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Unterstützung

Beschäftigte, die sich akut um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, zum Beispiel um ihnen einen Platz in einem Pflegeheim zu organisieren, können Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Laut Medienberichten würde die Leistung jedoch kaum in Anspruch genommen werden.

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Seit 2015 ist der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld im Pflegezeitgesetz gesetzlich verankert. Beschäftigte können das als Lohnersatzleistung für bis zu zehn Tage beantragen, wenn der Pflegefall akut und unvorhersehbar eingetreten ist. Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist die Regelung – vorläufig bis einschließlich September – auf 20 Tage erhöht worden. Übernommen wird ein Teil des Lohns als Pflegeunterstützungsgeld durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Laut Medienberichten im August würde die Leistung jedoch kaum in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung habe im vergangenen Jahr mit 20.000 Anträgen gerechnet, es gingen jedoch nur etwa 9.000 ein, berichtet der MDR. In dem Beitrag wird Christian Pälmke vom Verein „wir pflegen!“ zitiert.

Er vermute, die geringe Inanspruchnahme der Leistung liege an der Bürokratie und an der geringen Aufklärung über das Pflegeunterstützungsgeld. Außerdem sei es emotional sehr belastend, wenn Angehörige von heute auf morgen, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, pflegebedürftig werden. "Da bin ich emotional tief drin und muss überhaupt erstmal das Ganze verarbeiten, mein Leben nochmal neu sortieren und ordnen", so Pälmke. In so einer Situation sei es häufig zu viel, bei der Pflegekasse einen Antrag zu stellen, eine ärztliche Bescheinigung zu organisieren und gleichzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Bis Ende September ist es noch möglich, das Pflegeunterstützungsgeld ohne ärztliche Bescheinigung und für 20 Tage zu beantragen. Weitere Pflege-Leistungen – auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie – stellt auch der BIVA-Pflegeschutzbund vor.

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Die Bundesregierung hat eine „Nationale Demenzstrategie“ zusammen mit Ländern, Kommunen und zahlreichen Organisationen ins Leben gerufen, die im Juli gestartet ist. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz.

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Am 1. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die „Nationale Demenzstrategie“ auf den Weg gebracht. Federführend bei der Entwicklung waren das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Auf insgesamt 150 Seiten wird die Demenzstrategie vorgestellt und erläutert.

„Mit der Nationalen Demenzstrategie verpflichten sich die beteiligten Akteure auf Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen verbessern“, heißt es in einem gemeinsamen Vorwort der zuständigen Minister*innen Franziska Giffey (SPD) und Jens Spahn (CDU). „Wir wollen mehr Teilhabe für Menschen mit Demenz ermöglichen, die Angehörigen stärker unterstützen, die medizinische und pflegerische Versorgung weiterentwickeln und mehr Forschung fördern.“

Vorläufer der Nationalen Demenzstrategie war die „Allianz für Menschen mit Demenz“, der Abschlussbericht der Allianz von 2018 galt bereits als Startsignal einer neuen Demenzstrategie. Der aktuelle Bericht spricht von bundesweit rund 1,6 Millionen Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden.

Die Demenzstrategie umfasst vier Handlungsfelder, wie aus dem Bericht hervorgeht:

  • „Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz an ihrem Lebensort aus- und aufbauen
  • Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützen
  • Die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz weiterentwickeln
  • Exzellente Forschung zu Demenz fördern“

Sie soll im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt werden, dafür wurden konkret 27 Ziele und 162 Maßnahmen formuliert. Zahlreiche Akteur*innen sind Teil der Strategie und wollen ihren Beitrag zur Umsetzung leisten. Zu den Akteur*innen gehören beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer, die evangelische und katholische Kirche in Deutschland sowie zahlreiche Vereine wie der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V..

Den Bericht zur Strategie können Sie nicht nur online einsehen und herunterladen, auf der Internetseite der „Nationalen Demenzstrategie“ können Sie auch eine gedruckte Fassung bestellen.

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Das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ fordert in einem aktuellen Positionspapier einen nationalen Strategieplan für die digitale Weiterentwicklung der Pflege. Die Digitalisierung werde derzeit noch an vielen Stellen ausgebremst.

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Sechs Verbände haben sich zu dem Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen und ein Positionspapier verabschiedet. Zu den sechs Verbänden gehören beispielsweise der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP e.V.) und der Deutsche Pflegerat (DPR e.V.). „Mit diesem Positionspapier und im direkten Austausch mit der Politik wollen die beteiligten Verbände und Organisationen gemeinsam auf eine ganzheitliche Digitalisierungs-Strategie für die Pflege hinwirken“, formulieren die Unterzeichner*innen in dem gemeinsamen zwölfseitigen Papier. Es brauche einen nationalen Strategieplan, der aktuelle Unsicherheiten in technischen oder rechtlichen Fragen beseitige und klare Ziele entwickelt. Nach Vorstellung der Verbände solle so ein Strategieplan wichtige Weichenstellungen vornehmen und folgende Aspekte berücksichtigen:

  • „Umfang und Inhalt einer digitalen Grundversorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen
  • Standards zur technischen Ausstattung bzw. Infrastruktur
  • Standards zur Interoperabilität
  • Regelungen zur Nutzung von Daten zur Weiterentwicklung der Qualität und Sicherheit
  • Regelungen zur sektorenübergreifenden Kommunikation und Versorgung im Rahmen vernetzter Versorgungsstrukturen im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen“

Neben einer klaren und zielgerichteten Strategie fordert das Bündnis die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, wozu beispielsweise der Breitbandausbau zähle. Auch eine Refinanzierung von informationstechnologischem Ausbau und Personal sei notwendig, um die Digitalisierung in der Pflege weiter voranzubringen. Zwar gebe es bereits jetzt eine Reihe an Förderprogrammen und punktuellen staatlichen Finanzierungshilfen für Digitalisierungsmaßnahmen, eine nachhaltige Refinanzierung erfordere allerdings mehr.

Das vollständige Grundsatzpapier können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Beiträge zu den Themen Digitalisierung und Pflege finden Sie hier.

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Nicht zuletzt als Lehre aus der sozialen Isolation durch die Corona-Pandemie fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) einen Internetzugang in allen stationären Pflegeeinrichtungen.

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Nur ein Drittel der Pflegeeinrichtungen stellen den Bewohner/innen WLAN (Wireless Local Area Network, drahtloses lokales Netzwerk, umgangssprachlich auch kabelloses Internet) zur Verfügung, kostenloses WLAN sogar nur 6 Prozent der Einrichtungen. Darauf verweist die BAGSO in einer im Juni erschienenen Stellungnahme und bezieht sich dabei auf eine Befragung von 575 Pflegeeinrichtungen (2018). Das Internet ersetze zwar keine persönlichen Begegnungen, die Corona-Pandemie zeige aber, das Internetnutzung eine wichtige Ergänzung darstelle. „Aus der Krise lernen heißt, dass die digitale Grundversorgung endlich auch in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt werden muss“, heißt es in dem dreiseitigen BAGSO-Papier.

Laut letztem D21-Digital-Index würden 81% der 60- bis 69-jährigen bereits das Internet nutzen, bei den über 70-jährigen immerhin 52%.

Eine der Hauptforderungen der Publikation ist nicht neu - Bereits 2017 forderte die BAGSO, dass jede Alten- und Pflegeeinrichtung mit einem Internetzugang für ältere Menschen ausgestattet werden müsse. „Mit einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ohne WLAN werden sie digital abgehängt. Das ist nicht akzeptabel“, argumentiert der Verband. Eine entsprechende Regelung müsse auch in die Heimbauverordnungen der Länder aufgenommen werden.

Neben der Ausstattung mit Internetzugängen fordert die BAGSO auch das Bereitstellen digitaler Geräte (z.B. „Tablets“), einer einheitlichen und niedrigschwelligen Software (Bedienoberfläche) und Hilfestellungen bei den ersten Schritten im Internet. „Eine zielgruppenspezifische Unterstützung und dauerhafte Begleitung kann den Zugang erleichtern, Schwellenängste überwinden helfen und den Mehrwert digitaler Medien erfahrbar machen“, heißt es in der Stellungnahme. Dafür müsse es bundesweit eingesetzte Helfer/innen geben, die dem Personal bei der digitalen Betreuung der Bewohner/innen unter die Arme greifen könnten.

Wie wir kürzlich berichteten stellt die BAGSO auch einen kostenlosen Ratgeber für die ersten Schritte im Internet zur Verfügung.

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Die Robert Bosch Stiftung hat 2018 die Initiative „Neustart! Reformwerkstatt für unser Gesundheitswesen“ ins Leben gerufen. Damit sollten Bürger/innen zu aktiven Mitgestalter/innen des Gesundheitswesens gemacht werden. Im Rahmen der Initiative können Bürger/innen am 15.06. an einer Onlinediskussion mit Jens Spahn teilnehmen.

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Die Videokonferenz findet am 15.06.2020 von 18:00 bis 19:15 statt. Zur Teilnahme kann dieser Link am 15.06. ab 17:40 genutzt werden.

Leitfragen der Diskussion sind "Wie ist es um die Zukunftsfähigkeit des hiesigen Gesundheitswesens bestellt?" und "Was kann politisch getan werden?" Grundlage für die Diskussion sind die Kernbotschaften des Bürgerreports 2019.

Weitere Details zur Videokonferenz sind hier zu finden.

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Am 12.05. fand wieder der jährliche „Tag der Pflege“ statt. Auch in diesem Jahr nahmen eine Reihe von Organisationen und Verbänden den Tag zum Anlass, zur aktuellen Pflegesituation Stellung zu beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) dankt in ihrer Stellungnahme zunächst den beruflich Pflegenden, weist aber auch darauf hin, dass 2,5 Millionen Pflegebedürftige von pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit versorgt werden. „Angehörige von Menschen mit Demenz leisten schon in normalen Zeiten unglaublich viel“, wird Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, in dem Papier zitiert. „Sie verdienen unsere Anerkennung ebenso wie beruflich Pflegende, denn ohne sie wäre es gar nicht möglich, alle Pflegebedürftigen zu versorgen.“ Jansen wirbt daher für eine neue „Kultur der Anerkennung“.

Auch für den Caritasverband sei der Tag der Pflege eine Gelegenheit, Pflegekräften den Dank auszusprechen. Doch das alleine reiche nicht. „Es braucht nachhaltige Verbesserungen der Rahmenbedingungen, so Caritas-Präsident Peter Neher auf der Internetseite des Verbands. Dazu bedürfe es einer leistungsgerechten Bezahlung, einer besseren Personalausstattung oder einer geringeren Arbeitsverdichtung.

In Hamburg hat es am Tag der Pflege eine Demonstration vor der Asklepios-Klinik St.Georg gegeben, um für bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern zu streiten. Organisiert wurde die Protestaktion vom Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus. Gemeinsam mit dem Bündnis hat sich auch der Sozialverband Hamburg (SoVD) und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) an der Aktion beteiligt, die es in ähnlicher Form auch in anderen Städten gegeben hat. „Denn nicht erst unter Corona-Bedingungen arbeiten viele Pflegekräfte, Therapeuten und Ärztinnen am Limit“, heißt es in einer Begründung des SoVD Hamburg. Eindrücke von der Kundgebung hat der KDA in einem auf YouTube veröffentlichten Video zusammengestellt:

[embed]https://www.youtube.com/watch?time_continue=19&v=oMPNIPn3Xe8&feature=emb_logo[/embed]

Ein Auszug aus den im letzten Jahr erschienenen Stellungnahmen zum Tag der Pflege 2019 finden Sie hier .

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für die elektronische Patientenakte (ePA), die als Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Januar 2021 kommen soll. Kritiker/innen vermissen den Schutz sensibler Daten.

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Seit Jahren gibt es eine Diskussion über die Einführung einer elektronischen Patientenakte. Dabei soll für Patient/innen eine elektronische Kartei angelegt werden, auf der beispielsweise Befunde gespeichert werden können. So könnten zum Beispiel mehrfache Voruntersuchungen überflüssig werden, da alle behandelnden Ärzt*innen über die Versichertenkarte auf die E-Patientenakte zugreifen können.

„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Pressemitteilung zu dem aktuellen Gesetzentwurf. Das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ soll nach Vorstellung der Bundesregierung im Herbst in Kraft treten. Doch wie viel Patientendaten-Schutz steckt in dem Gesetz?

Ärzt/innen sehen das Gesetz im Hinblick auf den Schutz sensibler Daten jedenfalls teilweise kritisch, wie im Deutschlandfunk berichtet wird. „Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Und vor allem eins, es muss einfach geklärt sein: Wie wird diese Verbindung gesichert? Wer übernimmt dafür die Verantwortung?“, wird dort Kai Peter Schlegel, niedergelassener Facharzt für Urologie, zitiert. Man könne den speziellen Anschluss an das notwendige Gematik-Netz gar nicht installieren, „ohne diesen Weg in unser Intranet, wo die Dateien an sich sicher sind, freizugeben. Und letztlich ist eine Arztpraxis mit Sicherheit leicht zu knacken für jemanden, den das interessiert.“ Ärzt/innen, die die elektronischen Patienakten nutzen, sollen dafür honoriert werden. Honorarkürzungen solle es nach Spahn allerdings bei Nicht-Benutzung auch geben.

Für die Patient/innen soll die Nutzung solcher elektronischen Akten zunächst freiwillig sein. Die Versicherten sollen auch darüber entscheiden können, welche Daten in die ePA aufgenommen werden sollen und welche nicht. Die Daten können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel übernommen werden. Ab 2023 sollen Versicherte dann die Möglichkeit bekommen, ihre anonymisierten Daten für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen. Befürworter/innen der elektronischen Patientenakten erhoffen sich dadurch wichtige Erkenntnisse. Zum Beispiel kann leichter statistisch erfasst werden, welche Krankheiten mit besonderer Häufigkeit mit anderen (Vor-)Erkrankungen zusammenfallen.

Das voraussichtlich im Herbst durch den Bundestag bestätigte Gesetz könnte im Januar 2021 umgesetzt werden. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig. Damit hat das Bundeskabinett den Weg für die ePA mit dem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium frei gemacht. Eine Zusammenfassung der vorgesehenen Regelungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, wo Sie auch den Gesetzentwurf im Wortlaut herunterladen können.

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Zurzeit breitet sich die Corona-Viruserkrankung 2019 (englisch: Corona Virus Disease 19, kurz Covid 19) weiter aus. Dadurch werden auch die älteren Menschen, die auf Unterstützung in der Pflege angewiesen sind, weiter belastet und einer höheren Gefahr ausgesetzt.  Daher veröffentlichen wir heute, anlässlich des Tages der älteren Generation, eine Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

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Die BAGSO fordert die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken.

Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

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