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Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) warnt vor möglichen Auswirkungen einer Unterfinanzierung der Pflege. Es fehlten etwa 400 Millionen Euro.

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 „Ohne eine ausreichende Finanzierung der Pflegeschulen wird sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter verschärfen“, äußerte sich DRK-Präsidentin und ehemalige CSU-Bundestagsabgeordneten Gerda Hasselfeldt Anfang letzten Monats gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2020 wird das Pflegeberufegesetz und damit eine neue Pflegeausbildung in kraft treten. Diese soll Pflegeberufe attraktiver machen. Das Ziel sei allerdings bei unzureichender Finanzierung in Gefahr, warnt Hasselfeldt. Laut der DRK-Präsidentin fehle eine Anschubfinanzierung der Pflegeschulen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro, die der Bund 2019 nicht eingeplant habe. Dieser verweise auf die Länder, die allerdings wenig Bereitschaft zeigten. „ Die neue Pflegeausbildung kann kein Erfolg werden, wenn sie bereits unterfinanziert startet“, wird Hasselfeldt in dem Zeitungsartikel abschließend zitiert.

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.

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„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.

Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.

Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.

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Pflege-Einrichtungen werden ab November 2019 mit einem neuen Prüfsystem bewertet. Die bisher üblichen Pflegenoten werden durch den neuen sogenannten Pflege-TÜV ersetzt.  

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Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde dem Pflegequalitätsausschuss die Aufgabe übertragen, neue Maßstäbe zur Bewertung von Pflege-Einrichtungen zu entwickeln. Darüber berichteten wir auf diesem Portal bereits. Das neue Bewertungssystem wird nach einer Testphase offiziell im November dieses Jahres starten und das bisherige Benotungssystem abschaffen. Bislang wurden Pflege-Einrichtungen angelehnt an ein Schulnotensystem bewertet. Eine Bestnote (1,0) wurde aber bereits erreicht, wenn alle Mindeststandards gegeben waren, auch wenn eine 1,0 deutlich mehr suggeriert. Unter anderem deshalb geriet das Bewertungssystem immer wieder in die Kritik und wird nun abgelöst. Künftig werden die Pflege-Einrichtungen selbst die Ergebnisqualität ermitteln. Als Grundlage dafür dienen zehn Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Überprüft werden die Ergebnisse durch Datenauswertungsstelle. Zusätzlich sieht das neue Prüfsystem eine externe Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse dann auf Internetseiten der Pflegekassen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund erklärt den neuen „Pflege-TÜV“ ausführlich in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Internetseite und klärt über die Hintergründe auf.

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht darin eine Gefahr für Fußgänger/innen.

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Elektro-Tretroller sollen in Deutschland auf öffentlichen Straßen nun zugelassen sein. Dafür entschied sich das Bundeskabinett im Rahmen der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die BAGSO begrüße den Schritt im Kontext einer nachhaltigeren Mobilität, kritisiert aber einen anderen Aspekt der Verordnung. Dass Fahrzeuge bis 12 km/h auf Gehwegen zugelassen sein sollen, gefährde Fußgänger/innen, insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die BAGSO stellt folgende Forderungen auf:

„1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben.

2. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.

4. Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.- 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.

5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.“

Die Verordnung liegt nun dem Bundesrat vor.

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Am 12. Mai 2019 war wieder der jährliche „Tag der Pflege“. Einige Verbände nahmen dies zum Anlass, um zum Stand der Pflege Stellung zu nehmen.

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Die Volkssolidarität kritisiert in ihrer Stellungnahme den aktuellen Stand der Pflege: „Die Volkssolidarität erneuert seine Kritik an der gegenwärtigen Situation in der Pflege und weist auf die bisher unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung hin. Das Sammelsurium von Einzelmaßnahmen bringt keinen Paradigmenwechsel. Es ist offensichtlich, dass die derzeitige politische Herangehensweise im Pflegebereich einen ganzheitlichen Ansatz vermissen lässt. Trotz einzelner gut gemeinter Maßnahmen, ist ein umfassendes Konzept im Sinne der Pflegenden als auch der Gepflegten immer noch nicht zu erkennen. Das fragmentierte politische Vorgehen torpediert anvisierte Pflegeverbesserungen.“ Der Verband stellt mehrere Forderungen auf, um die Situation zu verbessern. So werden in der Stellungnahme bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegepersonal, eine geringere Arbeitsverdichtung für mehr Zeit in der Pflege sowie eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige gefordert.

Der Forderung nach besserer Bezahlung von Pflegepersonal schließt sich auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) an: „Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine leistungsgerechte Vergütung dringend geboten. Die jüngsten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege sind längst überfällig und machbar. Dieser Kurs muss beständig fortgesetzt werden und Vorbildwirkung entfalten“, wird Emilia Müller, KDFB-Vizepräsidentin und Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern, in der Stellungnahme des KDFB zitiert.

Für die Senioren-Union der CDU gab der Tag der Pflege Anlass, sich bei allen Pflegenden zu bedanken. In knappen Sätzen heißt es dazu auf der Internetseite: „Alljährlich am 12. Mai, am Geburtstag von Florence Nightingale, steht der Internationale Tag der Pflege im Kalender. Für die Seniorinnen und Senioren in der CDU ist das willkommener Anlass, großen Dank zu sagen für das herausragende Engagement, die ständige Einsatzbereitschaft und die großartige Empathie, die rund 1,6 Million in der Pflege tätige Menschen Tag und Nacht in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Versorgung und bei der Pflege zu Hause leisten.“ Auf ein Dank an Pflegepersonal in Form von höheren Gehältern wird nicht näher eingegangen.

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Eine kürzlich gestartete Bürger/innenkampagne mit dem Namen „weil’s hilft“ setzt sich für eine integrative Medizin ein und fordert eine stärkere Beachtung von Naturheilverfahren. Getragen wird die Kampagne von drei Gesundheitsverbänden.

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Kneipp Bund e.V., Natur und Medizin e.V. und Gesund Aktiv e.V. setzen sich für eine Förderung der Naturmedizin ein. Nun haben sie sich zu einer Kampagne zusammengetan, die dieses Ziel erreichen soll. Unter dem Namen „weil’s hilft“ werden einige Forderungen an die Politik formuliert. Eine dieser Forderungen ist, dass auch gesetzliche Krankenkassen Kosten für Naturheilmittel stärker als bisher erstatten sollen. „Viele können sich Naturmedizin auf Dauer nicht leisten und müssen notgedrungen auf erfolgreiche Verfahren verzichten. Das ist zutiefst ungerecht“, heißt es unter anderem als Begründung auf der Internetseite der Kampagne.

Allerdings müsse sich auch die Forschung stärker dem Thema Naturmedizin widmen. Die Initiative kritisiert: „Es ist ebenso ungerecht, dass über die weit verbreitete Forschungsfinanzierung durch Pharmaunternehmen derzeit fast ausschließlich patentierbare Medikamente beforscht werden, die einen hohen Profit versprechen. Pflanzenextrakte und etablierte naturmedizinische Methoden, wie zum Beispiel Kunst- oder Ordnungstherapien, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher uninteressant und spielen deshalb in der Forschung kaum eine Rolle.“ Daher fordert die Kampagne mehr öffentliche Forschungsgelder für diese Zwecke.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant ein neues Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das sogenannte „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) soll ermöglichen, dass Kosten für Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) künftig von Krankenkassen übernommen werden können.

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Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Handyprogramme – Applikationen, kurz „Apps“ – für gesundheitliche Zwecke. So ermöglichen manche dieser Programme beispielsweise eine Überwachung des Blutdrucks oder eine Erinnerungsmeldung für geplante Medikamenteneinnahmen. Einige dieser Apps kosten allerdings Geld, die bislang durch die jeweiligen Nutzer/innen selbst getragen werden müssen. Ein von Bundesminister Spahn geplantes „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll künftig die Möglichkeit schaffen, solche Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen, wenn die Ärztin/der Arzt die Nutzung der Programme für sinnvoll hält.

Zusätzlich soll das Gesetz vorsehen, elektronische Patient/innenakten auszubauen oder es Praxen, die Videosprechstunden anbieten, zu ermöglichen, im Internet auf das Angebot aufmerksam zu machen.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in das Bundeskabinett eingebracht und dort beraten werden, ehe es dann voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung im Deutschen Bundestag stehen könnte. Nähere Informationen und Einzelheiten zum geplanten Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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Seit 2012 wird der "Goldene Internetpreis" von einem Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft ausgeschrieben. Bis zum 31.08.2019 können sich Initiativen, die sich für die aktive und sichere Nutzung von digitalen Möglichkeiten im Alltag älterer Menschen engagieren, bewerben. Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:

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  1. Senior/innen, die als Internetlots/innen für Gleichaltrige aktiv sind,
  2. generationsübergreifende Projekte und
  3. vorbildlich vernetzte Gemeinden, Kommunen und Quartiere.

Die Preise haben insgesamt einen Wert über 10.000 Euro. Die Gewinner/innen werden von einer Fachjury ausgewählt und zur Preisverleihung im Herbst eingeladen. Interessierte können sich auf der Website www.goldener-internetpreis.de selbst bewerben oder auch andere nominieren. Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2019.

Folgende Organisationen stehen hinter dem diesjährigen Preis:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO),
  • Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit Wege aus der Einsamkeit e.V.,
  • Deutsche Telekom
  • Google Deutschland
  • SAP Deutschland

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Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer, welche eine Vertretung für Mitarbeiter/innen in der Pflege darstellen soll, verstößt laut dem Verwaltungsgericht Hannover nicht gegen das Grundgesetz.

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Pflegekammern sind - in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge für die Pflegenden - ab 2017 eingeführt worden. Gegen die Pflichtmitgliedschaft klagte eine Geschäftsführerin eines Pflegeheims.

Sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch der damit in Verbindung stehende Pflichtbeitrag sind laut dem Verwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Die Einrichtung der Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde als Maßnahme zur Verbesserung der Pflegeberufe gewertet und sei damit ein geeignetes Mittel, dem Pflegenotstand zu begegnen.

"In einer Gesellschaft, die durch den demografischen Wandel, die Veränderung der Familienstrukturen, den Fortschritt von Wissenschaft und Technik und durch einen Strukturwandel der Gesundheits- und Pflegeversorgung geprägt ist und die daher nach allgemeiner Einschätzung Maßnahmen der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen sowie zur Steigerung von Qualität und Attraktivität des Pflegesektors insgesamt dringend bedarf, sei es naheliegend und verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Staat durch Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – wie der beklagten Pflegekammer – einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit standardgerechter Pflege leistet. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stehe der Pflichtmitgliedschaft auch nicht entgegen, dass der überwiegende Teil der Pflichtmitglieder abhängig beschäftigt ist."

Das gesamte Urteil kann hier nachgelesen werden.

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