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Gesundes Leben

Im Juli des vergangenen Jahres haben wir einen Beruf zwischen Vergessenheit und Zukunftsvision vorgestellt: Die Gemeindeschwester. Wie einst „Gemeindeschwester Agnes“ aus dem gleichnamigen DDR-Film der siebziger Jahre fahren auch heute wieder Pflegekräfte auf blauen Schwalben durch einige Gemeinden bei Berlin, um sich um ältere Menschen zu kümmern. In einem kleinen Beitrag haben kürzlich unter anderem die Tagesthemen darüber berichtet.

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„Kümmern im Verbund“ heißt das Projekt der brandenburgischen Kommunen Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Schönefeld, die sich im Südosten Berlins rund um den Flughafen BER befinden. Im Rahmen des Anfang 2022 gestarteten Projekts werden in den vier Gemeinden inzwischen rund 160 Senior*innen betreut. Das Projekt orientiert sich dabei am DEFA-Kultklassiker „Schwester Agnes“, der Mitte der siebziger Jahre in der DDR ausgestrahlt wurde. Das ist schon dadurch erkennbar, dass die insgesamt vier Pflegekoordinator*innen wie im Film mit einer blauen Schwalbe zu den Hausbesuchen fahren – wenn auch inzwischen mit elektrischem Antrieb.

Antje Schulz ist eine der Pflegekoordinator*innen bei „Kümmern im Verbund“. Die studierte Sozialpädagogin fährt regelmäßig zu Senior*innen nach Hause und klärt beispielsweise über Leistungen auf, die in bestimmten Lebenssituation beantragt werden können. Sie hilft dabei, die Anträge auszufüllen und übersetzt die Amtssprache. Im Bericht von Tagesthemen mittendrin in der Ausgabe vom 06.10.2022 wird sie bei einem Gespräch mit dem von ihr betreuten Ehepaar Schädel gezeigt, die neben Pflegegrad-Anträgen unter anderem wissen wollen, was sie machen können, wenn ein an der Decke angebrachter Rauchmelder mal aus Versehen losgehen sollte – schließlich könnten die Senior*innen nicht so einfach auf eine Leiter klettern. „Es ist gut, dass so eine Stelle eingerichtet wurde. Das hilft uns wirklich enorm, weil man eben die Unsicherheit verliert“, sagt Klaus Schädel dazu in Richtung Kamera.

Ziel des Projekts ist es, durch persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und zu verlängern, auch die Nachbarschaftshilfe soll angeregt und ausgebaut werden. Das Projekt kostet für das Jahr 2022 rund 250.000 Euro, wovon das Land Brandenburg rund 116.000 Euro aus einem Fördertopf bereitstelle. Der Rest wird durch die Kommunen übernommen. Mehr Informationen zu „Kümmern im Verbund“ finden Sie zum Beispiel hier.

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Unter dem Titel „Selbstbestimmt, aktiv und gesund Älterwerden – Wie internationale und nationale Altenpolitik zusammenwirken können“ veranstaltet die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) am 19. Oktober eine Fachtagung in Berlin.

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Im Rahmen der Fachtagung sollen Interessierte die Gelegenheit bekommen, sich über aktuelle internationale Entwicklungen zu informieren und darüber zu diskutieren, wie ein engeres Zusammenwirken nationaler und internationaler Altenpolitik gelingen kann. Insbesondere soll es dabei darum gehen, wie die internationalen Rahmenbedingungen (z.B. die UNECE-Ministererklärung zum Zweiten Weltaltenplan) für eine Stärkung der Altenpolitik in Deutschland genutzt werden können. Laut Veranstaltungsbeschreibung geht es unter anderem um folgende Fragen: „Wie können internationale Prozesse zum Erreichen dieser Ziele beitragen? Und was können wir von anderen Ländern lernen, um die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes, aktives und gesundes Altern zu verbessern und Altersdiskriminierung zu vermeiden?“

Das Programm sieht unter anderem einen Beitrag von Claudia Mahler vor, seit 2020 ist sie UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Weitere Vorträge und Diskussionsbeiträge kommen von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Martin Amberger vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mitglied im Büro der Ständigen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der UNECE, Dr. Giovanni Lamura vom Italienisches Institut für Gesundheit und Alterswissenschaft (INRCA) und vielen anderen.

Die Tagung findet im BMFSFJ in der Glinkastraße 24 statt. Informationen zur Anmeldung, um die bis zum 13. Oktober 2022 gebeten wird, finden Sie unter diesem Link. In dem Programm finden Sie auch den geplanten zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.

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Der Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) hat ein Projekt zur Unterstützung älterer Menschen ins Leben gerufen, durch das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Aufbau sozialer Netzwerke erleichtert werden soll. Das Patenschafts-Projekt wird vom Bundesseniorenministerium gefördert.

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Seit dem 24. Februar hält der Krieg inzwischen an, den Russland gegen die Ukraine führt. Über die besondere Situation älterer Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir auch auf diesem Portal bereits berichtet, zum Beispiel im Rahmen des UN-Berichts zu Menschenrechtsverletzungen an Älteren in bewaffneten Konflikten oder zur Frage, was der Krieg auch hierzulande bei Senior*innen auslöst. Ausdrücklich mit der Situation der Senior*innen beschäftigt sich nun auch das Projekt des BVRE. „Patenschaften für die vom Krieg fliehende ukrainische Senioren und Seniorinnen“ ist der Titel des Projekts, das den Ukrainer*innen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können oder auch einen Beitrag zum Ausgleich für verlorene familiäre Bindungen zu sorgen.

„Viele ältere und hochbetagte Menschen in den Kriegsgebieten in der Ukraine gehören zu den besonders gefährdeten“, heißt es auf der Seite des Projekts. „Der schlechte gesundheitliche Zustand oder auch die Angst, in einem hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und ins fremde Land auszuwandern, hindern sie oft daran, diesen Schritt zu wagen. In Deutschland angekommen, befinden sich zwar nicht mehr in Lebensgefahr, werden aber nach Ihrer Ankunft oft den Problemen anderer Art ausgesetzt.“

In drei Formaten sollen die ukrainischen Senior*innen im Rahmen des Projekts Unterstützung erfahren:

  • Hilfestellungen in allen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland
  • Sportaktivitäten
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bei allen Angeboten handele es sich um Gruppenformate, in denen die Senior*innen in der gewohnten Umgebung unter Gleichaltrigen mit der gleichen Muttersprache bleiben. „In den Gruppen können Freude oder auch Kummer miteinander geteilt werden, man findet Anschluss und Freunde.“

Projektkoordinator*innen sind Yulia Grisakov (yulia.grisakov@bvre.de) und Batyr Bikbulatov (batyr.bikbulatov@bvre.de).

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Derzeit diskutiert der Deutsche Bundestag drei Anträge, die sich mit der Neuordnung der Sterbehilfe in Deutschland befassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.

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Hintergründe der aktuellen Debatte

2015 hatte der Gesetzgeber durch § 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezieht sich juristisch dabei auf eine Tätigkeit dauernder oder wiederkehrender Ermöglichung des assistierten Suizids – unabhängig von einer wirtschaftlichen Absicht, Gewinne damit zu erzielen. Insbesondere fallen darunter Ärzt*innen und Sterbehilfe-Vereine, nicht aber Angehörige, die einen frei gewählten Suizid begleiten. Hier wird von einer einmaligen Handlung und damit nicht von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen.

Um der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Leben als solchem gerecht zu werden, hat der Bundestag 2015 entsprechende Tätigkeiten, die die Hilfe zur Selbsttötung wiederkehrend gewährleisten oder vermitteln, unter Strafe gestellt. Die Verfassungsrichter*innen hatten im Rahmen des Urteils 2020 anerkannt, dass es  sich insoweit um ein legitimes Anliegen des damaligen Gesetzgebers handelte, verhindern zu wollen, „dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt.“

Dennoch hatte das Gericht § 217 StGB gekippt. Zentrale Argumentation dabei: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf Hilfe zurückgreifen zu können. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber – so die Karlsruher Richter*innen – die Sterbehilfe regulieren. Es müsse dabei aber sichergestellt sein, „dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Worin unterscheiden sich die Anträge?

Mit dem Versuch einer Neustrukturierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sterbehilfe befasst sich der Bundestag derzeit mit drei Anträgen, die jeweils von Parlamentarier*innen unterschiedlicher Fraktionen eingebracht worden sind. Bei Debatten über besonders ethische Themen ist es im Bundestag üblich, den Fraktionszwang aufzuheben.

Alle Entwürfe haben zunächst gemeinsam, dass Sterbewillige nach unterschiedlich ausgestalteter Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten sollen. Dadurch wird dem entsprochen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 eingefordert hatte. Zwei der drei Parlamentarier*innen-Gruppen wollen die Sterbehilfe in Deutschland dabei weitergehender liberalisieren, sie soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden.

Ein dritter Antrag will mit § 217 StGB weiterhin an einem grundsätzlichen Straftatbestand für die geschäftsmäßige Sterbehilfe festhalten, formuliert in Abs. 2 aber Ausnahmen, in denen die Assistenz zum Suizid nicht rechtswidrig ist. Durch einen neuen § 217a soll zudem ein Werbeverbot für die assistierte Sterbehilfe ins Gesetz aufgenommen werden. Damit wäre die rechtliche Ausgestaltung in der Systematik vergleichbar mit dem kürzlich abgeschafften § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche).

Im Grundsatz wollen die Antragssteller*innen an einer Regelung im Strafrecht festhalten, auch, damit „einer gesellschaftlichen Normalisierung der Selbsttötung entgegengewirkt“ werde, wie es im Antragstext heißt. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wollen die Suizidbeihilfe liberalisieren, sehen dabei aber auch eine Notwendigkeit von Beratungsgesprächen, ärztlicher Einschätzungen und anderen Schutzmechanismen. Der sieht ein Suizidhilfegesetz vor, in dem vom grundsätzlichen Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesprochen wird. In eine ähnliche Richtung geht das von Renate Künast und weiteren Abgeordneten vorgeschlagene Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz, differenziert aber beispielsweise zwischen Sterbewilligen in  medizinischer Notlage und anderen Sterbewilligen.

Wie geht es weiter?

Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag im Mai, die den Abgeordneten ermöglichen sollte, sich eine Meinung bilden zu können, folgte eine erste Lesung der Entwürfe am 24. Juni 2022. Da alle drei Gesetzentwürfe eine große Unterstützer*innenzahl unter den Abgeordneten haben, sind sie jeweils von einer klaren Mehrheit weit entfernt. Die vertiefende Diskussion wird nun in die Ausschüsse verlegt. Mit einer Einigung ist nicht vor Herbst zu rechnen.

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Am 17. Juni sind in Rom die Seniorenminister*innen zusammengekommen, um im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über Solidarität und Chancengleichheit für alle Altersgruppen zu beraten.

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Die Konferenz fand am 16. und 17. Juni unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Im Fokus stand dabei der Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Laut Angaben des BMFSFJ und der Internetseite zur Konferenz ging es bei dem Treffen um drei Schwerpunkte:

  • Aktives und gesundes Altern im Lebensverlauf fördern
  • Langzeitpflege sichern und pflegende Angehörige entlasten
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

„Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft“, wird Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.“

Das Rechte älterer Menschen nicht immer so respektiert werden würden, wie geboten, habe insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt. Nach Paus ginge es nun jetzt darum, „international wirksame Maßnahmen anzustoßen“. Dafür müssten die Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen gebündelt werden. Die Ministerin kündigt für Deutschland außerdem an, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln zu wollen und um eine Lohnersatzleistung zu ergänzen.

Über diesen Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesseniorenministeriums. Zur Seite der Konferenz (englischsprachig) gelangen Sie hier.

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„Wer rastet, der rostet!“ ist zunächst der Titel einer Aktion gewesen, die sportlich aktive Senior*innen porträtiert – nun trägt auch die Fotoausstellung den Namen, die Anfang des Monats im Foyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eröffnet wurde. Zu sehen sind aktive Senior*innen bei der Teilnahme an der Aktion.

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„Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen“, erklärt Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) zur Motivation für die Ausstellung. Die Ministerin hatte die Ausstellung am 7. Juni in Berlin eröffnet. Ältere Menschen seien häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder der Gesellschaft. „Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können“, so Paus weiter.

Im Ministeriumsfoyer zu sehen sind nun Fotos von älteren Menschen, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. „Wer rastet, der rostet!“ – so hieß die Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung, die im Herbst 2020 Menschen über 60 Jahren gesucht haben, die körperlich aktiv sind und andere dafür motivieren können. Aus über 200 Teilnehmenden wurden schlussendlich zwölf ausgewählt, die ausführlicher porträtiert wurden. Mit dabei war der Fotograf Karsten Thormaehlen, von dem die entstandenen Aufnahmen angefertigt wurden.

Die Ausstellung ist werktags von 11:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMFSFJ zur Eröffnung der Ausstellung. Hier können Sie zudem ein längeres Video zur Aktion „Wer rastet, der rostet!“ sehen, in dem die zwölf ausgewählten Teilnehmer*innen vorgestellt werden:

https://youtu.be/J09PlqKeqE8

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Vor rund einem Jahr haben wir über die Erscheinung des Buches „Das ist alles unsere Lebenszeit“ berichtet, in dem ältere Schwule und Lesben zu ihren Erfahrungen mit der Corona-Krise interviewt wurden. Die Autorin hat noch einmal mit einigen der Interviewpartner*innen gesprochen, auch die Folgepublikation ist nun verfügbar.

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Die im Frühjahr 2021 erschiene Gesprächsreihe wurde durch den Verein rubicon veröffentlicht, der selbst schwule, lesbische und queere Menschen berät. Der Verein hat nun auch eine Folgebroschüre herausgegeben. „‚Wir haben uns verändert, die Welt hat sich verändert‘. Ältere Lesben und Schwule nach zwei Jahren Corona-Krise“ heißt die aktuelle Publikation, in der die Autorin Vera Ruhrus mit vier der ursprünglichen zehn Gesprächspartner*innen erneut gesprochen hat.

Eine der Geprächspartner*innen von damals, die nun auch wieder interviewt wurde, ist die 71-Jährige Betty. „Die Nachricht von der Omikron-Welle im Herbst 21 hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen“, erklärt sie nun in dem zweiten Gespräch. Betty überlege nun zweimal, ob sie derzeit in Räume gehe, in denen sich viele Menschen aufhalten. So gehe sie nicht mehr ins Kino, obwohl sie das gerne wollte. Da sei sie einer Gefahr ausgesetzt. „An allen Ecken und Enden fühle ich mich ausgebremst“, empfindet die 71-Jährige die Situation. Sie ergänzt aber auch: „Ich kann aber nicht immer nur pessimistisch in die Gegend schauen. Daher gucke ich immer wieder: Was ist momentan möglich, was ist vertretbar? Und mache es dann.“ Die Alternative – unter der eigenen „Käseglocke“ zu bleiben – gehe schließlich auch nicht.

In den Gesprächen spielen vor allem die Entwicklungen seit dem letzten Aufeinandertreffen zwischen Autorin und Interviewpartner*innen eine Rolle. Das die Pandemie so lange anhalte, damit hätte man bei den Gesprächen der ersten Runde nicht gerechnet. Vera Ruhrus erklärt im Fazit selbst, mit der damaligen Ankündigung eines Impfstoffes von einem baldigen Ende der pandemischen Situation ausgegangen zu sein. „Je häufiger eine Welle der Pandemie mit Lockdown und Teillockdown der anderen folgte, umso mehr waren auch die Widerstandskräfte und biographisch erworbenen Ressourcen der älteren Lesben und Schwulen gefragt. Die Erzählungen spiegeln dies wider“, heißt es im Fazit.

Das Buch ist kostenfrei als PDF unter diesem verfügbar.

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Der Deutsche Bundestag hat eine allgemeine Impfpflicht mit seiner Abstimmung am 7. April nun doch mehrheitlich abgelehnt, nachdem es lange Zeit danach aussah, dass sie kommen würde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bedauert die Entscheidung. Der Dachverband hatte sich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

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Von 683 an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten stimmten 296 für die Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren, 378 stimmten dagegen. Die Impfpflicht ab 60 war der Kompromissvorschlag der beiden zuvor einzeln eingebrachten Anträge einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 und einer ab 50 Jahren, mit dem sich die Befürworter*innen des Vorhabens eine breitere Zustimmungsbasis erhofft hatten. Auch ein Alternativvorschlag der CDU/CSU-Fraktion, der ein Stufenmodell zu einer möglichen Aktivierung einer Impfpflicht im Herbst vorsah, konnte keine Mehrheit der Parlamentarier*innen gewinnen. Damit ist die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus wohl vom Tisch.

„Die Gefahr, auch im nächsten Herbst und Winter eine Infektionswelle mit täglich zehntausenden Erkrankungen und hunderten Todesfällen zu haben, bleibt damit bestehen“, heißt es in einer Meldung der BAGSO am Tag der Abstimmung. „Denn nicht alle Menschen können geimpft werden und nicht alle, die vollständig geimpft sind, sind vor einem schweren und tödlichen Verlauf der Krankheit geschützt.“ Die Bundesarbeitsgemeinschaft hatte sich daher schon im März an die Abgeordneten gewannt: „Stellen Sie sicher, dass wir im Herbst 2022 nicht erneut eine Corona-Welle mit täglich mehr als 200.000 Erkrankungen und täglich mehr als 200 Todesfällen haben“.

Die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner reagierte auch kritisch auf die Begründungen gegen eine entsprechende Impfpflicht. „Wir halten es für falsch, dass die Individualrechte der alleinige Maßstab für die Entscheidung sein sollen, es muss vielmehr auch um eine Strategie gegen die Pandemie insgesamt gehen. Zumal die individuelle Freiheit, sich nicht impfen zu lassen, weiterhin dazu führt, dass sich andere zurückziehen müssen“, so Görner nach der Bundestags-Entscheidung.

Inwieweit die Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im Herbst – vor dem Hintergrund einer möglicherweise neuen Variante des Virus – wieder aufkommen wird, ist unklar. Klar ist jedoch, dass der Umgang mit dem Thema auf politischer Ebene eine „Reihe von Kommunikationsfehlern“ ist, wie es die BAGSO beschreibt. „Der Anfang davon war, dass eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen wurde, als niemand auch nur ansatzweise wusste, was mit der Pandemie auf uns zukommt. Politik mit Weitsicht sieht anders aus.“

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Am 20. Mai plant der Dachverband Lesben und Alter im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen 2022 den Workshop „Sichtbarkeit und Teilhabe lesbischer Frauen im Alter“.

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Ausgangspunkt der Diskussion sollen Ergebnisse einer Befragung sein, die im Rahmen eines Masterstudienganges der Katholischen Hochschule Berlin durchgeführt wurde. Es handele sich dabei um eine der wenigen Untersuchungen, die es zur Lebensrealität von älteren lesbischen Frauen gebe. Referiert wird der Workshop von Claudia Bechinie und Franca Wellnitz.

Die Brandenburgischen Frauenwochen, in dessen Rahmen auch der Workshop zu Lesben im Alter stattfindet, sind ein politisches Format, in dem engagierte Frauen verschiedene Veranstaltungen wie Workshops, Ausstellungen, Kino oder Theater organisieren. Mehr als 200 Veranstaltungen sind in dem noch bis Dezember laufenden Projekt in ganz Brandenburg (bzw. online) geplant. Die Auftaktveranstaltung vom 3. März 2022 kann auf der Seite der Frauenwochen als Videomitschnitt weiterhin angesehen werden. Dort finden Sie auch weitere Hinweise zum Programm.

Die Veranstaltung des Dachverbands Lesben und Alter wird am 20. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr online über die Plattform Zoom stattfinden. Anmelden können Sie sich über diesen Link.

Mehr Neuigkeiten über vielfältige sexuelle Identitäten können Sie auf unserem Portal echte-vielfalt.de lesen.

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Die bundesweite Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung „wir pflegen e.V.“ hat seit Februar einen neuen Landesverband in Schleswig-Holstein. Mit ihm sollen nun auch pflegende Angehörige im hohen Norden eine Selbstvertretung haben.

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„wir pflegen“ ist ein bundesweiter Verein, in dem sich pflegende Angehörige für ihre Interessen einsetzen. Wer Angehörige pflegt, steht häufig unter einer großen Belastung: Neben der ohnehin oft psychisch belastenden Situation, nahe Verwandte oder Partner*innen in einem pflegebedürftigen Zustand zu erleben, erhöhen auch finanzielle Sorgen, Arbeit und Familie und damit verbundene Zeitprobleme den Druck. Selbsthilfeorganisationen wie „wir pflegen“ setzen sich daher zum Beispiel für eine bessere finanzielle Absicherung, leichter zugängliche Informationen und mehr Unterstützung ein.

„Pflegende Angehörige brauchen dringend bessere Entlastung: Mehr Hilfe vor Ort, bessere finanzielle Absicherung, weniger Bürokratie und mehr Auszeiten“, unterstreicht Vorstandsmitglied Flemming Meyer auf der Internetseite des Bundesverbands. Er ergänzt: „Da Pflege in vielen Dingen Ländersache ist, braucht es einen starken Landesverein, der pflegenden Angehörigen und der häuslichen Pflegeunterstützung bei landesweiten Themen eine Stimme gibt.“

Deshalb ist nun mit „wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein e.V.“ ein vierter Landesverein hinzugekommen. „Pflegende Angehörige hatten bis jetzt keine Selbstvertretung in Schleswig-Holstein. Wir freuen uns daher, als Verein für pflegende Angehörige in Schleswig-Holstein aktiv zu werden“, so Vorstandsmitglied Nicole Knudsen auf der Internetseite des Vereins. Viele Jahre habe sie ihren Mann gepflegt, sodass sie die Problemlagen pflegender Angehöriger auch aus eigener Erfahrung kenne. „Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, hat meistens zu wenig Zeit, um sich für mehr politische Wahrnehmung und gesellschaftliche Wertschätzung einzusetzen“, so Knudsen weiter.

Der Verein hat auf seiner Internetseite zudem 11 Leitlinien veröffentlicht, in denen die Ziele des Vereins verankert sind. Schleswig-Holsteiner*innen, die sich privat, ehrenamtlich, wissenschaftlich oder beruflich mit dem Thema Pflege beschäftigen, sind eingeladen, Mitglied zu werden. Mehr Informationen dazu sowie ein Vordruck für einen Mitgliedsantrag finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesvereins.

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