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Gesundes Leben

Um allein lebenden älteren Menschen mehr soziale Teilhabe und eine ausgewogenere Ernährung zu ermöglichen, werden neue Mittagstische durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) unterstützt.

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Die Mittagstische, welche innerhalb der Startwoche vom 10. bis zum 15.10.2016 unterstützt werden, sollen älteren Menschen sowohl gesündere Ernährung als auch eine Möglichkeit bieten, mit anderen Menschen verstärkt in Kontakt zu treten.

Alle notwendigen Dokumente und Informationen, wie Akteure aus der Seniorenarbeit die Unterstützung erhalten können, finden Sie auf der Homepage der BAGSO. 200 Mittagstische sollen bundesweit durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert werden.

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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) widmete sich in einem Projekt der Vorstandsarbeit in Sportvereinen. Es fällt den regionalen Vereinsvorständen laut DOSB zunehmend schwieriger, NachfolgerInnen für ihre Arbeit zu finden. In dem Projekt wurden nun Maßnahmen gesammelt, die diese Aufgabe attraktiver machen sollen.

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Dazu wurde auf die Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Sportvereinen und Sportverbänden gesetzt. Diese erprobten bundesweit verschiedene Modelle und stellten diese auf einer Abschlusstagung vor.

Zentrale Ergebnisse sind z.B., dass bei der Ehrenamtsförderung Kooperationen und Vernetzung hilfreich sind; die Methoden auf den jeweiligen Verein abgestimmt sein sollten; eine spezifische und direkte Ansprache potentieller Ehrenamtlicher notwendig ist und dass der Spaß im Ehrenamt nicht vergessen werden sollte.

Mehr zum Projektverlauf, zu Ergebnissen und Praxishilfen für die Umsetzung der Vorstandsarbeit finden Sie auf den Seiten des Projektes.

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Auf diesem Portal konnten Sie bereits mehrere Beiträge zu den sogenannten Pflegestärkungsgesetzen (kurz PSG I und II) lesen. Das PSG II ist seit diesem Januar in Kraft, die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade soll im Januar 2017 erfolgen. Inzwischen sind auch einige Fachbeiträge zu den neuen Gesetzen erschienen.

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Die Literaturhinweise stammen von der Bibliothek des Zentrums für Altersfragen. Auf unserem Portal finden Sie Stellungnahmen zu dem Entwurf und dem Kabinettsbeschluss des PSG II. Am 13.11.2015 wurde das PSG II beschlossen, die entsprechende Beratung im Bundestag können Sie sich online anschauen. Hier folgen nun die Literaturempfehlungen.

Kehl (2016): Sozialinvestive Pflegepolitik in Deutschland. Familiäre und zivilgesellschaftliche Potenziale im Abseits wohlfahrtsstaatlichen Handelns. ISBN 978-3-658-12080-1.

Richter (2016): Die neue Soziale Pflegeversicherung – PSG II. Pflegebegriff, Vergütungen, Potenziale. ISBN 978-3-848-72648-6.


Blätter der Wohlfahrtspflege (2016, Nr. 163):
Pfannes: Haushaltsnahe Dienstleistungen gefragt. Die Hilfen bei der eigenständigen Lebensführung sollen ausgebaut werden. S. 19-22.
Schmidt: Zukunft der Pflege. Morbiditätsentwicklung und Familienstrukturen als Anforderungen für die zukünftige Gestaltung der Pflege. S. 3-5.

Zeitschrift Die Schwester, der Pfleger (2015, Nr. 54):
Fleer / Lücke: "Ein wichtiger Meilenstein geschafft". Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. S. 72-75.
Schroth: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: sich jetzt schon wappnen; Rechtsrat. S. 86-88.

Zeitschrift Häusliche Pflege (2015, Nr. 24):
Heiber: Der große Wurf? Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Die Änderungen werden für Leistungserbringer gravierend sein. S. 20-24.
Dzulko: Selbständigkeit im Fokus. S. 26-29.

Zeitschrift Soziale Sicherheit (2015, Nr. 64):
Frank: Endlich - der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt. Bewertung der Pflegereform aus gewerkschaftlicher Sicht. Das Fachkräfteproblem bleibt aber ungelöst. S. 354-357.
Kimmel: Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. S. 357-364.
Nakielski: Die große Pflegereform kommt. Die wichtigsten Änderungen des geplanten Pflegestärkungsgesetzes 2 im Überblick. S. 349-353.
Kreutz (2016, Nr. 65): Die regionalen Pflegebudgets. Wie die Bertelsmann Stiftung und Prognos AG die Pflege billiger machen wollen. S. 22-27.


Brühl / Planer / Bensch (2016): Zur Diskussion: Entwicklungsperspektiven für das neue Begutachtungsassessment. In: Pflege & Gesellschaft. Nr. 21, S. 78-87.

Fix (2016): Demenz ist nun ein Kriterium. In: Caritas. Nr. 117, S. 23-25.

Fleer / Kimmel (2015): Klare Prioritäten. NBA. In: Altenpflege. Nr. 40, S. 32-35.

Huhn (2015). Mobilität bedeutet Selbstständigkeit. Der neue Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege gewinnt durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusätzlich an Bedeutung. In: Themenheft der Zeitschrift "Altenpflege Dossier" Mobilität. S. 6-12.

Rothgang / Kalwitzki (2015): Pflegestärkungsgesetz II. Eine erstaunlich großzügige Reform. In: Gesundheits- und Sozialpolitik. Nr. 69, S. 46-54.

Schölkopf (2015): Die Berücksichtigung von Demenz in der Pflegereform. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Nr. 46, S. 4-12.

Teubner (2016): Perspektivwechsel in der Pflegeversicherung mit dem Pflegestärkungsgesetz. In: Pflegerecht. Nr. 20, S. 3-14.


KV-media: Pflegereform 2016 - 2017. Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz.

Die Zeit: Bundestag verabschiedet neue Pflegereform. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben künftig einfacher Zugang zu Pflegeleistungen. Auch pflegende Angehörige sollen bessergestellt werden.

Freifrau / Dulon / Wendeler / Kähler (2015): Altenpflege in Deutschland. Zahlen - Daten - Fakten. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

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Am 08.04.2016 geht es von 10:00 bis 13:30 um „Sexualität in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz“. Denn Sexualität endet nicht im Alter und ist normalerweise auch kein Problem. Bei Menschen mit Demenz kann es aber aufgrund situativer Desorientierung zu unerwartet schwierigen Situationen kommen.

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Die Dipl. Gerontologin Margret Schleede-Gebert stellt Lösungsstrategien für alltägliche, insbesondere pflegerische Situationen dar.

Kosten: 55 Euro, ermäßigt 30 Euro, Pausengetränke sind enthalten. Eine verbindliche Anmeldung über das Kompetenzzentrum Demenz, Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt, Tel. 040/609 26 420, Fax 040/308 57 986, oder per E-Mail an info@demenz-sh.de ist notwendig.

Online finden Sie das gesamte Fortbildungsprogramm des Kompetenzzentrums sowie weitere Termine in ganz Schleswig-Holstein. Das Programm enthält 29 verschiedene Fortbildungen zu sozialen, medizinischen, therapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten im Umgang mit Menschen mit Demenz.

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In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in Pflegeeinrichtungen auf. Es wurde damit nicht nur gedroht, sondern in einigen Fällen wurden Kündigungen und Hausverbote auch tatsächlich ausgesprochen.

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Die Leiterin Recht bei der BIVA stellt fest, dass damit meist Druck auf kritische Angehörige ausgeübt werden sollte. Eine Tendenz zu diesen Maßnahmen beobachtet die BIVA schon seit drei Jahren. Zwar stellten diese Fälle eine Minderheit in der Beratungsarbeit der BIVA dar, aber die Notlage, die sich daraus für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergibt, ist besonders schwerwiegend. Bei rund 1.000 Beratungsgesprächen in 2015 entfielen mehr als 10 % auf Konflikte dieser Art.

In fast allen Fällen konnte die BIVA den Betroffenen helfen und eine Rücknahme dieser Maßnahmen erreichen – manchmal auch erst über ein Gerichtsverfahren. Die meisten Konflikte konnten aber ohne richterliche Entscheidung gelöst werden. Die spezialisierten RechtsanwältInnen der BIVA erreichten in der Regel durch Versachlichung des Tons und Darstellung der Rechtslage eine Aufhebung der Maßnahmen. "Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind durch zahlreiche Gesetze geschützt, da sie sich in mehrfacher Abhängigkeit von der sie betreuenden Einrichtung befinden. Hausverbote oder Kündigungen haben nur in ganz wenigen schwerwiegenden Fällen vor Gericht Bestand", sagt Rechtsanwältin Kempchen, die den Beratungsdienst leitet. Sie ermutigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich fachlichen Rat an die Seite zu holen.

Beispielhaft nennt Kempchen den Fall, bei dem einem pflegebedürftigen Mann von Seiten des Pflegeheimes fristlos gekündigt wurde, weil seine Frau auf Anraten der Heimaufsicht Anzeige erstattet hatte. Sie hatte Beobachtungen gemacht, die den Verdacht auf eine Straftat durch eine Pflegekraft rechtfertigten. Der Fall gelangte vor Gericht, das die Kündigung letztendlich aufhob. In einem anderen Fall wurde einer Angehörigen, die sich wiederholt über Pflegemängel beschwert hatte, Hausverbot erteilt. In dessen Begründung wurde sie als "Querulantin" dargestellt. Die BIVA konnte den Konflikt letztlich versachlichen, so dass sie mittlerweile wieder das vollständige Besuchsrecht genießt. Selbst einem rechtlich besonders geschützten Beiratsmitglied wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Es hatte in Ausübung seiner Funktion als Beirat Maßnahmen der Einrichtung kritisch hinterfragt.

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Die Zeitschrift "informationsdienst  altersfragen" hat in der aktuellen Ausgabe das freiwillige Engagement im Gesundheits- und Pflegebereich im Fokus. Es wird über soziale Begleitung älterer Menschen nach Krankenhausaufenthalten, das Projekt für Pflege, Engagement und Qualifizierung sowie ehrenamtliche LotsInnen auf kommunaler Ebene berichtet.

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Im ersten Beitrag thematisieren Mirjam Philippi, Christiane Luderer und Thomas Altenhöner die ehrenamtliche Begleitung von Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht genügend soziale Unterstützung erfahren. Dazu wird eine Evaluation des das Projektes Poststationäre Laienunterstützung (+P) vorgestellt.

Das Schulungskonzept "Projekt für Pflege, Engagement und Qualifizierung" (PEQ) stellen Julia Schlicht und Eva Gehltomhol vor. Es befindet sich in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Ein Beratungsangebot für Demenzerkankte in einer Kommune, genauer die ehrenamtlichen DemenzlotsInnen der Stadt Jülich, beschreibt Beatrix Lenzen im dritten Kapitel der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift. Mit dem Angebot sollen Demenzdiagnostizierte und ihre Angehörigen kostenfreie, neutrale und niedrigschwellige Beratung erhalten und bei der Suche von Hilfs- und Entlastungsangeboten zu unterstützt werden.

Alle drei Artikel können Sie online nachlesen.

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Mit dem Projekt "Im Alter in Form - Potenziale in Kommunen aktivieren" bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) kostenfrei durchgeführte Schulungen zur Förderung gesünderer Lebenstile an. Diese richten sich, je nach gewähltem Angebot, an LeiterInnen von Seniorengruppen, SeniorenbegleiterInnen sowie an Fachkräfte aus den Bereichen Ernährung, Hauswirtschaft, (Alten-)Pflege und sozialer Betreuung.

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Die BAGSO unterstützt die Initiative "In Form", welche sich für gesündere Ernährung und mehr Bewegung einsetzt. Mit den Schulungen sollen die entsprechenden Schulungsangebote kostenfrei zugänglich gemacht werden. Dafür ist die BAGSO auf Kooperation von Trägern angewiesen.

Die Basisschulungen richten sich an Aktive im Begleit- oder Besuchsservice älterer Menschen, Intensivschulungen sind für LeiterInnen von Gruppen älterer Menschen gedacht. In der "In Form MitMachBox in der Praxis"  werden LeiterInnen von Gruppen älterer Menschen geschult, in den Weiterbildungsschulungen Fachkräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege. Die Weiterbildungsschulungen sind für gewerbliche Träger kostenpflichtig.

Die BAGSO stellt dabei Schulungskonzept und DozentInnen, im Organisatorischen sind die verantwortlichen Träger gefragt.

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In der Fortbildung des Kompetenzzentrums Demenz "Richtig ist, wenn die Richtung stimmt - Erfahrungen mit integrativen und segregativen Ansätzen in der Betreuung von Menschen mit Demenz" werden unterschiedliche Wohnkonzepte vorgestellt.

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Dabei geht es nicht nur um die relativ jungen Ideen von sogenannten Demenzdörfern, sondern vor allem um die Gestaltung des ganz normalen Wohnens und Betreuens in Einrichtungen. Gemeinsam wird sich z.B. folgenden Fragen angenähert: Kann gute Betreuung und Förderung eher gelingen, wenn Menschen mit Demenz in gesonderte Gruppen zusammengefasst und die Umgebung an ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse angepasst werden? Ist es für kognitiv nicht beeinträchtigte Bewohner eine Zumutung, den oftmals schwierigen Verhaltensweisen von Menschen mit Demenz täglich ausgesetzt zu sein? Oder ist es eher ein beruhigendes Gefühl, noch im fitten Zustand wissen zu dürfen, ich gehöre auch mit einer Demenz noch dazu, mein Verhalten wird toleriert und ich werde, wo möglich unterstützt? Was bedarf es jeweils, um die unterschiedlichen Ansätze gelingend auszugestalten?

Die Veranstaltung wird von der Dipl. Psychologe Martin Hamborg durchgeführt.

Wann: 24.02.16, 14:00-17:30

Wo: Stadtteilcafé Kieler Servicehäuser der AWO, Vaasastr. 2a in Kiel

Kosten: 55 Euro, für ehrenamtlich Tätige 30 Euro. Pausengetränke sind enthalten.

Eine verbindliche Anmeldung über das Kompetenzzentrum Demenz, Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt, Tel. 040/609 26 420, Fax 040/308 57 986 oder E-Mail info@demenz-sh.de ist notwendig.

Online finden Sie das gesamte Fortbildungsprogramm des Kompetenzzentrums sowie weitere Termine in ganz Schleswig-Holstein.

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Die Broschüre der deutschen Alzheimer Gesellschaft "Ben Ne Yapabilirim?" wendet sich an türkischsprachige Menschen, die am Anfang einer Demenz stehen oder befürchten, davon betroffen zu sein. Es wird über die Diagnose und Hilfestellungen im Alltag informiert.

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Es wird auch empfohlen, eine ÄrztIn aufzusuchen, um Klarheit zu erhalten. Bei der Erstellung der Broschüre flossen Erfahrungen von Menschen mit einer Demenzdiagnose ein. Es werden weiterhin Themen wie die Behandlung mit und ohne Medikamente, die Gestaltung des Alltags, Vorsorge für die Zukunft und finanzielle Fragen behandelt.

Schließlich werden nützliche Adressen und Lektürehinweise gegeben sowie eine Karte im Scheckkartenformat: "Ich habe Demenz. Bitte haben Sie etwas Geduld. Danke."

Die türkischsprachige Broschüre kann online heruntergeladen werden oder kostenfrei in Papierform bestellt werden. Das deutschsprachige Pendant ist ebenfalls erhältlich.

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In einem früheren Beitrag konnten Sie sich bereits über den Stand der Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern informieren. In Mecklenburg-Vorpommern lag ein Bericht über die Befragung von Pflegekräften einige Zeit zur Prüfung beim Auftraggeber, also dem Landesministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Im Dezember wurde der Bericht veröffentlicht, mit einem deutlichen Ergebnis in Sachen Pflegekammer.

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In der politischen Debatte wurde der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vorgeworfen, die Ergebnisse des Berichtes zurückzuhalten, um weiter die Entwicklungen in anderen Bundesländern beobachten zu können. Denn eine Initialisierung von Pflegekammern wurde bisher immer von der Zustimmung der in ihr zu organisierenden Pflegekräfte abhängig gemacht. Noch Anfang Oktober wurden Fragen nach bereits vorliegenden Ergebnissen ausweichend beantwortet.

Argumente für die Pflegekammer lassen sich im Kontext des Pflegenotstandes nachvollziehen. Pflegekräften sind unzureichend in Gewerkschaften organisiert, ihre Interessen werden also auch nicht angemessen vertreten. Die Wohlfahrtsverbände stehen häufig eher für die Arbeitgeberseite, Betriebsräte fehlen vor allem bei kirchlichen Trägern, im Ergebnis streiken Pflegende selten. Zu verbessern gäbe es einiges im Pflegeberuf: Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Ausbildungsbedingungen (inklusive der fehlenden Akademisierung) sind nur drei Beispiele. Pflegekammern sollen als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden.

Der am 2. Dezember veröffentlichte Bericht des Zentrums für Sozialforschung aus Halle liefert deutliche Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern: 73 % der befragten Pflegekräfte befürworten die Einführung von Pflegekammern, nur 15,6 % lehnen diese ab. Der zentrale Kritikpunkt - die Fianzierung durch die Mitglieder - wurde nur von den BefürworterInnen beantwortet. Von diesen sind 61,6 % bereit, Beiträge zu entrichten, nur 10,1 % sind nicht dazu bereit.

Der Bericht liefert auch zur Situation der Pflegekräfte Informationen und Handlungsempfehlungen, die aus Befragungen von ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und ExpertInnen resultieren. Den gesamten Bericht können Sie online nachlesen.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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