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Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Die 19. Niedersächsische Seniorenkonferenz beschäftigt sich mit altersfreundlicher Gestaltung von Kommunen. Die Fachtagung Ende Januar richtet sich unter anderem an die Senior*innenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen.

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„Um den Herausforderungen einer zunehmend alternden Gesellschaft zu begegnen, müssen sich Kommunen noch altersfreundlicher aufstellen“, heißt es im Einladungsflyer zur 19. Niedersächsischen Seniorenkonferenz. Altersfreundlichkeit sei ein Schlüssel für nachhaltige Kommunen. Die Seniorenkonferenz will daher diskutieren, wie altersfreundlich unsere (Innen-)Städte sind, wie eine unter den Aspekten Barrierefreiheit, Mobilität und Infrastruktur vorgenommene Gestaltung aussehen könnte und welche Beiträge Seniorenvertretungen leisten können.

Organisiert wird die Konferenz von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS Nds. HB e.V.). Die Fachtagung richtet sich an die Vertreter*innen des Landesseniorenrats Niedersachsen e. V., die Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen sowie an interessierte Bürger*innen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich. Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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Noch vor Ende der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode hatte die hessische Landesregierung eine Kampagne gegen Diskriminierung gestartet. Unter dem Titel „Hessen. Da geht noch was.“ wird auch über Altersdiskriminierung informiert und zeigt, was jede*r dagegen tun kann.

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Auch wenn laut hessischer Landesverfassung vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sieht die Realität doch anders aus. „Ausgrenzung und Benachteiligung sind Alltag in Hessen“, ist auf der Kampagnenseite „Hessen. Da geht noch was.“ zu lesen. Die Internetseite klärt über verschiedene Diskriminierungsformen auf und macht Projekte, Vereine und Initiativen sichtbar, die sich für Solidarität, Respekt und Akzeptanz einsetzen.

Auch die Diskriminierung aufgrund von Alter wird auf der Kampagnenseite thematisiert. Altersdiskriminierung – gegenüber jungen Menschen auch „Adultismus“ und gegenüber älteren Menschen auch „Ageismus“ genannt – sei die „vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform“. Trotzdem werde kaum darüber gesprochen.

Auf der Kampagnenseite finden Sie ein Interview zur Altersdiskriminierung mit der Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten von der University for Applied Sciences. Kämmerer-Rütten lehrt und forscht dort im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ insbesondere zur Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitssystem. Neben dem Interview und weiteren Informationen finden sich auf der Seite auch Anlaufstellen für von Altersdiskriminierung Betroffene in Hessen.

Die noch in der Legislaturperiode vor der Landtagswahl im Oktober gestartete Antidiskriminierungskampagne war im Koalitionsvertrag (2018) vereinbart worden. Sie soll ein Beitrag für eine „Kultur des Respekts und der Solidarität“ leisten.

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Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) veranstaltet vom 16. bis 17. November 2023 in Berlin und online ein Herbstforum zur Situation von Fachkräften in Deutschland. Derzeit besteht Sorge, dass ein umfassender Fachkräftemangel drohen könnte, der die deutsche Wirtschaft destabilisieren würde.

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Der Mangel wird vor allem auf den demographischen Wandel zurückgeführt, jedoch würden auch gesellschaftliche Schieflagen zu der Situation beitragen.

Das diesjährige WSI-Herbstforum beleuchtet die Fachkräftesituation im Kontext von Wandel und Knappheit und reflektiert auch die Frage, ob und wie sich ein Fachkräfteengpass in individuelle und/oder kollektive Verhandlungsmacht übersetzt. Ebenfalls werden Migration und digitale Transformation als potenzielle Auswege diskutiert.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung für die digitale Teilnahme bis zum 15. November 2023.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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Trotz Abschlägen wünscht sich eine Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die auch nach dem Verhältnis von Jung und Alt gefragt hat.

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Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) hat deutschlandweit 2.500 Erwerbstätige im Rahmen einer Studie befragt. Über 63 % der Befragten geben an, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu wollen. Die Bereitschaft zum längeren Arbeiten nimmt zwar geringfügig zu, gleichzeitig wäre jede*r dritte Beschäftigte gerne früher in Rente gegangen.

Neben dem Wunschalter für den eigenen Ruhestand wurde auch nach dem Verhältnis zwischen Alt und Jung gefragt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei dieses grundsätzlich positiv und konfliktfrei. So gaben über 76 % der Befragten älteren Erwerbstätigen an, einen positiven oder sehr positiven Kontakt zu Jüngeren zu haben. Mit knapp 82 % bewerteten alle Altersgruppen das Bild älterer Kolleg*innen positiv.

„Wir sehen in einzelnen beruflichen Umfeldern Probleme, aber wir sehen eben gerade keinen grundsätzlichen Generationenkonflikt“, fasst ddn-Vorstandsmitglied Niels Reith zusammen. „Stattdessen erleben wir Kooperation, Kollegialität und Solidarität. Sich zu unterstützen, Wissen zu teilen und voneinander Lernen prägt den Alltag.“

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen ‚Alt und Jung‘ doch weitaus positiver ist als allgemein vermutet, denn ‚gegenseitige Unterstützung‘, ‚Teilen von Wissen‘ und ‚Voneinander lernen‘ zählen mit Abstand zu denen am häufigsten genannten Verhaltensweisen, die Berufstätige in ihrem Alltag zwischen jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen erleben“, bewertet Prof. Dr. Ulrike Fasbender von der Universität Hohenheim die Ergebnisse. Fasbender hatte die Studie zusammen mit Dr. Melanie Ebner von der Bergischen Universität Wuppertal fachlich begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen.

In einem weiteren Beitrag haben wir einen kritischen Blick auf Meinungsumfragen geworfen.

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Das Dialogforum Kulturelle Bildung befasst sich in diesem Jahr mit generationenübergreifenden Projekten aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Praxisaustausch findet digital statt.

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Seit einigen Jahren organisiert die Landeshauptstadt München und die Netzwerk AG Interaktiv eine Kooperationsveranstaltung unter dem Namen „Dialogforum Kulturelle Bildung“. Nachdem das jährliche Austauschformat im vergangenen Jahr der Frage nachging, wie politisch die Kulturelle Bildung ist, sollen in diesem Jahr generationenübergreifende Ansätze im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen.

Im Vorfeld der Veranstaltung haben verschiedene Projekte auf den Aufruf der Veranstalter*innen hin Vorstellungsvideos eingereicht. „Je vier bis sechs dieser Praxisbeispiele werden unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten besprochen“, heißt es in der Terminankündigung. „Dabei sammeln wir Gelingensbedingungen, die für alle Teilnehmenden dokumentiert werden.“

Der Praxisaustausch findet am 13. November von 9:30 bis 17:00 Uhr über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Zum Programm und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Derzeit werden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) reformiert und durch weitere Ziele wie Gesundheit und Klimaschutz ergänzt werden. Verbände fordern, auch die Barrierefreiheit als Ziel festzuschreiben.

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Im September hat der Bundestag in erster Lesung ein Gesetz beraten, das unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen erleichtern soll. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung Berücksichtigungen finden. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt.

Ein Zusammenschluss aus sechs Verbänden und Organisationen begrüßt die laufende Reformierung des Straßenverkehrsrechts, fordert allerdings die Aufnahme eines weiteren Ziels: die Barrierefreiheit. Vom „Bündnis für Barrierefreiheit im Straßenverkehrsrecht“ heißt es in einem Statement: „Auf fast jedem Weg zu Fuß, auch zu Haltestellen, Bahnhöfen und Parkplätzen, müssen Fahrbahnen überquert werden. Dies ist bei hohen Fahrgeschwindigkeiten gerade für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, oft gefährlich und teils gar nicht möglich.“ Als zentrale Themen werden die sichere Überquerung von Fahrbahnen, barrierefreie Kreuzungen und freie und sichere Gehwege formuliert.

„Barrierefreiheit muss endlich gesetzlich verankert werden. Noch immer gibt es keine einheitlichen Regelungen, die zum barrierefreien Straßenausbau verpflichten“, so auch Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, der Teil des Bündnisses ist. „Obwohl 20 Prozent aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist diese Grundlage für selbstbestimmte Mobilität noch lange nicht erreicht.“

Hier gelangen Sie zum Gesetzentwurf.

Das Statement des Bündnisses für Barrierefreiheit können Sie hier herunterladen.

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Eine vorsorgliche Planung der eigenen Bestattung kann Angehörige im Trauerfall entlasten. So kann mit einer Bestattungsverfügung jegliche Details einer Beisetzung im Voraus geplant werden. Auch für die Finanzierung der Bestattung gibt es mehrere Möglichkeiten.

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In der Bestattungsverfügung wird Art, Ablauf und Ort der Bestattung bindend festgehalten. So kann die Person im Voraus selbst über ihre Beisetzung entscheiden, was eine Entlastung für die Angehörigen im Todesfall bedeuten kann. Verschiedene Fragen zur Bestattung können in der Verfügung festgehalten werden, sei es über die Art der Trauerfeier, ob es eine Zeitungsanzeige geben soll und ob eine Person die Verantwortung übertragen wird, die Wünsche der verstorbenen Person umzusetzen. Die Bestattungsverfügung muss keine bestimmte Form haben, sie kann handschriftlich verfasst werden, um die Authentizität sicherzustellen. In gedruckter Form sollte sie vom Notar oder Hausarzt bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass der Wille frei und ohne Zwang geäußert werden konnte.

Auch die Finanzierung der Bestattung sollte vorsorglich geplant werden (siehe unseren früheren Beitrag). So gibt es mehrere Möglichkeiten wie einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung und Sparpläne. Bei Finanzierungsproblemen übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Bestattungskosten. Der BIVA Pflegeschutzbund informiert dazu ausführlicher auf seiner Webseite.

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Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

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Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

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