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Gesundes Leben

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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Die von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderten Untergrenzen von Pflegekräften greifen zu kurz. Zu dem Ergebnis kommt Michael Simon von der Hochschule Hannover in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

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Ab 01.01.2019 gelten in pflegeintensiven Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollen Pflegekräfte entlasten und eine bessere Patientenbehandlung zu gewährleisten. Das würde das Problem allerdings nicht lösen.

In Deutschland fehlen mehr als 100.000 Pflegekräfte. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, so Pflegeexperte Simon.

Im entsprechenden Artikel der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Was hat die Politik in den vergangenen Jahren getan? Zu wenig, meint der Wissenschaftler. Vor allem eine zentrale Forderung sei bisher nicht erfüllt worden: Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren fordern die Gewerkschaft Verdi und Pflegeverbände staatliche Vorgaben, die die Krankenhäuser verpflichten, genügend Personal vorzuhalten. Auch die von Spahn geplante Verordnung bringe keine echte Verbesserung, sondern setze „die Linie der vorherigen Regierungen fort“, kritisiert Simon. Denn nach dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Personaluntergrenzen unmittelbar oberhalb des Niveaus liegen, das den derzeit 25 Prozent am schlechtesten besetzten Krankenhäusern entspricht.“

Näheres zu den nun geplanten Untergrenzen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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„Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Pflege krank macht“, so Professor Heinz Rothgang, Studienleiter des kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport 2018. Pflegende Angehörige bräuchten mehr Unterstützung.

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180.000 von etwa 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland stünden kurz davor, die Pflege abzubrechen. Das geht aus dem Barmer Pflegereport hervor. Gründe dafür sind vielfältig und gehen von Stress, psychischen Belastungen und durch Arbeit bedingte Doppelbelastungen bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen. Im vergangenen Jahr seien bei Pflegepersonen beispielsweise 6% mehr psychische Störungen diagnostiziert als bei Nicht-Pflegenden.

Christoph Straub, Barmer-Chef sagte: „Wir können es uns nicht leisten, auf die aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehörigen zu verzichten, weil sie an ihre Grenze kommen, sich alleine gelassen fühlen, weil sie körperlich und psychisch völlig erschöpft sind“. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Krankenkassen haben sicher auch ein finanzielles Interesse daran, dass Pflege weiterhin auch zu Hause stattfindet. Die häusliche Pflege von Angehörigen ist die kostengünstigste Form der Pflege und einer der Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems.

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Unter anderem mit dem Programm „Operation Team“ fördert die Robert-Bosch-Stiftung Kooperationen und interprofessionelles Lernen von Gesundheitsberufen. Ziel sei dabei vor allem, zukünftig auch schon in den Berufsausbildungen verschiedene interprofessionelle Lehrangebote zu schaffen.

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„Eine moderne, patientenorientierte, integrierte und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung braucht neue Impulse und Ideen für die Qualifizierung und Ausbildung künftiger Fachkräfte im Gesundheitsbereich, um den vielfältigen Herausforderungen in Zukunft angemessen professionell begegnen zu können. Im Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich der Gesundheitsberufe und im Medizinstudium rückt deswegen immer stärker eine neue Perspektive in den Vordergrund: Interprofessionalität und Kooperation.“, heißt es auf der Internetseite der Robert-Bosch-Stiftung. Auf dieser Grundlage werden zurzeit 17 Projekte gefördert und wissenschaftlich begleitet, in denen verschiedene medizinische Fakultäten regionale Kooperationen eingehen. So werden beispielsweise gemeinsame, interprofessionelle Lehrangebote geschaffen.

Nicht nur in den Berufsausbildungen werden vermehrt Kooperationen angestrebt. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert derweil mehr Kooperationen von Krankenhäusern und eine stärkere Zusammenführung von ambulanter und stationärer Versorgung. In einem Interview mit der Waldeckischen Landeszeitung sagt er: „Bisher betrachten wir ambulante und stationäre Versorgung getrennt bei der Bedarfsplanung: Gibt es in einer Region genug niedergelassene Ärzte? Gibt es ein Genug an Krankenhaus? Eigentlich müssen wir das zusammenführen und stärken.“

Die OECD hatte Deutschland im Länderprofil Gesundheit 2017 kritisiert, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu starr seien, wodurch Verbesserungen der Versorgung insgesamt verhindert würden.

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Die Kooperation INSEA (Initiative für Selbstmanagement und aktives Leben) setzt sich seit Jahren für die Stärkung des Selbstmanagements chronisch erkrankter Menschen ein. Nun wurde die Kooperation für weitere drei Jahre verlängert.

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2014 wurde die Initiative, unter anderem mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung und der Barmer, ins Leben gerufen. Programme zur Unterstützung von Selbstmanagement bei chronischen Krankheiten gab es regional schon vorher, INSEA versteht sich als überregionales Netzwerk.

Neben der Hilfen zur Bewältigung des Alltags bietet die Initiative auch Kurse unter dem Titel „Gesund und aktiv leben“ an. Dieses Programm wurde an der Stanford University (USA) entwickelt und soll Selbstmanagement fördern. Ein hoher Grad an Selbstmanagement soll zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhöhung des psychischem Wohlbefindens beitragen.

Auf der Internetseite von INSEA heißt es: „Chronische Erkrankungen bedeuten für die Betroffenen und häufig auch für ihre Angehörigen eine lebenslange Anpassung an die aus der Krankheit resultierenden Beschwerden. […] Ein aktives Selbstmanagement kann hierbei eine große Unterstützung sein. Was das bedeutet und welche Strategien sowie Instrumente nützlich sind, vermittelt das Selbstmanagement-Programm für Menschen mit chronischen Erkrankungen des nationalen Netzwerks INSEA.“

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Die Deutsche Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung "IN FORM" hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem gesunde Lebensführung im Alter gefördert werden soll.

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Das Projekt „Im Alter IN FORM“ konzentriert sich auf die Themen Ernährung, Bewegung und Soziale Teilhabe. Zu diesen Themen werden viele Artikel auf der Internetseite veröffentlicht. Diese sollen durch Beratung und Aufklärung zur Gesundheitsförderung beitragen.

„Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung bis ins hohe Alter fördern die Gesundheit und beugen Erkrankungen vor. Ältere Menschen können durch ein gezieltes Bewegungstraining ihre Selbständigkeit länger aufrechterhalten und auch ihr Sturzrisiko deutlich mindern.“, heißt es auf der Internetseite des Projekts. Teil des Angebots sind neben den Online-Artikeln unter anderem Schulungen, Beratung von Kommunen oder Qualifizierungen von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit.

Nähere Informationen, aktuelle Artikel sowie Angebote des Projekts finden Sie auf der projekteigenen Internetseite.

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

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Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

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Am 8. und 9.11.2017 wird auf der Berliner Pflegekonferenz wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Eingeladen sind Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende, pflegende Angehörige und weitere Privatpersonen. Diese sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen. Als Partnerland tritt Vietnam auf.

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Das gesamte Programm der zwei Tage können Sie hier einsehen.

Anmelden können Sie sich auf dieser Seite. Beachten Sie dabei unbedingt die unterschiedlichen Preise z.B. für Privatpersonen.

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