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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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Bis zum April dieses Jahres lief das Projekt „Beratungsmobil Demenz“, mit dem Menschen mit einer Demenz und Angehörige auch in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins niedrigschwellig erreicht werden sollten. Das Projekt wurde evaluiert, nun liegt der Auswertungsbericht vor.

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Wer zwischen Frühjahr 2021 und 2023 in bestimmten Kreisen und Städten Schleswig-Holsteins unterwegs war, hat möglicherweise den VW-Crafter mit der Aufschrift „Beratungsmobil Demenz“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (DAlzG) gesichtet. Dabei handelte es sich um ein vom Landessozialministerium gefördertes mobiles Beratungsangebot an Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen. Das Mobil hatte den Auftrag, die Beratungsstrukturen im ländlichen Raum qualitätsgestützt auszuweiten und zu verbessern.

Bei dem Beratungsmobil handelte es sich um ein dreijähriges Modellprojekt, dass durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begleitet und evaluiert wurde. Der Auswertungsbericht ist nun öffentlich zugänglich. „Generell lässt sich sagen, dass sich auch in Schleswig-Holstein die Implementierung eines mobilen Beratungsangebots für die Verbesserung der Angebotsvielfalt bewährt hat“, heißt es im über 70-seitigen Dokument. Dabei sei dem Aspekt der Niedrigschwelligkeit eine zentrale Rolle zugekommen: Es konnten zufällige Passant*innen und unentschlossene Personen angesprochen werden, für die ein fester Termin in einer Beratungsstelle möglicherweise eine zu große Hürde gewesen wäre.

In Schleswig-Holstein leben nach aktuellen Erkenntnissen über 68.000 Menschen mit einer Demenzerkrankung. Angebote zur Beratung sind allerdings weitgehend auf die größeren Städte beschränkt, die Ratsuchenden sind meist nur eingeschränkt mobil. „Die Idee des erfolgreich umgesetzten Projektes war es, eine ortsnahe Beratung in Ergänzung und Kooperation zu Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstrukturen in ländlichen Regionen zu ermöglichen,“ erklärt auch Anne Brandt, Mitarbeiterin des Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein, das Kooperationspartner im Projekt war.

Die Alzheimer Gesellschaft ist ausgehend von den Erfahrungen aus dem Beratungsmobil nun vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damit beauftragt, das Projekt bundesweit vorzustellen, eine Erhebung zu demenzbezogenen Beratungsangeboten an öffentlichen Orten zu erstellen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Mehr über das „Beratungsmobil Demenz“ erfahren Sie auf der Internetseite des Projektes.

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Auf ihrem diesjährigen Fachtag in Hamburg spricht die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) über schwules Alter(n) „im 360 Grad Blickwinkel“.

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Als Interessenvertretung schwuler Senioren besteht die Arbeit von BISS darin, individuelle Vorstellungen eines guten schwulen Alter(n)s zu bündeln und an Politik, Altenhilfe und in die Communitys weiterzugeben, Forderungen zu entwickeln und Diskussionen anzuregen. Dazu soll der Fachtag am Freitag in Hamburg beitragen, bei dem unter anderem eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Schwules Altern im 360 Grad Blickwinkel“ geplant ist.

„Gutes schwules Alter(n) ist eine Grundsatzangelegenheit der Senior:innenpolitik, der Altenhilfe und der LSBTIQ*-Community“, heißt es von den Organisator*innen. Der Fachtag will Gelegenheit bieten, die notwendigen Rahmenbedingungen, Infrastrukturen und Inputs zu beleuchten, die es für ein gutes schwules Alter(n) benötigt.

Die Veranstaltung findet am 15. September 2023 von 12 bis ca. 17 Uhr im Magnus-Hirschfeld-Centrum in Hamburg ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Mehr zum BISS-Fachtag und zur Anmeldung finden Sie hier.

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Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – hatte im Mai dieses Jahres zu einem grenzübergreifenden Austausch unter dem Titel „Internationale Altenpolitik für Kommunen“ eingeladen. Inzwischen ist die Dokumentation erschienen.

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Im KörberHaus in Hamburg Bergedorf hatte die BAGSO am 10. Mai 2023 zu einem Workshop eingeladen, um über die Rolle von Städten und Gemeinden bei der Schaffung einer altersfreundlichen Umgebung zu diskutieren. Ab sofort finden Sie neben Bildern der Veranstaltung und den verschriftlichten Vorträgen auch eine neunseitige Dokumentation der diskutierten Themen. Auch ein Videobeitrag der WHO ist öffentlich zugänglich.

Die Dokumente und weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite der BAGSO.

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Die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland hält eine sichere und kostengünstige private Altersvorsorge für das dringlichste Thema. Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1.010 Volljährigen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor.

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Bereits im Verbraucherreport 2021 – vor der Bundestagswahl – sahen fast 90 Prozent der befragten Menschen die Stärkung von Verbraucher*innen im Bereich der privaten Altersvorsorge als wichtiges Thema an. Auch in der diesjährigen vzbv-Sommerumfrage sehen 83 Prozent das Thema als am dringlichsten an. „Die schwelende Sorge, nicht ausreichend für das Alter vorsorgen zu können, treibt viele Menschen um. Die Bundesregierung muss sich nach der Sommerpause endlich ernsthaft für eine verlässliche und kostengünstige private Altersvorsorge einsetzen“, fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemeldung zu den Umfrageergebnissen. Dafür brauche es einen öffentlich organisierten Fonds, der das Geld langfristig und breit diversifiziert anlege.

Damit dürfte Pop auf die geplante Reform der Bundesregierung anspielen, ein „Generationenkapital“ aufzubauen. Erstmals soll damit der Aktienmarkt eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge spielen. Wie unter anderem die Tagesschau Mitte vergangenen Monats berichtet, soll die Rentenreform in naher Zukunft auf den Weg gebracht werden.

Neben der Altersvorsorge wurden in der Sommerumfrage des vzbv auch weitere Themen abgefragt, darunter Regulierung von Lebensmittelwerbung oder Ärger mit Flugreisen. Knapp zwei Drittel der Befragten sprechen sich beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für verlässlichere Regeln aus.

Die Umfrage wurde von forsa durchgeführt. Laut forsa sei diese bevölkerungsrepräsentativ. 1.010 Personen ab 18 Jahren wurden dafür zwischen dem 31. Juli und 2. August 2023 telefonisch befragt. Hier gelangen Sie zu allen Ergebnissen im Tabellenformat.

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Auf seniorenpolitik-aktuell wird - als Teil des politischen Prozesses - immer mal wieder auf Ergebnisse von Meinungsumfragen hingewiesen. In der Ergebnisdarstellung ist oft zu lesen, dass diese repräsentativ seien. Warum das problematisch sein kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Erhebung: Auswahl

Zunächst eine relativ neue Entwicklung bei Erhebungen per Telefon, welche als Zufallsauswahl durchgeführt werden. Diese werden inzwischen sehr häufig als Dual-Frame Stichprobe erhoben, es werden also Personen per Festnetz- und Mobiltelefon kontaktiert. Dies ist eine Reaktion auf die Kritik, dass immer größere Personengruppen nur noch mobil erreichbar sind - und dadurch aus Festnetzerhebungen komplett herausfielen.

Dieses Beispiel zeigt: Schon die Erhebung selbst kann die Ergebnisse stark beeinflussen, Personengruppen können - trotz beworbener Repräsentativität - ausgeschlossen sein.

Auch für eine Befragung per Mobiltelefon benötigen die Befragten Zeit. Es benötigt wenig Fantasie, um Personengruppen zu nennen, die über wenig Zeit frei verfügen können. Für beispielsweise Alleinerziehende; Beschäftigte in Vollzeitberufen oder Schichtarbeit; Menschen, die Angehörige pflegen ist die Ressource Zeit wertvoll. Ein Anruf eines Umfrageinstitutes wird wahrscheinlich eher weggedrückt.

Letztlich kann auch der Zeitpunkt der Erhebung Fragen aufwerfen. So werden die Telefonbefragungen häufig nur über einen oder wenige Tage durchgeführt. Wird das Wochenende ausgespart, wird wahrscheinlich ein Teil der Arbeitnehmer*innen nicht teilnehmen können. Auch wird über die tatsächliche Uhrzeit der Anruf(versuche) oft keine Auskunft gegeben.

Erhebung: Fragestellung

Bei jeder Befragung sollten die konkreten Fragestellungen und die möglichen Antworten kritisch betrachtet werden. Gerade bei politischen Fragestellungen sind geschlossene Antworten problematisch. Wird nach der befürworteten politischen Reaktion auf ein gesellschaftliches Problem gefragt, bilden die Antwortmöglichkeiten den repräsentierten politischen Rahmen ab. Fehlt dann auch noch die Antwortmöglichkeit "Keine der Genannten", machen die Meinungsforschungsinstitute Politik, indem sie politische Lösungen ausklammern.

Ein Beispiel aus 2015: In einer Forsa-Umfrage gab es zwei Antwortoptionen zu der Griechenlandpolitik der Bundeskanzlerin: 1. ob sie sich mit ihrer strikten Haltung "Drittes Hilfsprogramm nur gegen strenge Auflagen" alles in allem richtig verhalten habe oder ob sie 2. Griechenland zu einem Ausstieg aus dem Euro hätte zwingen sollen. Diese zwei Antwortoptionen lassen eine Menge politische Optionen aus, führten aber zu aufsehenerregenden Schlagzeilen wie "Grünen-Wähler begrüßen Merkels Krisenkurs" (im Spiegel) oder "Deutsche zufrieden mit Krisenmanagerin Merkel" (im Stern). Besonders brisant: Auftraggeber der Befragung war der Stern.

Auch die Auswahl der Fragen kann schon Politik sein: Bei einer Befragung zur Altersvorsorge wird durch die Reduktion auf Fragen zur privaten Altersvorsorge die Relevanz der gesetzlichen Rente komplett ausgeklammert werden. Als Ergebnis kann dann verkündet werden: "90% wünschen sich eine Stärkung der privaten Rentenversicherung".

Auswertung

In der Auswertung werden die Ergebnisse nach verschiedenen Merkmalen differenziert ausgewertet und auch mit dem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung gewichtet. Das mag zunächst interessant und transparent klingen, wirft aber zwei neue zentrale Probleme auf.

Zunächst das Problem der Auslassung: Welche Kategorien werden in der Auswertung nicht unterschieden? Fehlen diese soziodemografischen Daten, kann auch nicht garantiert werden, dass die Erhebung in Hinblick auf diese Kategorie repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist.

Problem der Kategorienbildung

Es werden unterschiedliche Kategorien aufgeführt und damit unterstellt, dass Personengruppen mit dieser Zugehörigkeit unterschiedlich sein müssten. Wir befassen uns hier nur beispielhaft mit dem Aspekt „Region“. Eine grobe und unbegründete Unterscheidung kann suggerieren, dass z.B. die Unterschiede zwischen Lübeck und Rostock schwerer wiegen als zwischen Hamburg und Isny im Allgäu. Klingt abwegig? Ist jedoch die scheinbar beliebteste Perspektive:

So sollen die Unterscheidung in "Ost" und "West" Erkenntnisse generieren. Aber ist das nach über drei Jahrzehnten wirklich immer noch das wichtigste regionale Merkmal? Es klingt vielleicht zunächst schlüssig. Das kann auch daran liegen, dass Meinungsforschungsinstitute uns seit Jahrzehnten immer wieder diese Unterscheidungskategorien präsentieren. Aus Meinungsforschung wird dann auch Meinungsbildung, ganz ohne Daten.

Der Wohnort ließe sich nämlich auch ganz anders unterscheiden, z.B. nach der Einwohnerzahl des Ortes, orientiert am Statistikamt Nord:

  • Ländlich: bis 2.000
  • Landstadt: 2.001 bis 5.000
  • Kleinstadt: 5.001 bis 20.000
  • Mittelstadt: 20.001 bis 100.000
  • Kleinere Großstadt: 100.001 bis 500.000
  • Großstadt: Über 500.000

Auch regionale Unterschiede ließen sich andere finden, gerne plakativ in zwei Kategorien:

  • Stadtstaaten und Bundesländer
  • Kreisfreie Städte und Kreise

Oder wie wäre es mit einer ganz neuen politischen Aufteilung des Bundesgebietes, z.B. in Nord, Ost, West und Süd? Oder nach aktuelleren politischen Faktoren, wie der Aufteilung nach Regionen des EU-Förderprogrammes Interreg B? Hier wäre die Bundesrepublik in die Förderregionen Alpen, Donau, Mitteleuropa, Nordsee, Ostsee und Nordwesteuropa unterscheidbar. Diese überschneiden sich zwar, könnten aber die Grundlage für eine differenziertere regionale Auswertung liefern.

Diese regionalen Unterscheidungen würden zu recht neue Fragen aufwerfen, der Zuschnitt der Regionen kann je nach politischem Thema hinterfragt werden. Aber warum sollte die politische Aufteilung der Jahre 1949 bis 1989 das einzige regionale Kriterium bleiben, welches erhoben wird?

Fazit

Warum werden solche Umfragen in Auftrag gegeben, warum wenden Meinungsforschungsinstitute diese ungenauen, mitunter fragwürdigen, Methoden an?

Je grober die Kategorie, desto größer ist die Anzahl der Personen, die diese Kategorie repräsentieren sollen. Das führt zu gut kommunizierbaren Kategorienbildungen und erlaubt größere Gruppenbildungen. Denn die Zufallsstichprobe - welche ca. 84.359.000 Menschen abbilden soll - umfasst meist nur etwa 1.000 Personen.

Die jeweiligen Auftraggeber*innen der Befragungen haben zudem ein Interesse an zitierbaren Aussagen, je genauer die Ergebnisdarstellung, desto uninteressanter wäre das Zitat. Als Beispiel aus den Wahlumfragen: Würde man den Fehlerquotienten von meist 3 % berücksichtigen, dürfte man nicht schlussfolgern "7 % für diese Partei", sondern: "4 bis 10 % für diese Partei".

Auch sind die bekannten Meinungsforschungsinstitute gewinnorientiert und haben damit - genauso wie ihre Auftraggeber*innen - ein Interesse an kurzen Schlagzeilen, die für Aufmerksamkeit sorgen. Denn die gewonnene Aufmerksamkeit bedeutet zusätzliche Werbung und damit mögliche neue Aufträge.

Schlimmer geht immer

Wir haben in diesem Beitrag auf mögliche Probleme bei Befragungen per Telefoninterview hingewiesen. Auf vielen Nachrichtenseiten werden jedoch auch Onlinebefragungen geschaltet. Mit diesem Thema hat sich schon vor längerer Zeit der Deutschlandfunk beschäftigt.

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Älteren Menschen fällt es leichter, Einsamkeit zu vermeiden, als sich aus bestehender Einsamkeit zu befreien. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Studie mit Daten des Deutschen Alterssurveys.

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Aufgrund der Vermutung, Ältere würden weniger soziale Kontakte pflegen und weniger oft etwas mit Anderen unternehmen, wird häufig angenommen, dass Einsamkeit im Alter besonders verbreitet sei. Umfangreichen Forschungen zufolge würden Einsamkeitserfahrungen allerdings keineswegs mit dem Alter zunehmen. Forscher am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) haben den Umgang mit Zeit und Energie von Menschen im Hinblick auf soziale Beziehungen untersucht.

Die Autoren der Studie halten fest, dass sich das Risiko, einsam zu werden, im mittleren und späten Erwachsenenalter kaum verändern würde. „Es ist wichtig, diese Tatsache so weit wie möglich zu verbreiten, da viele Laien und Politiker immer noch denken, dass Einsamkeit ein besonderes Problem des Alters ist“, heißt es in einer Zusammenfassung der Studie auf der Internetseite des DZA. „Da dieser Glaube in der öffentlichen Debatte häufig und prominent vertreten wird, könnte er negative Folgen für die älterwerdenden Menschen nach sich ziehen.“

Zurückgeführt wird dies unter anderem auf die durch Lebenserfahrung gewonnenen sozialen Fähigkeiten, die helfen würden, die Beziehungsqualität zu verbessern. Älteren Menschen seien zudem eher an engen zwischenmenschlichen Beziehungen interessiert als an zahlreichen sozialen Kontakten, wie es bei jüngeren Menschen häufiger der Fall sei.

Allerdings kommt die Untersuchung auch zu dem Ergebnis, dass ältere Erwachsene große Schwierigkeiten hätten, sich aus Einsamkeit zu befreien, wenn sie erst einmal erlebt werden würde. „Denn um sich nicht mehr einsam zu fühlen, ist es nötig entweder bestehende Kontakte zu vertiefen oder neue Bindungen aufzubauen. Beides kostet Zeit und Energie“, heißt es dazu im DZA-Bericht. „Dabei schränken die mit dem Alter zunehmenden gesundheitlichen Probleme und chronischen Krankheiten die Fähigkeit zu sozialem Engagement ein.“

Hier gelangen Sie zum englischsprachigen Originalartikel der Studienautoren.

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Wie seit 2004 in jedem Jahr findet auch 2023 die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt, die die Vielfalt und Bedeutung von Engagement sichtbar machen und würdigen will.

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Am 8. September wird Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) die 19. Woche des bürgerschaftlichen Engagements live aus Berlin eröffnen. Die bundesweite Engagementwoche bietet zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen bis zum 17. September und wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) initiiert.

In diesem Jahr lautet das  Schwerpunktthema „Engagement für Bildung“. „Bildung ist die Kraft, die es uns ermöglicht, unser Leben selbst zu gestalten und positive Veränderungen in unserer Gesellschaft zu bewirken“, heißt es dazu von den Veranstalter*innen. „Viele Menschen engagieren sich, um Bildungsgerechtigkeit zu verbessern, Defizite auszugleichen und das Gemeinwesen zu stärken. Wir wollen die Engagement-Praxis sichtbar machen: Wer engagiert sich für Bildung? Was sind die wichtigsten Ziele und Forderungen? Wie funktioniert das Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft?“

In Schwerin tagt im Rahmen der Woche am 12. und 13. September die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS)  unter dem Titel „Engagement im Wandel – Seniorenbüros unterstützen lokal“. In Schleswig-Holstein hat der Verein Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.  eine Reihe von Veranstaltungen angemeldet,  darunter einen Erste-Hilfe-Auffrisch-Kurs in Rendsburg und den Traumapädagogik Workshop in Eckernförde.  Die Übersicht über alle Aktionen und und Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite engagement-macht-stark.de unter dem Stichwort Engagement-Kalender.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert im Rahmen ihres Programms „100x Digital“ Organisationen des Ehrenamts bei der Weiterentwicklung im digitalen Wandel. Ab dem 13. September 2023 haben Organisationen die Möglichkeit, ihr Förderinteresse für das kommende Kalenderjahr zu bekunden.

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„Der digitale Wandel verändert nicht nur unser Leben in allen Bereichen, sondern auch das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement“, stellt die DSEE auf ihrer Internetseite fest. Es entstünden neue Kommunikationsformen und auch Zusammenarbeit und Beteiligung verändere sich. „Für Organisationen im Ehrenamt stellen sich konkret die Fragen: Wie und welche digitalen Lösungen tragen dazu bei, dass sie besser arbeiten können? Wie kann eine passgenaue und datenschutzkonforme IT-Landschaft eingerichtet werden?“ – zu diesen und vielen weiteren Fragen zur Digitalisierung und zu Sozialen Netzwerken unterstützt 100x Digital.

Eine Förderung beinhaltet neben finanzieller Unterstützung für projektbezogene Personalkosten oder Sachausgaben auch Unterstützung in Form von Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen und Hilfe bei individueller Projektplanung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen mit einer konkreten Herausforderung beim digitalen Wandel. Neben rein ehrenamtlichen Organisationen können auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden eine Bewerbung einreichen.

Die Bewerbungsphase für die nächsten 100 Förderungen des Programms zum kommenden Kalenderjahr beginnt am 13. September und läuft bis zum 11. Oktober 2023. Die Umsetzungsphase der Digitalprojekte wird dann von März bis Dezember 2024 laufen.

Hier finden Sie alle weiteren Details.

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