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Gesundes Leben

Vergangenen Sommer kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Sofortprogramm gegen Pflegenotstand an. Von den geplanten 13.000 neuen Stellen sei laut ARD-Magazin FAKT bislang jedoch keine bewilligt worden.

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Das Thema Pflege wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Das liegt nicht zuletzt an den sich häufenden Berichten über teils katastrophale Zustände im Pflegebereich. Das Problem liegt vor allem am Pflegenotstand, es gibt zu wenig Fachkräfte, die die Qualifikation und Zeit haben, sich ausreichend gut um Patient/innen kümmern zu können. Im letzten Sommer kündigte Gesundheitsminister Spahn daraufhin an, mit einem Sofortprogramm für eine attraktivere Pflege zu sorgen. Dazu gehörte die Ankündigung, bis 2019 13.000 neue Stellen zu schaffen. Nun, ziemlich genau ein Jahr später, berichtet das ARD-Magazin FAKT vom 02.07.2019 allerdings, dass von diesen angekündigten Stellen bislang keine einzige im Rahmen des Sofortprogramms geschaffen worden sei. Lediglich 2.300 neue Stellen gebe es im Pflegebereich, die allerdings auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zurückzuführen sei. Das Magazin stützt sich dabei auf Krankenkassenberichte, die bekanntgaben, keine weiteren Stellen bewilligt zu haben. Ein Problem bei der Schaffung neuer Stellen seien unter anderem bürokratische Hürden.

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In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

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Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

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Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

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Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, welches die Bezahlung in der Altenpflege verbessern soll.

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Wie wir bereits berichteten, hat die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung Anfang dieses Monats einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich verschiedene Bundesministerien zusammen mit Akteuren aus der Pflege auf ein Maßnahmenpaket geeinigt haben. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften, insbesondere auch in der Altenpflege. Dazu wird das Bundeskabinett am Mittwoch beraten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kündigte Heil an, dass das Gesetz auf jeden Fall zu Verbesserungen der Löhne führen würde. Der Arbeitsminister bevorzuge nach wie vor die Verhandlung eines Tarifvertrages, der dann für die Branche als allgemeingültig erklärt werden könnte. Über diesen Vorschlag des SPD-Politikers und über die Schritte, die dafür notwendig wären, berichteten wir im April. Sollte es allerdings nicht zu der Wunschlösung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommen, wolle Heil als Plan B die Lohnuntergrenzen anheben.

Weiterer Aspekt des Gesetzes soll die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland im Bereich der Altenpflege sein. Die ostdeutschen Löhne, die bei einer Altenpflegekraft bislang im Schnitt etwa 500 € niedriger als im Westen sind, sollen dann per Gesetz auf das Westniveau angehoben werden.

Zur Finanzierung steigender Löhne äußerte Heil, dass diese erstmal Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Ob es Zuschüsse aus Steuermitteln gebe, sei noch unklar. Damit bleibt fraglich, inwieweit verhindert werden soll, dass höhere Löhne in der Pflege am Ende zu Lasten Pflegebedürftiger gehen. Für eine gesellschaftlich gerechte Verteilung der Mehrkosten fehlt bislang ein Konzept.

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Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung die „konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Wege für bessere Arbeitsbedingungen und gerechtere Bezahlung in der Pflege zu erörtern. Anfang des Monats wurde nun der Abschlussbericht veröffentlicht.

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Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege setzte sich das Bundesgesundheitsministerium, das Familienministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit Dutzenden Akteuren des Pflegebereichs zusammen. In einem Abschlussbericht wurden nun Vereinbarungen getroffen, auf die sich die beteiligten Akteure in verschiedenen Arbeitsgruppen verständigt hatten. Die Familienministerin Giffey (SPD), Gesundheitsminister Spahn (CDU) und Arbeitsminister Heil (SPD) scheinen mit den Ergebnissen zufrieden: „Wir sind überzeugt: Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege können sich sehen lassen. (Es werden) die Steigerung der Ausbildungszahlen, höhere Löhne für berufliche Pflegende, eine verbesserte und am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern (…)“ aufgezählt. Unterteilt ist der Abschlussbericht in drei Handlungsfelder: Die Umsetzung der Reform der Pflegeberufe, Werbung für Pflegeausbildungen und Stärkung der Ausbildung und Qualifizierung.

Die Koalitionsfraktionen planen eine schnelle Umsetzung. Wie unter anderem das Ärzteblatt berichtet, forderten die Vorstände der Unionsfraktion sowie der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Regierung auf, die Pläne im Bereich Pflege „zügig und mit ganzer Kraft umzusetzen“.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Seit Jahren fordern Verbraucherverbände die Einführung einer Lebensmittelampel, die unter anderem vor hohen Fett- und Zuckergehalten warnen soll. Nach jahrelanger Debatte will Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nun die Verbraucher/innen fragen – und erfährt gleichzeitig Negativschlagzeilen durch ein Nestlé-Video.

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Tagelang war in deutschen Medien und – insbesondere – im Internet das Video von Julia Klöckner mit dem deutschen Nestlé-Chef Marc-Aurel Boersch häufig und brisant diskutiert worden. Klöckner hatte das Video auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums hochgeladen und bedankt sich darin beim Deutschland-Chef des Konzerns, dass dieser die Reduktionsstrategie der Ministerin freiwillig unterstütze. Jahrelang hatte sich die Agrar- und Ernährungsministerin gegen eine Lebensmittelampel zur Kennzeichnung ungesunder Lebensmittel ausgesprochen – gegen die Forderungen vieler Verbraucherschutz-Organisationen. Daher setzte sie bei der Reduzierung von Fett- und Zuckergehalt in Lebensmitteln auf die Freiwilligkeit der Konzerne. Dass sie sich dann ausgerechnet bei dem häufig in der Kritik stehenden Konzern Nestlé für eine Reduzierung des Zuckers von 10 % bedankte, löste gerade im Internet viel Kritik aus. Für Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sei das „grenzwertig – es grenzt an Werbung“.

Auch die Organisation foodwatch gab Konzernen wie Nestlé und Coca-Cola bereits im letzten Jahr in einer Pressemitteilung eine Mitschuld an der Ausbreitung von Fettleibigkeit. „Nestlé, Coca-Cola & Co. präsentieren sich gerne als Wohltäter und Weltverbesserer. Doch in Wahrheit machen sie mit ihren Produkten Millionen von Menschen fett und krank und verursachen gigantische gesellschaftliche Folgekosten“, wird Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, dort zitiert. Auch im Hinblick auf Lobbyismus steht Nestlè immer wieder in der Kritik. Doch nicht nur große Konzerne wie Nestlé seien alleine das Problem: „Geflirtet wird schon viel früher, dort nämlich, wo Nahrungsmittel oder die Rohstoffe ihren Ursprung haben: in der Landwirtschaft. Sie ist europaweit durchdrungen von einem undurchsichtigen Geflecht aus Bauernvertretern, die nicht selten auch als Abgeordnete in Parlamenten sitzen und zugleich eng mit Düngemittel- und Saatgutherstellern, den Landtechnikproduzenten oder eben auch der Lebensmittelindustrie verbandelt sind.“ So lautete das Fazit aus der Süddeutschen Zeitung über den Videoskandal.

Nach jahrelangen Diskussionen um eine Lebensmittelampel könnte Julia Klöckner jetzt allerdings doch den Weg frei gemacht haben. Wie unter anderem die Welt berichtet, will die Ministerin noch im Sommer die Verbraucher/innen zu einer Handvoll verschiedener Kennzeichnungssysteme befragen um herauszufinden, welches dann umgesetzt werden soll. Am bekanntesten dürfte der sogenannte „Nutri-Score“ sein, was zum Beispiel die Hamburger Verbraucherzentrale fordert und auf ihrer Internetseite erklärt. Dabei handelt es sich um ein fünfstufiges, farbiges Ampelsystem zur Nährwertkennzeichnung. Wie und wann die Verbraucher/innen genau zu verschiedenen Systemen befragt werden sollen, ist noch unklar. Ebenfalls fraglich bleibt, wie schnell eine Einführung nach so einer Befragung wirklich vollzogen werden würde.

Über weitere Entwicklungen einer möglichen Lebensmittelampel informieren wir Sie auf diesem Portal.

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Ende vergangener Woche tagte in Münster der 122. Deutsche Ärztetag. Dabei wurden verschiedene aktuelle Themen aus dem Gesundheitswesens diskutiert, auch Digitalisierung gehörte dazu.

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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, gehörte zu den Teilnehmer/innen des diesjährigen Ärztetages. In einer Rede warb er für den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen und forderte die Ärztinnen und Ärzte auf: "Gestalten Sie das mit!". Spahn möchte eine schnellere Digitalisierung, zum Beispiel mit Blick auf die von ihm geforderte freiwillige elektronische Patientenakte bis 2021. Dieser Vorschlag ist Teil des „Digitale Versorgung Gesetz“, über dessen Anfänge wir kürzlich berichteten. Spahn wies auf dem Ärztetag laut einer dpa-Meldung auch darauf hin, dass Internetkonzerne wie Google und Amazon bereits in den Gesundheitsbereich investierten, auch China sei dahingehend bereits aktiv. Es handele sich laut Spahn demnach also auch um ein Wettbewerb der Systeme, in dem Deutschland sich mit seinen Ärzt/innen und seinem Datenschutz einbringen müsse. „Wenn wir in den nächsten zwei, drei Jahren die Kiste nicht mal langsam gebacken kriegen, dann gestalten wir es nicht, wir erleiden es“, mahnt der Gesundheitsminister.

In einem Bericht der Bundesärztekammer ist darüber hinaus zu lesen, dass der Ärztetag in einem Beschluss einen „positiv formulierten Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen fordere. In dem Bericht vom Ärztetag heißt es dazu: „Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar“.

Ein weiteres diskutiertes Hauptthema des Kongresses war die Impfpflicht. Wie die tagesschau berichtete, hätten sich die 250 Mediziner/innen in Münster für eine generelle Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen. Damit begrüßt der Ärztetag das Vorhaben von Minister Jens Spahn, ab März 2020 eine solche Impfpflicht zumindest für Kinder und das Personal an Schulen oder Kitas einzuführen.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

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Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) warnt vor möglichen Auswirkungen einer Unterfinanzierung der Pflege. Es fehlten etwa 400 Millionen Euro.

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 „Ohne eine ausreichende Finanzierung der Pflegeschulen wird sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter verschärfen“, äußerte sich DRK-Präsidentin und ehemalige CSU-Bundestagsabgeordneten Gerda Hasselfeldt Anfang letzten Monats gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2020 wird das Pflegeberufegesetz und damit eine neue Pflegeausbildung in kraft treten. Diese soll Pflegeberufe attraktiver machen. Das Ziel sei allerdings bei unzureichender Finanzierung in Gefahr, warnt Hasselfeldt. Laut der DRK-Präsidentin fehle eine Anschubfinanzierung der Pflegeschulen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro, die der Bund 2019 nicht eingeplant habe. Dieser verweise auf die Länder, die allerdings wenig Bereitschaft zeigten. „ Die neue Pflegeausbildung kann kein Erfolg werden, wenn sie bereits unterfinanziert startet“, wird Hasselfeldt in dem Zeitungsartikel abschließend zitiert.

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Pflege-Einrichtungen werden ab November 2019 mit einem neuen Prüfsystem bewertet. Die bisher üblichen Pflegenoten werden durch den neuen sogenannten Pflege-TÜV ersetzt.  

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Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde dem Pflegequalitätsausschuss die Aufgabe übertragen, neue Maßstäbe zur Bewertung von Pflege-Einrichtungen zu entwickeln. Darüber berichteten wir auf diesem Portal bereits. Das neue Bewertungssystem wird nach einer Testphase offiziell im November dieses Jahres starten und das bisherige Benotungssystem abschaffen. Bislang wurden Pflege-Einrichtungen angelehnt an ein Schulnotensystem bewertet. Eine Bestnote (1,0) wurde aber bereits erreicht, wenn alle Mindeststandards gegeben waren, auch wenn eine 1,0 deutlich mehr suggeriert. Unter anderem deshalb geriet das Bewertungssystem immer wieder in die Kritik und wird nun abgelöst. Künftig werden die Pflege-Einrichtungen selbst die Ergebnisqualität ermitteln. Als Grundlage dafür dienen zehn Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Überprüft werden die Ergebnisse durch Datenauswertungsstelle. Zusätzlich sieht das neue Prüfsystem eine externe Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse dann auf Internetseiten der Pflegekassen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund erklärt den neuen „Pflege-TÜV“ ausführlich in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Internetseite und klärt über die Hintergründe auf.

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