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Im Januar hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) den Ernährungspolitischen Bericht 2020 vorgestellt.  Kritik gab es unter anderem von der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK). Der Bericht beschönige die Situation.

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„Unsere Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode zeigen sehr gut, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir ganzheitlich denken, dass wir nicht Stückwerk, sondern wirklich eine Politik aus einem Guss machen“, erklärt Julia Klöckner am 14. Januar im Plenum des Deutschen Bundestag, wo der Ernährungspolitische Bericht 2020 vorgestellt wurde. Der Bericht beschreibt einerseits die Ausgangslage rund um das Thema Ernährung, andererseits werden weitere Ziele der Bundesregierung formuliert. So wolle man das Bewegungs- und Ernährungsverhalten nachhaltig verbessern, Lebensmittelverschwendungen reduzieren oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit erhalten und verbessern.

Ein großes Problem in Deutschland würde Adipositas darstellen. 2014/2015 seien laut Bericht 62 % der Männer und 47 % der Frauen übergewichtig gewesen. „Die Folgen [von  Übergewicht] wirken sich nicht nur direkt auf die Betroffenen aus, sondern verursachen auch erhebliche Kosten in unserem Gesundheitssystem“, ergänzt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft in ihrer Rede. Auch das Ernährungsverhalten von Senior*innen sei dabei ein wichtiger Ansatzpunkt: „Aufgrund der Altersstruktur müssen die besonderen Bedürfnisse gerade auch von unseren Seniorinnen und Senioren verstärkt in den Blick genommen werden“, so die CDU-Politikerin. „Deshalb habe ich Vernetzungsstellen für Seniorenernährung eingerichtet.“

Kritik an dem Bericht gab es unter anderem von der Linksfraktion im Bundestag. „Ihr Bericht, um den es heute geht, zeigt das, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, oder besser: all das, was Sie nicht gemacht haben; denn Sie gehen die ernsthaften Probleme, die es in der Ernährungspolitik gibt, nicht entschlossen an“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. In ihrer Rede warf sie der Ministerin unter anderem vor, dass es zu wenig Lebensmittelkontrollen gebe. Klöckner habe die Pflichtzahl sogar noch reduziert.

Auch die Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) kritisierte den Bericht laut Ärzteblatt. „Der Bericht beschönigt, wie schlecht es nach wie vor um die Ernährung der Bevölkerung in Deutschland bestellt ist“, wird DANK-Sprecherin Barbara Bitzer in dem Beitrag zitiert.

Den rund 60-seitigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier. Unter diesem Link gelangen Sie zum Plenarprotokoll mit den hier zitierten Redebeiträgen. Weitere Meldungen zum Thema Ernährung finden Sie hier in der Übersicht.

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Auch in Deutschland wird gegen das COVID-19-Virus geimpft.  Nach aktuellem Impfplan sollen zunächst ältere Menschen die Möglichkeit einer Schutzimpfung bekommen. Diskutiert wird derzeit auch die Gefahr einer indirekten Impflicht.

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„Die Impfung ist der Schlüssel raus aus der Pandemie“, twitterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 27. Dezember – dem Tag, an dem auch in Deutschland mit den Impfungen gegen das COVID-19-Virus begonnen wurde. Von einem „Lichtblick der Hoffnung“ sprach auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Als erste Deutsche ist am 27. Dezember eine 101-jährige Seniorin in einem Seniorenheim in Halberstadt geimpft worden.

Da derzeit nur ein begrenztes Kontingent an Impfdosen verfügbar ist, wird es allerdings noch etwas dauern, bis die Impfungen in die Fläche gehen können. Nach der Impfstrategie der Bundesregierung sind daher zunächst Menschen über 80 Jahre sowie Bewohner*innen in stationären Einrichtungen an der Reihe. Zur ersten Gruppe sollen auch Pflegekräfte und Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder in Impfzentren tätig sind, gehören.

Zu dieser ersten Gruppe gehören insgesamt rund 8,6 Millionen Menschen, heißt es in einem Beitrag des Deutschlandfunks. Allerdings werden bis Ende Januar laut Bundesgesundheitsministerium nur drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. So könnte laut Spahn die „Impfung der Schwächsten“ ein bis zwei Monate dauern. Mit „hoher Priorität“ sieht der Impfplan an zweiter Stelle dann Menschen ab 70 Jahren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung vor. Dazu gehören auch Menschen mit einer Demenz. Menschen ab 60 Jahren gehören zur dritten priorisierten Gruppe. Im einzelnen können Sie die Gruppen mit Priorität in dem übersichtlichen Deutschlandfunk-Artikel nachlesen.

Die Impfung ist freiwillig, eine Impfpflicht soll es nicht geben. Trotzdem wird derzeit diskutiert, ob es zu einer indirekten Impfpflicht kommen könnte, wenn bereits geimpfte Menschen Vorteile bekommen. Ausschlaggebend für die Debatte war unter anderem die Ankündigung der australischen Airline „Qantas“, auf Interkontinentalflügen künftig nur noch Corona-Geimpfte zuzulassen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte vor solchen Schritten. Das spalte die Gesellschaft. „Des einen Privileg ist die Benachteiligung des anderen“, wird er beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

„Auch wenn sich nicht impfen zu lassen in jeder Hinsicht unvernünftig und unsozial ist, darf es nicht dazu kommen, dass jemand zum Beispiel keine Bahn mehr fahren darf“, warnt laut MDR-Beitrag Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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Was passiert, wenn das Gesundheitssystem überlastet? Für den Fall einer „Triage“ (deutsch: Auswahl) wurden bereits ethische Leitlinien festgelegt. Nun reicht eine Richterin mit Muskelerkrankung Klage ein: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie im März gibt es ein befürchtetes Szenario, was mit allen Mitteln verhindert werden soll: Ein so überlastetes Gesundheitssystem, dass Mediziner*innen auswählen müssten, wer eine lebensnotwendige Behandlung bekommt und wer nicht. Dieser mögliche Prozess wird auch „Triage“ genannt – das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Auswahl“. Der Fall würde dann eintreten, wenn es mehr Patient*innen mit Beatmungsbedarf gibt als verfügbare Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte.

Bereits im März hatte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ethische Leitlinien festgelegt, die in einem solchen Falle zum Tragen kommen könnten. Dabei gehe es vor allem um das „Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht“, wie es in dem DIVI-Dokument aus dem März heißt. „Vorrangig werden dann diejenigen Patienten klinisch notfall- oder intensivmedizinisch behandelt, die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. eine bessere Gesamtprognose (auch im weiteren Verlauf) haben“, heißt es dort weiter.

Die Richterin Nancy Poser hat nun Klage eingereicht. Sie fürchtet, dass das Auswahlverfahren Menschen mit Beeinträchtigungen benachteiligen könnte. Die Juristin lebt mit einer angeborenen Muskelerkrankung. In Bezug auf das Triage-Prinzip sagt sie in einem Beitrag der Tagesschau: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“. Als Beispiel führt sie an: „Wenn ein gesunder, junger Familienvater eingeliefert wird, der an die Beatmung muss, dann werde ich von der Maschine abgehängt und bin tot“.

Nancy Poser kritisiert auch die Politik. Der Gesetzgeber ducke sich weg - die Frage einer Triage dürfe nicht nur in fachlichen Leitlinien geklärt werden, sondern in einem Gesetz. Auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der Poser vertritt, erklärt in dem Artikel: „Die Frage ist eine gesellschaftliche, keine rein medizinische.“

Das Verfahren ist nun beim Bundesverfassungsgericht, bis Mitte Dezember müssen Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierungen und weitere Instanzen dazu Stellung beziehen.

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Im November hat das Bundeskabinett den Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume verabschiedet. Der Bericht beschreibt die Situation auf dem Land in Bereichen wie Gesundheit, Kultur oder Arbeit und geht auf (mögliche) Handlungsfelder der Politik ein.

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Der kürzlich verabschiedete „Dritte Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ ist vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) formuliert worden und Mitte November vom Kabinett verabschiedet worden. Der letzte Bericht dieser Art ist durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 vorgelegt worden.

Festgestellt wird in dem Bericht unter anderem die oft schwierige Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum, gerade in Situationen, in denen Zeit eine entscheidende Rolle spielen kann. So seien „Krankenhäuser der Regelversorgung [..] in rund 100 Landkreisen mit dem Pkw im Mittel erst in 20 bis 30 Minuten zu erreichen, während dies in den meisten kreisfreien Städten im Mittel in 5 bis 10 Minuten möglich ist“, heißt es in dem Bericht.

In den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die Gesundheitswirtschaft als „bedeutender Wirtschaftsfaktor“ – darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung – allerdings besonders stark.

Bei der Mobilität spielten Pkw in ländlichen Räumen eine entscheidende Rolle. Die meisten Strecken würden durch den motorisierten Individualverkehr zurückgelegt.

Kulturangebote, Lebensqualität oder Zusammenhalt seien maßgeblich durch das zivilgesellschaftliche Engagement im ländlichen Raum geprägt. Die Akteur*innen vor Ort könnten so positive Entwicklungen anstoßen und übernehmen nicht zuletzt einen Teil der Grundversorgung. Hier sehen die Verfasser*innen des Berichts auch Möglichkeiten zur Förderung durch den Bund:

„Der Bund kann Rahmenbedingungen für die Kultur in ländlichen Räumen verbessern, indem er Verbände und ihre Projekte fördert, die die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in ländlichen Räumen als Teil ihrer Aufgaben betrachten und über entsprechende Kompetenzen verfügen“, heißt es in dem Dokument. „Dies gilt beispielsweise für die Verbände im Bereich der darstellenden Künste und der Laienmusik, die Multiplikatoren für die Breitenkultur in ländlichen Räumen sind.“

Detailliertere Informationen und Analysen zu weiteren Bereichen finden Sie in dem Dokument. Den vollständigen, knapp 100-seitigen Bericht können Sie hier herunterladen.

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Der Deutsche Bundestag und anschließend der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das diskutierte Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen sicherstellen.

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Mit 413 Stimmen wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gegen 235 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen am 18. November 2020 durch den Bundestag bestätigt. Auch im Bundesrat gab es noch am gleichen Tag eine Mehrheit – 49 von insgesamt 69 Stimmen fielen auf das neue Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Corona-Schutzmaßnahmen schaffen und Vorbereitungen für mögliche Impfprogramme treffen. Auch für Reisen sind neue Regelungen in dem Gesetzestext verankert.

Als zentral an dem Gesetz gilt der Paragraf 28a, der auch in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz immer wieder genannt wird. Darin werden mögliche Maßnahmen gelistet, die die Länder im Rahmen der Eindämmung der Pandemie verhängen dürfen. Das soll Rechtssicherheit schaffen – neben Maßnahmen wie Maskenpflicht sind beispielsweise auch Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen damit gesetzlich legitimiert. Das hat im Bundestag zu einer hitzigen Kontroverse geführt. Die AfD-Fraktion hat dabei mit einer Plakataktion das Ende des Grundgesetzes erklärt, was scharf kritisiert worden ist. Schon im Vorfeld der Debatte hatte die AfD den Koalitionsentwurf in sozialen Netzwerken mit dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten verglichen und dafür fraktionsübergreifende Kritik einstecken müssen.

Neben der AfD lehnten allerdings auch FDP und Linke das Gesetz ab. „Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte […] bedarf der Debatte und Zustimmung oder Ablehnung des Bundestages, und genau das ist nicht vorgesehen“, kritisierte beispielsweise Jan Korte (Die Linke) in seiner Rede. Korte warnte in dem Zusammenhang vor einer „schleichenden Demokratiekrise“.

Ähnliche Kritik gab es von der FDP: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird“, äußerte sich Christian Lindner (FDP) in der Plenardebatte. Der Handlungsspielraum der Regierung sei zu groß. Die Grünen stimmten trotz Bedenken und einzelner Kritik dem Koalitionsentwurf zusammen mit CDU/CSU und SPD zu.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und der Debatte finden Sie auf der Seite der tagesschau. Die hier zitierten Reden können Sie sich auf der Seite des Bundestages als Video ansehen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Grippeimpfung in diesem Jahr besonders wichtig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft daher insbesondere Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Risiko mit einer aktuellen Kampagne zu einer Impfung auf.

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Um zu verhindern, dass der Höhepunkt der Grippe-Infektionen mit einem Anstieg der Covid-19-Infektionen zusammenfällt, ruft die BZgA zur Grippeschutzimpfung auf. Auf die Wichtigkeit der Präventionsmaßnahme will die Institution mittels der Kampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ hinweisen. „Die Grippeschutzimpfung ist die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen diese Infektionskrankheit“, erläutert Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA auf der Internetseite der Bundeszentrale. „Durch die Impfung lässt sich das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs senken. Daher sollten sich insbesondere Menschen mit erhöhtem Risiko – also Ältere, chronisch Kranke und auch Schwangere – unbedingt impfen lassen und am besten schon jetzt einen Impftermin vereinbaren. Denn nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz gegen die Grippeviren aufgebaut hat“, so die Leiterin weiter.

Die Kampagne will mit ihrer Internetseite, Großflächenplakaten oder Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften auf die Gefahr einer Grippe-Infektion und die Möglichkeit der Impfung hinweisen. Außerdem empfiehlt die Bundeszentrale zur Senkung des Ansteckungsrisikos regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten weiterer Hygienemaßnahmen wie das Abstandshalten.

Weitere Informationen und Empfehlungen können Sie der Pressemitteilung der BZgA entnehmen.

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Im September hat das Bundeskabinett entschieden, die Akuthilfen für pflegende Angehörige im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis Ende des Jahres zu verlängern. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage zur Pflegeunterstützung frei zu nehmen.

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Eigentlich sollten die sogenannten Corona-Hilfen Ende des vergangenen Monats ausgelaufen sein, bereits Anfang September hatte das Bundeskabinett einige Hilfen allerdings bis zum Jahresende verlängert. Dazu zählen auch die Akuthilfen für Menschen, die Angehörige pflegen. „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt“, wird Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) auf der Internetseite des Ministeriums zitiert.

„Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt“, so die Ministerin weiter.

Zu den im Mai eingesetzten und bis zum 31.Dezember 2020 verlängerten Akuthilfen zählen folgende Maßnahmen, die das Familienministerium aufzählt:

  • „Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.“

Nach Angaben des Bundesministeriums würden rund drei Viertel der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Man gehe derzeit von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus, davon seien über die Hälfte erwerbstätig.

Auf seniorenpolitik-aktuell berichten wir öfter über die Situation von Menschen, die Angehörige in der eigenen Häuslichkeit pflegen.

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Bis zum Jahresende soll der elektronische Medikationsplan eingeführt werden. Die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ fordert dabei die Einbeziehung von Betroffenenorganisationen.

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Der elektronische Medikationsplan bedeutet, dass Arztpraxen die Medikation einer Patient*in auf der Versichertenkarte elektronisch hinterlegen kann. Gibt ein*e Patient*in dann das eigene Einverständnis, dürfen andere Ärzt*innen oder Apotheken auf die Daten zugreifen, wobei der Zugriff durch eine PIN-Nummer der Patient*in geschützt werden soll.

„Medikationsplan schafft Überblick“ ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Die Initiative fordert in einer Pressemitteilung zum Tag der Patient*innensicherheit am 17.09.2020, Betroffenenorganisationen bei der Umsetzung des elektronischen Medikationsplanes mit einzubeziehen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einführung sei, „dass Patientinnen und Patienten vom Nutzen überzeugt sind und die Funktionsweise verstehen. Betroffenenorganisationen können zu zielgruppengerechter Information beitragen und für Vertrauen werben“, argumentiert die BAGSO-Initiative.

Auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, begrüßt das neue Konzept und unterstreicht die Wichtigkeit von Aufklärung in der Pressemitteilung: „Der neue elektronische Medikationsplan überzeugt. Aber Patientinnen und Patienten müssen gut informiert und begleitet werden, denn Einverständnis erfordert Wissen.“

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Am 18.09.2020 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Krankenhauszukunftsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Oppositionsparteien kritisierten, dass eine wirkliche Krankenhausreform fehle.

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Hauptbestandteil des Krankenhauszukunftsgesetzes ist die Investition von drei Milliarden Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte in der Plenardebatte darauf aufmerksam, dass es das erste Mal seit Jahrzehnten sei, das Mittel des Bundeshaushalts in die Krankenhäuser investiert werden würden. Das liegt daran, dass das eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

Die FDP erklärte, dieser „Querfinanzierung des Bundes“ zuzustimmen, sie dürfe aber nicht zur Regel werden. So sei es nämlich „die Verantwortung der Länder, für die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser aufzukommen. Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“, argumentiert Dr. Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte.

Dem Gesetz stimmten neben der FDP die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, Linke und Grüne enthielten sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.

Eine große und weitreichendere Reform hätten sich Grüne und Linke gewünscht. „Wir enthalten uns, weil dieses Konzept nicht damit verbunden ist, die dringend notwendigen wirklichen Reformen im Krankenhausbereich anzugehen“, begründet Maria Klein-Schmeink (Grüne) die Enthaltung ihrer Fraktion. Harald Weinberg (Die Linke) kritisiert, dass weiter am Wettbewerb festgehalten wird, wodurch der Name Krankenhauszukunftsgesetz „Etikettenschwindel“ sei: „Sie halten unumwunden am System der Fallpauschalen und damit am wirtschaftlichen Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb gefährdet die Existenz vieler Krankhäuser, vor allem die von öffentlichen und freigemeinnützigen“, mahnt der Abgeordnete.

Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung am 18.09.2020 mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Mehr Details zum Gesetz finden Sie in einer Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

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Das Bundeskabinett hat am 05.09.2020 beschlossen, bundesweit mindestens 5.000 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu schaffen. Die Gesundheitsämter seien in der Krise vielfach unterbesetzt gewesen.

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„Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab“, wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  auf der Internetseite des Bundesministeriums zitiert. „Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist“, so Spahn weiter.

Daher hat das Bundeskabinett nun ein Milliardenpaket beschlossen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder zu stärken. Geplant sind vor allem Digitalisierungsmaßnahmen, eine bessere Vernetzung der Gesundheitsämter und 5.000 neue Vollzeitstellen bis 2022. Eingestellt werden sollen neue Ärzt*innen sowie neues Fach- und Verwaltungspersonal. Bis Ende 2021 sollen bereits 3.500 neue Stellen geschaffen worden sein. Die Stellen sollen unbefristet geschaffen werden, allerdings ist der Förderzeitraum der Gelder, die vom Bund kommen, auf sechs Jahre begrenzt. Für diesen Zeitraum stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Gesundheitsämter spielen insbesondere in Pandemie-Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise eine wichtige Rolle, sie ordnen beispielsweise Tests an und haben die Aufgabe, Kontakte (Infektionsketten) zurückzuverfolgen. Fraglich bleibt jedoch, wie es überhaupt zur Situation einer vielfachen Unterbesetzung der Gesundheitsämter kommen konnte. „An den Gesundheitsämtern wurde vor Beginn der Corona-Krise gerne und viel gespart, auch ein Grund, warum es nun viel Aufholbedarf gibt“, schreibt beispielsweise die Berliner Zeitung zu der nun beschlossenen Aufstockung.

Der Marburger Bund begrüßt zwar die Aufstockung, kritisiert aber, dass Ärzt*innen in Gesundheitsämtern deutlich weniger verdienten als ihre Kolleg*innen in Krankenhäusern. Die Ärztegewerkschaft fordert daher einen Tarifvertrag, um die Stellen durch bessere Bedingungen attraktiver zu machen. "Temporäre Zulagen sind keine Alternative und können Gehaltsunterschiede von mehr als 1500 Euro im Monat zu den Arzttarifen in Krankenhäusern, im Medizinischen Dienst und im ambulanten Sektor auch nicht wettmachen", wird der Verband in einem Tagesschau-Beitrag zitiert.

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