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Nicht zuletzt als Lehre aus der sozialen Isolation durch die Corona-Pandemie fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) einen Internetzugang in allen stationären Pflegeeinrichtungen.

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Nur ein Drittel der Pflegeeinrichtungen stellen den Bewohner/innen WLAN (Wireless Local Area Network, drahtloses lokales Netzwerk, umgangssprachlich auch kabelloses Internet) zur Verfügung, kostenloses WLAN sogar nur 6 Prozent der Einrichtungen. Darauf verweist die BAGSO in einer im Juni erschienenen Stellungnahme und bezieht sich dabei auf eine Befragung von 575 Pflegeeinrichtungen (2018). Das Internet ersetze zwar keine persönlichen Begegnungen, die Corona-Pandemie zeige aber, das Internetnutzung eine wichtige Ergänzung darstelle. „Aus der Krise lernen heißt, dass die digitale Grundversorgung endlich auch in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt werden muss“, heißt es in dem dreiseitigen BAGSO-Papier.

Laut letztem D21-Digital-Index würden 81% der 60- bis 69-jährigen bereits das Internet nutzen, bei den über 70-jährigen immerhin 52%.

Eine der Hauptforderungen der Publikation ist nicht neu - Bereits 2017 forderte die BAGSO, dass jede Alten- und Pflegeeinrichtung mit einem Internetzugang für ältere Menschen ausgestattet werden müsse. „Mit einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ohne WLAN werden sie digital abgehängt. Das ist nicht akzeptabel“, argumentiert der Verband. Eine entsprechende Regelung müsse auch in die Heimbauverordnungen der Länder aufgenommen werden.

Neben der Ausstattung mit Internetzugängen fordert die BAGSO auch das Bereitstellen digitaler Geräte (z.B. „Tablets“), einer einheitlichen und niedrigschwelligen Software (Bedienoberfläche) und Hilfestellungen bei den ersten Schritten im Internet. „Eine zielgruppenspezifische Unterstützung und dauerhafte Begleitung kann den Zugang erleichtern, Schwellenängste überwinden helfen und den Mehrwert digitaler Medien erfahrbar machen“, heißt es in der Stellungnahme. Dafür müsse es bundesweit eingesetzte Helfer/innen geben, die dem Personal bei der digitalen Betreuung der Bewohner/innen unter die Arme greifen könnten.

Wie wir kürzlich berichteten stellt die BAGSO auch einen kostenlosen Ratgeber für die ersten Schritte im Internet zur Verfügung.

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Die Robert Bosch Stiftung hat 2018 die Initiative „Neustart! Reformwerkstatt für unser Gesundheitswesen“ ins Leben gerufen. Damit sollten Bürger/innen zu aktiven Mitgestalter/innen des Gesundheitswesens gemacht werden. Im Rahmen der Initiative können Bürger/innen am 15.06. an einer Onlinediskussion mit Jens Spahn teilnehmen.

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Die Videokonferenz findet am 15.06.2020 von 18:00 bis 19:15 statt. Zur Teilnahme kann dieser Link am 15.06. ab 17:40 genutzt werden.

Leitfragen der Diskussion sind "Wie ist es um die Zukunftsfähigkeit des hiesigen Gesundheitswesens bestellt?" und "Was kann politisch getan werden?" Grundlage für die Diskussion sind die Kernbotschaften des Bürgerreports 2019.

Weitere Details zur Videokonferenz sind hier zu finden.

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Am 12.05. fand wieder der jährliche „Tag der Pflege“ statt. Auch in diesem Jahr nahmen eine Reihe von Organisationen und Verbänden den Tag zum Anlass, zur aktuellen Pflegesituation Stellung zu beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) dankt in ihrer Stellungnahme zunächst den beruflich Pflegenden, weist aber auch darauf hin, dass 2,5 Millionen Pflegebedürftige von pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit versorgt werden. „Angehörige von Menschen mit Demenz leisten schon in normalen Zeiten unglaublich viel“, wird Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, in dem Papier zitiert. „Sie verdienen unsere Anerkennung ebenso wie beruflich Pflegende, denn ohne sie wäre es gar nicht möglich, alle Pflegebedürftigen zu versorgen.“ Jansen wirbt daher für eine neue „Kultur der Anerkennung“.

Auch für den Caritasverband sei der Tag der Pflege eine Gelegenheit, Pflegekräften den Dank auszusprechen. Doch das alleine reiche nicht. „Es braucht nachhaltige Verbesserungen der Rahmenbedingungen, so Caritas-Präsident Peter Neher auf der Internetseite des Verbands. Dazu bedürfe es einer leistungsgerechten Bezahlung, einer besseren Personalausstattung oder einer geringeren Arbeitsverdichtung.

In Hamburg hat es am Tag der Pflege eine Demonstration vor der Asklepios-Klinik St.Georg gegeben, um für bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern zu streiten. Organisiert wurde die Protestaktion vom Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus. Gemeinsam mit dem Bündnis hat sich auch der Sozialverband Hamburg (SoVD) und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) an der Aktion beteiligt, die es in ähnlicher Form auch in anderen Städten gegeben hat. „Denn nicht erst unter Corona-Bedingungen arbeiten viele Pflegekräfte, Therapeuten und Ärztinnen am Limit“, heißt es in einer Begründung des SoVD Hamburg. Eindrücke von der Kundgebung hat der KDA in einem auf YouTube veröffentlichten Video zusammengestellt:

[embed]https://www.youtube.com/watch?time_continue=19&v=oMPNIPn3Xe8&feature=emb_logo[/embed]

Ein Auszug aus den im letzten Jahr erschienenen Stellungnahmen zum Tag der Pflege 2019 finden Sie hier .

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für die elektronische Patientenakte (ePA), die als Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Januar 2021 kommen soll. Kritiker/innen vermissen den Schutz sensibler Daten.

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Seit Jahren gibt es eine Diskussion über die Einführung einer elektronischen Patientenakte. Dabei soll für Patient/innen eine elektronische Kartei angelegt werden, auf der beispielsweise Befunde gespeichert werden können. So könnten zum Beispiel mehrfache Voruntersuchungen überflüssig werden, da alle behandelnden Ärzt*innen über die Versichertenkarte auf die E-Patientenakte zugreifen können.

„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Pressemitteilung zu dem aktuellen Gesetzentwurf. Das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ soll nach Vorstellung der Bundesregierung im Herbst in Kraft treten. Doch wie viel Patientendaten-Schutz steckt in dem Gesetz?

Ärzt/innen sehen das Gesetz im Hinblick auf den Schutz sensibler Daten jedenfalls teilweise kritisch, wie im Deutschlandfunk berichtet wird. „Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Und vor allem eins, es muss einfach geklärt sein: Wie wird diese Verbindung gesichert? Wer übernimmt dafür die Verantwortung?“, wird dort Kai Peter Schlegel, niedergelassener Facharzt für Urologie, zitiert. Man könne den speziellen Anschluss an das notwendige Gematik-Netz gar nicht installieren, „ohne diesen Weg in unser Intranet, wo die Dateien an sich sicher sind, freizugeben. Und letztlich ist eine Arztpraxis mit Sicherheit leicht zu knacken für jemanden, den das interessiert.“ Ärzt/innen, die die elektronischen Patienakten nutzen, sollen dafür honoriert werden. Honorarkürzungen solle es nach Spahn allerdings bei Nicht-Benutzung auch geben.

Für die Patient/innen soll die Nutzung solcher elektronischen Akten zunächst freiwillig sein. Die Versicherten sollen auch darüber entscheiden können, welche Daten in die ePA aufgenommen werden sollen und welche nicht. Die Daten können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel übernommen werden. Ab 2023 sollen Versicherte dann die Möglichkeit bekommen, ihre anonymisierten Daten für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen. Befürworter/innen der elektronischen Patientenakten erhoffen sich dadurch wichtige Erkenntnisse. Zum Beispiel kann leichter statistisch erfasst werden, welche Krankheiten mit besonderer Häufigkeit mit anderen (Vor-)Erkrankungen zusammenfallen.

Das voraussichtlich im Herbst durch den Bundestag bestätigte Gesetz könnte im Januar 2021 umgesetzt werden. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig. Damit hat das Bundeskabinett den Weg für die ePA mit dem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium frei gemacht. Eine Zusammenfassung der vorgesehenen Regelungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, wo Sie auch den Gesetzentwurf im Wortlaut herunterladen können.

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Zurzeit breitet sich die Corona-Viruserkrankung 2019 (englisch: Corona Virus Disease 19, kurz Covid 19) weiter aus. Dadurch werden auch die älteren Menschen, die auf Unterstützung in der Pflege angewiesen sind, weiter belastet und einer höheren Gefahr ausgesetzt.  Daher veröffentlichen wir heute, anlässlich des Tages der älteren Generation, eine Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

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Die BAGSO fordert die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken.

Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

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Im Februar hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Konzept für ein Pflege- und ein Entlastungsbudgets vorgelegt. Eine Einführung eines solchen Budgets hatte die Bundesregierung vergangenen Sommer zunächst verschoben.

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„Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation. „Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen.“ Diese Entschlackung soll über ein Pflege- und ein Entlastungsbudget umgesetzt werden, welche mehrere Leistungen für pflegende Angehörige zu einem Budget zusammenfasst. Das Entlastungsbudget steht als Ziel der großen Koalition bereits im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung darüber wurde im vergangenen Jahr jedoch auf 2020 vertagt.

Mit dem nun vorgelegten Konzept des Pflegebevollmächtigten könnten die Pflegeleistungen über zwei Budgets neu strukturiert werden: Ein Pflegebudget und das Entlastungsbudget. Im Pflegebudget, welches den Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung stehen soll, sollen die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, Entlastungsbudget und weitere Leistungen zusammengefasst werden. Die Höhe des Budgets misst sich dann am Pflegegrad. Ebenso am Pflegegrad soll das Entlastungsbudget orientiert sein, welches hingegen Quartalsweise zur Verfügung steht. Es soll flexibel für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden können, um eine Pflege auch zu gewährleisten, wenn pflegende Angehörige einmal abwesend sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem ausführlichen Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten entnehmen.

„Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden“, begrüßt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Vorschläge. In Deutschland werden derzeit knapp 1,8 Millionen Menschen häuslich gepflegt.

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In einer Pressemitteilung vom 13.03.2020 weist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) darauf hin, dass pflegende Angehörige, die berufstätig sind, einem besonderen Risiko im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus ausgesetzt sind.

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„Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft möchte für die besondere Problematik der berufstätigen pflegenden Angehörigen sensibilisieren und insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu aufrufen, diese Situation bei ihren Mitarbeitenden zu berücksichtigen“, heißt es in der Mitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Durch die Berufstätigkeit sei das Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren, besonders groß, wenn es am Arbeitsplatz zu vielen Kontakten kommt. Damit steige auch für die besonders schutz- und pflegebedürftigen Personengruppen dann die Gefahr, sich über die Angehörigen anzustecken. „Bisher ist aus unserer Sicht auch noch ungeklärt, wer eigentlich pflegebedürftige Personen versorgen soll, wenn Angehörige erkranken und diese dann unversorgt sind. Hier sollten kommunale Stellen oder Pflegekassen Informationen zur Verfügung stellen“, fordert die DAlzG.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich insbesondere für die Belange von Demenzkranken und pflegenden Angehörigen ein. In Deutschland leben derzeit nach Angaben des Vereins rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenz, ohne Durchbruch in der Therapie würde die Zahl bis zum Jahr 2050 auf über 3 Millionen ansteigen.

Aufgrund der Aktualität des Themas und der täglich neuen Informationslage rund um das Virus können wir auf diesem Portal einen aktuellen Stand nicht gewährleisten. Für aktuelle, gesicherte Informationen zu der Situation empfehlen wir beispielsweise Infektionsschutz.de, eine Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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In Schleswig-Holstein soll es ab diesem Jahr möglich sein, eine neue Ausbildung zu absolvieren, die ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege sei. Die nun generalistische Pflegehilfeausbildung gab es bislang nur für die Altenpflege.

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„In den Krankenhäusern werden Pflegekräfte dringend gebraucht“, alarmiert Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in einer Pressemitteilung. Mit der neuen Pflegehilfeausbildung, die nun neben der Altenpflege auch in Krankenhäusern eingeführt wird, will die Landesregierung auf den Notstand reagieren. Im November vergangenen Jahres hatte der Minister eine entsprechende Verordnung eingebracht. „Die Planzahlen belegen deutlich, wie wichtig die Einführung eines Pflegehilfeberufes auch für Krankenhäuser ist. Zudem ermöglichen wir mit der neuen Pflegehilfeausbildung mehr Menschen den Einstieg in den Pflegeberuf und eröffnen neue berufliche Perspektiven“, so Garg weiter.

Die Ausbildung soll ein Jahr dauern, wobei auch die Durchlässigkeit zur dreijährigen generalistischen Fachkräfteausbildung gegeben sein soll. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA). Angeboten werden soll die Pflegehilfeausbildung an 17 verschiedenen Klinikstandorten in Schleswig-Holstein. Die Krankenhäuser wollen landesweit rund 360 Ausbildungsplätze an den Standorten anbieten.

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