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Veranstaltungen, die für die Politik von und für SeniorInnen in Schleswig-Holstein interessant sind, finden nicht immer vor Ort statt. Das betrifft vor allem Veranstaltungen in Berlin. Deswegen finden Sie hier einige relevante Termine diesen Jahres in der Bundeshauptstadt.

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24.05.2016: Die Fachveranstaltung "Bildung als ein Baustein für Teilhabe im Alter" des Deutschen Vereins richtet sich an PraktikerInnen und Fachleute aus den Bereichen Seniorenpolitik, Sozialplanung, Altenarbeit, Bildungseinrichtungen, Seniorenvertretungen und -organisationen, Vereine sowie freiwillig Engagierte. Eine Anmeldung ist noch bis zum 08.04.2016 möglich. Für Mitglieder des Deutschen Vereins kostet die eintägige Veranstaltung 130, für Nichtmitglieder 163 Euro.

08.06. bis 10.06.2016: Im Rahmen des Hauptstadtkongresses "Medizin und Gesundheit" werden gesundheitspolitische Reformvorhaben diskutiert, es treffen sich EntscheidungsträgerInnen für Veränderungen des Gesundheitswesens. Laut Selbstbeschreibung trifft sich hier "Politik, Klinik, Gesundheitswirtschaft, Medizin, Pflege und Kostenträger". Der Hauptstadtkongress bildet dabei das Dach für drei Fachkongresse Krankenhaus Klinik Rehabilitation, Ärzteforum und Pflegekongress. Für einen der letzteren zahlen Studierende und Auszubildene "nur" 125 Euro. Möchte man Zugang zu allen Veranstaltungen, werden bis zu 750 Euro. Die Anmeldung erfolgt online.

23.06.2016: Auf der Fachtagung „Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014“ werden Ergebnisse des Freiwilligensurveys, der 2014 durchgeführt wurde, präsentiert und diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich an Politik, Praxis, Wissenschaft, Medien und an die interessierte Öffentlichkeit. Der Freiwilligensurvey soll die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in Deutschland darstellen. Eine Anmeldung ist über die email-Adresse fws-tagung@dza.de möglich.

01.09. bis 02.09.2016: Der Demografiekongress findet wie letztes Jahr wieder in Berlin statt. Die Themenschwerpunkte des Kongresses sind Wohnungswirtschaft, Sozialwirtschaft & Pflege, Medizin, kommunale Entscheidungen, Arbeitswelt & Personal sowie Politik. Der Zugang ist durch den hohen Tarif beschränkt, am günstigsten haben es MitarbeiterInnen wissenschaftlicher Einrichtung, sie zahlen für eine Teilnahme 357 Euro. Weiteres zur Anmeldung finden Sie online.

08.09. bis 10.09.2016: Der Berliner Pflegekongress wird als Konvent mit Plenum, Workshops, Ausstellung sowie Abendveranstaltung mit Preisverleihung bezeichnet. Den Abschlussvortrag des Pflegekongresses 2015 hielt übrigens Sascha Köpke, Professor an der Universität Lübeck. Zur diesjährigen Veranstaltung können Sie sich bereits anmelden und dadurch bei den Gebühren sparen. Die Preise sind gestaffelt: PflegeschülerInnen und Studierende zahlen je Tag 25 Euro, anderen Privatpersonen kostet die gesamte Veranstaltung 70 bis 95 Euro.

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Bereits seit 2003 besteht der Verein SeniorenNet in Kiel. Die Angebote richten sich, inzwischen auch in Flensburg, an Menschen über 50. Es geht um Austausch, Beratung und Unterstützung rund um Internet, Soft- und Hardware. Seit 2003 haben sich regelmäßige, mehrmals wöchentlich stattfindene Angebote und Treffen etabliert, welche ohne Anmeldung besucht werden können. Der Verein bietet jedoch noch mehr an.

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Insgesamt sieben Mal in der Woche finden Lerntreffs statt, die Sie ohne Anmeldung besuchen können. In den Lerntreffs mit Anmeldung wird häufig ein konkretes Thema behandelt. Auf dem Kalender können Sie sich die Angebote je Tag anschauen.

Um an den Treffen kostenfrei teilnehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft in dem Verein notwendig. Diese kostet jährlich 35 Euro und sollen die Verwaltungskosten der ehrenamtlichen Arbeit decken.

Auch in Flensburg ist das SeniorenNet organisiert. Dort finden ebenfalls regelmäßige Lerntreffs statt. Interessierte können Kontakt zum Leitungsteam aufnehmen oder mittwochs zum Treffen "PC und Klönen" kommen.

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Auf diesem Portal konnten Sie bereits mehrere Beiträge zu den sogenannten Pflegestärkungsgesetzen (kurz PSG I und II) lesen. Das PSG II ist seit diesem Januar in Kraft, die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade soll im Januar 2017 erfolgen. Inzwischen sind auch einige Fachbeiträge zu den neuen Gesetzen erschienen.

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Die Literaturhinweise stammen von der Bibliothek des Zentrums für Altersfragen. Auf unserem Portal finden Sie Stellungnahmen zu dem Entwurf und dem Kabinettsbeschluss des PSG II. Am 13.11.2015 wurde das PSG II beschlossen, die entsprechende Beratung im Bundestag können Sie sich online anschauen. Hier folgen nun die Literaturempfehlungen.

Kehl (2016): Sozialinvestive Pflegepolitik in Deutschland. Familiäre und zivilgesellschaftliche Potenziale im Abseits wohlfahrtsstaatlichen Handelns. ISBN 978-3-658-12080-1.

Richter (2016): Die neue Soziale Pflegeversicherung – PSG II. Pflegebegriff, Vergütungen, Potenziale. ISBN 978-3-848-72648-6.


Blätter der Wohlfahrtspflege (2016, Nr. 163):
Pfannes: Haushaltsnahe Dienstleistungen gefragt. Die Hilfen bei der eigenständigen Lebensführung sollen ausgebaut werden. S. 19-22.
Schmidt: Zukunft der Pflege. Morbiditätsentwicklung und Familienstrukturen als Anforderungen für die zukünftige Gestaltung der Pflege. S. 3-5.

Zeitschrift Die Schwester, der Pfleger (2015, Nr. 54):
Fleer / Lücke: "Ein wichtiger Meilenstein geschafft". Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. S. 72-75.
Schroth: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: sich jetzt schon wappnen; Rechtsrat. S. 86-88.

Zeitschrift Häusliche Pflege (2015, Nr. 24):
Heiber: Der große Wurf? Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Die Änderungen werden für Leistungserbringer gravierend sein. S. 20-24.
Dzulko: Selbständigkeit im Fokus. S. 26-29.

Zeitschrift Soziale Sicherheit (2015, Nr. 64):
Frank: Endlich - der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt. Bewertung der Pflegereform aus gewerkschaftlicher Sicht. Das Fachkräfteproblem bleibt aber ungelöst. S. 354-357.
Kimmel: Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. S. 357-364.
Nakielski: Die große Pflegereform kommt. Die wichtigsten Änderungen des geplanten Pflegestärkungsgesetzes 2 im Überblick. S. 349-353.
Kreutz (2016, Nr. 65): Die regionalen Pflegebudgets. Wie die Bertelsmann Stiftung und Prognos AG die Pflege billiger machen wollen. S. 22-27.


Brühl / Planer / Bensch (2016): Zur Diskussion: Entwicklungsperspektiven für das neue Begutachtungsassessment. In: Pflege & Gesellschaft. Nr. 21, S. 78-87.

Fix (2016): Demenz ist nun ein Kriterium. In: Caritas. Nr. 117, S. 23-25.

Fleer / Kimmel (2015): Klare Prioritäten. NBA. In: Altenpflege. Nr. 40, S. 32-35.

Huhn (2015). Mobilität bedeutet Selbstständigkeit. Der neue Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege gewinnt durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusätzlich an Bedeutung. In: Themenheft der Zeitschrift "Altenpflege Dossier" Mobilität. S. 6-12.

Rothgang / Kalwitzki (2015): Pflegestärkungsgesetz II. Eine erstaunlich großzügige Reform. In: Gesundheits- und Sozialpolitik. Nr. 69, S. 46-54.

Schölkopf (2015): Die Berücksichtigung von Demenz in der Pflegereform. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Nr. 46, S. 4-12.

Teubner (2016): Perspektivwechsel in der Pflegeversicherung mit dem Pflegestärkungsgesetz. In: Pflegerecht. Nr. 20, S. 3-14.


KV-media: Pflegereform 2016 - 2017. Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz.

Die Zeit: Bundestag verabschiedet neue Pflegereform. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben künftig einfacher Zugang zu Pflegeleistungen. Auch pflegende Angehörige sollen bessergestellt werden.

Freifrau / Dulon / Wendeler / Kähler (2015): Altenpflege in Deutschland. Zahlen - Daten - Fakten. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

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Die Karl-Heinz-Howe-Simon-Fiedler-Stiftung fördert das Projekt der Kieler Senioren-LotsInnen. Sie bieten Beratung und Hilfe in besonderen Problemlagen für SeniorInnen mit wenig Einkommen an.

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Zum Angebot der Senioren-LotsInnen gehören auch Ausflüge. Die Hilfe für Kieler SeniorInnen, die wegen körperlichen, geistigen, psychischen  oder finanziellem Zustand beeinträchtigt sind, kann dabei je nach Bedarf sehr unterschiedlich gestaltet sein. Damit sollen Einsamkeit und Mutlosigkeit, die durch fehlende finanzielle Mittel begründet sind, bekämpft werden.

Die Lotsenstation befindet sich in der Iltisstraße 8 in Kiel, der Kontakt kann telefonisch (0431 5302 3863) oder per mail an post@kieler-senioren-lotse.de hergestellt werden.

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Seit April 2013 besteht das Projekt "Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein", welches gemeinsam vom Sozialministerium und dem Paritätischen durchgeführt wird, finanziell unterstützt vom Generali Zukunftsfonds. Inhalt des Projektes ist die Initiierung und Begleitung von Nachbarschaftsnetzen im Land, die Vermittlung generationsübergreifender, inklusiver Unterstützungsleistungen und die Vernetzung von  Menschen und Initiativen.

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Im Laufe dieser drei Jahre wurden von den Projektverantwortlichen eine Reihe von Initiativen unterstützt und beraten. Im Rahmen einer feierlichen Zwischenbilanz kamen im Sozialministerium in Kiel Menschen aus ganz Schleswig-Holstein zusammen, um den Abschluss der Förderperiode von 2013 bis 2016 gemeinsam zu feiern.

Die meisten von ihnen kommen aus Initiativen der Nachbarschaftshilfe, die sich gemeinsam für ein gutes Zusammenleben stark machen. Gemeinsam für einander da zu sein, und das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten liegt ihnen genauso am Herzen wie die Weiterentwicklung ihrer Gemeinden. Den Mitgliedern dieser Initiativen ist gemein, dass sie sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements für ihre Quartiere stark machen. Durch Beratung, Workshops oder Zukunftswerkstätten wurden sie hierbei von den MitarbeiterInnen des Projektes unterstützt.

Weitere Meilensteine im Projektzeitraum waren die Durchführung mehrerer Zertifikatskurse unter dem Titel "Vom Brauchen und Gebraucht werden", die Durchführung von Bürgerversammlungen, Vorträgen zum Thema oder -gerade in der letzten Zeit- die Beratung im Rahmen der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete. Das Spektrum hierbei umfasste sowohl die Moderation und Durchführung von Workshops als auch die Beratung einzelner Initiativen. Auch zukünftig wird dieses Themenfeld voraussichtlich einen großen Raum einnehmen, denn die Inklusion in die Gemeinde kann nicht ohne die Gemeinde funktionieren.

Nach den Grußworten von der Ministerin Alheit und VertreterInnen des Paritätischen und des Generali Zukunftsfonds konnten sich die BesucherInnen über einen Gastvortrag von Herrn Prof. Dr. Klaus Dörner freuen, der unter dem Titel „Nachbarschaft - das Herzstück der Gesellschaft“ über seine Ansichten eines gelingenden gesellschaftlichen Zusammenlebens referierte.

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Die 12. Woche des bürgerschaftlichen Engagements wird am 16. September 2016 in Berlin eröffnet und endet am 25. September 2016. AkteurInnen sind dazu eingeladen, sich an der bundesweiten Aktionswoche 2016 zu beteiligen. Die Wichtigkeit von bürgerschaftlichem Engagement soll dadurch stärker in die Öffentlichkeit rücken.

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Engagement ist gefragt. Sei es der Einsatz für Geflohene, das Engagement im Umwelt-, Tier- oder Naturschutz, für Gesundheit, Bildung oder nachhaltige Entwicklung oder der ehrenamtliche Einsatz im Sport.

Zeigen kann man es, indem man sein Tun durch eine Veranstaltung darstellt, die im Zeitraum der Aktionswoche stattfindet. Zum Beispiel mit einem Tag der offenen Tür, einer Diskussionsveranstaltung, einer Lesung, einem Workshop, freiwilligen Arbeitseinsätzen, Ausflügen oder Sportveranstaltungen oder einfach einer Einladung zum Kaffeetrinken in den Räumlichkeiten der eigenen Initiative – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Die Veranstaltung kann in den Engagementkalender mit Termin und kurzer Beschreibung eingetragen werden. Über die verschiedenen Suchfunktionen des Kalenders kann man die Einträge finden.

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Am 08.04.2016 geht es von 10:00 bis 13:30 um „Sexualität in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz“. Denn Sexualität endet nicht im Alter und ist normalerweise auch kein Problem. Bei Menschen mit Demenz kann es aber aufgrund situativer Desorientierung zu unerwartet schwierigen Situationen kommen.

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Die Dipl. Gerontologin Margret Schleede-Gebert stellt Lösungsstrategien für alltägliche, insbesondere pflegerische Situationen dar.

Kosten: 55 Euro, ermäßigt 30 Euro, Pausengetränke sind enthalten. Eine verbindliche Anmeldung über das Kompetenzzentrum Demenz, Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt, Tel. 040/609 26 420, Fax 040/308 57 986, oder per E-Mail an info@demenz-sh.de ist notwendig.

Online finden Sie das gesamte Fortbildungsprogramm des Kompetenzzentrums sowie weitere Termine in ganz Schleswig-Holstein. Das Programm enthält 29 verschiedene Fortbildungen zu sozialen, medizinischen, therapeutischen, rechtlichen und ethischen Aspekten im Umgang mit Menschen mit Demenz.

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Die Robert Bosch Stiftung zeichnet die besten Ideen zum Thema "Vielfältig Wohnen im Alter" aus. Sie können sich bis zum 26.04.2016 um den Deutschen Alterspreis, der mit insgesamt 120.000 Euro dotiert ist, online bewerben.

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Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich, lange selbständig wohnen zu können. Um dies zu ermöglichen, sind immer mehr Ältere bereit, den eigenen Lebensstil anzupassen, wollen aber ihre Lebensentwürfe und Ansprüche an das Zuhause nicht vollständig aufgeben. Gelingendes Wohnen im Alter schließt daher die vielfältigen Bedürfnisse der älteren Menschen ein und ist zukunftsorientiert gestaltet.

Nachdem die Robert Bosch Stiftung mit dem Deutschen Alterspreises 2015 beispielgebende Initiativen für ein altersfreundliches Stadtleben ausgezeichnet hat, werden in diesem Jahr die besten Ideen zum Thema „Vielfältig Wohnen“ gesucht. Der Deutsche Alterspreis steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig.

Bewerbungen sind bis zum 26. April 2016 ausschließlich über das Online-Bewerberportal möglich.

Es werden Initiativen gesucht, die einen neuen Blick auf das Thema Wohnen im Alter ermöglichen. Konzepte aus der Architektur schaffen eine barrierefreie und an die verschiedenen Lebensphasen anpassbare Wohnumgebung. Ansätze aus der Technik und dem Design erhöhen die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden. Alternative Formen des Wohnens erproben neue Wege des Zusammenlebens, die auch der wachsenden Pluralität von Lebensentwürfen und kulturellen wie religiösen Zugehörigkeiten in unserer Gesellschaft Rechnung tragen.

Die Bewerbungen sollten mit Originalität überraschen, zukunftsweisende Lösungsansätze präsentieren und das Potential haben, als Vorbilder zu wirken.

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Im Februar veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband den Bericht zur Armutsentwicklung mit dem Titel "Zeit zu handeln". Der Armutsbericht wurde zum ersten Mal unter Mitwirkung anderer Fachverbände und Organisationen veröffentlicht. Es wird kritisiert, dass die Armutsquote in Deutschland mit 15,4 Prozent auf hohem Niveau verharrt, trotz des guten Wirtschaftsjahres 2014. Die Armutsquote von RentnerInnen ist stark gestiegen.

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Während in neun Bundesländern die Armutsquoten 2014 gesunken seien, belegt der Bericht einen Anstieg der Armut in den bevölkerungsreichen Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie RentnerInnen, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege. Die Herausgeber sehen daher auch keinerlei Anlass zur Entwarnung und fordern von der Bundesregierung einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um dringend notwendige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen.

Die Armutsquote sei zwar von 2013 auf 2014 um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Ob der Negativtrend seit 2006, als die Armutsquote noch 14 Prozent betrug, damit gestoppt sei, sei jedoch offen. Während es insbesondere in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern signifikante Rückgänge der Armutsquoten gegeben habe, setze sich der Negativtrend in Nordrhein-Westfalen ungebrochen fort. Das Ruhrgebiet bleibe mit Blick auf Bevölkerungsdichte und Trend die armutspolitische Problemregion Nummer Eins in Deutschland. Seit 2006 sei die Armutsquote im Ruhrgebiet um 27 Prozent angestiegen auf einen neuen Höchststand von 20 Prozent. Die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen sind nach dem Bericht Erwerbslose (58 %). Auch die Kinderarmutsquote (19 %) liegt nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt, wobei die Hälfte der armen Kinder in Haushalten Alleinerziehender lebt. Die Armutsquote Alleinerziehender liegt bei sogar 42 %, was u.a. an systematischen familien- und sozialpolitischen Unterlassungen liegt. Alarmierend sei die Entwicklung insbesondere bei Haushalten von RentnerInnen. Erstmalig seien sie mit 15,6 Prozent überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Quote der altersarmen RentnerInnen sei seit 2005 um 46 Prozent und damit so stark angewachsen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Ergänzend zu den empirischen Befunden beleuchten die ExpertInnen in dem Bericht auch umfassend die Lebenslagen einzelner nach der Statistik überdurchschnittlich von Armut betroffener Personengruppen wie bspw. Kinder oder MigrantInnen sowie derjenigen, die bisher gar nicht von der Statistik erfasst werden, wie Obdachlose oder Geflüchtete.

Die Herausgeber verstehen den gemeinsamen Bericht als „parteiisch und aufklärerisch im besten Sinne“ und erklären: „Wir sind Verbände und Fachorganisationen, die die Lebenslagen der Betroffenen kennen und ihnen mit diesem Bericht eine Stimme geben wollen. Wir wissen, wovon wir reden und was Armut in Deutschland bedeutet. Es ist Zeit für eine Sozialpolitik, die wirklich alle Menschen mitnimmt und keinen zurück lässt. Es ist Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.“ Für den 7. und 8. Juli 2016 kündigen die Herausgeber als nächste gemeinsame Aktion einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den bereits weitere Mitveranstalter wie u.a. der DGB gewonnen werden konnten.

Den gesamten Bericht können Sie online herunterladen. Auf der Homepage können Sie sich auch die Daten einer Region oder Stadt ansehen.

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Mehrgenerationenhäuser spielen nach Ansicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb plant es ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Dafür stehen jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens ist für April 2016 geplant.

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Laut dem Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, leisten die Häuser erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und sind im sozialen Füreinander der BewohnerInnen unverzichtbar geworden. Die Förderung wird auf generationenübergreifendes Miteinander und Engagement fokussiert.

Das neue Programm soll zunächst von 2017 bis 2020 laufen. Hauptziel ist, die Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Integration von Geflüchteten zu stärken. Das BMFSFJ fördert seit 2006 Mehrgenerationenhäuser in rund 450 Kommunen. Das aktuelle Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete im Januar 2012 und endet am 31.12.2016. Um Erfahrungswissen zu sichern, sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen im neuen Bundesprogramm möglichst erhalten bleiben.

Bisher geförderte Mehrgenerationenhäuser, die am Folgeprogramm nicht mehr teilnehmen werden, sollen durch neue Häuser ersetzt werden. Eine Bewerbung neuer Häuser ist also möglich und erwünscht. Antragsteller können kommunale und freie Träger sein.

Die konzeptionelle Neugestaltung beruht auf Anregungen aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung.

Statt, wie bisher vier, wird es ab 2017 nur noch zwei Schwerpunkte geben: Die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Außerdem werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung von freiwilligem Engagement und Sozialraumorientierung.

Neben der Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land künftig auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss soll konzeptionelle Überlegungen dazu beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden kann.

Der Bund will weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des im Januar 2017 startenden neuen Bundesprogramms erprobt.

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