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Laut eines Briefes zur „mentalen Gesundheit von älteren Menschen“ der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) bleiben psychische Erkrankungen oft unbemerkt und unbehandelt, werden als normales Altern abgetan oder durch andere Gesundheitsprobleme überschattet.

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Laut „Policy Brief“ der UNECE vom Juni 2024 zählen dabei ältere Frauen, Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Bewohner*innen von Langzeitpflegeeinrichtungen zu den zentralen Risikogruppen. Insbesondere Depressionen machen dabei mit fast 30 % einen großen Teil der Problemlage aus. Fast 80 % der Depressionen bleiben dabei unbehandelt.

Mit ca. 25 % an Depression erkrankten Personen unter Personen ab 60 Jahren liegt Deutschland dabei im Mittelfeld der UNECE-Länder. Betrachtet man die Unterschiede nach Geschlecht und Alter, so liegt Deutschland auf Platz 19 bzw. 22 von 28 Ländern.

Insbesondere Bildung, die zudem häufig mit sozioökonomischen Faktoren wie einem geringeren Verdienst korreliert, stellt laut UNECE in Deutschland einen bedeutenden sozioökonomischen Ungleichheitsfaktor in Bezug auf Depressionen dar. Ein weiterer zentraler Risikofaktor ist Einsamkeit. Auch hier sind in einigen europäischen Ländern fast 30 Prozent der älteren Menschen betroffen. Durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wurde der Einsamkeitsfaktor zudem noch verschärft.

Dabei beginnen die Ursachen bereits weit vor den Symptomen, unter denen Menschen in einer späten Lebensphase zu leiden haben. „Die physische und soziale Umgebung, in der Menschen leben und altern, prägt ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Laufe ihres Lebens und spielt eine bedeutende Rolle für die psychische Gesundheit. Zum Beispiel kann das Leben in Wohnvierteln mit hohen Kriminalitätsraten oder der Angst vor Verbrechen zu chronischer Angst führen, was die soziale Interaktion und Teilnahme am Gemeinschaftsleben einschränken kann.“

Auch individuellere Umstände spielen eine Rolle. Für Personen, die bspw. sozioökonomisch schlecht abgesichert sind, können hohe Behandlungs- und Pflegekosten zu Stress und Angst beitragen, was das Risiko für psychische Störungen erhöht.

Der Bericht stellt konkrete Strategien und Beispiele aus verschiedenen Ländern vor, die sich mit einer Verbesserung im Umgang mit der psychischen Gesundheit befassen. Für Deutschland ist es der Ratgeber „Entlastung für die Seele. Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Neben der Beschreibung von „typischen“ Belastungen, auf die pflegende Angehörige treffen können, geht es hierbei auch um „Wege […], wie ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen kann“. Dazu zählt auch, rechtzeitig Entlastung und Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck gibt der Ratgeber konkrete Unterstützungsangebote. Allerdings fokussiert der Ratgeber der BAGSO auf individueller Hilfe, es werden keine systemischen, präventiven Maßnahmen benannt.

Die UNECE kommt zu dem Ergebnis: „Die psychische Gesundheit älterer Menschen wird durch die Ansammlung von Erfahrungen und Herausforderungen beeinflusst, denen sie im Laufe ihres Lebens begegnet sind, einschließlich im späteren Leben. […] Durch Investitionen in frühzeitige Präventionsinitiativen wie Bildungsprogramme zur psychischen Gesundheitskompetenz und die Förderung sozialer Kontakte in Kindheit und Jugend können politische Maßnahmen dazu beitragen, Menschen mit den Werkzeugen auszustatten, um den Stress des Lebens zu bewältigen. Darüber hinaus kann die Förderung gesunder Lebensgewohnheiten, einschließlich regelmäßiger körperlicher Aktivität, sozialer Kontakte sowie psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz während des gesamten Erwachsenenalters erheblich zur psychischen Gesundheit im späteren Leben beitragen. Diese frühen Investitionen können nachhaltige Auswirkungen haben und eine Grundlage für Resilienz und psychische Gesundheit im Alter schaffen.“

Die Bekämpfung psychischer Erkrankungen in den späten Lebensphasen beginnt also damit, sozioökonomische Ungleichheiten in der Kindheit zu kompensieren und die Menschen während und über die Erwerbsphase hinaus nicht allein zu lassen.

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„Dritte Orte“ sind wichtige Begegnungsräume für ältere Menschen, um Gemeinschaft, Kultur und Bildung zu erleben. Gerade in einer Lebensphase ohne Erwerbsarbeit können soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe am Arbeitsplatz (als zweitem Ort) und in der Familie (als erstem Ort) für viele Menschen seltener werden oder sogar ganz verschwinden.

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Zu diesem Schluss kommt auch die 2023 von der Körber Stiftung veröffentlichte Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“. Dritte Orte sind öffentliche Räume, die durch ihre Funktion und Struktur eine solche Gemeinschaft in kultureller oder bildender Atmosphäre erschaffen. Sie sind „[…] einladend, offen, kommunikativ, niedrigschwellig und gut erreichbar.“ Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft bieten sie einen nicht zu unterschätzenden Hebel für eine gute Quartiersgestaltung, auch zwischen den Generationen.

Neben ihrer Beschreibung des Phänomens „Dritte Orte“ beleuchtet die Studie auch die Schwierigkeiten bei ihrer Gestaltung. Während es sich durch die vorhandene Infrastruktur in Städten lohnt, bereits in der Stadtplanung „Dritte Orte“ mitzudenken und es genügend Träger mit unterschiedlichstem Angebot gibt, stellt sich auf dem Land zunächst die Frage: Wer kommt und vor allem, wie, wohin? Die Studie betont, dass es hier vor allem Dorffeste und Vereine sind, die den „Dritten Ort“ ausmachen.

Aber Vereine sind nicht für jeden etwas und manchmal möchte man in der Gesellschaft auch etwas für sich machen können. Gemeinschaft und Eingebundensein müssen schließlich nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Person, die von Einsamkeit betroffen ist, ständig Aktion und Programm sucht. Vor diesem Hintergrund bekommen Cafés und auch Bibliotheken einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Während in Universitätsstädten in Zeiten digitaler Medien und Ausleihe die Bibliotheken fast durchgehend voll besucht sind, werden „gewohnheitsmäßige Leser*innen seltener“. Auch die Medienausleihe ist in Zeiten von Streamingdiensten ein selten genutztes Angebot.

Die Studie liefert deshalb einige gute Ideen für Initiativen, Vereine, lokale Politiker*innen und Privatpersonen, was möglich ist bzw. was man ausprobieren könnte. Ein gutes Beispiel für Orte, die bereits auch in kleinen Städten und sogar in einigen Gemeinden existieren, sind Bibliotheken. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht erst gebaut werden müssen. Sie bieten einen kostenlosen und öffentlichen Raum und haben meist Platz für Veranstaltungen. Die Körber-Studie führt hier die etwas pathetische Konzeptidee an, Bibliotheken zu „Palästen des Volkes, die dem Gemeinwesen Stabilität verleihen“, umzugestalten. „In den USA, den Niederlanden und Nordeuropa verstehen sich bereits viele Bibliotheken ausdrücklich als Dritte Orte – und erschließen so neue Nutzergruppen aller Generationen.“

Allerdings wirft dies in ländlichen Regionen wieder die Frage auf, wie Menschen dort hin- und wegkommen. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen stellt sich die Frage, wie Umbau oder Neugestaltung hin zu einer Begegnungsstätte finanziert werden könnte.

Für Interessierte, die sich damit näher auseinandersetzen möchten, findet am 7. Oktober 2024 von 14 bis 16.30 Uhr, ein online Gespräch des Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (Kubia) statt.

  • Darin stellt Karin Haist, Demografie-Expertin der Körber-Stiftung, die Ergebnisse der Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ vor.
  • Zudem berichten Heike Pflugner von der Stadtbibliothek Solingen und Anja Wansing von der Stadtbücherei St. Felizitas in Lüdinghausen von ihren Praxiserfahrungen mit Senior*innencafés, Lesepat*innen-Projekten, Bücherplauschstunden und anderen Formaten für Ältere.
  • Im Anschluss gibt es Gelegenheit, sich in Kleingruppen über eigene Erfahrungen und Ziele auszutauschen.

Hier geht es zur Anmeldung für die Online-Veranstaltung. Dort finden sich auch Kontaktdaten der Veranstalter für etwaige Nachfragen.

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Ob und was gemeinnütziges Engagement für die Gemeinschaft ist, lässt sich nicht immer anhand eines offiziellen Status festmachen. Das gilt besonders für kleine und/oder informelle Gruppen. Das Förderprogramm "Initiativ" der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) richtet sich an diese Organisationen, die den formalen Status der Gemeinnützigkeit (noch) nicht haben und an nicht rechtsfähige Initiativen.

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Bis zum 30. September 2024 können Interessierte online einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind laut DSEE, Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, „die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen.“ Die Fördersumme beträgt bis zu 500 Euro, in Ausnahmen können es auch bis zu 1.000 Euro sein.

Gefördert werden dabei die unterschiedlichsten Anliegen: von Ausgaben für eine bessere Vernetzung, Geld für Weiterbildungen und Schulungen im Ehrenamt oder Fundraising, aber auch Sachkosten für regelmäßige Stammtische der Initiativen oder einmalige Workshops. Auch das Einladen von Trainer*innen oder die Verpflegung für einen solchen Workshop sind förderfähig. Auch ein besserer Webauftritt oder das Erstellen von Broschüren können gefördert werden.

Als Bedingungen gelten:

  • Die Projektziele sollen über das unmittelbare eigene Interesse der antragstellenden Gruppe hinausgehen,
  • das Projekt muss im öffentlichen Interesse liegen und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden.
  • Zusätzlich müssen „Initiativen […] eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.“

Vereine und Initiativen, die bereits gemeinnützig sind und sich auf der Suche nach Nachwuchs befinden, wird auch auf das Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken“ verwiesen. Hier fördert die DSEE z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte oder auch Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro.

Besonders an „ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ will sich das Programm richten. Einen Antragszeitraum gibt es dabei nicht.

Unter folgendem Link finden Interessierte zudem eine Videoanleitung, in der sie schrittweise durch das Anlegen eines Benutzerkontos und das Stellen eines Online-Antrags geführt werden.

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Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Ehefrau Wilhelmine Lübke gegründet. Das KDA steht unter der Schirmherrschaft des amtierenden Bundespräsidenten und verfolgt das Ziel, eine humane Gesellschaft des langen und selbstbestimmten Lebens aktiv mitzugestalten.

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Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern.

Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.

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Einsamkeit, Pflege und altersgerechtes Wohnen sind wichtige Themen für ein würdiges Leben im Alter geht. Diese Themen zeigen auch, wie relativ Alter(n) sein kann: Es ist nicht das Altwerden selbst, sondern mögliche Nebenerscheinungen, auf die die Person, ihr soziales Umfeld oder die baulichen Strukturen im Wohnumfeld (noch) keine Antwort haben.

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Das Thema Einsamkeit haben wir bereits mehrfach aufgegriffen. Auch das Thema Pflege und ihr massiver Reformbedarf gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde von uns schon öfter behandelt. Beim Thema Wohnen hatten wir zuletzt über die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ in Lübeck berichtet: „Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können.“ Aber auch handliche Exponate für den alltäglichen Gebrauch können hier begutachtet werden.

Ein Aspekt, der beim Wohnraum allerdings weniger beleuchtet ist, ist die Frage, wie viele potenzielle Wohnungen es überhaupt gibt, die altersgerecht sind oder das Potenzial haben, bei Bedarf umgebaut zu werden. Nicht in jeden Hausflur passt ein Treppenlift. Hiermit will sich das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befassen. Laut den Verantwortlichen fehle es bundesweit und regional an belastbaren Informationen über die Anzahl altersgerechter Wohnungen sowie über qualitative Merkmale der Anbieter, Belegung und Preissegmente. Auch eine Definition von „altersgerecht im baulichen Sinne“ gebe es nicht. Frühere Studien zeigen allerdings, so das BBSR, dass altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum knapp sind.

„Das Forschungsprojekt soll klären, ob die derzeitige und künftige Neubauentwicklung altersgerechter Wohnungen einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung älterer und anderer bedürftiger Personen leistet.“

Vor diesem Hintergrund steht die Quartiersentwicklung. Selbst wenn es gelingt, dass sich ein Quartier pflegerisch gut aufstellt und sich Ältere - oder auch jüngere Bewohner*innen mit Bedarf - über die Pflegekassen oder andere Töpfe mit diesen Angeboten ausstatten können, bleibt immer noch die Frage: Können ob sie überhaupt in ihren Wohnungen langfristig bleiben können oder ob diese  ungeeignet sind.

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Wenn wir die Bezeichnung „ältere“ Menschen verwenden, haben wir oft eine für uns grobe, aber individuelle Vorstellung im Kopf, was damit gemeint sein soll und ob wir uns mit einschließen. Dasselbe gilt für die Bezeichnung „Jüngere“. Erinnern wir uns zurück an unsere Kindheit, wird dabei erkennbar, dass sich diese Vorstellungen abhängig vom eigenen Alter und dem der Menschen um einen herum verändern. Etwas genauer sind da die beiden Begriffe Lebensphase und Lebenslage.

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Laut Definition der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) meint Lebenslage einen bestimmten Altersabschnitt und Übergangsphase. Als Beispiele kennen wir den Eintritt in die Ausbildung, in den Job, in die nachberufliche Phase, in die Phase des Elternseins und weitere, sich überschneidende Phasen. Hingegen bezieht sich „der soziologische Begriff der Lebenslage […] auf die soziale Position und die Umstände, unter denen Individuen und soziale Gruppen leben“. Hierzu zählt Armut ebenso wie Einsamkeit. Ihnen gegenüber stehen ökonomischer Reichtum und soziale Eingebundenheit.

Für die BZgA sind beide Begriffe der Lage und Phase essenziell, wenn es um die Gesundheit des Menschen geht. Die Begriffe helfen, individuelle Bedürfnisse, Probleme, aber auch Ressourcen der Personen zu bestimmen und damit offenzulegen. Gleichzeitig machen die Begriffe deutlich, dass viele der Themen, die mit (Alters-)Diskriminierung zusammenhängen, nie allein auf das „Altsein“ beschränkt sind.

Der dritte Begriff im Bunde, der sich direkt daran anschließt, unterscheidet zwischen „alt" und „gebrechlich“ sein. „Gebrechlichkeit beschreibt einen Zustand verminderter körperlicher und mentaler Belastbarkeit und Kraft. Betroffene reagieren somit deutlich anfälliger auf Stressfaktoren und haben ein erhöhtes Risiko, ihre Selbstständigkeit zu verlieren oder auch zu versterben.“ So die Definition der Seite Pflege Box, auf der es weitere Informationen zu Symptomen und Maßnahmen, aber auch Prävention bei und von Gebrechlichkeit (englisch: Frailty) gibt. Dabei tritt Gebrechlichkeit häufig im Zusammenhang mit einem hohen Alter auf, betroffen können aber auch junge Menschen sein.

Wie hoch das Risiko ist, dass beispielsweise eine Lungenentzündung einen schweren Verlauf hat, kann durchaus mit der Lebensphase zusammenhängen, aber eben auch mit der Lebenslage. Wieviel Stress eine Person ausgesetzt ist, ob sie genug sozialen Rückhalt hat oder wie gesund sie lebt, sind entscheidende Faktoren. Diese Aspekte stehen häufig in Verbindung mit Fragen der (Alters-)Armut und der sozialen Einbindung.

Die drei zentralen Parameter Phase, Lage und Gesundheit müssen stets berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob und auf welche Weise Menschen ausgeschlossen werden. Diese Faktoren bestimmen auch, welche Ressourcen zur Verfügung stehen und wo Hilfebedarfe bestehen. Falsche Zuschreibungen oder Verallgemeinerungen von Fähigkeiten können dazu führen, dass Personen ausgeschlossen werden, die aufgrund ökonomischer, sozialer und/oder gesundheitlicher Gründe nicht eigenständig an bestimmten Hilfsangeboten teilnehmen können.

Für Institutionen und Vereine, die sich politisch engagieren, kann es angezeigt sein, ihre eigenen blinden Flecken zu überprüfen. Das kann helfen, zu einem würdevollen Leben in den späteren Lebensphasen beizutragen. Insbesondere in Bezug auf die Lebenslage können über die verschiedenen Altersphasen hinweg Verbündete gefunden werden, wenn soziale Probleme wie Armut nicht einfach als Generationen- oder Nationalitätenkonflikte abgetan werden.

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Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit seinen 2,2 Millionen Mitgliedern einer der größten Sozialverbände in Deutschland. Der VdK ist nicht nur sozialpolitisch aktiv, sondern unterstützt auch seine Mitglieder individuell. Auch Nichtmitglieder können von den Informationen und Hilfsangeboten - wie den hier vorgestellten Videos - profitieren, die der Verband bereitstellt.

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Auf der Webseite VDK-TV finden sich zahlreiche Filme, die über aktuelle sozialpolitische Themen informieren. Auch für Senior*innen bieten diese Videos wertvolle Einblicke und Ratschläge. Wir haben hier eine kleine Auswahl bereitgestellt, die sich mit Themen befasst, die auch für Senior*innen interessant sein können:

  • Was gerade bei der Rente schiefläuft: Dieses Kurzvideo kritisiert die gegenwärtige Rentendebatte, die sich stark auf das Renteneintrittsalter fokussiert. Der VdK betont, dass es wichtigere Faktoren für eine gute Rente gibt, die derzeit vernachlässigt werden.
  • Krankenversichert als Rentner*in: Das Video beleuchtet die finanziellen Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Oftmals kann die gesetzliche Versicherung mehrere hundert Euro im Monat günstiger sein. Es wird erklärt, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Hinzuverdienen in der Rente: Hier erhalten die Zuschauer*innen einen Überblick über die wichtigen Aspekte des Hinzuverdienstes während der Rente. Es wird erklärt, worauf bei der Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu achten ist.
  • Richtig pflegeversichert: Dieses Video bietet eine Einführung in das Thema Pflegegrad und Pflegeversicherung. Es beschreibt die Bedeutung der Beantragung eines Pflegegrades und gibt einen Überblick über die relevanten Prozesse sowie die verfügbaren Unterstützungsleistungen.

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Alternative Wohnformen ermöglichen es älteren Menschen, Unterstützung im Alltag zu erhalten, indem sie einen Teil ihres Wohnraums vergünstigt an Jüngere, zumeist Student*innen, vermieten. In seinem Bericht aus dem Dezember 2023 weist der Bundesrechnungshof allerdings darauf hin, dass viele dieser Wohnformen steuerlich nicht korrekt abgewickelt werden. Grund hierfür sei das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen.

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Bereits 2019 plante die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um Unterkunft, Verpflegung und Vorteile aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei zu stellen. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Finanzausschuss wurde dabei von einem Steuervolumen von rund 50 Mio. Euro bei ca. 50.000 entsprechenden Wohnformen ausgegangen. Allerdings beschloss das Parlament damals, keine gesetzliche Regelung zu erlassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ergänzend bemerkt. Die Folge sind rechtliche Unklarheiten.

Aus diesem Grund empfiehlt der BRH dem Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für alternative Wohnformen, inklusive steuerlicher Regelungen, zu schaffen. Als Beispiel schlägt er vor, geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. „Die Beteiligten erhalten Rechtssicherheit bei der gegenseitigen Unterstützung. Dies kann gleichzeitig als Grundlage dienen, um die Akzeptanz und die Wirksamkeit solcher Wohnformen als sozialpolitisches Instrument zu erhöhen.“

Laut BAGSO folgt der BRH damit der Empfehlung, die diese zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und der Stadt Düsseldorf abgegeben hatte. Dabei betont sie die dreifache Wirkung dieser Wohnform. Neben günstigem Wohnraum und Unterstützung bietet diese Form auch eine reale Maßnahme gegen Einsamkeit. Allerdings muss an dieser Stell etwas Wasser in den Wein geschüttet werden: Solche Wohnformen sind nicht nur auf bürokratischer Ebene gewissen Voraussetzungen unterworfen.

Auch sozioökonomisch gibt es Bedingungen. Ist bspw. die Wohnung groß genug? Lebt die Person auf dem Land oder in der Stadt? Bestehen neben Alltagshilfe möglicherweise psychische Belastungen wie Depressionen oder Ähnliches, die eine „private“ Unterstützung überfordern würden? Auf Letzteres hatten wir bereits in unserem Artikel zu „Strategien gegen Einsamkeit“ hingewiesen. Hinzu kommt die Frage, welche jungen Leute gefragt sind und welche ausgeschlossen werden.

Es zeigt sich also, dass die Suche nach Rechtssicherheit gleichzeitig ein riesiges Paket an weiteren Fragen aufwirft. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Pflegeproblem sehr viel weitreichender ist, ebenso wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es kann sich daher nur um eine Möglichkeit unter vielen handeln, die für eine bestimmte Gruppe Älterer und Jüngerer eine Ressource darstellt. Für diese Menschen ist es allerdings wert, dass solche Wohngemeinschaften gefördert werden.

Ob allerdings eine Regelung tatsächlich Rechtssicherheit schafft oder stattdessen andere bürokratische Hürden erzeugt, bleibt zu beobachten.

Für all jene, die allerdings bereits in so einer WG leben oder ernsthaft darüber nachdenken, gilt laut Bundesgesundheitsministerium für einige dieser „Pflege-WGs“ unter „bestimmten Mindestvoraussetzungen“ die Möglichkeit, als sogenannte ambulant betreute Wohngruppe anerkannt zu werden. In diesem Fall hätten die Beteiligten sogar Anspruch auf besondere Förderung durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesen Gruppen eine monatliche Pauschale von 214 Euro als Wohngruppenzuschlag erhalten. Auf der Seite des Gesundheitsministerium finden sich dazu weitere Informationen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach der Sommerpause ein Konzept für ein weitere Pflegereform vorzulegen. Der Grund hierfür sind steigende Kosten der Pflege in Milliardenhöhe. Dafür liegt ein Kommissionsbericht mit vier Finanzierungsmodellen vor.

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Nach Angaben der Tagesschau vom 03. Juli 2024 hat das Bundeskabinett heute über entsprechende Vorschläge einer Finanzreform abgestimmt. „Dabei soll es um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, eine bessere Prävention von Pflegebedürftigkeit und das Schließen der Finanzlücke gehen.“ Im vergangenen Jahr (2023) beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund 59,2 Milliarden Euro. Nach dem Bericht der zuständigen Kommission „aus Experten, mehreren Bundesministerien und Vertretern der Bundesländer“ ist zukünftig mit einer Lücke von etwa 24 Milliarden Euro zu rechnen.

Wie das Ärzteblatt zusammenfasst, skizziert der Kommissionsbericht vier Finanzierungsmodelle:

  1. Status quo mit Versichertenbeiträgen, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen: Dieses Modell basiert auf einer Kombination aus Beiträgen der Versicherten, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen, wie es aktuell praktiziert wird.
  2. Reduzierter privater Eigenanteil mit verpflichtender individueller Vorsorge: Dieses Modell schlägt vor, den Anteil der privaten Eigenleistungen zu verringern und zusätzlich eine neue, verpflichtende individuelle Vorsorge einzuführen. Dadurch soll das bisherige System weiterentwickelt werden.
  3. Umlagefinanzierte Vollversicherung mit Beiträgen und Steuermitteln: In diesem Modell wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgeschlagen, die sowohl durch Beiträge der Versicherten als auch durch Steuermittel finanziert wird.
  4. Umlagefinanzierte Vollversicherung allein durch ein Umlageverfahren: Hier wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgestellt, die ausschließlich über ein Umlageverfahren finanziert wird, ohne zusätzliche Beiträge oder Steuermittel.

Schaut man sich die vier Modelle an, zeigen sich allerdings einige Gefahren, die eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft fördern könnten. So könnte die Erhöhung des Eigenanteils, unabhängig davon, ob er progressiv gestaltet ist, insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen, die bereits jetzt mit Preissteigerungen bei einem zu geringen Mindestlohn vor Problemen stehen (Umfangreiche Informationen zum Thema Mindestlohn bieten Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ihrer Webseite).

Ähnliches könnte auch bei einer verpflichtenden individuellen Vorsorge entstehen, indem Menschen mit geringerem Einkommen auch nur geringer „individuell“ vorsorgen könnten oder eine verhältnismäßig höhere Belastung haben. Hinzu kommt, dass eine progressive Ausgestaltung vor dem Problem steht, dass „breitere Schultern“ meist eine bessere Lobby haben. Lediglich Modelle 3 und 4 erwähnen eine „Vollversicherung“. Ohne Vollversicherung stellt sich aber die Frage nach der Abstufung und ihren Kriterien.

In den 20 Uhr Nachrichten vom 03. Juli schließt die Tagesschau ihren Bericht mit der Anmerkung, dass der Druck auf Gesundheitsminister Lauterbach steige. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur „Effizienz in der Pflege“ thematisiert haben, richtet sich dieser Druck vermutlich an die falsche Adresse. Bei Finanzierungsproblemen bräuchte es ggf. eine Reform der Schuldenbremse, welche nicht in Lauterbachs Entscheidungsbereich liegt.

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Am 13. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament sein Gesetz über künstliche Intelligenz. Dabei versucht das Gesetz nichts Geringeres als den Spagat zwischen dem „Innovationsstandort Europa“ und dem Verbot bzw. der Regulierung von sogenannter „Hochrisiko-KI“.

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Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags.

Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig.

Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte.

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen.

Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen.

Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten.

Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.

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