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Die Basis im Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten ist der Pflegevertrag. Auf seiner Internetseite informiert der BIVA-Pflegeschutzbund, worauf man vor dem Unterzeichnen eines solchen Vertrages achten sollte. Vor einigen Jahren hat der Verband dazu auch eine mehrseitige Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

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Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“

Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.

Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

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Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Der DAK-Pflegereport 2022 befasst sich ausführlich mit der häuslichen Pflege, die das „Rückgrat der Pflege in Deutschland“ sei.

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Häusliche Pflege werde wesentlich von den Angehörigen gewährleistet und sei das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Aus Befragungen und qualitativen Interviews ließe sich zeigen, dass ein „familienorientiertes Pflegemodell (…) tief in der Mentalität der Bevölkerung verankert“ sei. Zu diesem Befund kommt der DAK-Pflegereport für das Jahr 2022.

Der Autor Prof. Dr. Thomas Klie hält allerdings kritisch fest: „Subsidiarität verlangt, dass der Staat seiner Vorleistungspflicht nachkommt. Das gilt auch für die Pflegeversicherung: sie setzt weiter auf pflegende Angehörige. An der notwendigen Begleitung und Unterstützung fehlt es vielerorts.“ Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit ergänzt zur Publikation: „Der DAK-Pflegereport 2022 zeigt auf, welche Unterstützung sich pflegende Angehörige wünschen, die aus persönlicher Betroffenheit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gebe es Handlungsbedarf. So sei neben pflegerischen und medizinischen Lösungen auf der kommunalen Ebene auch eine gesellschaftliche, breite Diskussion zum Thema Pflege- und Sorgearbeit notwendig.

Der 248-seitige Report ist bei medhochzwei erschienen und kann zum Preis von 29,00 Euro hier erworben werden.

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Noch Ende des vergangenen Jahres hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als Dachverband und ihre Mitgliedsgesellschaften vor Ort an die politisch Verantwortlichen im Bereich Gesundheit und Pflege gewandt: In als „Brandbriefe“ bezeichneten Schreiben fordern sie umgehende Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

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Nach Angaben des Dachverbands leben in Deutschland knapp 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz, die Tendenz ist steigend. Überwiegend werden diese Menschen durch An- und Zugehörige versorgt und betreut. Ohne zielgerichtete Unterstützung gefährde die Pflegearbeit die körperliche und psychische Gesundheit.

Allerdings: „Seit einigen Jahren und deutlich zugespitzt seit Beginn der Corona-Pandemie ist an verschiedenen Stellen eine dramatische Verschlechterung der Situation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu beobachten“, heißt es von der DAlzG. „So wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst, einen Platz in der Tages- oder Kurzzeitpflege oder in einem Pflegeheim zu finden, weil Anbieter die Plätze nicht nach Dringlichkeit vergeben, sondern sich für ‚pflegeleichte‘ Kunden entscheiden.“

Auf den zugespitzten Mangel an Unterstützung wiesen die Organisationen im Dezember in Briefen an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an die auf Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen hin. In einer Pressemitteilung ergänzt Monika Kaus, die Vorsitzende der DAlzG zudem: „Die Parteien der Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen fest vereinbart“.

Versprochen worden sei unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes (die letzte Erhöhung fand 2017 statt), die Einführung eines Entlastungsbudgets (Zusammenführung verschiedener Pflegeversicherungsleistungen zur flexibleren Nutzung) oder die Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes. „Zu keinem dieser Vorhaben liegt bisher auch nur ein Gesetzentwurf vor!“, kritisiert Kaus. Die DAlzG fordert daher die zügige Umsetzung der angekündigten Vorhaben und setzt sich gleichzeitig für bessere Bedingungen in der Pflege ein. Diese würden dazu führen, das Pflegekräfte länger im Beruf bleiben und Angehörigen damit der Rücken freigehalten werden könnte.

Weitere Informationen sowie die Briefe im Wortlaute finden Sie unter diesem Link.

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Im Oktober ist mit „Distanzbesuch“ ein neuer Podcast gestartet, der sich mit der Solidarität in der Pandemie und danach auseinandersetzt. Dabei geht es insbesondere um die Solidarität zwischen den Generationen. Die aktuelle Folge trägt den Titel „Jung für alt oder alt für jung?“.

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Vier Folgen des „Distanzbesuch“-Podcast sind bislang erschienen und auf der Internetseite des Podcast oder überall dort, wo es Podcasts sonst gibt, kostenfrei anzuhören. Angeboten wird die Sendung von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und von der Carl-Ossietzky-Universität Oldenburg. Im Zentrum stehen bei dem Audioangebot folgende Fragen: „Wie stellen wir uns Solidarität zwischen Jung und Alt im Einzelnen vor? Und was sind die Forderungen, aber vielleicht auch die Grenzen der Solidarität zwischen den Generationen?“.

In den einzelnen Folgen werden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt, mit Expert*innen gesprochen und mittels Reportagen und Interviews vom Alltag in der Pandemie berichtet. In der aktuellen Ausgabe „Jung für alt oder alt für jung? – Generationenverhältnisse im Wandel“ kommen einige ältere Menschen sowie pädagogische Fachkräfte zu Wort, die verschiedene Erfahrungen mitteilen.

Was die Verantwortlichen mit dem Podcast-Angebot bezwecken, lässt sich ihrem Internetauftritt entnehmen: „Mit dem Podcast wollen wir ein Gespräch darüber anstoßen, was intergenerationelle Solidarität ist und in Zukunft sein kann“, heißt es auf der Seite von „Distanzbesuch“.

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Der Bundestag hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass Regeln für die Behandlung bei Versorgungsengpässen in Pandemien vorsieht. Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

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„Gott sei Dank ist es so gewesen, dass wir im Rahmen der Pandemie die Triage nie praktizieren mussten“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Rede zu dem Gesetz im Bundestag voran. „Triage“ meint im Volksmund die Zuteilungsentscheidungen bei knappen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn mehr lebensnotwendige Hilfe benötigt wird, als vorhanden ist – medizinisches Personal also entscheiden muss, wer behandelt wird und wer nicht.

So heißt es in dem neu eingefügten § 5c Absatz 1 nun im Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Niemand darf bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf entscheidend sein für eine Zuteilungsentscheidung. Wie in den folgenden Absätzen weiter konkretisiert wird, ist dafür das Eivernehmen zweier Fachärztinnen und Fachärzten notwendig, die jeweils über mehrjährige Erfahrung im intensivmedizinischen Bereich verfügen und dort praktizieren. Sie müssen die Begutachtung der Patient*innen unabhängig voneinander durchgeführt haben.

Hintergrund der Neuregelung ist der Beschluss der Bundesverfassungsgericht aus Dezember 2021, nach dem sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit kann sich dieser Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten. Das sei unter anderem der Fall, wenn Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper überlebensnotwendiger medizinischer Ressourcen benachteiligt werden würden. Das Gericht hatte dem Bundestag eine gesetzliche Regelung abverlangt, die klare Entscheidungskriterien gesetzlich festlegt und vor Diskriminierung schützt.

Zu hoffen bleibt trotz allem, dass das Gesetz möglichst nie Anwendung finden muss. Dafür braucht es eine gute Vorbeugung. „Eine gute Vorbeugung läuft darauf hinaus, dass wir die Kapazitäten ausbauen und besser planen müssen“, räumt auch der Gesundheitsminister ein. Er verspricht „große Krankenhausgesetze“, die Sicherstellung der Platzkapazitäten und die Entlastung von Pflegekräften. Ob die Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Die Kritik an den Zuständen im deutschen Gesundheitssystem ist jedenfalls schon lange vor der Corona-Pandemie vorgebracht worden, bisher ist offenkundig zu wenig passiert.

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Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

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In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

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