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Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Ob diese noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Inzwischen ist Kritik an den Plänen lauter geworden.

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Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor.

Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte.

An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären.

Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen.

Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.

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Wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) informiert, haben in der Corona-Pandemie mehr Menschen ab 46 Jahren andere unterstützt oder gepflegt als in den Vorjahren. Allerdings seien auch depressive Symptome informell pflegender Personen gestiegen.

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Erst kürzlich berichteten wir bereits über ein Ergebnis der im Sommer stattgefundenen Befragungen zur Corona-Pandemie im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (Langzeitstudie für Erkenntnisse zu Altersfragen). Dabei ging es um die Veränderungen, zu denen die Pandemie bei körperlichen Aktivitäten beigetragen hat. Ein weiterer Teil der Befragung hat sich allerdings mit der Entwicklung der Anzahl von Menschen beschäftigt, die andere (z.B. Angehörige oder Nachbar*innen) gepflegt und/ oder anderweitig unterstützt haben.

Das DZA stellt dabei fest, dass die Anzahl der über 45-jährigen mit Pflege- und Unterstützungsaufgaben im Vergleich zu 2017 im Zuge der Pandemie-Situation zugenommen hat. Lag der Anteil der 46- bis 90-jährigen 2017 noch bei 16 Prozent, ist er 2020 auf 19 Prozent angestiegen. Insbesondere bei den Frauen sind zusätzliche informelle Pflegeaufgaben hinzugekommen (von 18 Prozent zu 22 Prozent). Ein Zuwachs sei insbesondere bei der Unterstützung von Nachbar*innen und Freund*innen erkennbar.

Allerdings wird in der Ausgabe der dza-aktuell mit dem Titel "Corona-Krise = Krise der Angehörigen-Pflege?" auch festgestellt, dass depressive Symptome pflegender Menschen ab 46 Jahren zugenommen haben. Zwar seien im Zuge der ersten Corona-Welle depressive Symptome insgesamt auffällig gestiegen, jedoch „fällt der Zuwachs für jene mit Unterstützungs- und Pflegeverantwortung etwas höher aus. Hier kommt es zu einer reichlichen Verdoppelung des Anteils von 6 Prozent auf 15 Prozent“, heißt es in der Veröffentlichung.

Die Ursachen dafür bleiben in der Studie zwar weitgehend unklar, allerdings gaben nach den Ergebnissen der Befragung ein Viertel der Pflegenden an, zu wenig Hilfe zu bekommen.

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In einer Stellungnahme fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine schnelle und unbürokratische Regelung zum Zugang von Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

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Laut der aktuellen Impfverordnung, die die Reihenfolge Impfberechtigter Personen regelt, gehören Menschen mit einer demenziellen Erkrankung zur Gruppe 2 – also der Gruppe für Menschen mit hoher Priorität. Dabei soll auch vorgesehen sein, dass jede Person, die eine Demenz hat, bis zu zwei engen Kontaktpersonen nennen dürfe, die dann auch eine Impfung erhalten sollen.

In einer Stellungnahme vom 1. März 2021 kritisiert die DAlzG nun, dass noch unklar sei, wie das beschriebene Verfahren in die Praxis umgesetzt werden soll. Auch die Formalitäten, die regeln, wie „enge Kontaktpersonen“ sich ausweisen können, seien noch ungeklärt. „Und dies, obwohl in einigen Bundesländern bereits Berechtigte der zweiten Stufe zur Impfung eingeladen werden“, ergänzt der Bundesverband der mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften in Deutschland.

„Hinzu kommt, dass die Anmeldung zur Impfung, die sich in jedem Bundesland unterscheidet, per Internet oder über eine Hotline mit Sprachcomputer, für Erkrankte ohne Unterstützung kaum zu leisten ist.“

Die Geschäftsführerin der DAlzG, Sabine Jansen, erklärt, was aus ihrer Sicht nun notwendig wäre: „Was wir jetzt brauchen, sind unkomplizierte Verfahren und klare Formulierungen, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen“.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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Im Rahmen einer Studie („PSY-CARE“) ist ein neuer Ratgeber entstanden, der sich an ältere und hochaltrige Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression sowie deren Angehörige richtet. Der Ratgeber ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

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Unter dem Titel „PSY-CARE Ratgeber Depression - Hilfestellungen für alte und sehr alte Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Vertraute, Angehörige und Pflegekräfte“ ist in diesem Jahr der neue Ratgeber erschienen, der sich mit dem Thema Depression und Alter auseinandersetzt.

Der Ratgeber soll Betroffene dabei helfen, mit der Depression umzugehen. Älteren Menschen mit Pflegebedarf, Angehörigen und Pflegenden soll er zudem eine Unterstützung dabei bieten, Anhaltspunkte für Depressionen zu erkennen. „Dieser Teil ist uns sehr wichtig, denn: erst, wenn man Depression erkennt, kann man angemessene Hilfe suchen und in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Ratgeber.

Der Ratgeber ist in erster Linie als Podcast konzipiert, also als Audiobeitrag, der unter diesem Link angehört werden kann. Der knapp einstündige Podcast ist auch in schriftlicher Form abrufbar, die sie hier öffnen können.

Herausgegeben wurde der Ratgeber mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) im Rahmen der Studie „PSY-CARE“, bei der die Wirksamkeit therapeutischer Angebote für ältere Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression untersucht werden soll. „Der deutliche Zusammenhang zwischen Depression und beeinträchtigter Lebensqualität bei pflegebedürftigen älteren Menschen macht es zu einer wichtigen gesundheitspolitischen Aufgabe, depressive Erkrankungen zu erkennen und angemessen zu behandeln“ , heißt es in der Beschreibung des Projekts auf der Internetseite von PSY-CARE.

„Gleichzeitig sind Psychotherapeut*innen noch nicht in den Köpfen der Behandelnden sowie der Patient*innen als relevante Akteursgruppe verankert“, bemängelt das Projekt weiter. Im Rahmen der Studie sei ein Netzwerk aus 39 gerontologisch (sich wissenschaftlich mit dem Altern beschäftigend) qualifizierte Psychotherapeut*innen aufgebaut worden.

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Im Januar dieses Jahres hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein dreijähriges Projekt gestartet, das die Arbeitsbedingungen von Pflegepersonal durch Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort verbessern soll.

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Mindestens 750 ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sollen mit einem neuen Projekt ab Januar 2021 dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzuführen. Das erklärt der Pflegebevollmächtigte in einer entsprechenden Pressemitteilung.

„Schon vor der Pandemie gab es Handlungsbedarf in der Pflege, der aktuell verstärkt sichtbar wird. Wir wissen: menschenwürdige Pflege ohne Hetze braucht gute Arbeitsbedingungen. Und nur mit guten Arbeitsbedingungen können wir genügend Menschen für die Pflege begeistern“, so der Staatssekretär. Daher müssen wir alle Einrichtungen bei der Implementierung guter Arbeitsbedingungen unterstützen.“

Bei dem nun gestarteten dreijährigen Projekt handelt es sich um ein Nachfolgeprojekt. In einem Pilotprojekt im Jahr 2019 habe sich bereits gezeigt, „dass sich die Arbeitsbedingungen durch Beratung vor Ort, Schulungen der Führungskräfte und anschließende Umsetzungsbegleitung durch externe Unternehmensberater verbessern lassen.“ Mit einer Beratung interessierter Einrichtungen wird voraussichtlich ab Sommer zu rechnen sein. Bis dahin solle unter anderem eine Geschäftsstelle aufgebaut werden und genügend Berater*innen qualifiziert werden.

„Ich leiste damit meinen Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege“, fügt Westerfellhaus hinzu. „Gute Arbeitsbedingungen müssen Schule machen, damit sie magnetisch auf den Pflegefachkräftenachwuchs wirken und zufriedenere Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben wollen.“

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde 2018 durch die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ins Leben gerufen. Maßnahmen und Ziele wurden im Sommer 2019 in einem Abschlussbericht formuliert.

Fraglich bleibt jedoch, inwieweit Schulungen von Führungskräften bzw. Begleitungen durch externe Unternehmensberater*innen reell die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können. Erst kürzlich ist die Debatte um Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern in Hamburg neu entbrannt, als eine Pflegerin der Asklepios-Klinik St. Georg die Klinikleitung in einem NDR-Beitrag kritisierte. Die Belastung sei zu groß, es gebe zu wenig Personal für zu viele Covid-19-Patient*innen. Daraufhin hatte der Konzern die Kündigung ausgesprochen – der Fall wird derzeit vom Arbeitsgericht verhandelt.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Im Januar hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) den Ernährungspolitischen Bericht 2020 vorgestellt.  Kritik gab es unter anderem von der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK). Der Bericht beschönige die Situation.

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„Unsere Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode zeigen sehr gut, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir ganzheitlich denken, dass wir nicht Stückwerk, sondern wirklich eine Politik aus einem Guss machen“, erklärt Julia Klöckner am 14. Januar im Plenum des Deutschen Bundestag, wo der Ernährungspolitische Bericht 2020 vorgestellt wurde. Der Bericht beschreibt einerseits die Ausgangslage rund um das Thema Ernährung, andererseits werden weitere Ziele der Bundesregierung formuliert. So wolle man das Bewegungs- und Ernährungsverhalten nachhaltig verbessern, Lebensmittelverschwendungen reduzieren oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit erhalten und verbessern.

Ein großes Problem in Deutschland würde Adipositas darstellen. 2014/2015 seien laut Bericht 62 % der Männer und 47 % der Frauen übergewichtig gewesen. „Die Folgen [von  Übergewicht] wirken sich nicht nur direkt auf die Betroffenen aus, sondern verursachen auch erhebliche Kosten in unserem Gesundheitssystem“, ergänzt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft in ihrer Rede. Auch das Ernährungsverhalten von Senior*innen sei dabei ein wichtiger Ansatzpunkt: „Aufgrund der Altersstruktur müssen die besonderen Bedürfnisse gerade auch von unseren Seniorinnen und Senioren verstärkt in den Blick genommen werden“, so die CDU-Politikerin. „Deshalb habe ich Vernetzungsstellen für Seniorenernährung eingerichtet.“

Kritik an dem Bericht gab es unter anderem von der Linksfraktion im Bundestag. „Ihr Bericht, um den es heute geht, zeigt das, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, oder besser: all das, was Sie nicht gemacht haben; denn Sie gehen die ernsthaften Probleme, die es in der Ernährungspolitik gibt, nicht entschlossen an“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. In ihrer Rede warf sie der Ministerin unter anderem vor, dass es zu wenig Lebensmittelkontrollen gebe. Klöckner habe die Pflichtzahl sogar noch reduziert.

Auch die Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) kritisierte den Bericht laut Ärzteblatt. „Der Bericht beschönigt, wie schlecht es nach wie vor um die Ernährung der Bevölkerung in Deutschland bestellt ist“, wird DANK-Sprecherin Barbara Bitzer in dem Beitrag zitiert.

Den rund 60-seitigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier. Unter diesem Link gelangen Sie zum Plenarprotokoll mit den hier zitierten Redebeiträgen. Weitere Meldungen zum Thema Ernährung finden Sie hier in der Übersicht.

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Auch in Deutschland wird gegen das COVID-19-Virus geimpft.  Nach aktuellem Impfplan sollen zunächst ältere Menschen die Möglichkeit einer Schutzimpfung bekommen. Diskutiert wird derzeit auch die Gefahr einer indirekten Impflicht.

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„Die Impfung ist der Schlüssel raus aus der Pandemie“, twitterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 27. Dezember – dem Tag, an dem auch in Deutschland mit den Impfungen gegen das COVID-19-Virus begonnen wurde. Von einem „Lichtblick der Hoffnung“ sprach auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Als erste Deutsche ist am 27. Dezember eine 101-jährige Seniorin in einem Seniorenheim in Halberstadt geimpft worden.

Da derzeit nur ein begrenztes Kontingent an Impfdosen verfügbar ist, wird es allerdings noch etwas dauern, bis die Impfungen in die Fläche gehen können. Nach der Impfstrategie der Bundesregierung sind daher zunächst Menschen über 80 Jahre sowie Bewohner*innen in stationären Einrichtungen an der Reihe. Zur ersten Gruppe sollen auch Pflegekräfte und Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder in Impfzentren tätig sind, gehören.

Zu dieser ersten Gruppe gehören insgesamt rund 8,6 Millionen Menschen, heißt es in einem Beitrag des Deutschlandfunks. Allerdings werden bis Ende Januar laut Bundesgesundheitsministerium nur drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. So könnte laut Spahn die „Impfung der Schwächsten“ ein bis zwei Monate dauern. Mit „hoher Priorität“ sieht der Impfplan an zweiter Stelle dann Menschen ab 70 Jahren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung vor. Dazu gehören auch Menschen mit einer Demenz. Menschen ab 60 Jahren gehören zur dritten priorisierten Gruppe. Im einzelnen können Sie die Gruppen mit Priorität in dem übersichtlichen Deutschlandfunk-Artikel nachlesen.

Die Impfung ist freiwillig, eine Impfpflicht soll es nicht geben. Trotzdem wird derzeit diskutiert, ob es zu einer indirekten Impfpflicht kommen könnte, wenn bereits geimpfte Menschen Vorteile bekommen. Ausschlaggebend für die Debatte war unter anderem die Ankündigung der australischen Airline „Qantas“, auf Interkontinentalflügen künftig nur noch Corona-Geimpfte zuzulassen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte vor solchen Schritten. Das spalte die Gesellschaft. „Des einen Privileg ist die Benachteiligung des anderen“, wird er beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

„Auch wenn sich nicht impfen zu lassen in jeder Hinsicht unvernünftig und unsozial ist, darf es nicht dazu kommen, dass jemand zum Beispiel keine Bahn mehr fahren darf“, warnt laut MDR-Beitrag Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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Was passiert, wenn das Gesundheitssystem überlastet? Für den Fall einer „Triage“ (deutsch: Auswahl) wurden bereits ethische Leitlinien festgelegt. Nun reicht eine Richterin mit Muskelerkrankung Klage ein: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie im März gibt es ein befürchtetes Szenario, was mit allen Mitteln verhindert werden soll: Ein so überlastetes Gesundheitssystem, dass Mediziner*innen auswählen müssten, wer eine lebensnotwendige Behandlung bekommt und wer nicht. Dieser mögliche Prozess wird auch „Triage“ genannt – das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Auswahl“. Der Fall würde dann eintreten, wenn es mehr Patient*innen mit Beatmungsbedarf gibt als verfügbare Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte.

Bereits im März hatte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ethische Leitlinien festgelegt, die in einem solchen Falle zum Tragen kommen könnten. Dabei gehe es vor allem um das „Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht“, wie es in dem DIVI-Dokument aus dem März heißt. „Vorrangig werden dann diejenigen Patienten klinisch notfall- oder intensivmedizinisch behandelt, die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. eine bessere Gesamtprognose (auch im weiteren Verlauf) haben“, heißt es dort weiter.

Die Richterin Nancy Poser hat nun Klage eingereicht. Sie fürchtet, dass das Auswahlverfahren Menschen mit Beeinträchtigungen benachteiligen könnte. Die Juristin lebt mit einer angeborenen Muskelerkrankung. In Bezug auf das Triage-Prinzip sagt sie in einem Beitrag der Tagesschau: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“. Als Beispiel führt sie an: „Wenn ein gesunder, junger Familienvater eingeliefert wird, der an die Beatmung muss, dann werde ich von der Maschine abgehängt und bin tot“.

Nancy Poser kritisiert auch die Politik. Der Gesetzgeber ducke sich weg - die Frage einer Triage dürfe nicht nur in fachlichen Leitlinien geklärt werden, sondern in einem Gesetz. Auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der Poser vertritt, erklärt in dem Artikel: „Die Frage ist eine gesellschaftliche, keine rein medizinische.“

Das Verfahren ist nun beim Bundesverfassungsgericht, bis Mitte Dezember müssen Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierungen und weitere Instanzen dazu Stellung beziehen.

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