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Gesundes Leben

Am 12. Mai fand wieder der jährliche internationale Tag der Pflege mit zahlreichen Protestaktionen statt. Zuvor hatte unter anderem die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Beschäftigte aus dem Pflegebereich aufgefordert, sich auch an dem Tag öffentlichkeitswirksam für Verbesserungen einzusetzen.

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Wie in den Jahren zuvor nutzen Verbände und Gewerkschaften auch in diesem Jahr den 12. Mai dazu, auf die nach wie vor bestehenden Defizite bei der Pflege hinzuweisen. Dabei geht es insbesondere um bessere Arbeitsbedingungen, eine bessere Entlohnung und einen anderen Personalschlüssel.

In diesem Jahr stand der Tag der Pflege vielleicht sogar noch stärker als im vergangenen Jahr unter dem Eindruck der Pandemie, die im Mai letzten Jahres erst wenige Monate andauerte. Mittlerweile hat es viele weitere Gesetzesvorhaben und Ankündigungen der Politik gegeben, die laut der Gewerkschaft ver.di allerdings nicht ausreichen würden. Kritisiert wird dabei vor allem der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

„Spahn muss sich daran messen lassen, ob sich der berufliche Alltag von Pflegekräften in den letzten Jahren verbessert hat – doch da ist Fehlanzeige“, kritisiert die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständige Sylvia Bühler in einer Pressemitteilung. „Seit Jahren fordern Pflegekräfte Entlastung. Doch auch zum Ende seiner Amtszeit weigert sich der Bundesgesundheitsminister, längst überfällige verbindliche und bedarfsgerechte Personalvorgaben auf den Weg zu bringen.“

Die Gewerkschaft forderte die Beschäftigten daher auf, dem Minister die „Rote Karte“ zu zeigen. Vor dem Roten Rathaus in Berlin waren beispielsweise 1000 Teilnehmer*innen zu einer Protestaktion angemeldet.

Neben den beruflich Pflegenden nahm die Deutsche Alzheimer Gesellschaft auch die pflegenden Angehörigen zum Tag der Pflege in den Blick: „Mehr denn je sehen wir, wie wichtig pflegende Angehörige, ebenso wie beruflich Pflegende, für unser Gesundheitssystem sind“, äußert sich Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Sie verdienen daher nicht nur unsere Wertschätzung sondern auch Unterstützung auf allen Ebenen.“

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Mit mittlerweile 26 Folgen informiert ein Podcast (Radiosendungen auf Abruf im Internet) seit 2019 über die verschiedensten Themen in Bezug zu Demenz. Nun ist auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mitherausgeberin des Podcasts.

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Monatlich erscheint eine neue Folge des Demenz-Podcast, der Informationen rund um das Thema Demenz für Zu- und Angehörige aufbereitet. Jede Folge hat etwa eine Länge von 30 Minuten. Der Podcast ist auf gängigen Plattformen wie Spotify oder in der Podcast-App auf Apple-Geräten kostenlos hörbar, kann aber auch über die Internetseite des Podcasts abgespielt werden.

Gestartet wurde das Projekt von der Hörfunkautorin Christine Schön, die nun die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als Partnerin an ihrer Seite hat. Das berichtet die DAlzG im Mai in einer Pressemitteilung. „Wir freuen uns, dass die Deutsche Alzheimer Gesellschaft künftig als Herausgeberin mitwirken wird. Dieser schon bewährte Podcast bereitet viele Themen rund um das Thema Demenz mit Kompetenz und Empathie auf“, wird die Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Sabine Jansen, in der Mitteilung zitiert.

"Als ich vor einigen Jahren den Demenz-Podcast konzipierte, hoffte ich, damit möglichst viele Menschen zu erreichen und auf starke Partner an meiner Seite“, so die Redakteurin des Podcasts, Christine Schön. „Beides ist wahr geworden: Die Rückmeldungen der Hörerinnen und Hörer berühren mich sehr und dass nun eine so wichtige Institution wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mitherausgeberin ist, erfüllt mich mit Stolz und Freude."

Die Themen der bisher erschienenen Folgen lauten beispielsweise „Sexualität und Demenz“ (Folge 8), „Sinn und Sinnlichkeit: Tipps für Sinnlichkeit im Alltag“ (Folge 10) oder „Demenz und Krankenhaus“ (Folge 18). In der aktuellen Folge vom 1. Mai geht es um das Thema „Musik und Demenz“, welchem sich auch eine Folge des ÄrzteTag-Podcasts gewidmet hat.

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Ab sofort können sich wieder Akteur*innen und Projekte um den jährlich verliehenen Bundesteilhabepreis bewerben. Das Thema in diesem Jahr lautet "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten".

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Seit 2019 verleiht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich den Bundesteilhabepreis an Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die im Zeichen von Teilhabe für alle stehen und auch auf andere Regionen übertragbar sind. Der Schwerpunkt soll jedes Jahr ein anderer sein, in diesem Jahr geht es um die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe durch Unterstützung, Assistenz oder Pflege in Corona-Zeiten.

Zu der Bedeutung des Themas wird die Staatssekretärin Kerstin Griese auf der Internetseite des Ministeriums zitiert: „Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens ist Kern der Inklusionspolitik. Dafür braucht es ein ausreichendes und vielfältiges Unterstützungsangebot. Egal ob niederschwellige Unterstützung im Alltag oder die klassische Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe – Menschen mit Behinderungen müssen die Unterstützungsleistungen erhalten, die sie benötigen.“

Die Preisträger*innen des mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Preises werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Bewerben können sich nach Angaben des BMAS Akteur*innen „aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.“ Bewerbungsschluss ist am 21. August dieses Jahres.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Am 6. Mai 2021 hat der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie durchgeführt. Zahlreiche Fachverbände und -Organisationen haben dort ihre Einschätzungen geteilt.

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Bereits im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie  im Sozialausschuss beantragt. Zusammen mit zwei weiteren Anträgen zu der Situation von Kindern und Jugendlichen hat sich der Ausschuss nun im Rahmen der mündlichen Anhörung ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Einige der Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor und sind zum Nachlesen über die Landtags-Infothek  zugänglich.

Eine mehrseitige Stellungnahme kommt beispielsweise von Samiah El Samadoni, der Bürgerbeauftragten des Landes. Samadoni berichtet von „finanziellen Nöten“, „Existenzängsten“ oder Einsamkeit, die für viele immer schwerer zu ertragen sei. „Die vielfältigen Probleme und Sorgen der Betroffenen begegnen meinem Team und mir täglich in der Beratungspraxis“, so die Bürgerbeauftragte. In der Stellungnahme werden zahlreiche Beispiele genannt. Ein Problem seien die vielen weggefallenen Minijobs, was nicht nur für Studierende zu finanziellen Nöten führe. „So wenden sich immer wieder Rentner*innen an mich, die vor der Corona-Pandemie mit einem Minijob ihre Rente aufgebessert hatten und so auf Leistungen der Grundsicherung verzichten konnten.“

Aus der Beratungspraxis berichtet auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., der 33 Fraueneinrichtungen im Bundesland vertritt. Viele Frauen hätten berichtet, dass sich die Gewaltsituation in der eigenen Häuslichkeit durch die Pandemie verschärft habe. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die Landesregierung: „Während Frau Giffey die Systemrelevanz der Frauenfacheinrichtungen in einer Pressemitteilung vom 09. April 2020 verkündete und damit ein deutliches Signal an gewaltbetroffene Frauen sandte, ist die Umsetzung in Schleswig-Holstein nicht oder nur dürftig erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch der Geschäftsführer von Brücke Schleswig-Holstein, einer gemeinnützigen gGmbH und Mitglied im PARITÄTISCHEN, beobachtet „starke Verunsicherungen und Ängste“. In der Stellungnahme betont er allerdings auch die prekäre Situation vieler gemeinnützigen Leistungserbringenden, die trotz ihres wichtigen gesellschaftlichen Auftrags wirtschaftlich zu wenig abgesichert würden: „Um diesem Auftrag im Sinne aller Bürger*innen verantwortlich nachzukommen, benötigen wir zwingend mehr Vertrauen durch Leistungsträger – wie zu Beginn der Pandemie in 2020 - sowie Verlässlichkeit bei der Absicherung unserer Leistungen.“ Brücke SH bietet Hilfe und Unterstützung zur seelischen Gesundung und Stabilisierung für Menschen verschiedenen Alters und gehört mit rund 800 Mitarbeiter*innen zu den großen Arbeitgebern im schleswig-holsteinischen Gesundheitsbereich.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im April gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angesichts eines herausfordernden Jahres in Dauerstress vor einer Massenflucht aus Pflegeberufen gewarnt.

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„Wenn wir nicht schnell das Ruder herumreißen, riskieren wir einen massenhaften Ausstieg aus dem Beruf“, äußerte sich Westerfellhaus nach Angaben des Ärzteblatts gegenüber dem RND.

Demnach gebe es bereits Hinweise darauf, dass schon tausende Pflegekräfte aus Krankenhäusern und Altenpflege während des vergangenen Jahres aufgehört hätten. „Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren, dass sich die Situation grundlegend ändert“, wird der Pflegebevollmächtigte weiter zitiert. Westerfellhaus spricht dabei von einem „Gefühl der Ohnmacht“.

Um dem entgegenzuwirken fordere Westerfellhaus unter anderem einen Personalschlüssel, der sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere und planbare Arbeitszeiten ermöglichen solle. Eine bessere Bezahlung sei zudem ebenfalls nötig. Eine konkrete Zahl habe er nicht genannt, kritisierte aber die Tarifpartner: „Wenn sich Tarifpartner jetzt dafür loben, dass sie eine Lohnerhöhung von 70 Euro vereinbart haben, dann ist das doch wirklich lächerlich.“

In dem Artikel des Ärzteblatts finden Sie weitere Informationen und Zitate des Pflegebevollmächtigten zu dem Thema. Weitere auf seniorenpolitik-aktuell veröffentlichte Beiträge zur Arbeit des derzeitigen Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Ob diese noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Inzwischen ist Kritik an den Plänen lauter geworden.

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Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor.

Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte.

An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären.

Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen.

Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.

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In Reinbek, einer Stadt im südlichen Schleswig-Holstein, hat der örtliche Turn- und Sportverein ein Angebot entwickelt, welches aufgrund der Corona-Pandemie weggefallene Sportangeboten in Senior*innenheimen kompensieren könnte: Gymnastik am Fenster.

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Der TSV Reinbek kommt mittlerweile zweimal pro Woche zu einem nahegelegenen Senior*innenheim, um draußen Gymnastik-Übungen durchzuführen, die interessierte Bewohner*innen dann mit genügend Abstand an ihren Zimmerfenstern nachmachen können. Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Sportkurse eingestellt worden, andere finden nur noch im Internet statt, was für viele eine unüberwindbare Hürde darstellt.

Um auch Menschen, die das Internet nicht nutzen können oder wollen, entsprechende Sportangebote zu ermöglichen, hat der TSV Reinbek reagiert: „Das Angebot ist aus Corona erwachsen. Es ist für alle, die wir mit Livestreams und Videos nicht erreichen, wie zum Beispiel Menschen in einem Altersheim“, wird der Leiter des Vereins, Uwe Schneider, in einem NDR-Beitrag zu dem Projekt zitiert.

Das Angebot findet immer Dienstags und Donnerstags statt. Zu Beginn sei der Resonanz nicht so groß gewesen, da die Bewohner*innen noch nicht wussten, um was für ein Projekt es sich dabei handelt. Mittlerweile sei das Gymnastikprogramm allerdings zu einem wichtigen Termin geworden, berichtet die Übungsleiterin Babette Rackwitz-Hilke vom TSV Reinbek in dem NDR-Artikel. „Sport und Bewegung bewirkt ja auch etwas im Körper, Glückshormone werden freigesetzt. Und das ist unser Ziel: Spaß haben und sich wieder sehen“, so die Übungsleiterin weiter.

Mit der Frage, wie sich die körperliche Aktivität im Zuge der Pandemie verändert hat, hat sich auch das Deutsche Zentrum für Altersfragen beschäftigt. Zu dem entsprechenden Artikel gelangen Sie hier.

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Wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) informiert, haben in der Corona-Pandemie mehr Menschen ab 46 Jahren andere unterstützt oder gepflegt als in den Vorjahren. Allerdings seien auch depressive Symptome informell pflegender Personen gestiegen.

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Erst kürzlich berichteten wir bereits über ein Ergebnis der im Sommer stattgefundenen Befragungen zur Corona-Pandemie im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (Langzeitstudie für Erkenntnisse zu Altersfragen). Dabei ging es um die Veränderungen, zu denen die Pandemie bei körperlichen Aktivitäten beigetragen hat. Ein weiterer Teil der Befragung hat sich allerdings mit der Entwicklung der Anzahl von Menschen beschäftigt, die andere (z.B. Angehörige oder Nachbar*innen) gepflegt und/ oder anderweitig unterstützt haben.

Das DZA stellt dabei fest, dass die Anzahl der über 45-jährigen mit Pflege- und Unterstützungsaufgaben im Vergleich zu 2017 im Zuge der Pandemie-Situation zugenommen hat. Lag der Anteil der 46- bis 90-jährigen 2017 noch bei 16 Prozent, ist er 2020 auf 19 Prozent angestiegen. Insbesondere bei den Frauen sind zusätzliche informelle Pflegeaufgaben hinzugekommen (von 18 Prozent zu 22 Prozent). Ein Zuwachs sei insbesondere bei der Unterstützung von Nachbar*innen und Freund*innen erkennbar.

Allerdings wird in der Ausgabe der dza-aktuell mit dem Titel "Corona-Krise = Krise der Angehörigen-Pflege?" auch festgestellt, dass depressive Symptome pflegender Menschen ab 46 Jahren zugenommen haben. Zwar seien im Zuge der ersten Corona-Welle depressive Symptome insgesamt auffällig gestiegen, jedoch „fällt der Zuwachs für jene mit Unterstützungs- und Pflegeverantwortung etwas höher aus. Hier kommt es zu einer reichlichen Verdoppelung des Anteils von 6 Prozent auf 15 Prozent“, heißt es in der Veröffentlichung.

Die Ursachen dafür bleiben in der Studie zwar weitgehend unklar, allerdings gaben nach den Ergebnissen der Befragung ein Viertel der Pflegenden an, zu wenig Hilfe zu bekommen.

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In einer Stellungnahme fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine schnelle und unbürokratische Regelung zum Zugang von Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

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Laut der aktuellen Impfverordnung, die die Reihenfolge Impfberechtigter Personen regelt, gehören Menschen mit einer demenziellen Erkrankung zur Gruppe 2 – also der Gruppe für Menschen mit hoher Priorität. Dabei soll auch vorgesehen sein, dass jede Person, die eine Demenz hat, bis zu zwei engen Kontaktpersonen nennen dürfe, die dann auch eine Impfung erhalten sollen.

In einer Stellungnahme vom 1. März 2021 kritisiert die DAlzG nun, dass noch unklar sei, wie das beschriebene Verfahren in die Praxis umgesetzt werden soll. Auch die Formalitäten, die regeln, wie „enge Kontaktpersonen“ sich ausweisen können, seien noch ungeklärt. „Und dies, obwohl in einigen Bundesländern bereits Berechtigte der zweiten Stufe zur Impfung eingeladen werden“, ergänzt der Bundesverband der mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften in Deutschland.

„Hinzu kommt, dass die Anmeldung zur Impfung, die sich in jedem Bundesland unterscheidet, per Internet oder über eine Hotline mit Sprachcomputer, für Erkrankte ohne Unterstützung kaum zu leisten ist.“

Die Geschäftsführerin der DAlzG, Sabine Jansen, erklärt, was aus ihrer Sicht nun notwendig wäre: „Was wir jetzt brauchen, sind unkomplizierte Verfahren und klare Formulierungen, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen“.

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Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Internetseite über verschiedene Aspekte der Ernährung. Das Online-Angebot richtet sich insbesondere an Senior*innen.

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In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen in Deutschland ihre Internetseiten um die Rubrik „Ernährung für Senioren“ ergänzt. Dort werden verschiedene Fragen rund um das Thema Ernährung aufgegriffen und Hinweise gegeben, die bei der richtigen Ernährung oder dem Einkaufen helfen können. Mit einem Klick auf die jeweiligen Themen-Kacheln finden Senior*innen, an die sich das Angebot richtet, einen ausführlicheren Beitrag mit diversen Tipps.

Informiert wird beispielsweise über den Online-Einkauf von Lebensmitteln und worauf bei einer Bestellung über das Internet zu achten ist. So sei es auch Online-Händlern gesetzlich vorgeschrieben, ausreichend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren (z.B. Zutatenliste, Alkoholgehalt, Nettofüllmenge etc.). Um die Seriosität von Online-Händlern zu überprüfen, könne man zum Beispiel darauf achten, ob neben ausreichenden Kontaktdaten (nicht nur eine Postfachnummer) auch eine Registrierungsnummer der zuständigen Kontrollbehörde zu finden ist.

Ein weiteres Thema, über das die Verbraucherzentralen im Rahmen des Angebots berät, ist der Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und der Einnahme von Medikamenten. Erklärt wird, wie bestimmte Lebensmittel die Wirkung von Tabletten oder Tropfen beeinträchtigen können.

Auch über „Einkaufsfallen im Supermarkt“ berichten die Verbraucherzentralen. Hingewiesen wird dabei zum Beispiel auf die bestimmte Platzierung von Lebensmitteln oder die Ausleuchtung, die Verbraucher*innen dazu animieren soll, mehr zu kaufen als geplant.

Auch vor Kund*innenkarten, die mittlerweile fast jede Supermarkt-Kette anbietet, wird gewarnt: „Kundenkarten versprechen Prämien und Rabatte. Dabei sind die Vergünstigungen oft marginal im Vergleich zum Einkaufswert. Zudem hinterlässt jeder Einkauf nachvollziehbare Datenspuren. Auch neuere Smartphone-Apps, die mit Rabatten locken, bergen Risiken“, heißt es in dem entsprechenden Beitrag.

Hier finden Sie weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge über Angebote, Projekte oder Stellungnahmen der Verbraucherzentralen.

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