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Gesundes Leben

Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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Durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) wurde ein neues Projekt initiiert, welches auch Betreuungspatenschaften genannt wird. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen vor der rechtlichen Betreuung Hilfen im Alltag erhalten können, die die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter stärken sollen.

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Zielsetzung ist der Ausbau des Engagements von Senior/innen für Senior/innen und wenn möglich die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung. Das Projekt wird an 15 Orten in Deutschland erprobt, es wird mit Engagierten, Betreuungsvereinen und Beteiligten in Mehrgenerationenhäusern zusammengearbeitet werden.

Das Projekt läuft von September 2016 bis August 2019 und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mehr Informationen auf der Homepage der BaS.

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Im Rahmen eines Projektes des Bundesverbandes Information & Beratung für NS-Verfolgte und dem Institut für soziale Innovationen wurde die Konstellation zwischen Täter/innen und Opfern in Senioreneinrichtungen untersucht.

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Folgende Fragestellungen wurden bearbeitet:

  • Was passiert wenn Täter/innen und Opfer aus dem Nationalsozialismus in Alten- und Pflegeheimen aufeinander treffen?
  • Wie kann man die Opfer schützen?
  • Wie können Mitarbeiter/innen von Pflegeeinrichtungen für dieses Thema sensibilisiert werden?

Ergebnis des Projektes war die Broschüre "NS-Täter und Opfer treffen im Altenheim aufeinander - was tun? Handlungsanleitung zu Gewaltprävention und Opferschutz für NS-Verfolgte in Altersheimen".

Näheres zu dem Projekt findet sich auf den Seiten des Bundesverbandes. Bei dem beteiligten Institut kann die Handlungsanleitung kostenfrei bestellt werden.

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Lokale Allianzen für Demenz werden für je zwei Jahre mit 10.000 Euro gefördert. Es scheiden also immer wieder einzelne Projekte aus der Förderphase aus, sind aber weiter als Lokale Allianz gelistet. Ende 2016 sind aber auch vier Allianzen in Schleswig-Holstein in die Förderphase eingetreten.

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Namentlich sind dies:

  • Gutes Leben auf Sylt
  • Netzwerk Demenz Husum
  • Das Rote Tüddelband  in Norderstedt und Pinneberg
  • KunstImpuls in Lübeck

Auf der Homepage des Kompetenzzentrums Demenz findet sich eine Übersicht über alle Lokalen Allianzen für Demenz in Schleswig-Holstein. Auf der Seite der Lokalen Allianzen finden sich alle geförderten Projekte bundesweit.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) lädt zur Fachtagung „Lebensqualität älterer Menschen in Kommunen sichern – ausgewogene Mahlzeiten ermöglichen“ am 09.03.2017 in Berlin ein.

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Die Tagung richtet sich an

  • Verantwortliche in der Kommunalverwaltung
  • Verantwortliche und Akteure in der Seniorenarbeit
  • Träger der Seniorenarbeit
  • Anbieter/innen, Organisator/innen oder Träger von Mittagstischen

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, sowie Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund legen ihre Sichtweisen zur „Sicherung der Lebensqualität älterer Menschen in Stadt und Land“ dar und stellen sich den Fragen des Publikums.

Ursula Lehr, stellvertretende Vorsitzende der BAGSO, spricht über die Bedeutung der Förderung der Gesundheit älterer Menschen. Ulrike Arens-Azevedo, Professorin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, zeigt die Herausforderungen auf, denen sich die Anbieter/innen ausgewogener Mahlzeiten für ältere Menschen stellen müssen.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbieter/innen erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche werden vorgestellt.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Tagung findet in der Neuen Mälzerei, Friedenstraße 91, 10249 Berlin statt. Hier finden sie den Anmeldebogen sowie die Einladung.

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Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 geht es um die Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Konkreter wurde der Abbruch der künstlichen Ernährung verhandelt.

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Die Situation des Abbruches muss laut dem BGH in einer Patientenverfügung präzise beschrieben werden, z.B. kann dies durch die Benennung von ärztlichen Maßnahmen oder einer bestimmten Behandlungssituation erfolgen.

Sind die Angaben nicht konkret genug, kann es auf die durch die Vorsorgevollmacht ermächtigte Person ankommen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Patient/in vorliegt. Aber auch in der Vollmacht muss die Entscheidungskompetenz klar beschrieben sein.

Online können Sie eine Zusammenfassung des Beschlusses sowie den entsprechenden Volltext nachlesen.

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Nach einem längeren politischen Prozess wurde im vergangenem Jahr in Neumünster die schleswig-holsteinische Pflegeberufekammer - auch Pflegekammer genannt - eröffnet. Wir berichteten bereits mehrfach über die je nach Bundesland verschiedenen Situationen. Die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein nimmt ihre Arbeit voraussichtlich Anfang 2018 auf.

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Sobald die Kammer ihre Arbeit aufnimmt, können professionell Pflegende in Schleswig-Holstein die Kammer als politische Vertretung nutzen. Die Pflichtbeiträge müssen entrichten werden. Vorher können sich die Kammermitglieder bereits an den anstehenden Wahlen bzw. der Organisation der Kammer selbst beteiligen.

Pflichtmitglied wird - ab voraussichtlich der ersten Jahreshälfte 2018 - jede Pflegefachperson, die in Schleswig-Holstein als solche arbeitet. Darunter fallen Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen.

Weitere Informationen sowie Neuigkeiten finden Sie auf der Homepage der Pflegeberufekammer.

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Arbeitsbelastungen in der Pflege sind nicht nur für die Mitarbeiter/innen, sondern auch für die Klient/innen von Bedeutung. So geht es nicht nur um Belastungen an einem oft unzureichend vergüteten Arbeitsplatz sondern auch um die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen. Die Literaturempfehlungen hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zusammengestellt.

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Mehrere Veröffentlichungen zum Thema Pflege finden sich auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Auch auf diesem Portal sind zahlreiche Beiträge zum Thema nachzulesen, im letzten Jahr besonders in den Diskussionen um das Pflegeberufegesetz oder den Pflegenotstand. In dem Kontext sind auch die Literaturhinweise zur Ethik in der Pflege empfehlenswert sowie die Ausgabe 4/2016 der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik.

Der Artikel Ingebretsen / Sagbakken (2016): Hospice nurses emotional challenges in their encounters with the dying in der Zeitschrift "International Journal of Qualitative Studies on Health and Well-being" kann ebenfalls kostenlos online heruntergeladen werden.


Zunächst einige Sammel- bzw. Einzelwerke:

Belan / Schiller (2016): Helfen ohne zu heilen. Berufsbedingte Belastungen und Bewältigungsstrategien von Palliativpflegekräften.

Bomball / Niebuhr (2016): Was hält Pflegende gesund? Der Beitrag personaler Kompetenz zur Gesunderhaltung von Pflegenden : eine salutogenetische Analyse.

Günther (2015): Arbeit darf nicht krank machen! Psychische Belastungen in Pflegeberufen; eine ressourcenorientierte Gesundheitsförderung durch die betriebliche Sozialarbeit.

Lange (2015) Betriebliche Gesundheitsförderung in der stationären Pflege.

Oldenburger (2015): Untersuchung der Arbeitsbelastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Pflegekräfte unter besonderer Berücksichtigung des Migrationshintergrundes.

Schmidt (2015): Burnout in der Pflege. Risikofaktoren - Hintergründe - Selbsteinschätzung.


Einzelne Beiträge aus Sammelwerken beschäftigen sich ebenfalls mit den Arbeitsbelastungen in der Pflege:

Beckmann (2016): Nicht unterkriegen lassen. In: Vincentz Network (Hrsg.): Stark gegen Stress: Belastung reduzieren, Widerstandskraft stärken: Wie Sie es schaffen, im Gleichgewicht zu bleiben (Altenpflege / Dossier), S. 26-31.

Buruck (2015): Evaluation von Gesundheitspräventionen in der stationären Altenpflege. In: Badura / Ducki / Schröder / Klose /  Meyer (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2015, S. 85-95.

Heger (2016): Anerkennung und Missachtung in der Pflege. Korreferat zu Felix Krause. In: Dabrowski / Wolf (Hrsg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 45-52.

Hinding / Bhering-Soares (2015): Stressbewältigung und Burnoutprävention. In: Hinding / Kastner (Hrsg.): Innovativität als Erfolgsfaktor im demografischen Wandel: Trainingsmodule zur ganzheitlichen Förderung der Innovationskompetenzen von Beschäftigten in der Pflege und in der Sozialen Arbeit, S. 41-86.

Höhmann / Lautenschläger / Schwarz (2016): Belastungen im Pflegeberuf. Bedingungsfaktoren, Folgen und Desiderate. In: Jacobs (et al, Hrsg.): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus (Pflege-Report 2016), S. 73-89.


Auch in Fachzeitschriften wurde sich dem Thema gewidmet, so z.B. in der NOVAcura:

Dhaini / Simon, / Zúñiga (2016): Wenn das Personal krank ist, leidet die Pflegequalität, S. 29-31.

Dhaini / Zúñiga / Simon (2016): Rückenschmerzen, erschöpft, krank bei der Arbeit?. Wie Arbeitsumgebung und die Gesundheit von Pflege- und Betreuungspersonal zusammenhängen, S. 33-35.

Heim (2016): Eine Sprache die verbindet ... . Gewaltfreie Kommunikation im Alltag von Alters- und Pflegeheimen, S. 20-22.

Kubillus (2015): "Die Schattenwandler". Pflegende im Nachtdienst, S. 14-16.


Pflegezeitschrift:

Ganter (2016): Die EL.IPS-Studie. Entscheidungen am Lebensende auf Intensivstationen, S. 662-666.

Mantz (2016): Keine Zeit - Wenn Druck und Stress das Denken, Sprechen und Handeln Pflegender mehr und mehr dominieren. Die Bedeutung von Sprachkompetenz in der Pflegepraxis, S. 265-267.

Schanz (2015): Die Pflege braucht Kraft. Resilienz als Kompetenz bei der Bewältigung hoher Arbeitsbelastungen, S. 88-92.

Schuster / Kohrst (2016): Belastung und ihre Bewältigung. Strategien für Pflegekräfte, S. 447-449.


Weitere Artikel:

Bassel (et al, 2016): Relationship between emotions, emotion regulation and well-being of professional caregivers of people with dementia. Research on Aging, S. 477-503.

Heinemann / Teigeler (2015): "Wieder spüren, was ich selbst brauche". Burnout-Prävention. Die Schwester, der Pfleger, S. 16-19.

Knape / Teubner / Jager (2016): Prozessoptimierung in der Langzeitpflege durch die Implementierung der stationären Tourenplanung im Bezug zur Entlastung von Pflegepersonal. Heilberufe, S. 161-165.

Woodheid / Northrop / Edelstein (2016): Stress, social support, and burnout among long-term care nursing staff. Journal of Applied Gerontology, S. 84-105.

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Das Informationsportal www.pflegeguete.de ist ein Projekt der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA). Es soll einen differenzierten Einblick in die Qualität von Pflegeangeboten in Deutschland liefern. In Schleswig-Holstein können z.B. Bewertungen von 1.182 Angeboten eingesehen werden.

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Auf dem Internetportal Pflegegüte können Angebote nach Region, Ort, Umkreis, Art sowie Namen gefiltert werden. Je Pflegeangebot können Noten bzw. Erreichungsgrade angezeigt werden lassen. Diese Zahlen sind unterteilt in fünf Qualitätsbereiche:

  • Pflege & medizinischen Betreuung
  • Umgang mit demenzkranken Bewohner/innen
  • Soziale Betreuung & Alltagsgestaltung
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft & Hygiene
  • Befragung der Bewohner/innen

Die Qualitätsbereiche sind wiederum in Indizes untergliedert, welche sich je Angebot unterscheiden. Denn stationäre Leistungen sind aufgrund ihrer Leistungsart anders als ambulante Angebote zu bewerten.

Das Portal wird durch die Stiftung Stark im Alter gefördert.

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Wir informierten Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig über die Diskussionen und Hintergründe der sogenannten Pflegestärkungsgesetze. Die Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG 2 oder PSG II) gelten ab 01.01.2017. Zu diesem Anlass hat unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD) die wichtigsten Informationen in einem Flyer zusammen gestellt.

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Neben den Informationen finden sich dort auch einige Kritikpunkte bzw. Forderungen, die sich auch in den Diskussionen rund um die Pflegestärkungsgesetze wiederfinden. Der Flyer, den Sie online herunterladen können, wurde gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt erstellt.

Auch die Jedermann Gruppe bietet eine Übersicht zu den neuen Pflegegraden an.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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