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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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Ab dem 09.01.2019 veranstaltet der Pflegestützpunkt Nordfriesland einen Kurs für Angehörige von Menschen mit Demenz und Interessierte. Der kostenlose Kurs findet an fünf Terminen in Mildstedt bei Husum statt.

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Die fünf Termine starten am 09.01. und finden immer mittwochs ab 17.30 Uhr statt.

Auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland heißt es: Der Kurs „vermittelt Angehörigen, wie der Alltag mit ihren an Demenz erkrankten Familienmitgliedern leichter gestaltet werden kann, und gibt Aufschluss über Möglichkeiten des Selbstschutzes und Hilfsangebote in Nordfriesland. Auch ein Erfahrungsaustausch ist vorgesehen.“

Einige der Themen lauten:

  • Verstehen des Krankheitsbildes einer Demenz
  • Welche Hilfen gibt es?
  • Wo finde ich Unterstützung?
  • Mit demenzerkrankten Menschen richtig umgehen
  • von Verständnis bis Beschäftigung
  • Gemeinsam den Alltag bewältigen
  • Wie sorge ich als Angehöriger gut für mich?

Anmeldungen nehmen Matina Wippermann unter Tel. 04841/2139844 und Saskia Voigt vom Pflegestützpunkt unter Telefon 04841 67-723 entgegen. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Alter wird in der Alltagssprache häufig negativ dargestellt. Das Bild vom aktiven Altern hat diesem ein positives Bild gegenübergestellt, jedoch wird auch hier der Kontrast zwischen positiver Aktivität und scheinbar negativer Passivität beibehalten.

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Die vorliegenden Literaturhinweise, welche die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen zusammengestellt hat, gehen genauer auf den Zusammenhang zwischen Sprache und Altersbilder ein.

Ein mit dem Thema verwandtes Werk aus diesem Jahr stammt von Liat Ayalon und Clemens Tesch-Römer und trägt den Titel "Contemporary Perspectives on Ageism". Es ist derzeit als OpenAccess online frei verfügbar.

Es folgen eigenständige Werke:

Atteneder, Helena (2017): Mediale Konstruktionen von Alter und Generation. Erkenntnisse einer transdisziplinären Stereotypenforschung.

Duszak, Anna / Okulska, Urszula (Hrsg., 2011): Language, culture and the dynamics of age.

Hanisch, Horst (2017): Senioren-Knigge 2100. Die Generation Erfahrung. Auf dem Weg ins Alter - vom sozialen Umfeld profitieren. Verständnis zwischen den Generationen.

Mann, Kristina (2015): Bilder des Alter(n)s. Der metaphorische Charakter des "Seniorentellers" im Schnittbereich von Gerontologie und Soziolinguistik. Eine qualitative Analyse.

Neuland, Eva (Hrsg., 2015): Sprache der Generationen.

Storlie, Timothy A. (2015): Person-centered communication with older adults. The professional provider's guide.

Thiesemann, Rüdiger (Hrsg., 2018): Mit älteren Menschen kommunizieren. Ein Praxisleitfaden für Gesundheitseinrichtungen.

Von Scheurl-Defersdorf, Mechthild. R. (2017): Wir sind füreinander da. Bewusste Sprache in der Pflege.


Folgende Beiträge sind in Herausgeberbänden erschienen:

Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (1998): Das Alter als Gegenstand linguistischer Forschung. Eine Einführung in die Thematik. In: Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (Hrsg.): Sprache und Kommunikation im Alter, S. 7-17.

Göckenjan, Gerd (2010): Vom Greis zum Rentner. Alter als soziale Leistung. In: Geipel, Martin (Hrsg.): Lebensalter und Recht, S. 187-206.

Heaslip, Vanessa (2013): Vulnerability and old age. In: Barker, Sue (Hrsg.): Caring for older people in nursing, S. 45-67.

Kojer, Marina (2017): Kommunikation und respektvoller Umgang mit älteren Menschen. In: Pinter, Georg / Likar, Rudolf / Kada, Olivia / Janig, Herbert / Schippinger, Walter / Cernic, Karl (Hrsg.): Der ältere Patient im klinischen Alltag, 105-118.

Phelan, Amanda (2018): Researching ageism through discourse. Contemporary perspectives on ageism. L. Ayalon, Liat and Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Cham: Springer International Publishing: 549-564.

Scholta, Margit (2014): Wortgewalt. In: Humer, Brigitte (Hrsg.): Gewalt an alten Menschen, S. 47-71.

Westerhof, G. J. (2011). "Green and Gray": an educational program to enhance contrast between younger and older adults by means of lifestories. In: Kenyon, Gary M. / Bohlmeijer, Ernst / Randall, William Lowell (Hrsg.): Storying later life, S. 307-318.


Es widmen sich auch einige Artikel in Fachzeitschriften dem Zusammenhang zwischen Altersbildern und Sprache:

Amrhein, L. (2013): Die soziale Konstruktion von "Hochaltrigkeit" in einer jungen Altersgesellschaft. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 10-15.

Becker, Stefanie (2015): Komm, Frau Müller, jetzt gehen wir aufs Hüüsli". Altersstereotype in der Kommunikation mit älteren Menschen. NOVAcura, S. 14-16.

Böhme, Grit (2016): Erwachsen sein und erwachsen werden. Altersstereotype junger Radiohörer/-innen im Vergleich. Medien & Altern, S. 97-102.

Dixon, Jenny (2012): Communicating ageism. Exploring stereotypes of age and sexuality in the workplace. Research on aging, S. 654-669.

Gendron, Tracey / Welleford, Ayn / Inker, Jennifer / White, John T. (2016): The language of ageism. Why we need to use words carefully. The gerontologist, S. 997-1006.

Kessler, Eva-Marie / Bowen, Catherine E. (2015): Images of aging in the psychotherapeutic context. A conceptual review. GeroPsych, S.  47-55.

Levy, Becca R. / Chung, Pil H. / Bedford, Talya (2014): Facebook as a site for negative age stereotypes. The gerontologist, S. 172-176.

Moyse, Evelyne / Beaufort, Aline / Brédart, Serge (2014): Evidence for an own-age bias in age estimation from voices in older persons. European journal of ageing, S. 241-247.

Österholm, Johannes H. / Samuelsson, Christina (2015): Orally positioning persons with dementia in assessment meetings. Ageing and society, S. 367-388.

Searing, Caroline / Zeilig, Hannah (2017): Fine lines. Cosmetic advertising and the perception of ageing female beauty. International journal of ageing and later life, S. 7-36.

Von Bönninghausen, Inge. (2012): Nicht-Mann und nicht-jung. Wie alte Frauen verschwinden. Zeitschrift "Frauenrat : Informationen für die Frau", S. 7-9.

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Die Kieler Ratsversammlung hat aufgrund eines gestiegenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Diese soll unter anderem neue Wohnungen bauen, aufkaufen und verwalten.

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„Der Wohnungsmarkt ist völlig aus dem Ruder gelaufen!“ sagt Jochen Kiersch vom Kieler Mieterbund. Gegen einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nun ein Mittel sein. Neben dem geplanten Neubau von Wohnungen soll eine Öffnungsklausel der Gesellschaft später ermöglichen, Grundstücke zu kaufen.

So eine kommunale Gesellschaft gab es bereits in Kiel, diese wurde vor 18 Jahren allerdings im Zuge von Privatisierungen veräußert. Ein großer Teil der damals 18.000 Sozialwohnungen in Kiel wurden privatisiert. Unter anderem die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die zur Zeit immer wieder in der Kritik steht, profitierte davon.

Sven Picker vom Sozialverband begrüßt den Schritt auch im Hinblick auf wachsende Altersarmut: „Wir erwarten in den nächsten Jahren eine Altersarmut, die sich gewaschen hat. Und wenn wir nun keinen bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können, steuern wir hier auf eine sozialpolitische Katastrophe hin. Mit einer kommunalen Gesellschaft kann die Stadt den Wohnungsmarkt wieder selbst beeinflussen.“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein fordert mittels einer Volksinitiative darüber hinaus, das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies ähnelt übrigens dem Beschluss 27/8 des Altenparlaments aus dem Jahr 2015.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Nachdem wir letzte Woche über eine Fachtagung für Seniorenbeiräte zum Thema Öffentlichkeitsarbeit berichteten, sollen in diesem Beitrag einige der kommunalen Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein vorgestellt werden.

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Seniorenbeiräte (oder „Seniorenräte“) sind beratende Gremien der jeweiligen kommunalpolitischen Ebene und die politische Vertretung der Senior/innen in der Kommune. Die kommunalen Seniorenbeiräte werden auf Landesebene unter dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) zusammengefasst (im Bild: der aktuelle Vorstand des LSR). Dabei sind die Kommunen Mitglied im LSR, während diese von Delegierten aus dem Seniorenbeirat beim LSR vertreten werden.  Ziel von Seniorenbeiräten ist es, für Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Öffentlichkeit einzutreten. In der Regel werden diese in den Kreistagen oder Gemeinderäten angehört und haben Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren des Landesseniorenrats. Beispielhaft sollen hier Interessierten vereinzelte Seniorenbeiräte vorgestellt werden.

Seniorenbeirat Husum:

In einem Flugblatt des Husumer Seniorenbeirats heißt es: „In der schönen Storm-Stadt Husum leben mehr als 22.000 Menschen und davon über 7.000, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unser Ziel ist es, bei der Gestaltung der Stadt Husum Ihre Interessen zu unterstützen. Hierfür gibt es viele Bespiele angefangen vom abgesenkten Bürgersteig bei der Straßenplanung, der seniorengerechten Planung von öffentlichen Gebäuden bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir sind ein Team von 20 Aktiven, die alle vier Jahre durch die Seniorinnen und Senioren in öffentlicher Versammlung gewählt werden.“ Die Treffen finden regelmäßig einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch öfter. Der Beirat verfügt auch über einen kleinen Auftritt im Internet. Dieser ist - wie bei vielen Seniorenbeiräten - Teil der örtlichen Homepage.

Seniorenbeirat Flensburg:

Den Seniorenbeirat Flensburg gibt es seit mehr als 25 Jahren. Er stellt sich auf ihrer Internetseite selbst vor: „Wir sind überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre nur meistern können, wenn es gelingt, den Zusammenhalt zwischen Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Einheimischen und Zugewanderten zu fördern.“

Seniorenrat Elmshorn:

Der Seniorenrat Elmshorn gehört zu den älteren Seniorenräten in Schleswig-Holstein, er existiert seit 1986. Der Rat besteht aus 19 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Das nächste öffentliche Treffen findet am 06.12.2018 statt, hier geht es zur Einladung und hier zur Internetseite.

Auftritte im Internet waren auch bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit Thema. Beispiele für solche - ausbaufähigen - Auftritte liefern auch die Seniorenbeiräte aus Kappeln und Kiel sowie der Kreisseniorenbeirat aus Nordfriesland.

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Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder führen dazu, dass sich Eltern nach anderen oder ergänzenden Möglichkeiten umschauen. Solange entsprechende Kontakte bestehen bzw. die Großeltern dazu in der Lage sind, können sie nicht nur die Betreuung sondern auch eine wichtige soziale Rolle erfüllen.

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Folgende Artikel können Sie direkt online herunterladen:

Brunello, Giorgio / Rocco, Lorenzo (2016): Is childcare bad for the mental health of grandparents? Evidence from SHARE. Online:

Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea (2016): The impact of caring for grandchildren on the health of grandparents in Europe. A lifecourse approach.

Holley-Moore, George / Beach, Brian / Urzí Brancati, Cesira / Bamford, Sally-Marie (2017): Grandparent army report.

Höpflinger, François (2016): Großelternschaft im Wandel neue Beziehungsmuster in der modernen Gesellschaft.

Kridahl, Linda (2017): Retirement timing and grandparenthood. A population-based study on Sweden.

Skopek, Jan / Leopold, Thomas (2017): Who becomes a grandparent and when? Educational differences in the chances and timing of grandparenthood.

Zanella, Giulio (2017): How does grandparent childcare affect labor supply? Childcare provided by grandparents helps young working mothers, but reduces the labor supply of older women.


Zu diesem Thema gibt es einige alleinstehende englischsprachige Werke:

Buchanan, Ann / Rotkirch, Anna (2016): Grandfathers. Global perspectives (Palgrave Macmillan studies in family and intimate life).

Meier, Isabelle (2017): Grandparents. Archetypal and clinical perspectives on grandparent-grandchild relationships.

Moore, Susan / Rosenthal, Doreen (2017): Grandparenting. Contemporary perspectives.

Shwalb, David W. / Hossain, Ziarat (2018): Grandparents in cultural context. New York: Routledge, Taylor & Francis Group, 2018.


Folge Beiträge finden sich in weiteren Herausgeberbänden:

Hayslip Jr., Bert / Blumenthal, Heidemarie (2016): Grandparenthood. A developmental perspective. In: Madonna  Harrington Meyer (Hrsg.): Gerontology. Santa Barbara, California: Praeger, an imprint of ABC-CLIO, S. 271-298.

Mahne, Katharina / Klaus, Daniela (2017): Zwischen Enkelglück und (Groß-)Elternpflicht. Die Bedeutung und Ausgestaltung von Beziehungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. In: Katharina Mahne / Julia K. Wolff / Julia Simonson / Clemens Tesch-Römer (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 231-245.

Steinfort-Diedenhofen, Julia (2017): Herausforderung Großelternschaft. Gestaltung intergenerationeller und multilokaler Familienbeziehungen. In: Liane Schirra-Weirich (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 135-148.


Zu dem Thema sind vor allem Aufsätze in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst sind zwei in der Zeitschrift „Ageing and society“ zu nennen:

  • Craog, Lyn / Jenkins, Bridget (2017): The composition of parents and grandparents child-care time. Gender and generational patterns in activity, multi-tasking and co-presence, S. 785-810.
  • Bordone, Valeria / Arpino, Bruno / Aassve, Arnstein (2017): Patterns of grandparental child care across Europe: the role of the policy context and working mothers' need, S. 845-873.

The journals of gerontology:

  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Price, Debora (2016): What drives national differences in intensive grandparental childcare in Europe? S. 141-153.
  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea: The health impact of intensive and nonintensive grandchild care in europe. New evidence from SHARE, S. 867-879.

The gerontologist:

  • Chapman, Ashton / Ganong, Lawrence / Coleman, Marilyn / Kang, Youngjin / Sanner, Caroline / Russel, Luke T. (2017): Negotiating a place in the family. A grounded theory exploration of stepgrandmothers' enactment of roles, S. 1148-1157.
  • Moorman, Sara M. / Stokes, Jeffrey E. (2016): Solidarity in the grandparent-adult grandchild relationship and trajectories of depressive symptoms, S. 408-420.

Artikel in weiteren Fachzeitschriften:

Adam, Ursula / Mühling, Tanja (2016): Enkelkinderbetreuung als Aufgabe im höheren Lebensalter. In: Informationsdienst Altersfragen, S. 11-19.

Jang, Heejung / Tang, Fengyan (2016): Effects of social support and volunteering on depression among grandparents raising grandchildren. In: The international journal of aging & human development, S. 491-507.

Knigge, Antonie (2016): Beyond the parental generation. The influence of grandfathers and great-grandfathers on status attainment. In: Demography, S. 1219-1244.

Peterson, Tina L. (2017): Changes in health perceptions among older grandparents raising adolescent grandchildren. In: Social work in public health, S. 394-406.

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