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Am 23. Januar 2024 findet in Rendsburg von 9:30 bis 16:30 Uhr der Fachtag „Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“ statt. Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein lädt An- und Zugehörige, Personen aus der ehrenamtlichen und beruflichen Pflege, Betreuung und Begleitung sowie weitere Interessierte dazu ein, sich Fragen zum Thema Demenz und Tod anzunähern und gemeinsam nach Antworten zu suchen.

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So geht es unter anderem darum, wie man sich im besten Sinne des Betroffenen auf das Sterben von Demenzerkrankten vorbereiten kann und wie mit Trauer umgegangen werden kann.

Neben Workshops, Raum für Austausch und Informationsangebote wird der Pantomine Christoph Gilsbach Auszügen aus seinem Stück „Das Leben“ performen. „Wir hoffen, dass der Fachtag dazu beiträgt, achtsam auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingehen und deren individuelle Wünsche und Werte in den Mittelpunkt stellen zu können.“, so die Organisatorin Karina Richter vom Kompetenzzentrum Demenz.

Die Teilnahmegebühr liegt bei 90 bzw. ermäßigt 60 Euro für ehrenamtlich Engagierte, inklusive Getränke und Verpflegung. Bis zum 15.12.2023 kann man sich auf der Webseite des Kompetenzzentrum Demenz anmelden.


Bildunterschrift: Der Pantomime Christoph Gilsbach nähert sich dem Tod in seinem Stück „Das Leben“.

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Im September wurde der GERAS-Preis in Berlin verliehen. Drei Pflegeeinrichtungen in Bayern, Sachsen und Saarland wurden ausgezeichnet, da sie beispielhaft Menschen mit Seheinschränkungen inkludieren würden.

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Aus den 20 Bewerbungen haben das Pflegeheim „Wohnen am Schlossanger“ in der Nähe von München, das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg in Sachsen sowie die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift in Saarbrücken mit ihren Maßnahmen für Menschen mit Seheinschränkungen besonders beeindruckt. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro.

Das Seniorenzentrum „Wohnen am Schlossanger" welches auf dem ersten Platz steht, konnte mit einem Maßnahmenpaket, welches bauliche und gestalterische Veränderungen und die Sensibilisierung und Schulung des gesamten Einrichtungspersonals beinhaltet, punkten. Jurymitglied Christian Seuß betonte die Nachhaltigkeit der Entwicklung zu einem sehbehindertenfreundlichen Altenheim, wenn alle Bereiche des Hauses sowie alle Beschäftigten einbezogen werden.

Mit baulichen, räumlichen und gestalterischen Maßnahmen sowie der Weiterbildung des Personals konnten auch das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg und die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift die Jury des GERAS-Preis beeindrucken. Der Preis wird seit 2016 verliehen und wird gestiftet von (der im Jahr 2019 verstorbenen) Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich schon lange für die Rechte von Menschen in Pflegeheimen eingesetzt hat.

Zu den Gewinnern der diesjährigen Preisverleihung auf der Webseite der BAGSO.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) haben vergangenen Monat eine mehrseitige Stellungnahme zur Engagementstrategie des Bundes veröffentlicht. Darin empfehlen die Verbände unter anderem, die Vielfalt des Alters zu beachten.

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Im Frühjahr 2024 will die Bundesregierung ihre Beschlussfassung zur Engagementstrategie beschließen, die die drei Regierungsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart hatten. Die Engagementstrategie soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Die BaS und die BAGSO haben die Gelegenheit genutzt und eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der ein Fokus auf die älteren Generationen gelegt wird. „Die Vielfalt des Alters erfordert differenzierte Strategien und Zugänge auch im Engagement“, so die Verbände. Dabei wird auch auf Probleme wie Altersarmut und Vereinsamung hingewiesen, mit denen das Engagement älterer Menschen „in vielen Bereichen massiv erschwert worden“ ist.

In dem sechsseitigen Papier werden darüber hinaus Empfehlungen formuliert. So sollten unter anderem Bildung und Qualifizierung weiterentwickelt werden. Dazu zähle auch, Qualifizierungsbedarfe im Engagement älterer Menschen in die Nationale Bildungsberichterstattung aufzunehmen.

Auch auf die Bedeutung entsprechender Infrastruktur wird in der Stellungnahme hingewiesen: „Nicht an allen Orten existieren verlässliche und leistungsfähige Anlaufstellen, um die Engagementbereitschaft älterer Menschen angemessen anzusprechen und um Ältere zu beraten und fachlich zu begleiten“, heißt es von den Autor*innen. „Insbesondere in ländlichen Regionen und strukturschwachen Räumen sind die Bedingungen zur Aufnahme eines Engagements deutlich schlechter.“

Weitere Empfehlungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, zu der Sie über diesen Link gelangen.

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„Vergiss Dich nicht in der Begleitung von Menschen mit Demenz“ heißt der Videobeitrag, den die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) Schleswig-Holstein und die Techniker Krankenkasse (TK) Schleswig-Holstein diesen Monat veröffentlicht haben. Er behandelt das Thema Selbstfürsorge in der Begleitung von Menschen mit Demenz.

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„Vergessen wir für einen Moment diejenigen, die vergessen“, heißt es einleitend in dem Filmclip. „Demenz kann auch die Angehörigen verändern.“ Eine Vielzahl an Gefühlen kann durch die veränderte Situation ausgelöst werden, die mit der Demenz An- und Zugehöriger entsteht. Neben Liebe und Dankbarkeit können auch Wut und Trauer, Angst oder Selbstzweifel dazu gehören. „Alles ist normal. Es gibt kein richtig oder falsch“, erklärt der Erzähler im Video. Denn die  Begleitung von Menschen mit Demenz kann eine große Herausforderung darstellen.

Der Film hebt die Bedeutung von Unterstützung und Beratung für die Angehörigen hervor. Im Zuge des Videos ermutigt die DAlzG Schleswig-Holstein e.V. dazu, im Bedarfsfall die entsprechenden Angebote in Anspruch zu nehmen. „Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, dass Angehörige trotz aller emotionalen Herausforderungen immer wieder zurück in eine seelische Balance finden“, so die DAlzG. „Dies fördert das Wohlbefinden der Person selbst und auch der Menschen mit Demenz, die begleitet werden.“ Hilfsangebote für Angehörige finden Sie beispielsweise auf der Seite Demenzwegweiser SH vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein.

Das Video wurde anlässlich des Welttags für seelische Gesundheit am 10. Oktober veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu dem Video oder Sie schauen es direkt hier:

https://youtu.be/IiE6Pxx4nM0?si=ZvgBvqiAK7Mvbl7C

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In Deutschland nutzen rund sieben Millionen Menschen über 60 Lebensjahren das Internet nicht. Auch Senior*innen, die ein Smartphone oder ein anderes mobiles Endgeräte besitzen, können Probleme bei der Nutzung haben. So birgt die Digitalisierung öffentlicher Angebote das Risiko, ältere Menschen auszuschließen.

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Deshalb fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) mit der Aktion „Leben ohne Internet – geht’s noch?“, dass insbesondere die Angebote von Bürgerdiensten und anderen Einrichtungen auf Kommunen- oder Gemeindeebene auch ohne Internet zugänglich sein müssen.

Im Rahmen der Aktion richtet sich die BAGSO an ihre Mitgliedsverbände sowie weitere Seniorenorganisationen in Städten und Gemeinden. Diese sollen sich darüber informieren, inwiefern es möglich ist, ohne Internet Kontakt zu lokalen Einrichtungen aufzunehmen. Mithilfe einer Checkliste kann überprüft werden, inwiefern Bürgerdienste und kommunale Einrichtungen auch für Menschen zugänglich sind, die kein Internet nutzen. Darüber hinaus soll die Problematik mit der Aktion in die Öffentlichkeit getragen werden, Druck auf die Politik ausgeübt sowie lokale Lösungen gefunden werden. Die BAGSO veröffentlichte dazu einen Aktions-Leitfaden.

Um Einrichtungen zugänglicher zu machen, wird gefordert, dass man diese auch per Telefon, Post oder persönlich kontaktieren kann sowie, dass Informationen und Formulare in gedruckter Form verfügbar sind. Zuletzt sollen auch Unterstützungsangebote bei der Nutzung digitaler Dienste ausgebaut werden.

Mehr Informationen zur Aktion gibt es auf der Webseite der BAGSO oder telefonisch unter 0228/24 99 93 56.

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Bereits im Sommer hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell.de auf Diskussionen um die sogenannte "Vor-Ort-für-dich-Kraft", aus früherer Zeit als Gemeindeschwester bekannt, hingewiesen. Nun wurden anlässlich einer Anhörung im Sozialausschuss weitere Stellungnahmen veröffentlicht.

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Zu der Anhörung im Sozialausschuss am 28.09.2023 des Antrags der SPD-Fraktion „Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken“ (PDF) sowie einen Alternativantrag der CDU und der Partei Die Grünen „Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden - eine Hilfe für Ältere und Menschen, die soziale Unterstützung bedürfen“ (PDF) veröffentlichten die Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag jeweils eine Stellungnahme.

In den Anträgen wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um Einsamkeit zu entgegnen, ein Problem welches besonders bei Senior*innen auftrete. Der SPD-Antrag fordert 100 hauptamtliche Stellen für „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ in den Städten und Gemeinden, die über dreieinhalb Jahre vom Land finanziert werden sollen. Diese sollen eine neue Form der sozialen Quartiersarbeit etablieren.

Auch der Alternativantrag der Regierungsfraktionen versucht, lokale Lösungen gegen Einsamkeit anzubieten und fordert Ansprechpartner*innen "in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Dabei wird keine konkrete Anzahl an Stellen genannt, jedoch werden Bund und Land dazu aufgefordert, solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Finanzierung sei jedoch vorrangig eine Angelegenheit des Bundes.

In einem früheren Artikel berichtete seniorenpolitik-aktuell bereits über die Anträge sowie die Reaktionen und Kritik vom Sozialverband SoVD und der Deutschen Alzheimergesellschaft. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein äußerte sich nun in einer Stellungnahme (PDF) zu den beiden Anträgen, die sie inhaltlich als identisch wahrnehme. Sie „unterstützen den Vorschlag, persönliche AnsprechpartnerInnen für die Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen und sozialen Belangen in den Kreisen zu fördern bzw. zu schaffen, ausdrücklich. Dies gänzlich unabhängig davon, wie man diese einzurichtenden Stellen nennen möchte.“ Dabei geht die Ärztekammer auch auf die Frage nach der Ausbildung dieser Personen ein und schlägt vor, dass eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie eine spezifische Weiterqualifikationsmaßnahme sinnvoll sein könnte.

Der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag äußert sich ebenfalls mit einer Stellungnahme (PDF) zur Anhörung und betont, dass aus der ehemaligen Gemeindeschwester bereits eine neue Stelle für die sozialen Belange aller Bürger*innen entstanden sei. Diese sei Anlaufstelle für unterschiedliche Belange und helfe bei der Weitervermittlung an spezifischere Ansprechpartner*innen. Der Soziale Dienst begrüßt die Einführung und Förderung von Sozialarbeit in den Gemeinden, die über medizinische Qualifikation verfügt und zu flexiblen Arbeitszeiten einsetzbar ist.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) und der Dachverband Lesben und Alter e.V. wollen Generationen der LSBTIQ*-Community zusammenbringen. „Open Spaces“ sollen Möglichkeiten bieten, sich unter anderem über Aktivismus, Teilhabe und Gesundheit auszutauschen.

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„Wir möchten reden!“ – so ist eine aktuelle Meldung auf der Internetseite von BISS betitelt. „Wie war das damals? Wie ist das heute?“, heißt es dort weiter. Die Verbände wollen Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen und laden dazu zu sogenannten „Open Spaces“ ein. „Die Lebensweisen und Lebensentwürfe unserer Communitys und Generationen sind unterschiedlich. Doch wir haben alle das gleiche Ziel: Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung, rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit“, so BISS weiter. Zusammen mit lokalen Vereinen aus der Community werden in den Jahren 2023 und 2024 im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen organisiert werden.

Die nächsten Termine des generationenübergreifenden Austauschformates finden statt am

  • 25. Oktober 2023 in Saarbrücken,
  • 02. November 2023 in Jena und am
  • 22. November 2023 in Rostock.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt. Die durch das Ministerium bereitgestellten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

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Die schleswig-holsteinischen SPD-Abgeordnete Birte Pauls hat zwei kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt.

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In der ersten kleine Anfrage (Drucksache 20/1328) erfragt Pauls die Entwicklung der Hilfe zur Pflege in Schleswig-Holstein. Es wird nach der Anzahl an Personen gefragt, die in Schleswig-Holstein die Hilfe zur Pflege in den letzten fünf Jahren erhalten haben. Die Landesregierung antwortet, dass es für 2022 noch keine konkreten Zahlen gebe und auch in den Vorjahren nicht alle Empfänger*innen erfasst seien. Im Jahr 2021 waren es 10.675 Empfänger*innen der Hilfe zur Pflege bei 158.546 Pflegebedürftigen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr 2020 ein leichter Rückgang.

Zu der Entwicklung der Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren konnte keine konkrete Antwort gegeben werden. In den meisten Kreisen kann 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Nettoausgaben der Sozialhilfe (SGB XII) für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen identifiziert werden. Außerhalb von Einrichtungen gibt es keinen klaren Entwicklungstrend zwischen 2021 und 2022, etwa die Hälfte der Kreise hat die Ausgaben erhöht, die andere Hälfte verringert.

Die ebenfalls enthaltene Frage zu der Entwicklung der Personalstellen könne statistisch nicht erhoben werden.

In der zweiten kleinen Anfrage (Drucksache 20/1333) geht es um die Situation von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Schleswig-Holstein.

So gibt es nach Angaben der Landesregierung im Jahr 2023 552 stationäre Pflegeeinrichtungen (2022: 560) sowie 613 ambulante Dienste (2022: 603) im Bundesland. Dabei haben 21 stationäre Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2022 und 2023 Insolvenz angemeldet und 18 wurden geschlossen. Davon wurden 9 von anderen Trägern übernommen. 22 Ambulante Pflegedienste wurden in demselben Zeitraum geschlossen. Neun stationäre Pflegeeinrichtungen wurden in den letzten zwei Jahren neu gegründet beziehungsweise eröffnet, zu Neugründungen ambulanter Pflegeeinrichtungen gebe es keine Daten.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet vom 6. bis 10. November 2023 im Rahmen der „Woche der Vorsorge“ Online-Vorträge zu verschiedenen Aspekten der Vorsorge an.

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Für Krankheitsfälle oder sonstige Situationen, in der nicht mehr selbstbestimmt entschieden werden kann, kann im Voraus Vorsorge geleistet werden. Eine ausführliche Vorsorge beinhaltet unter anderem die Klärung, wer einen im Krankheitsfall vertreten soll oder welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsfällen oder -verläufen angewendet werden sollen. Unter dem Motto „Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen“ sollen die folgenden Online-Vorträge der Verbraucherzentralen dabei helfen, diese und weitere Fragen zur Vorsorge zu klären:


Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

In der Patientenverfügung kann jeder in gesunden Tagen vorsorglich schriftlich festhalten, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen.

Termine: Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

In der Vorsorgevollmacht wird die Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten an eine oder mehrere Personen für einen Zeitraum übertragen, in der aus gesundheitlichen Gründen die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht vorhanden ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, wen das Gericht auswählen soll.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch digital vorhanden. Die Hinterbliebenen haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Termine: Montag, 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr

Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr


Die Anmeldung läuft über die Webseite der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) will der Stigmatisierung von Demenz entgegtnen und mit dem Programm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Demenz fördern.

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Soziale Teilhabe von Menschen mit Demenz könne vor allem auf lokaler Ebene geschehen, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. Im Rahmen der Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ werden um die hundert Allianzen und Netzwerke begleitet. In diesen arbeiten örtlichen Angeboten wie Sportvereine, Volkshochschule und Museen oft mit spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten zusammen. So können neue Räume für Menschen mit Demenz geschaffen und auch pflegende Angehörigen entlastet werden.

Die BAGSO ermutigt also dazu, den Herausforderungen, die eine Demenzerkrankung begleiten, gemeinsam zu begegnen. So könne „[j]ede Bürgerin und jeder Bürger […] dazu beitragen, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden“, betont die Vorsitzende Görner.

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