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Gesundes Leben

Die Deutsche Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung "IN FORM" hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem gesunde Lebensführung im Alter gefördert werden soll.

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Das Projekt „Im Alter IN FORM“ konzentriert sich auf die Themen Ernährung, Bewegung und Soziale Teilhabe. Zu diesen Themen werden viele Artikel auf der Internetseite veröffentlicht. Diese sollen durch Beratung und Aufklärung zur Gesundheitsförderung beitragen.

„Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung bis ins hohe Alter fördern die Gesundheit und beugen Erkrankungen vor. Ältere Menschen können durch ein gezieltes Bewegungstraining ihre Selbständigkeit länger aufrechterhalten und auch ihr Sturzrisiko deutlich mindern.“, heißt es auf der Internetseite des Projekts. Teil des Angebots sind neben den Online-Artikeln unter anderem Schulungen, Beratung von Kommunen oder Qualifizierungen von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit.

Nähere Informationen, aktuelle Artikel sowie Angebote des Projekts finden Sie auf der projekteigenen Internetseite.

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

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Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

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Am 8. und 9.11.2017 wird auf der Berliner Pflegekonferenz wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Eingeladen sind Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende, pflegende Angehörige und weitere Privatpersonen. Diese sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen. Als Partnerland tritt Vietnam auf.

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Das gesamte Programm der zwei Tage können Sie hier einsehen.

Anmelden können Sie sich auf dieser Seite. Beachten Sie dabei unbedingt die unterschiedlichen Preise z.B. für Privatpersonen.

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Dass Alkoholsucht auch in Pflegeheimen existiert, sollte kaum überraschen. Oft wird über Sucht im Alter jedoch wenig gesprochen, dabei sind etwa 400.000 Senior/innen in Deutschland alkoholabhängig. Die Frage, wie mit Alkohol in Pflegeeinrichtungen umgegangen werden soll, wird unterschiedlich beantwortet.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verzeichnet einen Anstieg von übermäßigen Alkoholkonsum bei über 65-jährigen. Oft sind Lebenskrisen der Grund für eine Alkoholsucht im Alter. Zu solchen Krisen können beispielsweise der Verlust geliebter Menschen, die Angst vor dem eigenen Tod oder die steigende Altersarmut führen.

Da Alkohol zu schweren gesundheitlichen Schädigungen führen kann, ist der Konsum von Alkohol in vielen Pflegeheimen verboten. Gerade im hohen Alter kann Alkohol sehr schädlich sein: Viele Menschen sind auf Medikamente angewiesen, die sich nicht mit Alkohol vertragen, zudem ist der Kreislauf schwächer als bei jungen Menschen und der Alkohol braucht länger, bis er abgebaut ist. Das alles sind Gründe, um die gefährliche Substanz aus Pflegeheimen fernzuhalten. Vergessen werden darf nur nicht, dass auch pflegebedürftige Senior/innen in Altersheimen selbstverständlich Träger von Rechten sind und somit einen eigenen Willen ausleben können müssen.

Daher gibt es auch Einrichtungen, die das anders handhaben. So berichtet der Deutschlandfunk beispielsweise über ein Pflegeheim in Düsseldorf, in dem die Bewohner/innen auf Wunsch jeden Tag bis zu drei Mal ein Glas Bier, Wein oder Sekt ausgeschüttet bekommen können. Der Konsum sei aber durch das Personal kontrolliert und das Ziel bleibe eine vollständige Abstinenz.

Die Diskussion über Verbot, Regulierung oder vollständiger Freiheit ist unter genannten Aspekten auf jeden Fall komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint. Sicher ist jedenfalls: Der Verzicht auf Alkohol wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus.

Literaturempfehlungen zum Thema Sucht im Alter finden sie auch hier.

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Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten einen Bericht der „Allianz für Menschen mit Demenz“, in dem u.a. die Arbeit der letzten Jahre bilanziert wird. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung als Startsignal für eine neue „Demenzstrategie“ sein.

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Bei der Allianz für Menschen mit Demenz handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen mit verschiedenen Institution und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich. In dem nun veröffentlichten Bericht wird die Arbeit der Initiative dargestellt, die in den letzten Jahren bereits über 450 Projekte unterstützt und durchgeführt habe.

In der Pressemitteilung wird Bundesminister Spahn zitiert: „Wir brauchen eine demenzfreundliche Gesellschaft. Hier hat die Allianz für Menschen mit Demenz wichtige Fortschritte gebracht“. Geplant sei nun eine „Nationale Demenzstrategie“. Konkretere Planung sollen in den kommenden Monaten folgen, Anfang 2020 soll diese dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zurzeit leben in Deutschland ca. 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat eine neue Internetseite gestartet, auf der es um Prävention in der Pflege geht. Mit dem neuen Internetportal soll Basiswissen rund um das Thema Pflege leicht verständlich vermittelt werden.

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Mit Themen wie „Überlastung vorbeugen – Tipps zur Entlastung für Pflegende“ oder „Pflegerische Prävention und Rehabilitation“ richtet sich die Internetseite des ZQP vor allem an Pflegende. Allerdings können auch Pflegebedürftige diesen Online-Ratgeber nutzen, da die Informationen übersichtlich und verständlich aufgeführt werden und auch inhaltlich viele Themen angesprochen werden, die für Pflegebedürftige von Interesse sind. Beispiele dafür sind Artikel wie „Bewegung fördern – Tipps gegen Bewegungsmangel“.

Die Seite können finden sie unter www.pflege-praevention.de.

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Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie gefördert, in der die Situation der Altenpflege in Schweden, Japan und Deutschland verglichen wurde. In keinem Land sei die Situation optimal, sogenannte Best-Practice-Beispiele sind nicht vorzuweisen. Allerdings ließen sich am Beispiel anderer Staaten Aspekte betrachten, die dort - laut der gemessenen Daten - deutlich besser funktionieren.

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Dies lässt sich laut der Studie durchaus differenziert betrachten: "Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht schlecht dastehen."

Die Studie wurde durch die Sozialwissenschaftlerin Hildegard Theobald von der Universität Vechta durchgeführt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung sowie die gesamte Studie sind online zu finden.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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Pflegebedürftige selbst, deren Angehörige und berufliche Pflegende sind von den Pflegebedingungen in Deutschland betroffen. Das dafür zuständige Gesundheitsministerium des Bundes will diese Bedingungen verbessern – dazu hat es fünf Schritte entwickelt. Die zum Teil initiierten, zum Teil erst angekündigten Schritte können auch dazu genutzt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

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Erstens mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetz):

  • eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien um 50 Prozent,
  • flexiblere und umfangreichere Leistungen für die häusliche Pflege,
  • mehr Betreuungskräfte
  • und eine neue Definierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen Betroffene entlasten.

Zweitens die Verbesserung der Ausbildung (Pflegeberufegesetz):

  • Ergänzende Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen,
  • eine gemeinsame Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege für bessere Berufs- und Aufstiegschancen
  • und außerdem eine Ausbildungsvergütung für alle angehenden Pflegekräfte sollen die Ausbildung attraktiver und effizienter gestalten.

Drittens das Schaffen von Stellen (Sofortprogramm Pflege):

  • Finanzielle Anreize,
  • mehr Pflegekräfte einstellen und ausbilden,
  • eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte,
  • die Anschaffung digitaler Ausrüstung
  • und durch gezielte finanzielle Unterstützung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Viertens das Besetzen der Stellen (Konzertierte Aktion Pflege):

  • Ein besserer Arbeitsalltag und bessere Arbeitsbedingungen,
  • um auch ehemalige Pflegekräfte zur Rückkehr (in die Vollzeit oder überhaupt) zu ermuntern,
  • und die Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Fünftens die Definition von Standards (Personaluntergrenzen):

  • Personaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen
  • und Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus („Ganzhaussatz“).

In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Sie zu den einzelnen Schritten der Verbesserungsstrategie nicht nur Genaueres, sondern können auch weiterführende Links zu den einzelnen Gesetzen, Programmen und Aktionen finden.

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