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Der Bundestag hat am 14.März 2019 einige gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen beschlossen, die in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind. Patient/innen sollen davon insbesondere durch schnellere Termine profitieren.

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Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (kurz: Terminservice- und Versorgungsgesetz) ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums mit folgenden Worten zitiert: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen nun 24 Stunden an 7 Tagen geöffnet haben sollen. Außerdem soll das Budget von Ärztinnen und Ärzten erhöht werden, wenn sie neue Patient/innen aufnehmen. Bisher haben Praxen häufig neue Patient/innen wieder weggeschickt, auch wenn Kapazitäten frei waren, da sie für diese bei einer Ausschöpfung des Budgets kein zusätzliches Geld bekommen haben. Auch das Mindestsprechstundenangebot von Praxen soll von 20 auf 25 Stunden in der Woche erhöht werden. Eine Regelung die sicherstellt, dass dieses Mehrangebot vor allem gesetzlich Versicherten zu Gute kommt, gibt es nicht. So können Ärztinnen und Ärzte auch mehr Privatversicherte aufnehmen, um auf die Wochenstunden zu kommen.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz wenig ändern werde, wenn es weiterhin grundsätzlich ungleiche Versichertenverhältnisse gebe. So stellt Achim Kessler (Die Linke) in der Plenardebatte fest: „Solange Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von Privatpatientinnen und -Patienten viel höhere Honorare erhalten, werden gesetzlich Versicherte immer den Kürzeren ziehen“. Auch auf dem Land sei das Problem dasselbe: Ärztinnen und Ärzte ließen sich in der Hoffnung auf viele Privatversicherte vor allem in wohlhabenderen Regionen nieder. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren auf ihrer Homepage auch die „erhebliche[n] Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und damit die gesetzlich Versicherten, über die die Bundesregierung nur teilweise Transparenz hergestellt“ habe.

Im Einzelnen werden die neuen Regelungen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt.

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Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.

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Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.

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Am 08.03.2019 war wieder der jährliche Weltfrauentag, zu dem sich Frauen und Männer auf der ganzen Welt für Gleichberechtigung von Frauen stark machen. Hier finden Sie einige Stellungnahmen verschiedener Verbände.

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Edda Schliepack, Frauensprecherin des Sozialverbands, wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Frauen bekommen für dieselbe Arbeit 21 Prozent weniger Geld als Männer. Zudem arbeiten mehr als zwei Drittel der Mütter in Teilzeit. Bei den Vätern sind es nur knapp zehn Prozent“.

Bei der AWO heißt es: „Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.“

Auch die Volkssolidarität hat in der Pressemitteilung „Für Gleichstellung in allen Bereichen“ Stellung bezogen. Kritisiert wird darin insbesondere, dass Frauen deutlich häufiger im Niedriglohnsektor arbeiten würden als Männer. Dadurch verwundere nicht, dass Altersarmut vorwiegend ein weibliches Phänomen sei.

In einer Pressemitteilung schreibt der Sozialverband VdK: „Es darf nicht sein, dass 17,1 Prozent der Frauen in Deutschland armutsgefährdet sind. Die Politik ist aufgefordert, die vielfachen Ursachen von Frauenarmut endlich zu bekämpfen. Zu den Ursachen gehören unter anderem: fehlende Kinderbetreuung, die Müttern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert, Teilzeittätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich sowie Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen. Wichtig ist vor allem, Frauen Chancen auf sichere und gut bezahlte Arbeitsstellen zu geben und sie nicht in prekäre Beschäftigungen wie Minijobs oder Teilzeitjobs ‚abzuschieben‘.“

Mechthild Heil von der katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) äußert auch an der Kirche Kritik: „Wir erwarten von denen, die in unserer Kirche führen und leiten, dass sie Konsequenzen aus Fehlverhalten ziehen. Missbrauch von Menschen oder Macht ist für mich ein solcher Verstoß, der nicht nur kirchenrechtliche, sondern selbstverständlich auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.“

Der Internationale Frauentag findet seit 1921 jährlich zum 8. März statt. Der Frauentag geht zurück auf die Zeit vor dem ersten Weltkrieg, in der sozialistische Organisationen den Kampf für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen führten.

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Zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen kam im Februar ein neuer Sachverständigenrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Ernannt wurde der Rat von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

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„Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des neuen Sachverständigenrates.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden an die Mitglieder des Sachverständigenrates durch den Gesundheitsminister Jens Spahn kam es zur konstituierenden Sitzung, auf der erste Schritte geplant worden sind. Erstes Ziel soll ein Gutachten über Digitalisierung im Gesundheitsbereich sein, in dem unter anderem Chancen und Risiken erläutert werden sollen.

Nähere Informationen, wie z.B. eine Übersicht der Sachverständigen, können Sie dem Internetauftritt des Sachverständigenrates entnehmen. Über weitere Entwicklungen und Berichte des Rates informieren wir auch auf diesem Portal.

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In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte. Die meisten Beratungen fanden 2017 im Pflegestützpunkt Flensburg statt, wie aus einer Kleinen Anfrage hervorgeht. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Standorte.

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Pflegestützpunkte sind kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen, die auf Initiative der Bundesländer durch die Pflege- und Krankenkassen errichtet werden. Dabei ist das Personal von Pflege- und Krankenkassen zusammen mit dem der Altenhilfe und Sozialhilfeträger unter einem Dach. Dadurch sollen Pflegestützpunkte zu einer besseren Versorgungsstruktur beitragen. In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte, also in allen Kreisen (ausgenommen Schleswig-Flensburg) und kreisfreien Städten.

Die genauen Kontaktdaten und Adressen der jeweiligen Standorte finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holsteins.

Mit über 4.600 Beratungen im Jahr 2017 ist der Pflegestützpunkt Flensburg der meist genutzte. Mit 2,4 Vollzeitstellen ist die Beratungsstelle auch personell am besten ausgestattet. Genauere Daten zu Beratungszahlen oder finanziellen Zuwendungen des Landes können Sie direkt der Kleinen Anfrage von Birte Pauls (SPD) entnehmen.

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Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat einen Offenen Brief an alle Verkehrsminister/innen in Bund und Ländern sowie an Eisenbahnverkehrsunternehmen formuliert. Darin werden Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen auf Bahnreisen gefordert.

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In einem Offenen Brief kritisiert der Deutsche Behindertenrat die Verkehrsministerien und die verschiedenen Bahnunternehmen für die behindertenunfreundlichen Reisebedingungen. „Die viel zu kurzfristige Mitteilung und intransparente Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bahn hat zu massiven Verunsicherungen bei behinderten Menschen geführt. Es ist auch völlig unverständlich, warum die DB eine zumutbare Vorgehensweise nicht in ihrer programmbegleitenden Arbeitsgruppe mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen abgesprochen hat“, heißt es in dem Brief. Zentrale Forderung des DBR ist, dass künftig eine Anmeldung für Hilfeleistungen ausreichen muss, egal wie viele Verkehrsunternehmen genutzt würden. Bislang müssen Menschen mit Behinderungen, die (zum Beispiel bei Umstiegen) auf Hilfe angewiesen sind, diesen Hilfebedarf bei den verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen einzeln anmelden. Der Behindertenrat fordert daher einheitliche Ansprechpersonen für diese Fälle.

An die Politik appelliert der Brief auch: „Der gewollte Wettbewerb im Schienenverkehr darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen auf der Strecke bleiben.“ Den vollständigen Brief finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Behindertenrats.

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Fast ein Drittel der Frauen gehen später in Rente als geplant. Zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Wie aus einer Pressemitteilung des DZA hervorgeht, planten Frauen zwar oft eher in den Ruhestand zu gehen als Männer, der tatsächliche Renteneinstieg sei oft aber später als gedacht. Die Untersuchung wurde mit Daten mehrerer Befragungswellen des Deutschen Alterssurvey durchgeführt. Verglichen wurden dafür die Angaben der 55-64 jährigen über deren geplanten Ruhestandsalter aus dem Jahr 2008 mit dem tatsächlichen Renteneinstieg bis 2014.

Grund für den späteren Ruhestand sei vor allem, dass die Frauen der befragten Jahrgänge von der Anhebung der Altersgrenze betroffen waren und zeitgleich seltener als Männer von einem vorgezogenen Renteneintritt profitieren. Das liegt daran, dass Frauen im Durchschnitt seltener auf die notwendigen 35 Beitragsjahre kommen als Männer. Außerdem spielten finanzielle Gründe eine Rolle, länger als ursprünglich geplant zu arbeiten. „Diese rentenrechtlichen und finanziellen Gründe tragen wahrscheinlich dazu bei, dass Frauen häufiger als Männer feststellen, dass sie ihre Ausstiegspläne revidieren müssen und länger als geplant erwerbstätig bleiben“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA.

Insgesamt erreichen aber etwa die Hälfte der Erwerbstätigen (Männer und Frauen) ihr geplantes Ruhestandsalter (+/- 6 Monate), vor allem bei Menschen mit Beamtenstatus (61%) konnte das Ziel verwirklicht werden.

Die vollständige Untersuchung ist im Februar 2019 im Springer VS-Verlag erschienen.

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Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeheime ist weiter gestiegen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert, dass die Mehrkosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Auch die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative.

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„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, wird El Samadoni in der Pressemitteilung zitiert. Bislang müssen Pflegebedürftige jene Kosten selber tragen, die nicht in den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung enthalten sind. Enthaltene Pauschalbeträge würden durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Bei steigenden Kosten, z.B. Personalkosten, würden die Pauschalbeträge immer noch gleich bleiben, was zu Mehrkosten auf Seiten der Bedürftigen führt.

Die Bürgerbeauftragte sieht in den steigenden Kosten auch ein Anteil für wachsende Altersarmut. El Samadoni kritisiert, dass dadurch immer mehr Rentner/innen Sozialleistungen beziehen müssten. Als Konsequenz fordert die Beauftragte eine Pflegevollversicherung: „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“. Mit diesem Vorschlag unterstützt sie die Idee des schleswig-holsteinischen Sozialministers Heiner Garg (FDP), der ähnliche Punkte mittels einer Initiative in den Bundesrat tragen will. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Behandlungskosten in staionären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu tragen.

Weiteres zu der geplanten Bundesratsinitiative können Sie unter anderem hier lesen. Weitere Artikel über Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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Pflege ist nicht nur ein Thema für ältere Generationen, viele Familien setzen sich mit dem Thema auseinander. Pflege in der Familie ist eine außergewöhnliche, oftmals herausfordernde Situation. Diesem Thema begegnet das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein und der Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg Eckernförde mit einer gemeinsamen Veranstaltung.

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Die Kostbarkeit, dass Menschen andere im Alter, in Zeiten von Krankheit oder auf dem letzten Wegabschnitt begleiten, wird durch die Veranstalter/innen hervorgehoben. Für Menschen, die helfen, begleiten und pflegen, stelle sich die Frage: "Wie viel kann ich für andere tun und wie viel muss ich für mich tun?"

Wer auf Dauer für andere da sein will, dürfe den Blick auf die eigenen Möglichkeiten und Grenzen nicht vergessen. Selbstsorge und Fürsorge seien täglich neu auszubalancieren. Ebenso wie für alle pflegenden Berufe gelte dies auch für pflegende Angehörige.

Dr. Hanneli Döhner vom Verein „Allianz pflegende Angehörige – Interessengemeinschaft und Selbsthilfe“ beschäftige sich seit vielen Jahren mit den Fragestellungen von pflegenden und
unterstützenden Angehörigen. Im Rahmen der Veranstaltung wird sie verschiedene Facetten der Angehörigenpflege beleuchten und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Der Eintritt ist frei. Ort der Veranstaltung: Bürgerhaus Kronshagen, Raum Klöndeel, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen

Um Anmeldung wird unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten gebeten:

  • Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg, Tel. 04331/202 1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de
  • PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel, Tel. 0431/5114-551, Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de

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