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Gesundes Leben

Die in Gesundheits- und Pflegeberufen weit verbreitete Teilzeitarbeit wurde durch MitarbeiterInnen des Instituts Arbeit und Technik (IAT) untersucht. Dazu wurden persönliche Interessen und Motivationen von Pflegekräften sowie Daten des Lohnspiegels ausgewertet.

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Ein Ergebnis der Studie ist, dass strukturelle Ungleichheiten und Belastungen den persönlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit befördern können. Teilzeitarbeit wird demnach hauptsächlich wegen des Entlastungsbedarfes bevorzugt. Daher sollten Arbeitsbedingungen verbessert und struktuerelle Belastungen abgebaut werden.

Die gesamte Studie finden Sie auf den Seiten des IAT.

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Bei dem Modellprojekt „Demenzkompetenz im Krankenhaus“ in Rheinland-Pfalz  nahmen zwischen Juli 2013 und Februar 2015 acht Krankenhäuser teil. Es sollte die Lebens- und Versorgungsqualität von Menschen mit Demenzdiagnose während des Aufenthaltes in der Klinik verbessert werden.

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Im Abschlussbericht können Sie die Erfahrungen der beteiligten Krankenhäuser auch hinsichtlich dem Übergang in die Klinik und von der Klinik zurück nach Hause nachlesen. Der gesamte Bericht ist online auf den Seiten des Landesministeriums zu finden.

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Wir präsentierten bereits einige Stellungnahmen zum geplanten Pflegeberufegesetz. In dem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was Akteure aus Schleswig-Holstein zu der geplanten Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu sagen haben.

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Der Antrag im Landtag Schleswig-Holsteins befasst sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildung zur Krankheits-/GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn und KinderkrankenpflegerIn. Dabei geht es vor allem um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Ausbildung. Es wird unterschieden zwischen einem generalistischen (eine gemeinsame Ausbildung mit möglichst gemeinsamen Ausbildungsinhalten, Spezialisierungen würden dann nach der Ausbildung erfolgen) und einem integrativen Ansatz (innerhalb einer Ausbildung lassen sich mehrere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse erzielen).

Die Stellungnahmen, die sich meistens in dem Spektrum von generalistisch bis integrativ verorten lassen, haben wir für Sie aufgelistet:

Vereinzelt gingen im Landtag noch Stellungnahmen von Organisationen aus dem Bund ein:

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In Hamburg findet am 02.11.2016 von 8:30 bis 17:00 der 7. Norddeutsche Wohn-Pflege-Tag statt. Er steht unter dem Motto "Verschiedenheit ist doch normal - auch im Alter! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?"

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Näheres zum Programm und Tagungsablauf finden Sie auf dem Flyer des Fachtages und auf der Homepage des Veranstalters.

Kosten: 95 Euro inklusive Mittagessen, Pausenimbiss und Getränken. Für Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre, Schwerbehinderte und RentnerInnen gilt
der ermäßigte Beitrag von 45 Euro, wenn mit der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis mitgesandt wird.

Wo: Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg.

Sie können sich online bis zum 15.10.2016 anmelden.

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Verschiedene Akteure haben zum geplanten Pflegeberufegesetz Stellung genommen. Lesen Sie hier eine Zusammenstellung von VerterInnen aus dem Bund  sowie aus Schleswig-Holstein. Mit dem Pflegeberufegesetz sollen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege zusammen gelegt werden.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nach hören.

Die Argumente der beiden beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind auf den Seiten des BMG nachzulesen.

Die Linke sieht den größten Vorteil der Zusammenlegung bei der ArbeitgeberIn. Dagegen würden notwendige Ausbildungsinhalte in einer generalisierten, nicht verlängerten Ausbildung verloren gehen. Die Linke fordert daher eine zweijährige Grundausbildung mit einer anschließenden einjährigen Schwerpunktsetzung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Moratorium des Gesetzgebungsverfahrens. Sie befürchten durch eine hektische Umsetzung eine Verminderung von Finanzierung und Qualität der Ausbildungsinhalte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) möchte in ihrer Stellungnahme aus dem Dezember vor allem die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen vertreten.

Eine ähnliche Perspektive nimmt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen ein. Sie sieht eine Chance für eine Verbesserung der Pflegequalität und hofft durch die generalistische Ausbildung auf eine Anhebung der Gehälter für AltenpflegerInnen.

Der Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland (AAA) fordert einen Erhalt der drei einzelnen Ausbildungsberufe. Auf der Homepage des AAA wurden einige weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zusammengestellt. Diese beziehen sich allerdings noch auf den Referentenentwurf.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich dagegen klar für eine generalistische Ausbildung aus, die historisch gewachsenen Unterschiede entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Laut dem Bundesverband des Paritätischen ist die Zusammenlegung notwendig für eine Anhebung von Qualität und Attraktivität der Pflegeberufe.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein begrüßt die Reformidee grundsätzlich. Dabei soll die Generalisierung nicht zu Lasten von notwendigen Spezialisierungen fallen. Die generalisierte Ausbildung soll auch Möglichkeiten zur Spezialisierung bieten, um die Attraktivität gegenüber BewerberInnen zu erhalten.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Das Projekt "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" (Ein-Step) soll bis zum Oktober 2017 fortlaufen. Bislang haben sich laut der Initiative der Bundesregierung 8.800 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste für die Umstellung auf das neue Dokumentationsmodell entschieden.

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Bis zum Oktober 2017 wird nur ein Projektbüro auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Koordinierung auf Bundesebene trägt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Die Trägerverbände vor Ort sind jetzt schon für die Schulung und Beratung teilnehmender Einrichtungen zuständig. Sie werden noch in diesem Jahr im Rahmen eines Praxistests ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in den Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erproben.

Weitere Informationen sowie Downloads finden Sie auf der Homepage der Initiative.

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Die Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages haben Vorschläge zu schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss unterbreitet. Die Anhörungen werden sich auf auf die geplante Zusammenlegung der Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege beziehen.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nachhören.

In dem Dokument des Landtages können Sie eine Auflistung der vorgeschlagenen Anzuhörenden und die jeweils vorschlagende Fraktion einsehen.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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