“, erklärt Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) zur Motivation für die Ausstellung. Die Ministerin hatte die Ausstellung am 7. Juni in Berlin eröffnet. Ältere Menschen seien häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder der Gesellschaft. „Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können“, so Paus weiter.

Im Ministeriumsfoyer zu sehen sind nun Fotos von älteren Menschen, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. „Wer rastet, der rostet!“ – so hieß die Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung, die im Herbst 2020 Menschen über 60 Jahren gesucht haben, die körperlich aktiv sind und andere dafür motivieren können. Aus über 200 Teilnehmenden wurden schlussendlich zwölf ausgewählt, die ausführlicher porträtiert wurden. Mit dabei war der Fotograf Karsten Thormaehlen, von dem die entstandenen Aufnahmen angefertigt wurden.

Die Ausstellung ist werktags von 11:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMFSFJ zur Eröffnung der Ausstellung. Hier können Sie zudem ein längeres Video zur Aktion „Wer rastet, der rostet!“ sehen, in dem die zwölf ausgewählten Teilnehmer*innen vorgestellt werden:

https://youtu.be/J09PlqKeqE8

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