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Gesundes Leben

Dass Alkoholsucht auch in Pflegeheimen existiert, sollte kaum überraschen. Oft wird über Sucht im Alter jedoch wenig gesprochen, dabei sind etwa 400.000 Senior/innen in Deutschland alkoholabhängig. Die Frage, wie mit Alkohol in Pflegeeinrichtungen umgegangen werden soll, wird unterschiedlich beantwortet.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verzeichnet einen Anstieg von übermäßigen Alkoholkonsum bei über 65-jährigen. Oft sind Lebenskrisen der Grund für eine Alkoholsucht im Alter. Zu solchen Krisen können beispielsweise der Verlust geliebter Menschen, die Angst vor dem eigenen Tod oder die steigende Altersarmut führen.

Da Alkohol zu schweren gesundheitlichen Schädigungen führen kann, ist der Konsum von Alkohol in vielen Pflegeheimen verboten. Gerade im hohen Alter kann Alkohol sehr schädlich sein: Viele Menschen sind auf Medikamente angewiesen, die sich nicht mit Alkohol vertragen, zudem ist der Kreislauf schwächer als bei jungen Menschen und der Alkohol braucht länger, bis er abgebaut ist. Das alles sind Gründe, um die gefährliche Substanz aus Pflegeheimen fernzuhalten. Vergessen werden darf nur nicht, dass auch pflegebedürftige Senior/innen in Altersheimen selbstverständlich Träger von Rechten sind und somit einen eigenen Willen ausleben können müssen.

Daher gibt es auch Einrichtungen, die das anders handhaben. So berichtet der Deutschlandfunk beispielsweise über ein Pflegeheim in Düsseldorf, in dem die Bewohner/innen auf Wunsch jeden Tag bis zu drei Mal ein Glas Bier, Wein oder Sekt ausgeschüttet bekommen können. Der Konsum sei aber durch das Personal kontrolliert und das Ziel bleibe eine vollständige Abstinenz.

Die Diskussion über Verbot, Regulierung oder vollständiger Freiheit ist unter genannten Aspekten auf jeden Fall komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint. Sicher ist jedenfalls: Der Verzicht auf Alkohol wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus.

Literaturempfehlungen zum Thema Sucht im Alter finden sie auch hier.

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Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten einen Bericht der „Allianz für Menschen mit Demenz“, in dem u.a. die Arbeit der letzten Jahre bilanziert wird. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung als Startsignal für eine neue „Demenzstrategie“ sein.

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Bei der Allianz für Menschen mit Demenz handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen mit verschiedenen Institution und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich. In dem nun veröffentlichten Bericht wird die Arbeit der Initiative dargestellt, die in den letzten Jahren bereits über 450 Projekte unterstützt und durchgeführt habe.

In der Pressemitteilung wird Bundesminister Spahn zitiert: „Wir brauchen eine demenzfreundliche Gesellschaft. Hier hat die Allianz für Menschen mit Demenz wichtige Fortschritte gebracht“. Geplant sei nun eine „Nationale Demenzstrategie“. Konkretere Planung sollen in den kommenden Monaten folgen, Anfang 2020 soll diese dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zurzeit leben in Deutschland ca. 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat eine neue Internetseite gestartet, auf der es um Prävention in der Pflege geht. Mit dem neuen Internetportal soll Basiswissen rund um das Thema Pflege leicht verständlich vermittelt werden.

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Mit Themen wie „Überlastung vorbeugen – Tipps zur Entlastung für Pflegende“ oder „Pflegerische Prävention und Rehabilitation“ richtet sich die Internetseite des ZQP vor allem an Pflegende. Allerdings können auch Pflegebedürftige diesen Online-Ratgeber nutzen, da die Informationen übersichtlich und verständlich aufgeführt werden und auch inhaltlich viele Themen angesprochen werden, die für Pflegebedürftige von Interesse sind. Beispiele dafür sind Artikel wie „Bewegung fördern – Tipps gegen Bewegungsmangel“.

Die Seite können finden sie unter www.pflege-praevention.de.

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Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie gefördert, in der die Situation der Altenpflege in Schweden, Japan und Deutschland verglichen wurde. In keinem Land sei die Situation optimal, sogenannte Best-Practice-Beispiele sind nicht vorzuweisen. Allerdings ließen sich am Beispiel anderer Staaten Aspekte betrachten, die dort - laut der gemessenen Daten - deutlich besser funktionieren.

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Dies lässt sich laut der Studie durchaus differenziert betrachten: "Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht schlecht dastehen."

Die Studie wurde durch die Sozialwissenschaftlerin Hildegard Theobald von der Universität Vechta durchgeführt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung sowie die gesamte Studie sind online zu finden.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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Pflegebedürftige selbst, deren Angehörige und berufliche Pflegende sind von den Pflegebedingungen in Deutschland betroffen. Das dafür zuständige Gesundheitsministerium des Bundes will diese Bedingungen verbessern – dazu hat es fünf Schritte entwickelt. Die zum Teil initiierten, zum Teil erst angekündigten Schritte können auch dazu genutzt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

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Erstens mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetz):

  • eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien um 50 Prozent,
  • flexiblere und umfangreichere Leistungen für die häusliche Pflege,
  • mehr Betreuungskräfte
  • und eine neue Definierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen Betroffene entlasten.

Zweitens die Verbesserung der Ausbildung (Pflegeberufegesetz):

  • Ergänzende Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen,
  • eine gemeinsame Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege für bessere Berufs- und Aufstiegschancen
  • und außerdem eine Ausbildungsvergütung für alle angehenden Pflegekräfte sollen die Ausbildung attraktiver und effizienter gestalten.

Drittens das Schaffen von Stellen (Sofortprogramm Pflege):

  • Finanzielle Anreize,
  • mehr Pflegekräfte einstellen und ausbilden,
  • eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte,
  • die Anschaffung digitaler Ausrüstung
  • und durch gezielte finanzielle Unterstützung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Viertens das Besetzen der Stellen (Konzertierte Aktion Pflege):

  • Ein besserer Arbeitsalltag und bessere Arbeitsbedingungen,
  • um auch ehemalige Pflegekräfte zur Rückkehr (in die Vollzeit oder überhaupt) zu ermuntern,
  • und die Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Fünftens die Definition von Standards (Personaluntergrenzen):

  • Personaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen
  • und Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus („Ganzhaussatz“).

In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Sie zu den einzelnen Schritten der Verbesserungsstrategie nicht nur Genaueres, sondern können auch weiterführende Links zu den einzelnen Gesetzen, Programmen und Aktionen finden.

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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Etwa 1,4 der 3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Dies bedarf viel Zeit, Geduld und Kraft von Seiten der Pflegenden: Leicht komme es also zu belastenden Konflikten und Aggressionen, welche – ohne bösartige Intentionen – in gewaltförmiges Verhalten münden können.

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Weil Angehörige in solchen Situationen wirksame Unterstützung bräuchten, veröffentlichte das Zentrum für Qualität in der Pflege vor Kurzem eine Analyse zum Thema „Aggression und Gewalt in der informellen Pflege“ - also in der Pflege zu Hause durch Angehörige.

Diese zeigte, dass sowohl viele Pflegende als auch die Bedürftigen selbst Gewalt psychischer oder körperlicher Form erlebten: Durch anschreien und beleidigen oder groben Umgang und absichtliche Vernachlässigung. Sogar Freiheitsentzüge, das heißt festbinden und einschließen bis hin zur Verabreichung unratsamer Medikamente käme in einigen Fällen vor. Grund dafür sei von Seite der Pflegenden oftmals der Eindruck, der oder die Pflegebedürftige wisse ihre Hilfe nicht zu schätzen: So entstehe Wut, die ohne eine Ausgangsventil zu – oft unbeabsichtigter – Gewalt führe. Einer der größten Risikofaktoren sei dabei Demenz als große Herausforderung: Der durch die intensive Pflege entstehende Zeitmangel und die starke psychische Belastung führten häufiger zu gewaltsamen Verhalten als Versorgung bei anderen Erkrankungen.

In der vollständigen Studie finden sie genaue Daten der Befragungen und viele weitere Details, sowie Hilfe, wenn sie von der Thematik selbst betroffen sind.

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Menschen mit Demenz sind in Krankenhäusern keine Seltenheit – oft jedoch nicht aufgrund von Demenz als Hauptdiagnose, sondern wegen der Behandlung körperlicher Erkrankungen. Für Betroffene selbst können demenzielle Einschränkungen jedoch gerade bei einem Krankenhausaufenthalt eine Stresssituation bedeuten – und damit zu Komplikationen in pflegerischen Situationen führen.

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Meist äußere sich dies als Überforderung für Pflegekräfte, die ohne eine Sonderqualifizierung schnell fachliche Defizite erleben würden. Dies thematisiert ein Beitrag des Gesundheitsförderung-Magazins „impu!se“, welcher in der Problematik viel Verbesserungspotential beleuchtet:

Besondere Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz seien notwendig, um deren Wohlbefinden zu erhöhen und damit zur Genesung beizutragen. Außerdem könnten nur ausgebildete Pflegekräfte demenziell-bedingten Verhaltungsauffälligkeiten präventiv begegnen und so für ein ruhiges Erholungsumfeld zu sorgen. Es bedürfe zeitliche, personelle und räumliche Ressourcen um für diese nötige Weiterbildung von Fachkräften zu sorgen, und damit die Qualität der Pflege zu verbessern.

Den ganzen Beitrag zum Thema Qualifizierung von Demenzbeauftragten in Krankenhäusern finden Sie auf Seite 20.

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Wir berichteten schon häufiger über das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung in Pflegeberufen in den nächsten Jahren reformieren soll. In diesem Beitrag geht es um den aktuellen Stand der Umsetzung im Land Schleswig-Holstein.

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Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), welches das Pflegeberufegesetz beinhaltet, wurde im Sommer vergangenen Jahres im Bund verabschiedet. Beabsichtigt wird damit, die Ausbildungen in den Bereichen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung des Schulgelds. Künftig ist eine einheitlich geplante, angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Da das Gesetz schon am 01. Januar 2020, in Teilen bereits 2019, in Kraft treten soll, haben die Länder mit den Vorbereitungen für eine gelingende Umsetzung begonnen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22.06.2018 einen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt.

Schwerpunkt der Planung auf Landesebene ist die Finanzierung der Ausbildung. Dafür wurde ein Ausgleichsfond in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflege geschaffen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 06.06.2018 sei der „öffentliche Startschuss der Pflegeberufereform in S-H“ gewesen.

In dem Bericht geht es auch um weitere Kooperationen. Dazu habe es bereits regelmäßige Treffen von Trägern und Schulen mit dem Sozialministerium gegeben. Auch über die Landesgrenze hinaus wird zusammengearbeitet, unter anderem mit weiteren norddeutschen Ländern.

Außerdem plant das Land Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für die Pflegeberufe, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag heißt. Dafür liegt jedoch noch keine genaue Konzeptionierung vor, wie aus einer Anfrage von Birte Pauls (SPD) zu entnehmen ist.

Mit der Ausbildungsreform erhofft man sich, durch eine attraktivere Ausbildung mehr Menschen für die Pflegeberufe begeistern zu können und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Wie das Ärzteblatt berichtet, können sich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen jedoch nur rund ein Fünftel der Pflegebeschäftigten vorstellen, bis zur Rente in dem Bereich weiterzuarbeiten. Fraglich bleibt daher, ob eine Reform der Ausbildung und eine Imagekampagne ohne grundlegende Aufwertung der Berufe genügen werden, um den Berufszweig wieder attraktiver zu machen.

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