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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) weist auf neue Erkenntnisse zu Lebensformen von älteren Menschen hin. Immer mehr Personen, die in einer Partnerschaft sind, leben in getrennten Haushalten. Diese Konstellation wird auch als ‚Living-Apart-Together‘ bezeichnet, was übersetzt so viel wie ‚räumlich getrennt – zusammenlebend‘ bedeutet.

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Im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DAS), einer repräsentative Quer- und Längsschnittstudie, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, wurden Menschen ab 43 Jahren nun dazu befragt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass rund 6 % der Befragten in dieser Konstellation leben. Von diesen Personen, die in einer ‚Living-Apart-Together‘-Partnerschaft leben, haben in der Befragung weiterhin über die Hälfte (54,7 %) angegeben, dass sie gerne in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Partner oder der Partnerin leben würden.

Interessant ist dabei eine Unterscheidung nach verschiedenen Altersspannen, denn es zeigt sich, dass bei den Befragten von 43 bis 65 Jahren 61,7 % einen gemeinsamen Haushalt bevorzugen würden, wohingegen es bei den Befragten ab 66 Jahren lediglich 20,2 % sind, also rund jede fünfte Person.

Der Unterschied kann zum Beispiel daher kommen, dass Personen aus der Gruppe der ab 66-jährigen Menschen bereits seit langer Zeit in derselben Umgebung wohnen und dort nicht wegziehen wollen. Außerdem haben sie sich möglicherweise an den Alltag und diese Lebensform gewöhnt, wenn sie schon länger so leben.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse zu der Untersuchung finden Sie auf der Website des DZA. Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

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Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

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Bereits im Juli 2024 wurde der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ein zentrales Thema sind die langen Bearbeitungszeiten in den Sozialbehörden, die sich wie ein roter Faden durch sämtliche soziale Bereiche ziehen.

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Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung.

Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt.

Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung

  • Widerspruch eingelegt haben,
  • nicht aktiv wurden oder
  • aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen keinen Antrag gestellt haben.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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Am 06.11.2024 findet in Berlin eine Großkundgebung statt. Auf dieser Demonstration soll der Inflationsausgleich auch für Rentner*innen gefordert werden. Der Seniorenbeirat aus Stockelsdorf (Ostholstein) organisiert dazu Mitfahrgelegenheiten in gemieteten Bussen.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf organisierte zu den gleichen Forderungen bereits eine Podiumsdiskussion.

Anmeldung zur Mitfahrt im Bus

Die Anmeldungen zur Fahrt nach Berlin am 06.11. können bei Jürgen Fischer telefonisch unter 0451/494036 (der Anrufbeantworter ist an, Rückruf erfolgt) oder per Mail unter seniorenbeirat@stockelsdorf.de erfolgen. Da dem Busunternehmen die Anzahl der benötigten Busse gemeldet werden muss, sollte die Anmeldung bis spätestens Freitag (11.10.2024) erfolgen.

Die Fahrkosten von 30 Euro (ab Stockelsdorf) sollen im Voraus bezahlt werden. Dazu bittet der Seniorenbeirat um Überweisung mit Namen und Vornamen auf das im Anhang genannte Konto.

Sollte die Kundgebung nicht stattfinden, wird das eingezahlte Geld selbstverständlich erstattet.

Organisatorisches am 06.11.

Am 06.11. geht die Fahrt um 7 Uhr auf dem Parkplatz vor Famila in Stockelsdorf los. Mitfahrende können ihren PKW im vorderen Bereich bei der Einfahrt auf dem Parkplatz abstellen und erhalten dazu von Jürgen Fischer einen „Parkausweis“ am Bus.

Die Kundgebung findet nach den bisherigen Planungen am Brandenburger Tor in Berlin statt.

Verpflegung für den Tag sollte von den Teilnehmer*innen selbst mitgebracht werden.

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Ohne digitale Medien geht heute fast nichts mehr – und das unabhängig von der Lebensphase, in der sich eine Person befindet. Das bedeutet, dass es für Menschen hilfreich ist, sich mit dem Medium orientieren zu können und auch eine gewisse Kompetenz darin zu haben, Inhalte und Qualität einzuschätzen.

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Nun hat der DigitalPakt Alter, eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Kommunenwettbewerb ausgerufen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Kluge Angebote sorgen dafür, dass mehr ältere Menschen von der Digitalisierung in ihrem Alltag profitieren.“

Bis zum 31. Oktober 2024 können interessierte Kommunen ihre Projekte und Initiativen einreichen. Die ersten zehn Kommunen erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Verfügung gestellt wird das Preisgeld von der Commerzbank-Stiftung. Interessanterweise ist weiter unten nur von neun Kommunen die Rede, die von einer Jury in den Kategorien „Konzept und Strategie“, „Gute Praxis“ und „Vernetzung“ ausgewählt werden. Damit es fair bleibt, berücksichtigen die Juror*innen unter anderem die Größe der jeweiligen Kommunen. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Deutschen Seniorentags vom 2. bis 4. April in Mannheim statt.

Neben den Preisgeldern soll der Wettbewerb für die Teilnehmer*innen auch eine Chance sein, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen. Inwieweit der Wettbewerb einen Austausch ermöglicht, hängt davon ab, ob die teilnehmenden Projekte und Initiativen sich über die jeweils anderen informieren und in Kontakt treten.

Unter folgenden Links geht es zur Wettbewerbsseite mit dem Bewerbungsformular, den Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Jury und den FAQ (englische Abkürzung für "frequently asked questions", deutsch etwa: "häufig gestellte Fragen").

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Vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.10.2024 finden in mehreren Orten Schleswig-Holsteins Workshops, Gesprächsrunden und Hilfsangebote für Menschen statt, welche ihre eigenen Familienmitglieder zu Hause pflegen und betreuen.

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Das Programm wird durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert sowie durch mehrere Vereine auf Landesebene organisiert.

Die Pflege der eigenen Angehörigen stellt nicht selten eine hohe zusätzliche Belastung neben Beruf und Privatleben dar. In Schleswig-Holstein übernimmt ca. jede 15. Person diese Aufgabe, was die Folgen des demographischen Wandels, insbesondere im Pflegebereich, etwas abfedert. Nichtsdestotrotz sind viele pflegende Angehörige überfordert und fühlen sich mit ihrer Verantwortung häufig alleingelassen.

Genau diese Menschen sollen durch die Woche der pflegenden Angehörigen eine Plattform erhalten, die ihnen Möglichkeiten zur besseren Koordinierung der Heimpflege bietet. So können die Teilnehmer*innen untereinander Erfahrungen und Ratschläge austauschen, aber auch seitens der Veranstalter*innen zusätzliche Kompetenzen erwerben, welche den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern.

Eigene Veranstaltungen als Beitrag zur Woche der pflegenden Angehörigen sind herzlich willkommen. Dabei muss zunächst ein Online-Formular ausgefüllt werden, welches die für die Veranstaltung relevanten Informationen abfragt. Anschließend wird das Formular automatisch gespeichert und seitens der Redaktion auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Wenn diese die Veranstaltung anerkennt und zulässt, wird diese freigegeben und erhält einen Eintrag im Veranstaltungskalender und der interaktiven Veranstaltungskarte.

Bereits vor der Woche der pflegenden Angehörigen sind vereinzelte Veranstaltungen geplant. So lädt u.a. die Landtagsfraktion SPD Schleswig-Holstein am 08.10.2024 zu einem Vortrag mit darauffolgender Diskussionsrunde mit dem Thema „Wie können wir mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen?“ (mehr Infos) ein. Ebenfalls können Sie am 10. oder 14.10.2024 in Eutin an einem 2,5-stündigen Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Betreuer*innen teilnehmen (mehr Infos) oder sich am 12.10.2024 in Büdelsdorf gemeinsam mit Angehörigen demenzkranker Personen über die Tragweite der Erkrankung sowie über eine angemessene häusliche Gestaltung für Betroffene informieren und austauschen (mehr Infos).

Die Veranstaltungen benötigen zum Teil eine Anmeldung.

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Ausgangspunkt der aktuellen Rentensituation ist der demografische Wandel. Kamen 1962 rund sechs Beitragszahler*innen auf einen Rentner*in, so werden es 2030 voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler*innen sein.

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Wie Rainer Schlegel, Gerichtspräsident des Bundessozialgerichts, gegenüber der Tagesschau in einem Interview von Februar 2023 betonte, ist 2030 mit einer besonderen Zuspitzung zu rechnen. In diesem Jahr geht ein Großteil der geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Hinzu kommt die seit den 60ern angestiegene Lebenserwartung. Damit kommen nicht nur weniger Beitragszahler*innen auf eine Rentner*in, sondern diese müssen auch länger finanziert werden. Zu diesem Thema haben wir bereits im Juni 2024 eine kleine Programmempfehlung geschrieben, für jene, die sich einen  Überblick aus satirischer Perspektive verschaffen wollen.

Momentan wird die gesetzliche Rente zu einem Teil aus den Beiträgen und zum zweiten Teil mit über 100 Mrd. Euro aus dem Staatshaushalt finanziert. Gehen wir realistisch davon aus, dass der staatliche Anteil sich kaum nennenswert erhöhen wird, dann bedeutet eine Rentenerhöhung, dass die Beiträge steigen müssen. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Mehr Beitragszahler*innen. Dies ist allerdings das Ausgangsproblem und daher unwahrscheinlich.
  • Ein höherer Beitragssatz. Das bedeutet allerdings, dass alle sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen weniger Netto von ihrem Brutto haben, was insbesondere die mittleren bis niedrigen Einkommen trifft, weil hier das Einkommen zum größeren Teil verkonsumiert wird, während es bei höheren Einkommen eher die Sparrate minimiert. Auch das ist nicht wünschenswert.
  • Als dritte Möglichkeit wäre aber auch ein grundsätzlicher Anstieg der Einkommen denkbar. Wer mehr Einkommen bekommt, zahlt nominal auch mehr in die Rente und hat am Ende sogar noch mehr Geld in der Tasche. Hier liegt das Problem allerdings im Konflikt zwischen Unternehmen und Angestellten.

In den letzten drei Jahrzehnten ist die Wirtschaftsleistung (preisbereinigt) um mehr als 40% gestiegen. Die Reallöhne sind hingegen in Deutschland zwischen 1991 und 2019 nur um 12,3 % gestiegen, so ein Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb).

Auch der Ökonom Maurice Höfgen verweist in seiner Reaktion auf ein Interview von Finanzminister Christian Lindner gegenüber dem Kanal „Finanzfluss“ auf diesen Zusammenhang. Dabei sind höhere Löhne nicht automatisch eine Verringerung des Unternehmensumsatzes. Höfgen macht deutlich, dass es immer auch um Effizienz geht. Übersetzt heißt das, die aktuelle wie zukünftige Rente hängt auch davon ab, wie gut die (Aus-)Bildung der aktuellen Generation finanziert wird und ob diese danach entsprechende Jobs findet. Beides ist auch eine Frage staatlicher Investitionen, mit denen allerdings bei der momentanen Spardoktrin kaum zu rechnen ist.

Um dem zu begegnen, plant Lindner statt mehr Investitionen in die Wirtschaft ein sogenanntes Generationenkapital. Dabei wird nach Angaben des Finanzministeriums mit „Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein Kapitalstock aufgebaut […], dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.“ Wie allerdings Thomas Kehl von Finanzfluss heraushebt, wird es vermutlich mehrere Jahrzehnte brauchen, bis daraus ein handfester Kapitalstock gewachsen ist. Hinzu kommt, dass das Generationenkapital nicht den Rententopf zusätzlich aufstockt; stattdessen soll es lediglich den Bundeszuschuss schmälern, wie Höfgen ergänzt.

Auch wird mit der sogenannten „Aktienrente“, wie das Generationenkapital auch heißt, nur die Hälfte des Problems angegangen. Neben der Frage, wie der Rententopf zu füllen ist, liegt das viel fundamentalere Problem in der Frage: „Stellen wir mit weniger Erwerbstätigen noch genügend Güter und Dienstleistungen her, dass wir die gesamte Gesellschaft – dann mit mehr Rentnern – versorgen können?“ Ausläufer dieses Problems haben wir bei auf seniorenpolitik-aktuell.de bereits aufgegriffen, z. B. bei dem Thema Pflege. Kurz gefasst: Selbst mit einer höheren Rente muss erstmal jemanden gefunden werden, wenn in einer späten Lebensphase mehr Hilfe benötigt wird.

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Musik ist für viele Menschen aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie kann einen erheblichen Beitrag zum mentalen Wohlbefinden leisten und ist Bestandteil der kulturellen Teilhabe. Geschmäcker umfassen eine Vielfalt an Musikgenres und Interpret*innen. Darüber hinaus beginnt musikalische Bildung heutzutage oft schon im frühen Kindesalter und führt dazu, dass viele Menschen ein Instrument beherrschen, da das Musizieren für die Psyche meist Vorteile mit sich bringt.

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In einer Pressemitteilung des Deutschen Musikrats werden – basierend auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Musik auch Demenz und ähnlichen altersbedingten Erkrankungen entgegenwirken kann – explizite musikalische Angebote für Demenzkranke gefordert. Prof. Christian Höppner, Generalsekräter des Deutschen Musikrats, betont die Bedeutung von Musik im Alltag von Menschen mit Demenz und appelliert zu einem landesweiten Ausbau von Organisationen, Workshops und Netzwerken, die Musik für demenzkranke Menschen zugänglich machen.

Zwar lässt sich Demenz weder heilen noch rückgängig machen, Betroffene können von Musik dennoch profitieren: Sie kann beruhigen, von alltäglichen Sorgen ablenken, ein Stück kulturelle Bildung vermitteln und einen Lebenssinn verleihen.

Ein Jahr zuvor wurde bereits die Bundesinitiative Musik und Demenz gegründet, welche sich ganz auf die musikalischen Erfahrungen von Demenzkranken vor dem Hintergrund des Rechts auf kulturelle Teilhabe für Alle fokussiert. In einer Resolution vom 29. März 2023 richtet die Organisation sich direkt an die verantwortlichen Bundesministerien und fordert in einem Sechs-Punkte-Programm mehr Handlungen bezüglich Musik für Demenzkranke.

Neben der Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote für musikalische Teilhabe wird auch eine deutschlandweite Verfügbarkeit lokaler Anlaufstellen verlangt. Hierfür benötigt es geschulte Fachkräfte und eine gute Vernetzung der Institutionen untereinander. Die Umsetzung der vorgestellten Ansätze soll Menschen, die aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen über keine adäquate Vertretung ihrer kulturellen Bedürfnisse verfügen, genau diese ermöglichen, sodass auch diese durch das Musizieren, Singen oder Hören von Musik gesellschaftliche Partizipation erfahren können.

Bereits im kommenden Jahr sollte das ausgearbeitete Konzept laut Resolution in die hiesige Politik integriert werden.

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Moderne Kommunikationsmittel sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, denn sie bieten nicht nur vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Bildung, Freizeit, Arbeit und Vernetzung, sondern verdrängen auch analoge Medien immer mehr. Mittlerweile wird das Smartphone zum Bezahlen der Einkäufe benutzt und Themen wie Künstliche Intelligenz dringen immer mehr in das gesellschaftliche Leben ein. Ein rasanter und weiterhin voranschreitender Prozess, welcher Senior*innen überfordern oder verunsichern kann.

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Dies betrifft nicht nur ältere Menschen, noch immer kann jeder vierte Mensch in Deutschland als „digital außenstehend“ und damit als wenig bis gar nicht erfahren hinsichtlich Mediennutzung bezeichnet werden.

Für die Aneignung von Medienkompetenzen ist es prinzipiell nie zu spät. Getreu diesem Motto bietet die Arbeiterwohlfahrt (AWO, hier eine kurze Übersicht) am 4. und 5. November 2024 ein virtuelles Seminar für alle älteren Menschen an, die ihre Kenntnisse und Fertigkeiten bezüglich Mediennutzung aufbessern möchten.

Dabei werden die Teilnehmer*innen durch Mitarbeiter*innen zahlreicher sozialer Institutionen sowie Freiwillige geschult und beantworten sämtliche Fragen rund um Digitalisierung: Wie erstelle ich mir ein Instagram-Profil? Was muss ich tun, wenn das W-LAN meines Computers nicht funktioniert? Worauf kommt es beim Bearbeiten von Fotos und Videos an?

Für jeweils ein paar Stunden am Tag werden die Interessierten schrittweise an den kompetenten und effizienten Umgang mit elektronischen Geräten und ihren Möglichkeiten herangeführt, damit sie diese eigenständiger und selbstsicherer bedienen können und im Hinblick auf potentielle Gefahren wie Betrugsmaschen und Hate Speech (Hass Rede) sensibilisiert werden. Auch Alexa, ChatGPT und ähnliches werden bei Bedarf thematisiert und erklärt.

Das Online-Seminar, welchem bereits im September ein zweitägiges Seminar in Essen vorausgeht, ist Teil des AWO-internen Projekts DigiTeilhabe, dessen oberstes Ziel darin besteht, Menschen aller Altersklassen die Integration ins gesellschaftliche Leben durch die Vermittlung von Kompetenzen rund um elektronische Datenverarbeitung zu gewähren. Da ältere Menschen in der Regel weniger mit der virtuellen Welt vertraut sind als etwa die Generation Z, drohen Nachteile wie Vereinsamung, Wissenslücken und Einschränkungen im alltäglichen Handeln. Darum sollen Senior*innen, aber auch alle anderen mit einem entsprechenden Bedarf, das digitale Zeitalter „verstehen, erleben und mitgestalten“ können, so die AWO selbst. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind besonders stark auf die Mediennutzung angewiesen, weshalb die AWO sich für eine barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Endgeräten einsetzt.

Die Kosten für das über Zoom stattfindende Seminar belaufen sich für Mitglieder der AWO auf 39€ und für sonstige Teilnehmende auf 49€. Zur Anmeldung inklusive einer PDF-Datei, in welcher sämtliche Informationen über das Seminar kompakt zusammengefasst sind, gelangen Sie hier.

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