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Die Bundesinteressensvertretung schwuler Senioren (BISS) hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die sich mit Möglichkeiten politischer Partizipation von älteren schwulen Männern in Seniorenpolitik und Altenhilfe auseinandersetzt.

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Die aktuelle BISS-Handreichung widmet sich auf über 50 Seiten der Frage, wie Bürgerbeteiligung schwuler Männer – aber auch lesbischer Frauen, Trans- und Interpersonen – aussehen kann. Grundlagen dafür bieten Bundesländer und Kommunen, die in vielen Fällen Aktionspläne zur Partizipation von LSBTIQ*-Personen (Abkürzung für Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Inter und Queer) entwickelt haben.

"Wir wollen Arbeitshilfen und Hinweise vermitteln, wie bestehende Aktionspläne in konkrete Angebote umgesetzt werden können und welche Beteiligungsformen ratsam erscheinen", heißt es im Vorwort der Veröffentlichung. Die Handreichung richte sich insbesondere an schwule Seniorengruppen und LSBTIQ*-Organisationen sowie an Fachkräfte der Seniorenarbeit.

Die Broschüre stellt die Aktionspläne im Detail vor und diskutiert Handlungsspielräume und Strategien für ältere LSBTIQ*-Engagierte. Gerade im Bezug zur Altenhilfe und Seniorenarbeit gebe es bei dieser Zielgruppe spezielle Bedarfe: „Schwule Männer – wie auch lesbische Frauen, Trans- und Interpersonen – haben aufgrund ihrer kollektiven Lebenserfahrungen spezielle Bedarfe gegenüber Altenhilfe und Seniorenarbeit. Für ältere und alte schwule Männer stellen vor allem die widerrechtliche strafrechtliche Verfolgung und die Herausforderungen durch die Aidskrise Barrieren im Zugang zu den Angeboten der Altenhilfe dar.“

Die am 21.04.2020 veröffentlichte Handreichung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren finden Sie hier.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine längere Stellungnahme zur Corona-Krise veröffentlicht, in der es gerade auch in dieser Situation für eine Stärkung der Rechte älterer oder eingeschränkter Menschen plädiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) appelliert, die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden.

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Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über der Ernennung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Instituts zur unabhängigen UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Im April hat die Organisation nun ein elfseitiges Papier vorgelegt, in dem sich für den Schutz der Menschenrechte Älterer in der aktuellen Corona-Krise eingesetzt wird.

Eine zentrale Forderung ist beispielsweise das Recht auf Informationen. So müsse die Politik gewährleisten, dass notwendige Informationen rund um das Virus (z.B. Ansteckungsrisiken) transparent, leicht verständlich und für alle zugänglich verbreitet werden. Zum Thema der digitalen Barrierefreiheit im Allgemeinen empfehlen wir auch einen Beitrag, den wir im Februar veröffentlicht haben.

Ein weiteres Thema der Stellungnahme ist das Ermöglichen sozialer Teilhabe. Gerade ältere Menschen, die häufig weniger technische Hilfsmittel benutzen als jüngere Altersgruppen, könnten sehr unter einer sozialen Isolation leiden. Angesichts der Schwere der Folgen solcher Isolationen seien Bund und Länder „menschenrechtlich verpflichtet, sich für Abmilderungsmaßnahmen zu entscheiden, die eine baldige Wirkung versprechen, und deren Finanzierung sicherzustellen.“ Hierfür schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Beispiel mehr Personal und Finanzmittel für Kommunen, Wohlfahrtspflege oder andere Initiativen vor, die die Folgen der Kontaktbeschränkungen abmildern könnten.

„Die Corona-Krise zeigt, dass der Schutz der Rechte älterer Menschen noch besser ausgebaut werden muss. Hierfür würden spezifische Regelungen eine Hilfestellung bieten. Eine verbindliche Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer könnte gerade das leisten“, bekräftigt das Menschenrechtsinstitut seine  Forderung nach einer entsprechenden Konvention in den Schlussbemerkungen des Dokuments.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Deutschen Bundestag finanziert und ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation. Die Aufgaben des Instituts liegen nach eigenen Angaben in der Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.


Die BAGSO geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf die soziale Isolation älterer Menschen vor allem in Pflegeeinrichtungen ein. Es wird an Bund und Länder appelliert, den Beschluss vom 15.04.2020 so schnell wie möglich umzusetzen und die soziale Isolation von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beenden. Die seit sechs Wochen geltenden Besuchs- und Ausgehverbote seien mit Abstand der schwerste Eingriff in die Grundrechte in der aktuellen Corona-Situation. Die verzweifelte Lage der Betroffenen fasst ein 92-Jähriger in die Worte: „Man hat uns vergessen.“

„Die Zeit drängt. Viele Menschen in Pflegeeinrichtungen leiden massiv unter der erzwungenen Einsamkeit“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

In der Stellungnahme, die auch den verantwortlichen Politiker/innen und Politikern übermittelt wurde, benennt die BAGSO die zehn dringendsten Maßnahmen. So muss ein gewisses Maß an persönlichen Kontakten nicht nur zu den Mitbewohner/innen, sondern auch zu den nächsten Angehörigen gewährleistet werden. In der Phase des Sterbens müsse eine Begleitung durch Angehörige in allen Pflegeeinrichtungen möglich sein.

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Am 25.05.2020 startet die Kampagne „Engagement macht stark!“ des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement. Höhepunkt soll die bundesweite „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ im September sein.

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Seit über 15 Jahren findet jährlich die Kampange „Engagement macht stark!“ inklusive einer Engagementwoche im September statt. Ziel der Kampagne ist es, „die Vielfalt und Bedeutung von Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen.“ 2020 soll die Kampagne ganz im Zeichen des Klimaschutzes als Themenschwerpunkt stehen. Ab dem 25.05. soll der Engagementkalender auf der Kampagnenseite freigeschaltet werden.

Die 16. Woche des bürgerschaftlichen Engagements wird dann am 11.09.2020 eröffnet und am 20.09. beendet. Hier finden Sie die Projekte der Woche aus dem letzten Jahr, außerdem können Sie für die diesjährige Engagementwoche Vorschläge einreichen. Für den Themenschwerpunkt Klimaschutz können auch Botschafter/innen vorgeschlagen werden, die in besonderer Weise „mit ihrem Engagement zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems“ beitragen. Weitere Auswahlkriterien finden Sie hier.

Gefördert wird die Kampagne vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Die Brailleschrift – besser bekannt als Blindenschrift – ist auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) in Deutschland zum UNESCO-Kulturerbe erklärt worden.

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„Die Brailleschrift und ihre Anwendung bilden das Fundament für die Bildungschancen blinder Menschen und ihre berufliche und soziale Teilhabe“, heißt es auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission, die die Verwendung und Weitergabe der Schrift ins bundesweite Verzeichnis immaterieller Kulturerben aufgenommen hatte.

„Diese lebendige Kulturform passt sich stetig an neue Entwicklungen und Technologien an. Die Weitergabe der Schrift erfolgt in Schulen, Rehabilitationseinrichten, Verbänden und Vereinen“, so die Kommission weiter. Insbesondere der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, auf dessen Initiative die Erklärung zum immateriellen Kulturerbe zurückzuführen ist, begrüßt die Entscheidung.

"Das ist hochwillkommener Rückenwind für die zahlreichen Initiativen unseres Verbandes zur Förderung der Brailleschrift", erklärt DBSV-Präsident Klaus Hahn in einer Pressemitteilung. Die offizielle Auszeichnungsveranstaltung ist nach derzeitigem Stand für Mitte Mai 2020 vorgesehen.

Die Brailleschrift wurde 1825 von dem damals 16-jährigen Blinden Franzosen Louis Braille entwickelt und ist mittlerweile weltweit die Schrift sehbeeinträchtigter Menschen. Buchstaben bestehen dabei aus einer Kombination von tastbaren Punkten, weswegen die Blindenschrift auch als „Punkteschrift“ bekannt ist.

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Der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ organisiert den 10. Wettbewerb unter dem Titel „Zuhause hat Zukunft“. Mit bis zu 2.000 Euro Preisgeldern sollen Projekte ausgezeichnet werden, die Senior/innen ein möglichst langes Leben in Eigenständigkeit ermöglichen.

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Aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen wünschen sich die meisten Älteren. „Sie wollen möglichst lange im vertrauten und gewohnten Umfeld wohnen bleiben, darum ist es so wichtig, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen“, heißt es in einem Flyer des Vereins, der hier ebenso wie die Teilnahmebedingungen heruntergeladen werden kann. Auf der Internetseite findet sich ebenfalls ein Bewerbungsformular. Bewerben können sich Organisationen, Stiftungen oder gemeinnützige Vereine, die Projekte durchführen, die sich mit der Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen befassen. „Jedes Projekt zu diesem Thema ist willkommen — ganz gleich, ob aus den Bereichen Kunst, Bildung, Technik, Ernährung, Wohnen, Digitalisierung oder andere hier nicht aufgeführten Bereichen“, so der Verein weiter.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30.04.2020. Dotiert ist der 1.Platz mit 2.000 Euro, doch auch für den 2. und 3.Platz soll es finanzielle Unterstützungen geben. 2019 wurde der Wettbewerb ausgesetzt, die Gewinner/innen aus 2018 können Sie sich hier ansehen.

Der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ setzt sich für gute Lebensumstände älterer Menschen ein. Mehr Hintergründe zu den Zielen des Vereins finden Sie beispielsweise hier.

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Schutzmaßnahmen zur verlangsamten Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung zeigen in diesen Tagen auch verstärkt die Möglichkeiten von Digitalisierung auf. So arbeiten auch parlamentarische Abgeordnete von zu Hause, Ausschusssitzungen finden telefonisch bzw. digital statt. Technisch ist es kein großer Schritt, Telefonkonferenzen oder digitalen Sitzungen von öffentlich tagenden Ausschüssen online zu übertragen.

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Am Freitag, den 03.04., kommt der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab 8 Uhr zu seiner nächsten Sitzung erneut telefonisch zusammen. Bereits am 27.03. hatte der Sozialausschuss in dieser Form getagt und sich vom Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Heiner Garg, und der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, informieren lassen. Dies war die erste digitale Sitzung des Ausschusses.

Weitere Sitzungen des Sozialausschusses in Form einer Telefonkonferenz sind für den 09.04. ab 18 Uhr und den 17.04. vorgesehen. Sie werden live über ParlaRadio auf der Website des Landtages übertragen und sind somit öffentlich.

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Erstmals findet in Deutschland am 19.06.2020 ein bundesweiter Digitaltag statt, an dem an verschiedenen Orten Aktionen rund um das Thema Digitalisierung geplant sind. Angebote gibt es auch in Schleswig-Holstein.

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Ein großes Netzwerk  zahlreicher Organisationen hat sich zu der Initiative „Digital für alle“ zusammen getan, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen. Diese Initiative plant im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Aktionstag – den Digitaltag 2020. In allen Bundesländern sollen dazu Aktionen und Veranstaltungen stattfinden, die sich mit dem Internet und der Technik auseinandersetzen soll. In Form von sogenannten „Webinaren“ (Veranstaltungen über das Internet) sind auch Online-Angebote geplant.

„Statt nur in Talkshows oder in Expertenrunden über eine wünschenswerte Zukunft zu diskutieren, möchten wir Foren eröffnen, an denen alle teilnehmen können. Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren“, heißt es von der Initiative auf der Internetseite des Digitaltages. „Einem großen Teil der Bundesbürger fällt es schwer, sich souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen“, bilanziert das Bündnis. Das habe eine repräsentative Studie im Rahmen des Digitaltages herausgefunden. Ziel der Initiative sei es daher, Ängste zu nehmen und Hilfestellungen zu geben, um allen Menschen an der Digitalisierung teilhaben lassen zu können.

Auf der Internetseite des Aktionstages finden Sie eine Aktionslandkarte, auf der alle bislang geplanten Veranstaltungen und Aktionen eingetragen sind. In Schleswig-Holstein sind beispielsweise in Bad Segeberg, Itzehoe, Lübeck, Norderstedt, Schleswig und Elmshorn Hilfen beim Umgang mit modernen, internetfähigen Mobiltelefonen (Smartphones) geplant. Unter dem Titel  „Smartphone-Schule für Senioren - Das kleine 1x1 des ‚Wischhandys‘“ können sich Senior/innen in den genannten Städten bei der Nutzung schulen lassen. Für weitere Angebote und nähere Informationen besuchen Sie die oben verlinkte Internetseite der Veranstaltung.

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Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

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Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

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Anfang April bietet der „Digital-Kompass“ eine Veranstaltung unter dem Titel "Rund ums Geld – Online-Banking, Kleinanzeigen und Versicherungen" in Berlin an. Die Veranstaltung soll Unsicherheiten bei finanziellen Angelegenheiten mit digitalen Angeboten abbauen.

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Mittels Vorträgen von Expert/innen und Workshops widmet sich die Veranstaltung des Projekts Digital-Kompass dem Nutzen von Online-Angeboten bei finanziellen Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel der An- und Verkauf persönlicher Gegenstände über das Internet oder Online-Banking, welches Finanztransaktionen deutlich vereinfachen kann. Zusammen mit den Vereinfachungen, die das Internet in diesen Bereichen bringen kann, kommt bei vielen Menschen auch eine Unsicherheit dazu.

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr, gegen 16.00 Uhr wird das Programm zu Ende sein. Das Programm sowie nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung nach Anmeldung kann auch per Livestream über das Internet verfolgt werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie ebenfalls der Internetseite des Digital-Kompasses. Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).

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Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

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Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

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