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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Im Rahmen eines Fachtages nahmen Vertreter/innen aus kommunalen Seniorenbeiräte an einer Fachtagung teil, die sich um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit drehte. Genauer ging es um eine Veränderung oder Entwicklung einer Strategie, mit der die jeweiligen Seniorenvertretungen ihre Öffentlichkeitsarbeit angehen wollen.

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Die Veranstaltung wurde durch den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) organisiert, die nun vorliegende Ergebnissicherung erstellte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW).

Durch den Fachtag sollte den Teilnehmer/innen die Möglichkeit eröffnet werden, eine Strategie für die eigene Seniorenvertretung zu überarbeiten oder zu erstellen. Dies sollte durch Einblicke in Theorien des Marketings angestoßen und durch Diskussionen vertieft werden. Die Vertiefungen sollten vor allem einen Perspektivwechsel der Diskutierenden ermöglichen. Begriffe des Marketings sollten dabei – mit Unterstützung – in die Tätigkeit der Seniorenvertretungen übersetzt werden können.

Die gesamte Ergebnissicherung können Sie hier herunterladen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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Der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages diskutierte gestern erneut über eine mögliche schrittweise Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Dies hatte die SPD-Fraktion bereits im Januar beantragt.

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In der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags vom 22.11.2018 stand unter anderem der Punkt „Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten“ auf der Tagesordnung. Unter selbem Titel hatte die SPD-Fraktion bereits zu Beginn des Jahres einen Antrag gestellt. In der Antragsbegründung hieß es: „Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Der Fachkräftemangel ist damit eine Gefährdung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Physiotherapieschüler hat in den vergangenen Jahren nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 Prozent abgenommen. Die Ausbildung zu den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für viele nicht finanzierbar.“

Unterstütz worden ist die Forderung von zahlreichen Fachverbänden und Ausbildungsstätten von Gesundheitsberufen. So äußerte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in einer Stellungnahme: „Da es sich hierbei um Ausbildungsberufe handelt, ist es zunehmend schwer vermittelbar, warum hier ein Schulgeld zu zahlen ist, während es in anderen Berufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Die Schulgeldbefreiung ist daher aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem Alternativantrag forderte die Landesregierung lediglich die Prüfung, „wie sich die Ausbildungsgänge mit Hilfe des Bundes kostenfrei realisieren lassen“, sicherte jedoch zu, die Landesmittel für das Schulgeld im Haushaltsentwurf noch einmal aufzustocken.

Das Thema ist in den Sozialausschuss überwiesen und seitdem einige Male verschoben worden. Es geht dabei um die Schulgeldfreiheit von Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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Die von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderten Untergrenzen von Pflegekräften greifen zu kurz. Zu dem Ergebnis kommt Michael Simon von der Hochschule Hannover in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

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Ab 01.01.2019 gelten in pflegeintensiven Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollen Pflegekräfte entlasten und eine bessere Patientenbehandlung zu gewährleisten. Das würde das Problem allerdings nicht lösen.

In Deutschland fehlen mehr als 100.000 Pflegekräfte. Diese Lücke sei „keine unvermeidbare quasi naturwüchsig entstandene Situation, sondern vor allem durch Regelungen der Krankenhausfinanzierung hervorgerufen, die Krankenhäuser zu Kostensenkungen zwangen und dadurch einen starken Anreiz zum Stellenabbau insbesondere im Pflegedienst setzten“, so Pflegeexperte Simon.

Im entsprechenden Artikel der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Was hat die Politik in den vergangenen Jahren getan? Zu wenig, meint der Wissenschaftler. Vor allem eine zentrale Forderung sei bisher nicht erfüllt worden: Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren fordern die Gewerkschaft Verdi und Pflegeverbände staatliche Vorgaben, die die Krankenhäuser verpflichten, genügend Personal vorzuhalten. Auch die von Spahn geplante Verordnung bringe keine echte Verbesserung, sondern setze „die Linie der vorherigen Regierungen fort“, kritisiert Simon. Denn nach dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Personaluntergrenzen unmittelbar oberhalb des Niveaus liegen, das den derzeit 25 Prozent am schlechtesten besetzten Krankenhäusern entspricht.“

Näheres zu den nun geplanten Untergrenzen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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Am Donnerstag, den 08.11.2018, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues Rentenpaket beschlossen. Das von der Opposition kritisierte Milliarden-Paket soll das Rentenniveau absichern und sieht unter anderem Änderungen in der Mütterrente vor.

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Mit 362 Jastimmen, 222 Neinstimmen und 60 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag für das Rentenpaket der Regierung gestimmt. Größter Posten des Pakets stellt die „Mütterrente II“ dar. Rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr kostet die Aufstockung der Mütterrente, die aus Beitragsmitteln finanziert wird. Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, bekommen ab 2019 längere Erziehungszeiten angerechnet.

Ein weiterer Bestandteil ist eine Veränderung der Erwerbsminderungsrente, die jene bekommen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Rente arbeiten können. Diese Menschen können künftig von längeren Zurechnungszeiten profitieren. Außerdem zahlen Menschen mit sogenannten Midi-Jobs (monatliches Gehalt, welches sich in der Gleitzone zwischen 450€ und 850€ befindet) in Zukunft weniger Beiträge zur Rentenversicherung. Dies soll das netto-Gehalt steigern, die betroffenen Arbeitnehmer/innen erhalten dadurch allerdings auch weniger Rente im Alter.

Die FDP kritisierte vor allem, dass die Kosten von der sogenannten jungen Generation getragen werden müssten. Das Paket kostet insgesamt rund 32 Milliarden Euro.

Grundsätzliche Kritik gab es auch von der Linken. Das Rentenpaket sei im Prinzip nur eine Verstetigung des nicht funktionierenden Systems. Die Fraktionsvorsitzende Sarah Wagenknecht sagte vor der Bundestagsdebatte in einem Pressestatement: „Das ist kein Rentenpaket, das ist eine Mogelpackung. Das, was da beschlossen werden soll, wird an der wachsenden Altersarmut in Deutschland nichts ändern.“  

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„Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Pflege krank macht“, so Professor Heinz Rothgang, Studienleiter des kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport 2018. Pflegende Angehörige bräuchten mehr Unterstützung.

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180.000 von etwa 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland stünden kurz davor, die Pflege abzubrechen. Das geht aus dem Barmer Pflegereport hervor. Gründe dafür sind vielfältig und gehen von Stress, psychischen Belastungen und durch Arbeit bedingte Doppelbelastungen bis hin zu körperlichen Symptomen wie Rückenschmerzen. Im vergangenen Jahr seien bei Pflegepersonen beispielsweise 6% mehr psychische Störungen diagnostiziert als bei Nicht-Pflegenden.

Christoph Straub, Barmer-Chef sagte: „Wir können es uns nicht leisten, auf die aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehörigen zu verzichten, weil sie an ihre Grenze kommen, sich alleine gelassen fühlen, weil sie körperlich und psychisch völlig erschöpft sind“. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Krankenkassen haben sicher auch ein finanzielles Interesse daran, dass Pflege weiterhin auch zu Hause stattfindet. Die häusliche Pflege von Angehörigen ist die kostengünstigste Form der Pflege und einer der Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems.

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