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Gesundes Leben

Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Im Januar hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) den Ernährungspolitischen Bericht 2020 vorgestellt.  Kritik gab es unter anderem von der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK). Der Bericht beschönige die Situation.

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„Unsere Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode zeigen sehr gut, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir ganzheitlich denken, dass wir nicht Stückwerk, sondern wirklich eine Politik aus einem Guss machen“, erklärt Julia Klöckner am 14. Januar im Plenum des Deutschen Bundestag, wo der Ernährungspolitische Bericht 2020 vorgestellt wurde. Der Bericht beschreibt einerseits die Ausgangslage rund um das Thema Ernährung, andererseits werden weitere Ziele der Bundesregierung formuliert. So wolle man das Bewegungs- und Ernährungsverhalten nachhaltig verbessern, Lebensmittelverschwendungen reduzieren oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit erhalten und verbessern.

Ein großes Problem in Deutschland würde Adipositas darstellen. 2014/2015 seien laut Bericht 62 % der Männer und 47 % der Frauen übergewichtig gewesen. „Die Folgen [von  Übergewicht] wirken sich nicht nur direkt auf die Betroffenen aus, sondern verursachen auch erhebliche Kosten in unserem Gesundheitssystem“, ergänzt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft in ihrer Rede. Auch das Ernährungsverhalten von Senior*innen sei dabei ein wichtiger Ansatzpunkt: „Aufgrund der Altersstruktur müssen die besonderen Bedürfnisse gerade auch von unseren Seniorinnen und Senioren verstärkt in den Blick genommen werden“, so die CDU-Politikerin. „Deshalb habe ich Vernetzungsstellen für Seniorenernährung eingerichtet.“

Kritik an dem Bericht gab es unter anderem von der Linksfraktion im Bundestag. „Ihr Bericht, um den es heute geht, zeigt das, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, oder besser: all das, was Sie nicht gemacht haben; denn Sie gehen die ernsthaften Probleme, die es in der Ernährungspolitik gibt, nicht entschlossen an“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. In ihrer Rede warf sie der Ministerin unter anderem vor, dass es zu wenig Lebensmittelkontrollen gebe. Klöckner habe die Pflichtzahl sogar noch reduziert.

Auch die Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) kritisierte den Bericht laut Ärzteblatt. „Der Bericht beschönigt, wie schlecht es nach wie vor um die Ernährung der Bevölkerung in Deutschland bestellt ist“, wird DANK-Sprecherin Barbara Bitzer in dem Beitrag zitiert.

Den rund 60-seitigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier. Unter diesem Link gelangen Sie zum Plenarprotokoll mit den hier zitierten Redebeiträgen. Weitere Meldungen zum Thema Ernährung finden Sie hier in der Übersicht.

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„HOMESIDE“ ist der Name einer internationalen Forschungsstudie, die die Wirkung von musik- und lesetherapeutischen Angeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen untersucht. Die Studie läuft noch, es werden weiterhin Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland gesucht.

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Bei HOMESIDE handelt es sich um eine laufende Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Der Name der aus EU-Mitteln geförderten Studie steht als Abkürzung für „Home-based family caregiver-delivered music and reading interventions for people living with dementia“.

Auf deutsch übersetzt bedeutet das so viel wie: „Von häuslich pflegenden Angehörigen eingesetzte musiktherapeutische und lesetherapeutische Interventionen für Menschen mit Demenz.“ Ziel der internationalen Studie sei es, die Wirkung solcher musik- und lesetherapeutischen Angebote in Verbindung mit Demenz zu untersuchen.

„Die pflegenden Angehörigen werden von ausgebildeten Fachkräften angeleitet und dabei unterstützt, Musikaktivitäten oder Leseaktivitäten im Alltag mit Demenz und in der häuslichen Pflege einzusetzen“, heißt es auf der Internetseite der Hochschule zur Studie. „Diese gemeinsamen Aktivitäten sollen dabei helfen, verhaltensbezogene und psychologische Symptome der Demenz (z.B. Unruhe oder Niedergeschlagenheit) zu regulieren, die Lebensqualität zu verbessern und die Beziehung zu stärken.“

Durch die Corona-Pandemie wurde HOMESIDE zwischenzeitlich unterbrochen, seit Herbst 2020 findet die Begleitung nun online statt. Das ermöglicht auch die Teilnahme von Menschen mit Demenz und Angehörigen aus dem gesamten Bundesgebiet an der laufenden Studie.

Auch das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein informiert auf seiner Internetseite über HOMESIDE und ruft zur Teilnahme auf. „Wir unterstützen das Projekt HOMESIDE (…). Die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg sucht Menschen mit Demenz, die mit ihren Angehörigen qualitätsvolle musikalische oder literarische Angebote Zuhause online nutzen möchten.“

Noch bis ins Jahr 2022 soll es möglich sein, an der Studie teilzunehmen. Mehr Informationen zur Teilnahme finden Sie hier.

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Die EU-Mitgliedsstaaten begrüßen mehrheitlich ein europaweit einheitliches System der Nährwertkennzeichnungen auf Lebensmitteln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert nun weitere konkrete Schritte und spricht sich für das Kennzeichnungssystem „Nutri-Score“ aus.

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23 der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben Schlussfolgerungen der derzeit bei Deutschland liegenden EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet, in denen ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Nährwerte in Lebensmitteln angestrebt wird.

„Mit den Schlussfolgerungen bekräftigt die Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten den großen Nutzen einer harmonisierten, erweiterten Nährwertkennzeichnung für eine gesunde Ernährung“, begrüßt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), in einer  Pressemitteilung. Allerdings bemängelt er, die Staaten hätten sich nicht auf ein System geeinigt. „Besser wäre es jedoch gewesen, wenn sich die Staaten auf ein System – den Nutri-Score – sowie auf eine verbindliche Einführung festgelegt hätten; oder zumindest auf ein gemeinsames Verständnis für eine Nährwertkennzeichnung“, so Müller weiter.

Bei dem sogenannten Nutri-Score handelt es sich um ein Kennzeichnungssystem aus Frankreich, welches fünf Stufen (von A bis E bzw. dunkelgrün bis rot) umfasst. Im Sinne eines Ampelsystems sollen Verbraucher*innen durch schnell zu erkennende Farben erkennen können, wie empfehlenswert ein Produkt in Bezug auf seine Nährwerte ist. In Deutschland konnte sich das Kennzeichnungssystem gegen andere Varianten in einer Verbraucher*innen-Befragung des Bundesernährungsministeriums durchsetzen. Daraufhin ist das Logo in Deutschland auf freiwilliger Basis eingeführt worden.

Verbraucherschützer*innen hingegen reicht eine freiwillige Einführung des Logos durch die Lebensmittelindustrie nicht. Sie drängen weiter auf ein europaweit verbindliches System. „Bundesernährungsministerin Klöckner muss sich weiterhin vehement für einen verbindlichen Nutri-Score in Europa einsetzen“, so der vzbv-Vorsitzende Müller.

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Auch in Deutschland wird gegen das COVID-19-Virus geimpft.  Nach aktuellem Impfplan sollen zunächst ältere Menschen die Möglichkeit einer Schutzimpfung bekommen. Diskutiert wird derzeit auch die Gefahr einer indirekten Impflicht.

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„Die Impfung ist der Schlüssel raus aus der Pandemie“, twitterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 27. Dezember – dem Tag, an dem auch in Deutschland mit den Impfungen gegen das COVID-19-Virus begonnen wurde. Von einem „Lichtblick der Hoffnung“ sprach auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Als erste Deutsche ist am 27. Dezember eine 101-jährige Seniorin in einem Seniorenheim in Halberstadt geimpft worden.

Da derzeit nur ein begrenztes Kontingent an Impfdosen verfügbar ist, wird es allerdings noch etwas dauern, bis die Impfungen in die Fläche gehen können. Nach der Impfstrategie der Bundesregierung sind daher zunächst Menschen über 80 Jahre sowie Bewohner*innen in stationären Einrichtungen an der Reihe. Zur ersten Gruppe sollen auch Pflegekräfte und Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder in Impfzentren tätig sind, gehören.

Zu dieser ersten Gruppe gehören insgesamt rund 8,6 Millionen Menschen, heißt es in einem Beitrag des Deutschlandfunks. Allerdings werden bis Ende Januar laut Bundesgesundheitsministerium nur drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. So könnte laut Spahn die „Impfung der Schwächsten“ ein bis zwei Monate dauern. Mit „hoher Priorität“ sieht der Impfplan an zweiter Stelle dann Menschen ab 70 Jahren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung vor. Dazu gehören auch Menschen mit einer Demenz. Menschen ab 60 Jahren gehören zur dritten priorisierten Gruppe. Im einzelnen können Sie die Gruppen mit Priorität in dem übersichtlichen Deutschlandfunk-Artikel nachlesen.

Die Impfung ist freiwillig, eine Impfpflicht soll es nicht geben. Trotzdem wird derzeit diskutiert, ob es zu einer indirekten Impfpflicht kommen könnte, wenn bereits geimpfte Menschen Vorteile bekommen. Ausschlaggebend für die Debatte war unter anderem die Ankündigung der australischen Airline „Qantas“, auf Interkontinentalflügen künftig nur noch Corona-Geimpfte zuzulassen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte vor solchen Schritten. Das spalte die Gesellschaft. „Des einen Privileg ist die Benachteiligung des anderen“, wird er beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

„Auch wenn sich nicht impfen zu lassen in jeder Hinsicht unvernünftig und unsozial ist, darf es nicht dazu kommen, dass jemand zum Beispiel keine Bahn mehr fahren darf“, warnt laut MDR-Beitrag Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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Sexualität sei heutzutage kein Tabu-Thema mehr. Anders sei dies jedoch Schlaganfällen, die das Liebesleben stark beeinflussen können. Eine neue Broschüre der Schlaganfall-Hilfe widmet sich nun diesem „Tabu-Thema“.

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Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat einen neuen Ratgeber veröffentlicht, der die Fragen aufgreife, die sich auch Menschen mit Behinderungen und ihre Partner*innen stellen. „Der Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Er ist ein tiefer Einschnitt in das Leben und den Alltag der Betroffenen, mit teils schwerwiegenden Folgen für die Sexualität“, heißt es in der Vorstellung der Publikation. „Lähmungen, Funktionsstörungen und psychische Veränderungen beeinflussen das Liebesleben.“

Autorin der 44-seitigen Broschüre ist die Ergotherapeutin und Sexualberaterin Lisa Spreitzer, die sich im Rahmen ihrer Recherche mit vielen Expert*innen und Betroffenen ausgetauscht habe. Der Ratgeber richtet sich an Betroffene, Partner*innen und Angehörige und beinhalte alltagspraktische Tipps, wissenschaftliche Fakten zum Thema sowie Erfahrungsberichte und Produktbeschreibungen.

In einem rund 5-minütigen Videointerview skizziert die Autorin die Hintergründe, die zur Entstehung der Broschüre geführt haben. Das Interview können Sie sich direkt hier anschauen:

[embed]https://youtu.be/-JgufqdPfAk[/embed]

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden.

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Das Programm „Gesund & aktiv älter werden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen digitalen Adventskalender mit Alltagstipps gestartet. Auch das Bundesfamilienministerium hat wieder einen Quiz-Adventskalender vorbereitet.

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„Gesund & aktiv im Advent“ ist der Name des digitalen Adventskalenders, den das BZgA-Programm „Gesund & aktiv älter werden“ für die Adventszeit vorbereitet hat. Jeden Tag bis zum 24. Dezember wird dabei ein neues Türchen geöffnet, welches Tipps und Ideen für ein gesundes älter werden präsentiert. „Besonders in diesem Jahr ist es wichtig, dass Sie körperlich und geistig in Bewegung bleiben und Ihr Immunsystem stärken. Dafür halten wir hinter jeder Tür eine Idee für den jeweiligen Tag bereit“, schreibt die BZgA zu dem Kalender. Zu den Anregungen gehören Bewegungsübungen, Rezepte oder Gedichte.

Zu dem Adventskalender „Gesund & aktiv im Advent“ gelangen Sie hier.

Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat wie in den vergangenen Jahren wieder einen digitalen Adventskalender im Rahmen des Programms „Altersbilder“ vorbereitet. Hinter jeder Tür befindet sich eine Quiz-Frage. Antworten können per Mail versendet werden, zu gewinnen gibt es aktuelle Bücher, Hörbücher oder DVD’s gewinnen.

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Was passiert, wenn das Gesundheitssystem überlastet? Für den Fall einer „Triage“ (deutsch: Auswahl) wurden bereits ethische Leitlinien festgelegt. Nun reicht eine Richterin mit Muskelerkrankung Klage ein: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie im März gibt es ein befürchtetes Szenario, was mit allen Mitteln verhindert werden soll: Ein so überlastetes Gesundheitssystem, dass Mediziner*innen auswählen müssten, wer eine lebensnotwendige Behandlung bekommt und wer nicht. Dieser mögliche Prozess wird auch „Triage“ genannt – das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Auswahl“. Der Fall würde dann eintreten, wenn es mehr Patient*innen mit Beatmungsbedarf gibt als verfügbare Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte.

Bereits im März hatte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ethische Leitlinien festgelegt, die in einem solchen Falle zum Tragen kommen könnten. Dabei gehe es vor allem um das „Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht“, wie es in dem DIVI-Dokument aus dem März heißt. „Vorrangig werden dann diejenigen Patienten klinisch notfall- oder intensivmedizinisch behandelt, die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. eine bessere Gesamtprognose (auch im weiteren Verlauf) haben“, heißt es dort weiter.

Die Richterin Nancy Poser hat nun Klage eingereicht. Sie fürchtet, dass das Auswahlverfahren Menschen mit Beeinträchtigungen benachteiligen könnte. Die Juristin lebt mit einer angeborenen Muskelerkrankung. In Bezug auf das Triage-Prinzip sagt sie in einem Beitrag der Tagesschau: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“. Als Beispiel führt sie an: „Wenn ein gesunder, junger Familienvater eingeliefert wird, der an die Beatmung muss, dann werde ich von der Maschine abgehängt und bin tot“.

Nancy Poser kritisiert auch die Politik. Der Gesetzgeber ducke sich weg - die Frage einer Triage dürfe nicht nur in fachlichen Leitlinien geklärt werden, sondern in einem Gesetz. Auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der Poser vertritt, erklärt in dem Artikel: „Die Frage ist eine gesellschaftliche, keine rein medizinische.“

Das Verfahren ist nun beim Bundesverfassungsgericht, bis Mitte Dezember müssen Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierungen und weitere Instanzen dazu Stellung beziehen.

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Im November hat das Bundeskabinett den Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume verabschiedet. Der Bericht beschreibt die Situation auf dem Land in Bereichen wie Gesundheit, Kultur oder Arbeit und geht auf (mögliche) Handlungsfelder der Politik ein.

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Der kürzlich verabschiedete „Dritte Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ ist vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) formuliert worden und Mitte November vom Kabinett verabschiedet worden. Der letzte Bericht dieser Art ist durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 vorgelegt worden.

Festgestellt wird in dem Bericht unter anderem die oft schwierige Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum, gerade in Situationen, in denen Zeit eine entscheidende Rolle spielen kann. So seien „Krankenhäuser der Regelversorgung [..] in rund 100 Landkreisen mit dem Pkw im Mittel erst in 20 bis 30 Minuten zu erreichen, während dies in den meisten kreisfreien Städten im Mittel in 5 bis 10 Minuten möglich ist“, heißt es in dem Bericht.

In den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die Gesundheitswirtschaft als „bedeutender Wirtschaftsfaktor“ – darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung – allerdings besonders stark.

Bei der Mobilität spielten Pkw in ländlichen Räumen eine entscheidende Rolle. Die meisten Strecken würden durch den motorisierten Individualverkehr zurückgelegt.

Kulturangebote, Lebensqualität oder Zusammenhalt seien maßgeblich durch das zivilgesellschaftliche Engagement im ländlichen Raum geprägt. Die Akteur*innen vor Ort könnten so positive Entwicklungen anstoßen und übernehmen nicht zuletzt einen Teil der Grundversorgung. Hier sehen die Verfasser*innen des Berichts auch Möglichkeiten zur Förderung durch den Bund:

„Der Bund kann Rahmenbedingungen für die Kultur in ländlichen Räumen verbessern, indem er Verbände und ihre Projekte fördert, die die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in ländlichen Räumen als Teil ihrer Aufgaben betrachten und über entsprechende Kompetenzen verfügen“, heißt es in dem Dokument. „Dies gilt beispielsweise für die Verbände im Bereich der darstellenden Künste und der Laienmusik, die Multiplikatoren für die Breitenkultur in ländlichen Räumen sind.“

Detailliertere Informationen und Analysen zu weiteren Bereichen finden Sie in dem Dokument. Den vollständigen, knapp 100-seitigen Bericht können Sie hier herunterladen.

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Der Deutsche Bundestag und anschließend der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das diskutierte Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen sicherstellen.

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Mit 413 Stimmen wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gegen 235 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen am 18. November 2020 durch den Bundestag bestätigt. Auch im Bundesrat gab es noch am gleichen Tag eine Mehrheit – 49 von insgesamt 69 Stimmen fielen auf das neue Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Corona-Schutzmaßnahmen schaffen und Vorbereitungen für mögliche Impfprogramme treffen. Auch für Reisen sind neue Regelungen in dem Gesetzestext verankert.

Als zentral an dem Gesetz gilt der Paragraf 28a, der auch in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz immer wieder genannt wird. Darin werden mögliche Maßnahmen gelistet, die die Länder im Rahmen der Eindämmung der Pandemie verhängen dürfen. Das soll Rechtssicherheit schaffen – neben Maßnahmen wie Maskenpflicht sind beispielsweise auch Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen damit gesetzlich legitimiert. Das hat im Bundestag zu einer hitzigen Kontroverse geführt. Die AfD-Fraktion hat dabei mit einer Plakataktion das Ende des Grundgesetzes erklärt, was scharf kritisiert worden ist. Schon im Vorfeld der Debatte hatte die AfD den Koalitionsentwurf in sozialen Netzwerken mit dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten verglichen und dafür fraktionsübergreifende Kritik einstecken müssen.

Neben der AfD lehnten allerdings auch FDP und Linke das Gesetz ab. „Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte […] bedarf der Debatte und Zustimmung oder Ablehnung des Bundestages, und genau das ist nicht vorgesehen“, kritisierte beispielsweise Jan Korte (Die Linke) in seiner Rede. Korte warnte in dem Zusammenhang vor einer „schleichenden Demokratiekrise“.

Ähnliche Kritik gab es von der FDP: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird“, äußerte sich Christian Lindner (FDP) in der Plenardebatte. Der Handlungsspielraum der Regierung sei zu groß. Die Grünen stimmten trotz Bedenken und einzelner Kritik dem Koalitionsentwurf zusammen mit CDU/CSU und SPD zu.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und der Debatte finden Sie auf der Seite der tagesschau. Die hier zitierten Reden können Sie sich auf der Seite des Bundestages als Video ansehen.

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