Weiterlesen Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten. Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt. 40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten. Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden. Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus. Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.
30 Jahre Deutscher Alterssurvey
1. Juni 2026Weiterlesen In einer Pressemitteilung des Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) betont Bundesseniorenministerin Karin Prien die Bedeutung der Studie. Der DEAS zeige seit 30 Jahren, wie vielfältig das Älterwerden in Deutschland geworden sei. Die gewonnenen Erkenntnisse seien ein wichtiger Orientierungspunkt für politische Entscheidungen – etwa in den Bereichen Pflege, Einsamkeitsprävention oder gesellschaftliche Teilhabe. „Damit ist der Deutsche Alterssurvey eine unverzichtbare Grundlage, um den demografischen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten.“ Der DEAS kombiniert Quer- und Längsschnittbefragungen. Dafür werden regelmäßig neue Personen ab 40 Jahren in die Studie aufgenommen, während andere Teilnehmende über viele Jahre hinweg begleitet werden und gewissermaßen „mit dem DEAS mitaltern“. Dadurch lassen sich sowohl langfristige gesellschaftliche Entwicklungen als auch individuelle Veränderungen im Alter beobachten. Immer wieder liefert die Studie Erkenntnisse, die eng mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einsamkeit in den Jahren 2020 und 2021. Solche Ergebnisse dienen häufig auch als Grundlage für politische Maßnahmen und Projekte wie das Kompetenznetz Einsamkeit. Im neuesten Befragungszyklus stehen unter anderem die Themen Klimawandel und damit verbundene Bedrohungswahrnehmungen, das Vertrauen in politische Institutionen sowie erstmals auch die systematische Erhebung der Lebenssituationen von Menschen in Alten- und Pflegeheimen im Fokus. Der Datensatz des DEAS ist inzwischen so umfangreich, dass er nicht allein durch die Wissenschaftlerinnen des DZA ausgewertet werden kann. Deshalb entschied sich das Zentrum bereits 2010 dazu, die Daten auch externen Wissenschaftlerinnen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage der DEAS-Daten sind inzwischen rund 1.200 wissenschaftliche Publikationen entstanden.
Weiterlesen Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an wissenschaftliche Fachkräfte sowie Beschäftigte in der Senior*innenarbeit und wird von der Volkshochschule Augsburg organisiert. Der Fachtag beginnt um 09:30 Uhr mit einem Grußwort des Vorstands. Anschließend soll die aktuelle Situation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland beleuchtet werden. In einer Fishbowl-Diskussion tauschen sich die Teilnehmenden über die Bedürfnisse älterer geflüchteter Menschen aus. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Unterstützungsangebote die Betroffenen besser erreichen können. Im zweiten Teil der Veranstaltung finden fünf parallele Workshops zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Digitalisierung, Vielfalt, Interkulturalität, der Aufbau institutioneller Netzwerke sowie der Praxistransfer möglicher Lösungsansätze. Die Workshops werden jeweils von Moderator*innen begleitet, deren Ergebnisse und Impulse anschließend in einer gemeinsamen Abschlussrunde zusammengetragen werden. Das Ende der Veranstaltung ist für 12:45 Uhr vorgesehen. Migration ist ein dynamischer Prozess, der vor dem Hintergrund von Kriegen und Krisen in verschiedenen Regionen der Welt viele Menschen nach Deutschland führt – darunter auch ältere Menschen. Fluchterfahrungen, gesundheitliche Belastungen und sprachliche Hürden erschweren vielen Senior*innen den Alltag zusätzlich. Gleichzeitig berichten viele Menschen mit Migrationsgeschichte weiterhin von Diskriminierungserfahrungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Der Fachtag soll daher dazu beitragen, die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe älterer geflüchteter Menschen zu stärken und neue Handlungskonzepte anzustoßen. Ziel ist es, die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Eine Anmeldung ist noch bis zum 18. Juni möglich. Im Anmeldeformular soll angegeben werden, an welchem Workshop bevorzugt teilgenommen werden möchte. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Fachtag findet an folgendem Ort statt: Augsburger Volkshochschule
Willy-Brandt-Platz 3a
86153 Augsburg
Raum 311
Weiterlesen Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäM) Positionspapier veröffentlicht. Darin formuliert der Beirat konkrete Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um digitale Teilhabe im Alter gezielter zu fördern. Der Entwurf fordert unter anderem, digitale Teilhabe stärker gesetzlich zu verankern – beispielsweise im Zwölften Sozialgesetzbuch. Zudem sollten digitale Angebote für ältere Menschen mehrsprachig gestaltet werden, um gezielt auch Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Gleichzeitig plädiert der DigiBäM für barrierefreie und niedrigschwellige Förderangebote, die sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren. Ältere Menschen sollten dabei aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um digitale Kompetenzen langfristig selbstständig aufbauen und anwenden zu können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau zentraler Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese sollten möglichst leicht erreichbar und niedrigschwellig gestaltet sein. Besonders im Gesundheitsbereich sieht der Fachbeirat Handlungsbedarf, da digitale Anwendungen dort bislang häufig nicht ausreichend auf individuelle körperliche Voraussetzungen und Einschränkungen abgestimmt seien. Darüber hinaus kritisiert der DigiBäM einen Mangel an geeigneten Lernorten und fordert deshalb einen flächendeckenden Ausbau von Bildungs- und Weiterbildungsstrukturen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen stärker in die Gestaltung entsprechender Angebote einfließen. Zusätzlich wird eine intensivere Vernetzung von Bildungsinstitutionen in ganz Deutschland empfohlen. Weitere Themen des Papiers sind Diskriminierung im Netz, Cybersicherheit sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Der Fachbeirat betont, dass digitale Kompetenzen weit über die reine Bedienung technischer Geräte hinausgehen. Bestehende Projekte und Beratungsangebote sollten deshalb sichtbarer werden und proaktiv auf ältere Menschen zugehen. Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen die Prinzipien Sicherheit, Gleichberechtigung, Partizipation und Selbstbestimmung. Da digitale Medien zunehmend alle Lebensbereiche prägen, hält der DigiBäM die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen für gesellschaftlich notwendig. Mehr digitale Teilhabe könne Senior*innen neue Möglichkeiten im Alltag eröffnen und ihnen zugleich eine stärkere gesellschaftliche und politische Mitwirkung ermöglichen. Unter dem Titel „Digitale Agenda ohne Ältere? Wege zu einer Digitalpolitik für alle“ richtet sich das Papier an politische Akteur*innen auf allen Ebenen. Ziel ist es, die Medienkompetenz älterer Menschen langfristig zu stärken und digitale Teilhabe breiter zu ermöglichen.
Kritik an geplanter Pflegereform
22. Mai 2026Weiterlesen Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilte, hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kürzlich erste offizielle Aspekte der Pflegereform verkündet. Diese sehen beispielsweise strengere Kriterien bei der Vergabe der unteren Pflegegrade und eine stärkere finanzielle Belastung Pflegebedürftiger vor. Warken begründet dies mit finanziellen Engpässen im Gesundheitswesen. Darüber macht sie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche dafür verantwortlich, dass sich die prekäre Lage der Pflegeversicherung weiter verschärfe. Für Aufsehen sorgt auch die geplante Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige. Dies hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer*innen mit einer allgemeinen Kürzung ihrer Rente rechnen oder alternativ mehr Beitragsjahre vorweisen müssten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Christine Arbogast (SPD), niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, kritisiert den Vorschlag, welcher insbesondere Frauen finanziell stärker belasten würde. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass die Pflegereform die finanzielle Notlage in der Pflege verschlimmern statt entlasten wird. Sie schlägt vor, dass Rentenversicherungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und Ausbildungskosten aus Steuermitteln übernommen und Kredite aus der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden sollten. So könne die Pflegeversicherung einen Gewinn von neun Milliarden Euro erzielen. Insgesamt bewerten diverse Verbände, welche sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörige einsetzen, die Pflegereform als katastrophal und lückenhaft. Bemängelt wird hauptsächlich, dass die Kürzungen primär finanziell schwächer aufgestellte Menschen beträfen und keine zukunftsorientierte Lösung böten, die Pflege in Deutschland langfristig aufrechtzuerhalten. Auch ein Großteil der Pflegefachkräfte lehnt die von Warken vorgestellte Reform ab, was sie am Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai durch bundesweite Proteste und Demonstrationen verdeutlichte. Unterstützt wurden diese von ver.di sowie zahlreichen Krankenhäusern. Sie alle fordern einen solidarischeren, gerechteren und nachhaltigeren Umgang mit dem Sozialstaat inklusive aller beteiligten Leistungsempfangenden, damit Pflege in Deutschland nicht zu einem schwer zugänglichen Privileg werde.
Veranstaltungen 2026 vom Kompetenzzentrum Demenz
20. Mai 2026Als Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein versteht sich das Zentrum als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie weitere Akteur*innen im Bereich Pflege und Beratung. Es vernetzt unter anderem Ärzt*innen, Sozialarbeitende und Beratungsstellen, bietet Fortbildungen an und unterstützt dabei, Angebote für Betroffene und Angehörige auszubauen.
Auch in diesem Jahr bietet das Kompetenzzentrum wieder zahlreiche Online- und Präsenzfortbildungen an. Das Jahresprogramm kann auf der Webseite des Zentrums als PDF heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Fortbildungen, Workshops und Schulungen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum zu planen.
Darüber hinaus organisiert das Kompetenzzentrum regelmäßig Fachtagungen. Die entsprechenden Termine sind ebenfalls online einsehbar. Beim diesjährigen Norddeutschen Fachtag Demenz, der am 17.04.2026 in Norderstedt stattfand, stand beispielsweise das Thema Demenzprävention im Mittelpunkt.
Neben den Fachveranstaltungen gibt es auch zahlreiche Angebote, die sich gezielt an Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen richten. Das Spektrum reicht von kostenfreien, begleiteten Wanderungen in Kiel über Tanzangebote für Menschen ab 60 Jahren im Kreis Pinneberg bis hin zu Grundpflegekursen für Angehörige im Kreis Ostholstein, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Hier können Interessierte gezielt nach Angeboten in ihrer Region und den angrenzenden Kreisen suchen.
Ergänzend dazu informiert das Kompetenzzentrum über Beratungsangebote in ganz Schleswig-Holstein. Über den digitalen Demenzwegweiser lassen sich Einrichtungen und Unterstützungsangebote im gesamten Bundesland finden. Dazu gehören beispielsweise die Musterwohnungen für Menschen mit Demenz in Norderstedt. Diese können zu festen Terminen vor Ort besichtigt werden, zusätzlich ist eine digitale 360°-Besichtigung möglich. Darüber hinaus stellt das Kompetenzzentrum verschiedene Broschüren und Informationsmaterialien zum Download bereit.
Bei Fragen oder Anmerkungen ist das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr telefonisch sowie per Fax oder E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten finden sie hier.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren, um über aktuelle Angebote und Veranstaltungen informiert zu bleiben.
Weiterlesen Für den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe ist dies ein Hinweis darauf, dass die Reform noch nicht abschließend beraten und abgestimmt wurde. Gleichzeitig würde die Verschiebung zu den Plänen passen, den Entwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden und die Reform damit auf den Weg zu bringen. Warken verweist insbesondere auf das erwartete Defizit der Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028, das höher ausfalle als ursprünglich angenommen. Um die Finanzierung zu sichern, plant sie unter anderem Einsparungen bei den Zuschüssen für die Heimunterbringung. Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, warnt in einem Gastbeitrag für das Magazin Focus davor, dass diese Maßnahmen vor allem zulasten der Betroffenen gehen könnten. Kritisch sieht er insbesondere Pläne, die Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zeitlich zu strecken. „Wenn die höheren Zuschussstufen künftig erst nach 18, 36 oder 54 Monaten greifen, […] würde das zwar Milliarden bei der Pflegeversicherung sparen, aber massiv zulasten der Betroffenen gehen.“ Holetschek weist zudem darauf hin, dass eine solche Regelung den Bedarf an Hilfe zur Pflege erhöhen könnte. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen für Pflegebedürftige, deren eigene finanzielle Mittel sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Finanziert werden diese Leistungen von Kommunen und Bezirken. Auch die DAK-Gesundheit hat sich mit den möglichen Folgen der Reform beschäftigt und beim Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Pläne das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende erhöhen könnten. Durch die spätere Gewährung von Zuschüssen würden auf Betroffene durchschnittliche Mehrkosten von 161 Euro pro Monat zukommen. Gleichzeitig könnte die Zahl der Menschen steigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die Kommunen würden dadurch nach Berechnungen des Gutachtens mit rund zwei Milliarden Euro zusätzlich belastet. DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert daher eine Lösung, „die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“. Der Deutsche Pflegerat betont ebenfalls, dass die Perspektiven von Patient*innen, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften stärker berücksichtigt werden müssten. Die Diskussion dürfe sich nicht ausschließlich auf Kostenfragen konzentrieren, sondern müsse auch die Auswirkungen auf die Versorgung und die Betroffenen in den Blick nehmen.
Weiterlesen Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht. Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen. Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag. Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen. Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier. Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?
Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?
Wie kann der VdK unterstützen?
Weiterlesen Um dem Thema mehr Sichtbarkeit zu verleihen und gemeinsam über Lösungsansätze zu beraten, organisiert das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in einigen Wochen zwei Fachkonferenzen in Berlin. Beide Veranstaltungen stehen unter dem Motto „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ und finden im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit statt. Ziel ist es, neue Strategien und Präventionsmaßnahmen gegen Einsamkeit zu entwickeln und den fachlichen Austausch zu stärken. Die Veranstaltungen entstehen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die erste Fachkonferenz findet am 22. Juni von 13:00 Uhr bis 18:15 Uhr statt. Eröffnet wird sie von Karin Prien (CDU; BMFSFJ). Die Veranstaltung bietet der sogenannten Allianz gegen Einsamkeit die Möglichkeit, ihre Ziele und Vorhaben vorzustellen. Gleichzeitig soll sie die teilnehmenden Akteur*innen zur Vernetzung anregen. Geplant sind deshalb auch Gruppenarbeiten, in denen Einsamkeit aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird. Thematisiert werden unter anderem die Bereiche Bildung, Arbeit und Gesundheit. Die Gruppen werden jeweils von Mitgliedern des KNE moderiert. Anschließend sollen die gesammelten Erkenntnisse und Impulse gemeinsam diskutiert werden. Die zweite Fachkonferenz beginnt am Folgetag um 10:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15:30 Uhr. Im Mittelpunkt stehen diesmal kommunale Institutionen und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Einsamkeit. Zum Auftakt sind ein Fachinput sowie eine Podiumsdiskussion geplant, die kommunale Vertreter*innen für lokalen Handlungsbedarf sensibilisieren sollen. Nach einem weiteren Beitrag der Allianz gegen Einsamkeit folgt ein Worldcafé, in dem mehrere Kommunen bereits bestehende Maßnahmen und Konzepte gegen Einsamkeit vorstellen. Vertreten sind unter anderem Frankfurt am Main, Stuttgart, Dresden und Hannover. Ziel der Konferenz ist es, den Austausch zwischen Kommunen aus ganz Deutschland zu vertiefen und praxisnahe sowie lösungsorientierte Ansätze miteinander zu teilen. Auch diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen. Beide Veranstaltungen finden im Konferenzzentrum Mauerstraße (Mauerstraße 27, 10117 Berlin) statt und werden von Mirjam Diekes vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) moderiert. Eine reguläre Anmeldung ist nicht mehr möglich, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen: Zusätzlich wird die Veranstaltung live im Internet gestreamt. Der Livestream wird in Gebärdensprache übersetzt. KNE-Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (Montag, 22. Juni)
Konferenz „Kommunen gegen Einsamkeit“ (Dienstag, 23. Juni)
Weiterlesen Um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern, kann es in solchen Fällen etwa zu Fixierungen, Sedierungen oder erzwungener Nahrungsaufnahme kommen. Die Anwendung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ist in § 1832 BGB geregelt. Bislang galt der sogenannte Krankenhausvorbehalt, nach dem ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern grundsätzlich unzulässig waren. Mit Urteil vom 26. November 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht begründete dies damit, dass die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen für viele Patient*innen weniger belastend sei, wenn sie in einer vertrauten Umgebung stattfindet. Daraufhin legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, der die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern ermöglichen soll – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen. Mehrere Verbände begrüßten die räumliche Öffnung der bisherigen Regelung ausdrücklich. Die BAGSO hebt insbesondere hervor, dass behandelnde Ärzt*innen zu einer angemessenen physischen und psychischen Vor- und Nachsorge verpflichtet werden sollen. Positiv bewertet wird außerdem die stärkere Einbindung von Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in die Anordnung und Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. Ein entsprechendes Statement der BAGSO lässt sich online nachlesen. Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) veröffentlichte eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, sieht an mehreren Stellen jedoch Nachbesserungsbedarf. So müsse die Definition eines geeigneten Ortes zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen konkreter formuliert werden, da die Bereitschaft zur stationären Aufnahme betroffener Patient*innen eine zentrale Rolle spiele. Zudem befürwortet der BGT eine möglichst freie Wahl des Aufklärungsortes im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten. Der Deutsche Verein äußerte sich ebenfalls zu der geplanten Neuregelung. Begrüßt wird dort insbesondere, dass die Verlegung ärztlicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen medizinischen Versorgung nicht willkürlich erfolgen könne. Gleichzeitig warnt der Verband vor möglichem Kontrollverlust sowie fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen während der Behandlung. Positiv bewertet wird zudem die stärkere Berücksichtigung des Willens der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Kritisch sieht der Deutsche Verein hingegen die Vorgabe, dass behandelnde Ärzt*innen nicht frei gewählt werden können. Auch die gesetzliche Regelung zur vorherigen Überzeugungsarbeit gegenüber Patient*innen zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen sei bislang nicht ausreichend konkret formuliert. Der Gesetzgeber ist derzeit verpflichtet, § 1832 BGB bis zum 31.12.2026 zu überarbeiten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelung verliert der Krankenhausvorbehalt seine Gültigkeit.









