Logo DISW

Seite

Eine von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie kommt zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Defizite aufweise. Damit sei die gesetzliche Krankenversicherung deutlich besser als ihr Ruf. Der Verband der privaten Krankenversicherung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Weiterlesen

„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt.“ – heißt es auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion, die die Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben hatte. Etliche der untersuchten Privattarife könnten nicht einmal elementare Leistungen garantieren.

Lücken und Mängel habe die private Krankenversicherung demnach vor allem bei

  • Kuren und Rehabilitationen,
  • der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen, oder psychischen Erkrankungen
  • der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten.

Private Versicherungen hätten zwar oft viele Zusatzleistung, die medizinisch nicht unbedingt notwendig seien, würden aber teilweise selbst bei den teuersten Tarifen Reha-Maßnahmen nach Operationen beispielweise nicht übernehmen.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung habe Verbesserungspotentiale. „Gerade ältere chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen werden so durch Zuzahlungen, Selbstzahlungen oder zum Beispiel Mengenbegrenzungen bei Heil- und Hilfsmitteln belastet. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher für die Zukunft eine stabilere finanzielle Basis.“

Gegen die Ergebnisse der Studie wehren sich die privaten Krankenversicherungen. Die Ergebnisse hätten, so schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Internetseite, „mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.“

Die Grünen streben ähnlich wie LINKE und SPD eine Bürgerversicherung an, allerdings solle es weiter eine Wahlfreiheit, und damit auch private Versicherungen, geben.

Schließen


Auch im kommenden Jahr werden sich viele der in Seniorenbeiräten organisierten Ehrenamtlichen zu Sitzungen und Veranstaltungen zusammenfinden. Hier finden Sie eine Übersicht der kommenden Termine einiger Beiräte in Schleswig-Holstein.

Weiterlesen

Die Termine sind den Internetseiten der Seniorenbeiräte entnommen und beinhalten teilweise unvollständige Angaben. Bei Interesse an den jeweiligen Veranstaltungen melden Sie sich bei den jeweiligen Beiräten. Die Internetseiten für weitere Informationen oder Kontaktadressen sind verlinkt.

Seniorenbeirat Tönning: Die nächste öffentliche Sitzung ist am 13.2.2019 um 14:00 Uhr in der Diakonie Tönning, Gustav -Adolf Str. 7-9

Seniorenbeirat Norderstedt: Veranstaltung am 08.02.2019: 18. Hamburger Symposium, Aktuelle Konzepte der Altersmedizin – Verdauung im Rathaus Norderstedt, Plenarsaal.

Seniorenbeirat Kiel: Die nächsten Sitzungstermine sind der 10.01.2019, 07.02.2019 und der 07.03.2019, jeweils um 10 Uhr. Außerdem organisiert der Kieler Seniorenbeirat zur Zeit eine Veranstaltungsreihe „Seniorentanz“. Auf der Internetseite des Beirats heißt es dazu: „Wir begrüßen die Gäste im barrierefrei erreichbaren großen Saal im Erdgeschoss. Für die musikaliche Unterhaltung sorgt Günter Meyer, der Kapitän der guten Laune. Eintritt 5 €, ein Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und natürlich auch mit Tanz.“ Die ersten Termine im neuen Jahr sind der 26.01.2019 und der 02.03.2019. Los geht es jeweils um 15 Uhr in der „Pumpe“, Haßstraße 22, 24103 Kiel.

Seniorenbeirat Pinneberg: Der Pinneberger Beirat tagt wieder am 16. Januar 2019 um 14 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal A. Außerdem organisiert der Beirat einen PC-Kursus für Senior/innen am 31. Januar 2019 um 15:30 Uhr im ehem. AKAD-Gebäude, Am Rathaus 10, 1. Etage, Raum „Apfel“. Die Teilnahme ist kostenlos.

Seniorenbeirat Bredstedt: Ab dem 29.01.2019 startet der Kurs "Umgang mit Demenz", der an fünf Abenden stattfinden soll. Der Kurs ist kostenlos. Für nähere Informationen melden Sie sich bitte beim Beirat. Gleiches gilt für ein geplantes „Frühstück für Paare 60+“ am 15.01.2019. Außerdem will der Bredstedter Seniorenbeirat eine „Seniorenfahrt 2019“ organisieren, wofür jedoch noch keine genaue Planung steht. Auf der Homepage sind die aktuellen Vorschläge nachzulesen.

Schließen


Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Pflege häufiger genutzt, als manchen nicht Betroffenen bekannt ist. Diese Maßnahmen sollen oft die zu Pflegenden schützen, können jedoch meist mehr schaden als nützen. Daher ist eine Einwilligung der Betroffenen oder eine richterliche Genehmigung notwendig.

Weiterlesen

Eine kurze Erklärung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage pflege-gewalt.de. Aufgrund der weiterhin eingesetzten Maßnahmen – die z.B. in der Form von Bettgittern häufig nicht als solche erkannt werden – hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen aktuelle Literaturhinweise zu dem Thema zusammengestellt.

Folgende eigenständige Werke werden aufgelistet:

Niederhametner, Petra (2016): Verletzungen von Menschenrechten vermeiden. Prävention am Beispiel von Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Staudhammer, Martina (2018): Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt in der Pflege.


Diese Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Döbele, Martina / Becker, Ute (2016): Freiheitsentziehende Maßnahmen. In: Martina Döbele / Ute Becker (Hg.): Ambulante Pflege von A bis Z, S. 119-122.

Krampen, Regine (2018): „Wohltätiger Zwang“ und die Sicherung der Menschenrechte. Ein Diskurs am Beispiel der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. In: Marco Bonacker / Gunter Geiger (Hg.): Menschenrechte in der Pflege: Ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit, S. 233-250.


Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind einige Artikel in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst einige Beiträge aus der 57. Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester, der Pfleger“ (2018):

  • Huhn, Siegfried: Mehr Freiheit zulassen, S. 15-19.
  • Lücke, Stephan / Kirsch, Sebastian: „Es gelingt fast immer eine Lösung zu finden“, S. 24-26.
  • Millich, Nadine: Fixierungen müssen nicht sein, S. 21-22.

Diese Artikel sind in der „Pflegezeitschrift“ erschienen:

  • Köbke, Christian / Brase, Sabine (2017): Freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam reduzieren. Aktiv gegen Fixierungen im Krankenhaus, S. 53-56.
  • Reinsfelder, Vera (2016): Freiheit kontra Sicherheit? Freiheitsentziehende Maßnahmen, S. 554-556.
  • Schäfer, Anne (2016): Ethische und rechtliche Aspekte der Zwangsernährung. Wohl oder Wille des Patienten? S. 714-717.
  • Thomsen, Michael (2017): Und wenn Du nicht artig bist .... Ein Erfahrungsbericht, S. 9-11.

Diese Aufsätze sind in weiteren Fachzeitschriften erschienen:

Benzler, Susanne (2018): „Ein alltägliches Phänomen“. AltenpflegeschülerInnen befassen sich mit Zwang und Gewalt. Dr. med. Mabuse, S. 26-28.

Eggert, Simon / Sulmann, Daniela (2017): Neue Anhaltspunkte zum Umgang mit Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, S. 397-401.

Grotendiek, Sven (2017): PEG bei Menschen mit Demenz. Ein rechtliches Problem? Pflegerecht, S. 762-767.

Kirsch, Sebastian (2018): Werdenfelser Weg - Holzweg oder Königsweg? Initiative gegen Fixierungen. Heilberufe, S. 10-12.

Klie, Thomas (2018): Was tun, wenn Missstände sichtbar werden? Demenz: Das Magazin, S. 42-43.

Nolte, Klaus / Suhr, Ralf (2018): „Wir brauchen einen 360-Grad-Blick“. Altenpflege, S. 22-24.

Nordhausen, Thomas / Kirchherr, Eva / Abraham, Jens (2018): Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Kontext der Altenpflegeausbildung. Ergebnisse einer Analyse der Rahmenbedingungen und einer Befragung von Altenpflegeschulen. PADUA, S. 49-56.

Viol, Madeleine (2018): Freiheit und Teilhabe versus Sicherheit. Neue Caritas, S. 16-18.

Zimmermann, Alexandra (2017): Türöffner zur Freiheit. Altenpflege: Dossier, S. 22-27.

Schließen


Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

Weiterlesen

Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

Schließen


Am 01.03.2019 findet in München der Fachtag des Kompetenzzentrums "Zukunft Alter" mit dem Titel "Fachtag: Menschenwürdiger Strafvollzug im Alter" statt.

Weiterlesen

Veranstalter ist die katholische Stiftungshochschule München. Eine Anmeldung unter zukunft.alter@ksh-m.de oder telefonisch unter 08857 - 88559 wird erbeten.

Die geplanten Vortragsthemen sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Das Gefängnis - ein geeigneter Ort für ältere Straftäter?"
  • PD Dr. Ueli Hostettler: "Das Lebensende im Strafvollzug - Eine Perspektive von Betroffenen"
  • Dipl.-Gerontologin Liane Meyer: "Eine empirische Perspektive auf die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten und die entsprechenden Handlungsbedarfe"
  • Prof. Dr. Christian Ghanem, Dr. Andrea Kenkmann: "Betreuung von älteren Menschen in Haft: Systematisches Review"

Diese Workshops sind geplant:

  1. Liane Meyer: "Optimierung der Betreuung und Versorgung älterer Menschen im Strafvollzug"
  2. Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Auf der Suche nach etwas Besserem als Strafvollzug"
  3. Prof. Dr. Rüdiger Wulf, PD Dr. Ueli Hostettler: "Umgang mit Sterben und sterbenskranken Menschen"

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer zur Veranstaltung entnehmen.

Schließen


Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

Weiterlesen

Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

Schließen


Auf mehreren Demonstrationen in letzter Zeit waren Schilder mit der Aufschrift „Omas gegen Rechts“ zu sehen. Die ursprünglich aus Österreich stammende seniorenpolitische Initiative, die sich gegen Rassismus engagieren will, hat auch Norddeutschland erreicht.

Weiterlesen

Besonders in Hamburg gingen die „Omas gegen Rechts“ häufiger auf die Straße, zum Beispiel auf der antirassistischen „We’ll come united“-Demonstration oder auf der „Seebrücken-Demo“, wie die Hamburger Morgenpost berichtet. Die Bewegung „Seebrücke“ setzt sich unter anderem für eine Entkriminalisierung von Seenotrettung und Solidarität mit Geflüchteten ein.

In Zeiten von wachsendem Rassismus wollen sich auch Seniorinnen daran beteiligen, diesem etwas entgegenzusetzen. Dörte Schnell, Mitbegründerin von „Omas gegen Rechts“, wird in der Mopo mit dem Satz zitiert: „[…] Noch können wir hinausgehen und unsere Meinung sagen, diese Chance müssen wir nutzen.“ In der Facebook-Gruppe der „Omas gegen Rechts“ Hamburg, in der mittlerweile über 200 Menschen Mitglied sind, heißt es in der Selbstbeschreibung: „Es geht um die Erhaltung der parlamentarischen Demokratie in einem gemeinsamen Europa, um den Einsatz für die gleichen Rechte aller in Deutschland lebenden Frauen, Männer und Kinder, um die sozialen Standards, die von Eltern und Großeltern zum Teil bitter erkämpft wurden, um den Respekt und die Achtung gegenüber anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unabhängig von ihrer Religion und ethnischer Zugehörigkeit u.v.m. Dabei müssen die bedrohlichen Entwicklungen wie Antisemitismus, Rassismus, Frauenfeindlichkeit und Faschismus erkannt, benannt und im Konkreten auch der politische Widerstand und die Bewusstseinsbildung organisiert werden. Die ältere Frau als öffentliche politische Kraft ist nicht in unserem kollektiven Bewusstsein gespeichert. Deshalb müssen Frauen öffentlich auftreten, nicht als Einzelperson und Ausnahme, nicht als Star, sondern als Gruppe, die auffällt.“

Die Initiative ist nicht auf Hamburg beschränkt. Die Idee ist aus einer Facebook-Gruppe entstanden, die unter selbigem Namen in Österreich ins Leben gerufen wurde. In Deutschland gab es bereits ein Vernetzungstreffen in Kassel, nun haben sich die „Omas gegen Rechts“ auch in Hannover gegründet.

Kürzlich berichtete auch der Norddeutsche Rundfunk über die Engagierten, zu dem Artikel und dem Rundfunkbeitrag gelangen Sie hier.

Die Initiative ist auch mit einer eigenen Internetseite vertreten, auf der neben Kontaktdaten auch über aktuelle Aktivitäten berichtet wird.

Schließen


Die schweizer Fachzeitschrit SKP Info befasst sich in ihrer dritten Ausgabe des Jahres 2018 mit verschiedenen Aspekten des Themas "Kriminalität im Alter", meist als Kriminalität gegen Ältere. In der aktuellen Ausgabe wurden Ergebnisse aus der Forschung, Projekte der Polizeiarbeit und Informationen aus Fachstellen zusammegestellt.

Weiterlesen

Drei der Beiträge werden hier kurz vorgestellt:

Von David Studer wird ein Überblick über bestehende Forschung zur Belastung von älteren Menschen durch Kriminalität vorgestellt. Dies beinhaltet auch die methodischen Schwierigkeiten des Forschungsgebietes.

Alain Huber zeigt Ergebnisse einer Untersuchung zum Finanzmissbrauch von über-55-jährigen in der Schweiz. Verantwortlich für die Durchführung der Untersuchung war das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg.

Stefan Giger und Rolf Nägeli stellen das Präventionsprojekt card-security.ch vor, welches ältere Menschen vor finanziellem Missbrauch schützen sollen.

Die gesamte Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.

Schließen


Das Forschungsfeld zu älteren homosexuellen, bisexuellen, transgender oder inter (LSBTI) Menschen in der Pflege ist noch übersichtlich. Daher hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen entsprechende Literaturhinweise zusammengestellt.

Weiterlesen

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger / Castro Varela, María do Mar (2016): Homosexualität_en und Alter(n). Ergebnisse aus Forschung und Praxis (Research).

Neander, Klaus-Dieter (2014): "Sich als Mann oder Frau fühlen ...". Zum Umgang mit Geschlecht und Sexualität in der Pflege (1. Aufl.). Brake: Prodos-Verl., 2014.


Diese Aufsätze sind in Sammelwerken erschienen:

Broadway-Horner, Matt (2017): Ageing, sexual orientation and mental health: lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex older people. In: Pauline Lane / Rachel Tribe (Hrsg.): Anti-discriminatory practice in mental health care for older people, S. 232-257.

Eicher, Manuela (2002): Geschlecht anders begreifen. Zur Relevanz der Thesen Judith Butlers für die Pflege. In: Martin W. Schnell (Hrsg.): Pflege und Philosophie, S. 35-79.

Fredriksen-Goldsen, Karen I. (2012): Informal caregiving in the LGBT communities. In: Tarynn Witten / A. Evan Eyler (Hrsg.): Gay, lesbian, bisexual and transgender aging, S. 59-83.

Lottmann, Ralf / Lautmann, Rüdiger (2015): Queer und Alter(n) - zum Forschungsstand. In: Friederike Schmidt / Anne-Christin Schondelmayer / Ute B. Schröder (Hrsg.): Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, S. 337-354.


Ein paar Aufsätze in Fachzeitschriften sind vorhanden:

Gehweiler, Peter (2016): Die Initiative Regenbogenpflege. Informationsdienst Altersfragen, S. 22-25.

Lottmann, Ralf / Castro Varela, María do Mar (2016): LSBT I(K)ein Thema für die Altersforschung. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojektes. Informationsdienst Altersfragen, 43, S. 12-19.

María do Mar Castro Varela, Ralf Lottmann (2018). Altenpflege – die letzte weiße deutsche heterosexuelle Bastion? Eine Vielfaltskritik. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 80-89.

Pulver, Marco (2018): Anders lieben - anders pflegen. Altenpflege, S. 56-59.

Schröder, Ute B. / Scheffler, Dirk (2016): Bei uns gibt es dieses Problem nicht. Die gesellschaftliche Wahrnehmung von lesbischen, schwulen, bi* und trans* Senior_innen. Informationsdienst Altersfragen, S. 3-11.

Schließen


Der 7. Seniorenbeirat der Stadt Bad Segeberg wurde vergangenen Monat gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 26.11.2018 statt.

Weiterlesen

32% der wahlberechtigten Senior/innen über 60 Jahren haben den neuen, 11-köpfigen Seniorenbeirat gewählt. Gewählt worden sind:

  • Marianne Böttcher
  • Ute Zastrow
  • Jörn-Peter Dau (Vorsitzender)
  • Erwin Mesa
  • Ursula Michalak
  • Irene Pulmer
  • Elfriede Mende-Anselm
  • Hans-Peter Finnern
  • Thomas Vorbeck (stellv. Vorsitzender)
  • Horst Rönnau
  • Karl-Henning Kausch

Eine Liste der jeweiligen Zuständigkeiten, auf den sich der neue Beirat einigte, können Sie dem Internetauftritt des Seniorenbeirats Bad Segeberg entnehmen.

Bürgermeister Dieter Schönfeld sprach den Engagierten seinen Dank aus und gratulierte den neu Gewählten.

Den Beirat in der schleswig-holsteinischen Stadt gibt es 1991, er hat Antrags- und Rederecht in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen. Ziel des Beirates ist die Interessenvertretung der älteren Menschen in Bad Segeberg. Sprechstunden finden jeden Mittwoch von 10 bis 11 Uhr im Rathaus statt.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}