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Gesundes Leben

Am 28. Januar wurde die internationale Fachtagung "Palliative Care und Demenz - Bedürfnisgerechte Versorgung von Menschen mit schwerer Demenz in der stationären Altenhilfe" des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln von Frau Elke Ferner im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin eröffnet. Im Rahmen der Tagung wurde von verschiedenen ExpertInnen disktuiert, wie die Rahmenbedingungen in der Altenhilfe gestaltet werden müssen, um die Bedürfnisse von dementen Menschen angemessen berücksichtigen zu können.

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Grundlage der Diskussion bildeten die Forschungsergebnisse einer vom Bundesministerium geförderten aktuellen Studie des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln. Das Thema, wie sich  die Bedürfnisse von Menschen mit Demenzerkrankung gestalten und ausdrücken und wie entsprechend eine bedrüfnisgerechte Versorgung von betroffenen BewohnerInnen stationärer Einrichtungen aussehen kann, wurde hierbei im internationalen Erfahrungsaustausch diskutiert, um weitere Handlungsmöglichkeiten in Hinblick auf die Entwicklung bzw. Veränderung von Versorgungsstrukturen aufzuwerfen. Als ein relevanter Aspekt wurde z.B. die Aufwertung des Pflegeberufs sowie ausreichende personale Ressourcen thematisiert.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine aktuelle Stellungsnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu diesem Thema können Sie hier aufrufen.

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Am 8. Januar 2015 wurde der Zwischenbericht zur "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Ziel der im Dezember 2012 gestarteten Offensive war, die zukünftige Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege.

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Mit einer Steigerung der Eintritte in eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung um 14,2 % im Schuljahr 2013/2014 im Vergleich zum Referenzjahr 2011/2012 bzw. insgesamt 26.740 begonnen Ausbildungen, sind positive Tendenzen zu verzeichnen.
Weitere Beteiligte der Offensive waren das Bundesfamilienministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Eine Kurzfassung des Zwischenberichtes können Sie hier als PDF aufrufen.
Die Langfassung finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Zwischenbericht und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

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Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen - das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.

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Am 10. November hat die AWO Schleswig-Holstein wieder den AWO Innovationspreis verliehen. Dieses Jahr wurden insgesamt 12 Projekte in insgesamt drei Kategorien nominiert.

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In der Kategorie „Leuchtturmprojekte“ gewann das AWO Servicehaus Kiel-Mettenhof mit einem Musik-Theater und Musical der Generationen, der Titel lautete „Heimat ist, wo die Freiheit ruft“. Das Besondere des Stücks lag in der Zusammensetzung der Teilnehmenden. Menschen unterschiedlicher Einrichtungen, unterschiedlichen Alters und kultureller Hintergründe arbeiten zusammen an ein und demselben Stück. Das Projekt „Rückenschule zur Stärkung der Mitarbeiter/innen“, des Wohn- und Servicezentrums Tornesch gewann in der Kategorie „Mitarbeiterorientierung“. Außerdem konnte das Projekt „Schaukeln im Alter“, des Wohn- und Servicezentrums Schönkirchen den ersten Platz im Bereich „Kundenorientierung“ gewinnen. Im Rahmen des Projektes wurde Menschen mit Demenz und einem ausgeprägten Bewegungsdrang begleitetes Schaukeln angeboten.

Die AWO entwickelte 2013 den Innovationspreis um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Raum für innovative Projekte und Ideen zu geben. Bekanntes und Bewährtes immer wieder zu hinterfragen soll so angestoßen werden. Eine weitere Intention des Preises ist aufzuzeigen, dass auch kleine Verbesserungsvorschläge große Wirkung haben können.

Lesen Sie hier den Artikel der AWO über den Innovationspreis.

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Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Viele Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige wünschen sich eine vertrauensvolle und menschenwürdige Pflege. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Pflege diesen Vorstellungen nicht entspricht. Es kann zu Vernachlässigungen, Überforderungen oder regelrechten Krisensituationen kommen, aus denen Betroffene nur schwerlich entweichen können.

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Um in solchen Fällen unkompliziert und schnell professionelle Beratung zu bekommen gibt es das PflegeNotTelefon für Schleswig-Holstein. Hier stehen rund um die Uhr Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Juristinnen und Juristen und Pflegefachkräfte für vertrauliche Gespräche, zur Beratung oder für Beschwerden bereit. Dieses Angebot unterliegt der Verschwiegenheit und kostet pro Anruf aus dem Festnetz maximal sechs Cent.

Das PflegeNotTelefon besteht seit 1999 und wird als Projekt der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vom Sozialministerium des Landes finanziell gefördert. Seit jeher dient es als Unterstützung von 50 Organisationen, Vereinen und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitswesen.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des PflegeNotTelefons Schleswig-Holstein

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Bislang wurden die Anträge für die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmelder für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen abgelehnt. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder übernehmen müssen.

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Da gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen den Alarmton herkömmlicher Rauchmelder nicht wahrnehmen können, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Anstelle eines Warntons geben diese ein Lichtsignal oder Vibrationen von sich, um vor Gefahren zu warnen. Leider sind derartige Geräte im Vergleich zu normalen sehr teuer. Die Preise belaufen sich zwischen 200 und 500 €, wohingegen einfache Gerate ab ca. 5€ zu haben sind.

Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Annahme beschlossen, dass Rauchmelder dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit und dem selbstständigen Wohnen dienen. El Samadoni, der Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, rät Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Ausstattung mit einem Rauchmelder für Gehörlose zu stellen. Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt worden, wird geraten einen neuen Antrag zu stellen.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landtags Schleswig-Holstein

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Um das individuelle Gesundheitswissen von Männern und Frauen ab 65 Jahren mit Informationsangeboten und leicht umzusetzenden Anregungen für mehr Bewegungsaktivität im Alltag zu verbessern, wurde am 23.10.2014 der Auftakt zum Präventionsprogramm 'Älter werden in Balance' der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gestartet, welche vom Verband der privanten Krankenversicherung e.V. (PKV) gefördert wird.

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"Die neuere Forschung zeigt, dass Bewegungsaktivitäten auch im fortgeschrittenen Alter einen hohen gesundheitlichen Nutzen haben", berichtet Dr. Elisabeth Pott, Direktorin des BZgA. Auf der Interentseite des Programmes finden sich daher praktische und anschauliche Tipps, um Bewegung z.B. in Form von gezielten Übungen in den Alltag zu integrieren.
"Wenn es uns gelingt, die Anzahl gesunder Lebensjahre jedes Einzelnen zu erhöhen, ist das nicht nur gut für die Kostenträger, sondern vor allem für jeden Einzelnen wie auch für unsere gesamte Gesellschaft. Deshalb finanziert die PKV jetzt das neue Programm 'Älter werden in Balance'" erklärt weiter der Direktor des PKV-Verbandes, Dr. Volker Leienbach. Weitere Kooperationspartner sind u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), welche die Alltagstauglichkeit der Programminhalte überprüft, sowie Botschafter und Sportwissenschaftler der Universität Heidelberg und der Deutschen Sporthochschule Köln.

Die Internetseite des Programmes mit Informationen rund um dem Fotowettbewerb 'Bewegte Momente' zum Auftakt sowie den Film zum Projekt können Sie hier öffnen.
Fakten zu den Themen Demografie und Lebenslagen, Gesundheit und Krankheit sowie zum Gesundheitsverhalten und zur Bewegung älterer Menschen des BZgA finden Sie hier.

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Die Daten der zuletzt veröffentlichten Demenzkarte 2014, des Kompetenzzentrums Demenz und des St. Elisabeth Krankenhauses Eutin bestätigen es: die Zahlen betroffener Menschen einer Demenz steigen. Demografische Entwicklungen in einigen Regionen wie zum Beispiel Ostholstein verschärfen die negativen Effekte dieses Trends zusätzlich. Aus diesem Grund hat der Landtag Schleswig-Holstein als erstes Bundesland entschieden einen Demenz-Plan zu erstellen.

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Einige Jahre hat es gedauert bis der Beschluss getroffen wurde, nun soll der Plan bis 2016, unter Regie der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. erstellt werden. Erste Ergebnisse sind bereits veröffentlicht, so soll das Konzept dazu beitragen eine „regional organisierte sozialräumliche Infrastruktur“ aufzubauen. Folgende Inhalte soll der Plan umfassen: Bestandsaufnahme der Lebenssituation der Demenzkranken und ihrer Angehörigen, Verbesserung von Vorbeugung und Vorsorge, regionale Handlungsleitfäden, einheitliche Hilfestruktur, Vernetzung der Angebote, Beratung zu Wohnen und Wohn-Pflege-Formen, Schulung von Zielgruppen, Qualitätsstandards für ambulante und stationäre Pflege, Aus- und Weiterbildung in Kranken- und Altenpflege, landesweite Aufklärungskampagnen.
Es bleibt abzuwarten wie der Demenz-Plan für Schleswig-Holstein ausgestaltet werden wir und welche konkreten Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Unten stehend finden Sie weiterführende Informationen zum derzeitigen Stand und zur Entwicklung:

Inhalte des Demenz-Plans in der Drucksache 18/491

Beschluss zum Demenz-Plan im Plenarprotokoll des Landtags vom 21. Februar 2013

Stellungnahme der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. zu den Eckpunkten des Demenz-Plans, vom 31. Januar 2012

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 Im September 2012 wurde durch das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium die 'Allianz für Menschen mit Demenz' auf Bundesebene gegründet. Anfang Semptember haben nun 150 weitere Projekte in der dritten Förderperiode ihre Arbeit aufgenommen. Durch verschiedene mediale und persönliche Beratungsangebote informieren die 'Lokalen Allianzen' u.a. über kulturelle, gesellschaftliche und sportliche Ereignisse sowie über Gottesdienste für die Zielgruppe. Die Kooperationen bieten zusätzlich auch Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger an und organisieren niedrigschwellige Angebote in den unterschiedlichsten Aktivitätenbereichen.

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Zur 'Allianz für Menschen mit Demenz' gehören neben verschiedenen Verbänden, Organisationen und Vertretern der Länder auch der Deutsche Pflegerat swoei die Bundesärztekammer und Kooperationspartner vor Ort. Ziel dieser Initiative, die auch als Arbeitsgruppe der Demografiestrategie der Bundesregierung fungiert und Teil ihres Wissens- und Hilfenetzwerkes für Demenzkranke ist, war es, bis 2016 bundesweit ca. 500 neue sog. 'Lokale Allianzen' zu gründen und über einen Zeitraum von 2 Jahren mit jeweils 10.000 Euro finanziell zu fördern. Auf diese Weise sollten mit Hilfe von Netzwerkbildung verschiedenste Hilfe- und Unterstützungsangebote  von Partnern wie Kommunen, Seniorenbüros- und anlaufestellen, Mehrgenerationenhäuser, Kirchengemeinden, Pflegestützpunkten etc. für Betroffene und Angehörige vor Ort durch Ehrenamtliche und Professionelle zur Alltagsbewältigung koordiniert, zusammengeführt und so die Angebotsnutzung auf lokaler Ebene verbessert bzw. der Zugang vereinfacht werden.

Mehr Informationen rund um das Thema 'Allianz für Menschen mit Demenz' sowie Verlinkungen zu den 'Lokalen Allianzen' finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Seite ist laut Ministerium nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) realisiert.

Klicken Sie auch hier, um eine Übersicht der Projekte der 'Lokalen Allianzen' bzw. eine nach Bundesländern unterteilte Liste mit Adressen der Projekte zu finden, die auch Schleswig-Holstein umfasst.

Eine ausführliche Informationsbroschüre zu den verschiednen Handlungsfelder, Kooperationspartnern und Zielen der Allianz finden Sie hier.

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