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Unterstützung

Ab sofort können sich wieder Akteur*innen und Projekte um den jährlich verliehenen Bundesteilhabepreis bewerben. Das Thema in diesem Jahr lautet "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten".

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Seit 2019 verleiht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich den Bundesteilhabepreis an Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die im Zeichen von Teilhabe für alle stehen und auch auf andere Regionen übertragbar sind. Der Schwerpunkt soll jedes Jahr ein anderer sein, in diesem Jahr geht es um die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe durch Unterstützung, Assistenz oder Pflege in Corona-Zeiten.

Zu der Bedeutung des Themas wird die Staatssekretärin Kerstin Griese auf der Internetseite des Ministeriums zitiert: „Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens ist Kern der Inklusionspolitik. Dafür braucht es ein ausreichendes und vielfältiges Unterstützungsangebot. Egal ob niederschwellige Unterstützung im Alltag oder die klassische Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe – Menschen mit Behinderungen müssen die Unterstützungsleistungen erhalten, die sie benötigen.“

Die Preisträger*innen des mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Preises werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Bewerben können sich nach Angaben des BMAS Akteur*innen „aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.“ Bewerbungsschluss ist am 21. August dieses Jahres.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Am 6. Mai 2021 hat der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie durchgeführt. Zahlreiche Fachverbände und -Organisationen haben dort ihre Einschätzungen geteilt.

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Bereits im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie  im Sozialausschuss beantragt. Zusammen mit zwei weiteren Anträgen zu der Situation von Kindern und Jugendlichen hat sich der Ausschuss nun im Rahmen der mündlichen Anhörung ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Einige der Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor und sind zum Nachlesen über die Landtags-Infothek  zugänglich.

Eine mehrseitige Stellungnahme kommt beispielsweise von Samiah El Samadoni, der Bürgerbeauftragten des Landes. Samadoni berichtet von „finanziellen Nöten“, „Existenzängsten“ oder Einsamkeit, die für viele immer schwerer zu ertragen sei. „Die vielfältigen Probleme und Sorgen der Betroffenen begegnen meinem Team und mir täglich in der Beratungspraxis“, so die Bürgerbeauftragte. In der Stellungnahme werden zahlreiche Beispiele genannt. Ein Problem seien die vielen weggefallenen Minijobs, was nicht nur für Studierende zu finanziellen Nöten führe. „So wenden sich immer wieder Rentner*innen an mich, die vor der Corona-Pandemie mit einem Minijob ihre Rente aufgebessert hatten und so auf Leistungen der Grundsicherung verzichten konnten.“

Aus der Beratungspraxis berichtet auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., der 33 Fraueneinrichtungen im Bundesland vertritt. Viele Frauen hätten berichtet, dass sich die Gewaltsituation in der eigenen Häuslichkeit durch die Pandemie verschärft habe. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die Landesregierung: „Während Frau Giffey die Systemrelevanz der Frauenfacheinrichtungen in einer Pressemitteilung vom 09. April 2020 verkündete und damit ein deutliches Signal an gewaltbetroffene Frauen sandte, ist die Umsetzung in Schleswig-Holstein nicht oder nur dürftig erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch der Geschäftsführer von Brücke Schleswig-Holstein, einer gemeinnützigen gGmbH und Mitglied im PARITÄTISCHEN, beobachtet „starke Verunsicherungen und Ängste“. In der Stellungnahme betont er allerdings auch die prekäre Situation vieler gemeinnützigen Leistungserbringenden, die trotz ihres wichtigen gesellschaftlichen Auftrags wirtschaftlich zu wenig abgesichert würden: „Um diesem Auftrag im Sinne aller Bürger*innen verantwortlich nachzukommen, benötigen wir zwingend mehr Vertrauen durch Leistungsträger – wie zu Beginn der Pandemie in 2020 - sowie Verlässlichkeit bei der Absicherung unserer Leistungen.“ Brücke SH bietet Hilfe und Unterstützung zur seelischen Gesundung und Stabilisierung für Menschen verschiedenen Alters und gehört mit rund 800 Mitarbeiter*innen zu den großen Arbeitgebern im schleswig-holsteinischen Gesundheitsbereich.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im April gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angesichts eines herausfordernden Jahres in Dauerstress vor einer Massenflucht aus Pflegeberufen gewarnt.

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„Wenn wir nicht schnell das Ruder herumreißen, riskieren wir einen massenhaften Ausstieg aus dem Beruf“, äußerte sich Westerfellhaus nach Angaben des Ärzteblatts gegenüber dem RND.

Demnach gebe es bereits Hinweise darauf, dass schon tausende Pflegekräfte aus Krankenhäusern und Altenpflege während des vergangenen Jahres aufgehört hätten. „Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren, dass sich die Situation grundlegend ändert“, wird der Pflegebevollmächtigte weiter zitiert. Westerfellhaus spricht dabei von einem „Gefühl der Ohnmacht“.

Um dem entgegenzuwirken fordere Westerfellhaus unter anderem einen Personalschlüssel, der sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere und planbare Arbeitszeiten ermöglichen solle. Eine bessere Bezahlung sei zudem ebenfalls nötig. Eine konkrete Zahl habe er nicht genannt, kritisierte aber die Tarifpartner: „Wenn sich Tarifpartner jetzt dafür loben, dass sie eine Lohnerhöhung von 70 Euro vereinbart haben, dann ist das doch wirklich lächerlich.“

In dem Artikel des Ärzteblatts finden Sie weitere Informationen und Zitate des Pflegebevollmächtigten zu dem Thema. Weitere auf seniorenpolitik-aktuell veröffentlichte Beiträge zur Arbeit des derzeitigen Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Ob diese noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Inzwischen ist Kritik an den Plänen lauter geworden.

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Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor.

Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte.

An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären.

Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen.

Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.

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Wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) informiert, haben in der Corona-Pandemie mehr Menschen ab 46 Jahren andere unterstützt oder gepflegt als in den Vorjahren. Allerdings seien auch depressive Symptome informell pflegender Personen gestiegen.

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Erst kürzlich berichteten wir bereits über ein Ergebnis der im Sommer stattgefundenen Befragungen zur Corona-Pandemie im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (Langzeitstudie für Erkenntnisse zu Altersfragen). Dabei ging es um die Veränderungen, zu denen die Pandemie bei körperlichen Aktivitäten beigetragen hat. Ein weiterer Teil der Befragung hat sich allerdings mit der Entwicklung der Anzahl von Menschen beschäftigt, die andere (z.B. Angehörige oder Nachbar*innen) gepflegt und/ oder anderweitig unterstützt haben.

Das DZA stellt dabei fest, dass die Anzahl der über 45-jährigen mit Pflege- und Unterstützungsaufgaben im Vergleich zu 2017 im Zuge der Pandemie-Situation zugenommen hat. Lag der Anteil der 46- bis 90-jährigen 2017 noch bei 16 Prozent, ist er 2020 auf 19 Prozent angestiegen. Insbesondere bei den Frauen sind zusätzliche informelle Pflegeaufgaben hinzugekommen (von 18 Prozent zu 22 Prozent). Ein Zuwachs sei insbesondere bei der Unterstützung von Nachbar*innen und Freund*innen erkennbar.

Allerdings wird in der Ausgabe der dza-aktuell mit dem Titel "Corona-Krise = Krise der Angehörigen-Pflege?" auch festgestellt, dass depressive Symptome pflegender Menschen ab 46 Jahren zugenommen haben. Zwar seien im Zuge der ersten Corona-Welle depressive Symptome insgesamt auffällig gestiegen, jedoch „fällt der Zuwachs für jene mit Unterstützungs- und Pflegeverantwortung etwas höher aus. Hier kommt es zu einer reichlichen Verdoppelung des Anteils von 6 Prozent auf 15 Prozent“, heißt es in der Veröffentlichung.

Die Ursachen dafür bleiben in der Studie zwar weitgehend unklar, allerdings gaben nach den Ergebnissen der Befragung ein Viertel der Pflegenden an, zu wenig Hilfe zu bekommen.

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In einer Stellungnahme fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine schnelle und unbürokratische Regelung zum Zugang von Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

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Laut der aktuellen Impfverordnung, die die Reihenfolge Impfberechtigter Personen regelt, gehören Menschen mit einer demenziellen Erkrankung zur Gruppe 2 – also der Gruppe für Menschen mit hoher Priorität. Dabei soll auch vorgesehen sein, dass jede Person, die eine Demenz hat, bis zu zwei engen Kontaktpersonen nennen dürfe, die dann auch eine Impfung erhalten sollen.

In einer Stellungnahme vom 1. März 2021 kritisiert die DAlzG nun, dass noch unklar sei, wie das beschriebene Verfahren in die Praxis umgesetzt werden soll. Auch die Formalitäten, die regeln, wie „enge Kontaktpersonen“ sich ausweisen können, seien noch ungeklärt. „Und dies, obwohl in einigen Bundesländern bereits Berechtigte der zweiten Stufe zur Impfung eingeladen werden“, ergänzt der Bundesverband der mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften in Deutschland.

„Hinzu kommt, dass die Anmeldung zur Impfung, die sich in jedem Bundesland unterscheidet, per Internet oder über eine Hotline mit Sprachcomputer, für Erkrankte ohne Unterstützung kaum zu leisten ist.“

Die Geschäftsführerin der DAlzG, Sabine Jansen, erklärt, was aus ihrer Sicht nun notwendig wäre: „Was wir jetzt brauchen, sind unkomplizierte Verfahren und klare Formulierungen, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen“.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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Im Rahmen einer Studie („PSY-CARE“) ist ein neuer Ratgeber entstanden, der sich an ältere und hochaltrige Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression sowie deren Angehörige richtet. Der Ratgeber ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

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Unter dem Titel „PSY-CARE Ratgeber Depression - Hilfestellungen für alte und sehr alte Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Vertraute, Angehörige und Pflegekräfte“ ist in diesem Jahr der neue Ratgeber erschienen, der sich mit dem Thema Depression und Alter auseinandersetzt.

Der Ratgeber soll Betroffene dabei helfen, mit der Depression umzugehen. Älteren Menschen mit Pflegebedarf, Angehörigen und Pflegenden soll er zudem eine Unterstützung dabei bieten, Anhaltspunkte für Depressionen zu erkennen. „Dieser Teil ist uns sehr wichtig, denn: erst, wenn man Depression erkennt, kann man angemessene Hilfe suchen und in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Ratgeber.

Der Ratgeber ist in erster Linie als Podcast konzipiert, also als Audiobeitrag, der unter diesem Link angehört werden kann. Der knapp einstündige Podcast ist auch in schriftlicher Form abrufbar, die sie hier öffnen können.

Herausgegeben wurde der Ratgeber mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) im Rahmen der Studie „PSY-CARE“, bei der die Wirksamkeit therapeutischer Angebote für ältere Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression untersucht werden soll. „Der deutliche Zusammenhang zwischen Depression und beeinträchtigter Lebensqualität bei pflegebedürftigen älteren Menschen macht es zu einer wichtigen gesundheitspolitischen Aufgabe, depressive Erkrankungen zu erkennen und angemessen zu behandeln“ , heißt es in der Beschreibung des Projekts auf der Internetseite von PSY-CARE.

„Gleichzeitig sind Psychotherapeut*innen noch nicht in den Köpfen der Behandelnden sowie der Patient*innen als relevante Akteursgruppe verankert“, bemängelt das Projekt weiter. Im Rahmen der Studie sei ein Netzwerk aus 39 gerontologisch (sich wissenschaftlich mit dem Altern beschäftigend) qualifizierte Psychotherapeut*innen aufgebaut worden.

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Im Januar dieses Jahres hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein dreijähriges Projekt gestartet, das die Arbeitsbedingungen von Pflegepersonal durch Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort verbessern soll.

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Mindestens 750 ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sollen mit einem neuen Projekt ab Januar 2021 dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzuführen. Das erklärt der Pflegebevollmächtigte in einer entsprechenden Pressemitteilung.

„Schon vor der Pandemie gab es Handlungsbedarf in der Pflege, der aktuell verstärkt sichtbar wird. Wir wissen: menschenwürdige Pflege ohne Hetze braucht gute Arbeitsbedingungen. Und nur mit guten Arbeitsbedingungen können wir genügend Menschen für die Pflege begeistern“, so der Staatssekretär. Daher müssen wir alle Einrichtungen bei der Implementierung guter Arbeitsbedingungen unterstützen.“

Bei dem nun gestarteten dreijährigen Projekt handelt es sich um ein Nachfolgeprojekt. In einem Pilotprojekt im Jahr 2019 habe sich bereits gezeigt, „dass sich die Arbeitsbedingungen durch Beratung vor Ort, Schulungen der Führungskräfte und anschließende Umsetzungsbegleitung durch externe Unternehmensberater verbessern lassen.“ Mit einer Beratung interessierter Einrichtungen wird voraussichtlich ab Sommer zu rechnen sein. Bis dahin solle unter anderem eine Geschäftsstelle aufgebaut werden und genügend Berater*innen qualifiziert werden.

„Ich leiste damit meinen Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege“, fügt Westerfellhaus hinzu. „Gute Arbeitsbedingungen müssen Schule machen, damit sie magnetisch auf den Pflegefachkräftenachwuchs wirken und zufriedenere Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben wollen.“

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde 2018 durch die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ins Leben gerufen. Maßnahmen und Ziele wurden im Sommer 2019 in einem Abschlussbericht formuliert.

Fraglich bleibt jedoch, inwieweit Schulungen von Führungskräften bzw. Begleitungen durch externe Unternehmensberater*innen reell die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können. Erst kürzlich ist die Debatte um Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern in Hamburg neu entbrannt, als eine Pflegerin der Asklepios-Klinik St. Georg die Klinikleitung in einem NDR-Beitrag kritisierte. Die Belastung sei zu groß, es gebe zu wenig Personal für zu viele Covid-19-Patient*innen. Daraufhin hatte der Konzern die Kündigung ausgesprochen – der Fall wird derzeit vom Arbeitsgericht verhandelt.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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