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Alternative Wohnformen ermöglichen es älteren Menschen, Unterstützung im Alltag zu erhalten, indem sie einen Teil ihres Wohnraums vergünstigt an Jüngere, zumeist Student*innen, vermieten. In seinem Bericht aus dem Dezember 2023 weist der Bundesrechnungshof allerdings darauf hin, dass viele dieser Wohnformen steuerlich nicht korrekt abgewickelt werden. Grund hierfür sei das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen.

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Bereits 2019 plante die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um Unterkunft, Verpflegung und Vorteile aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei zu stellen. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Finanzausschuss wurde dabei von einem Steuervolumen von rund 50 Mio. Euro bei ca. 50.000 entsprechenden Wohnformen ausgegangen. Allerdings beschloss das Parlament damals, keine gesetzliche Regelung zu erlassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ergänzend bemerkt. Die Folge sind rechtliche Unklarheiten.

Aus diesem Grund empfiehlt der BRH dem Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für alternative Wohnformen, inklusive steuerlicher Regelungen, zu schaffen. Als Beispiel schlägt er vor, geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. „Die Beteiligten erhalten Rechtssicherheit bei der gegenseitigen Unterstützung. Dies kann gleichzeitig als Grundlage dienen, um die Akzeptanz und die Wirksamkeit solcher Wohnformen als sozialpolitisches Instrument zu erhöhen.“

Laut BAGSO folgt der BRH damit der Empfehlung, die diese zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und der Stadt Düsseldorf abgegeben hatte. Dabei betont sie die dreifache Wirkung dieser Wohnform. Neben günstigem Wohnraum und Unterstützung bietet diese Form auch eine reale Maßnahme gegen Einsamkeit. Allerdings muss an dieser Stell etwas Wasser in den Wein geschüttet werden: Solche Wohnformen sind nicht nur auf bürokratischer Ebene gewissen Voraussetzungen unterworfen.

Auch sozioökonomisch gibt es Bedingungen. Ist bspw. die Wohnung groß genug? Lebt die Person auf dem Land oder in der Stadt? Bestehen neben Alltagshilfe möglicherweise psychische Belastungen wie Depressionen oder Ähnliches, die eine „private“ Unterstützung überfordern würden? Auf Letzteres hatten wir bereits in unserem Artikel zu „Strategien gegen Einsamkeit“ hingewiesen. Hinzu kommt die Frage, welche jungen Leute gefragt sind und welche ausgeschlossen werden.

Es zeigt sich also, dass die Suche nach Rechtssicherheit gleichzeitig ein riesiges Paket an weiteren Fragen aufwirft. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Pflegeproblem sehr viel weitreichender ist, ebenso wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Es kann sich daher nur um eine Möglichkeit unter vielen handeln, die für eine bestimmte Gruppe Älterer und Jüngerer eine Ressource darstellt. Für diese Menschen ist es allerdings wert, dass solche Wohngemeinschaften gefördert werden.

Ob allerdings eine Regelung tatsächlich Rechtssicherheit schafft oder stattdessen andere bürokratische Hürden erzeugt, bleibt zu beobachten.

Für all jene, die allerdings bereits in so einer WG leben oder ernsthaft darüber nachdenken, gilt laut Bundesgesundheitsministerium für einige dieser „Pflege-WGs“ unter „bestimmten Mindestvoraussetzungen“ die Möglichkeit, als sogenannte ambulant betreute Wohngruppe anerkannt zu werden. In diesem Fall hätten die Beteiligten sogar Anspruch auf besondere Förderung durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesen Gruppen eine monatliche Pauschale von 214 Euro als Wohngruppenzuschlag erhalten. Auf der Seite des Gesundheitsministerium finden sich dazu weitere Informationen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach der Sommerpause ein Konzept für ein weitere Pflegereform vorzulegen. Der Grund hierfür sind steigende Kosten der Pflege in Milliardenhöhe. Dafür liegt ein Kommissionsbericht mit vier Finanzierungsmodellen vor.

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Nach Angaben der Tagesschau vom 03. Juli 2024 hat das Bundeskabinett heute über entsprechende Vorschläge einer Finanzreform abgestimmt. „Dabei soll es um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, eine bessere Prävention von Pflegebedürftigkeit und das Schließen der Finanzlücke gehen.“ Im vergangenen Jahr (2023) beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund 59,2 Milliarden Euro. Nach dem Bericht der zuständigen Kommission „aus Experten, mehreren Bundesministerien und Vertretern der Bundesländer“ ist zukünftig mit einer Lücke von etwa 24 Milliarden Euro zu rechnen.

Wie das Ärzteblatt zusammenfasst, skizziert der Kommissionsbericht vier Finanzierungsmodelle:

  1. Status quo mit Versichertenbeiträgen, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen: Dieses Modell basiert auf einer Kombination aus Beiträgen der Versicherten, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen, wie es aktuell praktiziert wird.
  2. Reduzierter privater Eigenanteil mit verpflichtender individueller Vorsorge: Dieses Modell schlägt vor, den Anteil der privaten Eigenleistungen zu verringern und zusätzlich eine neue, verpflichtende individuelle Vorsorge einzuführen. Dadurch soll das bisherige System weiterentwickelt werden.
  3. Umlagefinanzierte Vollversicherung mit Beiträgen und Steuermitteln: In diesem Modell wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgeschlagen, die sowohl durch Beiträge der Versicherten als auch durch Steuermittel finanziert wird.
  4. Umlagefinanzierte Vollversicherung allein durch ein Umlageverfahren: Hier wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgestellt, die ausschließlich über ein Umlageverfahren finanziert wird, ohne zusätzliche Beiträge oder Steuermittel.

Schaut man sich die vier Modelle an, zeigen sich allerdings einige Gefahren, die eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft fördern könnten. So könnte die Erhöhung des Eigenanteils, unabhängig davon, ob er progressiv gestaltet ist, insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen, die bereits jetzt mit Preissteigerungen bei einem zu geringen Mindestlohn vor Problemen stehen (Umfangreiche Informationen zum Thema Mindestlohn bieten Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ihrer Webseite).

Ähnliches könnte auch bei einer verpflichtenden individuellen Vorsorge entstehen, indem Menschen mit geringerem Einkommen auch nur geringer „individuell“ vorsorgen könnten oder eine verhältnismäßig höhere Belastung haben. Hinzu kommt, dass eine progressive Ausgestaltung vor dem Problem steht, dass „breitere Schultern“ meist eine bessere Lobby haben. Lediglich Modelle 3 und 4 erwähnen eine „Vollversicherung“. Ohne Vollversicherung stellt sich aber die Frage nach der Abstufung und ihren Kriterien.

In den 20 Uhr Nachrichten vom 03. Juli schließt die Tagesschau ihren Bericht mit der Anmerkung, dass der Druck auf Gesundheitsminister Lauterbach steige. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur „Effizienz in der Pflege“ thematisiert haben, richtet sich dieser Druck vermutlich an die falsche Adresse. Bei Finanzierungsproblemen bräuchte es ggf. eine Reform der Schuldenbremse, welche nicht in Lauterbachs Entscheidungsbereich liegt.

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Am 13. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament sein Gesetz über künstliche Intelligenz. Dabei versucht das Gesetz nichts Geringeres als den Spagat zwischen dem „Innovationsstandort Europa“ und dem Verbot bzw. der Regulierung von sogenannter „Hochrisiko-KI“.

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Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags.

Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig.

Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte.

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen.

Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen.

Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten.

Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.

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Das Projekt "seniorTrainer, Erfahrungswissen für Initiativen (EFI)" schafft in den Kommunen von Schleswig-Holstein Verantwortungsrollen für Menschen, die ihr Erfahrungswissen ehrenamtlich einbringen möchten. Die Initiative zielt darauf ab, regionale Projekte zu entwickeln und zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden kostenfreie Weiterbildungen zur seniorTrainer*in angeboten und ein Netzwerk an engagierten Mitmacher*innen und Berater*innen zur Verfügung gestellt.

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Träger ist der Verein "Landesnetzwerk seniorTrainerin S-H", der die Weiterbildungsangebote jeweils Anfang September und Anfang November in dreitägigen Blöcken veranstaltet. Darüber hinaus gibt es vier bis fünf Fortbildungstage pro Jahr, die Schulungen zur Nutzung vereinseigener Tablets und weitere, von den Teams angeregte Themen wie Lesepatenschaften umfassen. Hinzu kommen zahlreiche Möglichkeiten für ein ehrenamtliches Engagement vor Ort. Regionale Teams unterstützen dabei, geeignete Aufgaben zu finden und Fähigkeiten optimal einzusetzen.

Angebot des Projekts im Überblick:

Kostenlose Weiterbildung

  • In Blöcken: Jährliche 6-tägige Weiterbildung in zwei dreitägigen Blöcken jeweils Anfang September und Anfang November
  • 4 bis 5 Fortbildungstage pro Jahr

Ehrenamtliches Engagement

  • Entwicklung und Unterstützung regionaler sozialer Projekte
  • Selbstbestimmtes Arbeiten in kleinen Teams
  • Vernetzung und Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein

Das seniorTrainer-Projekt bietet eine wertvolle Gelegenheit, sich ehrenamtlich zu engagieren, eigene Erfahrungen einzubringen und gemeinsam mit anderen etwas zu bewirken. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Personen, die den persönlichen Kontakt oder regionale Informationen suchen, finden eine Liste der Anlaufstellen in SH.

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Mit einer Forderung zur Digitalisierung richtet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die AWO, die BAG-Selbsthilfe und 25 weitere Organisationen in einem offenen Brief an Bahnvorstand und den Bundesminister für Digitales und Verkehr:

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„Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“

Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben.

Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“.

Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden.

Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb:

  • einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten
  • barrierefreie Service-Schalter
  • frühzeitige, vollständige und verständliche Information der Bahnkund*innen über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten
  • frühzeitiges Einbeziehen der Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um Bedarfe und Hürden zu erkennen und zu berücksichtigen

Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.

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„Sind die Renten sicher?“ Diese Frage lässt sich im Laufe der Zeit immer wieder in den Medien finden. Dank der demografischen Entwicklung bleibt das Thema aktuell. Ein satirischer Zugang kann eine Möglichkeit sein, sich diesem Thema kritisch zu nähern.

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In ihrer Folge vom 07. Mai 2024 haben sich die Satiriker und Hosts der Fernsehsendung „Die Anstalt“ Max Uthoff und Klaus von Wagner zusammen mit ihren Gästen Maike Kühl, Abdelkarim und Bodo Wartke dem Thema angenommen. Dabei gelingt es ihnen mit einem satirischen Rundumblick, sich dem Thema anzunähern, das aktuelle und zukünftige Rentner*innen betrifft.

Inhaltlich werden folgende Fragen versucht zu beantworten:

  • Was ist mit der rechtlichen Möglichkeit zu arbeiten, wenn man „es noch kann“ und will?
  • Was hat es mit der Aktienrente auf sich?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Rententöpfe aufzustocken, wo liegen die politischen Blockaden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Rente und Pension? Welche Probleme gehen damit einher?

Auch die Riester-Rente und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei nicht ausgelassen. Laut Tagesschau vom 23. Juli 2023 betrug „die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren nach Angaben der Bundesregierung 1543 Euro monatlich. […] Allerdings kamen Männer auf eine Rente von durchschnittlich 1637 Euro, bei Frauen waren es lediglich 1323 Euro. Und auch der Ost-West-Unterschied ist mit 1605 zu 1403 Euro nach wie vor deutlich.“

Trotz humorvoller Verpackung zeichnet sich gute Satire dadurch aus, dass sie ernste Themen nicht hinter einem Lacher versteckt. Wer nach der Sendung das Bedürfnis hat, sich dem Thema der sogenannten Schuldenbremse ähnlich zu nähern, kann auf die Sendung vom 12. März 2024 zurückgreifen. Entsprechende Links finden Sie im Fazit zu unserem Beitrag zur Effizienz in der Pflege. Die Schuldenbremse könnte man als "Gatekeeper" (englisch für "Torwächter") des Finanzierungszugangs bei der Lösung von Renten- und Pflege-Problemen bezeichnen.

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Einsamkeit im Alter ist kein unbekanntes Phänomen. Dennoch steht es im politischen Alltag oder der medialen Öffentlichkeit selten im Fokus. Daher lohnt ein Hinweis auf einen Antrag zu diesem Thema im schleswig-holsteinischem Landtag.

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Der Antrag der SPD-Fraktion betont dabei insbesondere die Notwendigkeit, ins Handeln zu kommen, anstatt auf weitere Studien zu warten. Ebenso vordergründig ist die Forderung nach hauptamtlichen Kräften. Mit dem Konzept der „Vor-Ort-Für-Dich-Kraft“, wie es die SPD nennt, sollen vor allem Angebotslücken zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung im Quartier geschlossen werden. Dabei gehe es auch um präventive und systemübergreifende Maßnahmen. Die Einrichtung und Förderung niedrigschwelliger, aufsuchender Quartiersarbeit wird als notwendig erachtet, um Menschen in ihrem Lebensumfeld zu erreichen und die nötige Unterstützung zu vermitteln. Hauptamtliche Stellen sollen dabei als Lotsen durch die verschiedenen Sozialleistungen fungieren, um ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen und gleichzeitig Einsamkeit zu vermeiden. Darüber hinaus wird im Antrag gefordert, dass die Strategie der Bundesregierung konsequenter umgesetzt wird.

Bereits am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit einem ähnlichen Antrag befasst, den die SPD vorgelegt hatte. Die Fraktionen hatten daraufhin bis Mitte Juli Zeit, sich zu beraten. Über diese beiden Termine im Januar und im Juli hatten wir berichtet. Im 2023er-Antrag fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen. Wie der parlamentarische Geschäftsführer des Südschleswigschen Wählerverbandes Christian Dirschauer damals betonte, kann es sich bei 100 Hauptamtlichen gegenüber 1100 Kommunen in Schleswig-Holstein allerdings nur um „einen ersten Schritt“ handeln.

Einsamkeit ist dabei kein alleiniges Phänomen im Alter. Auch jüngere Menschen können unter Einsamkeit leiden. Sowohl der Antrag der SPD-Fraktion als auch der sozialpolitische Sprecher der CDU, Werner Kalinka weisen darauf hin. Und auch die Strategie der Bundesregierung schreibt klar vorneweg: „Einsamkeit kann jede und jeden treffen.“

Dieser Umstand ist besonders für die parteipolitische Arbeit, wie auch in Vereins- und Gremienarbeit, nicht zu unterschätzen. Indem sie das Bindeglied zwischen verschiedenen Gruppen und Generationen ist, die hier an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, schafft sie ein gemeinsames Interessenfeld. Gleichzeitig ist Einsamkeit wie kaum ein zweites Thema von „anwaltschaftlichem“ Handeln, also Handeln in Stellvertretung für die Betroffenen, abhängig. Bereits das Wort „Einsamkeit“ weist darauf hin: Einsame Menschen sind schlechter vernetzt, kennen weniger Anlaufstellen und befinden sich häufig in einem Teufelskreis, der soziale Kontakte erschwert. Die Einrichtung von hauptamtlichen Stellen zielt in diese Richtung.

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Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die "Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit" beschlossen. Diese Strategie zielt darauf ab, Einsamkeit in der Gesellschaft in allen Altersgruppen zu bekämpfen. Ergänzend lassen sich die Tipps gegen Einsamkeit der Malteser betrachten, die sich gezielt auf Alterseinsamkeit bezieht.

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Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Laut Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen dazu Faktoren identifiziert und erforscht werden, die dazu beitragen können, Einsamkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Des Weiteren soll mit dem Einsamkeitsbarometer ein Instrument entwickelt werden, um das Ausmaß der Einsamkeit in Deutschland erfassen zu können.

Informationen und Erkenntnisse über Einsamkeit sollen breit gestreut und zugänglich gemacht werden, um das Bewusstsein für dieses Thema in der Öffentlichkeit zu stärken. Für die Umsetzung der Strategie sind das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) sowie die Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit verantwortlich. Auf der Webseite des KNE findet sich eine Liste mit Hilfs und Beratungsangeboten.

Darüber hinaus bietet das KNE eine sogenannte „Angebotslandkarte“, in der Interessierte über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder ihres Wohnortes nach passenden Angeboten in ihrer Nähe suchen können.

Tipps der Malteser gegen Alterseinsamkeit

Ein anderer Ansatz findet sich bei den Maltesern. Unter dem Titel „Tipps gegen Einsamkeit im Alter“ haben die Malteser eine Liste mit 10 Tipps für eigene Maßnahmen gegen Einsamkeit entwickelt. Die Malteser zielen in ihren Tipps vor allem auf das „aktive“ Individuum:

  • Tipp 1: Lebensfreude wiederentdecken, indem man auch allein etwas unternimmt. „Alleine bedeutet nicht gleich einsam zu sein.“
  • Tipp 2: Regelmäßigkeiten schaffen, sich Strukturen überlegen und diese in einem ersten Schritt auch auf Papier genau planen und festhalten.
  • Tipp 3: „Handeln Sie proaktiv! Rufen Sie alte Bekannte an oder nehmen Sie Brieffreundschaften wieder auf […].“
  • Tipp 4: Neue Technik und das Erlernen neuer Technik als Chance nutzen.
  • Tipp 5: Die Nachbarn ansprechen oder, in Verbindung mit Tipp 4, Menschen über Online-Netzwerke wie nebenan.de oder nextdoor.de zunächst online kennenlernen, wenn der persönliche Kontakt schwer fällt.
  • Tipp 6: Ehrenamtliches Engagement finden.
  • Tipp 7: Mehrgenerationenhäuser: „Wäre das Leben in einer großen Wohngemeinschaft eine Option für Sie?“ Allerdings sollte hier eingeschränkt werden, dass es auch darauf ankommt, ob und wo solche Angebote vorhanden sind.
  • Tipp 8 und 9: Gehen Sie einem Hobby nach und/oder machen Sie Sport.
  • Tipp 10: Mit einem Haustier sind Sie in guter Gesellschaft. Allerdings gilt es hier ehrlich zu fragen, ob man diese Verantwortung übernehmen kann und will. Sollte das nicht der Fall sein, bieten die Malteser immerhin einen Besuchsdienst mit Hund an.

Weitere Perspektiven auf Einsamkeit im Alter

Das Problem an diesen Tipps liegt allerdings in ihren Voraussetzungen. Nicht jeder hat Zugang zu sozialen Gruppen oder ehrenamtlichen Möglichkeiten, sei es aus geografischen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen.

Gerade für Menschen in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität, die zudem nicht „digitalaffin“ sind, verfehlen diese Tipps ihren Zweck. Hinzu kommt, dass nicht jeder sich in großen Gruppen oder im Rahmen von Freiwilligenarbeit wohlfühlt. Introvertierte Menschen oder solche mit sozialen Ängsten könnten solche Vorschläge als überwältigend empfinden und sich dadurch noch weiter zurückziehen, anstatt Unterstützung zu finden.

Insbesondere, aber nicht nur, wenn Einsamkeit in Verbindung mit Depressionen auftritt, können solche Tipps zu Fehlschlüssen führen, die die Verantwortlichkeit im inaktiven Verhalten der betroffenen Personen sehen und dabei den Kontext, also die Lebensbedingungen, die Persönlichkeit oder eben die Gründe für die Erkrankung aus den Augen verlieren.

Eine erste Anlaufstelle bei Depression bietet hier die deutsche Depressionshilfe, wobei explizit auch Angehörige und Menschen, die nicht wissen, ob sie eine Depression haben, sich an diese Hilfe wenden können.

Soll Einsamkeit ernst genommen werden, sollten insbesondere in der Forschung die Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund von Einschränkungen nicht aus eigener Kraft aus ihrer Einsamkeit herausfinden können. Forschungen im Rahmen der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ sollten daher Faktoren betrachten, die über das individuelle Verhalten hinausgehen. Ein „Einsamkeitsbarometer“ könnte zusammen mit anderen soziodemografischen Daten dabei helfen, strukturelle Problemfaktoren für Einsamkeit zu erkennen. Diese Erkenntnisse wären jedoch nur dann wertvoll, wenn daraus auch nachhaltig finanzierte Projekte zur Bekämpfung von Einsamkeit entstünden.

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In Teilen der Gesellschaft wird ein defizitorientiertes Altersbild wahrgenommen. Mit diesem Beitrag möchte Ute Büchmann auf dieses negativ geprägte Bild reagieren und auf die Möglichkeiten der Senioren-Assistenz hinweisen.

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Ute Büchmann ist Mitautorin dieses Beitrages und Initiatorin der Ausbildung in der Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell.

Defizitorientiertes Altersbild

Das Bild vom Alter ist in Teilen der Gesellschaft stark defizitorientiert. Es gibt die Vorstellung, dass Ältere z. B.

  • körperlich und/oder geistig krank seien,
  • ständig Kaffee trinken würden,
  • schwerhörig und langweilig seien,
  • stundenlang vor dem Fernseher sitzen oder
  • meist in einer Einrichtung leben würden.

Dass 80 Prozent aller älteren pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause leben (häufig mit Unterstützung von Verwandten, häufig aber auch allein) ist nicht allen bewusst, denn auch in Presseberichten liegt der Schwerpunkt der Berichterstattung auf der Situation in Altenheimen und Senioreneinrichtungen. Ältere sind in vielen Fällen gute Kommunikationspartner*innen: Sie verfügen über ein enormes Erfahrungswissen, von dem Jüngere profitieren können.

Das defizitorientierte Bild vom Alter innerhalb der Gesellschaft müsste sich dringend ändern. Stattdessen könnten die Chancen für eine Gesellschaft, die die Potenziale der Älteren als wichtigen Baustein mit einbezieht, in den Fokus gesetzt werden.

Potentiale Älterer

Ein Beispiel sind die „Omas gegen Rechts“. Es beteiligen sich Frauen, die teilweise noch das Naziregime kennen- und hassen gelernt haben und sichtbar in der Öffentlichkeit ihre Erfahrungen weitergeben. Die Mitglieder setzen sich gegen Rechtsextremismus und für eine offene Gesellschaft ein.

Ein weiteres Beispiel sind Personen, die noch im höheren Alter eine Firma gegründet haben und erfolgreich selbstständig sind.

Als drittes Beispiel kann die sogenannte Alten-Akademie in Nürnberg betrachtet werden, an der 130 ältere Dozent*innen Seminare für Senior*innen anbieten.  Hier haben Ältere die Möglichkeit, kreativ zu sein, neue Fähigkeiten zu erlernen und gleichzeitig soziale Kontakte zu pflegen.

Aktives Altern

Bereits diese drei Beispiele zeigen, wie vielfältig und dynamisch das Engagement älterer Menschen sein kann. Sie zeigen, dass Senior*innen nicht nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, sondern auch wesentliche Beiträge zu verschiedenen Bereichen leisten.

Diese Beispiele folgen dem positiven Bild des „Aktiven Alterns“, welches auch auf seniorenpolitik-aktuell.de sichtbar ist. Das übermäßig fokussierte Bild des Aktivierens kann auch kritisiert werden, denn es kann zum Ausschluss von Personen führen, welche keine neuen Kontakte knüpfen möchten. Auch können (nicht nur) Ältere trotz aller Aktivitäten Unterstützung benötigen, z. B. bei Alltagstätigkeiten.

Senioren-Assistenz

Diese Unterstützung bieten z. B. Senioren-Assistent*innen an. In der Begleitung von älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf nehmen auch Senioren-Assistent*innen die enormen Erfahrungsschätze wahr, die sich bei den Menschen über Jahrzehnte angehäuft haben. Aufmerksame Zuhörer*innen können diese Schätze heben. Das macht die Arbeit als Senioren-Assistenz interessant und spannend.

Senioren-Assistent*innen haben sich während ihrer Ausbildung mit Altersbildern intensiv beschäftigt. Sie bieten nach Ausbildungsabschluss die professionelle Senioren-Assistenz als Dienstleistung an. Sie „betreuen“ Ältere nicht, sondern assistieren ihnen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie bringen Senior*innen Wertschätzung und Anerkennung entgegen und möchten für die soziale Teilhabe der Kund*innen am gesellschaftlichen Leben sorgen. Sie drücken den Älteren kein Programm auf, sondern schauen genau hin, was die Älteren benötigen. Und sie sind ständig bemüht, die Potenziale älterer Menschen in ihre Assistenzleistung mit einzubeziehen.

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Dass vor dem Hintergrund knappen Pflegepersonals und einer Zunahme an pflegebedürftigen Menschen die Frage der Effizienz aufkommt, ist verständlich. Doch ist es die richtige Frage zum richtigen Zeitpunkt? Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „[…] Deutschland [gäbe] im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege aus. Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht.“

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Bedarf an Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird.

Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet.

Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt.

Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht.

Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert.

Fazit

All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).

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