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Gesundes Leben

Am 12. Mai 2019 war wieder der jährliche „Tag der Pflege“. Einige Verbände nahmen dies zum Anlass, um zum Stand der Pflege Stellung zu nehmen.

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Die Volkssolidarität kritisiert in ihrer Stellungnahme den aktuellen Stand der Pflege: „Die Volkssolidarität erneuert seine Kritik an der gegenwärtigen Situation in der Pflege und weist auf die bisher unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung hin. Das Sammelsurium von Einzelmaßnahmen bringt keinen Paradigmenwechsel. Es ist offensichtlich, dass die derzeitige politische Herangehensweise im Pflegebereich einen ganzheitlichen Ansatz vermissen lässt. Trotz einzelner gut gemeinter Maßnahmen, ist ein umfassendes Konzept im Sinne der Pflegenden als auch der Gepflegten immer noch nicht zu erkennen. Das fragmentierte politische Vorgehen torpediert anvisierte Pflegeverbesserungen.“ Der Verband stellt mehrere Forderungen auf, um die Situation zu verbessern. So werden in der Stellungnahme bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegepersonal, eine geringere Arbeitsverdichtung für mehr Zeit in der Pflege sowie eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige gefordert.

Der Forderung nach besserer Bezahlung von Pflegepersonal schließt sich auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) an: „Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine leistungsgerechte Vergütung dringend geboten. Die jüngsten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege sind längst überfällig und machbar. Dieser Kurs muss beständig fortgesetzt werden und Vorbildwirkung entfalten“, wird Emilia Müller, KDFB-Vizepräsidentin und Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern, in der Stellungnahme des KDFB zitiert.

Für die Senioren-Union der CDU gab der Tag der Pflege Anlass, sich bei allen Pflegenden zu bedanken. In knappen Sätzen heißt es dazu auf der Internetseite: „Alljährlich am 12. Mai, am Geburtstag von Florence Nightingale, steht der Internationale Tag der Pflege im Kalender. Für die Seniorinnen und Senioren in der CDU ist das willkommener Anlass, großen Dank zu sagen für das herausragende Engagement, die ständige Einsatzbereitschaft und die großartige Empathie, die rund 1,6 Million in der Pflege tätige Menschen Tag und Nacht in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Versorgung und bei der Pflege zu Hause leisten.“ Auf ein Dank an Pflegepersonal in Form von höheren Gehältern wird nicht näher eingegangen.

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Eine kürzlich gestartete Bürger/innenkampagne mit dem Namen „weil’s hilft“ setzt sich für eine integrative Medizin ein und fordert eine stärkere Beachtung von Naturheilverfahren. Getragen wird die Kampagne von drei Gesundheitsverbänden.

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Kneipp Bund e.V., Natur und Medizin e.V. und Gesund Aktiv e.V. setzen sich für eine Förderung der Naturmedizin ein. Nun haben sie sich zu einer Kampagne zusammengetan, die dieses Ziel erreichen soll. Unter dem Namen „weil’s hilft“ werden einige Forderungen an die Politik formuliert. Eine dieser Forderungen ist, dass auch gesetzliche Krankenkassen Kosten für Naturheilmittel stärker als bisher erstatten sollen. „Viele können sich Naturmedizin auf Dauer nicht leisten und müssen notgedrungen auf erfolgreiche Verfahren verzichten. Das ist zutiefst ungerecht“, heißt es unter anderem als Begründung auf der Internetseite der Kampagne.

Allerdings müsse sich auch die Forschung stärker dem Thema Naturmedizin widmen. Die Initiative kritisiert: „Es ist ebenso ungerecht, dass über die weit verbreitete Forschungsfinanzierung durch Pharmaunternehmen derzeit fast ausschließlich patentierbare Medikamente beforscht werden, die einen hohen Profit versprechen. Pflanzenextrakte und etablierte naturmedizinische Methoden, wie zum Beispiel Kunst- oder Ordnungstherapien, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher uninteressant und spielen deshalb in der Forschung kaum eine Rolle.“ Daher fordert die Kampagne mehr öffentliche Forschungsgelder für diese Zwecke.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer, welche eine Vertretung für Mitarbeiter/innen in der Pflege darstellen soll, verstößt laut dem Verwaltungsgericht Hannover nicht gegen das Grundgesetz.

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Pflegekammern sind - in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge für die Pflegenden - ab 2017 eingeführt worden. Gegen die Pflichtmitgliedschaft klagte eine Geschäftsführerin eines Pflegeheims.

Sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch der damit in Verbindung stehende Pflichtbeitrag sind laut dem Verwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Die Einrichtung der Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde als Maßnahme zur Verbesserung der Pflegeberufe gewertet und sei damit ein geeignetes Mittel, dem Pflegenotstand zu begegnen.

"In einer Gesellschaft, die durch den demografischen Wandel, die Veränderung der Familienstrukturen, den Fortschritt von Wissenschaft und Technik und durch einen Strukturwandel der Gesundheits- und Pflegeversorgung geprägt ist und die daher nach allgemeiner Einschätzung Maßnahmen der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen sowie zur Steigerung von Qualität und Attraktivität des Pflegesektors insgesamt dringend bedarf, sei es naheliegend und verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Staat durch Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – wie der beklagten Pflegekammer – einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit standardgerechter Pflege leistet. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stehe der Pflichtmitgliedschaft auch nicht entgegen, dass der überwiegende Teil der Pflichtmitglieder abhängig beschäftigt ist."

Das gesamte Urteil kann hier nachgelesen werden.

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Der inzwischen zweite Bericht zur Altenpflege in Schleswig-Holstein wurde bereits durch den Sozialausschuss des Landtages zur Kenntnis genommen und ist damit auch der Öffentlichkeit zugänglich. Er beruht auf Daten aus den Kalenderjahr 2015.

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Neben den Leistungsempfänger/innen, den Regionen des Landes werden auch die in der Altenpflege beschäftigten in den Fokus genommen.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

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In einem Interview spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für „ordentliche Tarifverträge“ – insbesondere in der Altenpflege – aus. Dies führe zu besseren Arbeitsbedingungen.

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In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung plädiert Arbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. Wörtlich sagt Heil: „Dass in der Altenpflege für viele Beschäftigte keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen in der Altenpflege dringend einen solchen Tarifvertrag. Dann sind die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne auch.“

Für einen flächendeckenden Tarifverband bedarf es eines Arbeitgeberverbands für den Bereich der Altenpflege. Wichtige Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband seien bereit, einen solchen zu gründen. „Ich habe die Hoffnung, dass weitere Organisationen dazukommen, zum Beispiel das „Deutsche Rote Kreuz“ oder auch private Arbeitgeber“, ergänzt Heil. „Wird ein solcher Arbeitgeberverband gegründet, kann es endlich zu einem flächendeckenden Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommen, den ich dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären werde.“ Der Bundesarbeitsminister kritisiert, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinke. Das müsse sich ändern, um „soziale Spannungen“ zu verhindern.

Außerdem spricht sich Heil in dem Interview für die Anhebung des Pflege-Mindestlohns aus. Ob und inwieweit diese Vorschläge dann auch in die Tat umgesetzt werden, wird sich zeigen.

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Im März berichteten wir auf diesem Portal, dass die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) eine Petition gestartet hat, um den Eigenanteil an Pflegekosten zu begrenzen. Die notwendigen Unterschriften sind nun erreicht worden.

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Die Petition mit dem Titel „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ hat zum Ziel, für Leistungsbeziehende der Pflegeversicherung einen Höchstbetrag für Eigenanteile einzuführen und Pflegebedürftige dadurch zu entlasten. Diese Beträge, die von den Pflegebedürftigen zum Beispiel für Pflegeheime getragen werden müssen, waren zuletzt immer wieder gestiegen. Die AWO kritisierte eine fehlende gesetzliche Regelung, die diese Eigenanteile deckelt.

Ziel einer Petition ist es zunächst, dass erforderliche Quorum zu erreichen. Notwendig für die Pflege-Petition der AWO waren 50.000 Unterschriften. Mit insgesamt rund 74.000 wurde das Ziel nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist nun verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen.

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Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) plant, noch in diesem Jahr ein neues Pflegegesetz vorzulegen, in dem die Investitionsförderung für Pflegeanbieter/innen an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt werden sollen.

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Das Land Niedersachsen will durch ein neues Gesetz auf die Diskussion um schlechte Bezahlung von Pflegepersonal reagieren. "Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie Tariflöhne zahlen, und von den Pflegekassen, dass sie diese Löhne refinanzieren", wird Ministerin Reimann in der dpa-Meldung zitiert. Ein Pflegegesetz soll helfen, um dieses Ziel zu erreichen.

Vorangegangen war die Drohung der Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) und der Diakonie, in Niedersachsen komplett aus der ambulanten Pflege auszusteigen, wenn es keine bessere Finanzierung der Leistungen durch Kranken- und Pflegekassen gebe. Von einem Ausstieg der Wohlfahrtsverbände wären tausende Pflegebedürftige und Pflegekräfte betroffen. So kann das Gesetzesvorhaben auch als Versuch interpretiert werden, es nicht zu einem Ausstieg der großen Träger kommen zu lassen.

Gegen eine Zahlung von Tariflöhnen in der Pflege stellen sich auch immer wieder private Pflegeanbieter, die dadurch Kosten sparen wollen. Das macht auch eine Pressemitteilung der bpa deutlich, die sich erneut klar gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge aussprechen. Rainer Brüderle, Vorsitzender des Verbands, fordert, „den politischen Irrweg zu beenden!“. Fraglich bleibt, wie der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden kann, wenn sich weiterhin viele private Träger und Arbeitgeberverbände weigern, die Bezahlung des Pflegepersonals zu verbessern.

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Im November berichteten wir über die Verleihung des GERAS-Preis, der an Einrichtungen verliehen wurde, die Tiere in der Arbeit mit Senior/innen einsetzen. Dazu ist nun eine Broschüre erschienen.

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Einmal im Jahr verleiht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) den GERAS-Preis, der besondere Projekte mit Senior/innenbezug auszeichnen soll. 2018 ging der Preis an Einrichtungen, die älteren Menschen ein Leben mit Tieren ermöglichen. Zu diesem Preis und dem Thema „Leben mit Tieren in Pflegeinrichtungen“ hat die BAGSO nun eine Broschüre veröffentlicht. „Tiere halten ihre Menschen auf Trab, sie tragen mit ihren Bedürfnissen zur Tagesstrukturierung bei und stimulieren damit Körper und Geist“, heißt es unter anderem in der Broschüre. Neben einer Einführung in das Thema werden auch die Preisträger/innen des letzten Jahres noch einmal vorgestellt.

Online können Sie die vollständige Broschüre lesen. Für gedruckte Exemplare können Sie sich direkt an BAGSO wenden: bestellungen@bagso.de.

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Der Bundestag hat am 14.März 2019 einige gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen beschlossen, die in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind. Patient/innen sollen davon insbesondere durch schnellere Termine profitieren.

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Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (kurz: Terminservice- und Versorgungsgesetz) ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums mit folgenden Worten zitiert: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen nun 24 Stunden an 7 Tagen geöffnet haben sollen. Außerdem soll das Budget von Ärztinnen und Ärzten erhöht werden, wenn sie neue Patient/innen aufnehmen. Bisher haben Praxen häufig neue Patient/innen wieder weggeschickt, auch wenn Kapazitäten frei waren, da sie für diese bei einer Ausschöpfung des Budgets kein zusätzliches Geld bekommen haben. Auch das Mindestsprechstundenangebot von Praxen soll von 20 auf 25 Stunden in der Woche erhöht werden. Eine Regelung die sicherstellt, dass dieses Mehrangebot vor allem gesetzlich Versicherten zu Gute kommt, gibt es nicht. So können Ärztinnen und Ärzte auch mehr Privatversicherte aufnehmen, um auf die Wochenstunden zu kommen.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz wenig ändern werde, wenn es weiterhin grundsätzlich ungleiche Versichertenverhältnisse gebe. So stellt Achim Kessler (Die Linke) in der Plenardebatte fest: „Solange Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von Privatpatientinnen und -Patienten viel höhere Honorare erhalten, werden gesetzlich Versicherte immer den Kürzeren ziehen“. Auch auf dem Land sei das Problem dasselbe: Ärztinnen und Ärzte ließen sich in der Hoffnung auf viele Privatversicherte vor allem in wohlhabenderen Regionen nieder. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren auf ihrer Homepage auch die „erhebliche[n] Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und damit die gesetzlich Versicherten, über die die Bundesregierung nur teilweise Transparenz hergestellt“ habe.

Im Einzelnen werden die neuen Regelungen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt.

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