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Gesundes Leben

Im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentages in Hannover bietet das Projekt „Im Alter IN FORM“ eine Fachtagung unter dem Titel „Gesunde Lebenswelten schaffen! Wir. Alle. Zusammen.“ an, die sich insbesondere an Akteur*innen aus der Seniorenarbeit richtet.

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Vom 24. bis zum 26. November findet der 13. Deutsche Seniorentag in Hannover statt. Am letzten Tag, dem 26. November, veranstaltet das „Im Alter IN FORM“-Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine Fachtagung, die sich insbesondere an Verantwortliche und Akteur*innen der Seniorenarbeit, der Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft (z.B. Integrationsagenturen) und Vertreter*innen von Migrantenorganisationen richtet.

„Die Erfahrungen zeigen, dass es vielerorts nicht immer einfach ist ältere Menschen mit geringen Bildungschancen, niedrigem Einkommen, die einsam sind oder aus anderen Herkunftsländern kommen, für gesundheitsförderliche Angebote zu erreichen und zur Teilnahme zu motivieren“, heißt es im Programmflyer zur Veranstaltung. Die Fachtagung hat daher zum Ziel, für die Bedeutung von Gesundheitsförderung für ältere Menschen zu sensibilisieren und über „Handlungsbedarfe und Potenziale im Sozialraum zu informieren“. Außerdem sollen Ideen erarbeitet werden, „wie Brücken zu diesen Zielgruppen gebaut und Türen geöffnet werden können.“

„Im Alter IN FORM“ wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert und ist Teil der bundesweiten „IN FORM“-Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Das BAGSO-Projekt nimmt dabei ältere Menschen in den Blick und veranstaltet Schulungsangebote, berät Kommunen, erstellt Leitfäden oder qualifiziert Verantwortliche der kommunalen Seniorenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung.

Die Fachtagung findet – wie der gesamte Seniorentag – im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. Die Veranstaltung wird in der Zeit von 11.00 bis 15.30 Uhr im Leibniz-Saal stattfinden, eine Anmeldung ist noch bis zum 18. November möglich. Ein Anmeldeformular finden Sie auch unter diesem Link. Für die Teilnahme ist ein (Tages-)Ticket für den Deutschen Seniorentag erforderlich. Weitere Informationen rund um den 13. Deutschen Seniorentag finden Sie hier.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr „AlltagsTrainigsProgramm“ (ATP) um den „ATP-Bewegungspfad“ ergänzt. Zehn speziell für ältere Menschen entwickelte Bewegungstafeln sollen zum Mitmachen anregen und mehr Bewegung in den Alltag bringen.

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Durch das ATP-Programm will die BZgA Menschen ab 60 Jahren dabei unterstützen, Bewegungsgewohnheiten zu ändern, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern sowie im Alltag und in der Gruppe zu trainieren. „Schon kleine Änderungen der Bewegungsgewohnheiten und die Steigerung der körperlichen Aktivität haben positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden“, heißt es auf der von der BZgA betriebenen Internetseite „Älter werden in Balance“. „Bewegungsförderung kann dazu beitragen, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen und aufrecht zu erhalten.“

Ergänzend zu dem eigentlichen ATP-Programm hat die BZgA nun zehn Bewegungstafeln unter dem Namen „Bewegungspfad“ erstellt, die unter diesem Link kostenlos heruntergeladen werden können. Es handelt sich um Karten, auf denen jeweils eine Übung erklärt wird. Idealerweise werden die Übungen draußen an der frischen Luft gemacht. Dazu empfiehlt die Bundeszentrale Vereinen, Institutionen oder Übungsleiter*innen, die Karten in DIN A3-Format auszudrucken, zu laminieren und im Wald oder in der Kommune an verschiedenen, nicht allzu weit voneinander entfernten Stellen anzubringen. Dadurch entsteht der Bewegungspfad, der zu Bewegungsübungen animieren soll und beispielsweise durch Spaziergänger*innen genutzt werden kann. Die Tafeln beginnen mit einer erklärenden Start-Karte, bevor dann die zehn leicht umzusetzenden Übungen folgen. Die Übungen benötigen weder besondere Vorkenntnisse, noch Geräte oder Hilfsmittel.

Sollten Sie als Verein oder Privatperson an einer Anbringung in Ihrer Umgebung interessiert sein, finden Sie hier Informationen zu Haftungsausschlüssen und weitere Hinweise wie das Einholen einer Genehmigung im Vorfeld.

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Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

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LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, im kommenden Jahr ein Papier zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Dabei soll es beispielsweise um künftige Kriterien zur Risikoabwägung gehen.

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Nächstes Jahr wolle man „ein Papier veröffentlichen über die Lektionen, die uns Corona gelehrt hat“, teilte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx gegenüber dem Focus mit. Dabei solle es sich nicht um eine „anklagende Bestandsaufnahme“ handeln, Ziel sei vielmehr ein „kritischer Ausblick“. Beantwortet werden soll vor allem die Frage nach künftigen Kriterien, „mit denen man schneller und präziser Risikoabwägungen und Interessenausgleiche sicherstellen kann“.

In dem Papier wolle man auch auf Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingehen. „Medizinisch war ja schnell klar: Bedroht sind vor allem die alten Menschen und jene mit Vorerkrankungen“, so die Medizinethikerin gegenüber Focus. „Aber was Corona etwa mit alleinerziehenden Frauen machte, mit Kindern und Jugendlichen, auch mit bestimmten Wirtschaftszweigen – das zeigte sich erst peu à peu“. So könnten auch die Folgen der Pandemie für ältere und pflegebedürftige Menschen Teil einer entsprechenden Aufarbeitung sein. Immerhin hatte neben zahlreichen anderen Organisationen auch der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vor Isolation und Vereinsamung in stationären Einrichtungen gewarnt. Diese waren besonders durch Kontakteinschränkungen betroffen.

Außerdem spricht sich Buyx für „eine Art öffentlichen Heilungsprozess“ aus: „Wir müssen die Polarisierung aus den Köpfen kriegen, die sich während Corona verschärft hat.“ Sie kritisiert die Schärfe, mit denen viele Debatten geführt werden würden. Uns mache aus, dass „wir uns zuhören, dass wir versuchen, uns gegenseitig zu verstehen! Der Raum zwischen diesen polarisierten Gegensätzen muss wieder attraktiver werden.“

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Der Deutsche Pflegerat hat im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier Forderungen an die Parteien gerichtet. Es müsse nun mehr für eine gute Pflege getan werden als unter der Vorgängerregierung.

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Schon seit langem kranke das Pflegesystem am Pflegenotstand, stellt der Deutsche Pflegerat in einem an die Parteien gerichtetes Forderungspapier fest. Auch wenn noch nicht klar ist, auf welche Koalition es am Ende hinauslaufen wird, so stehe fest, dass bei der Pflege mehr getan werden müsse. Die Forderungen des Pflegerats sollen in den kommenden Verhandlungen berücksichtigt werden.

In Deutschlands Krankenhäusern fehlten rund 100.000 Pflegekräfte, in stationären Pflegeeinrichtungen sogar 120.000, heißt es in dem Papier. Um dem Pflegenotstand Einhalt zu gebieten sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden und eine „auskömmliche Personalbemessung“ festgelegt werden. Auch Kompetenzen Pflegender sollen erweitert werden, um die Pflege zu professionalisieren. „Um die enormen Herausforderungen hinsichtlich insbesondere einer älter werdenden Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme chronischer Krankheiten zu bewältigen, werden professionell Pflegende mit erweiterten Pflegekompetenzen benötigt“, so der Deutsche Pflegerat. Als Beispiel werden unter anderem „Community Health Nurses (CHN)“ genannt, beispielsweise „zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung“. Als Teil einer Professionalisierung sollen nach dem Forderungskatalog unter anderem auch Pflegestudiengänge massiv ausgebaut und attraktiv gestaltet werden.

Auch ein stärkeres Mitspracherecht der Pflegeprofession in den Selbstverwaltungsstrukturen des Gesundheitsbereichs ist dem Deutschen Pflegerat wichtig, bisher seien professionell Pflegende „wenig eingebunden bzw. mit eingeschränkten Rechten in den Gremien der sozialrechtlichen Selbstverwaltung.“ Konkret wird demnach eine stimmberechtigte Vertretung der Profession in allen Selbstverwaltungsgremien sowie in politischen Gremien geben. Außerdem fordert der Rat zu einer Deckelung der Eigenanteile von Pflegekosten auf, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben. Insgesamt müsse die Pflegeversicherung auch finanziell z.B. durch höhere Sozialbeiträge oder größere Zuschüsse gestärkt werden.

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Heute, am 1. Oktober, ist Weltseniorentag. Nicht zufällig haben sich Vernetzungsstellen und vergleichbare Institutionen für Seniorenernährung dazu entschieden, auf diesen Tag auch den ersten bundesweiten „Tag der Seniorenernährung“ zu legen.

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Der heutige Weltseniorentag – auch Internationaler Tag der älteren Menschen genannt – wurde 1990 durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf die Belange der älteren Generationen aufmerksam zu machen. Viele Organisationen nutzen das Datum des 1. Oktobers daher jährlich für Aktionen und Veranstaltungen. So beispielsweise der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“, der wie in den vergangenen Jahren auch dieses Mal wieder vor dem Hamburger Club „Knust“ einen „Senioren-Flashmob“ mit einem gemeinsamen Tanz geplant haben. Anmeldungen sind aufgrund der begrenzten Teilnehmehr*innenzahl allerdings seit Wochen nicht mehr möglich.

Den Internationalen Tag der älteren Menschen nutzen nun auch Vernetzungsstellen und vergleichbare Institutionen für Seniorenernährung für einen ersten, bundesweiten „Tag der Seniorenernährung“. Der Tag soll unter anderem mittels Veranstaltungen und Aktionen die Bedeutung der Ernährung im Alter stärker in den Fokus zu rücken. „Das gemeinsame Ziel ist es, eine bedarfs- und bedürfnisgerechte sowie nachhaltige Ernährung und Verpflegung älterer Menschen in Deutschland zu fördern“, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ werden die Vernetzungsstellen und ähnliche Einrichtungen in den Bundesländern durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und durch die Landesministerien gefördert.

Essen und Trinken haben großen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden im Alter. Ein Online-Angebot an Informationen rund um Lebensmittel und deren Einkauf, dass sich insbesondere an Senior*innen richtet, stellen beispielsweise auch die Verbraucherzentralen zusammen. Dazu erfahren Sie mehr unter diesem Link.

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In einem zweiten Bericht zur Umsetzung der Vereinbarungen, die die Bundesregierung im Zuge der Konzertierten Aktion Pflege zur Stärkung der Pflege getroffen hatten, wird Bilanz gezogen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von „echten Verbesserungen“ für die Pflegekräfte.

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In dem im August vorgelegten, 120-seitigen Bericht gibt die Bundesregierung Auskunft über den Umsetzungsstand von Maßnahmen zur Stärkung der Pflege. Dabei geht es insbesondere um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und die Steigerung der Attraktivität der Berufe. Auf die Maßnahmen hatten sich das Bundesgesundheits-, das Bundesarbeits- und das Bundesfamilienministerium zusammen mit Partner*innen aus dem Pflegebereich im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) geeinigt. Diese wurde 2018 ins Leben gerufen und hatte 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Regierung stellt sich bei der bisherigen Umsetzung selbst ein gutes Zeugnis aus: „Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir Bewegung in eine über lange Jahre festgefahrene Debatte gebracht und für die Pflegerinnen und Pfleger echte Verbesserungen geschaffen“, äußerte sich beispielsweise der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Veröffentlichung des Berichts. Dabei beruft er sich unter anderem auf die bundesweit einheitlichen Mindestlöhne, die ab September nächsten Jahres in der Pflege gelten. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die mindestens nach einem Pflegetarifvertrag bezahlen. „Pflege war, ist und bleibt in einer alternden Gesellschaft eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen. Das hat die Pandemie uns allen deutlich vor Augen geführt“, unterstreicht auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Bedeutung des Themas.

Konkret habe es in dieser Legislaturperiode laut Zahlen des zweiten Umsetzungsberichts mehr Personal für die Pflege gegeben (in der Altenpflege rund 10 Prozent mehr), die Löhne seien je nach Pflegebereich im Schnitt um 9,8 bis 15,6 Prozent gestiegen und insgesamt hätten über 57.000 Menschen im Jahr 2020 mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Weitere Maßnahmen werden im Bericht zum Stand der Umsetzung erläutert. Ob diese ausreichen werden, um die großen Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen, wird sich erst in der Zukunft zeigen.

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Nachdem die sogenannte Pflegereform im Bundestag bereits beschlossen wurde, billigte nun auch der Bundesrat das Gesetzespaket. Die Reform soll Pflegebedürftige entlasten und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Gewerkschaften sprechen von einem „Reförmchen“.

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Nachdem lange unklar war, ob die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist ein entsprechendes Gesetz nun beschlossen worden. Das Kabinett hatte sich Anfang Juni auf eine Reform geeinigt, inzwischen haben auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)“ sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte ab September 2022 nur noch nach Tarifvertrag bzw. nicht untertariflich entlohnt werden dürfen. Auch soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel und mehr Kompetenzen für die Beschäftigten geben. „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver“, so Spahn auf der Internetseite seines Ministeriums.

Gleichzeitig sollen auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden, indem die Pflegeversicherung einen Teil der Eigenanteile übernimmt, die die Betroffenen bislang zu 100 Prozent tragen mussten. In Form eines je nach Dauer der Pflege unterschiedlichen Zuschlags werden Anteile davon dann durch die Pflegeversicherung übernommen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf, im zweiten 25 Prozent. Nach drei Jahren werden 45 Prozent und nach über vier Jahren 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Teilen der Opposition sowie Verbänden und Gewerkschaften geht das Gesetz nicht weit genug. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht beispielsweise von einem „Reförmchen“. „Das hilft niemandem – weder den Pflegebedürftigen noch den Angehörigen und schon erst gar nicht den Beschäftigten in der Altenpflege“, heißt es in der Stellungnahme.

„Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden.“ Statt eines flächendeckenden Tarifvertrages könne die nun beschlossene Reform Lohnunterschiede zwischen Regionen (z.B. Ost und West) noch verschärfen, da Einrichtungen, die bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen an anderen Einrichtungen der Region orientierten Lohn zahlen müssten.

Kritiker*innen der Reform bemängeln zudem eine fehlende Deckelung der Eigenanteile, die dadurch – wie in den letzten Jahren geschehen – weiter rasant steigen könnten. So ergebe sich zumindest in den ersten Jahren der Pflege für Betroffene keine wirkliche Entlastung.

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In einer neuen Maskenaffäre wird dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht nur vorgeworfen, er habe Millionen minderwertige Masken bestellt, sondern auch, dass er den Plan gehabt hätte, diese an Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und Grundsicherungsbeziehende zu verteilen. Schleswig-Holstein schickte Millionen vom Bund gelieferte Masken zurück.

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Nachdem es zuvor bereits einen „Maskenskandal“ um einige Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Unionsfraktion gegeben hatte, die sich persönlich an Maskendeals bereichert hatten, gibt es seit Anfang Juni neue Vorwürfe. Der SPIEGEL hatte am 4. Juni mit Berufung auf interne Papiere des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums berichtet, dass Spahn Millionen minderwertige Masken aus China gekauft habe. Zwischenzeitlich soll dieser sogar vorgehabt haben, fehlerhafte Masken an Obdachlose, Alg II-Bezieher*innen und Menschen mit Behinderungen zu verteilen, was das Arbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt hätte.

Scharfe Kritik am Bundesgesundheitsministerium, welches die Vorwürfe zurückweist, gab es aus der Opposition. Die Spitzenkandidaten der Linken, Janine Wissler, sagte dem SPIEGEL: „Was sagt das über das Menschenbild von Jens Spahn aus, wenn er zulässt, dass minderwertige Masken an Hartz-IV-Bezieher, Obdachlose und Menschen mit Behinderung verteilt werden?“

Neben der Opposition kommt Kritik auch aus Reihen des Koalitionspartners SPD. Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte gegenüber dem SPIEGEL, dass Menschen mit Behinderungen „keine Versuchskaninchen“ seien, „denen die Überbleibsel schlechter Entscheidungen hingeworfen werden dürfen.“

Bislang sind die Vorwürfe allerdings nicht bestätigt und die Umstände nicht vollständig aufgeklärt. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag am 9. Juni hatte sich weder Jens Spahn, noch sein Regierungskollege Hubertus Heil persönlich zu den Berichterstattungen erklärt.

Einige Länder hatten die vom Bund gelieferten Masken eigenständig prüfen lassen und dabei Mängel zum Beispiel in der Durchlässigkeit festgestellt. Viele der mangelhaften Schutzmasken seien allerdings schon ausgegeben worden, bevor die Qualitätsmängel deutlich wurden. Das berichtet unter anderem die Tagesschau in Bezug auf das Land Brandenburg, wo entsprechende Masken vom Bund sogar in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen landeten. Auch Schleswig-Holstein habe demnach bereits vier Millionen Masken an den Bund zurückgeschickt.

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