Logo DISW

Unterstützung

Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

Weiterlesen

In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Schließen


Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

Weiterlesen

„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

Schließen


Der DAK-Pflegereport 2022 befasst sich ausführlich mit der häuslichen Pflege, die das „Rückgrat der Pflege in Deutschland“ sei.

Weiterlesen

Häusliche Pflege werde wesentlich von den Angehörigen gewährleistet und sei das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Aus Befragungen und qualitativen Interviews ließe sich zeigen, dass ein „familienorientiertes Pflegemodell (…) tief in der Mentalität der Bevölkerung verankert“ sei. Zu diesem Befund kommt der DAK-Pflegereport für das Jahr 2022.

Der Autor Prof. Dr. Thomas Klie hält allerdings kritisch fest: „Subsidiarität verlangt, dass der Staat seiner Vorleistungspflicht nachkommt. Das gilt auch für die Pflegeversicherung: sie setzt weiter auf pflegende Angehörige. An der notwendigen Begleitung und Unterstützung fehlt es vielerorts.“ Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit ergänzt zur Publikation: „Der DAK-Pflegereport 2022 zeigt auf, welche Unterstützung sich pflegende Angehörige wünschen, die aus persönlicher Betroffenheit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gebe es Handlungsbedarf. So sei neben pflegerischen und medizinischen Lösungen auf der kommunalen Ebene auch eine gesellschaftliche, breite Diskussion zum Thema Pflege- und Sorgearbeit notwendig.

Der 248-seitige Report ist bei medhochzwei erschienen und kann zum Preis von 29,00 Euro hier erworben werden.

Schließen


Noch Ende des vergangenen Jahres hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als Dachverband und ihre Mitgliedsgesellschaften vor Ort an die politisch Verantwortlichen im Bereich Gesundheit und Pflege gewandt: In als „Brandbriefe“ bezeichneten Schreiben fordern sie umgehende Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

Weiterlesen

Nach Angaben des Dachverbands leben in Deutschland knapp 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz, die Tendenz ist steigend. Überwiegend werden diese Menschen durch An- und Zugehörige versorgt und betreut. Ohne zielgerichtete Unterstützung gefährde die Pflegearbeit die körperliche und psychische Gesundheit.

Allerdings: „Seit einigen Jahren und deutlich zugespitzt seit Beginn der Corona-Pandemie ist an verschiedenen Stellen eine dramatische Verschlechterung der Situation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu beobachten“, heißt es von der DAlzG. „So wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst, einen Platz in der Tages- oder Kurzzeitpflege oder in einem Pflegeheim zu finden, weil Anbieter die Plätze nicht nach Dringlichkeit vergeben, sondern sich für ‚pflegeleichte‘ Kunden entscheiden.“

Auf den zugespitzten Mangel an Unterstützung wiesen die Organisationen im Dezember in Briefen an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an die auf Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen hin. In einer Pressemitteilung ergänzt Monika Kaus, die Vorsitzende der DAlzG zudem: „Die Parteien der Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen fest vereinbart“.

Versprochen worden sei unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes (die letzte Erhöhung fand 2017 statt), die Einführung eines Entlastungsbudgets (Zusammenführung verschiedener Pflegeversicherungsleistungen zur flexibleren Nutzung) oder die Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes. „Zu keinem dieser Vorhaben liegt bisher auch nur ein Gesetzentwurf vor!“, kritisiert Kaus. Die DAlzG fordert daher die zügige Umsetzung der angekündigten Vorhaben und setzt sich gleichzeitig für bessere Bedingungen in der Pflege ein. Diese würden dazu führen, das Pflegekräfte länger im Beruf bleiben und Angehörigen damit der Rücken freigehalten werden könnte.

Weitere Informationen sowie die Briefe im Wortlaute finden Sie unter diesem Link.

Schließen


Im Oktober ist mit „Distanzbesuch“ ein neuer Podcast gestartet, der sich mit der Solidarität in der Pandemie und danach auseinandersetzt. Dabei geht es insbesondere um die Solidarität zwischen den Generationen. Die aktuelle Folge trägt den Titel „Jung für alt oder alt für jung?“.

Weiterlesen

Vier Folgen des „Distanzbesuch“-Podcast sind bislang erschienen und auf der Internetseite des Podcast oder überall dort, wo es Podcasts sonst gibt, kostenfrei anzuhören. Angeboten wird die Sendung von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und von der Carl-Ossietzky-Universität Oldenburg. Im Zentrum stehen bei dem Audioangebot folgende Fragen: „Wie stellen wir uns Solidarität zwischen Jung und Alt im Einzelnen vor? Und was sind die Forderungen, aber vielleicht auch die Grenzen der Solidarität zwischen den Generationen?“.

In den einzelnen Folgen werden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt, mit Expert*innen gesprochen und mittels Reportagen und Interviews vom Alltag in der Pandemie berichtet. In der aktuellen Ausgabe „Jung für alt oder alt für jung? – Generationenverhältnisse im Wandel“ kommen einige ältere Menschen sowie pädagogische Fachkräfte zu Wort, die verschiedene Erfahrungen mitteilen.

Was die Verantwortlichen mit dem Podcast-Angebot bezwecken, lässt sich ihrem Internetauftritt entnehmen: „Mit dem Podcast wollen wir ein Gespräch darüber anstoßen, was intergenerationelle Solidarität ist und in Zukunft sein kann“, heißt es auf der Seite von „Distanzbesuch“.

Schließen


Der Bundestag hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass Regeln für die Behandlung bei Versorgungsengpässen in Pandemien vorsieht. Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

Weiterlesen

„Gott sei Dank ist es so gewesen, dass wir im Rahmen der Pandemie die Triage nie praktizieren mussten“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Rede zu dem Gesetz im Bundestag voran. „Triage“ meint im Volksmund die Zuteilungsentscheidungen bei knappen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn mehr lebensnotwendige Hilfe benötigt wird, als vorhanden ist – medizinisches Personal also entscheiden muss, wer behandelt wird und wer nicht.

So heißt es in dem neu eingefügten § 5c Absatz 1 nun im Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Niemand darf bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf entscheidend sein für eine Zuteilungsentscheidung. Wie in den folgenden Absätzen weiter konkretisiert wird, ist dafür das Eivernehmen zweier Fachärztinnen und Fachärzten notwendig, die jeweils über mehrjährige Erfahrung im intensivmedizinischen Bereich verfügen und dort praktizieren. Sie müssen die Begutachtung der Patient*innen unabhängig voneinander durchgeführt haben.

Hintergrund der Neuregelung ist der Beschluss der Bundesverfassungsgericht aus Dezember 2021, nach dem sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit kann sich dieser Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten. Das sei unter anderem der Fall, wenn Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper überlebensnotwendiger medizinischer Ressourcen benachteiligt werden würden. Das Gericht hatte dem Bundestag eine gesetzliche Regelung abverlangt, die klare Entscheidungskriterien gesetzlich festlegt und vor Diskriminierung schützt.

Zu hoffen bleibt trotz allem, dass das Gesetz möglichst nie Anwendung finden muss. Dafür braucht es eine gute Vorbeugung. „Eine gute Vorbeugung läuft darauf hinaus, dass wir die Kapazitäten ausbauen und besser planen müssen“, räumt auch der Gesundheitsminister ein. Er verspricht „große Krankenhausgesetze“, die Sicherstellung der Platzkapazitäten und die Entlastung von Pflegekräften. Ob die Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Die Kritik an den Zuständen im deutschen Gesundheitssystem ist jedenfalls schon lange vor der Corona-Pandemie vorgebracht worden, bisher ist offenkundig zu wenig passiert.

Schließen


Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

Weiterlesen

In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

Schließen


Im Juli des vergangenen Jahres haben wir einen Beruf zwischen Vergessenheit und Zukunftsvision vorgestellt: Die Gemeindeschwester. Wie einst „Gemeindeschwester Agnes“ aus dem gleichnamigen DDR-Film der siebziger Jahre fahren auch heute wieder Pflegekräfte auf blauen Schwalben durch einige Gemeinden bei Berlin, um sich um ältere Menschen zu kümmern. In einem kleinen Beitrag haben kürzlich unter anderem die Tagesthemen darüber berichtet.

Weiterlesen

„Kümmern im Verbund“ heißt das Projekt der brandenburgischen Kommunen Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Schönefeld, die sich im Südosten Berlins rund um den Flughafen BER befinden. Im Rahmen des Anfang 2022 gestarteten Projekts werden in den vier Gemeinden inzwischen rund 160 Senior*innen betreut. Das Projekt orientiert sich dabei am DEFA-Kultklassiker „Schwester Agnes“, der Mitte der siebziger Jahre in der DDR ausgestrahlt wurde. Das ist schon dadurch erkennbar, dass die insgesamt vier Pflegekoordinator*innen wie im Film mit einer blauen Schwalbe zu den Hausbesuchen fahren – wenn auch inzwischen mit elektrischem Antrieb.

Antje Schulz ist eine der Pflegekoordinator*innen bei „Kümmern im Verbund“. Die studierte Sozialpädagogin fährt regelmäßig zu Senior*innen nach Hause und klärt beispielsweise über Leistungen auf, die in bestimmten Lebenssituation beantragt werden können. Sie hilft dabei, die Anträge auszufüllen und übersetzt die Amtssprache. Im Bericht von Tagesthemen mittendrin in der Ausgabe vom 06.10.2022 wird sie bei einem Gespräch mit dem von ihr betreuten Ehepaar Schädel gezeigt, die neben Pflegegrad-Anträgen unter anderem wissen wollen, was sie machen können, wenn ein an der Decke angebrachter Rauchmelder mal aus Versehen losgehen sollte – schließlich könnten die Senior*innen nicht so einfach auf eine Leiter klettern. „Es ist gut, dass so eine Stelle eingerichtet wurde. Das hilft uns wirklich enorm, weil man eben die Unsicherheit verliert“, sagt Klaus Schädel dazu in Richtung Kamera.

Ziel des Projekts ist es, durch persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und zu verlängern, auch die Nachbarschaftshilfe soll angeregt und ausgebaut werden. Das Projekt kostet für das Jahr 2022 rund 250.000 Euro, wovon das Land Brandenburg rund 116.000 Euro aus einem Fördertopf bereitstelle. Der Rest wird durch die Kommunen übernommen. Mehr Informationen zu „Kümmern im Verbund“ finden Sie zum Beispiel hier.

Schließen


Derzeit diskutiert der Deutsche Bundestag drei Anträge, die sich mit der Neuordnung der Sterbehilfe in Deutschland befassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.

Weiterlesen

Hintergründe der aktuellen Debatte

2015 hatte der Gesetzgeber durch § 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezieht sich juristisch dabei auf eine Tätigkeit dauernder oder wiederkehrender Ermöglichung des assistierten Suizids – unabhängig von einer wirtschaftlichen Absicht, Gewinne damit zu erzielen. Insbesondere fallen darunter Ärzt*innen und Sterbehilfe-Vereine, nicht aber Angehörige, die einen frei gewählten Suizid begleiten. Hier wird von einer einmaligen Handlung und damit nicht von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen.

Um der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Leben als solchem gerecht zu werden, hat der Bundestag 2015 entsprechende Tätigkeiten, die die Hilfe zur Selbsttötung wiederkehrend gewährleisten oder vermitteln, unter Strafe gestellt. Die Verfassungsrichter*innen hatten im Rahmen des Urteils 2020 anerkannt, dass es  sich insoweit um ein legitimes Anliegen des damaligen Gesetzgebers handelte, verhindern zu wollen, „dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt.“

Dennoch hatte das Gericht § 217 StGB gekippt. Zentrale Argumentation dabei: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf Hilfe zurückgreifen zu können. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber – so die Karlsruher Richter*innen – die Sterbehilfe regulieren. Es müsse dabei aber sichergestellt sein, „dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Worin unterscheiden sich die Anträge?

Mit dem Versuch einer Neustrukturierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sterbehilfe befasst sich der Bundestag derzeit mit drei Anträgen, die jeweils von Parlamentarier*innen unterschiedlicher Fraktionen eingebracht worden sind. Bei Debatten über besonders ethische Themen ist es im Bundestag üblich, den Fraktionszwang aufzuheben.

Alle Entwürfe haben zunächst gemeinsam, dass Sterbewillige nach unterschiedlich ausgestalteter Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten sollen. Dadurch wird dem entsprochen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 eingefordert hatte. Zwei der drei Parlamentarier*innen-Gruppen wollen die Sterbehilfe in Deutschland dabei weitergehender liberalisieren, sie soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden.

Ein dritter Antrag will mit § 217 StGB weiterhin an einem grundsätzlichen Straftatbestand für die geschäftsmäßige Sterbehilfe festhalten, formuliert in Abs. 2 aber Ausnahmen, in denen die Assistenz zum Suizid nicht rechtswidrig ist. Durch einen neuen § 217a soll zudem ein Werbeverbot für die assistierte Sterbehilfe ins Gesetz aufgenommen werden. Damit wäre die rechtliche Ausgestaltung in der Systematik vergleichbar mit dem kürzlich abgeschafften § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche).

Im Grundsatz wollen die Antragssteller*innen an einer Regelung im Strafrecht festhalten, auch, damit „einer gesellschaftlichen Normalisierung der Selbsttötung entgegengewirkt“ werde, wie es im Antragstext heißt. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wollen die Suizidbeihilfe liberalisieren, sehen dabei aber auch eine Notwendigkeit von Beratungsgesprächen, ärztlicher Einschätzungen und anderen Schutzmechanismen. Der sieht ein Suizidhilfegesetz vor, in dem vom grundsätzlichen Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesprochen wird. In eine ähnliche Richtung geht das von Renate Künast und weiteren Abgeordneten vorgeschlagene Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz, differenziert aber beispielsweise zwischen Sterbewilligen in  medizinischer Notlage und anderen Sterbewilligen.

Wie geht es weiter?

Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag im Mai, die den Abgeordneten ermöglichen sollte, sich eine Meinung bilden zu können, folgte eine erste Lesung der Entwürfe am 24. Juni 2022. Da alle drei Gesetzentwürfe eine große Unterstützer*innenzahl unter den Abgeordneten haben, sind sie jeweils von einer klaren Mehrheit weit entfernt. Die vertiefende Diskussion wird nun in die Ausschüsse verlegt. Mit einer Einigung ist nicht vor Herbst zu rechnen.

Schließen


Am 17. Juni sind in Rom die Seniorenminister*innen zusammengekommen, um im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über Solidarität und Chancengleichheit für alle Altersgruppen zu beraten.

Weiterlesen

Die Konferenz fand am 16. und 17. Juni unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Im Fokus stand dabei der Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Laut Angaben des BMFSFJ und der Internetseite zur Konferenz ging es bei dem Treffen um drei Schwerpunkte:

  • Aktives und gesundes Altern im Lebensverlauf fördern
  • Langzeitpflege sichern und pflegende Angehörige entlasten
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

„Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft“, wird Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.“

Das Rechte älterer Menschen nicht immer so respektiert werden würden, wie geboten, habe insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt. Nach Paus ginge es nun jetzt darum, „international wirksame Maßnahmen anzustoßen“. Dafür müssten die Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen gebündelt werden. Die Ministerin kündigt für Deutschland außerdem an, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln zu wollen und um eine Lohnersatzleistung zu ergänzen.

Über diesen Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesseniorenministeriums. Zur Seite der Konferenz (englischsprachig) gelangen Sie hier.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}