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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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Dr. Markus Schupp, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat zusammen mit Dr. Heiko Gerlach ein Buch mit dem Titel „Homosexualitäten in der Langzeitpflege“ herausgegeben. Mit dieser veröffentlichten Studie konnten erstmals Erkenntnisse zur Situation von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen werden.

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Dieser Literaturhinweis stellt auch eine Ergänzung zu unseren Hinweisen zu Pflege und Intersexualität dar. Bei dem im Peter Lang Verlag neu erschienenen Buch handelt es sich um eine Studie zu der Situation älterer, pflegebedürftiger Lesben und Schwulen.

In der Buchbeschreibung heißt es: „Derzeit werden die Bedürfnisse und Bedarfe sexueller Minderheiten in der Langzeit­pflege wenig berücksichtigt. Mit der vorliegenden qualitativen Studie auf der Basis von Interviews mit von professioneller Pflege abhängigen Lesben und Schwulen sowie mit Pflegefachkräften werden erstmals Informationen zur Situation und zu den Wünschen von pflegebedürftigen Lesben und Schwulen gewonnen. Der Studie zufolge verbessern emotionale Aufmerksamkeit, soziale Wertschätzung und rechtliche Gleichstellung das Wohlbefinden und die soziale Integration homosexueller Pflegebedürftiger. Ausblei­bende Anerkennung kann dagegen die Identität Homosexueller beschädigen und zu sozialer Isolation führen. Von den Ergebnissen lassen sich neue Standards der Versor­gung homosexueller Pflegebedürftiger im Alter ableiten.“

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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition unter dem Titel „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ eingereicht.

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Brigitte Döcker, AWO-Vorstandsmitglied, wird in der Pressemitteilung zu den Zielen der Petition mit den Worten zitiert: „Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“. Die AWO befürchtet, dass es zukünftig immer mehr Rentner/innen geben wird, die Sozialhilfe beziehen müssen, um ihre Pflege zahlen zu können. „Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Deutsche Bundestag ist gezwungen, sich mit einer gesetzlichen Neuregelung zu befassen, wenn die Petition in den nächsten Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner/innen findet. Die AWO ruft daher nun dazu auf, an der Petition teilzunehmen. Online kann an der Petition direkt auf dem Internetportal des Deutschen Bundestages teilgenommen werden, Unterschriftenlisten zum ausdrucken und sammeln können hingegen auf der Seite der AWO heruntergeladen werden.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um niedrige Renten von Geringverdiener/innen mit dem Vorschlag einer „Respekt-Rente“ eingebracht. Im Kern wird darunter eine Grundrente durch die Aufstockung geringerer Renten verstanden.

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Eine Grundrente von 900€ im Monat – das ist Kern des Vorschlags von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Geringverdiener/innen. Von dieser Grundrente, die unter dem Namen „Respekt-Rente“ diskutiert wird, sollen vor allem Menschen profitieren, die ihr Leben lang für den Mindestlohn gearbeitet haben. Auf der SPD-Homepage wird das Konzept genauer erklärt: „Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro erhalten.

Die Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn käme also auf 961 statt 514 Euro Rente.  Bei einer alleinerziehenden Krankenschwester in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel ein Renten-Sprung von 860 auf 1000 Euro.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente seien 35 Beitragsjahre, zu denen auch Pflege- und Erziehungszeiten zählen sollen. Dabei sei es egal, ob es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen handele.

Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben, einer der Punkte, die der Koalitionspartner CDU scharf kritisiert. „Die Vorschläge von Minister Heil gehen weit über den Koalitionsvertrag hinaus“, wird Hermann Gröhe (CDU) auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt genau diesen Aspekt allerdings besonders. „Es ist wichtig, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorausgesetzt wird, weil die Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und sich einen kleinen Wohlstand erwirtschaftet haben, darum nicht bangen sollen“, äußerte sich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in den ARD-Tagesthemen vom 03.02.2019.

Die geschätzten Kosten in „mittlerer einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr“ sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerecht, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele, für das nicht nur Beitragszahler/innen aufkommen sollten. Das wird vor allem von der FDP kritisiert. Das Vorhaben sei nicht nur ungerecht, sondern auch zu teuer.

Neben den Gewerkschaften wird eine „Respekt-Rente“ jedoch auch von Wohlfahrtsverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei diese noch unzureichend. So heißt es in einer Pressemitteilung der Volkssolidarität: „Eine Freibetragsregelung für Einkommen aus der gesetzlichen Rente für grundsicherungsbeziehende Senior/-innen entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Trotzdem hält die Volkssolidarität das vorgeschlagene Konzept für unzureichend“. Zielführender sei es nach Meinung der Volkssolidarität, Altersarmut präventiv zu bekämpfen.

In Kraft trete solle die „Respekt-Rente“ spätestens zum 01.01.2021, jedenfalls plant das die SPD mit dem von ihr geführten Arbeitsministerium. Ob und wie das Projekt bei vielen kritischen Stimmen in der Großen Koalition umgesetzt werden kann, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen.

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„wir pflegen e.V.“ hat kürzlich ein Positionspapier mit dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ veröffentlicht. Für mehr zeitliche und finanzielle Flexilibität fordert der Verein darin ein „Vereinbarkeitsbudget“.

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Das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ sei besonders bedeutsam, da 94 Prozent der Erwerbstätigen im Falle eines Pflegefalls in der Familie weiter arbeiten wollen würden. „Die Angehörigenpflege ist in den meisten Fällen ein zeitlich langer Prozess der häufig mit psychischen, körperlichen und sozialen Folgen einhergeht.“, heißt es in dem 17-seitigen Positionspapier des Vereins „wir pflegen“.

Da geltende Regelungen zu Pflegezeiten nicht ausreichten, um eine zeitliche und finanzielle Flexibilität wirklich zu ermöglichen, schlägt „wir pflegen“ ein Vereinbarkeitsbudget vor. Dieses soll einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten abdecken, welcher sowohl längere Auszeiten, als auch mehrere kürzere ermöglichen soll. 12 Monate soll dabei maximal als Vollfreistellung möglich sein. Zusätzlich sollen jährlich 20 Tage zur kurzfristigen Arbeitsfreistellung geltend gemacht werden können, was mit häufig auftretenden spontanen Verschlechterungen begründet wird.

Zu den zeitlichen Verbesserungen beinhaltet der Vorschlag des Vereinbarkeitsbudget auch finanzielle: In Anlehnung an das Elterngeld sollen auch im Pflegefall für maximal 36 Monate ein Anspruch auf Lohnersatz von mindestens 65 Prozent bestehen. Anspruchsberechtigt sollen alle Beschäftigten sein, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Verwandschaftsgrad als Voraussetzung soll nicht vorliegen müssen. Dadurch soll es auch für Freund/innen oder Nachbar/innen einfacher sein, sich in Pflegefällen zu kümmern.

Das Vereinbarkeitsbudget sei ein längerfristiger politischer Vorschlag, der Verein macht jedoch auch Vorschläge für erste mögliche politische Schritte. Dazu gehören beispielsweise die Ausweitung der Pflegezeiten oder die Erweiterung der kurzfristigen Arbeitsverhinderung von 10 auf 20 Tage.

Eine Zusammenfassung des Positionspapiers finden Sie hier.

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Auch 2019 findet wieder der führende deutsche Pflegekongress statt. Vom 14.03. bis zum 16.03.2019 wird beim „Deutschen Pflegetag“ mit Vorträgen, Podiumsdiskussion und ähnlichem über die Zukunft der Pflege diskutiert.

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Der Deutsche Pflegetag gehört mit jährlich über 8.000 Gästen zu den bedeutendsten Pflegekongressen in Deutschland. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Veranstaltungen über drei Tage angeboten. Diskutiert werden unter anderem die Themen Weiterentwicklung der Pflege, Umsetzung der Pflegeberufereform oder die Konzertierte Aktion Pflege. Das vollständige Programm des Kongresses finden Sie hier.

Schirmherr des Deutschen Pflegetages 2019 mit dem Motto „Gepflegt in die Zukunft – JETZT“ ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, schrieb Minister Jens Spahn in einem Grußwort: „Können wir darauf vertrauen, ‚gepflegt in die Zukunft‘ zu gehen? Das Motto des 6. Deutschen Pflegetages bietet genau ein Jahr nach dem Amtsantritt der Bundesregierung Gelegenheit für eine Zwischenbilanz“.

Die Fachveranstaltung richtet sich nicht nur an in der Pflege tätige Menschen, auch Pflegeinteressierte sind herzlich eingeladen. Tickets kosten allerdings bis zu 220€ für 3 Tage (abhängig von Personenzahl und Tagen). Organisiert wird der jährlich stattfindende Kongress von dem Deutschen Pflegerat e.V. und der Schlüterschen Verlagsgesellschaft.

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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