Logo DISW

Gesundes Leben

Kürzlich hat der NDR über einen nordfriesischen Pflegedienst berichtet, der die pflegebedürftigen Menschen auch auf Plattdeutsch betreut. Für viele Ältere sei das eine Erinnerung an die Kindheit und Jugend, in der viele mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

Weiterlesen

Johannes Carstensen ist der Name des ambulanten Pflegedienstes aus Haselund (Kreis Nordfriesland), um den es in einem Videobeitrag des NDR-Regionalprogramms Schleswig-Holstein Magazin geht. Nahezu „alle Mitarbeiter schnacken hier platt“, heißt es in dem zugehörigen Artikel in Bezug auf den Pflegedienst. Der Pflegedienstleiter Marco Wolff erklärt: „Die Kontakte sind alle eingeschränkt und die Leute können nicht mehr das machen, was sie vorher gemacht haben. Das merkt man schon. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man sich ein bisschen Zeit nimmt und mal ein bisschen schnackt, sonst bleiben sie auf der Strecke“. Das wäre zwar ebenso auf Hochdeutsch möglich, allerdings sprechen viele der älteren Pflegebedürftigen auch Plattdeutsch – sie sind zum Teil sogar damit aufgewachsen. „Ich höre lieber Plattdeutsch, da kann ich gleich mitschnacken. Das ist nunmal meine Sprache“, wird eine Seniorin in dem Bericht zitiert.

Auch Nina Petersen, stellvertretende Leiterin des Pflegedienstes, schätze es, mit den Senior*innen in niederdeutscher Sprache zu sprechen. „Man hat eine andere Vertrauensbasis, als wenn man auf Hochdeutsch redet“. Für viele ältere Norddeutsche sei das eine Erinnerung an die eigene Kindheit und Jugend. In dieser Sprache zu sprechen steigere ihr Wohlbefinden und nicht zuletzt ihre seelische Gesundheit.

Auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein setzt sich immer wieder für den Erhalt und die Ausweitung der niederdeutschen Sprache ein. In einem Antrag im Rahmen des 32. Altenparlament (2020) hat sich der Landesseniorenrat beispielsweise für Plattdeutsch in allen Ämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt, entsprechende Module sollten Teil der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r werden. Ein Jahr zuvor wurden im 31. Altenparlament mehr feste Sendezeiten für plattdeutsche Sendungen im Fernsehen und auf NDR 1 Welle Nord gefordert – auch als Mittel gegen Vereinsamung, besonders für Ältere, die mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

Schließen


Der schleswig-holsteinische Landtag befasst sich derzeit unter anderem mit der Situation pflegender Angehöriger. Nach einem im November vorgelegten Bericht der Landesregierung liegt das Thema nun beim Sozialausschuss zur abschließenden Beratung.

Weiterlesen

Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde.

Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“.

Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier.

Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“

Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.

Schließen


Im Februar veranstaltet das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion (kubia) einen Online-Workshop zum Thema kultureller Bildungsarbeit in Kommunen. Was es für die Implementierung von kulturgeragogischer Angebote in Kommunen braucht, soll am Beispiel der Stadt Oldenburg untersucht werden.

Weiterlesen

„Kulturelle Bildung ist auch im Alter ein Grundrecht. In den meisten Städten und Kommunen ist sie jedoch für Kinder und Jugendliche sowohl qualitativ als auch quantitativ weitaus besser aufgestellt als die Kulturelle Bildung mit Älteren“, heißt es zu dem Workshop in der Veranstaltungsbeschreibung. Der Workshop ist kostenfrei und findet am 16. Februar von 9:00 bis 12:20 Uhr statt. Er richtet insbesondere an Akteurinnen und Akteure in Kulturbüros oder Kulturämtern, die „Wege suchen, Kulturgeragogik mit Älteren zu befördern, weiter zu entwickeln und sie zu einem festen Bestandteil der Kulturarbeit in ihrer Kommune zu machen.“

Schon seit längerem verfolge das Kulturbüro Oldenburg die Etablierung kulturgeragogischer Angebote. So habe es beispielsweise mit Balkon- und Hofkonzerten während der Corona-Pandemie Formate gegeben, die sich verfestigen lassen würden. Am Oldenburger Beispiel soll untersucht werden, was es für eine kommunale kulturelle Bildung Älterer benötigt. In Kleingruppen werden die Teilnehmenden dann auf mögliche Anknüpfungspunkte in ihren Kommunen blicken.

Referentin ist die Kulturgeragogin Christiane Maaß, die im Oldenburger Kulturbüro für Kulturelle Bildung und Teilhabe zuständig ist. Anmeldefrist ist der 07.02.2022.

Schließen


Im Rahmen der Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wurden über 10.000 Personen über 80 Jahren schriftlich zu ihrer Situation und Lebenslage befragt. Die Ergebnisse werden nach und nach in thematischen Kurzberichten aufbereitet veröffentlicht, im nun erschienen dritten Bericht geht es um die Gesundheit im hohen Alter.

Weiterlesen

„Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und subjektive Gesundheit im hohen Alter“ heißt der etwa 20-seitige Kurzbericht, der im Januar veröffentlicht wurde. Er ist der dritte dieser Art. Der erste Bericht ist im November 2021 erschienen. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wohlbefinden im hohen Alter zum Thema. Der ebenfalls noch Ende letzten Jahres veröffentlichte zweite Kurzbericht hat sich mit dem Einkommen im Alter auseinandergesetzt.

Laut der Studie hätten die meisten Menschen in der Altersgruppe mindestens eine Erkrankung – im Durchschnitt hätten die repräsentativ befragten 80-Jährigen und Älteren angegeben, 4,7 Erkrankungen zu haben. Erwartungsgemäß steige die Anzahl der Erkrankungen mit dem fortschreitenden Alter. So berichte die Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen weniger häufig von Krankheiten als die Älteren. Ähnlich verhalte es sich mit dem Pflegebedarf. Fast zwei Drittel der Befragten hätten keinen Pflegebedarf, erst in der ältesten Population von 90 Jahren und älter überwiege die Pflegebedürftigkeit.

Frauen berichteten mehr von Erkrankungen als Männer ihrer Altersgruppe. Interessant ist darüber hinaus auch der Zusammenhang zum Bildungsstand. Hochaltrige mit höheren Bildungsabschlüssen hätten weniger Erkrankungen als jene mit niedrigerer Bildung.

Allerdings: Trotz durchschnittlich mehrfacher Erkrankungen bewerte die Mehrheit der Hochaltrigen ihre Gesundheit als „eher gut“ oder sogar „sehr gut“. Darüber hinaus sei ebenfalls die Mehrheit der befragten Altersgruppe trotz gesundheitlicher Probleme mit ihrem Leben zufrieden und geben laut Studie an, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Auffällig ist hierbei allerdings, dass hochaltrige Heimbewohner*innen deutlich häufiger eine niedrigerer Lebensqualität angeben würden als Gleichaltrige in Privathaushalten.

Die Hochaltrigkeitsstudie D80+ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über einen dreijährigen Zeitraum gefördert und vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) durchgeführt. Ausgangspunkt der Studie ist unter anderem die Feststellung, dass es bislang kaum Erkenntnisse über das hohe Alter in Deutschland gegeben habe – und das vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft. „Eine gute Datenlage ist jedoch notwendig“, heißt es auf der Internetseite von ceres. „Zum einen, um den besonderen Unterstützungsbedarfen im hohen Alter zukünftig besser gerecht werden zu können. Zum anderen, um Lösungsansätze für sozialpolitische Herausforderungen wie der sozialen Sicherung im Alter sowie im Hinblick auf eine Generationengerechtigkeit entwickeln zu können.“

Die Berichte können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Hintergrund der Studie D80+.

Schließen


Mit dem Start ins Jahr 2022 treten wieder eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Was sich im Bereich Pflege mit dem Jahreswechsel ändert, hat unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in Übersicht zusammengestellt.

Weiterlesen

„Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen“, heißt es einleitend in dem BIVA-Beitrag, in dem einige Veränderungen in der Pflege erläutert werden. Grundlage der neuen Regelungen ist das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Das Gesetz war damals vielfach als unzureichend kritisiert worden. Der Pflegeschutzbund hat das Gesetz im Sommer als „Schönfärberei“ bezeichnet. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor“, so der Vorsitzende Dr. Manfred Stegger im Juni in einer Pressemitteilung.

In dem nun erschienenen Beitrag auf der Internetseite des BIVA-Pflegeschutzbundes werden die nun eintretenden Änderungen erklärt. Dazu zählt beispielsweise, dass Pflegeheimbewohner*innen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen erhalten werden. Das soll die Betroffenen finanziell stärker als bislang entlasten. Mit der Dauer der Unterbringung soll der Zuschuss, der nicht beantragt werden muss, auf bis zu 70 Prozent (nach drei Jahren) steigen. Allerdings geht es dabei nur um Zuschüsse auf den Teil des Eigenanteils, welcher für die Pflegekosten vorgesehen ist. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden auch weiterhin nicht bezuschusst.

Neu geschaffen ist auch der ab Januar 2022 in Kraft tretende Anspruch auf zehntägige Übergangspflege, beispielsweise wenn eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die BIVA empfiehlt, Fragen hierbei frühzeitig zu klären. Zuständig sei der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse.

Neben einigen Verbesserungen für Pflegebedürftige zielt das Gesetz auch auf die Situation der Beschäftigten in der Pflege ab. So ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, dass künftig nur noch Einrichtungen zur Pflegeversorgung zugelassen werden sollen, die das Pflegepersonal mindestens nach Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab September 2022.

Weitere Änderungen – beispielsweise bei der Kurzzeitpflege, bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder bei der Frage von Erstattungsansprüchen nach dem Tod – werden in dem Artikel erklärt.

Schließen


Bei den Impfquoten gehört Schleswig-Holstein weiter zur Spitzengruppe der Bundesländer. Bei den Auffrischimpfungen (sog. Booster-Impfung), die bislang vor allem ältere Menschen schützen sollten, gab es Berichten zufolge allerdings auch hier Terminschwierigkeiten. Immerhin: Für Menschen ab 60 Jahren starten Impfstellen ab heute, dem 25. November, ergänzend zu den Hausärzt*innen.

Weiterlesen

Mit 72,3 Prozent der Bevölkerung, die in Schleswig-Holstein doppelt geimpft sind, liegt das nördlichste Bundesland auf dem vierten Platz im Ländervergleich (Stand: 19.11.2021). Davor liegen mit Bremen (1.) und Hamburg (3.) zusätzlich zwei Stadtstaaten, in denen Menschen leichter zentral erreichbar sind als in Flächenländern.

Da mittlerweile klar ist, dass der Impfschutz trotz Zweitimpfung mit der Zeit stark nachlässt, sind bundesweit die Booster-Impfungen gestartet. Vor allem Ältere sollen zunächst davon profitieren, da sie einerseits ein vergleichsweise höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, ihre Zweitimpfungen andererseits auch am längsten zurückliegt. In Schleswig-Holstein haben bislang 7,6 Prozent der Bevölkerung eine Drittimpfung erhalten, auch hier gehört das Land zur Spitzengruppe.

Allerdings gab es Berichten zufolge auch hier für Senior*innen Probleme, an Termine zu kommen. So berichtet unter anderem der NDR am 16.11.2021 unter dem Titel „Corona: Langes Warten auf Booster-Impfung“ über einen Brief des Gesundheitsamtes, in dem ältere Menschen dazu aufgerufen würden, sich die Auffrischimpfung bei ihren Hausärzt*innen zu organisieren – und das, obwohl diese wieder überlastet seien. So wird in dem Artikel beispielsweise von Peter Schildwächter, Vorstand des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein, berichtet, der vergeblich versucht hätte, an die Drittimpfung zu kommen. Im NDR-Bericht heißt es: „Bei den älteren Menschen sei die Booster-Impfung zur Auffrischung ein großes Thema, berichtet er uns. Doch bei seinem Hausarzt, so erzählt es Schildwächter, hätte er in diesem Jahr wohl keinen Termin mehr bekommen. Denn der sei voll ausgelastet.“

„Die Nachfrage nach der Corona-Schutzimpfung steigt – nicht nur bei der Boosterimpfung“, bestätigt auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in einer Pressemitteilung. Wohl auch aufgrund überlasteter Praxen und damit schleppend laufenden Booster-impfungen kündigt der Minister allerdings an: „Deswegen verstärken wir mobile Impfteams und bauen neben den Impfmöglichkeiten in den Arztpraxen zusätzlich ein im ganzen Land verteiltes Netz an Impfstellen mit Terminbuchung auf.“

In der Tat soll eine Buchungsmöglichkeit für Impftermine ab dem 25.11.2021 für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen starten, bis zum 02.12.2021 sollen ausschließlich an Menschen 60+ Termine vergeben werden. Die ersten Termine sollen schon am darauf folgenden Tag, dem 26.11., starten. Terminbuchungen sind dann auf dieser Internetseite des Landes verfügbar.

Die wieder-eröffnenden oder neuen Impfstellen sind für folgende Standorte geplant (aus der Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 19.11.2021):

  • Alt Mölln
  • Bad Oldesloe
  • Bad Segeberg
  • Brunsbüttel
  • Büdelsdorf
  • Eckernförde
  • Elmshorn
  • Eutin
  • Flensburg
  • Geesthacht
  • Glinde
  • Großhansdorf
  • Heide
  • Heiligenhafen
  • Husum
  • Itzehoe
  • Kiel
  • Kropp
  • Lübeck
  • Neumünster
  • Neumünster
  • Niebüll
  • Norderbrarup
  • Norderstedt
  • Preetz
  • Prisdorf (nach Umzug aus Elmshorn)
  • Schönberg

Schließen


Im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentages in Hannover bietet das Projekt „Im Alter IN FORM“ eine Fachtagung unter dem Titel „Gesunde Lebenswelten schaffen! Wir. Alle. Zusammen.“ an, die sich insbesondere an Akteur*innen aus der Seniorenarbeit richtet.

Weiterlesen

Vom 24. bis zum 26. November findet der 13. Deutsche Seniorentag in Hannover statt. Am letzten Tag, dem 26. November, veranstaltet das „Im Alter IN FORM“-Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine Fachtagung, die sich insbesondere an Verantwortliche und Akteur*innen der Seniorenarbeit, der Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft (z.B. Integrationsagenturen) und Vertreter*innen von Migrantenorganisationen richtet.

„Die Erfahrungen zeigen, dass es vielerorts nicht immer einfach ist ältere Menschen mit geringen Bildungschancen, niedrigem Einkommen, die einsam sind oder aus anderen Herkunftsländern kommen, für gesundheitsförderliche Angebote zu erreichen und zur Teilnahme zu motivieren“, heißt es im Programmflyer zur Veranstaltung. Die Fachtagung hat daher zum Ziel, für die Bedeutung von Gesundheitsförderung für ältere Menschen zu sensibilisieren und über „Handlungsbedarfe und Potenziale im Sozialraum zu informieren“. Außerdem sollen Ideen erarbeitet werden, „wie Brücken zu diesen Zielgruppen gebaut und Türen geöffnet werden können.“

„Im Alter IN FORM“ wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert und ist Teil der bundesweiten „IN FORM“-Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Das BAGSO-Projekt nimmt dabei ältere Menschen in den Blick und veranstaltet Schulungsangebote, berät Kommunen, erstellt Leitfäden oder qualifiziert Verantwortliche der kommunalen Seniorenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung.

Die Fachtagung findet – wie der gesamte Seniorentag – im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. Die Veranstaltung wird in der Zeit von 11.00 bis 15.30 Uhr im Leibniz-Saal stattfinden, eine Anmeldung ist noch bis zum 18. November möglich. Ein Anmeldeformular finden Sie auch unter diesem Link. Für die Teilnahme ist ein (Tages-)Ticket für den Deutschen Seniorentag erforderlich. Weitere Informationen rund um den 13. Deutschen Seniorentag finden Sie hier.

Schließen


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr „AlltagsTrainigsProgramm“ (ATP) um den „ATP-Bewegungspfad“ ergänzt. Zehn speziell für ältere Menschen entwickelte Bewegungstafeln sollen zum Mitmachen anregen und mehr Bewegung in den Alltag bringen.

Weiterlesen

Durch das ATP-Programm will die BZgA Menschen ab 60 Jahren dabei unterstützen, Bewegungsgewohnheiten zu ändern, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern sowie im Alltag und in der Gruppe zu trainieren. „Schon kleine Änderungen der Bewegungsgewohnheiten und die Steigerung der körperlichen Aktivität haben positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden“, heißt es auf der von der BZgA betriebenen Internetseite „Älter werden in Balance“. „Bewegungsförderung kann dazu beitragen, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen und aufrecht zu erhalten.“

Ergänzend zu dem eigentlichen ATP-Programm hat die BZgA nun zehn Bewegungstafeln unter dem Namen „Bewegungspfad“ erstellt, die unter diesem Link kostenlos heruntergeladen werden können. Es handelt sich um Karten, auf denen jeweils eine Übung erklärt wird. Idealerweise werden die Übungen draußen an der frischen Luft gemacht. Dazu empfiehlt die Bundeszentrale Vereinen, Institutionen oder Übungsleiter*innen, die Karten in DIN A3-Format auszudrucken, zu laminieren und im Wald oder in der Kommune an verschiedenen, nicht allzu weit voneinander entfernten Stellen anzubringen. Dadurch entsteht der Bewegungspfad, der zu Bewegungsübungen animieren soll und beispielsweise durch Spaziergänger*innen genutzt werden kann. Die Tafeln beginnen mit einer erklärenden Start-Karte, bevor dann die zehn leicht umzusetzenden Übungen folgen. Die Übungen benötigen weder besondere Vorkenntnisse, noch Geräte oder Hilfsmittel.

Sollten Sie als Verein oder Privatperson an einer Anbringung in Ihrer Umgebung interessiert sein, finden Sie hier Informationen zu Haftungsausschlüssen und weitere Hinweise wie das Einholen einer Genehmigung im Vorfeld.

Schließen


Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

Weiterlesen

LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

Schließen


Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

Weiterlesen

Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}