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Der Verein Lange Aktiv Bleiben (LAB e.V.) bietet in Hamburg regelmäßige Unterstützung für Menschen, die die Grundlagen von Smartphones oder Tablets lernen wollen. Individuelle Sprechstunden werden an verschiedenen Hamburger Standorten angeboten.

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Den Hamburger Verein LAB gibt es seit 1963. Damit ist er die älteste Senior*innenorganisation in der Hansestadt. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Sport, gemeinsames Beisammensein, Kochen, Tanzen und vieles mehr. So sollen ältere Menschen unter anderem die Möglichkeit bekommen, neue Menschen kennenzulernen und mit ihnen zusammen Angebote wahrzunehmen.

Auf seiner Internetseite informiert der Verein zusätzlich auch zu regelmäßigen Hilfestellungen beim Erlernen der Smartphone- oder Tabletnutzung. Neben den Grundlagen wie Telefonie, Einstellungen oder Klingeltöne sollen auch das Nachrichten schreiben, Fotos machen oder Möglichkeiten der Videotelefonie vermittelt werden können. Gerade letztere Form der digitalen Kontaktaufnahme kann den - durch den Wegfall von vielen persönlichen Kontakten bestimmten - Pandemie-Alltag abwechslungsreicher gestalten. Hier zeigt beispielsweise der Verein Wege aus der Einsamkeit e.V. immer wieder, wie es gehen könnte.

Die Sprechstunden des Vereins LAB e.V. werden durch Herrn Lüdke angeboten. Montags ist er dafür im Treffpunkt Eppendorf, donnerstags im Treffpunkt Altona. An einem Sonntag im Monat werden zusätzliche Sprechstunden auf St. Pauli und in Lokstedt angeboten. Die Unterstützung findet auf Spendenbasis statt, um rechtzeitige vorherige Anmeldung am Treffpunkt wird gebeten. Die genauen Anschriften der jeweiligen Standorte finden Sie ebenfalls auf der Seite von LAB. Dort sind auch weitere Angebote zu finden.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein bietet kommenden Monat drei verschiedene Online-Fortbildungen rund um das Thema Demenz an. Die Veranstaltungen richten sich neben beruflich Pflegenden auch an ehrenamtlich Engagierte.

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In einem Beitrag im Dezember haben wir bereits über das Jahresprogramm des schleswig-holsteinischen Kompetenzzentrums berichtet. Direkt zu dem Programm gelangen Sie über diesen Link.

Für Februar weisen wir auf folgende Termine hin:

  • Die erste Online-Veranstaltung im Februar heißt „'Mein Fahrrad' - vergnügliche Stunden zum Erinnern und ins Erzählen kommen mit Menschen mit Demenz“ (im Jahresprogramm noch als Präsenzveranstaltung markiert!). Die Fortbildung findet am 08. Februar von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. Inhaltlich soll es um eine Zeitreise zur Geschichte des Fahrrads gehen, die in Wohneinrichtungen, Senior*innentreffs oder Betreuungsgruppen für „Licht und Freude für Aktivierungsrunden“ sorgen könnten. „Gemeinsam lernen wir bereits ausgearbeitete, biografieorientierte Erlebnisstunden mit Warming-Up-Geschichten, Bildern und Gedächtnisübungen für Gruppen- und Einzelaktivitäten kennen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung im Jahresprogramm. „Mit diesem Leitfaden inkl. Arbeitsmaterial dürfen Sie als Anleitende improvisieren und auch mal den Faden verlieren.“ Die Veranstaltung kostet laut aktueller Pressemitteilung (anders als im Jahresprogramm beschrieben) 35 Euro für ehrenamtlich Engagierte und 55 Euro für beruflich Pflegende oder andere Interessierte.
  • Einen Tag darauf, am 09. Februar, findet die zweite Online-Fortbildung im Februar unter dem Titel „Weckworte I - Menschen für Poesie begeistern“ in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr statt. Die Kosten für die dreistündige Veranstaltung liegen bei 60 Euro bzw. 40 Euro für ehrenamtlich Engagierte. Poesie wirke belebend, wecke Erinnerungen und schaffe kommunikative Brücken. Daher würden bei der Fortbildung Techniken vermittelt werden, „mit denen man die Gedichte interaktiv und aktivierend vortragen kann“, beschreibt das Kompetenzzentrum den Inhalt der Online-Fortbildung. „An konkreten Beispielen lernen die Teilnehmenden die Auswahl der Gedichte nach biographischen Merkmalen und die Anwendung der Texte in bekannten Situationen des Alltags.“
  • Die dritte Online-Fortbildung im kommenden Monat findet am 17. Februar statt. Die Fortbildung mit dem Titel „Barrierefreiheit oder Wohnraumgestaltung für Menschen mit Demenz - ein Widerspruch!?“ findet von 10:00 bis 13:00 Uhr statt und kostet 50 Euro, ehrenamtlich Engagierte zahlen 35 Euro. Bei der Veranstaltung werden Lösungen für „offensichtliche und nicht ganz so leicht erkennbare Barrieren“ in der Wohnung von älteren Menschen erarbeitet.

Anmelden können Sie sich unter der Telefonnummer 040 / 2383044-0 oder unter https://www.demenz-sh.de/. Anmeldedaten werden jeweils kurz vor den Veranstaltungsterminen per E-Mail verschickt.

Das Kompetenzzentrum Demenz ist Projekt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) und bietet neben Fortbildungen auch Beratungen an. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ist ebenfalls Teil des Projekts, welches seit 2011 vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und vom Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. Nach Angaben des Kompetenzzentrums leben in Schleswig-Holstein rund 62.000 Menschen mit einer Demenz.

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Mit der Wanderausstellung „Dialog mit dem Ende“ will die Körber-Stiftung dazu ermutigen, sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen. Mit einer App (Anwendung für Mobiltelefone) werden Interessierte zusätzlich dazu eingeladen, sich Gedanken darüber zu machen, was sie an ihrem letzten Tag tun wollen würden.

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„Der Tod ist das letzte Tabu“, heißt es einleitend auf der Internetseite der Wanderausstellung. „Über das Sterben spricht man nicht in einer Gesellschaft, die immer gesünder und leistungsfähiger werden will.“ Doch das will die Körber-Stiftung in Kooperation mit der Beisheim Stiftung ändern.

Drei Jahre lang haben sich die Dokumentarfilmerin Sylvie Hohlbaum und der Fotograf Steffen Baraniak auf Initiative des Sozialunternehmers Andreas Heinecke auf die Suche nach Menschen gemacht, die sich in ihrer letzten Lebensphase befunden haben. Im Laufe der Recherche haben die Künstler*innen von insgesamt 19 Frauen und Männer – darunter sowohl Hochbetagte als auch junge Schwerkranke – die persönlichen Gedanken, Gefühle und Ängste in Bezug auf den Tod mitgeteilt bekommen.

In der Wanderausstellung werden die dabei entstandenen Fotografien und filmischen Porträts der Protagonist*innen gezeigt. Gefragt worden seien die Gesprächspartner*innen unter anderem, ob sie sich wünschten, ewig zu leben oder wofür sie gerne erinnert werden wollten. „DIALOG MIT DEM ENDE versteht sich als Annäherung und lädt dazu ein, in einen eigenen Dialog mit diesem schwierigen und gleichsam ganz alltäglichen Thema zu treten, das – wie die Geburt – natürliche Bedingung des Lebens ist und die Menschen letztlich vereint“, heißt es auf der Seite der Ausstellung, die 2022 durch Deutschland touren wird.

Bereits 2019 wurde die Ausstellung als Pilotprojekt im Haus im Park der Körber-Stiftung gezeigt. Nun sind eine Reihe von Terminen für dieses Jahr geplant. Derzeit (noch bis Ende Januar) ist die Ausstellung in Trier zu besuchen. Weitere Standorte werden unter anderem München, Regensburg und Halle/Saale sein. Der nördlichste Standort von „Dialog mit Ende“ ist in Braunschweig, dort wird die Wanderausstellung im Juni angeboten.

Neben „Dialog mit Ende“ hat die Körber-Stiftung auch eine Web-App entwickelt, die Nutzer*innen dazu anregen soll, sich „auf spielerische Art und Weise mit dem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen“. „Der letzte Tag“ ist der Name der App, in der Fragen wie „Was wäre, wenn heute der letzte Tag meines Lebens wäre?“, „Was möchte ich noch unternehmen oder erledigen?“ oder „Wen möchte ich treffen?“ dazu einladen, „über das Undenkbare nachzudenken: Den letzten Tag im eigenen Leben.“

Mehr Informationen zur Web-App erhalten Sie hier. Über diesen Link gelangen Sie direkt zu der „Der letzte Tag“-App.

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Wie auch zu vergangenen Jahreswechseln üblich hat die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein auch dieses Mal Änderungen im Sozialrecht in einer Übersicht zur Verfügung gestellt.

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Samiah El Samadoni hat als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit Ende 2021 wieder einen Überblick veröffentlicht, was sich im Sozialrecht zum Jahreswechsel oder im Laufe des Jahres 2022 ändert. El Samadoni selbst berät Bürger*innen auch in sozialrechtlichen Fragen.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist ein relevanter Teil des Sozialrechts, in dem es eine Reihe von Änderungen gab oder geben wird. Die Bürgerbeauftrage nennt in ihrer Veröffentlichung einige dieser Änderungen, über die Pflege haben wir kürzlich allerdings schon in einem gesonderten Beitrag berichtet.

Neben der sozialen Pflegeversicherung ist für die Seniorenpolitik sicherlich die Gesetzliche Rente von Bedeutung. Nachdem die Rente 2021 nur geringfügig gestiegen war, wurde Rentner*innen für das Jahr 2022 eine spürbarere Erhöhung versprochen. Waren im Herbst vergangenen Jahres Medienberichten zufolge allerdings noch über 5 Prozent geplant, dürfte die im Sommer erwartete Erhöhung nun doch schmaler ausfallen als zunächst angenommen (mehr dazu u.a. hier). Über weitere Änderungen bei der Rente informiert auch die Gesetzliche Rentenversicherung.

Höhere Regelsätze gelten nun auch in der Sozialhilfe. Allerdings sind die Sätze nur um drei Euro je Monat angehoben worden. Wie auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Personen auch  bei der Sozialhilfe seit Jahresbeginn 449 statt 446 Euro.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben der elektronischen Krankmeldung nun auch das „E-Rezept“. „Auch bei den Rezepten für Arzneimittel schreitet die Digitalisierung voran“, heißt es dazu von El Samadoni. Seit dem 01. Januar müssen sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Patient*innen können dann auf Wunsch auch digital verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Es gibt zwar weiterhin auch Rezepte in Papierform, diese enthalten nun allerdings zusätzlich einen QR-Code.

Mehr von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten finden Sie hier – zum Beispiel auch Informationen über die Bürger*innensprechtage vor Ort.

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In der Diskussion um Verkehrssicherheit und Mobilität von Senior*innen wird häufig betont, dass ältere Menschen beispielsweise aufgrund eingeschränkter Reaktionszeiten das Auto besser stehen lassen sollten. Gleichzeitig ist der Erhalt von Mobilität im Alter Teil von Autonomie und Teilhabe. Immer mehr Kommunen zeigen in Modellprojekten, wie es gehen könnte: Kostenfreie ÖPNV-Jahreskarten gegen die Abgabe des Führerscheins.

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Mit zunehmendem Alter wird oft auch Seh- und Reaktionsvermögen schlechter. Das wird insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr oft kritisch diskutiert, schließlich entstehe daher auch ein Fremdgefährden anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sollte es regelmäßige verpflichtende Tests zur Überprüfung des Fahrvermögens geben? Sollte man ab einem bestimmten Alter nicht mehr Autofahren dürfen? Solche und ähnliche Fragen finden sich in der Debatte wieder.

Bei der Frage, welche Altersgruppe statistisch die meisten Unfälle baut, liegen ältere Menschen allerdings nicht vorne: „Das höchste auf die Fahrleistung bezogene Risiko, als Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Getöteten als Hauptverursacher beteiligt zu sein, liegt wiederum bei den 18- bis 20-Jährigen“, heißt es in der Studie „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 2018 publiziert hat. Die Studie ist zudem Grundlage für die SENIORWALK-Studie zur Sicherheit älterer Fußgänger*innen, über die wir im Dezember berichtet hatten.

Richtig ist aber auch, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter wieder steigt. Der Risikowert von Senior*innen liege etwas höher als der von 21- bis 24-Jährigen. „Sie sollten die eigenen Fahrfähigkeiten regelmäßig, vor allem aber selbstkritisch hinterfragen“, empfiehlt daher ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Der ADAC bietet zwar freiwillige Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit an, spricht sich selbst jedoch gegen regelmäßige verpflichtende Tests von Menschen über 65 Jahren aus. Die älteren Fahrer*innen würden riskante Manöver meiden und größere Abstände einhalten. „Mit einem derart besonnenen und selbstkritischen Fahrverhalten können altersbedingte Leistungseinbußen häufig ausreichend kompensiert werden“, heißt es weiter auf der Internetseite des Automobilclubs.

Autofahren ist Teil von Mobilität und damit auch eine Frage von Teilhabechancen und Unabhängigkeit im Alter. Zumal es – gerade in ländlichen Regionen – vielerorts an Alternativen fehlt. Mit Hilfe von Modellprojekten versuchen aber immer mehr Kommunen, für ältere Menschen Anreize zu schaffen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dem Auto vorzuziehen. Wie der BR in einem Fernsehbeitrag Anfang 2020 berichtet, haben Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Bamberg die Möglichkeit, ihren Führerschein für immer abzugeben – und im Gegenzug eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV zu erhalten. Allerdings wird diese nur für ein Jahr von der Stadt übernommen, danach müssen die Nutzer*innen selbst für das entsprechende Ticket aufkommen. Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Städten wie im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

Auch die schleswig-holsteinische Stadt Lübeck hat im August 2021 ein in diesem Jahr beginnendes Modellprojekt beschlossen, das mehr Menschen zu einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen soll. Auch hier bekommen Personen eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV, wenn sie im Gegenzug ihren Führerschein abgeben. Hierbei geht es allerdings nicht explizit nur um Senior*innen, auch, wenn das Projekt für diese vermutlich am interessantesten sein dürfte. „Ziel des Modellversuchs ist es, in Lübeck die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Kfz-Verkehr einschließlich des ruhenden Verkehrs zu reduzieren, Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten“, heißt es in der Begründung des in der Lübecker Bürgerschaft angenommenen Antrags. Die Kosten für die Stadt würden sich am Ende einer dreijährigen Laufzeit auf rund 315.000 Euro belaufen.

Bereits 2019 gab es in Lübeck einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von SPD und CDU. Im damaligen Beschlussvorschlag heißt es, der Lübecker Senior*innenbeirat stimme dem Vorschlag ausdrücklich zu. Fraglich ist allerdings, ob die Abgabe des Führerscheins für immer im Gegenzug zu lediglich einem Jahr kostenfreier ÖPNV-Nutzung ein guter Tausch ist. So bleibt abzuwarten, wie nachgefragt das Angebot der Stadt wirklich sein wird.

Auch in Fragen der Verkehrssicherheit wäre ein zumindest für Senior*innen grundsätzlich kostenfreier ÖPNV sicherlich die attraktivere Alternative. Auch das im September 2021 zusammengekommene Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich zum wiederholten Male dafür eingesetzt. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

Weiterführende Links zum Thema:

NDR: Modellversuch in Lübeck: Bus-Jahreskarte gegen Führerschein

NDR: Autofahren im Alter – Mehr Sicherheit durch freiwilliges Training

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren

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Dass die Lebenserwartung auch mit dem Einkommen zusammenhängt, ist bereits bekannt und für viele Staaten untersucht und festgestellt worden. In einer im November veröffentlichten Studie stellt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nun zudem fest, dass auch die Pflegewahrscheinlichkeit vom Einkommen abhängt.

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Ärmere Personen hätten ein höheres Risiko als Besserverdienende, pflegebedürftig zu werden. Außerdem seien sie früher auf Pflege angewiesen. Entsprechend stellt der Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin, Peter Haan, fest: „Nicht nur Einkommen und Lebenserwartung sind in Deutschland sozial ungleich verteilt, sondern auch das Pflegerisiko“. Haan habe für die Analyse Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zusammen mit DIW-Kollegen Johannes Geyer, Hannes Kröger und Maximilian Schaller ausgewertet.

Männer, die unmittelbar vor dem Renteneintritt ein Einkommen von unter 60 Prozent des mittleren Einkommens bezogen hatten, seien laut der Studie sechs Jahre eher auf häusliche Pflege angewiesen als Männer mit einem Einkommen von über 150 Prozent des Mittelwerts. Bei Frauen viele die Differenz mit rund dreieinhalb Jahren etwas geringer aus. Auch die berufliche Stellung ließe Unterschiede sichtbar werden: Arbeiter*innen seien beispielsweise etwa vier Jahre früher auf Pflege angewiesen als Beamt*innen. „Pflegebedürftigkeit hängt also nicht nur vom Alter ab und tritt auch nicht zufällig auf. Im Gegenteil: Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gesellschaft, Einkommen und Arbeitswelt beeinflusst“, betont Johannes Geyer vom DIW.

Die Tatsache, dass ärmere Personen nicht nur mit höherer Wahrscheinlichkeit überhaupt, sondern auch früher auf Pflege angewiesen sind, führe zu weiteren sozialen Problemen. So übernehme die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Kann der Eigenanteil nicht mehr aus eigenen Einkünften oder Vermögen beglichen werden, seien Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen, was sich wiederum auf die Qualität der Pflegeleistungen auswirke. Nicht zu vernachlässigen seien zudem psychische und physische Belastungen für Angehörige bei häuslicher Pflege.

Die Studienautoren sehen daher politischen Handlungsbedarf: „Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, brauchen wir sozialpolitische Maßnahmen, die das ausgleichen“, so Haan. „Wir brauchen dabei sowohl Konzepte, die sofort greifen, als auch solche, die langfristig angelegt sind“. Nachhaltige Politik müsse bereits in der Erwerbsphase ansetzen und beispielsweise die Arbeitsbelastungen in den Blick nehmen.

Hier gelangen Sie zu mehr Informationen zur Studie und zu weiterführenden Links.

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Die Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz hat im Oktober und November zu zwei Seminaren für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Allianzen eingeladen. Die Materialien stehen nun auch online zur Verfügung.

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Zusammen mit der Kommunikationsagentur neues handeln hat die Netzwerkstelle am 26. Oktober und am 03. November dieses Jahres erneut zwei Online-Veranstaltungen durchgeführt, bei denen Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit vermittelt werden sollten. Vergleichbare Seminare hatten die Organisator*innen bereits im Mai und Juni angeboten. Während es im Frühjahr allerdings schwerpunktmäßig um den den Aufbau und die Nutzung von Social-Media-Angeboten (z.B. Facebook, Instagram) ging, haben Teilnehmende dieses Mal beispielsweise etwas über das Verfassen einer Pressemitteilung gelernt. Demenzsensible (Bild-)Sprache war ebenfalls Thema.

„Das Online-Seminar vermittelte praxisnah, wie Lokale Allianzen ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit strategisch aufsetzen und erfolgreich für die Netzwerkarbeit nutzen können“, heißt es in der Dokumentation der Seminare auf der Internetseite der Netzwerkstelle Lokale Allianzen. Dort finden Sie auch die knapp 90-seitige Präsentation als PDF-Download und den Leitfaden zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Der Leitfaden wurde entwickelt, um Akteur*innen in Lokalen Allianzen dabei zu unterstützen, „eine gute Präsenz in den Medien zu erreichen“. Durch gezielte Pressearbeit sei das möglich. Das Thema Demenz sei – so einleitend im Leitfaden beschrieben – in der heutigen Zeit von hoher Relevanz und werde mit zunehmender Zahl von Menschen mit Demenz weiter an Bedeutung gewinnen.

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Bereits im August ist der „DigitalPakt Alter“ offiziell gestartet. Die Initiative setzt sich insbesondere für den Auf- und Ausbau von Bildungsangeboten für ältere Menschen ein, um diese beim Erlernen digitaler Kompetenzen zu unterstützen. Nun hat das Bündnis auch einen eigenen Internetauftritt.

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Im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentages ist auch die neue Internetseite des DigitalPakt Alter online gegangen. Zu der Seite gelangen Sie über diesen Link.

In einer Erklärung zur Freischaltung des Online-Portals im Rahmen des Seniorentag sagt die damalige Bundesseniorenministerin Christine Lambrecht (SPD): „Die digitale Plattform ist ein lebendiges und interaktives Kommunikationswerkzeug für alle Partner und Interessierten. Sie finden dort Beispiele aus der Praxis, können eigene Initiativen anstoßen und sich mit anderen vernetzen. Auch neue Kooperationen werden dadurch gefördert.“

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und anderen Vereinen und Verbänden gibt es allerdings eine Reihe weitere Projektpartner*innen.

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner*innen auf sechs gemeinsame Ziele verständigt. Dazu zählt, dass alle Menschen unabhängig ihrer Möglichkeiten den Zugang zu digitalen Medien haben sollen. Bei der Nutzung solcher Medien sollen sie entsprechend unterstützt werden, beispielsweise durch Anlaufstellen. Beispiel dafür sind die 100 digitalen Erfahrungsorte, die durch das Bündnis gefördert werden sollen.

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Laut einem aktuellen Bericht im Rahmen des Hochaltrigkeitssurvey – der sogenannten D80+-Studie – ist Armut im hohen Alter in Deutschland weit verbreitet. Insbesondere bei Frauen über 80 Jahren ist die Altersarmut ausgeprägt.

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Über den ersten Kurzbericht der D80+-Studie haben wir kürzlich in einem anderen Artikel berichtet. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Thema. Der zweite Bericht trägt nun den Titel „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ und ist im Dezember erschienen.

Der Bericht zeigt, dass die Einkommensarmut bei hochaltrigen Menschen über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung liegt. 22,4 Prozent der Menschen im Alter von 80 Jahren oder älter gelten demnach als einkommensarm, während nur 2,8 Prozent als einkommensreich eingestuft sind. Deutlich erkennbar ist auch der Zusammenhang zwischen Bildungstand und Einkommen. Hochgebildete Menschen haben in der untersuchten Altersgruppe im Schnitt 1.150 Euro mehr Nettoeinkommen im Monat als niedriggebildete hochaltrige Personen.

„Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig“, kommentiert die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Kinder Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) den Bericht in einer Pressemitteilung. Sie betont mit Blick auf die Ergebnisse der Untersuchung außerdem, dass Frauen besonders von Armut im Alter betroffen seien. „Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen.“ Spiegel nennt als politische Vorhaben dafür die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes sowie die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro.

Der rund 20-seitige Bericht weist tatsächlich darauf hin, dass hochaltrige Frauen deutlich öfter von Altersarmut betroffen sind als Männer ihrer Altersgruppe. Die Differenz des Nettoäquivalenzeinkommens beider Bevölkerungsgruppen beträgt monatlich etwa 300 Euro. Allerdings: Am höchsten ist die Armutsquote bei den Frauen, die vor dem Ruhestand – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung – nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Hier könnte zumindest fraglich sein, inwieweit die von der Bundesseniorenministerin angekündigten Vorhaben eines höheren gesetzlichen Mindestlohnes oder bei der Entgelttransparenz überhaupt greifen.

Bei der D80+-Studie handelt es sich um die bundesweite Weiterentwicklung der NRW80+-Studie, um auch für das hohe Alter im ganzen Bundesgebiet eine bessere Datenlage zu erlangen. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Menschen zu ihrer Lebensqualität und Lebenssituation befragt.

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Mit dem Start ins Jahr 2022 treten wieder eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Was sich im Bereich Pflege mit dem Jahreswechsel ändert, hat unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in Übersicht zusammengestellt.

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„Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen“, heißt es einleitend in dem BIVA-Beitrag, in dem einige Veränderungen in der Pflege erläutert werden. Grundlage der neuen Regelungen ist das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Das Gesetz war damals vielfach als unzureichend kritisiert worden. Der Pflegeschutzbund hat das Gesetz im Sommer als „Schönfärberei“ bezeichnet. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor“, so der Vorsitzende Dr. Manfred Stegger im Juni in einer Pressemitteilung.

In dem nun erschienenen Beitrag auf der Internetseite des BIVA-Pflegeschutzbundes werden die nun eintretenden Änderungen erklärt. Dazu zählt beispielsweise, dass Pflegeheimbewohner*innen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen erhalten werden. Das soll die Betroffenen finanziell stärker als bislang entlasten. Mit der Dauer der Unterbringung soll der Zuschuss, der nicht beantragt werden muss, auf bis zu 70 Prozent (nach drei Jahren) steigen. Allerdings geht es dabei nur um Zuschüsse auf den Teil des Eigenanteils, welcher für die Pflegekosten vorgesehen ist. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden auch weiterhin nicht bezuschusst.

Neu geschaffen ist auch der ab Januar 2022 in Kraft tretende Anspruch auf zehntägige Übergangspflege, beispielsweise wenn eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die BIVA empfiehlt, Fragen hierbei frühzeitig zu klären. Zuständig sei der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse.

Neben einigen Verbesserungen für Pflegebedürftige zielt das Gesetz auch auf die Situation der Beschäftigten in der Pflege ab. So ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, dass künftig nur noch Einrichtungen zur Pflegeversorgung zugelassen werden sollen, die das Pflegepersonal mindestens nach Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab September 2022.

Weitere Änderungen – beispielsweise bei der Kurzzeitpflege, bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder bei der Frage von Erstattungsansprüchen nach dem Tod – werden in dem Artikel erklärt.

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