Weiterlesen Die im Frühjahr 2021 erschiene Gesprächsreihe wurde durch den Verein rubicon veröffentlicht, der selbst schwule, lesbische und queere Menschen berät. Der Verein hat nun auch eine Folgebroschüre herausgegeben. „‚Wir haben uns verändert, die Welt hat sich verändert‘. Ältere Lesben und Schwule nach zwei Jahren Corona-Krise“ heißt die aktuelle Publikation, in der die Autorin Vera Ruhrus mit vier der ursprünglichen zehn Gesprächspartner*innen erneut gesprochen hat. Eine der Geprächspartner*innen von damals, die nun auch wieder interviewt wurde, ist die 71-Jährige Betty. „Die Nachricht von der Omikron-Welle im Herbst 21 hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen“, erklärt sie nun in dem zweiten Gespräch. Betty überlege nun zweimal, ob sie derzeit in Räume gehe, in denen sich viele Menschen aufhalten. So gehe sie nicht mehr ins Kino, obwohl sie das gerne wollte. Da sei sie einer Gefahr ausgesetzt. „An allen Ecken und Enden fühle ich mich ausgebremst“, empfindet die 71-Jährige die Situation. Sie ergänzt aber auch: „Ich kann aber nicht immer nur pessimistisch in die Gegend schauen. Daher gucke ich immer wieder: Was ist momentan möglich, was ist vertretbar? Und mache es dann.“ Die Alternative – unter der eigenen „Käseglocke“ zu bleiben – gehe schließlich auch nicht. In den Gesprächen spielen vor allem die Entwicklungen seit dem letzten Aufeinandertreffen zwischen Autorin und Interviewpartner*innen eine Rolle. Das die Pandemie so lange anhalte, damit hätte man bei den Gesprächen der ersten Runde nicht gerechnet. Vera Ruhrus erklärt im Fazit selbst, mit der damaligen Ankündigung eines Impfstoffes von einem baldigen Ende der pandemischen Situation ausgegangen zu sein. „Je häufiger eine Welle der Pandemie mit Lockdown und Teillockdown der anderen folgte, umso mehr waren auch die Widerstandskräfte und biographisch erworbenen Ressourcen der älteren Lesben und Schwulen gefragt. Die Erzählungen spiegeln dies wider“, heißt es im Fazit.
Unterstützung
BAGSO zur gescheiterten Impfpflicht
20. April 2022Weiterlesen Von 683 an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten stimmten 296 für die Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren, 378 stimmten dagegen. Die Impfpflicht ab 60 war der Kompromissvorschlag der beiden zuvor einzeln eingebrachten Anträge einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 und einer ab 50 Jahren, mit dem sich die Befürworter*innen des Vorhabens eine breitere Zustimmungsbasis erhofft hatten. Auch ein Alternativvorschlag der CDU/CSU-Fraktion, der ein Stufenmodell zu einer möglichen Aktivierung einer Impfpflicht im Herbst vorsah, konnte keine Mehrheit der Parlamentarier*innen gewinnen. Damit ist die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus wohl vom Tisch. „Die Gefahr, auch im nächsten Herbst und Winter eine Infektionswelle mit täglich zehntausenden Erkrankungen und hunderten Todesfällen zu haben, bleibt damit bestehen“, heißt es in einer Meldung der BAGSO am Tag der Abstimmung. „Denn nicht alle Menschen können geimpft werden und nicht alle, die vollständig geimpft sind, sind vor einem schweren und tödlichen Verlauf der Krankheit geschützt.“ Die Bundesarbeitsgemeinschaft hatte sich daher schon im März an die Abgeordneten gewannt: „Stellen Sie sicher, dass wir im Herbst 2022 nicht erneut eine Corona-Welle mit täglich mehr als 200.000 Erkrankungen und täglich mehr als 200 Todesfällen haben“. Die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner reagierte auch kritisch auf die Begründungen gegen eine entsprechende Impfpflicht. „Wir halten es für falsch, dass die Individualrechte der alleinige Maßstab für die Entscheidung sein sollen, es muss vielmehr auch um eine Strategie gegen die Pandemie insgesamt gehen. Zumal die individuelle Freiheit, sich nicht impfen zu lassen, weiterhin dazu führt, dass sich andere zurückziehen müssen“, so Görner nach der Bundestags-Entscheidung. Inwieweit die Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im Herbst – vor dem Hintergrund einer möglicherweise neuen Variante des Virus – wieder aufkommen wird, ist unklar. Klar ist jedoch, dass der Umgang mit dem Thema auf politischer Ebene eine „Reihe von Kommunikationsfehlern“ ist, wie es die BAGSO beschreibt. „Der Anfang davon war, dass eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen wurde, als niemand auch nur ansatzweise wusste, was mit der Pandemie auf uns zukommt. Politik mit Weitsicht sieht anders aus.“
Weiterlesen „wir pflegen“ ist ein bundesweiter Verein, in dem sich pflegende Angehörige für ihre Interessen einsetzen. Wer Angehörige pflegt, steht häufig unter einer großen Belastung: Neben der ohnehin oft psychisch belastenden Situation, nahe Verwandte oder Partner*innen in einem pflegebedürftigen Zustand zu erleben, erhöhen auch finanzielle Sorgen, Arbeit und Familie und damit verbundene Zeitprobleme den Druck. Selbsthilfeorganisationen wie „wir pflegen“ setzen sich daher zum Beispiel für eine bessere finanzielle Absicherung, leichter zugängliche Informationen und mehr Unterstützung ein. „Pflegende Angehörige brauchen dringend bessere Entlastung: Mehr Hilfe vor Ort, bessere finanzielle Absicherung, weniger Bürokratie und mehr Auszeiten“, unterstreicht Vorstandsmitglied Flemming Meyer auf der Internetseite des Bundesverbands. Er ergänzt: „Da Pflege in vielen Dingen Ländersache ist, braucht es einen starken Landesverein, der pflegenden Angehörigen und der häuslichen Pflegeunterstützung bei landesweiten Themen eine Stimme gibt.“ Deshalb ist nun mit „wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein e.V.“ ein vierter Landesverein hinzugekommen. „Pflegende Angehörige hatten bis jetzt keine Selbstvertretung in Schleswig-Holstein. Wir freuen uns daher, als Verein für pflegende Angehörige in Schleswig-Holstein aktiv zu werden“, so Vorstandsmitglied Nicole Knudsen auf der Internetseite des Vereins. Viele Jahre habe sie ihren Mann gepflegt, sodass sie die Problemlagen pflegender Angehöriger auch aus eigener Erfahrung kenne. „Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, hat meistens zu wenig Zeit, um sich für mehr politische Wahrnehmung und gesellschaftliche Wertschätzung einzusetzen“, so Knudsen weiter. Der Verein hat auf seiner Internetseite zudem 11 Leitlinien veröffentlicht, in denen die Ziele des Vereins verankert sind. Schleswig-Holsteiner*innen, die sich privat, ehrenamtlich, wissenschaftlich oder beruflich mit dem Thema Pflege beschäftigen, sind eingeladen, Mitglied zu werden. Mehr Informationen dazu sowie ein Vordruck für einen Mitgliedsantrag finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesvereins.
Plattdeutsch in der Pflege
2. März 2022Weiterlesen Johannes Carstensen ist der Name des ambulanten Pflegedienstes aus Haselund (Kreis Nordfriesland), um den es in einem Videobeitrag des NDR-Regionalprogramms Schleswig-Holstein Magazin geht. Nahezu „alle Mitarbeiter schnacken hier platt“, heißt es in dem zugehörigen Artikel in Bezug auf den Pflegedienst. Der Pflegedienstleiter Marco Wolff erklärt: „Die Kontakte sind alle eingeschränkt und die Leute können nicht mehr das machen, was sie vorher gemacht haben. Das merkt man schon. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man sich ein bisschen Zeit nimmt und mal ein bisschen schnackt, sonst bleiben sie auf der Strecke“. Das wäre zwar ebenso auf Hochdeutsch möglich, allerdings sprechen viele der älteren Pflegebedürftigen auch Plattdeutsch – sie sind zum Teil sogar damit aufgewachsen. „Ich höre lieber Plattdeutsch, da kann ich gleich mitschnacken. Das ist nunmal meine Sprache“, wird eine Seniorin in dem Bericht zitiert. Auch Nina Petersen, stellvertretende Leiterin des Pflegedienstes, schätze es, mit den Senior*innen in niederdeutscher Sprache zu sprechen. „Man hat eine andere Vertrauensbasis, als wenn man auf Hochdeutsch redet“. Für viele ältere Norddeutsche sei das eine Erinnerung an die eigene Kindheit und Jugend. In dieser Sprache zu sprechen steigere ihr Wohlbefinden und nicht zuletzt ihre seelische Gesundheit. Auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein setzt sich immer wieder für den Erhalt und die Ausweitung der niederdeutschen Sprache ein. In einem Antrag im Rahmen des 32. Altenparlament (2020) hat sich der Landesseniorenrat beispielsweise für Plattdeutsch in allen Ämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt, entsprechende Module sollten Teil der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r werden. Ein Jahr zuvor wurden im 31. Altenparlament mehr feste Sendezeiten für plattdeutsche Sendungen im Fernsehen und auf NDR 1 Welle Nord gefordert – auch als Mittel gegen Vereinsamung, besonders für Ältere, die mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.
Landtag berät Situation pflegender Angehöriger
19. Februar 2022Weiterlesen Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde. Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“. Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme. Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier. Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“ Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.
Gesundheitliche Lage im hohen Alter: D80+
24. Januar 2022Weiterlesen „Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und subjektive Gesundheit im hohen Alter“ heißt der etwa 20-seitige Kurzbericht, der im Januar veröffentlicht wurde. Er ist der dritte dieser Art. Der erste Bericht ist im November 2021 erschienen. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wohlbefinden im hohen Alter zum Thema. Der ebenfalls noch Ende letzten Jahres veröffentlichte zweite Kurzbericht hat sich mit dem Einkommen im Alter auseinandergesetzt. Laut der Studie hätten die meisten Menschen in der Altersgruppe mindestens eine Erkrankung – im Durchschnitt hätten die repräsentativ befragten 80-Jährigen und Älteren angegeben, 4,7 Erkrankungen zu haben. Erwartungsgemäß steige die Anzahl der Erkrankungen mit dem fortschreitenden Alter. So berichte die Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen weniger häufig von Krankheiten als die Älteren. Ähnlich verhalte es sich mit dem Pflegebedarf. Fast zwei Drittel der Befragten hätten keinen Pflegebedarf, erst in der ältesten Population von 90 Jahren und älter überwiege die Pflegebedürftigkeit. Frauen berichteten mehr von Erkrankungen als Männer ihrer Altersgruppe. Interessant ist darüber hinaus auch der Zusammenhang zum Bildungsstand. Hochaltrige mit höheren Bildungsabschlüssen hätten weniger Erkrankungen als jene mit niedrigerer Bildung. Allerdings: Trotz durchschnittlich mehrfacher Erkrankungen bewerte die Mehrheit der Hochaltrigen ihre Gesundheit als „eher gut“ oder sogar „sehr gut“. Darüber hinaus sei ebenfalls die Mehrheit der befragten Altersgruppe trotz gesundheitlicher Probleme mit ihrem Leben zufrieden und geben laut Studie an, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Auffällig ist hierbei allerdings, dass hochaltrige Heimbewohner*innen deutlich häufiger eine niedrigerer Lebensqualität angeben würden als Gleichaltrige in Privathaushalten. Die Hochaltrigkeitsstudie D80+ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über einen dreijährigen Zeitraum gefördert und vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) durchgeführt. Ausgangspunkt der Studie ist unter anderem die Feststellung, dass es bislang kaum Erkenntnisse über das hohe Alter in Deutschland gegeben habe – und das vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft. „Eine gute Datenlage ist jedoch notwendig“, heißt es auf der Internetseite von ceres. „Zum einen, um den besonderen Unterstützungsbedarfen im hohen Alter zukünftig besser gerecht werden zu können. Zum anderen, um Lösungsansätze für sozialpolitische Herausforderungen wie der sozialen Sicherung im Alter sowie im Hinblick auf eine Generationengerechtigkeit entwickeln zu können.“ Die Berichte können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Hintergrund der Studie D80+.
Pflege: Das ändert sich zum Jahreswechsel
29. Dezember 2021Weiterlesen „Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen“, heißt es einleitend in dem BIVA-Beitrag, in dem einige Veränderungen in der Pflege erläutert werden. Grundlage der neuen Regelungen ist das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Das Gesetz war damals vielfach als unzureichend kritisiert worden. Der Pflegeschutzbund hat das Gesetz im Sommer als „Schönfärberei“ bezeichnet. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor“, so der Vorsitzende Dr. Manfred Stegger im Juni in einer Pressemitteilung. In dem nun erschienenen Beitrag auf der Internetseite des BIVA-Pflegeschutzbundes werden die nun eintretenden Änderungen erklärt. Dazu zählt beispielsweise, dass Pflegeheimbewohner*innen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen erhalten werden. Das soll die Betroffenen finanziell stärker als bislang entlasten. Mit der Dauer der Unterbringung soll der Zuschuss, der nicht beantragt werden muss, auf bis zu 70 Prozent (nach drei Jahren) steigen. Allerdings geht es dabei nur um Zuschüsse auf den Teil des Eigenanteils, welcher für die Pflegekosten vorgesehen ist. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden auch weiterhin nicht bezuschusst. Neu geschaffen ist auch der ab Januar 2022 in Kraft tretende Anspruch auf zehntägige Übergangspflege, beispielsweise wenn eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die BIVA empfiehlt, Fragen hierbei frühzeitig zu klären. Zuständig sei der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse. Neben einigen Verbesserungen für Pflegebedürftige zielt das Gesetz auch auf die Situation der Beschäftigten in der Pflege ab. So ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, dass künftig nur noch Einrichtungen zur Pflegeversorgung zugelassen werden sollen, die das Pflegepersonal mindestens nach Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab September 2022. Weitere Änderungen – beispielsweise bei der Kurzzeitpflege, bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder bei der Frage von Erstattungsansprüchen nach dem Tod – werden in dem Artikel erklärt.
Booster-Impfungen in Schleswig-Holstein
25. November 2021Weiterlesen Mit 72,3 Prozent der Bevölkerung, die in Schleswig-Holstein doppelt geimpft sind, liegt das nördlichste Bundesland auf dem vierten Platz im Ländervergleich (Stand: 19.11.2021). Davor liegen mit Bremen (1.) und Hamburg (3.) zusätzlich zwei Stadtstaaten, in denen Menschen leichter zentral erreichbar sind als in Flächenländern. Da mittlerweile klar ist, dass der Impfschutz trotz Zweitimpfung mit der Zeit stark nachlässt, sind bundesweit die Booster-Impfungen gestartet. Vor allem Ältere sollen zunächst davon profitieren, da sie einerseits ein vergleichsweise höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, ihre Zweitimpfungen andererseits auch am längsten zurückliegt. In Schleswig-Holstein haben bislang 7,6 Prozent der Bevölkerung eine Drittimpfung erhalten, auch hier gehört das Land zur Spitzengruppe. Allerdings gab es Berichten zufolge auch hier für Senior*innen Probleme, an Termine zu kommen. So berichtet unter anderem der NDR am 16.11.2021 unter dem Titel „Corona: Langes Warten auf Booster-Impfung“ über einen Brief des Gesundheitsamtes, in dem ältere Menschen dazu aufgerufen würden, sich die Auffrischimpfung bei ihren Hausärzt*innen zu organisieren – und das, obwohl diese wieder überlastet seien. So wird in dem Artikel beispielsweise von Peter Schildwächter, Vorstand des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein, berichtet, der vergeblich versucht hätte, an die Drittimpfung zu kommen. Im NDR-Bericht heißt es: „Bei den älteren Menschen sei die Booster-Impfung zur Auffrischung ein großes Thema, berichtet er uns. Doch bei seinem Hausarzt, so erzählt es Schildwächter, hätte er in diesem Jahr wohl keinen Termin mehr bekommen. Denn der sei voll ausgelastet.“ „Die Nachfrage nach der Corona-Schutzimpfung steigt – nicht nur bei der Boosterimpfung“, bestätigt auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in einer Pressemitteilung. Wohl auch aufgrund überlasteter Praxen und damit schleppend laufenden Booster-impfungen kündigt der Minister allerdings an: „Deswegen verstärken wir mobile Impfteams und bauen neben den Impfmöglichkeiten in den Arztpraxen zusätzlich ein im ganzen Land verteiltes Netz an Impfstellen mit Terminbuchung auf.“ In der Tat soll eine Buchungsmöglichkeit für Impftermine ab dem 25.11.2021 für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen starten, bis zum 02.12.2021 sollen ausschließlich an Menschen 60+ Termine vergeben werden. Die ersten Termine sollen schon am darauf folgenden Tag, dem 26.11., starten. Terminbuchungen sind dann auf dieser Internetseite des Landes verfügbar. Die wieder-eröffnenden oder neuen Impfstellen sind für folgende Standorte geplant (aus der Pressemeldung des Gesundheitsministeriums vom 19.11.2021):
„Vielfalt leben! Vielfalt pflegen?“ – 11.11.2021 – Hamburg
25. Oktober 2021Weiterlesen LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“. Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant. Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.
Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
21. Oktober 2021Weiterlesen Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich. Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“ Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht. Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“









