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Menschen mit Demenz sind in Deutschland rechtlich nicht in allen Bereichen ausreichend abgesichert. Um ihre Rechte insbesondere mit Blick auf Teilhabe, Unterstützungsleistungen und Versorgung zu stärken, wurde die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen.

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Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie aus Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie beschäftigt. Im Mittelpunkt seiner Expertise steht die Würde von Menschen mit Demenz, die seiner Einschätzung nach in der Praxis noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Würde umfasst sämtliche Menschenrechte und setzt einen respektvollen Umgang voraus, der frei von Diskriminierung, Herabwürdigung und Benachteiligung ist.

Die im Januar 2026 veröffentlichte, mehr als 160 Seiten umfassende Expertise untersucht verschiedene Rechtsgebiete – darunter das Zivil-, Familien- und Strafrecht – auf mögliche Verbesserungen für Menschen mit Demenz. Grundlage der Analyse sind die Nationale Demenzstrategie, Fachliteratur sowie Gespräche mit Expert*innen. Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben erleichtern können.

Klie diskutiert unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Demenz“. Darüber hinaus enthält die Expertise konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen. So wird beispielsweise angeregt, den rechtlichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu überprüfen. Auch eine flächendeckende Gewaltprävention wird gefordert, da Menschen mit Demenz überdurchschnittlich häufig von psychischer oder körperlicher Gewalt betroffen sind. Zudem spricht sich die Expertise dafür aus, Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und ehrenamtliche Angebote dauerhaft in kommunale Strukturen einzubinden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Themen gesellschaftliche Teilhabe sowie die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz. Beide Bereiche werden in der Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und waren auch Gegenstand der Fachgespräche mit Expert*innen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Analyse ein.

Thomas Klie verfasste die Expertise im Auftrag der Nationalen Demenzstrategie und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Können oder wollen Angehörige pflegebedürftiger Menschen deren Versorgung nicht selbst übernehmen, werden häufig Pflegedienste hinzugezogen. Diese beschäftigen Fachkräfte, deren zentrale Aufgabe darin besteht, Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen und zu versorgen. Damit stellen sie eine Alternative zum Pflegeheim dar und ermöglichen es vielen Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten kann es jedoch auch zu Missverständnissen, Problemen und Mängeln in der Versorgung kommen.

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Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich derzeit mit möglichen strukturellen Problemen in der ambulanten Pflege und sammelt deshalb Berichte über negative Erfahrungen mit Pflegediensten. Die Erfahrungen von Betroffenen können dazu beitragen, Schwachstellen in der ambulanten Pflege sichtbar zu machen und den Schutz Pflegebedürftiger langfristig zu stärken. Über ein niedrigschwelliges Online-Formular können verschiedene Beschwerden direkt an die Verbraucherzentrale übermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Gemeldet werden können unter anderem Probleme mit Kündigungsfristen, fehlerhafte Abrechnungen, Abtretungserklärungen oder Schwierigkeiten in der Kommunikation. Auch negative Erfahrungen mit Drittanbietern können geschildert werden, wenn diese unmittelbar in die Organisation der Pflegedienste eingebunden sind. Darüber hinaus können Beschwerden über Leistungen eingereicht werden, die gegen den Willen der Betroffenen erbracht wurden. Für die Schilderung der Erfahrungen steht ein Freitextfeld zur Verfügung.

Wie die Verbraucherzentrale betont, können Vertragsinhalte von Pflegediensten mitunter zum Nachteil Pflegebedürftiger ausfallen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass kurzfristige Kündigungen möglich sind oder Leistungen und Kosten nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Darüber hinaus sind Fälle bekannt geworden, in denen Pflegebedürftige Verträge oder Zusatzangebote abgeschlossen haben, die sich später als Kostenfalle erwiesen.

Viele Betroffene sprechen Probleme nicht offen gegenüber ihrem Pflegedienst an, weil sie befürchten, dadurch Nachteile bei der Versorgung zu erfahren. Die Verbraucherzentrale möchte deshalb mithilfe der Erfahrungsberichte für mehr Transparenz sorgen, mögliche Missstände sichtbar machen und dazu beitragen, dass Pflegebedürftige faire und verlässliche Leistungen erhalten.

Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wahl eines Pflegedienstes zu unterstützen, hat die Verbraucherzentrale zudem einen Leitfaden zusammengestellt.

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Sämtliche Zeitzeug*innen des Nationalsozialismus sind heute hochbetagt. Viele von ihnen leben mit den Folgen traumatischer Erfahrungen und sind auf soziale Unterstützungs- und Begegnungsangebote angewiesen. Doch obwohl ihre Erfahrungen für die deutsche Erinnerungskultur von großer Bedeutung sind, fühlen sich viele von ihnen von Politik und Gesellschaft nicht ausreichend wahrgenommen.

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Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte setzt sich für die Belange von alten Menschen ein, die den Nationalsozialismus und den Zweiten Weltkrieg unmittelbar erlebt haben. Dabei schafft der Verein auch Begegnungsmöglichkeiten, damit Betroffene miteinander ins Gespräch kommen und Erfahrungen austauschen können. Ein etabliertes Angebot ist das Projekt „Warmes Zuhause“, das in den Wohnungen von Zeitzeug*innen stattfindet und sie beim Umgang mit belastenden Erinnerungen unterstützen soll.

Derzeit kann das Projekt aufgrund des Wegfalls einer Förderung jedoch nicht wie bisher fortgeführt werden. Deshalb wurde eine Spendenkampagne ins Leben gerufen, um die Finanzierung langfristig zu sichern. Mehr als 160 Betroffene nutzen das Angebot als geschützten Raum, in dem ihre Erfahrungen und Erinnerungen gehört werden. Sarah Frecker vom Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte betont, dass das Projekt nicht nur der Verarbeitung belastender Erlebnisse diene, sondern auch soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe fördere. Ein Wegfall des Angebots könne für manche Betroffene schwerwiegende Folgen haben.

Neben dem Projekt „Warmes Zuhause“ organisiert der Verein auch Begegnungscafés. In Köln, Düsseldorf und Recklinghausen können NS-Überlebende bei Kaffee und Kuchen miteinander ins Gespräch kommen und neue Kontakte knüpfen. Darüber hinaus gibt es einen Besuchs- und Begleitdienst, bei dem Ehrenamtliche an Zeitzeug*innen vermittelt werden. Ziel ist es, regelmäßige Begegnungen zu ermöglichen und einen vertrauensvollen Rahmen für Gespräche über belastende Kriegserfahrungen zu schaffen.

Für seine präventive und aufklärende Arbeit sowie seinen Einsatz für Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus traumatische Erfahrungen gemacht haben, wurde der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte bereits mehrfach ausgezeichnet. Die Berichte der Zeitzeug*innen tragen dazu bei, die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten und das Bewusstsein für die Gefahren rechtsextremer Ideologien zu stärken.

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Der eingetragene Verein Silbernetz bietet Menschen ab 60 Jahren Unterstützung gegen Einsamkeit und soziale Isolation. Sein zentrales Angebot ist die Silbernetz-Hotline. Dort können ältere Menschen täglich von 8 bis 22 Uhr anrufen, wenn sie Gesprächsbedarf haben. Am anderen Ende der Leitung sitzen ehrenamtliche Mitarbeitende, die ein anonymes und vertrauliches Gespräch ermöglichen.

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Silbernetz e. V. bietet darüber hinaus feste „Telefonfreundschaften“ sowie weitere Angebote vor Ort an. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Vereins.

Die Bekämpfung von Einsamkeit im Alter gehört inzwischen zu den zentralen Themen der Seniorenpolitik. Angebote wie die Silbernetz-Hotline sollen dazu beitragen, soziale Teilhabe zu stärken und Isolation entgegenzuwirken.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Rahmen des Projekts ReWiSil (Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline) untersucht, welche Menschen durch das Angebot erreicht werden und welche Wirkung die Gespräche entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem folgende Fragen:

  • Wie groß ist die Reichweite von Silbernetz und wie vielfältig ist die Gruppe älterer, einsamer Menschen, die erreicht wird?
  • Reduzieren die Gespräche mit den Mitarbeiter*innen der Silbernetz-Hotline das subjektive Einsamkeitserleben? Verringern sich Schamgefühle oder negative Altersselbstbilder?

Am 24. Juni 2026 werden die Ergebnisse der Studie von 9:30 bis 12:00 Uhr in Berlin vorgestellt und gemeinsam mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Interessierte können sich anmelden und entweder vor Ort im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) oder online teilnehmen. Die Zahl der Plätze vor Ort ist begrenzt.

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Die häusliche Pflege ist das mit Abstand am weitesten verbreitete Pflegemodell in Deutschland. Schätzungsweise werden hierzulande knapp fünf Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt – in vielen Fällen durch Angehörige.

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Pflegende Angehörige stehen dabei oft vor der Herausforderung, die Pflege mit Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen zu vereinbaren. Nicht selten investieren sie täglich oder wöchentlich erhebliche körperliche, mentale und zeitliche Ressourcen in die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die eigenen Bedürfnisse treten dabei häufig in den Hintergrund, was langfristig zu Stress, Erschöpfung und Überlastung führen kann.

Der Impulstag am 20. Juni im nordrhein-westfälischen Siegburg (rund zehn Kilometer südöstlich von Köln) widmet sich deshalb der Selbstfürsorge und Regeneration pflegender Angehöriger. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, und soll neben dem gegenseitigen Austausch auch dabei unterstützen, persönliche Grenzen wahrzunehmen und chronischer Überlastung vorzubeugen. Veranstalter ist der Interessenverband wir pflegen NRW e.V., der den kostenlosen Impulstag als eine „wohlverdiente Pause vom Pflegealltag“ beschreibt.

Im digital verfügbaren Flyer finden sich alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung sowie das vollständige Programm. Dort wird betont, dass der Impulstag dazu anregen soll, die eigenen Bedürfnisse bewusster wahrzunehmen und Ideen für einen entlastenderen Umgang mit Belastungen im Pflegealltag zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei Selbstreflexion und neue Impulse für die persönliche Stressregulation.

Zu Beginn erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich den Themen des Impulstags individuell anzunähern und Fragen einzubringen. So kann herausgefunden werden, welche Inhalte für die eigene Situation besonders relevant sind. Im weiteren Verlauf finden zwei jeweils gut einstündige Workshop-Runden statt. Dabei stehen die vier Themenbereiche Ressourcenstärkung, Regeneration, Bewegung und Ernährung im Mittelpunkt. Für die Verpflegung während einer Mittags- und Kaffeepause ist gesorgt.

Datum, Zeit und Ort der Veranstaltung:

Samstag, 20. Juni 2026, von 10 bis 16 Uhr
Katholisch-Soziales Institut (KSI)
Bergstraße 26
53721 Siegburg

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Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.

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Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.

Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.

Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.

Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Um den Sozialstaat zu entlasten und die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Vorschläge diskutiert. Ein weiterer, nicht unumstrittener Ansatz stammt vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann.

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Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“.

Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten.

Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen.

Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.

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Natur
Dem bevorstehenden Sommer ist bereits eine Hitzewelle vorausgegangen, die mehrere Todesopfer in Westeuropa forderte. Aufgrund des Klimawandels gelten weitere Hitzeperioden in den kommenden Wochen und Monaten als wahrscheinlich. Besonders für ältere Menschen können hohe Temperaturen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig verfügen viele Wohnungen und Pflegeeinrichtungen noch immer nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Hitze, und auch das Wissen über wirksame Vorsorge ist nicht überall vorhanden.

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Um stärker auf die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze aufmerksam zu machen, findet am 11. Juni der 4. Bundesweite Hitzeaktionstag statt. Mit einer Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen möchte das Bündnis für mehr Hitzeschutz und Prävention sensibilisieren. Dem Netzwerk haben sich zahlreiche Partner*innen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angeschlossen, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Unter dem Motto „Gemeinsam vorgehen gegen Extremhitze“ können in ganz Deutschland Aktionen angemeldet werden, die über die Folgen von Hitzewellen informieren und Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze aufzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge von Institutionen, Organisationen oder Privatpersonen stammen.

Auf der Internetseite „Mitmachen“ finden Interessierte Anregungen, Materialien und praktische Hinweise für die Planung eigener Veranstaltungen. Vorgestellt werden dort unter anderem Informationsstände, Demonstrationen und digitale Formate. Ebenso sind kreative, kulturelle oder spielerische Projekte möglich, sofern sie sich mit den Themen Hitze und Hitzeschutz befassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Beteiligung und gemeinschaftlichem Engagement.

Der seit 2023 jährlich stattfindende Hitzeaktionstag versteht sich zudem als politisches Signal. Das Bündnis fordert unter anderem mehr finanzielle und personelle Ressourcen für den Hitzeschutz, den Ausbau bestehender Maßnahmen sowie eine stärkere Einbindung von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus wird eine flächendeckendere und frühzeitigere Warnung vor Hitzewellen gefordert. Auch der Zusammenhang zwischen Hitzeschutz und Klimawandel wird dabei thematisiert.

Grundsätzlich reagiert jeder Mensch unterschiedlich auf hohe Temperaturen. Kinder, ältere Menschen sowie chronisch kranke Personen gelten jedoch als besonders gefährdet. Jana Luntz vom Deutschen Pflegerat betont: „Hitze kann tödlich sein – vor allem für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen.“ Pflegefachpersonen seien oft die Ersten, die Risiken erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Deshalb brauche es verbindliche Strukturen, die ihre Expertise bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen stärker berücksichtigen.

Eigene Beiträge zum Hitzeaktionstag 2026 können per E-Mail an kontakt@hitzeaktionstag.de angemeldet werden.

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Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein immer weniger stationäre Pflegeplätze. Obwohl der demografische Wandel einen zunehmenden Bedarf vermuten lässt, sank die Anzahl innerhalb der letzten drei Jahre um etwa 300 Plätze (auf gegenwärtig rund 38.500). Der Rückgang lässt sich insbesondere in den Landkreisen Segeberg, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verorten. In Lübeck und Schleswig-Flensburg hingegen ist die Anzahl der Plätze angestiegen.

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Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten.

Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt.

40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten.

Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden.

Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus.

Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.

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Seit 1996 führt das Institut für angewandte Sozialwissenschaften GmbH in Bonn (infas) den Deutschen Alterssurvey (DEAS) durch. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend liefert die Studie umfangreiche Daten darüber, wie Menschen zwischen 40 und 85 Jahren in Deutschland leben, arbeiten, altern und ihren Alltag gestalten. 2026 startet der DEAS in seine neunte Erhebungsphase und schreibt damit ein weiteres Kapitel dieser bedeutenden Langzeitstudie. Angesichts des demografischen Wandels gilt eine verlässliche Datenbasis als wichtige Voraussetzung, um politische und gesellschaftliche Herausforderungen besser einschätzen zu können.

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In einer Pressemitteilung des Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) betont Bundesseniorenministerin Karin Prien die Bedeutung der Studie. Der DEAS zeige seit 30 Jahren, wie vielfältig das Älterwerden in Deutschland geworden sei. Die gewonnenen Erkenntnisse seien ein wichtiger Orientierungspunkt für politische Entscheidungen – etwa in den Bereichen Pflege, Einsamkeitsprävention oder gesellschaftliche Teilhabe. „Damit ist der Deutsche Alterssurvey eine unverzichtbare Grundlage, um den demografischen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten.“

Der DEAS kombiniert Quer- und Längsschnittbefragungen. Dafür werden regelmäßig neue Personen ab 40 Jahren in die Studie aufgenommen, während andere Teilnehmende über viele Jahre hinweg begleitet werden und gewissermaßen „mit dem DEAS mitaltern“. Dadurch lassen sich sowohl langfristige gesellschaftliche Entwicklungen als auch individuelle Veränderungen im Alter beobachten.

Immer wieder liefert die Studie Erkenntnisse, die eng mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einsamkeit in den Jahren 2020 und 2021. Solche Ergebnisse dienen häufig auch als Grundlage für politische Maßnahmen und Projekte wie das Kompetenznetz Einsamkeit.

Im neuesten Befragungszyklus stehen unter anderem die Themen Klimawandel und damit verbundene Bedrohungswahrnehmungen, das Vertrauen in politische Institutionen sowie erstmals auch die systematische Erhebung der Lebenssituationen von Menschen in Alten- und Pflegeheimen im Fokus.

Der Datensatz des DEAS ist inzwischen so umfangreich, dass er nicht allein durch die Wissenschaftlerinnen des DZA ausgewertet werden kann. Deshalb entschied sich das Zentrum bereits 2010 dazu, die Daten auch externen Wissenschaftlerinnen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Auf Grundlage der DEAS-Daten sind inzwischen rund 1.200 wissenschaftliche Publikationen entstanden.

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