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Der demografische Wandel ist im Gange. Damit geht die Frage einher, wie der Bedarf an Pflege und struktureller Veränderung für eine würdige zweite Lebenshälfte gewährleistet werden kann. Gleichzeitig kann auch ein nicht zu unterschätzender Generationenkonflikt entstehen. Dieser Beitrag kann als Ausgangspunkt für einen komplexeren Diskurs genutzt werden.

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre.

"Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz.

Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe.

Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“

Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen.

Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.

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Der Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis wird dieses Jahr unter dem Motto „Tierisch. Menschlich. Partnerschaft von Mensch und Tier im Ehrenamt“ verliehen. Bis zum 30. Juni können sich ehrenamtlich engagierte Personen, Projekte, Initiativen oder Vereine auf die Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden.

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Jedes Jahr soll mit dem Bürgerpreis herausragendes ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet werden. Dieses Jahr geht es um Engagement im Bereich Tier- und Artenschutz, in der Tierhilfe, in Rettungstiereinsätzen, im Tierheim oder im Assistenz-Tierbereich. Dabei sollen Menschen gewürdigt werden „die sich um das Tierwohl verdient machen, oder die sich zusammen mit ihren Tieren in den Dienst ihrer Mitmenschen stellen“, so die Schleswig-Holsteinische Landtagspräsidentin und Schirmherrin des Wettbewerbs Kristina Herbst.

Das Preisgeld für die Gewinner der Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ beträgt 3.000 Euro. Zusätzlich erhalten alle Nominierten 500 Euro sowie ein Filmporträt über ihr Engagement. Insgesamt werden Sach- und Geldpreise im Wert von 32.500 Euro vergeben.

Im November 2024 werden die Preise vom Schleswig-Holsteinischen Landtag und den Sparkassen in Schleswig-Holstein verliehen. Medienpartner ist der NDR. Zeitgleich wird auch der Demokratiepreis verliehen.

Die Bewerbungen können ab jetzt bis Ende Juni online eingereicht werden.

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Vor nicht ganz zwei Jahren wurde das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege. Dabei liegt ein zentraler Fokus auf der Entlohnung der Pflegekräfte.

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Wie „Forschung aktuell“ in einem Artikel vom April 2024 festhält, stellen gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des GVWG nun sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste seit dem 1. September 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens entsprechend den regionalen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Neuzulassungen von Pflegeeinrichtungen sind an die Einhaltung dieser Regeln gebunden. Dabei bindet das GVWG zwar die Zulassung zur pflegerischen Versorgung im Leistungsbereich SGB XI an die Entlohnung der Beschäftigten, die überwiegend in Pflege und Betreuung tätig sind, allerdings bleibt die Abstufung nach Qualifikation weiterhin ausschlaggebend. Dennoch stieg zum 1. Mai 2024 der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und soll zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen, so die Allgäuer Zeitung und die Bundesregierung. Für Pflegefachkräfte mit Qualifikation stieg dieser Mindestsatz auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro.

Kurz gesagt: Wer pflegerisch tätig ist, soll höher entlohnt werden. Das Problem dabei ist, dass gerade für ungelernte Kräfte der Lohn immer noch in einem Bereich liegt, der die hohe Arbeitsbelastung kaum kompensiert. Auch für gelernte Pflegekräfte stellt sich zumindest die Frage, ob dieser Lohn attraktiv genug ist.

Aber nicht nur die Entlohnung und Finanzierung sollten durch das Gesetz verbessert werden. Ab dem 1. Juli 2023 wurde durch das GVWG zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren vorgegeben, das die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen sollte. Bereits mit Einführung des Gesetzes kritisierte der Paritätische: „Die durchaus anerkennenswerten Bemühungen, dieses schwierige Thema im Sinne der Road Map der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, haben das Problem, dass eine vom Ende her gedachte Sichtweise fehlt.“ Die Verbesserung liegt laut Paritätischem damit in einigen Ländern bereits unterhalb des geltenden Personalschlüssels, weshalb „dort ein Stellenabbau befürchtet wurde“ und bleibt in allen anderen Ländern zu sehr im Beliebigen.

Die Allgäuer Zeitung hält diesbezüglich fest: „Pflegeheime können laut der AOK über die Personalanhaltswerte in den Pflegesatzverhandlungen vereinbaren, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden nötig ist. So können Pflegeheime - müssen aber nicht - mehr Pflegepersonal einstellen.“ Insgesamt kommt die Zeitung zu dem Schluss, dass bei einer stationären Einrichtung mit 100 Pflegebedürftigen durchschnittlich der Zuwachs nach Regelung des §13c Absatz 1 SGB XI bei 5,84 Vollzeitäquivalenten liegen würde. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer Vollzeitstelle und unterscheidet sich je Qualifikation. Eine Aufschlüsselung der Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen nach Qualifikation findet sich unter dem Artikel der Allgäuer Zeitung. Aber ein Durchschnitt sagt sehr wenig über die regionalen Bedarfe aus.

Im Gegenteil könnte sogar die falsche Annahme, dass mit dieser Regelung nun das Problem gelöst sei, zu einer Verschärfung führen. Wie die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" zeigt, messen die Befragten "mehr Zeit für eine gute Pflege durch mehr Personal" eine höhere Priorität bei als einer höheren Bezahlung. Auch Vereinbarkeit (von familiärer Pflege, Familie und Beruf), Pflegequalität, Führung, Teamatmosphäre, Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine erhebliche Rolle.

Damit bleibt die Einführung des GVWG ein Schritt. Um den notwendigen Gleichschritt zwischen besserer Entlohnung und gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen, zu denen nicht nur ein höherer Personalschlüssel zählt, in die Praxis umzusetzen, wird es vermutlich mehr brauchen.

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Am 9. Juni ist Europawahl. Vier Wochen vorher geht der „Wahl-O-Mat zum Aufkleben“ auf Tour durch 19 Orte in Schleswig-Holstein, um mit Bürger*innen über aktuelle europäische Themen ins Gespräch zu kommen.

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Eigentlich handelt es sich beim sogenannten „Wahl-O-Mat“ um ein erprobtes Online-Tool, mit dem Interessierte die Positionen der Parteien mit ihren eigenen abgleichen können. Das kann eine Hilfe darstellen, eine passende Wahlentscheidung zu treffen. Anders als die digitale Version funktioniert der Wahl-O-Mat zum Aufkleben auf analoge Weise. Dabei bleibt es zwar bei einem Frage-und-Antwort-Tool, allerdings nicht durch einen Mausklick, sondern durch Aufkleben an Pinnwänden. Wie bei der digitalen Variante stehen auch hier die 38 Thesen zur Verfügung, zu denen Interessierte „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ auswählen können. Durch die Klebepunkte an den Pinnwänden erhalten Teilnehmende ein Meinungsbild zu den einzelnen Thesen und können über diese diskutieren.

Vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 bringen Teamer:innen des Landesbeauftragten für politische Bildung den Wahl-O-Mat auf Marktplätze und in Einkaufszentren. „Mit dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben machen wir niedrigschwellig auf die Europawahl am 9. Juni aufmerksam“, erklärt der Landesbeauftragte Christian Meyer-Heidemann in einer Presseerklärung. „Dafür sind wir an 19 Orten in ganz Schleswig-Holstein unterwegs und wollen mit Bürgerinnen und Bürgern über aktuelle Themen der europäischen Politik und über die zur Wahl stehenden Parteien ins Gespräch kommen. Wir informieren dort, wo die Menschen sind.“

In der Pressemeldung finden Sie die Übersicht der 19 Orte, an denen die Teamer*innen jeweils in der Regel von 10 bis 16 Uhr zu finden sein werden. Die Aktion startet am 13. Mai an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und ist ein Tag später auf dem Husumer Marktplatz anzutreffen. Nach Besuchen in Lübeck, Eckernförde, Preetz, Norderstedt  und weiteren Orten endet die Tour des Wahl-O-Mat zum Aufkleben am 7. Juni in der Nordmarkthalle in Rendsburg.

Einzelpersonen können jederzeit ohne Anmeldung mitmachen, interessierte Gruppen können sich für feste Termine anmelden.

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Laut einem Bericht des NDR aus dem Februar verzeichnet Schleswig-Holstein einen erneuten Anstieg von Altersarmut. Demnach hat sich im Vergleich von 2021 zu 2022 der Anteil von Menschen über 65, die auf Grundsicherung angewiesen sind, um neun Prozent erhöht.

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Daten für 2023 sind liegen noch nicht vor. Wie der NDR unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistikamts Nord schreibt, erhielten im Jahr 2022 24.600 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, staatliche Leistungen. Ein Blick in die Statistik zeigt dabei einen deutlichen jährlichen Anstieg. Damit hat sich allein für Schleswig-Holstein die Zahl der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Personen in den letzten 20 Jahren verdoppelt.

Auch auf Bundesebene ist dieser Trend zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festhält, stieg der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, seit 2006 von 2,3 Prozentpunkten auf 3,4 Prozentpunkte im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 % in 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil in Schleswig-Holstein um 68 % an.

Überraschen sollte diese Entwicklung in den genannten Zeiträumen nicht. Bereits vor knapp einem Jahr hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Damals wurde aufgezeigt, dass ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sogenannte "Regelbedarf", der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt seit dem 01.01.2024 in der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro.

  • Auf der Seite der Lebenshilfe finden sich umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema.
  • Auch das BMAS bietet einen umfangreichen Flyer zum Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Im Beitrag des NDR wird die Notwendigkeit einer Reform mit einem Zitat von Tim Holborn, Geschäftsführer des Landessozialverbands Schleswig-Holstein (SOVD), hervorgehoben. Holborn geht von einer Zuspitzung der Rentensituation aus und fordert mehr Einnahmen für die gesetzliche Rentenkasse, "zum Beispiel indem auch Selbstständige verpflichtend einzahlen müssen".

Trotz Rentenreform könnte das Problem der Rente bereits bei nicht ausreichend entlohnter Arbeit angegangen werden. Der Niedriglohnsektor und soziostrukturelle Faktoren sind Grundlagen für eine schlechte Rente. Beispielhaft ist der Gender-Care-Gap zu nennen, also die Sorge-Arbeit, die meist immer noch von Frauen geleistet wird.

Dabei finden sich gerade in den Branchen, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, immer wieder sogenannte "Scheinselbständigkeiten". Ob also Selbständige die Lücke decken und welche sozialen Folgen dies hat, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch eine Rentenreform diejenigen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine oder kaum Rentenansprüche haben, diese auch weiterhin nicht haben werden, weil ihnen die Rentenpunkte fehlen. Laut BMAS haben nämlich 19,7 % der Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, überhaupt kein anrechnungsfähiges Einkommen, also so wenig Rente, dass sie auf die volle Grundsicherung angewiesen sind. Bei weiteren 36,5 % sind weniger als 400 € anzurechnen.

Am Ende bleibt auch bei Altersarmut und Rentenreform die große Frage der Umverteilung zu stellen. Dabei können prekäre Arbeit und Gender-Care-Gap aufgegriffen werden. Dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Gender-Pay-Gap (also die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern).

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Das negative Rollenklischees und Stereotype gegenüber älteren Menschen weit verbreitet sind, zeigt unter anderem die 2022 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“. Eine der Co-Autor*innen stellt die Ergebnisse der Studie am 16.05.2024 vor, in einer anschließenden Diskussion geht es um Ageismus in der Kulturarbeit.

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Laut der Studie stimmte fast ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen Platz machen sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben. Mehr als die Hälfte gab an, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Einen Überblick über diese und weitere Ergebnisse der Studie gibt die Co-Verfasserin Eva-Marie Kessler in der Online-Veranstaltung am 16. Mai.

Die Veranstaltung wird angeboten von kubia – Kulturelle Bildung im Alter in Nordrhein-Westfalen. Welche Auswirkungen Ageismus auf die eigene, das heißt die kulturelle Arbeit mit älteren Menschen hat, ist Gegenstand der im Anschluss geplanten Diskussion. Diese und weitere Fragen sollen thematisiert werden: „Welche Annahmen und Ideen über das Alter kommen auch durch ältere Beteiligte in unseren Kulturangeboten selbst zum Tragen? Spielen Generationenstereotypen in intergenerationellen Projekten eine Rolle?“

Bis zum 9. Mai können Sie sich über diesen Link anmelden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Veranstaltung.

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Der Dachverband Lesben und Alter, der sich in Politik, Verbänden und Gesellschaft für die Interessen von älteren Lesben einsetzt, forderte zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April 2024 den Erhalt und Aufbau von Strukturen und Orten für diese Gruppe.

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Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“.

An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung.

Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“.

So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten.

Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht mit der Forderung eines Inflationsausgleiches für Rentner*innen.

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Dass Gewerkschaften einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro für Arbeitnehmer*innen erkämpft haben, wird vom SoVD positiv bewertet, jedoch müssten auch Rentner*innen eine solche steuer-, abgaben- und anrechnungsfreie Leistung bekommen.

Denn obwohl diese Personengruppe besonders von den steigenden Kosten betroffen sei, blieb sie von einer solchen Leistung bisher ausgenommen. Die Rentenanpassungen würden seit 2021 unter dem Inflationsniveau liegen, womit die Renten oft nicht mehr für die teilweise sehr stark steigenden Preise von Lebensmitteln, Mieten, Heizung, Energie und Medikamenten ausreichen würden.

In Schleswig-Holstein und Hamburg hat sich ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Seniorenorganisationen für eine gerechte Rentenpolitik zusammengeschlossen, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Rentner*innen im Bundesland vorantreibt.

Bis Ende Mai kann die Petition online oder ausgedruckt unterschrieben werden.

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Viele Orte in Schleswig-Holstein sind, vor allem abends, vom ÖPNV abgehängt. Aufgrund steigender Kosten wird im Bundesland nun darüber nachgedacht, weitere Zug- und Busstrecken einzustellen, falls von Bund keine weiteren Gelder für den öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt werden (Hamburger Abendblatt).

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Neben diesen generellen Problemen mit dem öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein kommen für Senior*innen oft weitere Hürden hinzu. Damit Bus und Bahn gut nutzbar sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. Barrierefreiheit, kurze Abstände zwischen den Haltestellen sowie Zu- und Abgänge zu den Haltestellen. Zudem können auch Orientierung und Informationsbeschaffung Probleme für ältere Menschen in der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs darstellen (Handbuch „Mobilität im Alter“).

Als Alternative könnten Fahrdienste in Anspruch genommen werden, die mobilitätseingeschränkte Personen beispielsweise zu Arztterminen, Veranstaltungen, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten bringen. Für medizinisch relevante Termine werden die Fahrten oft von den Krankenkassen übernommen. Beispielhaft eine Übersicht über drei regionale Fahrdienste in Schleswig-Holstein:


MediCar Fahrdienst

Fahrdienst für Senior*innen sowie bedarfsgerechte Zusatzleistungen wie individuelle Beratung oder Erstellung von Mobilitätskonzepten.

Standorte in Neumünster, Kiel, Eutin/Lübeck und Kreis Ostholstein, Flensburg

Die Auftragsannahme erfolgt wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Telefon: 04321 2099 2099

E‑mail: service@medi-car.info oder über Formular auf der Webseite


Deutsches Rotes Kreuz

Ortsverein Schleswig e.V.: Fahrdienst

Fahrdienste für verschiedene Aktivitäten, Kostenerstattung bei vorliegender Verordnung

Weitere Informationen auf der Webseite

Telefon: 04621 25 666

E-Mail: info@drk-schleswig@de


BürgerBus Malente e.V.

Fahrdienst auf ehrenamtlicher Basis

Fahrdienst Montag bis Freitag sowie Samstagvormittag nach Fahrplan (einsehbar im Internet); Verbindung auf zwei Routen von Malente über 9 Dörfer (Südschleife/Nordschleife); kostenloses Angebot (gegen Spende)

Kontakt:  Kampstr. 60, 23714 Bad Malente

Telefon: 04523 2076872

Mobil: 0157 74255363

E-Mail: info@buergerbus-malente.de

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Wie können Lernangebote zum Umgang mit digitalen Medien auf unterschiedliche Wissensstände der Teilnehmenden reagieren? Welche Strategien gibt es, Bedenken älterer Menschen zu überwinden? Diese und weitere Fragen werden in kostenlosen Online-Workshops des DigitalPakts Alter diskutiert.

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„Erfolgreich mit heterogenen Gruppen arbeiten“ ist gleich der erste der drei Workshops, die in der nächsten Zeit bevorstehen. Am 8. Mai wird es von 10 bis 12 Uhr darum gehen, wie mit Konflikten umgegangen werden kann, wie Stärken der Teilnehmer*innen geklärt werden können und wie die Gewinnung von Kooperationspartner*innen gelingt.

Im Workshop am 4. Juni wird es um Skepsis zu Selbstvertrauen gehen. „Dafür bin ich schon zu alt“ oder „das ist mir zu unübersichtlich“  sind Sätze, die in Technikberatungsstellen immer wieder aufkommen würden. Strategien zur Überwindung dieser und weiterer Bedenken werden in dieser Veranstaltung präsentiert.

„Gemeinsam Neues entdecken: Austausch und persönlicher Kontakt als Schlüssel für erfolgreiches Lernen“ heißt der Online-Workshop am 12. Juni. Es werden Formate vorgestellt, die den Austausch und das Lernen voneinander gezielt fördern. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass der Kontakt zu anderen besonders unter älteren Menschen eine der größten Motivationen sei, an Veranstaltungen teilzunehmen und der persönliche Austausch ein Motor für eine regelmäßige Teilnahme sein könnte.

Die Veranstaltungen werden von externen Expert*innen durchgeführt und richten sich insbesondere an diejenigen, die vor Ort Erfahrungsorte im Rahmen des DigitalPakt Alter organisieren. Mehr dazu finden Sie unter diesem Link, auch eine Anmeldung ist dort möglich.

Der DigialPakt Alter ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ziel ist die Stärkuung älterer Menschen in der digitalen Welt.

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